Lebensdaten
unbekannt
Beruf/Funktion
Herzöge von Lothringen
Konfession
-
Normdaten
GND: 1075812380 | OGND | VIAF: 317074111
Namensvarianten
  • Lothringen

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Zitierweise

Lothringen, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd1075812380.html [28.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Der Name „Lothringen“ (Lotharingia) geht auf Kg. Lothar II. ( 869) und dessen Herrschaftsgebiet zwischen Rhein und Schelde zurück und lebt – auf den südlichen Teil dieses Gebiets reduziert – bis heute fort.

    1047 übertrug Kaiser Heinrich III. das Hzgt. Oberlothringen einem Grafen Adalbert, der|schon im folgenden Jahre von seinem Rivalen Gottfried dem Bärtigen erschlagen wurde. Im Herzogtum folgte ihm sein Bruder oder Neffe Gerhard, der damit zum Stammvater des noch heute blühenden Hauses Habsburg-Lothringen wurde. Adalbert und Gerhard entstammten vermutlich einem Geschlecht, dessen früheste faßbare Ahnen – der 753-79 belegte Gf. Gerhard von Paris und der 836 verstorbene Gf. Matfried von Orléans – der karoling. Reichsaristokratie angehörten, zu dem auch Adalhard, Seneschall Kaiser Ludwigs des Frommen, zählte und das seit der Mitte des 9. Jh. häufiger im lotharing. Zwischenreich auftrat, insbesondere in der Gegend um Metz, im Saar- und Niedgau, aber auch in der Eifel und im Zülpichgau (Hlawitschka).

    Die von Gerhard begründete Hauptlinie setzte sich im Mannesstamm bis Karl II. (um 1364–1431, s. NDB XI) fort. Jüngere weltlich gebliebene Söhne waren wiederholt mit Besitz ausgestattet, aber nur einige bildeten länger als eine Generation blühende Nebenlinien: Gerhard ( vor 1118) die 1347 im Mannesstamm erloschene Linie Vaudémont, Dietrich ( 1168) die kurz nach 1175 erloschene Linie Flandern, Robert ( nach 1208) die bis kurz vor 1420 blühende Linie Flörchingen (Florange), Matthias ( v. 1208) die bald nach 1327 ausgestorbene Linie der Grafen von Toul, Herren von Fontenoy und Charmes, Dietrich ( n. 1224) die in ihren letzten Verästelungen 1751 ausgestorbene Linie der Herren von Chastelet, Heinrich ( v. 1261) die bald nach 1352 erloschene Linie Bayon.

    Ihre Frauen wählten die Herzöge aus den großen Geschlechtern des Reiches (Formbach, Flandern, Hohenstaufen, Dagsburg, Limburg, Habsburg, Württemberg, Wittelsbach) und Frankreichs (Champagne, Rumigny, Blois). Eine Erbgrablege bildete sich nur langsam aus. Die ersten Herzöge wurden in den Stiften Remiremont und St. Dié (Diözese Toul) und dem Zisterzienserkloster Stürzelbronn (Diözese Metz) bestattet, seit der Mitte des 12. Jh. in der Zisterzienserabtei Clairlieu (Diözese Toul) westlich von Nancy. Mit dem Tode des Hzg. Matthias II. (1251) wurde dann die Zisterze Beaupré (Diözese Toul) östlich von Nancy die bevorzugte Grablege der herzogl. Familie, bis sie gegen Ende des 14. Jh. diesen Rang an das Chorherrenstift St. Georg in Nancy verlor, dessen Gründung 1329 unter Hzg. Rudolf (1320–46) in Zusammenhang mit der Entwicklung von Nancy zur herzogl. Haupt- und Residenzstadt in dem größeren frankophonen Teil Lothringens zu sehen ist.

    Politische Interessen und kulturelle Einflüsse lenkten den Blick der Herzöge seit der Wende vom 13. zum 14. Jh. deutlich auf den romanischen Westen, dem sie ja auch mehrheitlich durch die gemeinsame Sprache verbunden waren, so unter Rudolfs Sohn Johann I. (1346–90, s. NDB X).

    Das „Herzogtum“ Lothringen, das Adalbert und Gerhard durch Kaiser Heinrich III. übertragen wurde, war nicht ein Gebiet, sondern die herzogl. Amtsgewalt in dem Raum zwischen Vogesenkamm und Argonnerwald, Hunsrück, Eifel und Wasserscheide zwischen Saône und Mosel, verbunden mit der Vogtei über die Reichsabteien St. Peter und St. Martin in Metz als herzogl. Amtsgut. Inwieweit das neue Herzogshaus sich durchzusetzen vermochte, hing wesentlich von dem Umfang und der geographischen Lage seines Hausgutes ab. Dies lag zum größeren Teil in den stärker bewaldeten Gebieten am Oberlauf der Mosel und ihren Nebenflüssen und am Westhang der Vogesen, aber nur spärlich in den fruchtbaren siedlungsoffenen Gebieten und in dem verkehrsgeographisch wichtigen Abschnitt des Moseltales zwischen der Einmündung der Meurthe und der aus Luxemburg kommenden Sauer. Dem Ausbau der herzogl. Macht stellten sich von vornherein erhebliche Schwierigkeiten entgegen: die Konkurrenz der großen Grafengeschlechter, vor allem der Grafen von Bar als Erbnachfolger des ersten lothring. Herzogshauses (959–1026); die Abdrängung der Herzöge durch die Erzbischöfe von Trier und die lothring. bzw. rhein. Pfalzgrafen vom Rhein als politischer und wirtschaftlicher Schlagader des salischen und staufischen Reiches; die frühzeitige Schwächung der herzogl. Position durch die Ausstattung von Nebenlinien; Lage und Umfang des Besitzes der lothring. Bistümer Metz, Toul und Verdun an verkehrsgeographisch günstigen Positionen und im Seilletal mit seinen ertragreichen Salinen. – Von großer Bedeutung war, daß nicht das sich entwickelnde Territorialherzogtum selbst Reichslehen war, sondern nur die herzogl. Amtsgewalt, das Geleitsrecht, die Aufsicht über die zwischen Rhein und Maas stattfindenden Zweikämpfe und einzelne räumlich eng begrenzte Gebiete. Schon im 12. Jh wurden die Herzöge Lehensleute der Grafen von Champagne; dies erhielt ein besonderes Gewicht, als die franz. Könige im Erbgang in die Rechte der Grafen von Champagne einrückten.

    Hzg. Karl II. hatte nur zwei Töchter: Isabella vermählte er mit René von Anjou, dem Großneffen des letzten männlichen Sprosses des|Hauses Bar, Kardinal Ludwig, und eröffnete damit einen Ausgleich der beiden lange Zeit rivalisierenden Häuser Bar und Lothringen. Mit Unterstützung der lothring. Stände, aber gegen den Widerstand seines Neffen Anton aus der jüngeren Linie L.-Vaudémont, setzte er die weibliche Erbfolge im Hzgt. Lothringen durch. René, seit August 1424 im Hzgt. Bar regierend, übernahm nach dem Tode Karls 1431 auch die Regierung des Hzgt. Lothringen. Der von Anton von Vaudémont mit tatkräftiger Unterstützung Burgunds erfochtene Sieg bei Bulgnéville (2.7.1431) über René führte zwar zu seiner längeren Gefangenschaft und zur Zahlung eines hohen Lösegeldes, aber durch Vermittlung Kg. Karls VII. von Frankreich kam am 27.3.1441 doch eine Aussöhnung zwischen René und Anton zustande, die ersterem die Regierung Lothringens beließ und durch die Heirat der Yolanthe von L.-Anjou mit Friedrich von Vaudémont doch noch die Aussicht auf eine Vaudémontsche Erbfolge eröffnete. Sie kam dann 1473 mit René II. von L.-Vaudémont nach dem Aussterben der jüngeren Anjous zum Zuge. Der als Musenfreund bekannte René von Anjou („le bon roi René“) hielt sich meist in der Provence auf und ließ Lothringen und Bar von seinen Söhnen verwalten. Überhaupt blieb für die Anjou-Herzöge Lothringen ein Nebenland. Ihre politischen Ambitionen zielten auf Aragon, Neapel und Sizilien.

    Mit René II. von L.-Vaudémont (1451–1508) beginnt genealogisch und politisch ein neuer Abschnitt der lothring. Geschichte. Sein Sieg über Hzg. Karl den Kühnen von Burgund, den „Großherzog des Abendlandes“, am 5.1.1477 unter den Mauern von Nancy trug ihm großes Ansehen ein, obwohl er die Schlacht nur dank seiner elsäß. und schweizer. Bundesgenossen gewonnen hatte. Drei Jahre später konnte er sich aus dem Erbe seines Großvaters René von Anjou das Hzgt. Bar sichern und mit dem Hzgt. Lothringen und der Gfsch. Vaudémont zu einem Territorium vereinigen, das in Größe und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit den Kurfürstentümern des Reiches nicht nachstand. Seine Taten erfuhren nun auch literarische Würdigung, und bald setzte eine Haushistoriographie ein, die sein Geschlecht auf Gottfried von Bouillon, einen der „neufs preux“ zurückführte, was freilich der wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhält. Sein dynastisches Selbstverständnis äußerte sich auch in der Schaffung einer neuen Erbgrablege in der Franziskanerkirche (Église des Cordeliers) in Nancy. Seit den Tagen Renés II. wurden die Trauerfeiern für die herzogl. Familie immer größer und prächtiger gestaltet, so daß gegen Ende des 16. Jh. die feierliche Bestattung (pompe funèbre) eines Herzogs von L. neben der Kaiserkrönung in Aachen und der Salbung eines franz. Königs in Reims als prunkvollste Zeremonie der Zeit galt.

    In seinem zweiten Testament vom 25.5.1506 schrieb er die Vereinigung der Herzogtümer Lothringen und Bar und der Markgfsch. Pontà-Mousson fest, verfügte für dieses Gebiet allein die männliche Erbfolge und setzte seinen ältesten Sohn Anton zum Nachfolger ein. Seine Besitzungen unter franz. Souveränität in der Normandie, Picardie und Champagne, im Hennegau und in Flandern übertrug er seinem jüngeren Sohn Claudius, der der Stammvater des Zweiges L.-Guise wurde, der sich in den franz. Religionskriegen hervortat und die Nebenlinien Aumale, Chevreuse, Elboeuf und Mayenne bildete.

    Dadurch, daß Mitglieder des Herzoghauses 1484-1574 den Metzer Bischofsstuhl, abgesehen von kurzen Unterbrechungen, und 1508-1661 den Verduner Bischofsstuhl ununterbrochen innehatten, konnten einige bischöflich-metzische und bischöflich-verdunische Ämter durch Belehnung, Verpfändung oder Verkauf dem Herzogtum eingefügt werden und die ungünstige Besitzverteilung, die für die lothring. Geschichte des Hochmittelalters so bezeichnend gewesen war, ausgeglichen werden. Die Städte Toul, Verdun und Metz mit seinem weiten Umland (Pays messin) dagegen konnten nicht hinzugewonnen werden. Seit 1495 zielte die lothring. Politik auf die Lockerung der Beziehungen zum Reich. Nach mehreren Anläufen fand sie im Nürnberger Reichsabschied vom 26.8.1542 eine teilweise Anerkennung. Das herzogl. Territorium als Ganzes galt als frei (ducatus liber et non incorporabilis), lediglich gewisse Gebiete und Rechte blieben Reichslehen. Das Herzogtum mit Ausnahme der links der Maas gelegenen Teile blieb dem Schutz und Schirm des Reiches unterstellt; dafür verpflichtete sich Lothringen zur Leistung der Matrikularbeiträge und Reichsanschläge in Höhe von ⅔ des Betrages, den ein Kurfürst zu entrichten hat. Die Gerichtsbarkeit des Reichskammergerichts in Lothringen wurde auf Wahrung des Landfriedens und des freien Geleites eingeschränkt. Durch den Nürnberger Reichsabschied wurde das Herzogtum nach den damals in Deutschland und Frankreich herrschenden Begriffen keineswegs ein vom Reich unabhängiger freier Staat; dennoch endeten manche Reichsrechte an den Grenzen des Herzogtums. Es zerfiel seitdem nach seiner|Staats- und lehenrechtlichen Struktur in vier unterschiedliche Teile: Reichsschutzgebiet in der durch den Reichsabschied von 1542 geschaffenen Sonderstellung; Reichslehen: die Reichsmarkgrafschaften Pont-à-Mousson, Nomény und Hattonchâttel, die Grafschaften Bitsch und Blâmont, die ehemals bischöflichmetzischen Ämter Saaralben und Saarburg; Franz. Lehen: das gesamte Gebiet links der Maas (Barrois mouvant); Gebiete uneingeschränkter Landeshoheit ohne lehensrechtliche Bindungen: Neufchâteau, Châtenois, Montfort und Frouard.

    Die erstarkte Stellung des Herzogshauses äußert sich auch in seinen Heiratsverbindungen; jetzt wurden die Ehefrauen aus den Häusern der Könige von Frankreich und Dänemark, Bourbon, Geldern und Gonzaga gewählt. Von den Anjous hatte René II. die Titel und Wappen eines Königs von Sizilien, Jerusalem und Aragon übernommen. Christine von Dänemark hatte sich während der vormundschaftlichen Regierung mit „Hoheit“ (votre Altesse) anreden lassen, was dann unter ihrem Sohn Karl III. (1543–1608) seit 1579 üblich wurde. Im frühen 18. Jh. wurde die Anredeformel zu „Votre Altesse Royale“ erweitert. Ein Charakteristikum der herzogl. Familie im Jahrhundert der Glaubenskämpfe ist eine tief im Katholizismus verwurzelte Frömmigkeit. Sie äußerte sich nicht nur im privaten Leben der Herzöge, sondern auch in einem kompromißlosen Kampf gegen die Lehren der Reformation, wo und in welcher Form sie auch begegneten. Dennoch vermied Herzog Karl III. lange Zeit ein aktives Eingreifen in die franz. Religionskriege. Erst nach dem Tode Kg. Heinrichs III. ( 1589) schlug er der Liga, aufbauend auf damals schon fragwürdigen genealogischen und juristischen Konstruktionen, seinen eigenen Sohn Heinrich (1563–1624) als franz. Thronfolger vor und trat somit in Konkurrenz zu Heinrich von Navarra. Mit dessen Übertritt zum kath. Bekenntnis 1593 schwand die Aussicht auf Durchsetzung der lothring. Kandidatur. In rechter Einschätzung der politischen Realitäten fand Hzg. Karl den Ausgleich mit Heinrich im Dezember 1595.

    Von den jüngeren Söhnen, die mit geistlichen Pfründen versorgt wurden und in der Pflege von Wissenschaften und Künsten gerne mit ihren herzogl. Brüdern wetteiferten, seien erwähnt:

    Johann (1498–1550), der Sohn Renés II., Kardinal, Erzbischof von Reims, Narbonne und Lyon, Bischof von Toul, Verdun, Valence, Dié, Therouanne, Koadjutor von Metz;

    Nikolaus (1524–77), Sohn Antons, zunächst Bischof von Verdun, später weltlich, Begründer der Linie Lothringen-Mercoeur (erloschen 1672);

    Karl (1567–1607, s. NDB XI), Sohn Karls III., Kardinal, Bischof von Verdun, Metz und Straßburg, seit 1602 Primas von Lothringen.

    Hzg. Heinrich II. hatte, abweichend von dem Testament Renés II., die Erbfolge seiner ältesten Tochter Nicole (1608–57) vorgesehen. Dem widersetzte sich sein Bruder Franz von L.-Vaudémont (1572–1632) mit allen Mitteln und vermochte schließlich eine Heirat zwischen Nicole und seinem Sohn Karl (IV., 1604–75, s. NDB XI) zu erreichen, die sich zwar von Jugend auf kannten, aber keine Zuneigung füreinander empfanden. Beide sollten das Herzogtum gemeinsam regieren. Durch ein abgekartetes Spiel zwischen Vater und Sohn wurde Nicole jedoch von der Mitregierung ausgeschaltet. Frankreich als Lehensherr der Gebiete westlich der Maas bestand dennoch auf dem gemeinsamen Lehenseid von Karl und Nicole. Karl glaubte sich dem entziehen zu können, paktierte mit den inneren und äußeren Feinden des franz. Königtums und stürzte dadurch sein Land von der bisherigen wirtschaftlichen und kulturellen Blüte in bittere Not und tiefes Elend. Auf Veranlassung Frankreichs wurde er vom Westfäl. Frieden ausgeschlossen und mußte im Frieden von Vincennes (28.2.1661) schwere Gebietsverluste an Frankreich hinnehmen. Da ihm die legitimen Erben versagt geblieben waren, gingen die Erbansprüche auf seinen Neffen Karl V. (1643–90, s. NDB XI), den Sohn seines Bruders Nikolaus Franz (1609–70) und seiner Cousine Claudia von Lothringen, Schwester Nicoles, über. Infolge der andauernden franz. Besetzung Lothringens konnte er die Regierungsgewalt nicht übernehmen. Erst nachdem infolge des Friedens von Rijswijk (30.10.1697) Frankreich Lothringen geräumt hatte, konnte sein Sohn Leopold (1679–1729) zurückkehren.

    Mit seinem Sohn Franz III. Stephan (1708–65, s. NDB V) endet die Reihe der Regenten aus dem Hause Lothringen im Stammland. Schon Leopold war vorgeschlagen worden, das zwischen Frankreich und dem Reich so exponiert gelegene Lothringen im Tausch abzugeben. Während Leopold solchen Gedanken positiv gegenübergestanden hatte, wurde das Tauschprojekt der 1730er Jahre ohne Vorwissen von Franz III. Stephan von den Höfen in Wien und Versailles ausgehandelt. Da es seit Frühjahr 1732 als wahrscheinlich|galt, daß Franz III. Stephan die habsburg. Erbtochter Maria Theresia heiraten werde (Eheschließung am 12.2.1736), versuchte Frankreich eine neuerliche habsburg. Umklammerung, wie sie 1477 durch die Heirat Maximilians I. mit der burgund. Erbin entstanden war, zu verhindern. Unter Einbeziehung der poln. Thronfolgefrage wurde zwischen den europäischen Mächten vereinbart, daß Franz III. Stephan sein angestammtes Herzogtum Lothringen-Bar gegen das Großherzogtum Toskana eintauschen solle. Lothringen-Bar sollte dem poln. Thronprätendenten Stanislaus Lesczynski, dem Schwiegervater Ludwigs XV., auf Lebzeiten überlassen werden, nach seinem Tode an Frankreich fallen, die poln. Krone an August III. von Sachsen kommen. Am 24.9.1736 unterzeichnete Franz III. Stephan, gegen den Rat seiner Mutter und mancher lothring. Adliger, die Abtretung des Hzgt. Bar, am 13.2.1737 die Lothringens. Anschließend ratifizierten der Kaiser und der König von Frankreich die Verträge. Damit hatte das Hzgt. Lothringen aufgehört, ein politischer Machtfaktor zu sein. – Wenige Jahre später wurde eine zweite Verbindung zwischen den Häusern Habsburg und Lothringen geschlossen: Am 7.1.1744 heiratete Franzens jüngerer Bruder Karl Alexander Emmanuel (1712–80, s. NDB XI), damals schon österr. Statthalter in den Niederlanden, Maria Anna Amalia (1718–44), eine jüngere Schwester der Maria Theresia.

  • Literatur

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    L. Davillé, Les Prétensions de Charles III duc de Lorraine à la Couronne de France, 1909;
    A. Donnadieu, L'hérédité dans la maison ducale de Lorraine-Vaudémont, 1922;
    R. Parisot, Hist. de Lorraine, 3 Bde., ²1925;
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    ders., Le Symbolisme de la Croix de Lorraine, in: Pays Lorrain, 1948;
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    Lothringen, Gesch. e. Grenzlandes, bearb. v. e. Gruppe lothring. Historiker unter Leitung v. M. Parisse, dt. Ausg. v. H.-W. Herrmann, 1984;
    W. Mohr, Gesch. d. Hzgt. Lothringen, Bd. 3 u. 4, 1982/86;
    Isenburg, NF VI.

  • Autor/in

    Hans-Walter Herrmann
  • Zitierweise

    Hermann, Hans-Walter, "Lothringen" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 234-238 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd1075812380.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA