Dates of Life
1863 – 1946
Place of birth
Köln
Place of death
Bonn
Occupation
Reichskanzler
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 11873153X | OGND | VIAF: 29699414
Alternate Names
  • Marx, Wilhelm
  • Marx
  • Marx, W.

Relations

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Citation

Marx, Wilhelm, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11873153X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Johann (1822–82), Rektor d. Pfarrschule v. St. Ursula in K., S d. Bäckers Johann (1785–1854) in Flamersheim Kr. Euskirchen;
    M Gertrude (1826–1909), T d. Rentners Joh. Nikolaus Hackenbroich (1797–1882) in K. u. d. Katharina Walburga Imhoff (1782–1854), Buchhändlerin in K.;
    Schw Barbara (1860–1924), als Mater Antonia Ursulinenoberin in K.;
    Simmern 1891 Johanna (1871–1946), T d. Joh. Wilhelm Verkoyen, Tuch- u. Holzkaufm. in Simmern, u. d. Sophie Weber;
    3 S (1 ⚔), 1 T u. a. Josef (* 1903), Landgerichtsdir. in Linz/Rhein.

  • Biographical Presentation

    Nach dem Abitur am Kölner Marzellengymnasium studierte M. 1881-84 in Bonn Rechtswissenschaften und legte 1888 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Er arbeitete als Gerichtsassessor in Köln und Waldbröl, danach beim Hypotheken-, später Grundbuchamt Simmern. 1894 wurde er Landrichter in Elberfeld, 1904 Landgerichtsrat in Köln, 1907 Oberlandesgerichtsrat in Düsseldorf, im Januar 1921 Landgerichtspräsident in Limburg/Lahn und am 27.9.1921 Senatspräsident am Kammergericht Berlin ohne Dienstverpflichtung, nachdem er am selben Tag zum Vorsitzenden der Zentrumsfraktion des Reichstags gewählt worden war. M. war mit Hingabe Richter. Seine politische Tätigkeit im Zentrum hat seinen Berufsaufstieg während der Kaiserzeit eher gehindert als gefördert.

    War M. durch das religiöse Elternhaus und das Erlebnis des Kulturkampfs weltanschaulich festgelegt, bewog ihn die Zurücksetzung des kath. Bevölkerungsanteils im prot.-preuß. Kaiserreich, auch politisch zu wirken. Der ihm durch die Bonner Studentenverbindung „Arminia“ und später durch die Kölner Vinzenzkonferenz bekannte Kölner Rechtsanwalt und Abgeordnete Karl Trimborn warb ihn für den 1890 gegründeten „Volksverein für das kath. Deutschland“ und damit auch für die Zentrumspartei. Von musterhaften sozialen, kulturellen und vor allem erzieherischen Leistungen erhoffte M. eine allmähliche Lockerung der Gettolage der Katholiken sowie eine Steigerung ihres Ansehens und Einflusses. Die von ihm 1911 gegründete überparteiliche „Kath. Schulorganisation“ wurde nach 1920 eine Massenbewegung. Augenfälligstes Ergebnis seines kulturpolitischen Einsatzes war das bis heute gültige Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15.7.1921. M. trat in Elberfeld dem Zentrum bei; 1899-1904 stand er dem Ortsverband vor. Vorsitzender der Windthorstbunde, der Jugendorganisation des Zentrums, war er 1900-02, des Zentrums in Düsseldorf 1907–19, stellvertretender Vorsitzender der Rhein. Zentrumspartei 1906–19. Dem Preuß. Abgeordnetenhaus bzw. dem Landtag gehörte er 1899-1921, dem Reichstag bzw. der Nationalversammlung 1910-32 an. Ungeachtet einer Abmahnung des Kölner Erzbischofs Felix v. Hartmann trat M. 1914 auf einer Essener Kundgebung der Zentrums-Reformer auf; 1917 unterstützte er die Friedensresolution des Reichstags; die forschen Annexionsforderungen rhein. Zentrumszeitungen lehnte er ab. Zwar verurteilte er die Revolution, bekannte sich aber rasch zur Republik. Der Weimarer Reichsverfassung hielt er u. a. zugute, daß sie erstmals den Katholiken volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung gewährleiste. Den innerparteilichen Streit zwischen Republikanern und Monarchisten hoffte er – vergeblich – durch Hinweis auf Windthorsts Verständnis vom Zentrum als Verfassungspartei, d. h. als streng verfassungstreuer Partei, zu überwinden. Den Bestrebungen im Rheinland, sich von Preußen loszusagen und im Reich ein eigenes Land zu bilden, stellte sich M. am 4.12.1918 im Kölner Bürgerverein entgegen, als dort die „Rhein. Republik“ ausgerufen wurde. Am 23.6.1919 zögerte die Zentrumsfraktion wegen der „Ehrenpunkte“, dem Versailler Vertrag zuzustimmen; M. drang jedoch mit der Überzeugung durch, daß „im Interesse des besetzten Gebietes der Vertrag unter allen Umständen angenommen werden“ müsse, sonst sei das Rheinland für immer verloren.

    Der Tod von Trimborn, Burlage und Erzberger brachte M. am 2 7.9.1921 an die Spitze der Reichstagsfraktion des Zentrums und am 17.1.1922 an die der Partei. In einer „Politik der Mitte“ suchte der allgemein als kluger Vermittler geachtete Parteiführer über die tiefen politischen Gräben hinweg mit anderen Parteien zu praktischen Lösungen zu gelangen. Josef Wirth hatte an M. eine starke Stütze für seine Erfüllungs- und Rapallo-Politik, Wilhelm Cuno für die Mobilisierung des passiven Widerstandes gegen den Ruhreinbruch der Franzosen. Als Cuno den Widerstand nicht politisch umzusetzen verstand, auch die Versorgungs- und Währungskatastrophe nicht aufhalten konnte, leitete M. mit anderen die Kanzlerschaft Stresemanns in die Wege. Um dessen Große Koalition beisammenzuhalten, bot er alle Kräfte auf. Als sie dennoch am 3.11.1923 zusammenbrach und zwanzig Tage später auch das Rumpfkabinett stürzte, schien der äußere und innere Zerfall des Reiches unmittelbar bevorzustehen.

    In fast auswegloser Lage – Auflehnung von Bayern, Sachsen, Thüringen und Hamburg gegen das Reich, Rheinlandseparatismus, Währungs- und Wirtschaftsverfall ohnegleichen – übernahm M. am 30.11.1923 die Leitung eines Minderheitskabinetts aus DVP, BVP, Zentrum und DDP. Ein Ermächtigungsgesetz vom 8.12.1923 gab ihm außerordentliche Vollmachten. Die vom Kabinett Stresemann vorbereitete Währungsreform hing von strengen Sparmaßnahmen zum Ausgleich des Reichshaushalts ab: Beamtenabbau um 25%, neue sowie stark erhöhte bisherige Steuern, Aufwertung alter Vermögen nur um 15% ihres Nennwertes. U. a. mit dem Vollzug dieser alles andere als volkstümlichen Gesetze gelang das „Wunder der Rentenmark“. Die Länderkonflikte erledigte M. behutsam. Bei einem Geheimtreffen opferte am 18.1.1924 der bayer. Ministerpräsident Eugen v. Knilling den aufsässigen Wehrkreisbefehlshaber Otto v. Lossow und den Generalstaatskommissar Gustav v. Kahr, die ungesetzlichen Volksgerichte und die Staatsbahnen, während M. die Heeresleitung anwies, den Landeskommandanten „im Benehmen“ mit Bayern zu ernennen und abzuberufen. Die gefährlicheren Verhältnisse im Westen beruhigte M. am 6.12.1923 mit der Zusicherung weiterer Reichszuschüsse an das besetzte Gebiet. Der einsetzende Wirtschaftsaufschwung brachte alsbald auch hier die Industrie in Gang und verminderte die Arbeitslosigkeit. Die Wahrung der „Einheit der Nation“ (Regierungserklärung v. 4.12.1923) durch die Beruhigung im Westen, den Ausgleich mit Bayern, Sachsen und Thüringen, die Sicherung der Wertbeständigkeit des Geldes und die Sanierung des Staatshaushaltes war die Leistung des 1. Kabinetts Marx.

    Die Leistung des 2. Kabinetts Marx, abermals eine Minderheitsregierung (3.6.-15.12.1924), der weiterhin Gustav Stresemann als Außenminister und Hans Luther als Finanzminister angehörten, bestand in der Überwindung der außenpolitischen Vereinzelung des Reiches und in ersten Erfolgen bei der Räumung besetzter Gebiete. M.s geschäftsführendes Kabinett hatte am 16.4.1924 – trotz schwerer Bedenken – das Sachverständigengutachten des Amerikaners Charles Dawes zur Regelung der deutschen Kriegsentschädigungen angenommen. Ohne ausreichende parlamentarische Mehrheit unterzeichnete die von M., Stresemann und Luther geführte deutsche Delegation auf der 2. Londoner Konferenz am 16.8.1924 das Dawes-Abkommen. Der franz. Ministerpräsident Herriot gab nach einem Gespräch mit M. – gegen sein ausdrückliches Versprechen in der franz. Kammer – als „Geste“ Dortmund, Offenburg, Appenweier und den Mannheimer Hafen frei. Nach den Reichstagswahlen vom 7.12.1924 fand M. trotz Gewinnen der Mittelparteien keine Basis für ein neues Kabinett.

    Ein Zwischenspiel blieb im Februar/März 1925 die Ministerpräsidentschaft in Preußen; M. hatte dringenden Rufen der Landtagsfraktion nachgegeben. Am 18.3.1925 stellte ihn das Zentrum für die Nachfolge Eberts als Kandidaten für die Reichspräsidentenwahl auf. Im 1. Wahlgang erreichte er nur knapp 4 Millionen Stimmen. Für den 2. Wahlgang wurde er Kompromißkandidat des aus Zentrum, Demokratischer und Sozialdemokratischer Partei gebildeten „Volksblocks“. Kandidat des „Reichsblocks“ war Hindenburg. M. unterlag am 26.4.1925 mit 13,7 gegen 14,6 Millionen Stimmen; die Bayer. Volkspartei hatte durch ihre Hindenburg-Empfehlung den Ausschlag gegeben.

    M. dachte zunächst daran, sich ins Privatleben zurückzuziehen. Doch nahm er am 26.1.1926 eine Berufung zum Reichsminister der Justiz und für die besetzten Gebiete im 2. Kabinett Luther an. Nach dessen Sturz nahm Hindenburg den von Stresemann ausgehenden Vorschlag der Minister auf und ernannte M. am 17.5.1926 wieder zum Reichskanzler. In der Flaggenfrage, die Luther die Kanzlerschaft gekostet hatte, beließ es M. bei dessen Verordnung. Auch über den Volksentscheid zur Fürstenenteignung kam das Minderheitskabinett nicht, wie allgemein erwartet wurde, zu Fall. Trotz seiner Schwäche brachte es Deutschland 1926 in den Völkerbund und verabschiedete ferner im selben Jahr – dank M.s Festigkeit – den Generalobersten Hans v. Seeckt, ohne daß die Reichswehr, wie dieser gehofft hatte, aufbegehrte. Er trat am 17.12.1926 aufgrund einer Reichstags-Niederlage nach Scheidemanns dramatischer Rede über die geheimen Beziehungen der Reichswehr zur Sowjetunion zurück.

    Dadurch hatte sich die SPD, obwohl sie in die Regierung eintreten wollte, selber ausgeschaltet. Hindenburg und starke Kräfte im Zentrum suchten daher der DNVP den Weg ins Kabinett zu bahnen. Daß aber M., einst Kandidat des „Volksblocks“, nun Kanzler einer Rechtsregierung wurde, kreideten ihm viele als Verrat seiner bisherigen politischen Überzeugungen an. Trotz innerer Gegensätze konnte das 4. Kabinett Marx bald Erfolge vorweisen: die Verlängerung des Republikschutzgesetzes (einschließlich des Einreiseverbots für den Kaiser), das Arbeitszeitgesetz vom 14. April und das umfangreiche, sozialpolitisch höchst bedeutsame Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16.7.1927. Schon bald nach der Regierungsbildung verstärkte der linksstehende ehemalige Reichskanzler Josef Wirth seine innerparteiliche Opposition. Als das Kabinett die Anhebung der Beamtengehälter um 21-25%, welche die Kürzung vom Dezember 1923 rückgängig machte, beschloß, lösten die Gewerkschafter Adam Stegerwald und Heinrich Imbusch eine anhaltende Protestwelle aus. Als schließlich Theodor v. Guérard, Vorsitzender der Zentrumsfraktion im Reichstag, Anfang Januar 1928 das Reichsschulgesetz, das das Zentrum mit der Linken nie hatte zustandebringen können, durch unzeitiges Drängen auf rasche Verabschiedung zu Fall brachte, war die Kanzlerpartei zwar in der Lage, den Bruch der Regierungskoalition der DVP anzulasten, in Wirklichkeit hatten jedoch eigene Parteifreunde es hintertrieben, daß M. die Erwartungen an seine Rechtsregierung erfüllen konnte. Nach der Erledigung eines Notprogramms entband Hindenburg ihn am 29.6.1928 vom Kanzleramt.

    Die Wahlen vom 28.5.1928 quittierten dem Zentrum die Richtungskämpfe und den Streit seiner Spitzenpolitiker mit der niedrigsten Abgeordnetenzahl zwischen 1870 und 1933. Am 8.12.1928 gab M. auch den Parteivorsitz ab. Seine Rechtskoalition hatte die DNVP durch verantwortliche Regierungsarbeit an den demokratischen Staat heranführen und so ihre bisherige Ablehnung der Republik überwinden wollen. Weite Kreise des Zentrums verstanden dieses Anliegen nicht und leisteten damit – ungewollt – den DNVP-Radikalen um Hugenberg Vorschub.

    Das Scheitern seiner nationalen Versöhnungspolitik lag z. T. an Ms persönlichen Eigenschaften, z. T. an seinen überholten Vorstellungen von der Führung einer Massenpartei: Ihm fehlte alles Verständnis für eine stilisierte Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit, für die Notwendigkeit des Aufbaues schlagkräftiger Parteiorganisationen sowie ständiger Kontaktpflege mit den Wählermassen und der Presse. Dagegen half ihm sein Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick, die nach der Weimarer Verfassung schwache Stellung des Reichskanzlers durch routinierte Kompromißpolitik wenigstens zeitweise zu festigen. Bescheiden und versöhnlich, aber klar und sicher im Auftreten wie im Urteil, verkörperte M. den demokratischen Kompromißpolitiker und zugleich christlichen Staatsmann in seinen Stärken und Schwächen geradezu idealtypisch.

    Nach seinem Rücktritt als Kanzler widmete sich M. zahlreichen Verbänden und Vereinen. Die Nationalsozialisten klagten ihn 1933 im sog. Großen Volksvereinsprozeß an, nahmen diese Klage aber 1935 zurück. Danach lebte M. unbehelligt in Bonn|

  • Awards

    Dr. theol. h. c. (Bonn 1925).

  • Literature

    H. Stehkämper (Bearb.), Der Nachlaß d. Reichskanzlers W. M., 4 T., 1968 (darin T. 1, S. 219-34: M.s Reden, Vorträge, Aufsätze);
    G. Abramowski (Bearb.), Akten d. Reichskanzlei, Die Kabinette Marx I u. II, 2 Bde., 1973;
    R. Morsey (Hrsg.), W. M./Heinrich Brüning, Reichstagsreden, 1974;
    H. Stehkämper, W. M. (1863-1946), in: R. Morsey (Hrsg.), Zeitgesch. in Lebensbildern I, 1973, S. 174-205, 306 f. (P);
    U. v. Hehl, W. M. (1863-1946), Eine pol. Biogr., 1987 (W-Verz., L, P).

  • Author

    Hugo Stehkämper
  • Citation

    Stehkämper, Hugo, "Marx, Wilhelm" in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 348-350 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11873153X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA