Dates of Life
1430 oder 1425 – 1510
Place of birth
Justingen
Place of death
Tübingen
Occupation
Jurist ; Chronist ; Geistlicher
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 104303751 | OGND | VIAF: 100203452
Alternate Names
  • Vergenhans (eigentlich)
  • Vergenhans, Johannes (eigentlich)
  • Verge, Johannes (eigentlich)
  • more

Objekt/Werk(nachweise)

Relations

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Citation

Nauclerus, Johannes, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd104303751.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V N. N., württ. Dienstmann, aus einfachen Verhältnissen z. Ritter aufgestiegen, erhielt 1455 Jettenburg b. T. geschenkt;
    M N. N.;
    B Ludwig Vergenhans ( 1512 od. 1513), Dr., Stiftspropst v. Hl. Kreuz in Stuttgart, Kanzler Gf. Eberhards im Bart, Sprecher d. Landstände b. Heilbronner Tag 1484 (s. L).

  • Biographical Presentation

    Über N.s Herkunft und erste Ausbildung ist nichts bekannt. Die Stellung seines Vaters förderte frühe Kontakte zum Hof der Grafen von Württemberg-Urach. Der Auftrag zur Unterrichtung Gf. Eberhards im Bart 1450 begründete nicht nur ein lebenslanges enges Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler, sondern veranlaßte N. auch, die eigene Karriere zurückzustellen; erst zwischen 1454 und 1458 erlangte er die Magisterwürde. 1459 suchte er als Gesandter des Abts von Hirsau Papst Pius II. in Mantua auf; im selben Jahr richtete er vier Quästionen an drei Theologieprofessoren der Univ. Paris über das Problem des kirchlichen Wucherverbots. Nach seiner Promotion zum Dr. decretorum (um 1462) lehrte N. 1464/65 als Extraordinarius für kanonisches Recht an der Univ. Basel. 1466/67 führten ihn weitere wichtige Gesandtschaften zum Papst nach Rom und zu Karl dem Kühnen nach Péronne. Seine langjährigen treuen Dienste für den Abt von Hirsau und die Grafen von Württemberg wurden mit einer Vielzahl gut dotierter Pfarr- und Stiftspfründen belohnt: u. a. wurde er 1466 Propst in Stuttgart, 1472 Chorherr in Sindelfingen, 1477 Chorherr und 1482 Stiftspropst in Tübingen. An Gründung und Aufbau der von Gf. Eberhard 1477 gestifteten Univ. Tübingen war N. maßgeblich beteiligt; er erwirkte das päpstl. Einverständnis und formulierte den Gründungserlaß und die Universitätsverfassung. Zudem amtierte er 1477/78 als Gründungsrektor und 1482-1508/09 als Kanzler der Universität, nachdem er seine Professur für Kirchenrecht aufgegeben hatte. Von 1480 bis zum Tode Gf. Eberhards 1495 übte N. als dessen Berater und Gesandter Einfluß auf alle wichtigen Staatsgeschäfte aus. Wegen Differenzen mit dessen Nachfolger zog er sich 1496 aus der Politik zurück. Von seinen nicht näher faßbaren juristischen Fachkenntnissen zeugt zumindest seine Berufung zu einem der drei Richter des Schwäb. Bundes zwischen 1500 und 1502.

    Der 1500 erschienene Traktat über die Simonie, eine Sammlung der Aussagen führender Juristen des 13.-15. Jh., läßt N.s eigenes Urteil nur selten durchscheinen, zeigt ihn jedoch als konservativen Vertreter der herrschenden Rechtspraxis, die für eine mildere Ahndung dieses Mißstandes plädierte. Seinen wissenschaftlichen Ruhm begründete die zwischen 1498 und 1504 entstandene Weltgeschichte in zwei Bänden, das älteste historiographische Werk des deutschen Humanismus. Auch wenn diese Weltchronik in Aufbau und Darstellungsweise noch stark der mittelalterlichen Geschichtsschreibung und Scholastik verpflichtet war, so betrat sie in Methodik und Stoffauswahl vielfach Neuland. Als erster deutscher Historiograph unterschied N. prinzipiell zwischen Primärquellen und Literatur; unter Beachtung ihrer zeitlichen Schichtung unterzog er die Quellenüberlieferung einer systematischen Kritik.

  • Works

    Consilium üb. d. Verfügungsrecht d. Geistlichen üb. d. Einkünfte ihrer Pfründen (Univ.bibl. Tübingen Mc 201, ungedr.);
    Tractatus de symonia perutilis, Tübingen 1500;
    Memorabilium omnis aetatis et omnium gentium chronici commentarii, I-II, 1504 (bis 1515 fortgeführt u. im Druck hrsg. v. N. Basellius, Tübingen 1516, Auszüge 1534 u. 1545, Neudr. mit zweiter Forts. bis 1544 Köln 1544, 4 weitere Aufl. bis 1675).

  • Literature

    ADB 23;
    P. Joachimsen, Gesch.auffassung u. Gesch.schreibung in Dtld. unter d. Einfluß d. Humanismus, 1910, S. 91-104;
    ders., Zwei Univ.geschichten, in: Zs. f. KG 48, 1929, S. 390-415, bes. S. 414 f.;
    J. Haller, Die Anfänge d. Univ. Tübingen 1477-1537, 2 Bde., 1927/29;
    H. Haering, Johs. Vergenhans, gen. N., in: Lb. Schwaben V, 1950, S. 1-25;
    W. Goez, Translatio Imperii, 1958, S. 249-54;
    ders., Die Anfänge d. hist. Methoden-Reflexion im ital. Humanismus, in: Archiv f. Kulturgesch. 56, 1974, S. 25-48;
    U. Moraw, Die Gegenwartschronistik in Dtld. im 15. u. 16. Jh., Diss. Heidelberg 1966 (ungedr.);
    W. Kögl, Stud. z. Reichsgesch.schreibung dt. Humanisten, Diss. Wien 1972 (ungedr.);
    K. K. Finke, Die Tübinger Juristenfak. 1477-1534, 1972, S. 81-95, 237-239;
    G. Theuerkauf, Soz. Bedingungen humanist. Weltchronistik, Systemtheoret. Skizzen z. Chronik N.s, in: FS f. O. Herding, 1977, S. 317-40;
    U. Muhlack, Gesch.wiss. im Humanismus u. in d. Aufklärung, 1991;
    LThK;
    LThK²;
    BBKL. – Zu Ludwig: A. Nägele, in: Theol. Quartalschr. 115, 1934, S. 224-73;
    ders., in: Württ. Vj.schr. 41, 1935, S. 32-82;
    W. Grube, Der Stuttgarter LT, 1957 (P).

  • Portraits

    Gem., Kopie d. 16. Jh. (Amtszimmer d. Rektors d. Univ. Tübingen), Abb. in J. Haller, Anfänge (s. L), n. S. 16 u. LThK.

  • Author

    Hubertus Seibert
  • Citation

    Seibert, Hubertus, "Nauclerus, Johannes" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 760-761 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104303751.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Nauclerus: Johannes N., eigentlich Verge oder Vergenhanns genannt, entstammte einem niederen Adelsgeschlechte Schwabens. Sein Vater gleichen Namens war Ministeriale des Grafen Ludwig I. von Würtemberg-Urach und seiner beiden Söhne Ludwig und Eberhard. Weder über den Ort noch über das Jahr von Nauclerus' Geburt besitzen wir sichere Angaben. Nur soviel läßt sich sagen, daß N. in einem Dorfe in der Nähe von Tübingen zwischen den Jahren 1425 und 1430 geboren ist. Auch die Jugend des N. bleibt in Dunkel gehüllt. Es ist nur eine Vermuthung und nicht mehr, daß er in einer schwäbischen Klosterschule erzogen worden sei und zu seiner wissenschaftlichen Ausbildung eine italienische Universität besucht habe. Die erste sichere Nachricht, die wir über N. haben, meldet uns seine Berufung zum Hofmeister des fünfjährigen Grafen Eberhard von Würtemberg-Urach, welche im J. 1450 erfolgte. Die ihm gestellte Aufgabe beschränkte sich darauf, seinen Schüler lesen und schreiben zu lehren, während ihm die Ertheilung von Unterricht in der lateinischen Sprache ausdrücklich untersagt blieb. Als Graf Eberhard im J. 1459 mündig wurde, belohnte er seinen Lehrer, indem er ihm die Stelle eines Propstes an der Collegiatkirche zum heiligen Kreuz in Stuttgart überwies (1459 oder 1460). Im J. 1476 finden wir N. als Pfarrherrn zu Brackenheim. Als im folgenden Jahre die Gründung der Universität Tübingen erfolgte, wurde N. sofort als Lehrer des canonischen Rechts an dieselbe berufen, um rasch zu der Würde eines Kanzlers der Universität aufzusteigen (1478). Die Gunst des Grafen Eberhard stand N. fortwährend zur Seite, so daß ihm wiederholt die Führung wichtiger politischer Geschäfte anvertraut wurde. Einige Zeit später begegnet uns N. unter den Begleitern des Grafen bei dessen im J. 1482 unternommener Romfahrt. N. überlebte seinen Schüler, der ihn im Laufe der Jahre vertrauter Freundschaft gewürdigt hatte, und starb hochbetagt, 80—85 Jahre|alt, im J. 1510. Das Hauptwerk des N. ist seine auf Anregung Kaiser Maximilians I. entstandene Chronik, die, obwohl lange vorher in engerem Kreise bekannt, erst nach seinem Tode im J. 1516 erschien, und zwar unter dem Titel: „Memorabilium omnis aetatis et omnium gentium chronici commentarii a Joanne Nauclero ... digesti in annum salutis MD“. Verfaßt wurde diese Chronik in den letzten Decennien des 15. Jahrhunderts bis zum Tode des Nauclerus 1510. Wie sie uns vorliegt, ist sie nicht durchaus sein Werk, mag nun Melanchthon, wie man bisher, gestützt auf die Angabe des Veit Winsheim, annahm, oder was wahrscheinlicher ist, der erste Fortsetzer der Chronik, der Hirschauer Mönch Nicolaus Baselius, die Redaction und Emendation derselben übernommen haben. Die Chronik galt den Zeitgenossen als eine bedeutende litterarische Leistung. Das bezeugen uns die bereits der ersten Ausgabe beigefügten Empfehlungsschreiben des Erasmus und Reuchlin, während eine Reihe weiterer in den Jahren 1544—1675 erschienener Ausgaben und verschiedene Fortsetzungen uns erkennen lassen, daß „das große Buch von Tübingen“, wie man später die Chronik nannte, lange Zeit hindurch sich großen Ansehens erfreute. N. war nach seinen eigenen Worten bestrebt, seine Chronik zu einem die ganze Weltgeschichte umfassenden Sammelwerk zu gestalten, zu einer Art „Musterweltchronik“, geschöpft aus den besten und vertrauenerweckendsten Quellen. Sein Verfahren war dabei das eines Compilators; doch scheut sich N. keineswegs, sich als einen solchen selbst zu bekennen. Die Zahl der von ihm benutzten Schriftsteller ist eine ungewöhnlich große, selbst wenn man in Anschlag bringt, daß N. einen großen Theil derselben nie mit eigenen Augen gesehen hat, sondern nur Citate seiner Gewährsmänner wieder citirt. Neuere Untersuchungen, die noch nicht als abgeschlossen gelten können, haben gelehrt, daß dem N. eine Reihe historischer Quellen des Mittelalters vorgelegen haben, die nicht auf uns gekommen sind. Dieser Umstand macht seine Chronik zu einer wichtigen Fundgrube für die Geschichte der mittelalterlichen Historiographie Dagegen ist der selbständige Werth derselben lein großer. N. bleibt bis zum Schlusse seiner Arbeit, also auch für die Zeiten, die er selbst erlebt hat, Compilator. Unter den selbständigen Partien zeichnet sich die Charakteristik des Grafen Eberhard im Barte und die seines Nachfolgers aus, wie überhaupt in dem ganzen Werke ein besonderes Interesse für Schwaben und die würtembergischen Grafen hervortritt. Ebenso bemerkbar ist das N. inne wohnende Bewußtsein, daß es mit der Herrlichkeit des Reiches vorbei sei, und seine Vorliebe für die Geschichte der Kirche und der Päpste, als deren treuer Anhänger er überall erscheint. War er doch durch und durch ein frommer Christ im Sinne des Mittelalters, dem alle Reformbewegungen und Abweichungen von der Lehre der römischen Kirche als Gräuel erschienen. Trotzdem ist N. nicht unberührt von den Einflüssen des Humanismus geblieben. So weit es ihm möglich war, hatte er sich mit den Schriften der Alten bekannt gemacht, wenigstens mit denen der Römer, während es zweifelhaft ist, ob er die Griechen im Original lesen konnte. Der Stil des N. zeigt allerdings noch nicht die Glätte und Gewandtheit, wie sie z. B. einem Erasmus eigen war. Dafür, meint letzterer in seiner Vorrede zu dem Werke, könne jedoch die lehrhafte Tendenz desselben reichlich entschädigen. Da Nauclerus seinem Berufe nach Jurist war — er führte den Titel iuris utriusque doctor — interessirten ihn rechtsgeschichtliche Fragen, namentlich solche des canonischen Rechtes, in besonderem Grade. In einer eigenen, ziemlich umfangreichen Abhandlung, dem „tractatus de symonia“ (s. l. 1500 4°), wendet sich N. energisch gegen die „amplificatio symoniae“, gelangt aber aus scholastischer Befangenheit nicht dazu, das verwerfliche Treiben der Päpste auf diesem Gebiete offen zu brandmarken. Ein zweiter gleichfalls Fragen des canonischen Rechtes behandelnder Tractat ist in 2 Exemplaren auf der Tübinger Universitätsbibliothek erhalten.

    • Literature

      Vgl. Erich Joachim, Johannes Nauclerus und seine Chronik. Göttingen 1874. 8°, die grundlegende Arbeit über N., wo auch die frühere Litteratur verzeichnet ist. Mit der Frage nach den Quellen des N. beschäftigen sich außer Joachim: Weiland in Sybels historischer Zeitschrift XXXV, S. 423—430, König in den Forschungen zur Deutschen Geschichte 18, S. 57—109 und Th. F. A. Wichert, Jacob von Mainz ... nebst Excursen zur Kritik des Nauclerus. Königsberg 1881. 8°. Gegen die Annahme, daß Melanchthon Urheber der Interpolationen in der Chronik des N. sei, richtet sich H. Müller in den Forschungen 23, S. 595—600, ohne eine Erklärung zu Versuchen, wie Winsheim zu seiner bekannten Angabe gekommen sei. Dieselbe dürfte sich ungezwungen ergeben, wenn man eine Verwechselung mit dem Chronicon Carionis annimmt, dessen Emendation durch Melanchthon feststeht. M. Spieß in den Forschungen 26, S. 138. 140. Ueber die verschiedenen Ausgaben des N. findet man die beste Auskunft bei Karl Steiff, Der erste Buchdruck in Tübingen. Tübingen 1881. 8°. S. 62 ff., 128—131 und 210 ff.

  • Author

    Lier.
  • Citation

    Lier, Hermann Arthur, "Nauclerus, Johannes" in: Allgemeine Deutsche Biographie 23 (1886), S. 296-298 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104303751.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA