Lebensdaten
1928 – 1985
Geburtsort
Kleinkeula (seit 1996 Ortsteil von Menteroda, Thür.)
Sterbeort
Karlsruhe
Beruf/Funktion
Jurist ; Bundesverfassungsrichter
Konfession
evangelisch
Namensvarianten
  • Wand, Walter Rudi
  • Wand, Rudi
  • Wand, Walter Rudi
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Zitierweise

Wand, Rudi, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/sfz138917.html [26.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Viktor (1888–1962), Landwirt in Kleinkeula;
    M Klara Schreiber (1891–1967);
    2 B (1 früh †) Albin (1910–42), Kirchenmaler in Kleinkeula, 1 Schw Ella Langlotz (1913–81);
    1955 Martha Müller (* 1932);
    2 T Ulrike Gisela Ella (* 1956, Michael Rabold, * 1952, Dr. med., Facharzt f. Urol. in Mannheim), Heike Sabine (* 1960, Jürgen Heinz Spaar, * 1946, Studienrat in Berlin), Studienrätin in Berlin.

  • Biographie

    W. besuchte die Oberschule in Eisenach und Sonderhausen, leistete 1945 kurz Arbeits- und Kriegsdienst und studierte seit 1947 Rechtswissenschaften an der Univ. Jena, dann an der Univ. Berlin, wo er 1950 die Erste Staatsprüfung absolvierte. Er verließ nach dem 17. Juni 1953 die DDR und schlug anschließend an die 1956 in Mainz bestandene Große Staatsprüfung die Justizlaufbahn in Rheinland-Pfalz ein, wo er 1957 Assessor und Gerichtsassessor im Vorbereitungsdienst wurde. Seit 1961 Landgerichtsrat, war er seit 1963 beim Bundesverfassungsgericht (BVG) als Präsidialrat leitender Justizbeamter unter dem Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats, Friedrich Wilhelm Wagner (1894–1971). 1964 wurde er Oberregierungsrat, 1966 Regierungsdirektor und Präsidialrat des Ersten Senats unter dem Präsidenten Gebhard Müller (1900–90), 1967 Ministerialrat und schließlich 1969 Direktor beim BVG. Sein Förderer war während dieser Zeit v. a. Vizepräsident Wagner, dessen persönlicher|Mitarbeiter er war. Für die Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts war W. zunächst als Pressereferent des Zweiten Senats zuständig, als Direktor leitete er die Pressestelle des BVG.

    Mit W. wurde 1970 erstmals ein leitender Verwaltungsbeamter des BVG zum Bundesverfassungsrichter gewählt. Dies geschah mit Unterstützung des Gerichtspräsidenten Müller und auf Vorschlag der CDU, deren Mitglied W. war. Im BVG folgte er dem vorzeitig ausgeschiedenen Hans Kutscher (1911–93) für den Rest von dessen Amtszeit im Zweiten Senat und übernahm auch dessen Funktionen in den Ausschüssen. 1971 wurde er für zwölf Jahre wiedergewählt.

    In W.s Zuständigkeit fiel innerhalb des Zweiten Senats v. a. das Straf- und Strafprozeßrecht, womit er maßgeblich an der Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der Sicherheits- und Terrorismusgesetzgebung insbesondere während der Auseinandersetzung mit der RAF beteiligt war. Als Berichterstatter bereitete er wichtige Entscheidungen des Zweiten Senats vor, u. a. über den Verteidigerausschluß im Strafverfahren (BVerfGE 38, 105 [1974]), über das Kontaktsperregesetz (BVerfGE 49, 24 [1978]), zu den Rechten nicht dt.sprachiger Beschuldigter im Strafverfahren (BVerfGE 64, 135 [1983]) und die aufsehenerregende Entscheidung über die Verurteilung des bayer. SPD-Abgeordneten Friedrich Cremer (1920–2010) wegen dessen Agententätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR, die sich v. a. auf Aussagen eines V-Manns stützte, den Gericht und Beteiligte während des Verfahrens nur schriftlich hatten befragen können (BVerfGE 57, 250 [1981]). Auch das Urteil über die Verfassungsbeschwerde des Entführers von Richard Oetker (* 1951), der sich gegen die Weigerung der Staatsanwaltschaft wandte, alle bei der Ermittlung entstandenen „Spurenakten“ vorzulegen (BVerfGE 63, 45), erarbeitete er als Berichterstatter. W. war maßgeblich beteiligt an der 5:3 Entscheidung des BVG über die Auflösung des Dt. Bundestags 1983, mit der die von W. geführte Senatsmehrheit das Verfahren des Bundeskanzlers Helmut Kohl, die Auflösung des Parlaments durch Stellen der Vertrauensfrage (Art. 68 GG) mit dem Ziel, keine Mehrheit zu erhalten, anzustreben, zu einer verfassungsgerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbaren Einschätzungsprärogative des Bundeskanzlers erklärte.

    Die von W. maßgeblich vorbereiteten Entscheidungen waren prägend für die insgesamt moderat konservative Rechtsprechung des BVG zu Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Rechts der inneren Sicherheit in dieser Zeit.

    1983 trat W. in den Ruhestand, zwei Jahre später erlag er einem Herzinfarkt.

  • Auszeichnungen

    |Gr. BVK mit Stern u. Schulterband (1983).

  • Werke

    |Fragen z. e. Geschäftsordnung d. Bundesvfg.ger., in: Th. Ritterspach u. W. Geiger (Hg.), FS f. Gebhard Müller, 1970, S. 563–73.

  • Literatur

    |R. Ley, Die personellen Veränderungen d. Bundesvfg.ger. im J. 1983, in: Zs. f. Parl.fragen 1985, S. 191;
    Der Spiegel v. 8. 7. 1985, S. 176;
    J. Collings, Democracy’s Guardians, A Hist. of the German Constitutional Court, 2015, S. 115 ff. u. 138 ff.

  • Porträts

    |Photogr., Abb. in: Das Bundesvfg.ger. 1951–1971, hg. v. Bundesvfg.ger., 1971, S. 248;
    BA, Bilddatenbank.

  • Autor/in

    Florian Meinel
  • Zitierweise

    Meinel, Florian, "Wand, Rudi" in: Neue Deutsche Biographie 27 (2020), S. 392-393 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/sfz138917.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA