Dates of Life
1583 – 1667
Place of birth
Oldenburg
Place of death
Rastede (Oldenburg)
Occupation
Graf von Oldenburg
Religious Denomination
evangelisch
Authority Data
GND: 118736183 | OGND | VIAF: 47557246
Alternate Names
  • Anton Günther von Oldenburg
  • Anton Günther
  • Anton Günther von Oldenburg
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Relations

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Citation

Anton Günther, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118736183.html [24.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Johann Graf von Oldenburg;
    M Elisabeth von Schwarzburg;
    Gvv Graf Anton I. von Oldenburg: Gvm Graf Günther von Schwarzburg;
    Gmm Elisabeth von Isenburg;
    Oldenburg 30.5.1635 Sophie Katharine, T des Herzogs Alexander von Schleswig-Holstein-Sonderburg und der Dorothea von Schwarzburg; kinderlos; von dem österreichischen Freifräulein Elisabeth von Ungnad hatte er einen illegitimen Sohn, Anton Graf von Aldenburg (1633–80), Diplomat in dänischen Diensten, Herr zu Varel und Kniphausen.

  • Biographical Presentation

    Nachdem A. auf dem Collegium Mauritianum zu Kassel 1601 ritterliche Bildung erhalten hatte, fiel ihm mit kaum 20 Jahren die Regierung zu. Er erweiterte seinen Gesichtskreis durch Reisen in Deutschland, Frankreich und Italien. An allen besuchten Höfen knüpfte er persönliche Beziehungen, die ihm später überaus nützlich wurden. Mit großem Geschick wußte er sein Land im 30jährigen Krieg neutral zu halten und erreichte die internationale Anerkennung des 1623 verliehenen Weserzolls im Westfälischen Frieden. Bei allen Verhandlungen sparte er nicht mit „Verehrung“ von prächtigen Pferden aus eigenen Gestüten. Sein Land blieb als fast einziges vom Kriege verschont, so daß Landwirtschaft und Handel erblühten. Er förderte Handwerker, Maler und Bildhauer (W. Heimbach, L. Munstermann), stellte Johann Just Winkelmann als Hofhistoriographen an, liebte Musik, Gartenkunst, Jagd und Reitsport. Seine Räte organisierten eine treffliche Landesverwaltung. Durch eine Anleihe von 50 000 Reichstalern war ihm sogar der Kaiser verpflichtet und verhalf ihm zur Herrlichkeit Kniphausen (1623). Die Grafschaft Delmenhorst erbte er 1647. Da er ohne legitime Erben blieb - er war der letzte des Oldenburgischen Grafenhauses -, vermachte er sein Land seinen nächsten Verwandten, von denen die jüngere Linie Holstein-Gottorf erst 1773 eine neue Oldenburgische Dynastie begründete.

  • Literature

    ADB I;
    J. J. Winkelmann, Oldenburg. Friedens-u. d. benachbarten Örter Kriegshandlungen, Oldenburg 1671, ²1721;
    G. Rüthning, Gf. A. G. v. O. u. d. Schweden im J. 1638, in: F z. dt. Gesch. 26, 1886, S. 314-20;
    ders., Tilly in Oldenburg u. Mansfelds Abzug aus Ostfriesland, in: Progr. Oldenburg 1890;
    ders., Oldenburg. Gesch. I, 1911, S. 475 bis 607, ²1937, S. 291-330;
    G. Sello, Gf. A. G.s großer Lustgarten, in: Alt-Oldenburg, 1903, S. 143 bis 153;
    K. Sichart, Die Vermählung A. G.s, in: Ztschr. d. Hist. Ver. f. Niedersachsen 77, 1912, S. 263-79;
    ders., Btrr. z. Gesch. d. Malerei in d. Grafenzeit, in: Oldenburg. Jb. 48 u. 49, 1948-49, S. 63-82;
    S. Eulen, Weltl. Musik am Hofe A. G.s, in: Ztschr. d. Hist. Ver. f. Niedersachsen 78, 1913, S. 372-91;
    H. A. Segelken, Die Gfsch. Oldenburg v. 1638–48, Maßnahmen z. Schutz d. Landes, 1931;
    K. Düssmann, Gf. A. G. v. O. u. d. Westfäl. Friede 1643–53, 1935;
    G. Müller, Goldschmiede, Silberarbeiter u. Juweliere v. A. G. beschäftigt, in: Oldenburg. Jb. 39, 1935, S. 23-28;
    H. Oncken. Die Außenpolitik Cromwells v. d. dt. Nordseeküste aus gesehen, in: Cromwell, 1935, S. 97-121.

  • Portraits

    Kupf. v. Lennep (1671) u. a., Abb. in: K. Fissen u. W. Müller-Wulckow, Das Totengewand d. Gf. AG., in: Oldenburg. Jb. 43, 1939, S. 1-19;
    Kupf. v. 1598 u. Altersporträt v. W. Heimbach, Abb. in: K. Sichart, Persönlichkeiten d. Oldenburger Grafenfamilie im Bild u. nach Beschreibungen, ebenda 46 u. 47, 1942-43, S. 298-305.

  • Author

    Hermann Lübbing
  • Citation

    Lübbing, Hermann, "Anton Günther" in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 317 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118736183.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Anton Günther, letzter Graf von Oldenburg, ein Sohn des Grafen Johann XVI. und der Gräfin Elisabeth von Schwarzburg, geb. 9. Nov. 1583 zu Oldenburg, zu Rastede 19. Juni 1667. Seinen Unterricht erhielt er durch Magister Velstein mit seinen vier Schwestern, von denen die älteste Anna Sophie die bedeutendste war. Reisen nach Braunschweig, Cassel, Hamburg und körperliche Uebungen trugen zur Entwickelung seiner leiblichen und geistigen Vorzüge bei. Nach dem Tode seines Vaters, 12. Nov. 1603, übernahm er die Regierung des Landes, aber vorläufig unter Vormundschaft des Königs Christian IV. von Dänemark; er machte daher auch jetzt noch einige Reisen (1606 und 1609) durch Deutschland, die Schweiz, Oberitalien, Frankreich, England und Holland. Als er nun die Zügel der Regierung selbst in die Hand nahm, zeigte er sich als thätiger und kräftiger Regent, der da, wo er den Umständen, weil sie mächtiger als er waren, nicht gebieten konnte, sie oft mit leisem Drucke zu seinem Vortheile zu lenken wußte. Dies zeigte sich namentlich im dreißigjährigen Kriege, in dem er sein Ländchen von den Schrecken und Lasten fast ganz frei zu halten und von allen kriegführenden Parteien Neutralität- und Sauvegardebriefe zu erlangen wußte. Als Selbstherrscher hat er für sein Land (und sich) gesorgt, als er die ostfriesischen Ansprüche wegen der von Oldenburg beschafften Eindeichungen abwies, als er den von seinen Vorwesern (1562) angeplanten Weserzoll endlich (1623) nach vielen Mühen erlangte, jenen Zoll, der erst 1820 aufgehoben wurde. Wie er Delmenhorst wieder für Oldenburg gewann, so auch Kniphausen, welches ihm von Ostfriesland streitig gemacht wurde, auch suchte er durch Berichtigungen von Gränz-, Hut- und Weidestreitigkeiten die innere Landeshoheit mehr zu festigen und zu consolidiren, so wie er auch — ganz im Sinne Seines Jahrhunderts — den Adel und die Städte abhängig machte und die Landeseinkünfte durch einen verbesserten Staatshaushalt vermehrte. Er legte den Grund zu der heute noch blühenden Pferdezucht und verbesserte das Justiz- und Polizeiwesen. Bei allen diesen Maßregeln ist aber nicht zu verkennen, daß der Mangel an successionsfähigen Leibeserben (denn seine Ehe mit einer schleswigholsteinischen Prinzessin war kinderlos) einen zu großen Einfluß auf sein Regierungssystem hatte, indem sein Bestreben für seinen geliebten natürlichen Sohn (welchen er mit einem Fräulein Ungnad von Weißenwolf, später Frau von Marenholz, gezeugt hatte) so viel als möglich zu erübrigen, manche Rücksichten auf das Beste des Landes schwächte und den Regenten dem Vater unterordnete. Aus diesem Grunde ist auch der rendsburgische Vergleich (16. April 1649) zu erklären, den er gegen die Ansicht seiner treuen Räthe mit Uebergehung des um einen Grad nähern Herzogs von Holstein-Sonderburg oder Plön Joachim Ernst, mit dem Könige von Dänemark und dem Herzoge von Holstein-Gottorp abschloß, durch welchen Vergleich er für seinen Allodialerben den größten Vortheil erlangte und die besten Stücke des Landes erwarb. In eben diesem Sinne wurde mit Braunschweig-Lüneburg als Lehnsherrn über Stad- und Butjadingerland am 19. Mai 1653 der Hamburger Vergleich abgeschlossen, so wie (1655 und 1656, 1657, 1665) die Vereinigungen mit dem Fideicommisse der ehemaligen Johannitergüter, dem Fürsten Johann von Anhalt-Zerbst. Auf Grund dieser Verträge glaubte nun A. G. über die ihm zugesicherten Stücke zum Besten seines durch ein kaiserl. Diplom (v. 15. Juli 1653) zur Reichsgrafenwürde gelangten. 1633 geborenen, natürlichen Sohnes, Anton I. von Aldenburg frei disponiren zu können und übergab diesem schon bei seinen Lebzeiten einen Theil dieser Stücke, so z. B. 1658 Kniphausen und testamentarisch sogar noch einen Theil des Weserzolls. Um ganz sicher zu gehen, übertrug er schon bei Lebzeiten die Grafschaften mit allen Lehns-Pertinenzien, jedoch mit Vorbehalt der Landesregierung und des lebenslänglichen Genusses aller Einkünfte am 1. Oct. 1664 an den königl. dänischen und herzogl. Gottorpischen Bevollmächtigten, wie er schon 1660 die Herrschaft Jeder seinem Schwestersohne dem Fürsten Johann von Anhalt-Zerbst übergeben hatte. So war das mühsam zusammengebrachte Land wieder zerstückt, und der Grund zu Streitigkeiten gelegt, die Jahrhunderte fortdauerten und erst in den letzten Jahren, (s. Bentinck) beigelegt wurden und|das Land wieder in seinem früheren Umfange herstellten. Diese väterliche Liebe verdunkelte das schöne Regentenbild des Mannes, der jetzt noch im oldenburgischen Volksbewußtsein populär fortlebt, der für sich jede Standeserhöhung abschlug, obgleich ihm, wie von Halem sagt, weiter nichts fehlte, als ein Königreich, um als ein großer König zu glänzen.

    • Literature

      J. J. Winkelmann, Oldenb. Chronica. Oldenb. 1671. — Relatione de gli stati, e corte di sua Ecc. il Sign. Antonio Gunthero Conte di Oldenbourg etc. Kiobenhavn. 1756. — L. H. E. Meiners, Geschichte Anton Günthers. Oldenb. 1867.

  • Author

    Merzdorf.
  • Citation

    Merzdorf, "Anton Günther" in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 491-493 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118736183.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA