Lebensdaten
1734 – 1804
Geburtsort
Leipzig
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
evangelischer Theologe ; Hochschullehrer ; Pfarrer ; Generalsuperintendent ; Propst
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 104359676 | OGND | VIAF: 76752989
Namensvarianten
  • Teller, Wilhelm Abraham
  • Teller, Wilhelm
  • Teller, Wilhelm Abraham
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Zitierweise

Teller, Wilhelm, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd104359676.html [04.10.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Romanus (1703–50), Pfarrer, Prof. d. Theol. in L., Domherr in Zeitz (s. RGG⁴; Kosch, Lit.-Lex.³; Professoren Theol. Leipzig), S d. Romanus (1671–1721), Archidiakon an d. Nikolaikirche in L., u. d. Susanna Marie Kromayer;
    M Wilhelmine Sophie (1710–54), T d. N. N. Schütz, Pfarrer in L.; UrururGvm Abraham (1609–58), ev. Theol., Erbauungsschriftst., Kirchenliederdichter (s. ADB 37; BBKL II);
    Ur-Gvv Romanus ( 1692), Rechtsgel., Johann Christian Kromayer, Konrektor in Weimar;
    Ur-Gvm Martin Geier (1614–80), Prof. d. Theol. in L., Sup. ebd., dann Oberhofprediger u. Kirchenrat in Dresden (s. ADB VIII);
    B Johann Friedrich (1736–1816), Dr. theol., Pastor in Zeitz (s. Killy; Kosch, Lit.-Lex.³, W, L); – Leipzig 1763 Rahel Sophia (1737-n. 1804), T d. Christian Friedrich Börner (1683–1753), aus Dresden, Prof. d. Theol. in L. (s. ADB III), u. d. Rahel Christiane Schreiter (1704–50); kinderlos;
    Gvm d. Ehefrau Johann Friedrich Börner (1646–1713), kgl. poln. u. kfl. sächs. Hof-, Kirchen- u. Oberkonsistorialrat.

  • Biographie

    T. wurde durch Hauslehrer unterrichtet und begann 1749 mit dem Studium der Philosophie und Theologie an der Univ. Leipzig. Nach dem Tod des Vaters kümmerten sich dessen Freunde, v. a. der Theologieprofessor Johann Christian Hebenstreit (1686–1756), um T.s Ausbildung. 1751 zum Baccalaureus und 1753 zum Magister der Philosophie promoviert, wurde T. auf Wunsch der theol. Fakultät als Prediger bei den sonntäglichen Vesperpredigten in der Universitätskirche berücksichtigt. 1755 erwarb er den Titel eines Baccalaureus der Theologie und übernahm die Stelle eines Katecheten an der Peterskirche. 1758 wurde er Sonnabendprediger an der Nicolaikirche in Leipzig. Auf Empfehlung von Johann August Ernesti (1707–81) und Johann Friedrich Wilhelm Jerusalem (1709–89) erhielt er 1761 einen Ruf als o. Professor der Theologie an die – damals orthodoxe – theol. Fakultät der Univ. Helmstedt, verbunden mit dem Amt des Generalsuperintendenten. Die für die Stelle notwendige theol. Doktorwürde erwarb er 1761 in Leipzig.|In Helmstedt schrieb T. als Grundlage für seine Vorlesungen sein „Lehrbuch des christlichen Glaubens“ (1764), das die Christologie entscheidend verkürzte und auf die Trinitätslehre sowie die Erbsündenlehre verzichtete. Das Werk galt vielen orthodoxen und pietistischen Theologen als Ketzerei und löste einen heftigen Streit aus. Das „Lehrbuch“ wurde kurz nach seinem Erscheinen in Kursachsen verboten, vor dem Besuch von T.s Vorlesungen wurde eindringlich gewarnt. Gleichwohl erhielt er einen Ruf an die Univ. Halle als Nachfolger von Siegmund Jacob Baumgarten (1706–57), den er nicht annahm. Stattdessen wurde er im Juni 1767 Propst an der St. Petri Kirche in Cölln (Berlin) und Oberkonsistorialrat an der obersten geistlichen Behörde Preußens.

    In Berlin arbeitete T. mit anderen der Aufklärung verpflichteten Kollegen, wie August Friedrich Wilhelm Sack (1703–86), Johann Joachim Spalding (1714–1804), Johann Samuel Diterich (1721–97) und Anton Friedrich Büsching (1724–93), zusammen. Er war an der neologischen Reform des Gesangbuchs (Gesangbuch z. gottesdienstl. Gebrauch in d. Kgl.-Preuß. Landen, 1780), der Liturgie und des Predigtwesens maßgeblich beteiligt und trug mit der von ihm konzipierten „Instruction für die Landschulmeister“ (1773) zur Reform des Volksschulwesens in der Kurmark bei. T.s Predigten wirkten v. a. durch ihre Veröffentlichung in Predigtsammlungen, da T.s Aussprache durch eine Behinderung eingeschränkt war. Weiteren Erfolg bei einem großen Publikum erzielte er mit dem von ihm herausgegebenen „Neuen Magazin für Prediger“ (20 Bde., 1792–1802).

    Auch außerhalb der Kirche setzte sich T. für die Aufklärung ein. So war er Mitglied von Friedrich Nicolais Montagsklub, Gründungsmitglied der Berliner Mittwochsgesellschaft 1783, veröffentlichte zahlreiche Beiträge in der „Berlinischen Monatsschrift“ (1783–96) und war Mitarbeiter der „Allgemeinen dt. Bibliothek“ (1765–87). Darüber hinaus war er Kommissar des Berliner Armendirektoriums und Inspektor des vereinigten Berlin. und Cölln. Gymnasiums (seit 1767). Der mit dem Regierungsantritt Kg. Friedrich Wilhelms II. einsetzenden kirchenpolitischen Reaktion widersetzte sich T. durch Eingaben und Schriften. Den restriktiven Tendenzen stellte er sein Ideal der Religions- und Gewissensfreiheit entgegen. 1788 entsprach Justizminister Johann Christoph v. Wöllner T.s Bitte um Dispens von seinen Predigtverpflichtungen, die T., veranlaßt durch das Wöllnersche Religionsedikt, vorgetragen hatte. Aufgrund eines Gutachtens in einem Lehrzuchtverfahren, das er zugunsten des Gielsdorfer Predigers Johann Heinrich Schulz (1739–1823) verfaßt hatte, wurde er 1792 für kurze Zeit vom Dienst suspendiert.

    T. zählt zu den herausragenden Vertretern der Neologie. Sein bekanntestes Werk ist das „Wörterbuch des Neuen Testaments zur Erklärung der christlichen Lehre“ (1772, ⁶1805), mit dem er in alphabetischer Reihenfolge die Hauptbegriffe des Neuen Testaments historisch-kritisch von ihren zeitgeschichtlichen Akkommodationen befreien und für eine aufgeklärte christliche Gesellschaft nutzbar machen wollte. Als Anhang zu diesem Wörterbuch verfaßte er die Schrift „Die Religion der Vollkommnern“ (1792, ²1793, hg., komm. u. eingel. v. D. Fleischer, 2011), in der er unter Verwendung des aufklärerischen Perfektibilitätsgedankens das Christentum als „beste Weisheitslehre“ deutete, die zu einer „immer höher steigenden Glückseligkeit“ führe. Bedeutung erlangte T. auch wegen seiner dem Toleranzgedanken verpflichteten Schriften zur Rolle der Juden in der Gesellschaft. Umstritten war allerdings sein Vorschlag, von konversionswilligen Juden nicht das Apostolikum, sondern lediglich das mit der Taufe verbundene Bekenntnis zu Christus abzuverlangen.

  • Auszeichnungen

    A o. Mitgl. d. Preuß. Ak. d. Wiss. (1786).

  • Werke

    W u. a. Kurzer Entwurf v. d. ganzen Pflicht e. Predigers b. d. Vortr. d. Rel., 1763;
    Predigten v. d. häusl. Frömmigkeit u. d. gottesdienstl. Gesang, 1772, ³1792;
    Valentinian d. Erste oder geh. Unterredungen e. Monarchen mit seinem Thronfolger über d. Rel.freiheit d. Unterthanen (…), 1777, ²1791;
    Opuscula varii argumenti, 1780;
    Beytrag z. neusten Jüd. Gesch. (…), 1788;
    Vollst. Darst. u. Beurtheilung d. dt. Sprache in Luthers Bibelübers., 2 T., 1794/95;
    Beantwortung d. Sendschreibens einiger Hausväter jüd. Rel., 1799, ²1799;
    Beytrag zu d. Herrn Prediger Hahnzog Abh. ueber d. Aufklärung d. Bauern, 1804;
    Bibliogr.: A. Nüsseler, Dogmatik fürs Volk (s. L), S. 246–63.

  • Literatur

    L ADB 37;
    P. Gabriel, Die Theol. W. A. T.s, 1914;
    M. Bollacher, W. A. T. (1734–1804), in: Aufklärung, Interdisziplinäre Halbj.schr. z. Erforsch. d. 18. Jh. u. seiner Wirkungsgesch. 1, 1986, S. 81 f.;
    ders., W. A. T., Ein Aufklärer d. Theol., in: H. E. Bödeker u. U. Herrmann (Hg.), Über d. Prozeß d. Aufklärung in Dtld. im 18. Jh., 1987, S. 39–52;
    D. Fleischer, Einl. zu: J. J. Spalding, Predigt v. d., was erbaulich ist u. W. A. T., Drey Predigten bey Bekanntmachung u. Einf. d. neuen Gesangbuchs, 1997, S. V–XXXIX;
    G. Hornig, W. A. T.s „Wb. d. NT“ u. Friedrich Christoph Oetingers „Emblematik“, in: Enzyklopädien, Lexika u. Wörterbücher im 18. Jh., hg. v. C. Zelle, 1998, S. 76–86;
    A. Nüsseler, Dogmatik fürs Volk, W. A. T. als populärer Aufklärungstheol., 1999 (W, L);
    U. Wiggermann, Woellner u. d. Rel.edikt, Kirchenpolitik u. kirchl. Wirklichkeit im Preußen d. späten 18. Jh., 2010;
    LThK²;
    RGG3+4;
    BBKL XI (W, L);
    Killy;
    Kosch, Lit.-Lex.³ (W, L); M. Hein u. H. Junghans (Hg.), Die Professoren u. Dozenten d. Theol. Fak. d. Univ. Leipzig v. 1409 bis 2009, 2009.

  • Porträts

    P Lith., in: Allg. dt. Bibl. 28, 1775; Kl. liturg. Bibl. f. Prediger 1, 1784; Allg. Mag. f. Prediger (…), hg. v. J. R. G. Beyer, 1 Bd., 3. Stück; Mag. f. Prediger, hg. v. J. F. Ch. Löffler, 1 Bd., 1. Stück, 1803; J. E. Troschel, Gedächtnißpredigt auf Herrn W. A. T., 1805; Lith. v. D. N. Chodowiecki, in: F. Nicolai, Gedächtnißschr. auf Dr. W. A. T., 1807; Schattenriß, in: Theol. Ann. (Rinteln), 1791

  • Autor/in

    Dirk Fleischer
  • Zitierweise

    Fleischer, Dirk, "Teller, Wilhelm" in: Neue Deutsche Biographie 26 (2016), S. 21-23 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104359676.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Teller: Wilhelm Abraham T., evangelischer Theologe, 1804. Als scharfsinniger, rühriger, schlagfertiger und freimüthiger Aufklärungstheologe nimmt T. in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts einen hervorragenden Platz ein. T. war zu Leipzig am 9. Januar 1734 als Sohn des dortigen Pastors und Professors der Theologie Romanus T. ( 1750) geboren. Nachdem er im elterlichen Hause vorgebildet war, studirte er seit 1749 auf der Universität seiner Vaterstadt hauptsächlich Theologie und promovirte 1753 als Magister der Philosophie und etwa zwei Jahre später als Baccalaureus der Theologie. Von da an war er fortgesetzt wissenschaftlich thätig, während er gleichzeitig im Kirchendienst zu Leipzig (1753 als Katechet an der Peterskirche, 1758 Sonntagsprediger an der Nicolaikirche) Gelegenheit fand, praktisch thätig zu sein. So schnell verbreitete sich der Ruf seiner beiderseitigen Tüchtigkeit, daß er schon 1761 Generalsuperintendent und ordentlicher Professor der Theologie zu Helmstedt wurde, wofür er sich noch in demselben Jahre zu Leipzig die theologische Doctorwürde erwarb. Von Hause aus zwar anti-orthodox, aber noch biblischer Supranaturalist, offenbarte er in Helmstedt eine theologische und religiöse Aufklärung, die selbst den singulären Werth der geschichtlichen Offenbarung Gottes in Christus preiszugeben sich nicht scheute. Sein „Lehrbuch des christlichen Glaubens“ (Helmstedt und Halle 1764) ließ darüber keinen Zweifel und erregte dadurch heftigen Widerspruch in den Kreisen der evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands; in Kursachsen wurde es confiscirt; sein eigener Bruder schrieb eine Widerlegungsschrift gegen dasselbe, und in Braunschweig hatte es T. wol nur dem vermittelnden Einflusse des Abtes Jerusalem zu verdanken, daß er nicht abgesetzt wurde. Nur in Berlin nahm die Regierung des aufgeklärten Königs Friedrich d. Gr. keinen Anstoß daran und berief ihn 1767 als Oberconsistorialrath und Propst nach Cölln an der Spree. Hier wirkte er neben Sack. Dieterich, Spalding u. a. im Interesse der religiösen Aufklärung mit regstem Eiser durch Wort und Schrift; viele Abhandlungen von ihm finden sich in den Schriften der Berliner Akademie der Wissenschaften, deren Mitglied er 1786 wurde; ganz besonders nachhaltig aber war die Wirkung seines „Wörterbuchs des neuen Testamentes zur Erklärung der christlichen Lehre“ (für Gelehrte und Ungelehrte), das zum ersten Male 1772 (und noch 1805 zum sechsten Male) erschien. Bald darauf trat am preußischen Hofe die Reaction ein, welche durch das Wöllner’sche Religionsedict charakterisirt ist. Trotzdem dasselbe die Geistlichen an den Wortlaut der Bekenntnißschriften band, verstand der aufgeklärte T. sich in seiner Stellung zu behaupten. (Vgl. seine Schrift „Wohlgemeinte Erinnerungen an ausgemachte, aber doch leicht zu|vergessende Wahrheiten; auf Veranlassung des königl. Edicts, die Religionsverfassung in den preußischen Staaten betreffend“, Berlin 1788.) Trotz des Religionsedictes blieb er der sreimüthige Aufklärer, wie seine damals erschienenen dogmatischen Schriften zeigen; gerade um in der schwierigen Situation, die das Vorgehen der Regierung ihm und seinesgleichen geschaffen hatte, die Aufklärung weiter fortzubilden, schrieb er die Schriften „Die Religion der Vollkommeneren“ (Berlin 1792) und „Anleitung zur Religion überhaupt und zum Allgemeinen des Christenthums besonders; für die Jugend höherer und gebildeter Stände aller Relionspartheien“ (Ebendas. 1792; 2. Ausg. 1793). Doch traf ihn 1792 die herbe Strafe einer dreimonatlichen Amtssuspension und Ablieferung seines Gehaltes an das Irrenhaus, weil er ein günstiges Votum für den christusleugnerischen Prediger Schulz von Gielsdorf verfaßt hatte, auf Grund dessen das Kammergericht denselben von der Anklage freisprach. (Vgl. Herzog's Realencykl. XV², 276.) Charakteristisch für T. und die ganze Aufklärungstheologie ist noch eine Auseinandersetzung mit aufgeklärten Berliner Juden, welche 1798 bei ihm in einem Sendschreiben angefragt hatten, was zu ihrem aufgeklärten Gottesglauben, der sich vom mosaischen Gesetze losgesagt hatte, noch hinzukommen müsse, damit sie in die christliche Kirche aufgenommen würden, ohne jedoch den „unglaublichen Lehrsätzen des Christenthums, welche die Seele erniedrigten, zuzustimmen“. In seiner „Beantwortung des Sendschreibens einiger Hausväter jüdischer Religion an mich, den Probst Teller“ (Berlin, 2. Aufl. 1799, 8°), erklärte er nicht die Taufe für nothwendig, sondern suchte sie den Juden nur als „Zeichen der Verpflichtung des Täuflings zu der Reinigkeit des Herzens und Lebens" plausibel zu machen (S. 33 a. a. O.). „Auch das Glauben“ könne er ihnen „nicht ganz erlassen“ (S. 35); aber ein formelles Glaubensbekenntniß forderte er nicht. Die ersten Jahre der Regierung Friedrich Wilhelm's III., welcher in Bekenntnißsachen allen Zwang wieder aufhob, hat T. noch mit durchlebt; am 8. December 1804 starb er an Entkräftung im Alter von beinahe 71 Jahren.

    T. war klein von Gestalt, aber von festem Körperbau; er verfügte über ein hohes Maaß allgemeiner Bildung und gesellschaftlicher Fähigkeit, war ungemein fleißig in seinem Berufe und mit der Feder, aber von seinen zahlreichen Publicationen, die er bis kurz vor seinem Tode ausgehen ließ, ist heute keine mehr an sich werthvoll. Als Prediger litt er an undeutlicher Aussprache; seine Predigten wurden daher lieber gelesen als gehört; er hat ihrer eine große Zahl veröffentlicht.

    Von den Schriften Teller's sind die wichtigsten oben genannt. Die Titel aller anderen (im ganzen 74) zählt Döring (siehe unten) S. 511 ff. auf: Dissertationen, Abhandlungen in lateinischer Sprache, Sendschreiben, Gutachten und vorwiegend Predigten.

    • Literatur

      Zu vgl. Troschel, Gedächtnispredigt auf Teller (Berlin 1805). — F. Nicolai, Ehrendenkmal des Herrn D. Teller, abgedr. in den Abhdlgen. der k. Akademie der Wissenschaften in Berlin. 1807, Thl. III, S. 40; separat unter dem Titel „Gedächtnißschrift auf Teller“ (Berlin 1807). — Heinrich Döring, Die deutschen Kanzelredner u. s. w. (Neustadt 1830), S. 506—514. —
      Frank (Gustav), Gesch. d. prot. Theologie Bd. 3 (1875), S. 95—98. —
      Tholuck (Wagenmann) in Herzog's Realencyklopädie Bd. XV, 2. Aufl., S. 273—279. — Teller's Bildniß befindet sich in der Allg. deutschen Bibliothek Bd. 28 (1775); in der Kleinen liturg. Bibliothek für Prediger 1. Bd. (1784); vor Beyer's Allg. Magazin für Prediger Bd. I St. 3; vor Bd. I von Löffler's Magazin für Prediger (1803); vor Troschel's Gedächtnißpredigt auf Teller (Berlin 1805); vor Nicolai's Gedächtnißschrift auf Teller (Berlin 1807, gestochen von Chodowiecki). Ein anderes Bildniß lieferte Lips nach Graff's Zeichnung 1803.|Ein Schattenriß Teller's befindet sich auch in Rintel. theolog. Annalen 1791 vor dem 2. Quartalbande. (Vgl. Döring a. a. O.).

  • Autor/in

    P. Tschackert.
  • Zitierweise

    Tschackert, Paul, "Teller, Wilhelm" in: Allgemeine Deutsche Biographie 37 (1894), S. 556-558 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104359676.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA