Lebensdaten
1702 – 1776
Geburtsort
Vockenhausen bei Eppstein (Taunus)
Sterbeort
Waldsassen (Oberpfalz)
Beruf/Funktion
Jurist ; Publizist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118555308 | OGND | VIAF: 22933327
Namensvarianten
  • Ickstatt, Adam Freiherr von
  • Ickstatt, Johann Adam (bis 1742)
  • Ickstatt, Adam (bis 1742)
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Ickstatt, Johann Adam Freiherr von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118555308.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Georg (?), Hammerschmied u. Eisenhändler in V.;
    M Maria Magdalena N. N. (1684/85-1761);
    Würzburg 1731 Maria Magd. Theresia (geb. Weinbach?), Wwe d. Maximilian Theophilus Koch ( 1730), Prof. d. Rechte in Würzburg; Schwager Georg Adam v. Weinbach (1713–79) aus Volkach, würzburg. Hofkammerrat; kinderlos;
    N Peter Joseph (s. Gen. 2), Joh. Baptist (1752–1828), Geistl. Rat u. Kanonikus d. Stifts St. Martin in Landshut;
    Groß-N Fanny (s. 2).

  • Biographie

    I.s Jugend- und frühe Studienjahre lassen sich quellenmäßig kaum erhellen. Er soll das Gymnasium in Mainz besucht haben. Die beiden letzten Gymnasialjahre aber scheint er bereits 1717/19 in Paris verbracht zu haben, wo er wohl vom cartesianischen Rationalismus und von der Frühaufklärung Fontenelles geprägt wurde. Nach 2 Jahren Dienst bei der kaiserl. Armee in den österr. Niederlanden weilte er – nach eigenen Aussagen – zwischen 1721 und 1724/25 als Hauslehrer und wandernder Scholar in England, vor allem in London und Bristol, und scheint auch Reisen nach Irland und Schottland unternommen zu haben. Engl. Philosophie, Theologie, Naturwissenschaft, Literatur und Publizistik – von Addison und Swift bis zu Newton, Pope und Toland – haben ihn jedenfalls entscheidend beeinflußt.

    1725-27 studierte I. an der prot. Univ. Marburg Mathematik und Philosophie bei Ch. Wolff, zu dessen engerem Schüler- und Freundeskreis er schon bald zählte. Nach dem Magisterexamen wechselte er in die Juristische Fakultät, zuerst in Marburg, dann seit 1729 an die – kath.Univ. Mainz (1730 Promotion). Wesentlich für I. wurde die enge Bindung an den Mainzer Hofmarschall Friedrich Gf. zu Stadion-Warthausen, einen Anhänger der kath. Aufklärungsbewegung. Dieser empfahl ihn Friedrich Karl v. Schönborn, Bischof von Würzburg, für den neuerrichteten Lehrstuhl des Natur- und Völkerrechts.

    I.s Berufung nach Würzburg 1730/31 bedeutete einen ersten wichtigen Einbruch der – freilich noch gemäßigten und christlich orthodoxen – Aufklärung in den süddeutsch-kath. Raum. Der ungewöhnlich erfolgreiche und schöpferische I. wurde zum führenden und auch von den Protestanten anerkannten Staatsrechtslehrer des kath. Deutschland. Die 21 Abhandlungen aus seiner Würzburger Zeit (1731–41) behandeln grundsätzliche und damals meist sehr aktuelle Themen: So verteidigte er das Recht des Landesherrn auf Vertreibung und Umsiedlung andersgläubiger Untertanen, er behandelte Wahlrechtsfragen des Reichstages, das Verhältnis von kaiserl. und landesherrlicher Gewalt und schwierige Probleme des Westfäl. Friedensvertrages. Stets bemühte er sich um äußerste Präzision und Logik aufgrund der mathematisch-demonstrativischen Methode Wolffs. Er vermied Extreme, ohne daß die Klarheit, gelegentlich auch die Kühnheit seiner Thesen darunter gelitten hätten.

    Auf Empfehlung Stadions kam I. 1741 nach München an den Hof Karl Albrechts. Er wurde Erzieher des Kurprinzen Max Joseph und in den bewegten Jahren des Wittelsbacher Kaisertums zwischen 1742 und 1745 Karls VII. wichtigster staatsrechtlich-diplomatischer Ratgeber, der seinen Herrn 1741 zur Königskrönung nach Prag und Anfang 1742 zur Kaiserkrönung nach Frankfurt begleitete (1743 Reichshofrat).

    In der schweren Krise von 1745 war I. einer der einflußreichsten Vertrauten des Kf. Max III. Joseph. Bayerns Finanzmisere wollte er durch radikale Schuldentilgungspläne unter Umgehung der Landstände meistern. Daß letztere mit Erfolg beim Reichshofrat in Wien protestierten, schien I.s Position in München zu gefährden. Daraufhin übertrug ihm Max III. Joseph die längst überfällige Studienreform der Univ. Ingolstadt. I. wurde 1746 Wirkl. Geheimer Rat, Universitätsdirektor, d. h. Leiter der Verwaltung, ferner ranghöchster Ordinarius der Juristischen Fakultät mit den Fächern Deutsches Staatsrecht, Natur- und Völkerrecht sowie Kameralwissenschaften. Außerdem übernahm er das Amt eines Vizepräsidenten des kurfürstl. Rats in Ingolstadt und eines Verwesers des kaiserl. Landgerichts Hirschberg (bei Eichstätt). In dem Bestreben, den wissenschaftlich-pädagogischen Rückstand des kath. Deutschland gegenüber den prot. Territorien aufzuholen, beschnitt er in der Juristischen Fakultät das Studium der Pandekten, des Codex und des Kirchenrechts zugunsten des modernen Staatsrechts, des bayer. Landrechts und der bisher fast völlig vernachlässigten Gerichtspraxis. Kreittmayrs große Kodifikationen und Kommentare des geltenden bayer. Rechts (1751–68) erhielten im Ingolstädter Studienplan seit 1758 einen zentralen Platz.

    Konflikte mit den Gegnern der Aufklärung an der Universität, u. a. mit der Mehrheit der immer noch einflußreichen Jesuiten, konnten nicht ausbleiben, zumal I. eine Reihe seiner ehemaligen Würzburger Schüler nach Ingolstadt gezogen hatte, begabte und aufgeklärte Heißsporne wie Joh. Gg. Weishaupt (den Vater des späteren Illuminatengründers Adam W.), Joh. Euchar Obermeyer und vor allem Joh. Gg. Lori. Die Auseinandersetzungen steigerten sich 1752 zu offiziellen Anklagen gegen I. und Lori wegen ausschließlicher Verwendung prot. und angeblich scharf antikath. Lehrbücher. Unterstützt von Kreittmayr, konnte sich I. jedoch völlig rechtfertigen. In den folgenden beiden Jahrzehnten gelangte er, bei aller grundsätzlichen Gegnerschaft, zu einem modus vivendi mit den Jesuitengelehrten; bei Aufhebung der Societas Jesu 1773 bemühte er sich sogar mit Erfolg um die Weiterverwendung von Exjesuiten an der Universität.

    Indessen hatte sich seit den frühen 60er Jahren das Hauptgewicht von I.s Aktivität wieder nach München verlagert. Für Max III. Joseph blieb er unentbehrlich als wichtigster staatsrechtlicher Berater, auch als Anreger und Begründer entschieden staatskirchenrechtlicher Bestrebungen und Reformen. In bedeutenden internen Memoranden, durch von ihm inspirierte und zum Teil selbst verfaßte Schriften, wohl auch durch eigene anonyme Traktate hat I. entscheidend das Amortisationsgesetz von 1764 vorbereitet und die Kirchenhoheitsrechte des bayer. Landesherrn gegen die geistlichen Reichsfürsten im altbayer. Raum verteidigt, denen er nach böhm. Vorbild lediglich den Status landsässiger Diözesanbischöfe zugestehen wollte. – So bahnte er eine Lösung der Nachfolge der beiden erbenlosen Wittelsbacher Kurfürsten von Bayern und von der Pfalz an, ein Problem von europ. Bedeutung. Der von I. entwickelte Plan eines wittelsbach. Gesamtfideikommisses fand im Hausvertrag von 1766 seinen Niederschlag und konnte nach dem Tode von Max III. Joseph 1777/78 realisiert werden. Unerläßlich zur Absicherung dieses Gesamtfideikommisses war der Ausgleich zwischen Bayern und Österreich; I. betrieb ihn 1763/64 energisch durch eine eheliche Verbindung zwischen der bayer. Prinzessin Josepha und dem österr. Thronerben Joseph. I. übernahm damals auch die Leitung der langjährigen und komplizierten Verhandlungen zu einer Lösung der Grenzstreitigkeiten zwischen Böhmen und Bayern und riet dem Kurfürsten zu wesentlichen Zugeständnissen.

    In seinen letzten Lebensjahren hatte sich I. wieder entschieden in die Diskussion aktueller pädagogisch-volkserzieherischer Fragen eingeschaltet. Als Forum diente ihm 1770 und 1774 die Bayer. Akademie der Wissenschaften, der er seit ihrer Gründung 1759 als o. Mitglied angehörte, ohne sich jedoch bis dahin aktiv beteiligt zu haben. Gegen Heinrich Brauns neuhumanistisches Bildungsideal setzte sich I. in zwei Akademiereden für eine Schule im Geiste des Realismus und Utilitarismus ein, wobei die Schulpläne und -experimente Heckers, Rochows, Felbigers und des Frhr. v. Steigentesch Pate standen. I.s Reformen zielten darauf ab, die Zahl der Gymnasien und damit die der Universitätsstudenten zu vermindern und dem Bedarf von Staat, Kirche und Gesellschaft anzupassen. Für die Ausbildung der mittleren und unteren Beamten, der Geschäftsleute und Handwerker und nicht zuletzt der Landjugend entwickelte er ein detailliertes, anspruchsvolles und kühnes Bildungsprogramm, das dem sich damals langsam anbahnenden Strukturwandel von Gesellschaft, Wirtschaft und Mentalität immer breiterer Schichten entsprach. Die Schulordnung vom Okt. 1774 folgte teilweise I.s Vorstellungen, doch war sie ein Scheinsieg. Bereits 1778 wurde sie durch eine ganz anders geartete, weithin neuhumanistische Regelung ersetzt. I.s Forderungen blieben indes das ganze 19. Jh. hindurch lebendig und aktuell.

  • Werke

    s. Meusel VI;
    - Diss. Phaenomenon singulare, de malo pomifera absque floribus, ad rationes physicas revocatum, Mag.arb. Marburg 1727;
    Diss. inauguralis de majestatico domini eminentis, Diss. Mainz 1730;
    Elementa juris gentium, 1740;
    Vertheidigung d. Rechte u. Ansprüche Kaiser Karl VII. auf alle v. Kaiser Karl VI. besessenen Königreiche u. Länder, 1743;
    Entwurf e. Vernünft. Lehrart, nebst gegenwärt. Vfg. d. Juristenfak. in Ingolstadt, 1746;
    Opuscula juridica varii argumenti, 2 Bde., 1747/59;
    Vertheidigtes Jus Regium in ecclesiasticis d. Herzogen in Bayern, 1763;
    Akadem. Rede v. d. Einfluß d. Nationalfleißes u. Arbeitsamkeit d. Untertanen in d. Glückseligkeit d. Staaten, 1770;
    dass. v. d. Stufenmäß. Einrichtung d. niederen u. höheren Landschulen, 1774, neu hrsg. v. A. Bock, in: Päd. Qu.- schrr. 2, 1917 (P). - Sehr wahrsch. Vf. d. anonymen Flugschr. Chrstn. Frdr. Menschenfreunds unters. d. Frage: warum ist d. Wohlstand d. prot. Länder so gar viel größer als d. kath., 1772, neu hrsg. v. K. Walker, in: Flugschrr. d. Ev. Bundes Nr. 181/83, 1900.

  • Literatur

    ADB 13;
    Th. Bitterauf, Die kurbayer. Pol. im Siebenj. Krieg, 1901, S. 160 ff.;
    Stintzing-Landsberg III, 1, Noten 129 ff.;
    G. Goebel, Die Anfänge d. Aufklärung in Bayern, 1901;
    M. Doeberl, Der Ursprung d. Amortisationsgesetzgebung in Bayern, 1902;
    L. Engel, Gesch. d. Illuminatenordens, 1906, S. 32 ff. u. ö.;
    F. Zwerger, Gesch. d. realist.|Lehranstalten in Bayern, 1914;
    Th. J. Scherg, Frdr. v. Steigentesch u. Frhr. v. I., in: Zs. f. Gesch. d. Erziehung u. d. Unterrichts 4, 1914;
    H. Loewe, Die Entwicklung d. Schulkampfes in Bayern b. z. vollst. Sieg des Neuhumanismus, 1917;
    G. Bögl, Der Wandel d. Volksbildungsidee in d. Volksschullehrplänen Bayerns, phil. Diss. München 1929;
    G. Pfeilschrifter-Baumeister, Der Salzburger Kongreß u. s. Auswirkung, 1770/77, 1929, S. 92 ff., 661;
    J. Sauter, Die phil. Grundlagen d. Naturrechts, 1932;
    F. Wagner, Karl VII. u. d. Großen Mächte, 1938, S. 73, 661;
    F. Weckerle, Ickstattiana, in: Zs. f. bayer. Landesgesch. 11, 1938;
    F. Merzbacher, Jurisperiti Bavarici, Die Ingolstädter Professoren Chlingensperg, ebd. 33, 1970;
    H. Rall, Kurbayern in d. letzten Epoche d. Reichsvfg., 1952;
    L. Hammermayer, Gründungs- u. Frühgesch. d. Bayer. Ak. d. Wiss., 1959;
    Electoralis Academiae Scientiarum Boicae Primordia - Briefe a. d. Gründungszeit d. Bayer. Ak. d. Wiss., hrsg. v. M. Spindler, 1959 (Briefe I.s);
    M. Rieder, Gesch. d. pol. Bildung in d. Volksschulen Bayerns v. d. Zeit d. Braunschen Reformen b. z. Restauration, Diss. München 1968, S. 1-101, bes. 39-46;
    B. Sepp, Die Kameralwiss. in Ingolstadt, 1746–99, Diss. München 1971, S. 9 ff., 45 f. (ungedr.);
    R. Bamberger, J. A. v. I. u. s. Bedeutung f. Würzburg, Diss. Würzburg 1971 (W, L, P);
    F. Kreh, Reichsfrhr. J. A. v. I., in: Zs. f. bayer. Landesgesch. 36, 1973;
    ders., Leben u. Werk d. Reichsfrhr. J. A. v. I., e. kath. Staatsrechtslehrers d. Aufklärungszeit…, 1974.

  • Porträts

    Ölgem. (München, Bayer. Ak. d. Wiss.), Abb. in: Geist u. Gestalt III, 1959, Nr. 17;
    Kupf. v. J. J. Haid, ca. 1735/40, Abb. in: Päd. Qu.schrr. 2, 1917, v. dems. u. J. A. Fridrich (beide Würzburg, Mainfränk Mus.).

  • Autor/in

    Ludwig Hammermayer
  • Zitierweise

    Hammermayer, Ludwig, "Ickstatt, Johann Adam Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 113-115 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118555308.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Ickstatt: Johann Adam Freiherr v. J., wurde am 6. Januar 1702 zu Vockenhausen, einem damals kurmainzischen Dorfe bei Epstein, als Sohn eines Hammerschmiedes geboren und begann die humanistischen Studien zu Mainz. Was er des Weiteren über seine Jugendzeit in Umlauf gesetzt hat, verdient keine Beachtung; es leidet zum Theile an chronologischem Widerspruch, überhaupt an innerer Unwahrscheinlichkeit, und das zweifache Bestreben, ein lockeres Jugendleben zu verhüllen, sich als Weitgereisten sowie als persönlichen Bekannten ausländischer Gelehrter hinzustellen, tritt klar zu Tage. Sicher ist zunächst, daß J. im J. 1725 auf die Universität Marburg kam, um Philosophie bei Christian Wolff zu hören, an dem er einen Freund für's Leben gewann; daß er im J. 1727 dortselbst das philosophische Magisterium erhielt, dann aber sich auf Jurisprudenz warf und im J. 1730 zu Mainz Doctor der Rechte wurde. Der mainzische Großhofmeister Graf von Stadion scheint ihm das Jahr darauf den Ruf nach Würzburg als Professor mit Hofrathsprädikat verschafft zu haben. Nunmehr entfaltete J. eine rege litterarische Thätigkeit zumeist auf dem Gebiete des allgemeinen und Reichsstaatsrechtes nach den Grundsätzen des „aufgeklärten Despotismus“. Wol auch diesem Umstande verdankte er seine Berufung als Lehrer des Kurprinzen Max Joseph von Baiern in den Rechtsdisciplinen unterm 7. März 1741. Ob in dem anonymen Federkampfe um die österreichische Erbschaft er der baierische Hauptstreiter war, wie man gewöhnlich annimmt, muß dahingestellt bleiben. Jedenfalls beruht die im August 1741 erschienene „Gründliche Ausführung“ der Ansprüche Baierns fast ganz auf der Deduction des Geheimrathskanzlers v. Unertl, und war Ickstatt's Arbeit daran im Allgemeinen nur eine formgebende (vgl. die Angaben Ickstatt's bei Falkenstein, Geschichten des Herzogthums Baiern III, 876 und Unertls bei Freyberg, Sammlung historischer Schriften II, 38). Durch Karl VII. ward J. 1742 böhmischer Hofrath, Beisitzer der böhmischen Kanzlei und geadelt, 1743 Reichshofrath; nach dem Verluste dieser Stellen beim Tode des Kaisers von seinem dankbaren Schüler als Reichsverweser zum Beisitzer des Reichsvikariatsgerichtes ernannt und in den Freiherrnstand erhoben (1745). Das hierauf eigens für J. geschaffene Vicekanzellariat des Revisionsrathes behagte ihm nur kurze Zeit. Der alte Beruf lockte ihn wieder; aber freilich an die Landesuniversität mochte er nicht als einfacher Lehrer, nur in bevorzugter Eigenschaft gehen. So wurde er denn durch kurfürstliches Dekret vom 22. August 1746 mit dem Range eines wirklichen geheimen Rathes, mit den Nebenfunktionen eines Vizepräsidenten des Ingolstädter Rathscollegiums und eines Verwesers des Landgerichtes Hirschberg nicht blos als Professor für Staats-, Natur- und Völkerrecht, wie „ius oeconomico-camerale“, sondern auch „zur besseren Einrichtung der in große Abnahme verfallenen Universität“ als „Director“ derselben nach Ingolstadt geschickt. Hier hat sich J. durch organisatorische Maßnahmen, durch Einführung einer besseren Lehrmethode besonders in der Juristenfacultät, wie überhaupt durch Beseitigung von Mißständen unter den Studirenden sowol als im Professorencollegium große Verdienste erworben. Gegen Angriffe seitens der theologischen Facultät, d. h. der Jesuiten, hauptsächlich wegen des Gebrauches von Lehrbüchern protestantischer Verfasser nahm ihn die Regierung kräftig in Schutz. Mußte doch sein juristischer Scharfsinn auch materielles Staatsinteresse vertreten; so in umfangreichen Deductionen die baierischen Ansprüche auf die Reichslehen der ausgestorbenen Grafen von Wolfstein (1748) und auf die Jurisdiction des kaiserlichen Landgerichtes Hirschberg über Gebietsteile des Hochstiftes Eichstätt (1751). Im J. 1765 legte J. sein Lehramt nieder und kehrte unter Beibehaltung des Directoriums der Universität nach München zurück, wo er mit den böhmisch-baierischen Grenzverhandlungen beschäftigt, im J.1772 auch Censurrath wurde. Nebenher faßte er vom nationalökonomischen Standpunkte aus eine Umgestaltung des gesammten Jugendunterrichtes ins Auge. Zwei in der baierischen Akademie der Wissenschaften in den J. 1770 und 1774 gehaltene Reden entwickelten seinen Plan, wonach u. A. das höhere, gelehrte Studium nur Begabten und Bemittelten gestattet sein, in ländlichen Trivialschulen Landwirtschaft, auf den Gymnasien Physik gelehrt werden, vor Allem aber zur Hebung von Kunst, Handwerk und Handel ein wohlorganisirtes Realschulwesen ins Leben treten sollte. Um seine Reformentwürfe zu erproben, wurde ihm die Einrichtung der Ingolstädter Schulen überlassen. Schon zeigte sich ein günstiger Erfolg — doch nach Ickstatt's baldigem Tode, der auf einer Dienstreise am 17. August 1776 zu Waldsassen plötzlich eintrat, wurde Alles wieder zerstört.

    • Literatur

      Baader, Das gelehrte Baiern, Sp. 550—58. — Kluckhohn, Der Freiherr v. Ickstatt und das Unterrichtswesen in Baiern unter dem Kurfürsten Maximilian Joseph (Akademischer Vortrag). München 1869. —
      Historisch-politische Blätter LXX. (1872), S. 359, 585. — Prantl, Gesch. der Universität in Ingolstadt, I. 547, 584, 610; II. 465, 508.

  • Autor/in

    v. Oesele.
  • Zitierweise

    Oefele, Edmund Freiherr von, "Ickstatt, Johann Adam Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 13 (1881), S. 740-741 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118555308.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA