Lebensdaten
1657 – 1732
Geburtsort
Gera
Sterbeort
Wien
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 117587214 | OGND | VIAF: 57396192
Namensvarianten
  • Berger, Johann Heinrich von
  • Berger, Heinrich
  • Berger, Iohann Henricus
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Zitierweise

Berger, Johann Heinrich von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117587214.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Valentin (1620–75), Rektor des Gymnasiums Halle, S des Johann, Bürgermeister in Ohrdruf, und der Marg. Wagner;
    M Marg. Catharina Faesch(e) ( 1695) aus Arnstadt;
    B Johann Wilhelm ( 1751), Professor der Eloquenz, Johann Gottfried (1659–1736), Leibarzt Augusts II. des Starken, König von Polen, Gegner Georg Ernst Stahls, dessen Lehre von der Rolle der Seele im biologischen Geschehen er bekämpfte;
    Dresden 8.11.1684 Marie Sophie, vermutlich T des sächsischen Appellations- und Oberkonsistorialgerichtsrats Adam Christoph Jakobi;
    S Christoph Heinrich (1687–1737, Anna Marg. Schirr), Professor der Rechte, seit 1733 an Stelle seines Vaters Beisitzer am Reichshofrat, Johann Samuel (1691–1757), königlicher großbritannischer Leibmedicus, Friedrich Ludwig s. (1), Johann August (1702–70), 1723 Geheimer Legationsrat Rat, 1729 Hof- und Kanzleirat in Celle, Beisitzer am Celler Hofgericht.

  • Biographie

    B. studierte in Leipzig und in Jena, wo er namentlich durch G. A. Struve, N. Ch. Freiherr von Lyncker und Johann Schilter gefördert wurde; 1682 promovierte er zum Dr. jur. in Leipzig und wurde dort Beisitzer am Konsistorium, 1685 ordentlicher Professor in Wittenberg, 1694 auch Rat am Appellationsgericht in Dresden. An der 1699 den kursächsischen Ständen vorgelegten, erläuterten und verbesserten Prozeß- und Gerichtsordnung (als Gesetz publiziert erst 1724) hatte er wesentlichen Anteil; 1707 war er Ordinarius der Wittenberger Juristenfakultät, Direktor des dortigen Konsistoriums und Wirklicher kursächsischer Rat, 1711 sächsischer Delegierter im Reichsvikariatsgericht; von 1713 bis zu seinem Tode war er evangelischer Reichshofrat auf der Gelehrtenbank.

    B. hat Bedeutung vor allem durch sein Hauptwerk „Oeconomia juris“ erlangt, das eine Zusammenfassung des gesamten Rechtsstoffs (mit Ausnahme des Staatsrechts) darstellt, wie sie seit Struve, d. h. seit etwa 50 Jahren, nicht mehr unternommen worden war. Der praktische Gesichtspunkt ist bei ihm durchaus vorherrschend; seine Darstellung zeichnet sich durch Klarheit und Übersichtlichkeit aus. Schilters Vorliebe für Germanistik hat er nicht übernommen; vielmehr stand das römische Recht bei ihm im Vordergrund. Daneben besaß er eine intime Kenntnis der damaligen sächsischen Rechtsprechung, die von ihm weitgehend verwertet worden ist. Er strebte, wenn auch in engeren Grenzen, nach einer Fortbildung des Rechts durch Verschmelzung römischer und deutscher Rechtsgedanken. B. ist einer der letzten großen Vertreter des usus modernus pandectarum. Seine besondere Tüchtigkeit als Gerichtsreferent geht aus den vielen Resolutionsprotokollen des Reichshofrats hervor, die das österreichische Staatsarchiv in Wien aufbewahrt.

  • Werke

    Electa disceptationum forensium, Leipzig 1706, Suppl. dazu, ebenda 1707, 1709, letzte Aufl 1738–41;
    Electa jurisprudentiae criminalis, ebenda 1706. ³1737;
    Oeconomia juris ad usum hodiernum adcomodati, ebenda 1712, letzte Aufl. 1801.

  • Literatur

    ADB II (auch f. B Joh. Gottfr.);
    J. G. Bergeri Oratio in laudem J. Henr. nobilis domini de B. habita. Wittenberg 1733;
    J. F. Jugler, Btrr. z. jur. Biogr. I, Leipzig 1773, S. 38 ff. (vollst. W-Verz.);
    Stintzing-Landsberg III/1, Text S. 153 ff., Noten S. 98 ff.;
    K. Pereis, Die allg. Appellationsprivilegien f. Brandenburg-Preußen, 1908, S.89;
    O. v. Gschließer, Der Reichshofrat, 1940, S. 379 ff. (P);
    Zedler, Suppl. III, S. 786 ff.

  • Porträts

    Kupf. v. J. G. Mentzel (Staatl. Kupf.kab. Dresden);
    v. M. Bernigeroth-Meyer (ebenda).

  • Autor/in

    Erich Döhring
  • Zitierweise

    Döhring, Erich, "Berger, Johann Heinrich von" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 80-81 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117587214.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Berger: Johann Heinrich edler Herr v. B., Jurist, geb. zu Gera im Vogtlande 27. Jan. 1657, zu Wien 25. Nov. 1732. Sohn des damaligen Conrectors zu Gera, späteren Rectors des Gymnasiums zu Halle, bezog er, mit trefflicher Schulbildung ausgestattet, die Universität Leipzig und fand an Jakob Born einen guten Lehrer sowie fördernden Gönner. Verbindungen des Vaters zogen den Jüngling (um 1677) nach Jena. Dort hörte er G. A. Struve, Schilter und Lyncker; neben den juristischen betrieb er theologische, philosophische und historische Studien mit Eifer. Versuche mit Privatvorlesungen glückten, ein gut bestandenes Doctorexamen folgte. Da wendete sich Johann Heinrich ohne die Promotion abzuwarten, wieder nach Leipzig. Dort erhielt er nach abermaligem Rigorosum 1682 den Doctorgrad; zu seiner Beschäftigung mit Dociren und Anwaltschaft kam Anstellung als Assessor im geistlichen Consistorium. 1685 wurde er ordentlicher Professor in Wittenberg, Assessor im Hofgericht, in der Juristenfacultät, im Schöppenstuhl, nachher auch im Niederlausitzer Landgericht; 1694 trat noch die Stelle eines Rathes im Appellationsgericht zu Dresden hinzu. Nachdem B. mehrere Berufungen nach auswärts, unter anderem 1695 au Lyncker's Stelle nach Jena, ausgeschlagen, ernannte ihn 1707 der kursächsische Hof zum Antecessor primarius und Ordinarius der Juristenfacultät auch Director des Consistoriums zu Wittenberg, sowie zum wirklichen königlich polnischen und kursächsischen Rath. Als solcher nahm er seit 1697 Theil an den Vorarbeiten zu einer projectirten neuen Proceßordnung: der im J. 1699 den Ständen vorgelegte Entwurf ist größtentheils von B. abgefaßt und bildet im wesentlichen die Grundlage der 1724 publicirten „Erläuterung und Verbesserung der bisherigen (kursächsischen) Proceß- und Gerichts-Ordnung“. Auf Lyncker's Empfehlung war|B. schon unter Kaiser Joseph I. dazu ausersehen worden, in den Reichshofrath zu treten. Allein erst 1713 erhielt er von Karl VI., nachdem ihn Kursachsen 1711 zum Beisitzer des Reichsvicariatsgerichtes ernannt hatte, die Bestellung als evangelischer Reichshofrath, welcher die Erhebung in des heil. römischen Reichs Adelstand und die Aufnahme in die unmittelbare fränkische, schwäbische und rheinische Reichsritterschaft folgte. Glänzende Berufungen in andere Aemter, z. B. in die Stelle eines weimarschen Premier-Ministers und Kanzlers, schlug B. aus. Von den in seiner 1684 mit Maria Sophia, geb. Jacobi aus Dresden abgeschlossenen Ehe erzeugten Kindern überlebten ihn vier Söhne (s. d.) und eine Tochter. B. war ein Mann von wunderbarem Fleiße, der zu reicher und gründlicher Kenntniß des römischen und einheimischen Rechtes große praktische Erfahrung sich erworben hatte, die er mit scharfem, durchdringendem Verstande zu benutzen wußte, um den Werth der bestehenden Rechtseinrichtungen zu taxiren. In den Mittheilungen aus der Rechtsprechung seiner Zeit und der Verwerthung derselben zur Gewinnung legislativer Gesichtspunkte ruht ein Hauptwerth seiner Schriften. Einzelne kleinere Abhandlungen beweisen, daß es B. auch nicht an Sinn und Befähigung zur sogenannten eleganteren Jurisprudenz mangelte. Hauptschriften: „Electa processus exsecutivi, possessorii, provocatorii et matrimonialis“, 1705 u. ö., zuletzt besorgt von Hayme 1745. — „Electa disceptationum forensium etc.“, 1706. „Supplementa ad electa disceptatt. forensium etc. P. I. II“, 1707. 1709. Neueste Ausgabe besorgt von Hayme 1738—41. „Oeconomia iuris ad usum hodiernum adcommodati“, 1712. Erste Ausgabe besorgt von Augustin Leyser; spätere Auflagen von: Christoph Heinrich Berger, Johann August Bach, Karl Gottfried Winkler; letzte Ausgabe von Chr. G. Haubold 1801. Vollständiges Verzeichniß der Schriften Berger's gibt Haubold im ersten Bande der neuen Ausgabe der Oeconomia iuris und Jugler, Beiträge, erster Band, S. 42 ff.

    • Literatur

      Jo. Guil. Bergeri Oratio in laudem Jo. Henr. nob. dom. de Berger habita, Vitebergae a. 1733 (abgedruckt in späteren Ausgaben der Oecon. iuris.

  • Autor/in

    Muther.
  • Zitierweise

    Muther, Theodor, "Berger, Johann Heinrich von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 2 (1875), S. 374-375 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117587214.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA