Lebensdaten
1441 – 1503
Sterbeort
Wismar
Beruf/Funktion
Herzog von Mecklenburg-Schwerin
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 120063840 | OGND | VIAF: 13129097
Namensvarianten
  • Magnus II. von Mecklenburg-Schwerin
  • Magnus II.
  • Magnus II. von Mecklenburg-Schwerin
  • mehr

Verknüpfungen

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Magnus II., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd120063840.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Obodritenfürsten Niklot ( 1160, s. ADB 23);
    V Heinrich IV. d. Dicke (1417–77), Hzg. v. M.-Schwerin, S d. Hzg. Johann IV. v. M.-Schwerin ( 1422);
    M Dorothea (1420–91), T d. Kf. Friedrich I. v. Brandenburg ( 1440, s. NDB V);
    B Hzg. Albrecht V. (1438–83), Hzg. Johann VI. (1439–74), Hzg. Balthasar (1451–1507);
    - 1478 Sophie ( 1504), T d. Hzg. Erich II. v. Pommern ( 1474, s. NDB IV);
    3 S, 4 T, u. a. Hzg. Heinrich V. d. Friedfertige, v. M.-Schwerin (1479–1552), s. NDB VIII), Hzg. Albrecht VII. d. Schöne, v. M.-Güstrow (1488–1547, s. NDB I).

  • Biographie

    In jungen Jahren hielt sich M. oft beim Kurfürsten von Brandenburg auf und gehörte 1462 zu dessen Räten. Hier dürfte er auch das Vorbild für die später von ihm verfolgte Politik gefunden haben. Nach dem Tod seines Bruders Albrecht (1483), mit dem er sich das|Regiment über Mecklenburg geteilt hatte, war M. praktisch Alleinherrscher, denn der jüngere Bruder Balthasar zeigte wenig Interesse an einer Regierungsbeteiligung. Es war ein vordringliches Ziel des Herzogs, das Land vor dem drohenden finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und die zahlreichen von seinen Vorfahren beliehenen Pfänder wieder einzulösen; tatsächlich hinterließ er seinen Söhnen ein nahezu schuldenfreies Herzogtum. Mit einer Reihe neuartiger und umfassender Reformen versuchte er, finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen, die landesherrliche Gewalt auszudehnen und den Einfluß der Stände zurückzudrängen. Seit 1480 entstand bei der fürstl. Kanzlei eine Zentralkasse, die Rent(er)ei, deren Leitung seit 1493 bei einem Rentmeister lag, der dem Herzog direkt verantwortlich war. Hier wurden die Gelder aus den Vogteien einmal jährlich abgeliefert und abgerechnet. Die zuvor selbständigen Vogteien standen nun unter einheitlicher Lenkung. Hofhaushalt und Landeshaushalt wurden voneinander getrennt. – Unter M. bildeten sich in Mecklenburg die Anfänge einer Behördenorganisation und eines Beamtenstaates heraus. Die Kanzlei zog nicht mehr mit dem Hof umher, sondern blieb ortsfest (in der Regel auf den Schlössern Schwerin und Güstrow). Sie wurde zu einem Zentralorgan mit umfangreichem Zuständigkeitsbereich. Der Kanzler war seit 1493 ein Rechtsgelehrter, und auch die übrigen Stellen wurden allmählich statt mit Geistlichen mit Juristen besetzt. Der Beginn einer Neuorganisation des fürstl. Rates zu einem Regierungskollegium fällt ebenso in M.s Zeit wie die Rezeption des Röm. Rechts ins Staatsrecht.

    Der Herzog entdeckte bald den Nutzen eigener unternehmerischer Tätigkeit und einer Wirtschaftslenkung. Er führte Getreide nach Holland aus und exportierte Holz nach Hamburg und Magdeburg, dazu handelte er mit Heringen, Speck, Tuchen, Silber und Salpeter. Handelssperren, Ausfuhrverbote und -monopole sowie andere Hilfen für den heimischen Absatz dienten neben der wirtschaftlichen Stärkung des Landes auch dazu, fremdes Geld hereinzuholen.

    Mehr noch als diese merkantilistischen Elemente und die Zentralisationstendenzen in der Verwaltung zeugen die Auseinandersetzungen mit den Städten, insbesondere mit Rostock, von einem neuzeitlichen Herrschaftsverständnis des Herzogs. Während seiner gesamten Regierungszeit lag M. mit der Universitätsstadt in oft erbittertem Streit. Dabei ging es ihm im Kern um die Abschaffung der städtischen Autonomie und die Durchsetzung seines auf der Idee des Gottesgnadentums begründeten Herrschaftsanspruchs. Daß es M. aber trotz massiver kirchlicher Unterstützung nicht gelang, die fürstliche Landeshoheit weiter auszubauen, lag neben dem starken Widerstand Rostocks und Wismars an dem fehlenden Beistand der benachbarten Herrscher und an der – verständlichen – Zurückhaltung der Ritterschaft. M.s Söhne vermochten das Begonnene nicht weiterzuführen.

  • Literatur

    ADB 20;
    H. Witte, Meckl. Gesch. I, 1909;
    P. Steinmann, Finanz-, Verwaltungs-, Wirtsch.- u. Reg.pol. d. meckl. Herzöge im Übergange v. MA z. Neuzeit, in: Jbb. d. Ver. f. meckl. Gesch. u. Altertumskde. 86, 1922, S. 91-132;
    M. Hamann, Meckl. Gesch., 1968;
    H. Sauer, Hansestädte u. Landesfürsten, 1971.

  • Porträts

    Ölgem., Abb. im Galeriekat. Gripsholm 869 (vor 1937);
    Glasgem. im Schweriner Schloß, Abb. in: W. Jesse, Gesch. d. Stadt Schwerin, 1913.

  • Autor/in

    Henning Unverhau
  • Zitierweise

    Unverhau, Henning, "Magnus II." in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 664-665 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd120063840.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Magnus II., Herzog von Mecklenburg, geb. 1441, den 20. November 1503, ein energischer, thatkrüstiger Fürst, hatte schon bei Lebzeiten seines Vaters, Heinrich IV., der sich mehr und mehr einem genußsüchtigen Wohlleben ergab, mit seinen älteren Brüdern Albrecht und Johann den thätigsten Antheil an den Regierungsgeschäften genommen und gelangte bald nach des Vaters Tode (1477) durch den frühen Heimgang der beiden älteren genannten Brüder im J. 1483 thatsächlich zur Alleinregierung, da sein nunmehr einziger jüngerer Bruder Balthasar sich fast gar nicht um Regierungssachen kümmerte. Johann war schon 1474|vor dem Vater gestorben und hatte die Herzogin Sophie von Pommern als trauernde Braut hinterlassen, welche später Herzog M. selbst heimführte. M. war von vornherein bestrebt die Schulden, welche durch die verschwenderische Hofhaltung seines Vaters übermäßig angewachsen waren, zu verringern. Er schränkte seine eigene Hofhaltung in jeder Weise ein, löste verpfändete Güter und Regalien aus und suchte durch außerordentliche Beden den zerrütteten Finanzen wieder aufzuhelfen. Hierüber aber gerieth er mit den beiden dem Hansabunde angehörenden Städten Rostock und Wismar, welche als solche den Herzogen gegenüber stets eine selbständigere Stellung geltend machten, in Streitigkeiten, die namentlich mit Rostock auch wegen gleichzeitig beabsichtigter Fundirung eines Domstiftes daselbst nach langjährigen Verhandlungen endlich zu offenen Feindseligkeiten führten. Bei Gelegenheit eines Streifzuges der Rostocker gerieth Herzog M. sogar in die äußerste Lebensgefahr und ward nur durch die Entschlossenheit seiner nächsten Begleitung, welche sich im dichtesten Handgemenge bedeckend über ihn warf, mit genauer Noth gerettet. Nach fast zehnjährigem Streit mußte Rostock sich endlich zu einem Vergleich verstehen, in welchem es gegen die Anerkennung des Domstifts und nicht unerhebliche Geldbußen die Bestätigung aller Privilegien und die Lösung von Bann und Interdict, welche die Herzoge M. und Balthasar vom Kaiser und Papst erwirkt hatten, erkaufte. Außer diesen Fehden im eigenen Lande nahm Herzog M. nach der Weise der damaligen Zeit, wo Fehden wegen Erb-, Lehn- und Grenzstreitigkeiten der Fürsten untereinander oder mit ihren Vasallen an der Tagesordnung waren, auch an den Streitigkeiten benachbarter Fürsten wiederholt den thätigsten Antheil, sei es durch Kampf oder durch Vermittelung zwischen den streitenden Parteien. Manche andere Unternehmungen zum Wohl seines Landes, wie die beabsichtigte Kanalverbindung der Ostsee mit der Elbe und Nordsee durch den Schweriner See, sowie auch die Verbesserung des Gehaltes der mecklenburgischen Landesmünze mußte der Herzog leider wegen Mangels der nöthigen Mittel anstehen lassen. Der höchst beklagenswerthe Aberglaube der Zeit bezüglich angeblich blutender, von den Juden entweihter Hostien verleitete leider auch den Herzog M. zur Bestätigung des so harten kirchlichen Urtheils, wodurch 27 Juden zu Sternberg 1492 dem Feuertode verfielen. So konnte wegen der Ungunst der Zeiten die Regierung des so thatkräftigen Fürsten leider nicht durch Unternehmungen von weitreichender Bedeutung ausgezeichnet sein. Doch hatte er in seinem häuslichen Leben die Genugthuung, noch bei seinen Lebzeiten zwei seiner Töchter angesehenen deutschen Fürsten zu vermählen, wodurch seine Tochter Sophie die Stammmutter der hessischen und Anna die der herzoglich Sachsen-Ernestinischen regierenden Linie ward, während, freilich erst nach seinem Ableben, seine jüngste Tochter Katharina als Mutter des berühmten Herzogs Moritz von Sachsen selber zu Ruhm gelangte. Herzog M. starb 1503 zu Wismar und ward später feierlich in der Kirche zu Doberan beigesetzt.

    • Literatur

      Rudloff, Mecklenb. Gesch. Thl. 2, Abthl. 3 u. 4. v. Lützow, Gesch. Mecklenburgs, Thl. 2. Schröder, Papist. Mecklenburg, Bd. II.

  • Autor/in

    L. Schultz.
  • Zitierweise

    Schultz, L., "Magnus II." in: Allgemeine Deutsche Biographie 20 (1884), S. 68-69 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd120063840.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA