Lebensdaten
erwähnt 12. – 15. Jahrhundert
Beruf/Funktion
Adelsgeschlecht ; Ministerialenfamilie
Konfession
-
Namensvarianten
  • Weinsberg, Herren von

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Zitierweise

Weinsberg, Herren von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/sfz139988.html [27.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Seit der 2. Hälfte des 12. Jh. treten die W. zunächst nur undeutlich in Erscheinung. Der Ursprung der später namensgebenden Reichsburg dürfte in das 10. Jh. zurückreichen. Nach dem Sieg Kg. Konrads III. über Welf VI. fiel diese zusammen mit der benachbarten Siedlung 1140 in stauf. Hand (Legende d. Weiber v. Weinsberg). Der König übergab die Anlage unweit der Reichsstadt Heilbronn einer Ministerialenfamilie, die sich fortan nach der Burg benannte. Ein Tibert ist für die Mitte des 12. Jh. belegt, doch dürfte zu den späteren W. keine genealogische Verbindung bestehen. Die älteste urkundliche Überlieferung verweist auf einen Engelhard, einen häufig verwendeten Leitnamen. Dieser amtierte 1166 als Mundschenk Friedrichs IV. v. Rothenburg ( 1167), einem Sohn Konrads III. und Vetter Friedrichs I. Barbarossa. Sein vermutlicher Sohn und Nachfolger Engelhard II. ( vor 1218?) ist zwischen 1182 mit Ks. Friedrich I. in der noch unvollendeten Pfalz Wimpfen sowie 1212 in einer Urkunde des Zisterzienserklosters Schöntal belegt. Vermutlich ein Sohn Konrad (erw. 1212–20), gleichfalls ein Leitname der W., wirkte als Archidiakon in Würzburg, ein weiterer Konrad zählte 1212–34, vielleicht als Ministerialer, zum Umfeld Kg. Heinrichs (VII.), bevor er wohl ohne Nachkommen verstarb. 1242 stiftete Engelhard III. (erw. 1193–1242) , der die Linie weiterführte, das Kloster Lichtenstern südwestl. von Heilbronn. Dessen Söhne Engelhard IV. (erw. 1253–77?) sowie Konrad II. (erw. 1253–60) ehelichten Erbtöchter des in der Wetterau begüterten letzten Münzenbergers Ulrich II. ( 1255), verkauften jedoch ihre Anteile später (1270?) an die Herren v. Falkenstein. Engelhard IV. heiratete Agnes v. Löwenstein (erw. 1242). Die nunmehr verwendete Bezeichnung „Herr“ deutet auf ein Eingehen in den sich im 13. Jh. formierenden höheren Adel hin.

    Der Aufbau eines geschlossenen Territoriums dürfte den W., bei allerdings dürftiger Überlieferungssituation, nicht mehr gelungen sein; noch im 15. Jh. besaßen sie vorwiegend Streubesitz, während Richtung Osten die Grafen v. Hohenlohe, mit denen es Heiratsverbindungen gab, sowie im Westen die Pfalzgrafschaft dominierten. Spätestens ab 1325 hatten Besitzteilungen die W. entscheidend geschwächt. So erhielt in diesem Jahr Engelhard V. die Rechte an Weinsberg und den benachbarten Dörfern zugesprochen, Konrad IV. ( 1325) sowie Konrad Engelhard die an Neuenstadt/ Kocher, Guttenberg sowie weitere an Wimpfen. Das dortige Dominikanerkloster dürfte auf eine Stiftung der W. aus der 2. Hälfte des 13. Jh. zurückgehen. Käufe, Verkäufe, Pfandnahmen oder Verpfändungen fanden in dichter zeitlicher Folge statt, wobei die Überlieferung lückenhaft ist. Zudem verfügten die W. über Reichslehen, dazu vornehmlich solche der Bistümer Regensburg, Würzburg und Worms.

    Strittig blieb der Status der Stadt Weinsberg, die zur Hälfte dem Reich unterstand, zur anderen Hälfte ein Lehen der W. war; 1312 konnten sich die Burgherren ihre Rechte weitgehend sichern, während die Stadt nach der Reichsunmittelbarkeit strebte und sich den oberdt. Städtebünden anschloß. Ein Schiedsvertrag 1379 beruhigte den Konflikt, und trotz einer auf Veranlassung Konrads IV. 1422–28 verhängten Ächtung und Bannung wurde Weinsberg 1428 als Reichsstadt anerkannt; Konrad standen aber unverändert Einkünfte aus innerstädt. Rechten zu. Allerdings eroberte Konrad (Kunz) v. Bebenburg (1410–50) 1440 die Stadt, und im Zuge der Erbauseinandersetzungen nach dem Tod Konrads fiel diese in der Mitte des 15. Jh. an die Kurpfalz, 1504 schließlich an Württemberg. Die W. konzentrierten sich stärker auf Neuenstadt, wo um 1320 wohl die Neuanlage einer Stadt auf dem Bergsporn anstelle der älteren Talsiedlung, des erstmals 797 erwähnten Helmbund, erfolgte. Einen Streitpunkt bildete ferner Öhringen als das gemeinsam verwaltete Zentrum der in verschiedene Linien getrennten Hohenloher, doch 1253 erhielten diese mittels eines fälschlicherweise so bezeichneten Weistums eine beherrschende Stellung in der Stadt. Im 15. Jh. erfolgten Verpfändungen der Stadt bzw. von deren Einkünften an die W.

    Zu den wichtigsten Mitgliedern der W. zählt Konrad (um 1340–96, s. NDB XII), der als Kandidat der Kurpfälzer von 1390 bis zu seinem Tod 1396 als Erzbischof von Mainz und Kurfürst amtierte. Dies dürfte seinem Neffen Konrad VIII. (um 1370–1448, s. ADB 41) den Weg in die Reichspolitik eröffnet haben. Bereits dessen Vater Engelhard VIII. (erw. 1359, 1417) wirkte unter Kg. Ruprecht als Reichshofrichter. Der Bruder von Konrads erster Frau Anna v. Hohenlohe-Brauneck, Georg Gf. v. Hohenlohe (um 1350–1423), war Fürstbischof in Passau, zusätzlich 1417–23 Reichskanzler Kg. Sigismunds. Als Konrad 1404 einen Erbvertrag mit seinem Vater abschloß, beliefen sich dessen Schulden auf mindestens 19 000 fl., die kaum aus der Herrschaft zu begleichen waren. Die Besitzkomplexe konzentrierten sich auf Neuenstadt/ Kocher sowie Weinsberg mitsamt den benachbarten Dörfer. Für das von Konrad bevorzugte Guttenberg liegt nur eine spärliche urkundliche vor, während die sog. fränk. Besitzungen in breiter Streulage um Weikersheim sowie (Bad) Mergentheim einschließlich der Reichelsburg gemäß Rechnungsfragmenten wohl am ertragreichsten waren. Verpfändungen der Würzburger Bischöfe ergänzten diesen Besitz. In den Oberkellereien Neuenstadt und Weinsberg übertrafen die Naturaleinkünfte die Geldeinkünfte. Die Aufzeichnungen Konrads lassen zudem auf Geldgeschäfte mit anderen Adligen schließen.

    Obwohl Engelhard und Konrad ab 1411 das Amt des Unterkammermeisters bzw. das des Reichserbkämmerers mit der kgl. Vollmacht zur Einziehung von Sondersteuern besetzten, gelang es den W. nie, die damit verbundenen Besitzungen (Gfsch. Falkenstein, Herrschaften Münzenberg und Königsstein mitsamt den Rheinzöllen) in ihren Besitz zu bringen, und letztlich führte das Amt für Konrad zu weiterer Verschuldung. Gegen Ende seines langen Lebens bilanzierte er eine Schuldenlast des Reichs bzw. der Könige Sigismund sowie Albrecht II. auf über 18000 fl. Als Vertreter Kg. Albrechts war Konrad 1439 / 40 Protektor des Basler Konzils, was zu weiteren Außenständen von etwa 8000 fl. führte. Die einträglichen Steuern der Reichsstädte Ulm sowie Schwäb. Hall, die Sigismund an ihn verpfändet hatte, mußte er nach dem Überfall Konrads auf zur Frankfurter Messe ziehende Kaufleute bei Sinsheim 1428 entschädigungslos an diesen abtreten. Die Erträge der Reichsmünzen blieben gleichfalls bescheiden. Seine Grabstätte sowie die seiner ersten Frau Anna befindet sich mit Epitaph in dem von ihm dotierten Kloster Schöntal. Von den Besitzungen erhielt Philipp d. Ä. (erw. 1448, 1506, Anna v. Stoffeln, 1509) als letzter Nachkomme nur einen Teil der fränk., währendPhilipp d. J. (erw. 1448–1507) für eine geistliche Laufbahn bestimmt, 1485 Domherr in Straßburg wurde. Weinsberg sowie Neu|enstadt fielen aufgrund von Schulden und Verpfändungen an die Pfalz, die Burg Guttenberg an Hans d. Reichen v. Gemmingen (um 1410–90).

  • Quellen

    |Archiv d. Herrschaft Weinsberg im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein.

  • Literatur

    |K. Bosl, Die Reichministerialität d. Salier u. Staufer, 1951, bes. S. 361–65;
    K. Schumm, Weinsberg, Auseinandersetzungen zw. Herrschaft u. Stadt, in: Veröff. d. Hist. Ver. v. Heilbronn 21, 1954, S. 205–25;
    ders., Konrad v. W. u. d. Judensteuer unter Ks. Sigismund, in: Württ. Franken 54, 1970, S. 20–58;
    A. Gerlich, Konrad v. W., Kf. d. Reiches u. Ebf. v. Mainz (1390–1396), in: Jb. f. d. Bm. Mainz 8, 1958 / 60, S. 179–204;
    E. Weismann, Zur Gesch. d. Stadt Weinsberg, 1960;
    F. Gehrig, Der Besitz d. Herren v. W. im J. 1325, in: ZGORh 125, 1977, S. 57–72;
    R. Kiess, Wildbänne d. Herren v. W., Folgerungen f. d. Stauferzeit, 1986;
    Öhringen, Stadt u. Stift, red. v. G. Taddey, W. Rößler u. W. Schenk, 1988;
    G. Schwerhoff, Verklärung u. Untergang d. Hauses W., Eine gescheiterte Geltungsgesch., oder: Vom glückl. Überlfg.-Zufall e. Ego-Dokuments aus d. 16. Jh., in: Kloster – Stadt – Region, FS f. H. Rüthing, hg. v. J. Altenberend, 2002, S. 65–86;
    B. Fuhrmann, Konrad v. W., Ein adliger Oikos zw. Territorium u. Reich, 2004 (Qu, L);
    H. Gräf, Die Ämter Neuenstadt am Kocher u. Weinsberg an d. Wende z. Neuzeit, 2004;
    F. Schobloch, „Ze verebenne unre gemuine criege“, Die Öhringer Schiedsurk. v. 1253 als Ausgleich zw. Gottfried v. Hohenlohe u. d. Herren v. W., 2008;
    LexMA.

  • Autor/in

    Bernd Fuhrmann
  • Zitierweise

    Fuhrmann, Bernd, "Weinsberg, Herren von" in: Neue Deutsche Biographie 27 (2020), S. 650-652 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/sfz139988.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA