Lebensdaten
1797 – 1875
Geburtsort
Wien
Sterbeort
Wien
Beruf/Funktion
Fürsterzbischof von Wien ; Staatsmann ; Kirchenpolitiker ; Schriftsteller ; Professor für Kirchengeschichte und Kirchenrecht in Salzburg ; Kardinal
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118787977 | OGND | VIAF: 84450180
Namensvarianten
  • Rauscher, Othmar
  • Rauscher, Joseph Othmar
  • Rauscher, Joseph Othmar von
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Zitierweise

Rauscher, Joseph Othmar von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118787977.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Franz (1753–1837, 1808 österr. Adel, 1828 Rr.), Reg.rat in d. österr. Cameralbuchhaltung;
    M Anna Maria (1768–1845), T d. Johann Baptist Schneid ( 1802) u. d. Eleonora Lechner (1728–1801);
    2 B. u. a. Karl (1800–80), Dr. iur., Beamter, 1 Schw.

  • Biographie

    Von seiner Familie für die Beamtenlaufbahn vorgesehen, immatrikulierte sich R. 1816 für Jura an der Univ. Wien. Während der Studienzeit entstanden poetische Arbeiten, v. a. nach dem Vorbild Schillers. R. stand in Kontakt zu Grillparzer und zählte seit 1818 zum Wiener Romantikerkreis um seinen Beichtvater Clemens Maria Hofbauer (1751–1820). Gegen den Widerstand der Eltern entschied er sich für das Priestertum, schloß aber neben dem Studium der Theologie (seit 1820) auch das Jurastudium ab. Nach seiner Priesterweihe 1823 und einer Tätigkeit als Kooperator in der Pfarre Hütteldorf bei Wien erhielt R. 1825 eine Professur für Kirchengeschichte und Kirchenrecht am Lyzeum in Salzburg, wo der spätere Erzbischof von Salzburg bzw. Prag, Friedrich v. Schwarzenberg (1809–85), der R. lebenslang verehrte und seine Laufbahn beeinflußte, sein Schüler wurde. Seit 1832 unterstand R. als Direktor der Oriental. Akademie in Wien Staatskanzler Fürst Metternich, der ihn bei seinen Bemühungen um eine Wiederannäherung zwischen Österreich und dem Hl. Stuhl wiederholt für Gutachten zu Fragen des Verhältnisses von Staat und Kirche, v. a. zur Mischehenproblematik, heranzog. Sein politischer Einfluß stieg, als er 1844 beauftragt wurde, den späteren Ks. Franz Joseph I. und dessen Brüder in Philosophie zu unterrichten.

    1849 wurde R. vom Salzburger Fürsterzbischof Schwarzenberg zum Bischof von Sekkau geweiht und zum Administrator des Bistums Leoben bestellt. Als Diözesanbischof setzte R. neue Impulse in der Seelsorge – z. B. durch Volksmissionen, Pastoralkonferenzen, Förderung des kath. Presse- und Vereinswesens – und bekämpfte mit staatlicher Unterstützung die Agitation des Deutschkatholizismus. Dem demokratischen Aufbruch eines Teils des Wiener Klerus im Revolutionsjahr 1848 blieb R. fern. Bei der ersten österr. Bischofskonferenz 1849 war er der faktische Führer des Episkopats in seinem Bemühen um Beseitigung des josephinischen Staatskirchentums. Seit 1853 Fürsterzbischof von Wien, wurde R. vom Kaiser auch mit der Führung der Konkordatsverhandlungen betraut: Das 1855 im Zeichen des Bündnisses von neoabsolutistischem Staat und ultramontaner Kirche abgeschlossene Konkordat, das den Einfluß der Kirche stärkte und ihr wieder die Ehegerichtsbarkeit sicherte, war R.s Hauptwerk. Im selben Jahr wurde er auf Bitte des Kaisers von Papst Pius IX. zum Kardinal|ernannt. Während der politische Kampf des Liberalismus gegen das Konkordat bald einsetzte, verteidigte R. diese Vereinbarungen bis zur einseitigen Aufkündigung durch Österreich 1870. R.s ausgleichende, manchmal zögerliche und deshalb von einigen Bischöfen kritisierte Haltung bewahrte Österreich vor einem Kulturkampf wie in Preußen. Als Führer der österr.-ungar. Bischöfe, die sich gegen die Dogmatisierung der Infallibilität aussprachen, trat R. auf dem I. Vatikan. Konzil 1869/70 letztmals spektakulär in Erscheinung.

    R. war mehr als 20 Jahre die Führungsgestalt des österr. Episkopats. Geprägt durch Familientradition und enge Beziehungen zum Hof, verteidigte er sein Ideal eines kath. Österreich, das spätestens seit dem Erstarken des Liberalismus nicht mehr der Realität entsprach. Während er den veränderten Erfordernissen der Großstadtseelsorge in Wien noch durch die Errichtung neuer Kirchen und Pfarren Rechnung trug, fand er für die Soziale Frage kein Verständnis mehr.|

  • Auszeichnungen

    Dr. theol. h. c. (Prag 1849);
    Dr. phil. h. c. (Graz 1853);
    WGR (1853);
    Prälat u. Großkreuz d. österr. Leopold-Ordens (1854);
    Großkreuz d. St. Stephans-Ordens (1855);
    lebenslängl. ao. Reichsrat (1860);
    Mitgl. d. Ac. dei Quiriti (1862);
    Großkreuz d. Albrecht-Ordens (1866).

  • Werke

    u. a. Gesch. d. christl. Kirche, 2 Bde., 1829;
    Hirtenbriefe, Predigten, Anreden, ²1860;
    Observationes quaedam de infallibilitatis Ecclesiae subjecto, 1870, ²1870;
    Das allg. Concil vom Vatican, Zwei Hirtenschreiben, 1870;
    Hirtenbriefe, Reden, Zuschrr. NF, 3 Bde., 1875-1889.

  • Literatur

    ADB 27;
    C. Wolfsgruber, J. O. Card. R., 1888 (P);
    A. Ettmayer, Die Hirtenbriefe d. Wiener Fürst-Ebf. J. O. Kard. R., Diss. Wien 1982;
    A. Wandruszka u. P. Urbanitsch (Hg.), Die Habsburgermonarchie 1848-1918, IV, 1985;
    G. Mayer, Österr. als „kath. Großmacht“, Ein Traum zw. Rev. u. lib. Ära, 1989;
    Wurzbach;
    E. Weinzierl-Fischer, in: NÖB XI, 1957, S. 97-107 (P);
    Kosch, Biogr. Staatshdb.;
    ÖBL;
    Kosch, Lit.-Lex.³;
    Gatz I (L, P);
    Hist. Lex. Wien (P);
    BBKL (L);
    LThK³.

  • Porträts

    Lith. v. E. Kaiser, 1849, Abb. in: Hist. Lex. Wien.

  • Autor/in

    Johann Weißensteiner
  • Zitierweise

    Weißensteiner, Johann, "Rauscher, Joseph Othmar von" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 210-211 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118787977.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Rauscher: Joseph Othmar Ritter v. R., Theolog und Staatsmann, zu Wien geb. am 8. October 1797 und am 24. November 1875. Sein Vater, Franz R. v. R., war k. k. Regierungsrath und wurde im J. 1808 in den Adelstand, im J. 1828 in den Ritterstand erhoben. Alle Studien machte R. in Wien. Seines Vaters Wunsche entsprechend, legte er sich auf das Rechtsstudium und absolvirte dasselbe, wandte sich dann aber dem Studium der Theologie zu und wurde im J. 1823 zum Priester geweiht, erlangte noch im selben Jahre die Würde eines Doctors der Theologie, nachdem er zum Kaplan in Hütteldorf bei Wien bestellt worden war. Kaum waren zwei Jahre abgelaufen, als sich sein Ziel, das Lehramt, erfüllte durch die Verleihung der Professur für Kirchengeschichte und Kirchenrecht an der theologisch-philosophischen Lehranstalt (Lyceum) zu Salzburg. Hier hatte er seinen vornehmsten und dankbarsten Schüler in dem Fürsten Friedrich von Schwarzenberg, welcher von 1830 ab daselbst Theologie studirte. Im Jahre 1832 wurde er zum Director der orientalischen Akademie und zum infulirten (Titular-) Abt zur h. Jungfrau von Monastor ob Komorn ernannt. In dieser Stellung, welche ihm wenig Arbeit gab, hatte er volle Muße zu den umfassendsten Studien und erlangte als Lehrer des nachmaligen Kaisers Franz Josef die Möglichkeit, im Falle von staatlichen Aenderungen Einfluß zu üben. Ohne jegliche in die Augen springende Thätigkeit ließ er das Jahr 1848 vorübergehen. Dieses Jahr hatte den alten Zustand auch in kirchlicher Beziehung infoweit gründlich verändert, als die Ausweisung der Jesuiten und Liguorianer erfolgte und die gebildete Gesellschaft sich von den Vorschriften der Staatsgesetze über die Mitmachung kirchlicher Gebräuche emancipirte und kirchliche Unabhängigkeit begehrte. Kurz nachdem Franz Josef den Kaiserthron bestiegen hatte, ernannte der Fürsterzbischof von Salzburg, Cardinal Schwarzenberg, infolge des den Salzburger Erzbischöfen von jeher zustehenden und belassenen Rechts seinen Lehrer R. zum Fürstbischof von Seckau und Verweser der später aufgelösten und getheilten Diöcese Leoben, wie er mir selbst mitgetheilt hat, in der Ueberzeugung, daß R. der richtige Mann sei, um in so schwerer Zeit durch seine Kenntnisse und seinen Einfluß zu wirken. Am 29. Januar 1849 consecrirte ihn Schwarzenberg. Eine günstigere Zeit gab es nicht, um dem Ziele zuzustreben, welches R. vorschwebte. Im Frankfurter Parlamente war die Freiheit der Kirche als „Grundrecht“ hingestellt worden; die deutschen Bischöfe, darunter aus Oesterreich die Erzbischöfe von Salzburg und Olmütz und der Bischof von Brixen, hatten auf Grund der in Würzburg im October und November 1848 gepflogenen Verhandlungen in öffentlichen Schreiben den Gläubigen, dem Klerus und den Staatsregierungen verkündigt, was sie für die Kirche, d. h. die bischöfliche und|päpstliche Leitung forderten. Sobald in Oesterreich der Aufstand niedergeschlagen war, traten die Bischöfe Deutsch-Oesterreichs, nachdem bereits im Jahre 1848 aus mehreren deutschen Kirchenprovinzen Eingaben an den Reichstag und die Regierung im Geiste der Würzburger Beschlüsse ergangen waren, in Wien zusammen und stellten in einer Eingabe vom 30. Mai 1849 nicht blos ihre allgemeinen Grundsätze und Forderungen auf, sondern begründeten diese im Einzelnen bezüglich des Unterrichts, der kirchlichen Verwaltung, der geistlichen Gerichtsbarkeit, der Ehesachen und des Klosterwesens in Eingaben vom 16. Juni an die Regierung. Diese waren von einem Ausschusse entworfen und von Schwarzenberg unterzeichnet. Sowohl in jener Versammlung als in dem Ausschusse nahm R. eine hervorragende Stellung ein. Wer diese Eingaben studirt, mit dem Concordat vergleicht und Rauscher's vielfache Hirtenschreiben, Broschüren und Reden liest, kann keinen Augenblick zweifeln, daß er der geistige Schöpfer derselben war. Der neue Cultusminister, Graf Leo Thun, ging wesentlich auf alle Forderungen ein, sein Vortrag an den Kaiser führte zu den kais. Verordnungen vom 18. und 23. April 1850, welche das sogen. Josefinische System grundsätzlich beseitigten und den Bischöfen die ungehinderte Kirchenregierung im ganzen von staatlicher Einmischung frei zurückgaben. R. verkündete diesen Erfolg seiner Diöcese in einem Hirtenschreiben vom 6. Mai, worin er die Revolution des Jahres 1848 als Strafgericht für die Kirchenvergewaltigung, die beiden Verordnungen als Verzicht auf die „trügerische Lehre von der Staatsallmacht, welche die Vorläuferin der Revolution ist“, hinstellt und zugleich andeutet, daß das Weitere von Verhandlungen mit Rom zu erwarten sei. In der eignen Diöcese war R. mit Erfolg thätig gewesen. Sein Einfluß in Wien führte zur Rückberufung der Redemptoristen, er rettete das Knabenseminar und wußte durch die Anordnung von Pastoralconferenzen einen neuen Geist im Klerus zu erwecken, durch Besuche der Gemeinden und Hirtenbriefe — die anzuführende Sammlung enthält deren 16 — auf Klerus und Volk zu wirken. Der Tod des Wiener Erzbischofs Milde (14. März 1853) gab die Gelegenheit, ihm eine entscheidende Stellung zu verleihen. Der Kaiser ernannte ihn zum Fürsterzbischof von Wien, am 15. August 1853 wurde er inthronisirt. Nach Abschluß des Concordats wurde er auf Ansuchen des Kaisers am 17. December 1855 zum Cardinalpriester ernannt vom Titel S. Maria de Victoria.

    Um sein Wirken in kirchlicher und politischer Beziehung zu verstehen, muß man ihn kennen; ich darf auf Grund einer von Ostern 1854 bis zum Jahre 1870 reichenden persönlichen Kenntniß um so mehr versuchen, sein Bild zu entwerfen, als ich nicht blos viele stundenlange Unterredungen mit ihm gehabt, sondern in regem Briefwechsel mit ihm gestanden habe, den er, abgesehen von rein formellen nebensächlichen Dingen, stets ganz eigenhändig führte.

    R. hatte eine kleine, kaum die Mittelgröße erreichende schmächtige Gestalt, war sehr kurzsichtig, so daß Viele, welche dies nicht wußten, die Art seines Benehmens und insbesondere das scheinbare Uebersehen oder steife Begrüßen als kalten Hochmuth auslegten, den er nicht besaß. Im höchsten Grade mäßig in Speise und Trank sah er im Studium seinen größten Genuß. Ein Fehler in einer Kinnlade, der wol infolge einer Operation in der Jugend geblieben war, zwang ihn zum langsamen und nicht lauten Reden, wodurch er am eigentlichen Glänzen in der Gesellschaft wie auf der Rednerbühne verhindert sich veranlaßt fand, seine Thätigkeit auf das Schreiben und in der Unterhaltung auf das Demonstriren zu legen; er machte den Eindruck eines vollendeten Stubengelehrten. Die gänzliche Unbekanntschaft mit dem wirklichen Leben des Volks, der Mangel an persönlicher Erfahrung auch in der Seelsorge, das ausschließliche Zurückziehen auf Bücherstudium, das Bewegen im engen Kreise drückten seinem Benehmen|den Charakter eines pedantischen Gelehrten auf. Sein Verhalten war ein ruhig gemessenes, innere Aufregung wurde auf dem fahlen farblosen Gesichte kaum sichtbar; die Worte, sei es im gewöhnlichen Gespräche, sei es im amtlichen Verkehr, waren stets durchdacht, wohlgeformt, durchaus lehrhaft, druckreif. Er hatte sich so vollständig in der Gewalt, daß kein unüberlegtes Wort über seine Lippen kam, das schärfste Urtheil die Frucht reifer Ueberlegung war, nie Personen, sondern stets die Sache, Zustände, Ansichten traf. Er besaß geradezu staunenswerthe Kenntnisse auf dem ganzen Gebiete der Theologie, Jurisprudenz, Staatswissenschaften und auch selbst der schönen Litteratur; ein enormes Gedächtniß unterstützte ihn. Man sagt nicht zu viel mit den Worten: R. war nicht blos jedem Geistlichen in Oesterreich überlegen, er übersah die gesammten Bischöfe, es ist fraglich, ob es in der ganzen römischen Kirche einen Bischof gab, der ihm an Allseitigkeit und Gründlichkeit der Kenntnisse gleichkam. Er benutzte jeden Augenblick, den Amt und Besuche frei ließen, zum Studiren und suchte sich über jede Sache zu orientiren, welche ihn nur irgendwie berührte. Aber trotz dieser geistigen Bedeutung war er kein genialer Kopf, vielmehr durch und durch scholastisch formalistisch gebildet; es fehlte ihm die Productivität eigener Ideen und jeder ideale Schwung; die Religion selbst war ihm nur ein Mittel, die Masse zu guten Staatsbürgern und gehorsamen Befolgern der kirchlichen Vorschriften zu machen. Erzogen in der Zeit des kaum geschwächten Jofefinischen Staatskirchensystems und der Metternich-Kolowrat’schen Staatsklugheit, welche im Innern die gegenseitige Nebenbuhlerschaft der verschiedenen Nationalitäten Oesterreichs als Mittel benutzte, um sie einzeln und insgesammt im Zaume zu halten, in der äußern Politik den deutschen Bund lediglich als geeignet und geschaffen ansah, den Bestand Oesterreichs und hierfür die politische Ruhe zu sichern, war er ein Oesterreicher von altem Schrot und Korn, fühlte sich nur als Oesterreicher, nicht als Deutscher im politischen Sinne, wol im nationalen. Ihm war das alte monarchische Staatswesen, wie es vor 1789 herrschte und in Oesterreich bis 1848 bestanden hatte, das einzig richtige. Aber dieses war nach seiner Ansicht gründlich verdorben worden durch die unglückliche Idee der Staatsallmacht, welche in das Gebiet eingegriffen habe, das der Kirche, d. h. der Hierarchie, vorbehalten sei. R. hatte aus seinen Studien die Meinung fast zur fixen Idee gestaltet, daß alles Unheil der neueren Zeit durch die schlechte Philosophie, die Freimaurer und die Vereine bewirkt werde; er hielt dafür: die durch die „Encyklopädisten“ hervorgerufene Richtung verfolge nur das Ziel, den „Staat ohne Gott“ auszuführen. Diese Ideen ziehen sich wie ein rother Faden durch seine Hirtenbriefe, Ansprachen und Herrenhausreden. Gegen diesen verneinenden Geist hielt er nur ein einziges Mittel für geeignet: eine starke einheitliche, staatliche Gewalt, im treuen Bunde mit der geistlichen, welche auf der Grundlage der Kirchengesetze das gesellschaftlich-rechtliche Gebiet beherrschen könne und überall von jener unterstützt werden müsse. R. war Absolutist nach Anlage und Bildung, als Oesterreicher Centralist, zugleich Josefiner und Episcopalist für Oesterreich, aber auch Curialist, Papalist, weil er nur in einem starken Papstthum den Stützpunkt für die Kirche überhaupt, in dem Kirchenstaate den Halt der Legitimität sah. Er war durchglüht von Liebe und Anhänglichkeit an die Dynastie und insbesondere den Kaiser Franz Josef. Sein warmer Patriotismus erklärt, wie er eine seinen Grundsätzen nicht zusagende Stellung einnehmen konnte.

    Rauscher's Vorgänger Milde war Josefiner durch und durch, persönlich von untadelhafter Ehrenhaftigkeit, ein Muster von Mildthätigkeit. Ging ihm nichts über die kaiserlich-königlichen Verordnungen, so strebte R. danach, durch einen|Vertrag mit Rom den ganzen kirchlich-staatlichen Rechtszustand neu zu regeln, die volle Gleichberechtigung und Gleichstellung von Kirche und Staat in der Weise zu erreichen, daß beide einander in die Hände arbeiten, für alle kirchlichen Dinge kirchliches Recht und Gericht gelten sollte, dem Staate aber verbliebe, was ihm kein vernünftiger Staatsmann im 19. Jahrh. versagen könnte, der Klerus in moderner Form eine Gesellschaft im Staate bildete unter vollster Herrschaft der Bischöfe als der nothwendigsten und wirksamsten Stützen der Autorität. Die Verhältnisse konnten nicht günstiger liegen. Ungarn lag am Boden, seine Verfassung galt infolge der Eroberung als beseitigt, das Ideal Bach's: Einheit der Verwaltung, der Gerichtsbarkeit, des bürgerlichen und peinlichen Rechts, war äußerlich hergestellt, die Vertretungskörper waren beseitigt, das Reich gehorchte einem absoluten Herrn, welcher von der ganzen Furchtbarkeit der Revolution überzeugt war. Es fehlte die kirchliche Sanction des Einheitsstaats. R. verstand es, deren Bedeutung in Wien ebenso ins Licht zu stellen als den Abschluß eines Concordats in Rom. Was Pius VI. durch seine Reise nach Wien im J. 1782 vergeblich zu erreichen versucht hatte, schmeichelte sich Pius IX. zu erreichen, welcher 1848 die Fahnen der gegen Oesterreich ziehenden Patrioten gesegnet und durch einen Unterhändler den Kaiser Ferdinand zum Verzicht auf die Lombardei und Venedig hatte auffordern lassen — die Kaiserin wies dem Versucher die Thür —, dann aber die Folgen seines Patriotismus schwer gebüßt hatte und froh war, durch die Waffen Oesterreichs in den Marken seine Herrschaft zu behaupten. Pius IX. forderte den Kaiser zum Abschluß eines Concordats auf. Der Kaiser gab R. die Vollmacht, nur seine Ratification vorbehaltend. R. führte die Verhandlungen in Wien mit dem Nuntius Viale Prelà, zuletzt in Rom mit dem Cardinal Santucci. Die Originalverhandlungen befanden sich noch im September 1867 in Rauscher's Mappe, das Ministerium hatte nur Abschriften. Zur Bedingung wurde österreichischerseits neben andern Punkten die Annahme eines von R. gemachten Ehegesetzes gestellt, da man Einheit und ein geschriebenes Recht wollte; Rom ging darauf ein. Das Concordat vom 18. August 1855 verwirklichte die hervorgehobenen Anschauungen. Anerkannt wurde „mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse“ die staatliche Gerichtsbarkeit über den Klerus in bürgerlichen und Strafsachen, die peinliche Gerichtsbarkeit über die Bischöfe wurde Gerichten überwiesen, die Kaiser und Papst bestellen sollten; die Aufhebung der Zehnten wurde aus gleichem Grunde zugestanden, die kaiserlichen Besetzungsrechte der Bisthümer u. s. w. blieben. Als Gegenleistung erhielt die Kirche: freies Recht der Gesetzgebung, der kirchlichen Gerichtsbarkeit auch in Ehesachen, mit Ausschluß jeder Aenderung der Gesetze über gemischte Ehen, die Leitung des ganzen Volks- und Mittelschulwesens u. s. w. Der Abschluß des Concordats kam wie ein Donnerschlag; es gab in Deutsch-Oesterreich damals bei Klerus und Volk keinen verhaßteren Mann als R., nur durfte der Unmuth sich blos bei verschlossenen Thüren äußern, da der Belagerungszustand herrschte.

    Und am Abend seines Lebens gehörte R. zu den populärsten Männern bei den Deutsch-Oesterreichern. Dieser Widerspruch wird seine Erklärung finden. Zeigt sich in ihm eine sonderbare Ironie der Geschichte, so liegt eine noch größere darin, daß R. den ersten Riß in das Concordat selbst verschuldete. Durch den Krieg von 1859 war die Macht des absoluten Oesterreich gebrochen, die ungarische Verfassung wurde hergestellt, nach dem Experimente des Grafen Goluchowski im Diplom vom 20. October 1860 kam das Ministerium Schmerling ans Ruder und mit dem Patente vom 26. Februar 1861 die constitutionelle Verfassung. Die innern Zustände waren bedenklich. Der Magyarismus erhob sein Haupt, der gesammte ungarische Episcopat huldigte ihm, der in|Mähren, Böhmen, Tirol u. s. w. stand auf der Seite der deutschfeindlichen Opposition, oder nahm einen schroff particularistischen Standpunkt ein. R., der 1849 die octroyirte Verfassung, deren Aufhebung und 1861 die neue in Hirtenbriefen vertreten hatte, hielt Oesterreich, wie er mir selbst wiederholt auseinandergesetzt hat, für verloren, wenn es eine Beute der Nationalitätenpolitik würde, er stellte sich entschieden auf die Seite des Deutschthums und der Verfassungsfreunde, blieb diesem Standpunkte treu bis zum Tode. Einen interessanten Beitrag bin ich in der Lage aus eigner Kenntniß zu liefern. Cardinal Schwarzenberg machte auf Andrängen seiner czechischen Umgebung und einiger Adeligen wiederholte Versuche, R. zu bewegen, in Wien czechische Schulen und geistliche Stellen zu gestatten. Fest und entschieden schlug R. dies ab. Schwarzenberg muthete mir zu, auf R. einzuwirken, ich lehnte ab und habe dieserhalb mit Schwarzenberg einige unangenehme Austritte gehabt. Das Concordat suchte R. zu retten, obwohl durch die Ereignisse nach dem Kriege von 1867 einige Punkte geändert werden mußten. Er verstand sich zu Unterhandlungen, die im August und in den ersten Tagen des September 1867 auf kaiserlichen Befehl in Wien im Palais Rauscher's gehalten wurden. An ihnen nahmen Theil Rauscher, der Justiz- und provisorische Cultusminister R. v. Hye, der Botschafter in Rom, v. Hübner, und ich; es wurde weder ein Protokoll geführt, noch jemand zugezogen, ich habe mir theils während der Sitzungen, theils unmittelbar nachher genaue Aufzeichnungen gemacht, weil ich mit der Vertretung bezw. der Verhandlung über die Resultate in Rom betraut werden sollte, womit man dort einverstanden war. Nun versuchte R. ein äußerstes Mittel. Er berief eine Conferenz der Bischöfe, um durch sie eine Adresse an den Kaiser zu richten. Ich stellte ihm nach Abschluß jener Verhandlungen am 7. September 1867 in seiner Sommerresidenz zu Ober-St. Veit bei Wien das Gefährliche einer Adresse vor, die sich für das unbedingte Festhalten am Concordat erkläre. Er äußerte seine feste Ueberzeugung, der Kaiser werde niemals gegen das Concordat etwas thun. Als ich ihm die Gründe darlegte, welche den Kaiser selbst zum Aufgeben desselben veranlassen könnten, weil die Lage sich nicht mehr durch Machtgebote beherrschen lasse, sagte er zuletzt wörtlich: „wenn man soweit geht, trete ich der Opposition bei; hier auf demselben Sessel, worauf Sie sitzen, hat mir ... das Angebot gemacht ...., wenn ich meine Politik aufgebe; ich habe den Staat gerettet". Meine Erwiederung war: „Ew. Eminenz werden, davon bin ich überzeugt, das Concordat durch die Bischofsadresse ruiniren, aber den österreichischen Staat niemals einer Sache opfern, welche hierarchische Machtfragen, nicht die Religion betrifft“. Er schwieg, befand sich aber in einem Zustande der Aufregung, den ich nie vorher für möglich gehalten hätte. Die Adresse vom 22. Sept. 1867 wurde vom Kaiser am 15. October in einer Weise abgefertigt, welche schroffer nicht gedacht werden kann. Die Gesetze vom Mai 1868 warfen eine Reihe von Punkten des Concordats über den Haufen, die päpstliche Cassation derselben blieb wirkungslos, am 30. Juli 1870 erklärte der Kaiser das Concordat für hinfällig. Rauscher blieb trotzdem ein warmer und echter Patriot. Wol blieb er durch Jahre den Verhandlungen des Reichsraths fern. Als es aber galt, Oesterreich zu retten gegen die zersetzenden Strebungen des Ministerium Hohenwart und Conforten (7. Febr. bis Ende Oct. 1871) im Vereine mit den Landtagen von Böhmen u. a., da trat R. wieder ein für sein Vaterland und es ist nicht zum kleinsten Theile sein Verdienst, daß dem Slavismus damals fest entgegengetreten wurde.

    Die kirchlichen Vorgänge des Jahres 1870 und seitdem zeigen ihn noch in einem Lichte, das zur Zeichnung seiner Person erheblich beiträgt. Obwohl wesentlich auf dem Standpunkte des päpstlichen Syllabus stehend, sah er fast|klarer als irgend einer der übrigen Bischöfe die Unmöglichkeit ein, die Unfehlbarkeit und kirchliche Allgewalt des Papstes zum Glaubensartikel zu erheben. Er war auf dem Vaticanischen Concil der geistige Leiter der Minderheit, verfaßte die Eingabe vom 10. April 1870 gegen die Zulässigkeit jener Dogmatisirung, welche ein vernichtendes Denkmal für alle Bischöfe bleibt, die sie unterzeichneten, er stimmte am 13. Juli 1870 gegen die Definition und reiste sofort ab. Sobald er aber vor der Thatsache der am 18. Juli erfolgten Verkündung der päpstlichen Unfehlbarkeit stand und sah, daß die bischöfliche Masse sich fügte, nahm die Sache für ihn den Charakter einer Machtfrage an. Vor die Entscheidung gestellt: soll die Ueberzeugung und der Glaube durchdringen, oder auf Kosten beider die einheitliche Macht der Hierarchie gerettet werden? entschied er sich für letzteres, brachte das sacrifizio dell' intelletto zu Gunsten der Macht, ließ am 8. August 1870 in seinem Diöcesanblatte den lateinischen Wortlaut der päpstlichen Bulle Pastor aeternus durch seinen Generalvicar Kutschker verkündigen, suchte in einem Schreiben vom 2. December 1870 an ein Bonner Comité dem Gedanken Eingang zu verschaffen: die deutsche Wissenschaft möge der Infallibilität als Schildknappe dienen, um „sich den ihr gebührenden Einfluß auf die kirchliche Entwicklung zu sichern“, ja setzte in dem Fastenhirtenbriefe vom 5. Februar 1871 seinen „Gläubigen“ auseinander, daß sie die Pflicht hätten, das Unfehlbarkeitsdogma anzunehmen, und belegte schließlich die St. Salvatorcapelle in Wien, nachdem es ihm nicht gelungen war, dieselbe den Altkatholiken zu entreißen, mit dem Interdicte. Von da an aber hatte sein ganzes Verhalten nur den einzigen Zweck: zu verhüten, daß die Hierarchie größern Schaden nehme und zu sorgen, daß die neue Lehre sich ohne Sang und Klang einniste. Er ließ unter der Hand verlauten, es möge darüber nicht gepredigt werden, behelligte auch jene Priester nicht, welche gegen das Dogma schrieben, obwohl er ihre Namen kannte, z. B. den Benedictiner Dr. Vincenz Knauer, Verfasser der in Prag 1872 bei Tempsky gedruckten Schrift „Malleus haereticorum, das ist: Römisch katholische Briefe zu gründlicher Abfertigung der schrecklich um sich greifenden altkatholischen Ketzerei“, worin das Dogma mit Hohn und Spott gegeißelt wird, ja sein Ordinariat wünschte einem Priester am 9. April 1875, welcher um die Entlassung gebeten, behufs Eintritts in die altkatholische Seelsorge, Segen für die künftige Wirksamkeit (das Document ist gedruckt in: v. Schulte, der Altkatholicismus S. 237). Als der Cultusminister v. Stremayr, der im J. 1870 das Concordat zum Falle brachte durch die Begründung im Berichte an den Kaiser vom 25. Juli: der infallible Papst sei nicht mehr der alte Mitcontrahent des Vertrags, das Concordat (Patent vom 5. Nov. 1855) müsse wegen der „mit dem neuen Dogma verbundenen Gefahren für das gemeine Wesen“ ganz beseitigt werden, weil nur dies „jedem guten Oesterreicher ermögliche, seinen Patriotismus mit der Glaubenstreue zu vereinigen“, die Gesetzentwürfe des Jahres 1874 vorlegte, in deren Motiven dieser selbe Mann die vaticanischen Dogmen für einen unzweifelhaften Bestandtheil der katholischen Lehre ausgab, bemühte sich R., deren Annahme und Sanction zu verhindern. Nachdem sie aber am 7. Mai Gesetzeskraft erlangt hatten, begnügte er sich damit, dazu beizutragen, daß die halben gesetzlichen Maßregeln im Leben noch schwächer gehandhabt wurden, hielt aber fest an der Fahne des verfassungstreuen Oesterreichers und brachte es fertig, daß kaum ein einziger Bischof den Gesetzen einen Widerstand entgegensetzte, wie das seitens der preußischen gegenüber den Maigesetzen des Jahres 1873 geschah. Mag sein Patriotismus, mag die Erkenntniß, daß ein anderes Benehmen die Lage der Hierarchie verschlechtern werde, oder endlich die kluge Rechnung auf die ihm nur zu gut bekannte Verwaltung sein Benehmen bestimmt haben, die Deutsch-|Oesterreicher durften den Cardinal mit Fug und Recht als Patrioten feiern und am Abende seines Lebens vergessen, wofür sie ihn früher gehalten.

    Sein Oesterreicherthum verleugnete er auch nicht auf internationalem kirchlichen Gebiete. Als das J. 1866 das politische Band zwischen Deutschland und Oesterreich zerrissen hatte, wollte er von jenem nichts mehr wissen. Er verhinderte, daß die österreichischen Bischöfe die Conferenzen der deutschen Bischöfe in Fulda besuchten. Die denselben vorhergehenden Exercitien haben verschiedene mitgemacht. Das päpstliche Schreiben für die erste war an den Erzbischof von Salzburg gerichtet. Cardinal Schwarzenberg wurde nur durch R. von dem Besuche abgehalten. Preußen haßte er aus ganzem Herzensgrunde, in ihm sah er den verkörperten Protestantismus und den Geist wirken, welcher das moderne Staatswesen treibe und die Macht besitze, durch welche Syllabus und Scholastik zu Nichts werde. Sein Hirtenbrief vom J. 1866 gelegentlich des kaiserlichen Kriegsmanifestes ist fanatisch und im J. 1875 erhob er noch trotz aller Klugheit seine Stimme gegen die preußischen Gesetze und die „Verfolgung der Kirche“. Vielleicht hätte ihn der Landtag des J. 1887 mit der Freundschaft zwischen Fürst Bismarck und Leo XIII. ausgesöhnt.

    Cardinal Rauscher war unzweifelhaft von 1849 an derjenige, welcher in „Oesterreich diesseits der Leitha“, ja darüber hinaus die Bischöfe förmlich beherrschte. Er war bei ihnen nicht beliebt, aber sie sahen mit Staunen zu ihm hinauf und fürchteten seine geistige Ueberlegenheit. Auf der zur Ausführung des Concordats vom 6. April bis 16. Juni 1856 zu Wien gehaltenen Versammlung, an der 66 Bischöfe aus ganz Oesterreich theilnahmen, ist es nach den mir vom Cardinal Schwarzenberg gemachten Mittheilungen zu scharfen Auftritten gekommen, ebenso auf der im September 1867, weil R. die Entwürfe fix und fertig vorlegte und eigentlich von seinen Mitbrüdern nichts wollte und verlangte, als zustimmen und unterschreiben. Es gab kaum eine wichtige zweifelhafte Sache, in der nicht Bischöfe bei ihm anfragten; mir ist selbst in Proceßsachen vor dem geistlichen Gerichte vorgekommen, daß Diöcesanbischöfe sich bei ihm beschwert haben über Entscheidungen des Metropolitangerichts. Schwarzenberg erwiederte mir eines Tags auf meine Einrede, daß R. meine Ausstellungen nicht blos sehr gut aufgenommen, sondern beachtet habe, wörtlich: „Ihnen gegenüber giebt er nach, da Sie ihm als Gelehrter imponiren, seine Mitbischöfe hält er für Ignoranten“. R. war lange Zeit der Kirchenregent in Oesterreich. Er hätte mit dem Concordate bei seinem Einflusse und seiner Bedeutung die Kirche heben können. Leider sah er nur in der unbedingten Autorität, in dem stummen Gehorsam das Heil. Darum sündigte er schwer an der Wissenschaft. Durch seinen Einfluß und die von ihm gemachten Satzungen verloren die theologischen Facultäten jede Selbständigkeit und wurden thatsächlich zu „Diöcesan-Lehranstalten“ herab gedrückt. Der seit 1857 geltende theologische Lehrplan, sein Werk, hat dem jesuitischen System entsprechend, das Studium zum Einlernen des positiven Materials gemacht, die Geschichte brach gelegt und die Exegese zur bloßen Handlangerin gemacht. Was er anstrebte, zeigte die von ihm geforderte Berufung des Dominicaners Guidi als Interpreten des Thomas von Aquin und des Jesuiten Clemens Schrader als Professor der Dogmatik an die Wiener Universität, sobald das Concordat verkündet war, dann die Schaffung einer eignen Professur für die Auslegung der Decretalen. Daß der hierzu anfänglich berufene spätere Bischof Feßler nach eignem Geständniß beim Antritt dieses Postens von den Decretalen sehr wenig gelesen hatte, that nichts. Er gab nicht zu, daß ein Domherr Professor der Theologie blieb. Die wissenschaftlichen Organe, welche nicht unbedingt seinen Standpunkt vertraten, unterstützte er nicht nur nicht, sondern verhielt sich ihnen gegenüber abwehrend,|ja selbst feindlich. Die „Katholische Literaturzeitung“ ließ er unbarmherzig hinsterben, der „Theologischen Zeitschrift“ — beide in Wien erschienen — war er niemals hold. Für Preßorgane, die seinen Standpunkt vertraten, hat er reichliche Spenden geliefert. Ebenso war seine Hand stets offen für Wohlthätigkeit: er hat für die Kirche unter den Weißgerbern in Wien 60 000 Gulden hergegeben, den kolossalen Kaufpreis für die in der Gründerzeit zu Bauplätzen verkauften Grundstücke milden Zwecken zugewendet, jährlich Taufende für Arme und Kranke gespendet, katholische Maler durch Aufträge zur Copirung Raphael’scher Originale reichlich unterstützt u. s. w.

    Die Regierung seiner Diöcese Wien überließ er ziemlich seinen Generalvicaren, anfänglich dem Dompropst und Weihbischof Zenner, nach dessen Tode Kutschker. Dieser war Weihbischof, Generalvicar und Ministerialrath zu gleicher Zeit und verstand es, diese Aemter so zu führen, daß er als Ministerialrath die Abweisung für Anträge dem Minister vorlegte, welche er als Generalvicar gestellt hatte, ja auf Wunsch des Ministers seine Entwürfe umänderte, wenn letzterer mit dem kirchlichen Standpunkte nicht einverstanden war. Der Cardinal beschränkte sich auf die Firmung, auf Abfassung von Hirtenbriefen und allgemeine Anordnungen und den Vorsitz in den Sitzungen des Consistorium.

    Könnte es nach dem Vorausgegangenen scheinen, als habe R. keine nachhaltige Wirksamkeit geübt, so ist dem nicht also. R. ist der eigentliche Schöpfer der ultramontanen Partei in Oesterreich. Vor 1849 existirte eine solche nicht. Die Herrschaft des Concordats von 1855 bis 1867 hat zunächst den Klerus zu vollständigen willenlosen Dienern der Bischöfe gemacht. Dies ging soweit, daß z. B. ein vom Bischof von Linz abgesetzter Geistlicher auch nach der Kassation des Urtheils durch das Wiener Metropolitangericht weder in das Amt wieder eingesetzt wurde, noch Unterhalt erhielt. Die Regierung, des Schutzes des Klerus entwöhnt, hat sich desselben auch seit 1874 nicht angenommen und es ist heute kaum anders, als zur Zeit des Konkordats. Die Erziehung des Klerus ist durch die Knabenseminare, die in den Universitätsstädten bestehenden Seminare, worin mit sehr wenigen Ausnahmen die Theologiestudirenden wohnen, die bischöflichen Lehranstalten mit Seminarien und den schon erwähnten theologischen Lehrplan eine durchaus scholastische und römische. Infolge der von R. veranlaßten Klostervisitation ist die frühere Selbständigkeit der Orden, auch der Benedictiner, lateranensischen Chorherrn, Prämonstratenser und Cistercienser gefallen, der römische Geist eingedrungen. Durch das Begünstigen der Jesuiten und der ihnen verwandten geistlichen Orden, das Missionsabhalten u. s. w. ist der Ultramontanismus ins Volk gedrungen. An den Mittelschulen (Gymnasien u. s. w.) hat man seit 1855 regelmäßig nur Religionslehrer dieser Richtung angestellt. Die Bischöfe lenkten allmählich in das römische Fahrwasser, die neuen gehörten der curialistischen Richtung an, oder nahmen sie an. Die katholischen Vereine, welche in Wien, dann auch anderwärts sich bildeten und auf deren Bildung und Leitung R. einwirkte, erhielten Gewicht. Unter dem Adel bildete sich seit 1855 eine ultramontane Gruppe, welche auf das kirchliche Vereinsleben, inbesondere seit der Zeit Einfluß gewann, wo die nationalen Strömungen zu Gegensätzen führten, seit 1860. Während bis 1860 jedes andere als kirchliche Vereinsleben entweder unmöglich, oder nur in den engsten Schranken gehalten war, durfte sich das kirchliche entfalten. Bis 1860 gehörte die streng kirchliche Haltung zu den Mitteln, Einfluß zu gewinnen. Und auch von den Ministerien seit 1860 geschah nicht ein einziger Schritt, um dem Ultramontanismus mit Erfolg entgegen zu treten. Alle Ministerien suchten bis 1867 mit R. sich gut zu stellen und auch seitdem bildeten sie eine Stütze der äußeren Kirchlichkeit, dem Fundamente des Romanismus. R. ist, wenn nicht der Schöpfer, so doch der|Hauptförderer der ultramontanen Tagespresse gewesen. Dem populären „Oesterreichischen Volksfreund“, für den er große Opfer brachte, gesellte sich das aristokratische „Vaterland“ zu, dessen Gründer und Hauptförderer Graf Leo Thun war und geblieben ist, allmählich eine Reihe anderer. Die ultramontane Richtung hat es ermöglicht, daß die Bischöfe in Böhmen, Mähren u. s. w. den antideutschen Bestrebungen von Adeligen beitraten. Wenn heute Fürsten und Grafen, welche die Namen Schwarzenberg, Oettingen, Liechtenstein, Thurn und Taxis, Clam, Harrach, Schönborn u. s. w. führen, an der Spitze der antideutschen und slavischen Partei stehen, so ist das freilich mehr als sonderbar, aber für den Kenner der österreichischen Zustände von 1849 an begreiflich. In diesem Einflusse liegt die große Bedeutung Rauscher's, der eine jener Erscheinungen war, die nur in der römischen Hierarchie vorkommen, ein Mann von hoher geistiger Bedeutung, Willenskraft und Ausdauer, zugleich voll von Widersprüchen und fähig, dem Zwecke das Mittel dienstbar zu machen, das Muster eines Bischofs, in dessen Augen die Kirche die vollendetste Regierungsmaschine ist.

    Schriften: „Geschichte der christlichen Kirche“. Sulzbach 1829, 2 Bde.; „Instructio pro iudiciis ecclesiasticis imperii austriaci quoad caussas matrimoniales“ (die mit officieller Geltung für die geistlichen Gerichte versehen ist); „Observationes quaedam de infallibilitatis ecclesiae subiecto.“ Neapel 1870, deren in Wien erschienene deutsche Uebersetzung vom Verfasser im Herbst 1870 aufgekauft wurde, um diese schärfste Verurtheilung des neuen Dogma aus der Welt zu schaffen. Seine zahlreichen Hirtenbriefe u. s. w. sind mehrmals gesammelt erschienen, manche auch als Broschüren, z. B. „Die Ehe“ 1868; „Der Staat ohne Gott“ 1865; „Der Papst und Italien“ 1860; „Oesterreich ein katholischer Staat“ 1866; „Das allgemeine Concil“ 1870.

    • Literatur

      v. Wurzbach. Biogr. Lex. XXV. 51 ff. (1873), der eine Zusammenstellung von Zeitungsartikeln u. s. w. gibt.

  • Autor/in

    v. Schulte.
  • Zitierweise

    Schulte, von, "Rauscher, Joseph Othmar von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 27 (1888), S. 449-457 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118787977.html#adbcontent

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