Dates of Life
1661 – 1742
Place of birth
Neuburg/Donau
Place of death
Mannheim
Occupation
Kurfürst von der Pfalz
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 118720953 | OGND | VIAF: 52484402
Alternate Names
  • Karl III. Philipp
  • Karl III. Philipp von der Pfalz
  • Karl Philipp
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Relations

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Citation

Karl Philipp, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118720953.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Philipp Wilhelm (1615–90), Hzg. v. Neuburg, seit 1685 Kf. v. d. Pfalz;
    M Elisabeth Amalie Magdalene (1635–1709), T d. Landgf. Georg II. v. Hessen-Darmstadt ( 1661, s. NDB VI);
    9 B, u. a. Kf. Johann Wilhelm v. d. Pfalz ( 1716, s. NDB X), Ludwig Anton (1660–94), Bischof v. Worms. Hochmeister d. Dt. Ordens, Alexander Sigmund (1663–1737), Bischof v. Augsburg (seit 1690), Franz Ludwig ( 1732), EB v. Trier u. Mainz (s. NDB V): 8 Schw, u. a. Eleonore ( 1720, Kaiser Leopold I., 1705), Marie Sophie Elisabeth (1666–99, Kg. Peter II. v. Portugal, 1648–1703), Maria Anna (1667–1740, Kg. Karl II. v. Spanien, 1661–1700);
    1) Berlin 1688 Luise Charlotte (1667–95), Wwe d. Mgf. Ludwig v. Brandenburg (1666–87), T d. Fürsten Bogislaw Radziwill Hzg. v. Birza ( 1669), 2) Krakau 1701 Theresia Katharina (1683–1712), T d. Fürsten Joseph Karl Lubomirsky v. Ostrog, 3) Mannheim 1729 (morganatisch) Violanta Maria Theresia (1683–1734), T d. Gf. Sebastian Franz v. Thurn u. Taxis zu Rohrenfels;
    K aus 1), u. a. Elisabeth Auguste (1693–1728, Erbprinz Joseph Karl v. Sulzbach, 1694–1729), 2 K aus 2);
    E Elisabeth Auguste (1721–94, Karl Theodor, 1799, Nachf. K.s, Kf. v. d. Pfalz u. v. Pfalzbayern, s. NDB XI).

  • Biographical Presentation

    K. war als 7. Kind ursprünglich für die geistliche Laufbahn bestimmt. Früh erhielt er Kanonikate in Salzburg, Köln und Mainz und wurde 1674 Malteserritter. Doch resignierte er 1683 seine geistlichen Pfründen und trat in die Armee Kaiser Leopolds I., seines Schwagers, ein. In den Türkenkriegen zeichnete er sich durch Tapferkeit aus, besonders 1686 vor Ofen, und stand seit 1693 im Rang eines kaiserlichen Feldmarschalls. Doch ist von seiner militärischen Tätigkeit wenig zu sagen.

    Weites Aufsehen erregte seine Heirat mit Luise Charlotte Radziwill, der Witwe des Markgrafen Ludwig von Brandenburg, die unter romantischen Umständen zustande kam. Dabei erwies sich die seinerzeit geglaubte Version von der Liebe auf den ersten Blick, die zu einer heimlichen Blitzheirat der mit Jakob Sobieski bereits fest Versprochenen gegen den Willen des Kurfürsten von Brandenburg geführt habe, als Legende. In Wirklichkeit war es ein von langer Hand|durch den Kaiserhof und Kurfürst Friedrich III. vorbereitetes Manöver, um die Verbindung der Häuser Sobieski und Radziwill zu hintertreiben und der dadurch befürchteten Gefahr einer Erbmonarchie Sobieski und somit stabilerer Verhältnisse in Polen vorzubeugen. Durch diese Ehe wurde K. überdies ein potentieller Künigskandidat in Polen. Als solcher erscheint er auch bei der Wahl von 1696/97, ohne allerdings (aus Mangel an Bestechungsgeldern) besonders hervorzutreten. Im Spanischen Erbfolgekrieg wurde er, seit 1705, kaiserlicher Gubernator der Ober- und Vorderösterreichischen Lande mit dem Sitz in Innsbruck, wo er seit 1707 residierte. Er entfaltete dort eine reiche organisatorische Tätigkeit zur Stärkung der Landesverteidigung. Daneben machte er sich um die Entwicklung des Landes verdient (Bau eines neuen Sudhauses in Hall) und hielt glänzenden Hof. Schon hier manifestierte sich seine Musik- und Kunstliebe. Die aus Böhmen mitgebrachte Innsbrucker Hofkapelle hatte hohen Rang und wurde zum Grundstock der Mannheimer Schule (Cannabich der Ältere). Auch der bedeutende Architekt und Theaterdekorateur Alessandro Galli da Bibiena trat in Innsbruck in K. Dienst.

    Der Tod seines Bruders Johann Wilhelm 1716 verschaffte K. die pfälzische Kurwürde. Doch blieb er, zur Schonung seiner Erblande, bis Mai 1717 noch als Gouverneur in Innsbruck. Nach Zwischenspielen in Neuburg (Mai 1717 –August 1718) und Heidelberg (September 1718-April 1720) verlegte er die Residenz nach Mannheim. Im Juli 1720 erfolgte die Grundsteinlegung des dortigen Residenzschlosses. Politisch trat K. ein schweres Erbe an, da seine Lande – neben der Kurpfalz die Herzogtümer Neuburg, Jülich und Berg und die Herrschaft Ravenstein – hoch verschuldet waren. In der Kurpfalz bestanden zudem heftige Spannungen zwischen den Konfessionen, die durch Johann Wilhelms Rekatholisierungspolitik, im Zusammenhang mit der von diesem in den Rijswijker Frieden gebrachten Religionsklausel, noch verschärft worden waren. Zu Frankreich war das Verhältnis notorisch schlecht, ein offener Streit bestand um verschiedene elsässische Rechtstitel der Pfälzer, besonders die Propstei Selz. Die bayerischen Wittelsbacher – Max Emanuel von Bayern und Joseph Clemens von Köln – standen in erklärtem Gegensatz zu ihren pfälzischen Vettern, die im Frieden von Rastatt und Baden verpflichtet worden waren, an Bayern die Oberpfalz und die 4. Kurwürde mit dem Amt des Erztruchsessen zu restituieren und sich weigerten dies zu tun. Mit Brandenburg-Preußen stritt man sich – trotz des Vergleichs von 1666 – um das jülich-bergische Erbe, das Friedrich Wilhelm I. im Fall einer weiblichen Erbfolge im Hause Neuburg für sich forderte. Die Tatsache, daß Preußen in allen Religionskonflikten als Beschützer der Reformierten auftrat und sich in die Verhältnisse der Kurpfalz einmischte, vergrößerte noch die Kluft.

    Im Laufe seiner Regierung konnte K. tatsächlich alle diese Probleme lösen, wenn auch zum Teil mit großen Einbußen und unterstützt durch die allgemeine politische Entwicklung.

    Seine Regierung läßt sich in 3 Perioden von ungleicher Länge einteilen. 1716-19 ist die Zeit der inneren Reformen, gekennzeichnet durch Sparmaßnahmen des Hofes (Entlassung überflüssiger Beamter und Künstler), Abschaffung des drückenden Licents und Wiedereinführung der Schatzung als direkter Steuer, sowie durch religiöse Toleranzmaßnahmen. In diese Zeit fällt auch, auf Rat des Ministers Wilhelm Heinrich von Sickingen, die Annäherung an die bayerischen Wittelsbacher, die am 15.5.1724 zur Hausunion führte, mit den Kurfürsten von Bayern, der Pfalz, Köln und Trier als Mitgliedern. Der Vertrag regelte die Erbfolge innerhalb des Gesamthauses neu. Ebenfalls diesem Zeitraum gehört der Vergleich mit dem Kaiser (1719) an über ein Äquivalent für die Oberpfalz, durch den Erkelenz an Jülich-Berg fällt, sowie der Erzamtsstreit mit Hannover. Georg I. von England-Hannover weigerte sich nämlich, dem Pfälzer die 8. Kurwürde und das Schatzmeisteramt zurückzugeben. 1717-19 wurde dadurch der Reichstag blockiert, obwohl ein Kompromiß im September 1718 bereits das Schlimmste bereinigt hatte. Die endgültige Einigung erfolgte erst 1741.

    Der sogenannte Religionsstreit von 1719-24 war in Wahrheil ein Verfassungskonflikt. K. versuchte dabei den reformierten Kirchenrat, der bis dahin eine praktisch unabhängige Kirchenregierung, mit dem Recht des Immediatverkehrs dargestellt hatte, zu einer unter der kurpfälzischen Regierung stehenden Behörde herabzudrücken, im Sinne der Durchführung eines konsequenten Absolutismus. Anlaß zum Streit gab das befristete Verbot des Heidelberger Katechismus bis zur Entfernung der 80. Frage, die dem katholischen Fürsten, der den Jesuiten sehr nahe stand, als anstößig erschien – wurde hier doch die Messe als „vermaledeyte Abgötterey“ bezeichnet –, sowie durch K. Wunsch auf Einräumung der Heiliggeist-Kirche in Heidelberg, die bisher Gemeinschaftsbesitz gewesen war. K. griff in beiden Fällen, als der Kirchenrat sich weigerte, unter glattem Bruch des Rechts, zur Gewalt und löste damit ein Eingreifen des Corpus Evangelicorum und eine Reichskrise aus, die bis zum Rand eines Krieges führte. Mußte er hier nachgeben, so konnte er nach Verlegung der Residenz nach Mannheim sich im Hauptpunkt des Konflikts, der Unterordnung des Kirchenrats, durchsetzen.

    Seine Regierung seit etwa 1725 stand im Zeichen der jülich-bergischen Erbfrage. Hier gelang es ihm, das Erbe für Karl Theodor von Sulzbach, seinen Nachfolger in Kurpfalz, zu retten. Im Verlauf des Streits wurde er dabei vom Anhänger des Kaisers, bei dem er gemeinsam mit der Hausunion zunächst durch Beitritt zur Wiener Allianz von 1725 Schutz suchte (Aug./Sept. 1726), zum Parteigänger Frankreichs. Ausgelöst wurde diese Schwenkung durch den Abschluß des Vertrags von Wusterhausen (Oktober 1726) zwischen Karl VI. und Preußen, in dem der Kaiser die preußische Forderung auf Jülich-Berg zu unterstützen versprach. Mit dem Vertrag von Marly vom 15.2.1729, dem auch Bayern, Köln und Trier beitraten, wurde die Schwenkung vollzogen. Sie brachte K. eine französische Garantie seines Besitzes, bereinigte – unter pfälzischen Opfern – die Frage der elsässischen Rechtstitel und verpflichtete ihn zur Ablehnung der Pragmatischen Sanktion und zur Neutralität in einem Krieg mit Frankreich. Der Vertrag bewährte sich 1734 im Polnischen Erbfolgekrieg, in dem K. wohlwollend neutral gegenüber Frankreich war, das dafür seine Lande bewußt schonte. Endgültig bereinigt wurde die jülich-bergische Frage im österreichischen Erbfolgekrieg, durch Verträge mit Kursachsen und Friedrich II. 1741. K. stand dabei auf Seiten Karl Albrechts von Bayern, dessen Wahl zum Kaiser er unterstützte. Den Zusammenbruch des wittelsbachische Kaisertums erlebte er nicht mehr. Immerhin konnte sein Nachfolger ein Erbe antreten, dem die schlimmste Belastung der pfälzischen Politik in den letzten 150 Jahren, die jülich-bergische Erfolgefrage, fehlte.

    Liegt hierin das politische Hauptverdienst K., der als Regent den oberen Durchschnitt eines deutschen Territorialfürsten seiner Zeit repräsentierte, dessen Ziel es war, in seinen Landen eine konsequent absolutistische Regierungsform durchzusetzen, so war auch sein Wirken als Landesherr nicht unbedeutend. Trotz des Streits 1719-24 war der persönlich streng katholische Fürst der überwiegend reformiert bevölkerten Kurpfalz ein toleranter und guter Landesvater, wenn auch sein anfänglicher Reformeifer bald erkaltete. Durch den Bau des Mannheimer Riesenschlosses, an dessen Ausstattung und Gestaltung erstklassige Künstler wie die Gebrüder Asam, Paul Egell und Alessandro Galli da Bibiena mitarbeiteten, durch den Bau der Jesuitenkirche in Mannheim und des 1797 zerstörten Opernhauses (beide von Bibiena) prägte er das Künstlerische Gesicht der Stadt. Die rege Musikpflege an seinem Hof war getragen von einem Orchester, das zu den besten seiner Zeit gehörte, und unter Karl Theodor Weltruhm errang. So gingen vielfältige Impulse von ihm und seinem Hof aus, die im Gebiet seiner ehemaligen Herrschaft zum Teil heute noch wirksam sind.

  • Literature

    ADB 15;
    A. Rosenlehner, Kf. K. Ph. v. d. P. u. d. Jülich. Frage 1725–29, 1906;
    H. Schmidt, Kf. K. Ph. v. d. P., in: Mannheimer Hh., 1960, H. 2 (P);
    ders., Kf. K. Ph. v. d. P. als Reichsfürst, 1963 (P);
    H. Rabe, Pfälz. Reichs- u. Außenpol. am Vorabend d. Österr. Erbfolgekrieges 1740–42, 1961.

  • Portraits

    Gem. v. J. Ph. van d. Schlichten, 1729 (Heidelberg, Kurpfälz. Mus.);
    v. P. Goudreaux (München, Bayer. Staatsgem.slgg.), Abb. b. H. Schmidt, s. L;
    Kupf. v. C. H. Müller n. Zeichnung v. J. M. Diehl (Speyer, Hist. Mus. d. Pfalz);
    Silbermedaille v. W. Schäfer, 1739 (ebd.).

  • Author

    Hans Schmidt
  • Citation

    Schmidt, Hans, "Karl Philipp" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 250-252 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118720953.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Karl (III.) Philipp, Kurfürst von der Pfalz. Geboren als siebentes Kind des Kurfürsten Philipp Wilhelm von der Pfalz aus zweiter Ehe mit Elisabeth Amalie Magdalene von Hessen-Darmstadt am 4. November 1661 in Neuburg an der Donau, am 31. December 1742. K. P. wurde zum geistlichen Berufe bestimmt, 1673 Domherr zu Köln. 1677 zu Salzburg, 1679 zu Mainz und 1677 Malteserritter. Doch hatte er einen entschieden weltlichen Sinn und namentlich große Vorliebe für den Militärstand. Seit der Vermahlung seiner Schwester mit Kaiser Leopold I. lebte er oft in Wien und 1688 entsagte er allen geistlichen Pfründen, um Soldat zu werden; auch eröffnete ihm die Kinderlosigkeit seines regierenden Bruders Johann Wilhelm Aussichten auf den Kurhut. Er ging 1685 mit dem kaiserlichen Heere nach Ungarn, that sich 1686 bei der Belagerung von Ofen hervor und kämpfte in Ungarn mehrere Jahre gegen die Türken, wofür er bis zum kaiserlichen Generalfeldmarschall aufstieg. Der schöne Mann gefiel den Frauen gar wohl und heirathete in Berlin am 10. August 1688 die verwittwete Markgräfin Ludwig von Brandenburg, Prinzessin Louise Charlotte Radziwill (geb. am 27. Februar 1667), mit der er auf ihren Gütern in Schlesien und in Wien lebte, die ihm aber im vierten Wochenbette am 23. März 1695 entrissen wurde; von den Kindern starben das letzte sofort, zwei in früher Jugend und das überlebende heirathete den Erbprinzen von Pfalz-Sulzbach. Am 15. December 1701 schloß K. P. die zweite Ehe mit der Prinzessin Theresia Katharina Lubomirska in Krakau (geb. 1683), die am 17. Januar 1712 in Innsbruck starb, während ihr zwei Töchter im Tode vorausgegangen waren. Späterhin schloß er eine heimliche Ehe mit Gräfin Violanta Therese von Thurn und Taxis (geb. am 1. April 1683), die der Kaiser am 8. März 1733 zur Reichsfürstin erhob und die er erst nach ihrem Tode (2. November 1734) als legitime Gemahlin kundgab; sie scheint kinderlos gehlieben zu sein. In Anerkennung der ihm geleisteten Dienste ernannte ihn sein kaiserlicher Verwandter 1706 zum Statthalter in Tirol und K. P. blieb bis Mai 1717 in Innsbruck, obgleich er am 18. Juni 1716 durch des Bruders Tod „Kurfürst von der Pfalz“ geworden war. Er wollte seinen verschuldeten Erblanden eine Zeit lang Erleichterung gönnen und sein Statthaltereinkommen noch genießen und bestellte eine Regierung in Düsseldorf, von der die verhaßtesten Kreaturen seines Vorgängers Johann Wilhelm ausgeschlossen wurden. Seine ersten Regentenschritte ließen ein goldenes Zeitalter für das gedrückte Pfälzer Land ahnen. Er reducirte die überflüssigen Beamtenstellen und machte manche Ersparnisse in Heer und Verwaltung, hob die ungemein verhaßte und drückende Accise und den Stempel am 2. November|1716 auf, erklärte die verschleuderten Kammergüter wieder als zur Landeskasse gehörig und ihre Veräußerung für widerrechtlich, brachte 1717 das Jülich’sche Steuerwesen in bessere Ordnung, erleichterte die materiellen Lasten aller Unterthanen und gestattete den bedrängten Protestanten im Germersheimer Gebiete freie Religionsübung. Doch sollte die Zeit der Reformen bald enden. Im Mai 1717 traf K. P. in Neuburg ein, siedelte aber im November 1718 nach Heidelberg über. K. P. war genußfüchtig und frivol, neben großem Hange zu sinnlichen und weltlichen Vergnügungen im Banne strenger Bigoterie und priesterlichen Einflüssen unterworfen; die Jesuiten leiteten ihn und machten ihn unduldsam. Schon bei der Huldigung unterließ er es darum, die kirchlichen Rechte seiner protestantischen Unterthanen zu verbürgen, und einzelne Vorkommnisse bekundeten, wie wenig er geneigt sei, die Rechte der nichtkatholischen Pfälzer zu beobachten. Da der Gebrauch der Messe im Heidelberger Katechismus als vermaledeite Abgötterei bezeichnet war, befahl er entrüstet und ohne den Kirchenrath nur anzuhören durch Cabinetsordre im April 1719 die Wegnahme aller Exemplare des Katechismus, und die Amtleute kamen dem Befehle schleunigst nach. Eine vom Kirchenrathe veranstaltete Synode der reformirten Geistlichen und einige Kirchenräthe machten bei dem Kurfürsten vergebliche Vorstellungen gegen die Ordre. Dabei ging die katholische Reaction dreist im Oberamte Germersheim vor, die Protestanten bedrückend. Ein hochwichtiger Schritt auf der Bahn der Reaction war, daß K. P. vom Kirchenrathe am 29. August 1719 die Einräumung des Langhauses der Heiliggeiftkirche in Heidelberg an die Katholiken forderte, wogegen die Reformirten das Material für einen anderen Kirchenbau geliefert bekommen sollten; er drohte mit sofortiger Besitzergreifung ohne diese Entschädigung, sobald die Reformirten sich nicht gutwillig fügten. Natürlich verweigerte der Kirchenrath entschieden die Abtretung und erklärte schließlich am 4. September 1719: es stehe gar nicht in seiner Macht, die bestehenden von Preußen 1705 mit Kurfürst Johann Wilhelm geschlossenen Religionsverträge einseitig aufzuheben. In brutalster Weise wurde hierauf die Kirche mit Gewalt weggenommen und die Chor und Schiff scheidende Mauer eingeschlagen. Da der Kirchenrath bei seinem Fürsten kein Gehör fand, wandte er sich an das Corpus Evangelicorum, und die protestantischen Reichsstände nahmen lebhaften Antheil an der Sache der Pfälzer Reformirten. Preußen. Hessen-Kassel, England. Holland, Schweden traten in diplomatische Unterhandlungen mit K. P.; die Sache bekam einen europäischen Charakter und K. P. stand mit dem Papste und den Jesuiten allein der allgemeinen Erbitterung gegenüber; selbst der Kaiser mißbilligte seine Gewaltschritte. Die Regierungen von Hannover. Preußen und Hessen griffen, da K. P. eigensinnig blieb, zu Repressalien gegen ihre katholischen Unterthanen und K. P. näherte sich nochmals seinem Kirchenrathe, aber umsonst. Er suchte mit Drohungen die Reformirten in Heidelberg zur Abtretung der Heiliggeistkirche gegen Entschädigung zu bewegen und erklärte, im Weigerungsfalle werde er die Residenz verlegen, alle Dikasterien nach Mannheim überführen, die Neckarbrücke abbrechen, die Stadt dem Oberamte einverleiben und so weit herunterbringen, daß Graf vor den Häusern wachse. Trotzdem beugten sich die wackeren Bürger nicht; in einer Bittschrift an den harten Herrn beriefen sie sich auf die Versprechungen und Privilegien, womit nach dem Kriege wieder Leute in die verödete Stadt gelockt worden seien, und auf die von K. P. selbst eröffneten glänzenden Hoffnungen. Aber erst ein scharfes kaiserliches Mandat an den Kurfürsten bewirkte, daß die Reformirten am 19. April 1720 die Kirche zurückerhielten und die Scheidemauer darin wieder aufgerichtet wurde; der Druck der fremden Gesandten auf K. P. war hierbei sehr von Belang. Preußen und Hessen-Kassel hatten gegen das Verbot des Heidelberger Katechismus protestirt; durch Edict vom|16. Mai 1720 wurde sein Druck und Gebrauch wieder gestattet, doch mußten die Reformirten erklären, daß sie nur die Lehre und keine Person als abgötterisch bezeichneten und die anstößigen Ausdrücke in der 80. Frage des Buches mußten wegfallen. Um seine Drohungen gegen Heidelberg auszuführen, verlegte K. P. am 12. April 1720 seine Residenz für immer von da nach dem sumpfigen Mannheim, wo er im November einzog, nachdem er mehrere Monate in Schwetzingen verbracht. Nach Mannheim kamen im Mai und Juni 1720 die geheime Kanzlei, das Archiv, das kurfürstliche Hofgericht, die geistliche Administration und die kurpfälzische Regierung und am 2. Juli d. J. legte K. P. den Grundstein zu dem neuen Schlosse und der Hofkapelle. Aber die natürlichen Hülfsquellen der späteren Handelsstadt wurden von ihm nicht ausgebeutet; er schuf nur „steinerne Denkmale monarchischen Hochmuths“. Auch der Kirchenrath sollte nach Mannheim verlegt werden und mußte, wenn ihm auch dies auf seine dringenden Vorstellungen und auf das Verwenden des Corpus Evangelicorum erspart blieb, dreimal wöchentlich nach Mannheim zu den Sitzungen fahren. Zu den Bedrückungen der Reformirten, wodurch die Religionsdeclaration von 1705 (s. Johann Wilhelm) wiederholt gebrochen ward, kamen Beschwerden der Lutheraner gegen Reformirte und Katholiken; Chaos und Reaction zersetzten das Kirchenwesen. Es wurde von den protestantischen Reichsständen ein Bevollmächtigter in die Pfalz entsandt, eine Religionscommission trat ins Leben, beständig durch die jesuitische Regierung gehemmt, während der Kaiser drohende Rescripte an K. P. erließ; die kirchliche Unterdrückung wollte kein Ende nehmen, 1728 schloß die Religionscommission ihre erfolglosen Arbeiten. Die rechtlichen Besitzansprüche der Reformirten wurden nach wie vor mißachtet und der reformirte Kirchenrath wurde täglich zahmer und energieloser; auch die Lutheraner erlangten keine Abhülfe ihrer Beschwerden. Allmählich näherten sich Reformirte und Lutheraner einander, da sie einen gemeinsamen Bedrücker an K. P. hatten; die evangelische Kirche blieb gebeugt und beengt, und nur die Jesuiten konnten dem Kurfürsten den Beinamen Clemens verleihen. Verschärfte Censurgesetze erstickten die wissenschaftliche Regsamkeit im Lande; laut Edict vom Mai 1719 durfte nichts mehr ohne Erlaubniß der Regierung gedruckt werden; als officielles Organ gegenüber den die argen Zustände in der Pfalz berührenden fremdländischen Zeitungen erschien die Mannheimer Postzeitung. Das wissenschaftliche Leben im Lande zerfiel mit der Universität, an der die peripatetische Philosophie der Jesuiten überwucherte; in der philosophischen Facultät waren während Karl Philipps Regierung 30 jesuitische Docenten, in der theologischen vier: in ihren Disputirübungen griffen die Jesuiten wiederholt die Protestanten in verletzendster Weise an; die Reformirten wurden bei Anstellungen an der Universität vielfach zurückgesetzt. 1720 gründete K. P. auf Antrieb der Jesuiten das Karl’sche Convict, welches sie leiteten und das 1730 ins Leben trat. Für die Förderung der Wissenschaften geschah unter K. P. sehr wenig, nur nahm er die vom Professor der Geschichte in Heidelberg Haurisius gegründete pfälzische historisch-litterarische Gesellschaft am 15. März 1734 unter seinen Schutz; dieselbe wollte die deutsche Geschichtskunde befördern. Die Universität sank allmählich auf 18 Lehrer herab, von denen ein Drittel Jesuiten waren. Für ihren Orden that er ungemein viel, die einflußreichste Person bei Hofe war der Beichtvater, der Jesuit Staudacher; K. P. erbaute den Jesuiten prunkvolle Kirchen, stiftete ihnen Klöster, Schulen und ein gut dotirtes Seminar; die Jesuiten priesen ihn dafür in allen Zungen, so wenig preiswürdig er für sein unglückliches Volk war. Seine Neigung zu höfischer Pracht sprach sich in den prächtigen und kolossalen Bauten aus, mit denen er besonders Mannheim schmückte; hierfür brauchte er ungeheure Summen, die das Land liefern mutzte. Als er am Abende seines Lebens 1736 aus Mannheim in verständiger Weise eine freie Handelsstadt machen wollte, gelang ihm dies nicht. Ludwig XIV. war sein Vorbild, ihn beseelte eine eminente Meinung von seiner fürstlichen Stellung und sein Hofwesen wetteiferte mit den ersten Höfen Europas; sein Hofstaat konnte eine Armee genannt werden; Mannheim und Schwetzingen leuchteten weithin allen Schmarotzern und Müßiggängern entgegen; hier herrschte verschwenderische Pracht. Auch die Jagd wurde von K. P. in hohem Maße begünstigt, worunter der Bauersmann unsäglich litt; dies trug dazu bei, daß allein aus drei Oberämtern über 400 der wohlhabendsten Familien auswanderten. Eine fest geschlossene Bureaukratie lastete auf dem verarmenden Lande, nach oben duckend, nach unten druckend; die meisten Beamten waren arbeitslose Tagediebe. Die bedeutenderen Beamtenstellen wurden alle für Geld erblich, auch wurden Anwartschaften darauf verkauft. Die Verwaltung war wol die schlechteste in der Welt, die Justiz erbärmlich. Alle Steuern wuchteten auf den unteren Klassen; der Adel, der Klerus, die Beamten waren frei davon. K. P. war dem Kaiser wegen dessen Haltung in der Religionsfrage gram und trat darum gegen die habsburgischen Interessen auf. Er beendete den Jahrhunderte alten Streit mit Baiern und schloß mit Kurfürst Maximilian II. Maria Emanuel am 15. Mai 1724 in München den ersten bairisch-pfälzischen Familienpact und Erbvertrag: beide Häuser glichen den alten Streit über das Reichsvicariat aus und verabredeten, es künftig gemeinsam zu führen; überhaupt wollten sie in allen Interessen gemeinsam handeln, sich gegenseitig beschützen und nicht dulden, daß neue Kuren willkürlich geschaffen würden; beide Kurfürsten sollten je 8000 Mann zur Vertheidigung unterhalten und die ihnen verwandten Kurfürsten von Köln und Trier eine entsprechende Kriegsmacht aufstellen. K. P. dachte an die Vererbung von Jülich und Berg an das Sulzbacher Pfalzgrafenhaus, der bairische Kurfürst an Ansprüche auf österreichische Gebiete nach dem Tode Kaiser Karls VI.; dies führte beide hauptsächlich zusammen und hinter ihnen stand Frankreich, welches durch Baiern Pfalz genähert wurde. K. P. trat während dessen dem Wiener Vertrag vom 30. April 1725 mit dem Kaiser bei und dieser schloß mit ihm am 16. August 1726 eine Vereinbarung, worin den Pfälzischen Agnaten der Besitz von Jülich und Berg garantirt wurde, während er Preußen Berg und Ravenstein am 12. October versprach. Schließlich mußte jedoch Karl VI. Farbe bekennen und Preußen oder Pfalz fallen lassen; er entschied sich für Preußen und suchte seit 1727 die Sulzbacher Agnaten zum Verzichte auf ihre Ansprüche an Berg um Geld zu bewegen; in einem geheimen Vertrage zu Berlin sagte er im December 1728 Berg, Ravenstein und Düsseldorf Preußen zu; später hoffte er, Preußen werde sich an Berg genügen lassen und Sulzbach könne man doch noch abfinden. Voll Mißtrauen gegen den Kaiser und erbittert auf Preußen schloß K. P. mit Frankreich und Baiern am 15. Febr 1729 den Hochverrätherischen Vertrag von Marly; Ludwig XV. übernahm die Garantie von Jülich und Berg, versprach Schutz und Neutralität im Kriege, und Baiern wie Pfalz entblödeten sich nicht zu geloben, sie wollten bei einem Reichskriege neutral bleiben, gegen einen solchen am Reichstage wirken und Kurköln nebst Kurtrier zu gleicher Neutralität bereden. Alsbald ging K. P. offen im Geiste Frankreichs vor. Auf dem Reichstage widersetzte er sich mit Baiern und Sachsen der Anerkennung der pragmatischen Sanction Karls VI. und im Reichskriege von 1734 blieb er geradezu neutral, während Kurbaiern sogar Truppen für Frankreich warb. Wie K. P. die Neutralität verstand, zeigte sich, als die Franzosen über den Rhein kamen; sie wurden mit offenen Armen empfangen, erhielten Bedürfnisse aller Art geliefert und durften ruhig Passiren; den Deutschen hingegen wurde jeder Zutritt erschwert, man brach vor ihnen die Brücken ab und gab ihnen keinerlei Beisteuer. Die Folge dieser Haltung des|Kurfürsten war, daß sein Staat von den französischen und deutschen Truppen gleichmäßig bedrückt und verheert wurde und in die äußerste Noth gerieth. Während aber sein Volk darbte, schwelgte der gewissenlose Fürst 1734—35 an üppiger Tafel mit den französischen Generälen und verkaufte seinen Bauern die Früchte vom Felde weg an die Franzosen. Nach dem Tode des letzten Habsburgers führten K. P. und Karl Albrecht von Baiern seit 1740 gemeinsam das Reichsvicariat und K. P. löste während desselben 1741 von dem deutschen Orden das verpfändete Amt Boxberg wieder ein. Er unterstützte die Absichten Karl Albrechts auf den Kaiserthron, ging mit ihm und Ludwig XV. gegen das Haus Oesterreich und trat dem Nymphenburger Vertrage Frankreichs, Spaniens und Baierns gegen dasselbe im Juni 1741 bei. Trotzdem er früher so sehr von den Habsburgern ausgezeichnet worden war, verweigerte er Maria Theresia die Anerkennung in ihren Erbstaaten und bestritt ihr die Ausübung der böhmischen Kurstimme; den französischen Truppen gestattete er 1741 den Durchzug und gab ihnen Quartier. Für seine kräftige Hülfe zur Kaiserwahl gab ihm Kaiser Karl VII. die früher dem Hause zuständige Erztruchseßwürde des heiligen römischen Reichs 1742 zurück. In dem österreichischen Erbfolgekriege litten Oberpfalz und Neuburg sehr unter den Streifzügen der Panduren, während in Mannheim die Feste nie enden wollten. Da Karl Philipps Liebling, seine Tochter Elisabeth Auguste Sophie. 1728 und ihr Gemahl, der Erbprinz Joseph Karl Emanuel zu Pfalz-Sulzbach, 1729 gestorben waren, hatte K. P. seine Erbansprüche an Jülich auf den Bruder des letzteren, Johann Christian Joseph, übertragen; aber auch dieser starb 1733 und nun vererbten sich seine Ansprüche auf dessen Sohn, Pfalzgraf Karl Philipp Theodor, für den K. P. die Vormundschaft übernahm; ihm bestimmte er die Succession in Jülich und Berg, er sollte auch in Rheinpfalz und Neuburg sein Nachfolger werden. Da sich Frankreich des pfälzischen Anspruchs warm annahm und Friedrich II. von Preußen sein Auge am Schlesien warf, so entsagte Letzterer am 24. December 1741 zu Gunsten des Hauses Sulzbach seinen Ansprüchen an Jülich und Berg und im Februar 1742 garantirten ihm Frankreich, Baiern und Pfalz den Besitz von Schlesien; im October 1742 ließ K. P. für den jungen Karl Philipp Theodor von Sulzbach die Huldigung in Jülich und Berg entgegen nehmen. Die alten Streitigkeiten des Kurhauses mit der unmittelbaren Reichsritterschaft wegen des pfälzischen Wildfangrechts wurden durch die Verträge vom 16. August 1717 und 17. October 1729 beigelegt; Kurpfalz entsagte seinen Ansprüchen gegen eine jährliche Ablösungssumme von 7500 Gulden und auch die anderen Streitfragen wurden zur Zufriedenheit der Ritterschaft geordnet. Als die Linie Zweibrücken-Kleeburg in Gustav Samuel Leopold am Erlöschen war, näherte sich dieser K. P. und die Birkenfelder Linie fürchtete für ihre Erbfolge; 1724 wurde sogar eine kurfürstliche Garnison in Zweibrücken aufgenommen, deren Entfernung aber ein kaiserliches Dekret 1725 gebot. K. P. beanspruchte den Heimfall des Landes an ihn nach dem Rechte der Primogenitur. Der bittere Streit mit den Birkenfeldern endete erst am 23. December 1733 durch einen Vergleich: K. P. behielt die Aemter Veldenz und Lauteres und bis zum Tode das Reichsvotum für Veldenz, trat seinen Antheil an Lützelstein und die Guttenberger Gemeinschaft an Birkenfeld ab, ebenso den Sulzbacher Antheil an Guttenberg gegen jährlich 12.000 Gulden; das ganze Zweibrückener Land außer dem Unteramte Stadeck fiel an Birkenfeld, beide Theile entsagten allen übrigen Ansprüchen und gelobten in den abgetretenen Landestheilen den Confessionen Duldung zu gewähren. Kurz nach der Vollendung seines 81. Lebensjahres starb K. P. nach kurzem Unwohlsein in Mannheim am 31. December 1742. Er wurde daselbst bestattet. In ihm erlosch das Haus Pfalz-Neuburg im Mannsstamme.

    • Literature

      Häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz. Bd. II, Heidelberg 1845; Hautz und v. Reichlin-Meldegg, Geschichte der Universität Heidelberg, Bd. II, Mannheim 1864; Gespräch im Reiche der Todten zwischen dem Kurfürsten Karl Philipp und dem Cardinal Fleury, Heidelberg 1743.

  • Author

    Kleinschmidt.
  • Citation

    Kleinschmidt, Arthur, "Karl Philipp" in: Allgemeine Deutsche Biographie 15 (1882), S. 331-336 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118720953.html#adbcontent

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