Lebensdaten
1900 – 1990
Geburtsort
Füramoos bei Biberach
Sterbeort
Stuttgart
Beruf/Funktion
Jurist ; Politiker
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11858488X | OGND | VIAF: 54270316
Namensvarianten
  • Müller, Gebhard
  • Müller, Gebhard

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Zitierweise

Müller, Gebhard, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11858488X.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johannes (1865–1945), Volksschullehrer in Ludwigsburg, S d. Peter (1831–1911), Bauer in Magolsheim, u. d. Anna Maria Leichtle (1834–1905);
    M Josefa (1871–1958), T d. Benedikt Müller (1818–96), Bauer in Unterurbach, u. d. Veronika Sigg (1827–93);
    B Franz Xaver (1897–1974), Jesuit, Lehrer in St. Blasien, Provinzial d. Südprov. d. Jesuiten in Pullach b. München, Alfons (1901–88), Pfarrer in Waldmössingen;
    1940 Marianne Lutz;
    3 S.

  • Biographie

    Als M. sechs Jahre alt war, zog die Familie nach Ludwigsburg, um den begabten Söhnen trotz der bescheidenen Einkünfte des Vaters den Zugang zum Gymnasium zu ermöglichen. Im Juli 1915 legte M. das Landexamen als Bester seines Jahrgangs ab, trat mit einem Stipendium ins humanistische Gymnasium Rottweil über und bezog ein Zimmer im bischöflichen Konvikt. Es war sein Wunsch, Priester zu werden. Mit dem Notabitur versehen, ging er noch für sechs Monate in den Krieg. Im ersten Halbjahr 1919 holte er den Rest der Oberprima nach und schrieb sich an der Univ. Tübingen für das Studium der Kath. Theologie, Philosophie und Geschichte ein. Nach sechs Semestern verlegte er sich auf Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft. 1923 brachte er ein Semester in Berlin zu, wo ihn der Studenten-Seelsorger Carl Sonnenschein beeindruckte. Der 1. Juristischen Staatsprüfung in Tübingen (1926) folgten drei Jahre später die 2. sowie die Promotion zum Dr. iur. in Tübingen. Nach den Assessorjahren ließ sich M. vom Staatsdienst beurlauben, um für einige Jahre als Rechtsrat in den Diensten des Bischofs zu arbeiten. In Rottenburg übernahm er auch die Leitung der örtlichen Zentrums-Gruppe, wobei er führende Männer des württ. politischen Katholizismus, unter ihnen Josef Beyerle und Eugen Bolz, kennenlernte. Wegen Meinungsverschiedenheiten über die Nazis – er trat für eine entschiedenere Abgrenzung ein – verließ er das Bischöfliche Ordinariat und kehrte 1929 in den Justizdienst zurück (Waiblingen, Tübingen). Als Amtsrichter in Göppingen fiel er auf, weil er, am 9.11.1938 Richter im Bereitschaftsdienst, nach den Ausschreitungen der „Reichskristallnacht“ Anzeige wegen Untätigkeit gegen die vor Ort anwesenden Leiter der Polizei und der Feuerwehr erstattete. Man versetzte ihn nach Stuttgart, was nicht das Ende seiner Karriere bedeutete. M. hat später betont, daß der NS-Staat keineswegs von Anfang an und in allen Bereichen gleichermaßen präsent war; nur habe es viel zu oft an Zivilcourage gefehlt. Er stand in Stuttgart mit Bolz und anderen Männern des 20. Juli in Verbindung. Im Sommer 1944 blieb er dank ihrer Verschwiegenheit und dank des Umstands, daß er zur Wehrmacht eingezogen wurde, vom Zugriff der Gestapo verschont. Bei Kriegsende geriet M. in franz. Kriegsgefangenschaft. Er konnte fliehen und kehrte nach Göppingen zu seiner Familie zurück.

    Im Juni 1945 erreichte ihn von Beyerle, der in Stuttgart mit dem Aufbau der Justiz beauftragt worden war, die Aufforderung zur Mitwirkung. Noch im selben Jahr wurde M. Ministerialrat im Tübinger Justizministerium und Stellvertreter Carlo Schmids, der das Ressort leitete. Im Januar 1946 gehörte er in Aulendorf zu den Mitbegründern der CDU für Württemberg-Hohenzollern und wurde im März 1946 zum Landesvorsitzenden der Partei gewählt. Er war Mitglied der Verfassunggebenden Landesversammlung in Bebenhausen. Im ersten Landtag übernahm M. den Fraktionsvorsitz. Nach dem Tod von Staatspräsident Lorenz Bock wurde er am 13.8.1948 dessen Nachfolger. Die Regierung, an deren Spitze M. nun stand, war nur geschäftsführend im Amt, denn auf seine Initiative hin war sie zuvor aus Protest gegen Demontage- und Abholzungsaktionen der Besatzungsmacht zurückgetreten. M. übernahm auch das Finanz- und das Justizministerium.

    Die Lebensaufgabe M.s erwuchs aus den Umständen seines Eintritts in die Regierung: Die westdeutschen Ministerpräsidenten waren aufgefordert worden, den Oberkommandierenden der Westmächte Vorschläge zur Neugliederung der Länder vorzulegen (Frankfurter Dokumente). Obgleich M. ursprünglich die Wiedervereinigung der beiden Württemberg bevorzugt hatte, übernahm er nun von Reinhold Maier die Südweststaat-Idee, die nach dem 1. Weltkrieg bereits von Theodor Heuss propagiert worden war. Da eine vorkonstitutionelle Lösung mit den Regierungen in Freiburg und Stuttgart nicht gelang, setzte M. im Parlamentarischen Rat mit dem späteren Artikel 118 eine Ergänzung des Grundgesetzes durch, die im Südwesten der Bundesrepublik eine Vorabregelung der Neugliederung erlaubte. Auf diesen Grundgesetzartikel gestützt, beschloß der Bundestag 1951 jenes umstrittene Neugliederungsgesetz, das zwar eine Volksabstimmung im Südwesten anordnete, den Südweststaat aber auch gegen den Willen der bad. Bevölkerung herbeizuführen geeignet war. Die Bad. Landesregierung unter Staatspräsident Leo Wohleb rief das Bundesverfassungsgericht an, das mit Stimmengleichheit des befaßten Senats das Gesetz passieren ließ. Für M. blieb der Lohn für seine Mühe um die Südweststaatsgründung zunächst aus. Sein Mitstreiter Reinhold Maier (DVP/FDP), der ihm noch 1949 das Amt des ersten südwestdeutschen Ministerpräsidenten ausdrücklich in Aussicht gestellt hatte, bildete im April 1952 unter Umgehung der stärksten Fraktion in der Verfassunggebenden Landesversammlung selbst die Regierung. Für die CDU und ihren Fraktionsvorsitzenden M. blieben die Oppositionsbänke. Erst nach der Wahl des 2. Bundestages und Maiers Rücktritt kam M. am 30.9.1953 als Chef einer Allparteienregierung ins Amt des Ministerpräsidenten.

    Am Jahresende 1958 schied M. aus gesundheitlichen Rücksichten aus der Landespolitik aus und nahm den wiederholt an ihn ergangenen Ruf ins Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts an, das er bis 1971 ausübte. Das Gericht traf unter seiner Präsidentschaft wichtige Entscheidungen: das erste Rundfunkurteil, das „Spiegel“-Urteil, die Verstetigung der Grundrechtsjudikatur im Blick auf den Freiheits- und Gleichheitsanspruch. Nachdem M. aus dem Amt ausgeschieden war, häuften sich die Ehrungen. Als Zeitzeuge und als Beteiligter an der Gründung der Bundesrepublik und des Landes Baden-Württemberg war er bis ins hohe Alter ein gefragter Festredner und Interviewpartner. Für M. war das richterliche Amt persönlichkeitsbestimmend; geschichtliche Bedeutung hat er in der Politik erreicht. M. gilt – neben Reinhold Maier – zu Recht als „Vater des Südweststaats“.|

  • Auszeichnungen

    Honorarprof. u. Ehrensenator d. Univ. Tübingen (1972);
    Dr. h. c. mult.;
    Verdienstmedaille d. Landes Baden-Württemberg, Gr.kreuz d. Verdienstordens d. Bundesrepublik Dtld. (1953), Gr.kreuz. d. päpstl. Pius-Ordens (1972).

  • Literatur

    FS z. 70. Geb.tag, hrsg. v. T. Ritterspach u. W. Geiger, 1970 (W-Verz., P);
    M. Gögler u. G. Richter (Hrsg.), Das Land Württemberg-Hohenzollern 1945-1952, Darst. u. Erinnerungen, 1982;
    Zeugen d. Jh., Porträts aus Pol. u. Pol. Wiss., hrsg. v. K. B. Schnelting, 1982, S. 55 ff.;
    G. M. blickt zurück, Festgabe v. Baden-Württemberg, hrsg. v. Landtag v. Baden-Württemberg, 1980;
    R. Wand, Dr. G. M., Demokrat – Staatsmann – Präs. d. Bundesvfg.ger., in: Jb. d. öff. Rechts d. Gegenwart NF 34, 1985, S. 89 ff.;
    Ausgew. Dokumente z. Landeszeitgesch. Baden-Württemberg, Zur Erinnerung an Prof. Dr. G. M., 1990;
    G. Bradler u. Lorenz Bock, in: Treuhänder d. dt. Volkes, Die Ministerpräsidenten d. Westl. Besatzungszonen nach d. ersten freien Landtagswahlen, hrsg. v. W. Mühlhausen u. C. Regin, 1991, S. 79 ff.;
    P.-L. Weinacht, in: Gesch. im Westen, Jg. 6, 1991, S. 209-13.

  • Autor/in

    Paul-Ludwig Weinacht
  • Zitierweise

    Weinacht, Paul-Ludwig, "Müller, Gebhard" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 389-391 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11858488X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA