Lebensdaten
1879 – 1959
Geburtsort
Wien
Sterbeort
Göttingen
Beruf/Funktion
Rechtshistoriker ; Staatsrechtler ; österreichischer Politiker
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118707906 | OGND | VIAF: 45096932
Namensvarianten
  • Hugelmann, Karl
  • Hugelmann, Karl Gottfried
  • Hugelmann, Karl
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Hugelmann, Karl Gottfried, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118707906.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Karl (1844–1930), Dr. jur., Hofrat, Präsidialsekr. beim Österr. Reichsgericht, Prof. d. Vfg.- u. Verwaltungsrechts a. d. TH Wien, 1921-26 Mitgl. d. österr. Vfg.gerichtshofs, Mithrsg. d. Slg. d. Erkenntnisse d. k. k. Reichsgerichts (s. ÖBL), S d. k. k. Regimentsarztes Dr. Heinrich in Agram u. d. Elisabeth Edlen v. Varena;
    M Margarete (1841–1908), T d. Schulrats Joh. v. Hermann ( 1890, s. NDB VIII);
    Ur-Gvv Josef v. Varena (1769–1843), Kammerprokurator u. Gubernialrat in Graz, Förderer Beethovens;
    Schw Elisabeth (* 1883), Schriftstellerin, Adalbert-Stifter-Forscherin, Margarethe (1885–1945), Sängerin u. Dichterin;
    - Wien 1912 Rosa (1889–1968), T d. Franz Hinner u. d. Anna Kiemisch;
    3 S (⚔), 1 T.

  • Biographie

    H. studierte Deutsche Rechtsgeschichte (O. v. Zallinger), Staatsrecht (E. Bernatzik) und Kirchenrecht (R. v. Scherer) in Wien. Vor der Habilitation ging er nach Tübingen zu S. Rietschel, trat aber auch in engeren Kontakt zu Gg. v. Below. Die Habilitation erfolgte 1909 in Wien mit einer Arbeit, die fortan ein Zentralthema seiner Forschungen bilden sollte: „Die deutsche Königswahl im Corpus iuris canonici“ (1909), mittelalterliche Verfassungsgeschichte und Kanonistik in hervorragender Weise verbindend. Bis 1924 verfolgte H., vor allem unter Heranziehung des Sachsenspiegels, die Fragen der Einwirkungen des kanonischen Rechts auf die Verfassung, insbesondere das Königswahlrecht, im mittelalterlichen Reich.

    Die zweite Phase seiner Untersuchungen setzt nach dem 1. Weltkrieg ein, auch an den Sachsenspiegel anknüpfend, mit „Studien zum Recht der Nationalitäten im deutschen Mittelalter“ (HJ 47, 1927, 48, 1928). Vorher entstanden gediegene Forschungen zum österr. Agrarrecht. Gekrönt wurden diese Bemühungen mit dem ursprünglich auf 3 Bände berechneten Werk „Nationalstaat und Nationalitätenrecht im deutschen Mittelalter“ (I, 1955). Die Fragen nach den historischen Wurzeln nationalitätenrechtlichen Denkens spielten schon im Lebenswerk von H.s Vater eine bedeutende Rolle. Hinzu kam für H. das frühe, bis in die Knabenjahre zurückreichende Miterleben der Nationalitätenkämpfe im alten Österreich. Besonders nach dem 1. Weltkrieg hat die politische Tätigkeit wie die wissenschaftliche Arbeit ihn zu einer systematischen Beschäftigung mit der nationalen Problematik überhaupt geführt. Hierher gehören daher auch seine Arbeiten zum Reichsbegriff und zur Volkslehre des Nikolaus von Cues. Erwachsen aus der politischen Erfahrung zwischen 1919 und 1932 (im letzteren Jahr wurde H. Ordinarius in Wien), entstand in Zusammenarbeit mit 10 Fachgelehrten sein Sammelwerk „Das Nationalitätenrecht des alten Österreich“ (1934), zu dem er den grundlegenden Beitrag lieferte, „ein Denkmal der Gerechtigkeit für Altösterreichs verbindende Funktion“ (Srbik).

    Man kann das wissenschaftliche Lebenswerk H.s auf dem Gebiete des öffentlichen, insbesondere des Staatsrechts nicht von den Anregungen trennen, die er immer wieder durch seine politischen Funktionen erhalten hat. Das gilt ebenso für seine Untersuchung „Die Tätigkeit des österr. Bundesrates“ (in: Zs. f. öffentl. Recht 9, 1930) wie für seinen „Grundriß der österr. Verfassungsgeschichte“ (1933) und die ungezählten Aufsätze in Zeitschriften und Zeitungen, die zu den politischen Tagesfragen, insbesondere zum Verhältnis Deutsches Reich-Österreich, zur Nationalitätenfrage und zu Problemen der österr. Verfassung Stellung nahmen, aber auch für seine volkstheoretischen Arbeiten.

    Unmittelbar nach dem Zusammenbruch der österr.-ungar. Monarchie 1918, während H. – er war vorher einige Zeit Richter gewesen – Ministerialsekretär (später Sektionsrat) im österr. Bundesministerium für Volksgesundheit und Soziale Verwaltung war, trat er in die Politik ein, nicht ganz unvorbereitet. Schon 1911 war seine Kandidatur für die Christlich-Soziale Partei im Gespräch gewesen. In seinen letzten Studentenjahren war er ein Wortführer der kath.-nationalen Richtung, vornehmlich an der Universität Wien. 1919 übernahm H. als Herausgeber die Leitung des „Deutschen Volksblatts“ in Wien und war hier wirksam durch seine zweimal monatlich erscheinenden Leitartikel bis 1922. Da H. von der österr. Nationalversammlung als Mitglied des geplanten Fünfer-Ausschusses vorgesehen gewesen war, welcher Deutsch-Österreich beim Verfassungsausschuß der Deutschen Nationalversammlung in Weimar vertreten sollte, richtete sich die Tendenz seines Blattes vornehmlich gegen die „Reichspost“, um die sich damals die dem Anschluß abgeneigten Kreise gesammelt hatten. 1922 entsandte der niederösterr. Landtag H. in den österr. Bundesrat, 1923-32 war H. dessen Vizepräsident und Vorsitzender des von ihm ins Leben gerufenen außenpolitischen Ausschusses. In dieser Eigenschaft wirkte er vor allem in den in Österreich und Deutschland bestehenden Anschlußorganisationen und trat als Bundesratsvizepräsident mehrfach in persönlich engere Beziehungen zu deutschen Politikern, vor allem zu →Stresemann und Löbe; aber auch zu Ebert hatte er ein, wenn auch loseres Verhältnis. Er hatte ständig Fühlung zu den 4 deutschen Gesandten in Wien bis 1932.

    Das Scheitern des deutsch-österr. Zollunion-Planes 1931 und der Tod Seipels 1932, mit dem ihn ein sehr altes und vertrautes Verhältnis verband, bedeuteten das Ende von H.s politischem Einfluß und der von ihm vertretenen „kath.-nationalen“ Richtung innerhalb der Christlich-Sozialen Partei. Anläßlich des Staatsstreiches durch Dollfuß geriet H. in schwersten Konflikt mit seiner Partei, nahm als Staatsrechtslehrer öffentlich gegen die Regierung Stellung, kritisierte ebenso das Lausanner Protokoll (1932) und trat aus seiner Partei aus. Der Konflikt spitzte sich weiter zu, als man nach dem nationalsozialistischen Putschversuch und der Ermordung des Bundeskanzlers Dollfuß 1934 H. der Sympathie mit den Nationalsozialisten verdächtigte und in ein Konzentrationslager einwies. Nach seiner alsbaldigen Freilassung ging H. 1934 an die Univ. Münster (1935–37 Rektor). Nachdem er zunächst vom Anschluß 1938 beeindruckt gewesen war, entfernte er sich innerlich immer mehr vom Nationalsozialismus. Er näherte sich dem Kreis um Kardinal Gf. Galen und scheute sich schließlich nicht, in seinen Vorlesungen und, wenn auch etwas verhüllter, in Zeitschriftenartikeln öffentlich gegen Irrlehren und Rechtsbrüche Stellung zu beziehen, so daß seine Rückberufung nach Wien von der NSDAP vereitelt wurde. Seit 1944 lebte er in Göttingen ganz seinem wissenschaftlichen Lebenswerk, an der Universität noch als Emeritus mit Lehrauftrag lehrend.

    H. war einer der letzten Vertreter einer volkstumsbezogenen, großdeutsch im älteren, vornationalsozialistischen Sinne verstandenen Politik. Wissenschaftlich war er Verwalter des staatsrechtlichen Erbes der alten Donaumonarchie, vor allem durch Erforschung ihres Nationalitätenrechts, als Verfassungshistoriker des Mittelalters vor allem ein bis heute bedeutender Forscher zum deutschen Königswahlrecht und auf dem Gebiete allgemeiner Fragen des Verhältnisses von Stämmen, Nation und Nationalstaat, des mittelalterlichen Nationalitätenrechts und des Verhältnisses von Nationalstaat und Universalismus im mittelalterlichen Reich. Dabei wollte er das Wort „Nationalstaat“ nicht im Sinne des 19. Jh., sondern weiter gefaßt verstanden wissen als Bezeichnung für einen Staat, den ein Volk als seinen Staat empfindet, indem dieses Volk das Bewußtsein hat, der Träger dieses Staates zu sein. Hier steht H. teilweise in der Nachfolge Fickers, wie er es überhaupt als eine Aufgabe ansah, die Fickersche Konzeption vom Wesen des mittelalterlichen Reiches auszubauen und zu vertiefen.|

  • Auszeichnungen

    Korr. Mitgl. d. Österr. Ak. d. Wiss.

  • Werke

    Weitere W u. a. s. DW 7/1268;
    Die Wahl Konrads IV. zu Wien 1237, 1914;
    Die Theorie d. „Agrargemeinschaften“ im österr. bürgert. Recht, in: Zs. f. Notariat u. freiwillige Gerichtsbarkeit in Österr. 58, 1916;
    In den ban mit rechte komen, in: ZSRGK 38 (7), 1917;
    Die Wirkungen d. Kaiserweihe nach d. Sachsenspiegel, ebd. 40 (9), 1919;
    Der Sachsenspiegel u. d. vierte Lateranens. Konzil, ebd. 44 (13), 1924;
    Die dt. Nation u. d. dt. Nat.staat im MA, in: HJb. 51, 1931;
    Die Rechtsstellung d. Wenden im dt. MA, in: ZSRGG 58, 1938;
    Volk u. Staat im Wandel dt. Schicksals, 1940;
    Die Rechtsstellung d. Slowenen in Kärnten im dt. MA, in: Festschr. A. Zycha, 1941;
    Der Reichsgedanke b. Nikolaus v. Kues, in: Reich u. Recht in d. dt. Philos. I, 1943;
    Das Volk in d. Philos. u. Theol. d. Nikolaus v. Kues, in: Münchner Theol. Zs. 10, 1959;
    Die Grundgedanken unserer Vfg. in hist. Beleuchtung, mit e. Vorwort v. W. Wegener, 1961;
    Nikolaus v. Kues, Von d. allg. Eintracht, Ausgew. Texte mit c. Einführung (Vorwort v. dems.), 1966.

  • Literatur

    Gesch. d. Republik Österreich, hrsg. v. H. Benedikt, 1954;
    G. Schreiber, Dtld. u. Österreich, Dt. Begegnungen mit Österreichs Wiss. u. Kultur, Erinnerungen aus d. letzten J.zehnten, 1956;
    K. G. H. z. 80. Geb.tag, hrsg. v. W. Wegener, 2 Bde., 1959 (Festschr.; W-Verz., P) ;
    H. Lentze, in: Österr. Hochschulztg. 11, Nr. 20 v. 15.12.1959;
    ders., Die germanist. Fächer a. d. Jurid. Fak. d. Univ. Wien, in: Stud. z. Gesch. d. Univ. Wien III, 1965;
    W. Wegener, Zur Gesch. d. Fam. H., in: Fam. u. Volk 9, 1960;
    ders., in: ZSRGG 77, 1960;
    ders., in: Bohemia Jb. 1, 1960;
    E. Schönbauer, in: Alm. d. Ak. d. Wiss. Wien 110, 1960 (P);
    J. Leuschner, in: HZ 191, 1960.

  • Autor/in

    Wilhelm Wegener
  • Zitierweise

    Wegener, Wilhelm, "Hugelmann, Karl Gottfried" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 9-10 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118707906.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA