Lebensdaten
1861 – 1940
Geburtsort
Pyritz (Pommern)
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
Historiker ; Professor für Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte in Berlin
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118551329 | OGND | VIAF: 17277875
Namensvarianten
  • Hintze, Otto
  • Hintze, O.

Orte

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Zitierweise

Hintze, Otto, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118551329.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hermann (1822–92), Kreissekr. u. Rechnungsrat in P.;
    M Emma (1835–1928), T d. Pastors Munckel in Schönfließ/Neumark;
    Berlin 1912 Hedwig (1884–1943), Privatdozentin f. Gesch. a. d. Univ. Berlin 1928–33, T d. Moritz Guggenheimer (1825–1902), Bankier und Stadtverordnetenvorsteher in München, 1. Vorstand d. Handels- u. Gewerbekammer f. Oberbayern und d. Löwenbrauerei München, u. d. Helene Wolf; Schwager Manfred Schröter (* 1880), Prof. d. Philos. in München; kinderlos.

  • Biographie

    H. studierte Philologie, Geschichte und Philosophie in Greifswald (1878–80), dann in Berlin, das er nicht mehr verließ. Von seinen Lehrern Dilthey, Droysen, Müllenhoff, Scherer, Mommsen, Treitschke, Waitz und Weizsäcker beeinflußte ihn am meisten J. G. Droysen, in dessen Historischer Gesellschaft er der letzte Bibliothekar war. Ihm hat er 1914 ein bedeutendes Lebensbild gewidmet. Von ihm lernte er den modernen Weg der Quellenbenutzung zur Lösung des methodischen Problems, „wie aus den Geschäften Geschichte wird“. Die Dissertation fertigte H. bei Julius Weizsäcker an. Er bestimmte H.s Interesse für die Verfassungsgeschichte, während Waitz ihn zum anschließenden Studium der Rechtswissenschaft anregte. H. begegnete als vierter prägender Kraft G. Schmoller, der ihn 1887 für die Acta Borussica gewann. Zunächst veröffentlichte H. gemeinsam mit Schmoller in 2 Bänden die Akten zur preußischen Seidenindustrie des 18. Jahrhunderts (1892) und schrieb selbst die Geschichte dieser Industrie (1892). Sodann edierte er im Dienste der Acta Borussica 6 Aktenbände der Abteilung Behördenorganisation 1740-56 und gab als Einleitung die umfassende, noch heute mustergültige Darstellung des Zustandes der preußischen Verfassung und Verwaltung im Jahre 1740. In diesem Werk machte H. die berühmte Unterscheidung von Geist und System des ständischen Territorialstaates und des monarchisch-absolutistischen Großstaates und beschrieb die mentale und administrative Entwicklung zur größeren Staatsbildung. 1895 habilitierte er sich bei Treitschke und Schmoller, wurde 1899 außerordentlicher Professor und erhielt 1902 eine neugeschaffene Professur für Verfassungs-, Verwaltungs-, Wirtschaftsgeschichte und Politik. 1920 zwang ihn ein Augenleiden, seine Lehrtätigkeit aufzugeben.

    H. ist wegen seiner Anfänge zeit seines Lebens einseitig als Historiker Preußens gekennzeichnet worden, obwohl die Beschäftigung mit der preußischen Geschichte mehr ein Zwang der äußeren Verhältnisse für ihn war, dem der Weg zur Universitätslaufbahn nur über eine Mitarbeit an den großen Publikationsunternehmungen offenstand. Die brandenburg-preußischen Abhandlungen waren stets von allgemeiner paradigmatischer Bedeutung für Wesen und Entwicklung des modernen Staates, auf dessen Erforschung sich H.s ganze Kraft von Anfang an richtete. Den Abschluß der preußischen Studien bildete die aus einem äußeren Anlaß verfaßte Auftragsarbeit, die keineswegs panegyrische, unmittelbar nach den Quellen geschriebene, bisher beste Darstellung der Entwicklung Brandenburg-Preußens, „Die Hohenzollern und ihr Werk“ (1915, ⁹1916).

    H.s Stellung in der deutschen Geschichtsschreibung ist charakterisiert durch einen umfassenden sozialgeschichtlichen Akzent, der ihn zu einem der bedeutendsten Sozialhistoriker macht. Seine Arbeit galt der allgemeinen vergleichenden Verfassungsgeschichte, der allgemeinen Staats- und Gesellschaftslehre auf historischer Grundlage (Politik) und der systematischen Kategorialanalyse der Historie, die vornehmlich das Verhältnis zur Soziologie untersuchte. H. wollte Rankes Geschichtsschreibung ergänzen und zugleich über sie hinauskommen durch eine Institutionengeschichte, verbunden mit der Darstellung der sozialen Verhältnisse. In Nachfolge von Ranke und Droysen betonte er stets Zusammenhang, Wechselwirkung und Abhängigkeit des inneren Staatslebens von dem Verhältnis der Staaten untereinander als fundamentale Tatsache, ohne daß man von einem Primat der Außenpolitik bei H. sprechen darf. In der zur politischen Sozialgeschichte sich erweiternden Verfassungsgeschichte sah er gleichsam die Quintessenz der Geschichtsschreibung. Wie viele Historiker am Ausgang des 19. Jahrhunderts steckte er sich das Ziel einer vergleichenden Universalgeschichte, blieb aber fest bei der Institutionengeschichte. Diese Konzentration auf das Verfassungsleben ermöglichte die Überschau über mehr als ein Jahrtausend der menschlichen Entwicklung, ohne sich zu verlieren, ohne sich von den Quellen zu entfernen und ständig aus der Sekundärliteratur leben zu müssen. Die bei H. erstmals verwirklichte Strukturgeschichte blieb in Verbindung mit den Fragen der Macht und der Außenpolitik. So entstanden am Ende des Lebens die Abhandlungen „Wesen und Verbreitung des Feudalismus“ (1929), „Typologie der ständischen Verfassungen des Abendlandes“ (1930) und „Weltgeschichtliche Bedingungen der Repräsentatiwerfassung (1931), die ihre Krönung fanden in der brillanten Zusammenfassung „Wesen und Wandlung des modernen Staats“ (1931). Auf die gleiche Weise wurde die Verwaltungsgeschichte universalhistorisch behandelt. In all diesen umfassenden Studien reifte eine Grunderkenntnis, die für die vergleichende Verfassungsgeschichte von weittragender Bedeutung ist: Die Staaten des Abendlandes sind zu gliedern in die Länder um den Kern des eigentlichen fränkischen Reiches und in die Randstaaten. Die so gestaltete abendländische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte H.s überwand die ältere statisch-juristische Betrachtung durch den dynamischen Entwicklungsbegriff, der alles in einen großen Zusammenhang stellte. Das Manuskript dieser Verfassungsgeschichte ging in den Kriegswirren verloren.

    Entsprechend seiner Lehrverpflichtung arbeitete H. auch eine Lehre von der Politik aus, eine Wissenschaft des Staats- und Gesellschaftslebens auf der Grundlage seiner vergleichend verfahrenden Verfassungsgeschichte, aber systematisch gegliedert. Die bisher noch nicht veröffentlichte Vorlesung verläßt vollständig die Bahn seines Vorgängers Treitschke. Zahlreiche Untersuchungen auf den Gebieten der Außen- und Innenpolitik bringen den Erweis einer deutschen politischen Wissenschaft auf dem Höhepunkt des Historismus. Sie stand im Zeichen des monarchischen Prinzips, das H. für Deutschland bis 1918 trotz der Erkenntnis der allgemeinen Tendenz zur Demokratisierung vertrat.

    Von Anfang an war H.s Aufmerksamkeit auf die methodischen Probleme seiner Wissenschaft gerichtet. Die Fragen der Begriffsbildung, die seit den 90er Jahren aktuell waren, führten ihn auf dem Wege vom pragmatischen Historismus zur historischen Soziologie über Droysen und dessen erkenntnistheoretische Grundlagen hinaus. Die Verbindung zur Soziologie knüpfte sich ihm leicht dank der Heraufkunft der deutschen Soziologie aus der Nationalökonomie. Die verstärkte Würdigung der ökonomischen Fragen und sozialen Bewegungen war dem Mitarbeiter Schmollers nur natürlich. Mit Lamprecht und Breysig bildete H. kurz vor 1900 den sozialwissenschaftlichen Flügel in der deutschen Geschichtsschreibung. Unter dem Einfluß von Max Weber nahm er später die idealtypische Betrachtungsweise auf, entwickelte aber eine historische Typenlehre, die der rational-abstrakten Konstruktion des Soziologen den Typus der „anschaulichen Abstraktion“ für den Historiker entgegenstellte. In einer für ihn kennzeichnenden Form großer Besprechungsaufsätze hat H. sich unter anderem mit Max Scheler, Max Weber, Franz Oppenheimer, Ernst Troeltsch und Werner Sombart auseinandergesetzt, um die methodischen Grundsätze und Kategorien einer erneuerten Geschichtswissenschaft zu entwickeln. Über das Verhältnis von Soziologie und Geschichte schrieb er: „Man kann vergleichen, um ein Allgemeines zu finden, das dem Verglichenen zugrunde liegt; und man kann vergleichen, um den einen der verglichenen Gegenstände in seiner Individualität schärfer zu erfassen und von dem andern abzuheben. Das erstere tut der Soziologe, das zweite der Historiker.“ Die Aufgabe seiner Zeit sah der H. der 20er Jahre in einer soziologischen Durchleuchtung der Kulturwissenschaften, insbesondere der Geschichte, ohne außer acht zu lassen, daß die Historie sich ständig mit dem Mit- und Gegeneinanderwirken der Kräfte des individuellen und des kollektiven Lebens zu beschäftigen hat. Seit 1933 hat H. nichts mehr veröffentlicht; sein Nachlaß wurde auf testamentarische Anordnung vernichtet. – Die Mitgliedschaft in der Preußischen Akademie der Wissenschaften (seit 1914) legte H. 1938 wegen der jüdischen Abstammung seiner Frau nieder.

  • Werke

    Weitere W u. a. Das Königtum Wilhelms v. Holland, eingel. v. J. Weizsäcker, 1885;
    Hist. u. pol. Aufsätze 1-4, o. J. (1908), Neuaufl. 1927;
    Ges. Abhh., 3 Bde., hrsg. v. F. Hartung, 1941–43, 2. erw. Ausg. hrsg. v. G. Oestreich, 1962-67 I: Staat u. Vfg., Ges. Abhh. z. allgem. Vfg.gesch., 1941 (W), ³1970 (W), II: Zur Theorie d. Gesch., 1942, ²u. d. T. Soziol. u. Gesch., Ges. Abhh. z. Soziol., Pol. u. Theorie d. Gesch., 1964, III: Geist u. Epochen d. preuß. Gesch., 1943 (P), ²u. d. T. Regierung u. Verwaltung, Ges. Abhh. z. Staats-, Rechts- u. Sozialgesch. Preußens, 1967 (P);
    Feudalismus-Kapitalismus, 1970. -
    Hrsg.: FBPG 10-25, 1898-1912. -
    Mithrsg.: FBPG 26-45, 1913-33;
    HZ 77-147, 1896-1933. -
    Engl., span. u. Japan. Überss.

  • Literatur

    H. O. Meisner, in: HZ 164, 1941;
    F. Hartung, in: FBPG 52, 1941, auch in: ders., Staatsbildende Kräfte d. Neuzeit, 1961, u. in: O. H., Ges. Abhh. I, 1941, ²1962, ³1970;
    F. Meinecke, Erlebtes 1862-1901, 1941;
    ders., Ausgew. Briefwechsel, = Werke VI, hrsg. v. L. Dehio u. P. Classen, 1962;
    H. v. Srbik. Geist u. Gesch. vom dt. Humanismus b. z. Gegenwart II, 1951, S. 9 f.;
    H. Wartenberg, O. H. eis Geschichtsdenker, Ein Btr. z. Analyse d. neuzeitl. Gesch.denkens, Diss. FU Berlin 1952 (ungedr.);
    M. Covensky, O. H. and Historicism, A Study in Transformation of German Historical Thought, Diss. Michigan 1954;
    Th. Schieder, Die dt. Gesch.wiss. im Spiegel der HZ, in: HZ 189, 1959;
    G. Oestreich, O. H.s Stellung z. Pol.wiss. u. Soziol., in: O. H., Ges. Abhh. II, ²1964, S. 7-67*;
    ders., O. H. u. die Verwaltungsgesch., ebd. III, ²1967, S. 7-31*, auch u. d. T.: O. H. u. d. vgl. Verwaltungsgesch., in: Annali della Fondazione italiana per la storia amministrativa|3, 1966;
    ders., Die Fachhist. u. d. Anfänge d. soz.gesch. Forschung in Dtld., in: HZ 208, 1969;
    ders., Ständestaat u. Ständewesen im Werk O. H.s, in: Ständ. Vertretungen in Europa im 17. u. 18. Jh., hrsg. v. D. Gerhard, 1969;
    J. Tiburtius, O. H.s Btr. z. Volkswirtsch.lehre, in: Schmollers Jb. 86, 1966;
    D. Fischer, Die dt. Gesch.wiss. v. J. G. Droysen bis O. H. in ihrem Verhältnis z. Soziol., Grundzüge e. Methodenproblems, 1966;
    W. M. Simon, Power and Responsibility, O. H.s place in German Historiography, in: The Responsibility of Power, Historical Essays in Honor of H. Holborn, ed. by L. Krieger and F. Stern, 1967;
    E. Köhler, Bildungsbürgertum u. nat. Pol., Eine Studie z. pol. Denken O. H.s, Diss. Freiburg/Br. 1968;
    D. Gerhard, O. H.: His Work and His Significance in Historiography, in: Central European Hist. III, 1970, S. 17-48.

  • Autor/in

    Gerhard Oestreich
  • Zitierweise

    Oestreich, Gerhard, "Hintze, Otto" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 194-196 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118551329.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA