Dates of Life
unbekannt
Occupation
Dynasten
Religious Denomination
mehrkonfessionell
Authority Data
GND: 14268130X | OGND | VIAF: 157888526
Alternate Names
  • Mecklenburg

Places

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Citation

Mecklenburg, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd14268130X.html [18.04.2024].

CC0

  • Biographical Presentation

    Das Haus M. ist die einzige bundesfürstl. Familie des Deutschen Reiches, die mit Niklot (Niclot, 1160, s. ADB 23) ihre gesicherte Stammfolge in heidnische Zeit zurückführen kann.

    Niklot herrschte im eigentlichen Obodritenland östlich von Travemündung und Sudebogen, besaß aber auch die Oberhoheit über die Kessiner und Zirzipaner, also das Gebiet bis zu Peene und Trebel. Seit dem Wendenkreuzzug 1147 stellte er sich der Mission nicht mehr in den Weg. Er fiel 1160 bei Kämpfen mit den Sachsen bei der Burg Werle (nahe Schwaan). Seine Söhne Pribislaw (s. ADB 26) und Wertislaw ( 1164) führten den Kampf fort, erlitten jedoch 1164 eine vernichtende Niederlage. Als sich 1166 Sachsen und Westfalen gegen den Sachsenherzog Heinrich den Löwen erhoben, gab dieser 1167 Pribislaw das Obodritenland – mit Ausnahme der neugeschaffenen Grafschaft Schwerin – zurück, um sich den Rücken freizuhalten. Pribislaw leistete dem Herzog den Lehnseid und trat als Fürst von M. (nach der Burg nördlich des Schweriner Sees) und Kessin gleichberechtigt neben die ostsächs. Großen. Er stiftete 1171 das erste mecklenburg. Kloster in Althof, dem Vorläufer von Doberan, begleitete den Herzog auf seiner Pilgerfahrt ins Heilige Land und starb 1178 an einer Turnierverletzung in Lüneburg. Mit Pribislaw beginnt die eigentliche mecklenburg. Landesgeschichte.

    Erste Landesteilungen

    Sein Sohn Heinrich Borwin (Burwy) I. ( 1227, s. ADB III) öffnete Mecklenburg der deutschen Einwanderung. Mit Mechthild, einer Bastardtochter Heinrichs des Löwen verheiratet, konnte er sich nach dem Tod des Herzogs zwar in Mecklenburg behaupten, geriet aber in ein Vasallenverhältnis zur dän. Krone. 1219 machte er seine Söhne Heinrich Borwin (II.) ( 1226, s. ADB III) für den Rostocker und Nikolaus ( 1225) für den mecklenburg. Landesteil zu Mitregenten. Heinrich Borwin starb 1227, kurz bevor durch die Schlacht bei Bornhöved die dän. Oberhoheit abgeschüttelt werden konnte. Mecklenburg wurde wieder sächs. Lehen. Bis 1229 stand das Land unter einem Vormundschaftsrat, dann kam es zur ersten Teilung unter den beiden ältesten Söhnen Heinrich Borwins (II.). Johann I. ( 1264) erhielt den Westen, Nikolaus I. ( 1277) den Osten. Als auch die beiden jüngeren Söhne volljährig geworden waren, wurde das Land nochmals geteilt. Johann I. begründete die Hauptlinie M., Nikolaus I. die Linie Werle (Wenden), (Heinrich) Borwin III. ( 1277) die Linie Rostock und Pribislaw I. ( 1272?) die Linie Parchim-Richenberg.

    a) Linien Rostock und Parchim-Richenberg

    Rostock, seit 1300 unter dän. Oberhoheit, fiel bereits 1314 mit dem Tod Nikolaus' des Kindes (s. ADB 23) an die Hauptlinie zurück. Etwa zur gleichen Zeit erlosch auch die Linie Parchim mit Pribislaw (II.) ( n. 21.6.1316). Das Land war jedoch schon 1256 an die Grafschaft Schwerin und die Herrschaften Mecklenburg und Werle verlorengegangen.

    b) Linie Werle (Wenden)

    Längeren Bestand hatte die Linie Werle. Nach dem Tod Nikolaus' I. zerfiel das Land 1281 in die Linien Güstrow und Parchim. Als Heinrich I. von Güstrow ( 1291) 1291 zum zweiten Mal heiratete, überwarf er sich mit den Söhnen aus seiner ersten Ehe mit Rixa, einer Tochter Birger Jarls von Schweden. Darauf kam es zum „Werleschen Vatermord“ bei Saal in der Nähe Damgartens. Sein Neffe Nikolaus II. ( 1316, s. ADB 23) nutzte die Gelegenheit, seine Güstrower Vettern zu vertreiben, und erlangte 1294 den Besitz der ganzen Herrschaft Werle. Nikolaus II. gewährte seit 1309 seinem Bruder Johann II., dem Kahlen ( 1337), Anteil an der Regierung. Dieser erbte 1316 den Güstrower Landesteil; damit begann eine neue Phase der Besitzzersplitterung. Nikolaus' II. Sohn Johann III., van Rüden ( 1352), begründete das Haus Goldberg. Es starb 1374 mit Johann IV. aus. Johanns II. Söhne teilten sich das Erbe ihres Vaters: Nikolaus III., Staveleke ( 1360/61), eröffnete das Haus Güstrow, Bernhard II. ( 1382) das Haus Waren. Lorenz von Güstrow ( 1393) erbte Goldberg. Sein Sohn Balthasar ( 1421) setzte 1418 für die Herren von Werle den Titel Fürsten zu Wenden durch. Im gleichen Jahr schlossen sie eine Erbverbrüderung mit der Linie M. Auf Balthasar folgte sein Bruder Wilhelm, der nach dem Tod Christophs von Waren ( 1425?) die ganze Linie Werle wieder vereinigte. Er starb jedoch ohne männliche Erben 1436. Die Linie M. setzte darauf ihre Erbansprüche durch.

    c) Linie Mecklenburg

    Johann I. (sein Beiname „der Theologe“ ist unhistorisch) hatte 1257 die Residenz von der Burg Mecklenburg in die Stadt Wismar verlegt. Sein Sohn Heinrich I., der Pilger ( 1302, s. ADB XI), wurde auf einem Kreuzzug gefangengenommen und kehrte erst nach 27 Jahren zurück. Für ihn hatte seit 1287 sein Sohn Heinrich II., der Löwe ( 1329, s. NDB VIII), die Regentschaft geführt. Nach der Rückkehr zum Mitregenten, 1302 zum Nachfolger geworden, verschaffte Heinrich II. der Linie M. die Vorherrschaft im Gesamthaus. Die erste bedeutende Besitzerweiterung brachte ihm die Belehnung mit dem Land Stargard durch seinen Schwiegervater Mgf. Albrecht III. von Brandenburg 1298/99. Als seine Gemahlin Beatrix 1314 starb, widersetzte er sich der geforderten Rückgabe und behauptete das Land 1316 in der Schlacht bei Gransee. Auch gegenüber den dän. Ansprüchen auf die Herrschaft Rostock wußte er sich durchzusetzen. Nach dem Tod Kg. Erich Menveds 1319 ließ er sich von Stadt und Herrschaft Rostock huldigen. 1326 belehnte Kg. Christoph II. von Dänemark die Linien M. und Werle zur gesamten Hand mit dem Fürstentum Rügen. Der Rügische Erbfolgekrieg brachte den M. jedoch keinen weiteren Gebietszuwachs.

    Älteres Haus Mecklenburg-Schwerin

    Auf Heinrich II. folgte sein Sohn Albrecht II. ( 1379, s. ADB I) zunächst unter Vormundschaft. 1336 heiratete er Euphemia, Schwester Kg. Magnus Erikssons von Schweden, und legte damit den Grund für die mecklenburg. „Großmachtzeit“. Im Innern dämmte er das Fehderecht des Adels ein und sicherte den äußeren Frieden durch Landfriedensbündnisse mit den benachbarten Fürsten und den Seestädten. So erhielt er die Möglichkeit, stärker in die Reichspolitik einzugreifen. Er stellte sich auf die Seite des Luxemburgers Karl IV., der ihm als Kaiser 1347 Stargard und die übrigen mark. Lehen mit Grabow vom Reich aus übertrug. 1348 erhob Karl IV. ihn und seinen Bruder Johann I. ( 1392/93) zu Herzögen und Reichsfürsten. Hzg. Rudolf von Sachsen verzichtete auf die sächs. Lehenshoheit. Damit wurde Mecklenburg zum reichsunmittelbaren Herzogtum. 1358 kaufte Albrecht II. die Grafschaft Schwerin. Die Stadt wurde jedoch erst im 16. Jh. zur festen Residenz. Die bedeutende Vermehrung des Landes wurde 1352 sofort durch eine Mutschierung wieder eingeschränkt. Johann I. begründete mit Stargard, Sternberg und Eidenburg das Haus Stargard, Albrecht II. begann den Kampf um die nord. Throne. Sein Sohn Albrecht III. ( 1412, s. NDB I) wurde 1364 zum König von Schweden gewählt, sein Enkel Albrecht IV. ( 1388) aus der Ehe Heinrichs III., des Hängers ( 1383), und Ingeburgs von Dänemark von dessen anderem Großvater Waldemar Atterdag 1375 zum Thronerben von Dänemark erklärt. Dieser Ausflug in die große Politik brachte den M. jedoch kein Glück. Albrecht III. überwarf sich mit dem schwed. Adel, wurde 1389 gefangengenommen und erst 1393 wieder freigelassen. Albrecht II. starb 1379, ohne seinem Enkel den dän. Thron endgültig gewinnen zu können. Dieser führte zunächst noch den Königsnamen, beschränkte sich aber seit 1381 auf den Titel „wahrer Erbe des Königreichs Dänemark“. Er starb 1388. Nach Albrechts II. Tod versuchte sein Sohn Heinrich III., dessen dän. Politik zwar noch fortzuführen, ließ sich aber nicht in einen neuen Krieg ein. Er verwendete seine Kraft vielmehr zur Befriedung des eigenen Landes. Das gilt auch für seine Brüder Magnus I. ( 1384) und Albrecht III., der seit 1395 wieder in Mecklenburg regierte. Der Sohn Albrechts IV., Heinrich IV., der Dicke ( 1477), erbte 1436 mit seinem Stargarder Onkel Heinrich d. Ä. das Fürstentum Werle. Obwohl Heinrich IV. im gleichen Jahr Dorothea ( 1491), die Tochter Kf. Friedrichs I. von Brandenburg, heiratete, beanspruchte sein Schwiegervater das Land als heimgefallenes Lehen. Es kam darüber zu einem Krieg mit Brandenburg, nach dem Kf. Friedrich II. zwar 1442 im Wittstocker Vertrag auf Werle verzichtete, sich aber ein Erbrecht am Gesamtbesitz der Familie sicherte. Die Brandenburger erhielten daduch die Möglichkeit, in die inneren Verhältnisse Mecklenburgs einzugreifen, waren aber andererseits daran interessiert, das Land vor fremden Eroberungen zu schützen. Nach dem Tod Ulrichs II. ( 1471) fiel Stargard an das Haus Schwerin. Die brandenburg. Lehenshoheit, in die Johann III. ( 1438, s. ADB 14) 1427 hatte einwilligen müssen, erlosch stillschweigend. Damit hatte Heinrich IV. alle mecklenburg. Lande in seiner Hand vereinigt, doch führte seine aufwendige Hofhaltung zu einer bedrohlichen Verschuldung.

    Sein Sohn Magnus II. ( 1503, s. NDB 15) regierte zwar zusammen mit seinen Brüdern Albrecht VI. ( 1483) und Balthasar ( 1507), war aber die treibende Kraft bei der Entschuldung und Modernisierung des Landes. Er zentralisierte die Finanzverwaltung, und es bildete sich das Regierungskollegium. Zu seinen Nachbarn suchte er ein gutes Verhältnis zu wahren. Sein Sohn Heinrich V., der Friedfertige ( 1552, s. NDB VIII), regierte zunächst gemeinsam mit seinem Onkel und seinen Brüdern.

    Albrecht VII., der Schöne ( 1547, s. NDB I), drängte jedoch auf Teilung. Dagegen sicherte die Landständische Union von 1523 die Einheit des Landes, stärkte aber zugleich die Macht der Stände. Heinrich V. brachte die Erneuerungspolitik seines Vaters zu einem gewissen Abschluß. 1534 erfolgte eine Güterteilung, bei der jedoch die Gemeinschaftsregierung aufrechterhalten blieb. Heinrich V. regierte zu Schwerin, sein Bruder zu Güstrow. Albrecht VII. versuchte während der „Grafenfehde“ 1534/36 vergeblich, die dän. Krone zu erlangen. Er stand Luther keineswegs ablehnend gegenüber, blieb letztlich aber ein Anhänger des Katholizismus. Sein Sohn Johann Albrecht I. ( 1576, s. NDB X) berief 1549 zusammen mit seinem Onkel Heinrich V. den Landtag zu Sternberg ein, auf dem die Reformation landesgesetzlich eingeführt wurde. Nach dem Tod seines Onkels war Johann Albrecht I. für kurze Zeit alleiniger Herr des Landes. Doch 1555 mußte er ebenfalls in Güterteilung und Gemeinschaftsregierung mit seinem Bruder Ulrich ( 1603, s. ADB 39) einwilligen. Johann Albrecht I. behielt den Anteil seines Vaters und die Verwaltung des Bistums Ratzeburg. Ulrich blieb Administrator des Bistums Schwerin und bekam den Anteil Heinrichs V.

    Jüngeres Haus Mecklenburg-Schwerin

    Die Enkel Johann Albrechts I., Adolf Friedrich I. ( 1658, s. ADB I) und Johann (Hans) Albrecht II. ( 1636) versuchten wiederum eine vollkommene Landesteilung. Da letzterer sich seit 1618 offen zum Kalvinismus bekannte, erneuerten die Stände 1621 ihre Union. Das Land blieb eine Einheit, wenn auch Adolf Friedrich I. Schwerin und Johann Albrecht II. Güstrow erhielt und damit neue Häuser begründet wurden. Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges versuchten beide Herzöge, neutral zu bleiben. Doch der kaiserl. General Wallenstein besetzte 1627 das Land und ließ es sich 1628 vom Kaiser verkaufen. Die Herzöge mußten das Land verlassen. 1631 kehrten sie unter dem Schutz der schwed. Waffen zurück und standen seither zu Kg. Gustav Adolf in einem Protektoratsverhältnis. Im Frieden von Prag 1635 wurden sie vom Kaiser wieder als Herzöge von Mecklenburg anerkannt. Adolf Friedrich I. ließ nach dem Tode seines Bruders dessen Sohn Gustav Adolf ( 1695) entführen und lutherisch erziehen. Im Westfälischen Frieden mußte Mecklenburg Wismar mit den Ämtern Poel und Neukloster an Schweden abtreten, erhielt aber dafür endgültig die Bistümer Schwerin und Ratzeburg als weltliche Fürstentümer. Adolf Friedrich I. bemühte sich um den Wiederaufbau des im Kriege verwüsteten Landes. Es gelang ihm jedoch nicht, die Macht der Stände und damit das Bauernlegen einzuschränken. Sein Sohn Christian (Louis) I. ( 1692, s. NDB III) hielt sich meist im Ausland auf; er wurde in Paris katholisch und nahm aus Verehrung für Ludwig XIV. von Frankreich den Namen Louis an. Mit seinen Geschwistern lebte er in ständigem Streit. Sein Bemühen, sich von Güstrow völlig zu lösen, scheiterte an den Ständen. Kurz vor seinem Tode bestimmte er seinen Neffen Friedrich Wilhelm ( 1713, s. ADB VII) zu seinem Nachfolger. Dieser konnte, als mit Gustav Adolf das Güstrower Haus erlosch, wieder ganz Mecklenburg vereinigen. Doch sein Onkel Adolf Friedrich II. ( 1708, s. ADB I) erhob als Schwiegersohn Gustav Adolfs Erbansprüche. Eine kaiserl. Kommission vermittelte daraufhin 1701 den Hamburger Vergleich, die letzte dynastische Teilung des Landes, durch die das Haus Stargard begründet wurde. Stände, Kirchenordnung und das Hof- und Landgericht blieben jedoch gemeinsam. Auf Friedrich Wilhelm folgte sein Bruder Karl Leopold ( 1747, s. NDB XI). Er hatte sich Karl XII. von Schweden zum Vorbild genommen und versuchte, den Absolutismus in seinem Land durchzusetzen. Um den Widerstand der Ritterschaft und Rostocks zu brechen, zog er, seit 1716 mit Katharina, einer Nichte Zar Peters des Großen von Rußland, verheiratet, russische Truppen nach Mecklenburg. Der Adel floh aus dem Land und setzte nach einem Prozeß vor dem Reichshofrat die Reichsexekution gegen den Herzog durch. Eine kaiserl. Kommission in Rostock übernahm die Kassenangelegenheiten. Der Herzog behielt die eigentliche Regierung und die Justiz, residierte aber in Dömitz. Als er versuchte, seine Lage gewaltsam zu ändern, dispensierte ihn der Reichshofrat 1728 von der Regierung. Sein Bruder Christian Ludwig II. ( 1756, s. NDB III) wurde als Administrator, 1733 als kaiserl. Kommissar eingesetzt. Nach dem Tod Karl Leopolds folgte er auch in der Landesherrschaft. Um einen Abzug der Exekutionstruppen zu erreichen, mußte er für die Erstattung der Kosten Hannover und Braunschweig acht und Preußen vier Ämter verpfänden. Nach langwierigen Verhandlungen konnte 1755 der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) geschlossen werden, mit dem die Auseinandersetzungen mit den|Ständen ein Ende fanden. Zugleich sollte er bis 1918 die Verfassung Mecklenburgs darstellen. Friedrich, der Fromme ( 1785, s. ADB VII), der Sohn Christian Ludwigs II., bemühte sich sehr um die Wohlfahrt des Landes, das während des Siebenjährigen Krieges, in welchem Mecklenburg auf kaiserl. Seite stand, von Preußen rücksichtslos ausgeplündert worden war. Ihm gelang die Einlösung der an Hannover und Braunschweig verpfändeten Ämter. Wegen eines Streits mit der Stadt und der Univ. Rostock zog er die herzogl. Professoren ab und gründete mit ihnen 1760 die Univ. Bützow.

    Unter der langen Regierungszeit seines Neffen Friedrich Franz I. ( 1837, s. ADB VII) nahm das Land einen erheblichen Aufschwung, der durch die Napoleon. Kriege nachhaltig unterbrochen wurde. Dem Herzog gelang die Auslösung auch der Ämter, die sich in preuß. Besitz befanden. Durch den Erbvergleich mit Rostock legte er 1788 die Streitigkeiten mit der Stadt bei, die die Landeshoheit des Herzogs nunmehr voll anerkannte. 1789 vereinigte er die Univ. Bützow wieder mit Rostock. 1803 erwarb er unter Preisgabe fragwürdiger Rechte in Straßburg und auf den Priwall die lübeck. Hospitaldörfer auf Poel. Im gleichen lahr ließ er sich von Schweden auf hundert Jahre dessen Besitz in Mecklenburg verpfänden. Napoleon vertrieb den Herzog aus dem Land, da dieser wegen der Ehe des Erbprinzen Friedrich Ludwig ( 1819) mit einer Schwester Zar Alexanders I. enge Beziehungen zu Rußland hatte. Als er zurückkehren durfte, mußte er 1808 als einer der letzten Fürsten dem Rheinbund beitreten und erhielt dadurch die Souveränität. Diese nutzte er für innere Reformen, ohne die Stellung der Stände erschüttern zu können. 1815 nahm er die großherzogl. Würde an. Auf Friedrich Franz I. folgte sein Enkel Paul Friedrich ( 1842, s. ADB 25), diesem sein Sohn Friedrich Franz II. ( 1883, s. ADB 49). Er setzte 1849 ein Staatsgrundgesetz für Mecklenburg-Schwerin in Kraft, das aber 1850 durch ein Schiedsgericht, dessen Einsetzung der Strelitzer Großherzog und der König von Preußen gefordert hatten, wieder aufgehoben wurde. Am Krieg von 1866 war Friedrich Franz II. auf preuß. Seite beteiligt. Er trat 1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. Sein Sohn, Friedrich Franz III. ( 1897), verheiratet mit Großfürstin Anaslasia ( 1922), einer Kusine Zar Alexanders III. von Rußland, starb so früh, daß Friedrich Franz IV. ( 1945) bis 1901 unter der Vormundschaft seines Onkels Johann Albrecht stand. Dieser war von 1907-13 Regent des Hzgt. Braunschweig. Dessen Bruder Adolf Friedrich ( 1969) leitete 1912-14 als Gouverneur die Verwaltung der Kolonie Togo, 1949 wurde er Präsident, 1951 Ehrenpräsident des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland. Friedrich Franz IV. versuchte, die landständische Verfassung endlich abzulösen. Der Ausbruch des 1. Weltkrieges machte jedoch seine Pläne zunichte. 1918 scheute er sich, die Erbfolge in Strelitz anzutreten, und begnügte sich mit der Stellung eines Landesverwesers. Am 14.11.1918 verzichtete er für sich und sein Haus auf den Thron in den beiden Großherzogtümern. Seine Schwester Cecilie ( 1954) war mit Wilhelm ( 1951), dem Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen, verheiratet. Erbgroßherzog Friedrich Franz (* 1910) verzichtete auf seine hausrechtlichen Befugnisse, die sein Bruder Christian Ludwig (* 1912) als Familienoberhaupt wahrnimmt. Dieser ist mit Prinzessin Barbara von Hessen (* 1920), einer Enkelin des Großadmirals Prinz Heinrich von Preußen, verheiratet. Aus der Ehe gingen die Herzoginnen Donata (* 1956) und Edwina (* 1960) hervor.

    Haus Mecklenburg-Strelitz

    Im Hamburger Vergleich (1701) erhielt Adolf Friedrich II. ( 1708, s. ADB I) den Kreis Stargard und das Fürstentum Ratzeburg, mit dem Sitz und Stimme auf dem Reichstag und dem Kreistag verknüpft waren. Das Hzgt. Mecklenburg-Strelitz (so genannt nach der Residenz in Neustrelitz) hatte mit dem übrigen Mecklenburg die Stände gemein, nicht jedoch im Fürstentum Ratzeburg, wo der Landesherr als Nachfolger des Bischofs Obereigentümer des Bodens war.

    1753 wurde Adolf Friedrich IV. ( 1794) für volljährig erklärt, um den drohenden Schweriner Einfluß zu vereiteln. Wie schon seinem Onkel Adolf Friedrich III. ( 1752) fehlte ihm jeder Sinn für Sparsamkeit. Seine Schrulligkeit ist in Fritz Reuters Erzählung „Dörchläuchting“ mit einigen Überzeichnungen literarisch gestaltet worden. Politisch lehnte er sich an Preußen an. Daher zogen die Schles. Kriege sein Land weniger in Mitleidenschaft als das übrige Mecklenburg. Seine Schwester Sophie Charlotte ( 1818) heiratete Kg. Georg III. von Großbritannien, sein Bruder Karl II. ( 1816, s. ADB 15) folgte ihm im Herzogtum. Dieser führte verschiedene Reformen durch und suchte mit dem Eintritt in den Rheinbund 1808 die endgültige Trennung von Schwerin herbeizuführen. 1815 nahm er den Titel Großherzog von Mecklenburg an. Seine Tochter Luise ( 1810. s. NDB 15) heiratete Kg. Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Sein Sohn Karl ( 1837, s. ADB 15) war von 1825-37 Präsident des preuß. Staatsrates und Führer der Reaktion in Preußen. Auch der Thronfolger Georg ( 1860, s. ADB VIII u. 56) gehörte trotz innerer Reformen zu den Konservativen. 1848/49 unterstützte er die Stände im Kampf gegen die Parlamentarisierung und erreichte die Aufhebung des Schweriner Landesgrundgesetzes. Andererseits dachte er kleindeutsch-national und befürwortete die Schaffung eines Deutschen Reiches. Sein Sohn Friedrich Wilhelm ( 1904) hielt alle Neuerungen für schädlich. Er entschuldete das Land und schuf sich an der Börse ein beträchtliches Vermögen. Da er österreichisch gesonnen war, lehnte er die deutsche Einheit ab und brachte sein Land dadurch in die Gefahr einer Annexion durch Preußen. An seinem Hofe gab es eine welfische, antipreuß. Partei. Das Land war bei seinem Tod in vielem hinter der Entwicklung zurückgeblieben. Sein Sohn Adolf Friedrich V. ( 1914) bejahte die deutsche Einheit und holte bisher versäumte Reformen nach. Auf ihn folgte Adolf Friedrich VI. ( 1918), dessen Freitod in seinen Ursachen nicht geklärt ist.

    Georgs Enkel Karl Michael ( 1934) war 1918 der einzige erbberechtigte Angehörige des Strelitzer Hauses. Als er sich in Rußland naturalisieren ließ, bot er 1914 seinen Verzicht auf die Thronfolge an. Eine eindeutige Regelung fand jedoch nicht statt. Da sich im Lande erhebliche Widerstände gegen die Schweriner Erbfolge erhoben, amtierte der Schweriner Ghzg. Friedrich Franz IV. nur als Landesverweser. Mit seinem Thronverzicht und der Aufhebung der Stände lösten sich die letzten Bindungen zwischen den beiden mecklenburg. Staaten. Um den dennoch befürchteten Anschluß an Mecklenburg-Schwerin zu verhindern, gab sich der Freistaat Mecklenburg-Strelitz am 29.1.1919 als erster deutscher Staat nach dem Umbruch eine Verfassung.

  • Literature

    Geschichtl. Bibliogr. v. Mecklenburg, bearb. v. W. Heeß, T. 1-3, 1944;
    Mecklenburg. Bibliogr., Ber.j. 1945–64, Bde. 1-3, 1979-81;
    Mecklenburg. Bibliogr., Ber.j. 1965–86, 1966-88, wird fortgesetzt;
    Me(c)klenburg. Urkk.buch, Bde. 1-25B (bis 1400), 1863-1977;
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    Jbb. d. Ver. f. me(c)klenburg. Gesch. u. Altert(h)umskde. (ab Jg. 95, 1931, Mecklenburg Jbb.), Jgg. 1-107, 1836-1989;
    Mecklenburg-Strelitzer Gesch.bll. 1-10, 1925-34;
    F. Wigger, Stammtafeln d. Ghzgl. Hauses v. Meklenburg, in: Jbb. d. Ver. f. meklenburg. Gesch. u. Alterthumskde. 50, 1885, S. 111-342;
    GHdA, Fürstliche Häuser, (zuletzt) Bd. 13, 1987, S. 74-80;
    F. W(edemeier), Abriß d. mecklenburg. Gesch. v. d. ältesten bis auf d. neueste Zeit, in: W. Raabe, Mecklenburg. Vaterlandskde., Bd. 3, ²1896, S. 27-675;
    H. Witte, Mecklenburg. Gesch., 2 Bde., 1909/13;
    O. Vitense, Gesch. v. Mecklenburg, 1920;
    C. A. Endler, Die Gesch. d. Landes Mecklenburg-Strelitz (1701–1933), 1935;
    M. Hamann, Das staatl. Werden Mecklenburgs, 1962;
    ders., Mecklenburg. Gesch., Von d. Anfängen bis z. Landständ. Union v. 1523, 1968;
    C. Teske, Die Wappen d. Ghzgl. Hauses M. in geschichtl. Entwickelung, 1893;
    H. Bei der Wieden, Titel u. Prädikate d. Hauses Mecklenburg seit d. 18. Jh., in: Mecklenburg. Jbb., 106, 1987, S. 95-101.

  • Author

    Helge Bei der Wieden
  • Citation

    Bei der Wieden, Helge, "Mecklenburg" in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 589-594 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd14268130X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA