Lebensdaten
1720 – 1771
Geburtsort
Brücken bei Sangerhausen (Thüringen)
Sterbeort
Küstrin
Beruf/Funktion
Kameralist
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 118714333 | OGND | VIAF: 100239396
Namensvarianten
  • Justi, Johann Heinrich Gottlob
  • Justi, Johann Heinrich Gottlob von
  • Justi, Johann Heinrich Gottlob
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Justi, Johann Heinrich Gottlob von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118714333.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V N. N. ( 1720), kursächs. Akziseinsp. in B.;
    M N. N. Geitner ( 1754);
    Stief-V Joh. Adolar Delius, Provinzialkommissar d. Hzgt. SachsenSachsen-Weißenfels Halb-B Christoph Traugott Delius ( 1779), Bergmann (s. NDB III);
    - 1) 1746 (⚮) Gertrud Feliciana Johanna, T d. Pfarrers Pietsch in Vatterode b. Mansfeld, 2) 1757 (?) N. N.; zahlr. K aus 1) u. 2). u. a. Amalie (1758–1829), päd. Schriftstellerin (s. ADB 14). - J. führte d. Adelsprädikat, doch ist eine Nobilitierung nicht nachzuweisen.

  • Biographie

    J. war eine überaus schillernde Persönlichkeit. Manche Einzelheiten seines von Legenden umwobenen Lebens bleiben unaufgeklärt. Er besuchte das Gymnasium in Quedlinburg. 1741 trat er in sächs. Kriegsdienste und nahm am Feldzug in Böhmen und Mähren teil. 1742-44 studierte er Rechts- und Kameralwissenschaften in Wittenberg. Danach war er zeitweilig Privatsekretär seines früheren Regimentskommandeurs W. G. v. Gersdorff in Dresden. Nach dessen Tod (1745) lebte J. in Leipzig und gab eine Zeitschrift „Ergetzungen der vernünftigen Seele aus der Sittenlehre und der Gelehrsamkeit überhaupt“ heraus. Seit 1747 war er Advokat und Rat der Herzogin von Sachsen-Eisenach in Sangerhausen. Im selben Jahr erhielt er einen Preis der Preuß. Akademie der Wissenschaften für eine philosophische Arbeit über die Monadenlehre. Im Sommer 1750 ging er nach Wien und wurde dort nach wenigen Monaten in das Lehramt der deutschen Beredsamkeit am Theresianum (Ritterakademie) berufen. Gerüchte von einem Übertritt zur kath. Kirche, die bei seinem beruflichen Aufstieg auftauchten, hat J. stets dementiert. Am Theresianum las er von Anfang an auch Kameralistik und machte sich – während er vorher in vielen Wissensbereichen dilettiert hatte – nun vor allem hierin einen Namen. Seine Theorien vermochte er auch praktisch anzuwenden. Er setzte sich besonders für die Verbreitung der Seidenraupenzucht ein und beaufsichtigte als kaiserl. Finanz- und Bergrat Bergwerke in Ungarn und den österr. Erblanden. 1754 sah er sich genötigt, die österr. Dienste aufzugeben, wohl weniger wegen gegen ihn gerichteter Hofintrigen als vielmehr wegen Fehlspekulationen im Silberbergbau. J. lebte zunächst wieder in Leipzig und erhielt dann 1755 in Göttingen die Stellung eines Bergrats und Polizeidirektors mit der Berechtigung, Vorlesungen an der Universität zu halten. Zerrüttete Vermögensverhältnisse zwangen J., im Sommer 1757 ohne Abschied aus Göttingen abzureisen. Bis 1758 stand er in dän. Diensten. Hiernach betätigte er sich vor allem als politischer Schriftsteller und nahm zu einer Vielzahl von aktuellen und grundsätzlichen Fragen Stellung. Seit 1760 scheint er in Berlin gelebt zu haben. Im Juli 1765 berief Friedrich II. J. zum Berghauptmann und Oberaufseher der Glas- und Stahlfabriken, doch schon bald geriet dieser wieder in finanzielle Schwierigkeiten und schuf sich zudem durch anmaßendes Auftreten Feinde. 1768 wurde er – vermutlich zu Unrecht – beschuldigt, staatliche Gelder veruntreut zu haben. Der König ließ J. seines Postens entheben, sein Vermögen beschlagnahmen; ihn selbst brachte man als Gefangenen in die Festung Küstrin, wo er, nach ständigen Bemühungen, seine Unschuld zu beweisen, starb.

    J. ist „der große Systematiker und Vollender des Kameralismus“ (A. Tautscher). Wie J. J. Becher, W. v. Schröder, Ph. W. Hörnigk und J.v. Sonnenfels wird auch J. wegen seines zeitweiligen österr. Wirkungskreises zu den „österr. Kameralisten“ gezählt. Da er aber die Staatswissenschaften auf oberste Prinzipien zurückführte, wobei er auf den Staat überhaupt, nicht aber auf einen konkreten Einzelstaat abzielte, kann diese Einordnung nur formal verstanden werden. In seiner „Staatswirtschaft“, deren Teil I auch eine wichtige agrargeschichtliche Quelle ist, erweist sich J., beeinflußt vor allem durch Pufendorf und Wolff, aber auch durch Montesquieu, als Befürworter einer durch Grundgesetze gemilderten absoluten Monarchie als idealem Staatsgebilde. Seine Trennung von Polizei- und Finanzwissenschaft trug ihm den Ruf eines ersten systematischen Vertreters der Verwaltungslehre ein. Die Polizeiwissenschaft ist für ihn neben der Kameral- und Finanzwissenschaft und der eigentlichen Ökonomik ein Unterbegriff der Sozialwirtschaftslehre, die, entsprechend dieser Einteilung und ausgehend vom kameralistischen Eudämonieprinzip, 3 Faktoren zur Grundlage hat: die äußere und innere Sicherheit und den Reichtum des Staates. J.s Reichtumsbegriff setzt sich aus 5 konstituierenden Elementen zusammen: Dienstleistungen, Geldeswert, Geld, Kredit und die Arbeitskraft des Menschen. Geld sieht er vor allem als Ware von allgemeiner Absatzfähigkeit an. Erst durch seine Zirkulation ermöglicht das Geld als allgemeines Tauschmittel Erzeugung und Umsatz. Deshalb ist die Schatzbildung in privater Hand wie auch beim Staat zu vermeiden. Zur Beseitigung von Kapitalknappheit und zur Belebung der Geldzirkulation schlägt J. die Beteiligung von Fremdkapital an eigenen idustriellen Unternehmungen vor, die Intensivierung der Bergwerksbetriebe und vor allem die Organisation des privaten und öffentlichen Kredits. Aktien und Wechsel sollen Ersatzfunktion|für Edelmetall haben. Im Mittelpunkt der Kreditpolitik steht nach dem Vorbild Schröders ein Bankprojekt, das aus Versicherungsanstalt und Hypothekenbank kombiniert ist, daneben auch die Verbindung von Giro- oder Wechselbank mit einer Leihbank. Zum Gedeihen der Gewerbe ist eine ständige Staatskontrolle notwendig, im Handel aber Freiheit der Preisbildung. Staatswirtschaft soll Organisationswirtschaft der Volkswirtschaft sein. Dazu sind an den Universitäten ausgebildete Kameralisten notwendig. Der eigentliche Reichtum des Staates besteht in seiner arbeitenden Bevölkerung. Das kameralistische Ziel der Reichtums- und Machtentfaltung des Staates gegenüber anderen ist für J. so nur durch eine ausgeprägte Populationspolitik zu erreichen.|

  • Auszeichnungen

    Ausw. Mitgl. d. Bayer. Ak. d. Wiss. (1762).

  • Werke

    u. a. Gutachten v. d. vernünftigen Zusammenhange u. prakt. Vortrag aller ökonom. u. Kameralwiss., 1754;
    Staatswirtsch. od. systemat. Abh. aller Oeconom. u. Cameralwiss., 1755 (Kaiserin Maria Theresia gewidmet), ²1758, Neudr. 1963;
    Grundsätze d. Polizeywiss., 1756, ³1782, Neudr. 1969;
    Vollst. Abh. v. denen Manufacturen u. Fabriken, 2 Bde., 1758/61, ³1789, Neudr. 1972;
    Die Chimäre d. Gleichgewichts in Europa, 1758;
    Die Chimäre d. Gleichgewichts d. Handlung u. Schiffahrt, 1759;
    Der Grundriß e. guten Regierung, 1759;
    Die Natur u. d. Wesen d. Staaten, 1760, ²1771, Neudr. 1969;
    Ausführl. Abh. v. d. Steuern u. Abgaben, 1762;
    System d. Finanzwesens, 1766 (Friedrich d. Gr. gewidmet), Neudr. 1969. -
    Verzz. in: M. Humpert, Bibliogr. d. Kameralwiss., 1937;
    W. Braeuer, Hdb. z. Gesch. d. Volkswirtsch.lehre, 1952.

  • Literatur

    ADB 14;
    F. Frensdorff, Über d. Leben u. d. Schrr. d. Nat.ökonomen J. H. G. v. J., in: Nachrr. v. d. Kgl. Ges. d. Wiss. zu Göttingen, phil.-hist. Kl., H. 4, 1903, S. 355-503;
    L. Sommer, Die österr. Kameralisten in dogmengeschichtl. Darst., 2 Bde., 1920/25;
    A. Tautscher, Gesch. d. Volkswirtsch.-lehre, 1950;
    ders., Gesch. d. dt. Finanzwiss. b. z. Ausgang d. 18. Jh., in: Hdb. d. Finanzwiss. I, ²1952;
    ders., in: Hdb. d. Soz.wiss. V, 1956;
    E. Klein, J. G. H. v. J. u. d. preuß. Staatswirtsch., in: VSWG 48, H. 2, 1961;
    H. Schmidt, J. H. v. J., ein vergessener Vertreter d. dt. Aufklärung d. 18. Jh., u. Rußland, in: Wiss. Zs. d. Martin Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Ges.- u. Sprachwiss. R., 10, 1961, S. 273-80;
    W. Abel, Gesch. d. dt. Landwirtsch., ²1967;
    E. Dittrich, Die dt. u. österr. Kameralisten, 1974 (W-Verz.).

  • Autor/in

    Erhard Dittrich
  • Zitierweise

    Dittrich, Erhard, "Justi, Johann Heinrich Gottlob von" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 707-709 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118714333.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Justi: Johann Heinrich Gottlob v. J., Cameralist, war geboren zu Brücken im Amte Sangerhausen des kursächsischen Kreises Thüringen am 25. December 1720 als Sohn eines Acciseinspectors. Ob er seine früheste Jugend als armer Chorschüler in Jena zubrachte, wie seine Biographen berichten, muß dahingestellt bleiben, da seine Mutter bis zu ihrem Tode (1753) in Sangerhausen lebte und jedenfalls die für diesen angeblichen Jenenser Aufenthalt berichtete Jahreszahl (1720) gänzlich unrichtig ist. Seine höheren Studien begann er in Wittenberg, wo er sich der Jurisprudenz zuwendete; alsbald aber trat er in preußische Kriegsdienste — die Biographen erläutern diesen Schritt mit Nachrichten von seinem leichtfertigen Lebenswandel —, machte den Krieg in Böhmen und Mähren mit und nahm als Regimentsquartiermeister nach dem Frieden (von Breslau?) seinen Abschied, um in Jena und Leipzig seine Studien fortzusetzen. Bald nach deren Beendigung (1747) ward er Witthumsrath der Herzogin von Sachsen-Eisenach zu Sangerhausen und entfaltete schon von hier aus eine vielseitige, aber unstäte litterarische Thätigkeit, welche sich sowol auf Fortsetzung der in Leipzig begonnenen Monatsschrift „Ergötzungen der vernünftigen Seele aus der Sittenlehre und Gelehrsamkeit“ (1745—49, 6 Bde.), als auf historische, politische, philosophische und naturwissenschaftliche Gebiete erstreckte. Unter den Schriften dieser ersten Periode hebt J. selbst die von der preußischen Akademie der Wissenschaften 1747 mit dem Preise gekrönte Arbeit über die Monaden hervor, welche er für so wirksam hielt, daß sie den ganzen Streit und den Glauben an die Monaden beseitigt habe. — Noch vor dem Tode der Herzogin von Sachsen-Eisenach ( 6. Januar 1751) folgte J. einem Antrag, an der neugegründeten theresianischen Ritterakademie zu Wien eine Professur der Cameralwissenschaften anzutreten, wozu ihm in der Folge auch noch das Lehramt der deutschen Beredsamkeit übertragen wurde Daß er diese Stelle nur um den Preis eines Confessionswechsels erhalten habe, hat J. selbst seiner Familie gegenüber immer geleugnet, auch noch später, als er bereits in Göttingen eine neue Lebensstellung hatte; ja er versicherte, die beständigen Zumuthungen, seine Religion zu verändern, hätten ihm den Aufenthalt in Wien verleidet; aber doch hat er die Thatsachen nie öffentlich richtig gestellt und zu mehreren directen Mittheilungen über seinen in Wien erfolgten Confessionswechsel in der Göttinger Zeitung von gelehrten Sachen (1750, S. 888 und 1751, S. 486) stillgeschwiegen. Für seine Vorlesungen in Wien verfaßte J. hier einen systematischen Grundriß aller ökonomischen und Cameralwissenschaften, welchen er vorher dem Ministerium zur Censur vorlegen mußte; Graf Haugwitz fand an demselben so großen Gefallen, daß er ihn bei allen Gliedern des Generaldirectoriums circuliren ließ. Mit diesem Grundriß inaugurirte J.|seine in der Folge so überaus fruchtbare Wirksamkeit als erster Systematiker der Staats- und besonders der Polizei- und Cameralwissenschaft. Neben seiner wissenschaftlichen und lehramtlichen Thätigkeit war aber J. in Wien bald auch für praktische Aufgaben der Staatsverwaltung in Anspruch genommen; er wirkte eine Zeit lang an der Seite des berühmten van Swieten bei der Censurhofcommission und berühmt sich vielfach eines freisinnigen Einflusses auf denselben, was ihm dann den Haß der Jesuiten zugezogen habe; er war für die Verbreitung der Seidenzucht in Oesterreich thätig, wofür er auf höchsten Befehl einen „Unterricht in der Seidenzucht“ verfaßte, welcher 1752 in den kaiserlichen Erblanden publicirt wurde; er ward auch zur Besichtigung der Bergwerke nach Schemnitz in Ungarn und an verschiedene Orte der Erblande geschickt und ihm mit der Bestallung als kaiserl. Finanz- und Bergrath ein großer selbständiger Wirkungskreis eröffnet. Aber das Glück war ihm nicht lange hold; mit den verunglückten Versuchen, aus den Kalklagern bei Annaberg in Niederösterreich Silber zu gewinnen, verlor er Ansehen und Vertrauen in den leitenden Kreisen; und da er damit auch des versprochenen Vortheils aus dem zu erschließenden Bergbau verlustig ging, so verkaufte er seine Antheile der Kaiserin, nahm 1753 Urlaub, um die Verlassenschaft seiner Mutter in Sangerhausen zu ordnen und erbat sich dann erst seinen Abschied aus österreichischen Diensten, den er auch 1754 erhielt. Seitdem schrieb er sich von J., indem er vom Kaiser geadelt worden zu sein behauptete. Seine Verwandten bedienten sich nie eines Adelstitels. Für seine literarische Thätigkeit war der Aufenthalt in Wien nicht günstig. Drei Jahre lang hat er, der doch einer der schreibseligsten Gelehrten seiner Zeit war, nichts veröffentlicht; neben seiner lehramtlichen Thätigkeit und seinen vielseitigen praktischen Beschäftigungen hatte er in diesen Jahren mit widriger Gesundheit (im Sommer unausgesetzt Fieber, im Winter Brustbeschwerungen) und unangenehmen Familienverhältnissen zu kämpfen und war unausgesetzt den Angriffen und Verdächtigungen einerseits der Jesuiten, andererseits der bergfachmännischen Kreise ausgesetzt. So war er selbst längst nicht mehr von seinem Leben in Oesterreich befriedigt, und das Verlassen des Staatsdienstes und der österreichischen Lande selbst, wie er sagt, eine Art Erlösung, wenn er sie auch gewiß nicht freiwillig herbeigeführt hat. Von nun an lebte J. ziemlich unstet, zumeist in Leipzig und Erfurt, unausgesetzt mit litterarischen Arbeiten und immer neuen buchhändlerisch berechneten Unternehmungen beschäftigt, auf die er offenbar, um seinen Lebensunterhalt zu gewinnen, angewiesen war. In dieser Zeit machte er die Bekanntschaft des Ministers v. Münchhausen, des Begründers der Universität Göttingen, der ihm den vortheilhaften Antrag machte, in Göttingen die Stelle eines Bergraths und Oberpolizeicommissärs mit der Berechtigung zu Vorlesungen an der Universität anzutreten. J. übersiedelte dorthin mit Beginn des Sommers 1755 und eröffnete sofort Collegien über Staatsökonomie und Naturgeschichte, ohne jedoch großen Beifall zu erringen. In seiner amtlichen Stellung gab er die „Göttinger Polizeiamtsnachrichten“ heraus, worin er aufs neue sein eminentes Verständniß für die praktischen Bedürfnisse der Staatsverwaltung bekundete. Die Göttinger gelehrte Societät wählte ihn auch zu ihrem Mitgliede. Doch auch hier war seines Bleibens nicht lange. Weniger die behaupteten Conflicte mit den Collegen, als ungeordnete Vermögensverhältnisse, die bei dem ungeregelten Leben im Hause Justi's an der Tagesordnung gewesen zu sein scheinen, Vertrieben ihn von Göttingen. Ohne den unvermeidlichen Abschied aus den kurbraunschweigischen Diensten abzuwarten, brachte J. 1757 seine Familie nach Altona und ging selbst nach Kopenhagen, wo er vom Grafen Bernstorff den Auftrag bekam, die jütländischen Haiden zu bereisen und Vorschläge zu ihrer Urbarmachung zu machen, welche auch in Mengel's|Kopenhagener Magazin, II und in Justi's „Oekonom. Schriften“ II abgedruckt sind. Eine bestimmte Anstellung in dänischen Diensten scheint J. aber nicht erhalten zu haben; noch im J. 1759 erscheint er auf den Titeln seiner Bücher als „k. großbritannischer und churf. braunschweig-lüneburgischer Bergrath und Oberpolizeicommissär“. Eine glänzende Stellung als norwegischer Berghauptmann mit 6000 Thlr. Gehalt, die ihm in dieser Zeit angetragen wurde, schlug er aus Furcht vor dem Klima aus. Doch werden auch besonders die guten Diäten hervorgehoben, welche die Munificenz des Königs von Dänemark durch den Grafen Bernstorff ihm für die dänischen Reisen zukommen ließ, wofür dann die Widmung des Buches „Abhandlung von den Manufacturen“, 1758, an den letzteren als eine Art von Erkenntlichkeit erscheint.

    Auf der Rückreise von Dänemark machte J. in Hamburg die Bekanntschaft des preußischen Residenten v. Hecht, auf dessen Anrathen er nach Berlin ging, um sich um eine Verwendung im Staatsdienste zu bewerben. Die Regierung eröffnete ihm auch die Hoffnung auf eine Anstellung, sobald der Krieg beendet sei, und als vorläufiges Wartegeld schenkte ihm der König ein im Kriege ganz verheertes Landgütchen Schönberg, ¼ Meile von Berlin, das er aber, nachdem es ihm viel Geld gekostet, aber nichts genützt hatte, wieder verkaufte. In dieser Zeit unfreiwilliger Muße entfaltete J. eine ungemein vielseitige und massenhafte literarische Produktion. Hier schrieb er sein cameralistisches Hauptwerk „Die Grundfeste zu der Macht und Glückseligkeit der Staaten oder ausführliche Vorstellung der gesammten Policeiwissenschaft“. J. 1760, II. 1761, nebst mehreren anderen politischen Schriften, den zweiten Theil seiner „Abhandlung von den Manufacturen", welche eine cameralistisch angelegte vollständige Technologie bieten sollte, und veranstaltete von den zahllosen in verschiedenen Zeitschriften oder auch selbständig erschienenen kleineren Abhandlungen eine ganze Reihe „Gesammelter Schriften"; 3 Bände füllten seine „scherzhaften und satyrischen", 3 Bände seine „chymischen", 2 Bände „die historischen und juridischen" Schriften; ferner erschienen gleichzeitig 3 Bände „moralischer und philosophischer", 2 Bände „ökonomischer“ und 3 Bände „politischer und Finanzschriften“. Ueberdies bearbeitete er zwei von der baierischen Akademie der Wissenschaften aufgestellte Preisfragen, eine historische und eine physikalisch-ökonomische und errang sich damit 1761 in beiden Klassen den Preis. In Anerkennung so außerordentlich seltener und bedeutender Leistungen erhielt er 1762 den Antrag, die Stelle eines Präsidenten der baierischen Akademie der Wissenschaften in München (mit 3000 Thlr. Gehalt und Wohnung im Akademiegebäude) zu übernehmen. J. lehnte aber ab, theils, wie er selbst bemerkte, wegen der baierischen Bigotterie, die ihn auch schon von Wien bei gleichem Gehalte vertrieben hatte, theils auf Andringen des Königs von Preußen, der ihm bei mehr Ruhe in den politischen Verhältnissen hinlängliche Entschädigung versprach. Doch wurde J. 1762 zum Ehrenmitgliede der baierischen Akademie gewählt. Im J. 1763 lebte J. eine Zeit lang in Hamburg, wo er für Rechnung einiger großer Handlungshäuser eine Silberraffinerie anlegte, in welcher die während des siebenjährigen Krieges ausgegebenen schlechten Silbermünzen, die nach dem Frieden allzu stark entwerthet waren, eingeschmolzen wurden. Die Anstalt arbeitete anfänglich so vortheilhaft, daß J. gleich 600 Ducaten Diäten, eine besondere Belohnung und außerdem die Zusicherung einer jährlichen Prämie von 400 Ducaten erhielt; aber nach kurzer Zeit schon gerieth sie in Verfall, so daß J. diese Prämie nie bezog. — Von 1763—66 lebte J. nun in Berlin auf eigene Kosten und auf großem Fuße. Dann zog er aus Sparsamkeitsrücksichten nach Bernau, drei Meilen von Berlin und wartete auf die Erfüllung der königlichen Versprechungen. Inzwischen hatte aber die übermäßige Arbeit seine Augen dermaßen geschwächt,|daß, als er endlich im März 1766 zum königlichen Berghauptmann und Oberaufseher der Glas- und Stahlfabriken ernannt wurde, er dem König erklären mußte, er könne wegen schwacher Augen nicht mehr so viel königliche Gelder verwalten. Der König aber antwortete: „Er hat Kopf, Augen will ich ihm geben“ und bestellte ihm einen ständigen Gehülfen zur Besorgung der Geldgeschäfte. J. zog nun mit seiner Familie nach Vieh in der Neumark, wo die Eisenhütten und Blechhämmer waren; aber seine Sehschwäche nahm derart zu, daß er sich noch im selben Jahre in Berlin einer Staaroperation unterziehen mußte, nach deren unglücklichem Ausgange er ganz erblindet zurückkehrte. Nun kam das Mißtrauen und die Grämlichkeit eines frühzeitigen Alters über ihn, und seine Tochter Amalie berichtet selbst, daß er durch Eigensinn und Mangel an Politik seinen tragischen Fall bereitet oder doch beschleunigt habe, nicht aber, wie ihm zur Last gelegt wurde, durch Betrug. Es ist für die Charakteristik des Mannes und für die biographische Feststellung seiner letzten Lebensschicksale so wichtig und doch so wenig bekannt, was eben diese seine Tochter (s. u.) an den ihr befreundeten Göttinger Professor Joh. Beckmann schrieb, daß ihre Schilderung hier wörtlich wiedergegeben zu werden verdient: „Betrug war seinem Charakter unmöglich, auch zwang ihn keine Noth dazu; aber ein unordentlicher Haushalter ist er jederzeit gewesen. Er gerieth mit dem Kabinetsrath Galster und anderen wegen seiner Geschäfte in Collifton, nun entstanden Zänkereien ohne Ende. Auch mit dem Kriegsrathe, den ihm der König statt der Augen zugegeben hatte, konnte er sich nicht vertragen. Im J. 1768 brach das Unglück über uns aus. Mein Vater übereilte sich, den Galster beim König wegen Untreue zu verklagen und zwar ohne hinlängliche Belege, wiewohl ihn der Erfolg gerechtfertigt hat, denn Galster kam einige Jahre nach meines Vaters Tode nach Spandau, wo er auch gestorben ist. Aber damals galt er alles beim König und beschuldigte nun meinen Vater dessen, was dieser ihm Schuld gegeben hatte. Der König gab diesem die Anklage mit der Frage: Kann Er sich rechtfertigen? Mein Vater, der sich seiner Rechtschaffenheit bewußt war, verlangte eine Commission zur Untersuchung seiner Sachen. Als ihm dazu einige jüngere Kriegsräthe geschickt wurden, wies er diese weg und verlangte von älteren erfahrenen Personen, welche seines gleichen wären, untersucht zu werden. Nun wurde ein Cabinetsrath geschickt und dieser fand endlich in der That ein Kassendeficit (nach Höck 46000 Thlr., das J. aber bis auf eine Kleinigkeit verantworten konnte). Gleich wurde alles versiegelt, der Gehalt ward genommen, zwei Landreiter in's Haus gelegt, deren jeder bei freier Kost täglich 1 Thlr. erhielt. Dies konnte mein Vater nicht lange tragen. Deßwegen ward er nach etlichen Monaten auf eignes Verlangen nach Cüstrin als Staatsgefangener gebracht. Meine tränkliche Mutter, welche ihm folgen wollte, mußte auf sein inständiges Verlangen mit den Kindern, welche alle noch klein waren, nach dem Gütchen Staffelde, welches mein Vater in der Neumark gekauft hatte, gehen. Aber auch dieses war, bis nach ausgemachter Sache, für königliche Rechnung administrirt und der Familie war ein kärglicher Unterhalt angewiesen. Meine Stiefschwester, damals 14 Jahre alt, ging mit dem Vater nach Cüstrin zu seiner Pflege und blieb bei ihm bis zu seinem Tode. Ohne einen Advocaten anzunehmen, führte er seinen Proceß selbst und dictirte einem Schreiber alles, was dazu nöthig war. Am Abende vor seinem Tode sagte er meiner Schwester sehr froh: „Nun kann es nicht fehlen, durch die letzte Schrift, welche ich eingegeben habe, muß ich den Proceß gewinnen“. Am folgenden Morgen 21. Juli 1771, starb er am Schlage. Er ist in Cüstrin begraben worden. Was aus seinen hinterlassenen Schriften, aus seiner ansehnlichen Bibliothek und der nicht kleinen Naturaliensammlung geworden ist, wohin das alles gekommen ist, das weiß ich nicht; nie ist der Familie darüber Rechenschaft gegeben worden. Meine arme Mutter ging zu ihrem Onkel, einem Prediger im Braunschweigischen. Mein Bruder kam auf königliche Kosten in das Cadetenhaus, meine Schwestern kamen in eine Erziehungsanstalt für Fräuleins nach Potsdam“.

    J. war zwei Mal verheirathet; die Nachricht von einer weiteren, auf die erste folgenden kurz dauernden Ehe mit einer Dame in Wien, welche ihn zum Uebertritte in die katholische Kirche überredet haben soll, ist durch nichts beglaubigt. Seine erste Frau, welche er schon 1744 (nach anderen Nachrichten 1749) geheirathet hat, war die Tochter eines Predigers aus Mannsfeld. Sie wird von Göttinger Zeitgenossen nicht gelobt; J. ließ sich auch in der Folge von ihr scheiden; doch scheint das nicht so bald schon geschehen zu sein, wie die Biographen erzählen, denn es entstammten dieser Ehe mindestens 5 Kinder, von denen ein Sohn in Wien starb, die übrigen 4 noch bei Justi's zweiter Heirath am Leben waren und auch im Hause blieben, wo jedoch der Sohn und eine Tochter bald starben. Zwei Töchter erster Ehe lebten noch 1791, von denen die ältere an den damals schon verstorbenen Amtmann Schmit in Mannsfeld verheirathet war; bei ihr lebte auch die jüngere. Seine zweite Ehe schloß J. im October 1757 in Göttingen. Aus dieser Ehe lebten 1791 noch 4 Töchter und 2 Söhne; von jenen waren 3 in Hamburg verheirathet, die älteste, Amalia, Gattin des Dr. Holst, hat eben die biographischen Mittheilungen über ihren Vater an Prof. Beckmann gemacht. Der ältere Bruder war damals Lieutenant in dänischen Diensten; der jüngere Landesingenieur in Siebenbürgen. — Ein Bild von J. ist nicht vorhanden; er hatte immer eine Abneigung, sich malen zu lassen.

    Das ist die Summe biographischer Daten, welche über J. aus seinen eigenen Schriften und aus den beglaubigten Mittheilungen seiner nächsten Anverwandten und Freunde zu gewinnen sind. Manches, was die leichtfertige Feder einer Mao. D. M. von ihm niedergeschrieben, erfunden oder doch in romanhafter Weise ausgesponnen und entstellt, und was in der Folge fast in alle Lebensbeschreibungen Justi's übergegangen ist, findet hiermit seine Berichtigung; andere Nachrichten derselben Quelle, wie die von unehrenhaften Kriegsabenteuern, von einer Gefangennahme durch den Herzog von Württemberg und einer dem Aufenthalt in Berlin unmittelbar vorhergehenden Haft in Breslau verdienen keine weitere Berücksichtigung.

    J. war jedenfalls ein Mann von ganz außerordentlichen Anlagen und einem stupenden Fleiße. Er erzählt selbst, in früheren Jahren habe er kein Buch besessen, das er nicht ganz durchgelesen hätte. Sein Gedächtniß war so stark, daß er bei allen merkwürdigen Stellen nicht allein den Ort und das Hauptstück, sondern gewöhnlich auch die Seite wußte. So hat er denn auch öfter ganze, viele Zeilen lange Stellen in seinen Schriften aus dem Kopfe angeführt, ohne das Buch wieder nachzuschlagen, und es ist gewiß eine starke Leistung, daß er den ersten Band seiner „Abhandlung von den Manufacturen“, wo er doch so wesentlich auf den Arbeiten von Vorgängern fußen mußte, ganz auf Reisen geschrieben hat. Er schrieb eben auch so leicht, wie er aufnahm; sein Stil entbehrte dabei freilich jeder sorgsamen Feile; aber er hat dafür etwas ursprüngliches, naives, und dadurch ward er so populär, daß ihn seine Freunde mit Recht le Buffon des Allemands nannten.

    Seine wissenschaftliche Bedeutung liegt zweifellos auf dem staatswissenschaftlichen Gebiete, so mannigfach auch seine litterarische Thätigkeit in anderen Bereichen der Wissenschaft war, und so sehr er selbst immer wieder mit gewissem Stolze auf seine chemischen Arbeiten zu sprechen kam. In den Staatswissenschaften hat J. aber nicht blos den Vorzug reichster Kenntniß der thatsächlichen|Zustände des öffentlichen Lebens und der Praxis der Staatsverwaltung — während man ihm in anderen Fächern, z. B. der Mineralogie und Bergbaukunde geradezu Unwissenheit zur Last gelegt hat — er brachte in jener Wissenschaft auch eine neue Richtung selbständig zur Geltung, welche ganz von dem realen Boden der Thatsachen ausgehend, doch das Ganze des Staats- und Volkslebens als eine innere Einheit zu erfassen strebt und dadurch bestimmt wurde, in glücklichster Weise zwischen der abstracten Schule des Wolff’schen Eudämonismus und der nüchternen, jeder höheren Idee baren, nur das praktische Bedürfniß berücksichtigenden Cameralistik zu vermitteln. So ist J. der erste Systematiker der Staatswissenschaft und die in neuester Zeit gleichsam als Encyklopädie der praktischen Politik gepflegte Verwaltungslehre hat in seiner „Polizeiwissenschaft“ einen vollgültigen Vorläufer. J. ist aber auch nach seiner ganzen Richtung ein Vorläufer der modernen exacten Forschung durch Geschichte und Statistik als die Mittel der Analyse des Volks- und Staatslebens. Seine Göttinger Vorlesungen über neuere Geschichte des Commerzien-, Polizei- und Finanzwesens seit der Entdeckung Amerika's sind allerdings so wenig gedruckt worden, wie das von ihm versprochene Buch einer Geschichte des Menschen als Bürger leine Art Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte) erschienen ist; aber sie zeigen doch deutlich die Richtung seines Arbeitens an; und die Tabellen, in welchen er in verschiedenen Schriften seine Vorschläge veranschaulichte, wie statistische Daten erhoben werden sollen, zeigen, wie auch der ausführlich dargelegte Plan einer eigentlichen Volkszählung, wie klar die Anschauung, wie fest die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit exacter Erforschung der gesellschaftlichen und staatlichen Thatsachen, bei ihm war. Mit seinen volkswirthschaftlichen Anschauungen steht J. in seinen Schriften der ersten Periode, insbesondere noch in seiner „Staatswirthschaft oder systematische Abhandlung aller ökonomischen und Cameralwissenschaften“, 1755, auf dem Boden des Merkantilismus; in seinen späteren Schriften, aber ist der Einfluß Montesquieu's und der Encyklopädisten mächtig zum Durchbruche gekommen, und J. bezeichnet in denselben mehr den Anfang Physiokratischer, als die Herrschaft merkantilistischer Lehrmeinungen. Insbesondere geht in Deutschland von ihm die große geistige Bewegung zu Gunsten der Bauernrmancipation und einer freiheitlichen Agrarreform aus, welche er bereits nach allen Seiten hin — Hofsystem, Arrondirung, Beseitigung des Flurzwanges, der Hut- und Triftgerechtigkeiten, Zertheilung der großen Güter, Aufhebung der Grundhörigkeit und Ablösung der Frohndienste — am frühesten und geistvollsten erörterte.

    Seine Tochter Amalia verehel. Holst, geb. 1758, am 6. Jan. 1829 zu Groß-Trimkenberg in Mecklenburg-Schwerin, war ebenso durch Geistes- und Herzensanlagen ausgezeichnet. Sie hat sich als pädagogische Schriftstellerin mit den Schriften: „Bemerkungen über die Fehler unserer modernen Erziehung von einer praktischen Erzieherin", 1791, „Ueber die Bestimmung des Weibes zu höherer Geistesbildung“, 1807, und in Lindemann's Musarion „Ueber Elisa oder das Weib, wie es sein sollte“, 1799, einen guten Namen gemacht und soll sich von der Universität Kiel den Doctorgrad selbst erworben haben.

    Ein Halbbruder Justi's war C. D. Delius. 1779, der Verfasser der Anleitung zur Bergbaukunst, für welchen der 11 Jahre ältere J. väterlich sorgte; er wurde auf seine Verwendung hin Lehrer der Bergwerkswissenschaft in Schemnitz in Ungarn, wo er zum Katholicismus übergetreten sein soll. J. beklagte sich aber kurz vor seinem Tode sehr über ihn, da sich dieser sehr hämisch über Justi's verunglückte Bergwerksunternehmungen ausgesprochen; keine Ungerechtigkeit habe ihn je so sehr geschmerzt, als der Undank seines Halbbruders, mit dem er nie einen Zank gehabt hätte.

    • Literatur

      Justi's Schriften finden sich am vollständigsten verzeichnet bei Meusel, Lexikon (— 1766) und Adelung; auch Pütter in seiner Gelehrtengeschichte der Universität Göttingen hat ein Verzeichniß aufgestellt. Nachträge bei Beckmann s. u. Das beste, was wir an biographischen Nachrichten (aus der Feder seiner Tochter Amalia) besitzen, steht bei Beckmann, Vorrath kleiner Anmerkungen, 3. Sammlung, Gottingen 1806, die aber ganz unbeachtet blieben. Einzelnes auch in Beckmann's physikalisch-ökonomischer Bibliothek, X. 458. Hier wird auch die im übrigen ausführlichste, aber ganz unzuverlässige Biographie berichtigt, welche Mad. D. M. in Rozier, Observations sur la Physique, 1777, als Précis historique sur la, vie de M. J. veröffentlicht hat. Abgedruckt im Journal des Savants, Sept. 1777. Einiges brauchbare neben vielem unbegründeten bei Höck, Magazin der Staatswirthschaft, J. 1797, S. 29 und Lebensbeschreibung berühmter Cameralisten, I. —
      Hirsching, Handbuch; Pütter, Gelehrtengeschichte der Universität Göttingen; Salzmann, Denkwürdigkeiten aus dem Leben ausgez. Deutschen des 18. Jahrhunderts, sowie von den Neueren Ersch und Gruber, die nouv. biogr. univ. enthalten nichts weiter als Auszüge aus dem Précis historique mit vielfachen Auslassungen. Roscher im Archiv für sächs. Geschichte, VI. und Geschichte der Nationalökonomik. — Ueber Amalie Holst Schindel's Teutsche Schriftstellerinnen. I. 226, III. 170. Neuer Nekrolog der D., VII. S. 63.

  • Autor/in

    Inama.
  • Zitierweise

    Inama von Sternegg, Theodor, "Justi, Johann Heinrich Gottlob von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 14 (1881), S. 747-753 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118714333.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA