Lebensdaten
1877 – 1946
Geburtsort
Alsenz (Pfalz)
Sterbeort
Nürnberg
Beruf/Funktion
NS-Politiker ; Reichsminister des Inneren
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 119055201 | OGND | VIAF: 59885738
Namensvarianten
  • Frick, Wilhelm
  • Fulike

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Zitierweise

Frick, Wilhelm, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119055201.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Wilh. (1837–1918), Lehrer, S d. Ackerers Wilh. in Duchroth/Pfalz;
    M Henriette (1837–1893), T d. Ackerers Joh. Jak. Schmidt in Odernheim/Glan;
    1) N. N., 2) Margarethe Doerr (gesch. v. Paul Schultze-Naumburg, 1869–1949, Architekt, s. Vollmer);
    1 S aus 1), 1 S, 1 T aus 2).

  • Biographie

    F. studierte Rechtswissenschaft in München, Göttingen und Berlin und wurde 1901 in Heidelberg zum Dr. iur. promoviert. 1900 Rechtspraktikant in Kaiserslautern, 1904 Regierungsakzessist bei der Kreisregierung von Oberbayern und Amtsanwalt bei der Polizeidirektion München, 1907 Bezirksamtsassessor, war er dann bei der Polizeidirektion München tätig, wo er als Oberamtmann zeitweilig die politische Polizei leitete. Er unterstützte gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten Pöhner die NSDAP und kam früh in Berührung mit Hitler. Nach dem Hitler-Putsch vom 9.11.1923 wurde F. vom Münchener Volksgericht 1924 wegen Beihilfe zu einem Verbrechen des Hochverrats zu 1 Jahr und 3 Monaten Festungshaft verurteilt, die er jedoch nicht antrat. Von 1926 bis Januar 1930 und wieder vom 1.1.1932 bis 30.1.1933 war F. Beamter beim Oberversicherungsamt München. Er gehörte seit der II. Wahlperiode (4.5.1924) dem Reichstag an, zuerst als Mitglied der Nationalsozialistischen Freiheitspartei, dann der NSDAP nach ihrer Wiedergründung 1925, deren Fraktionsvorsitz er 1928 übernahm und offiziell bis zum Ende des nationalsozialistischen Deutschlands beibehielt. Als erstem Nationalsozialisten wurde F. das Portefeuille eines Landesministers anvertraut. In der thüringischen Koalitionsregierung Baum erhielt er am 23.1.1930 das Innen- und Volksbildungsministerium, von dem er am 1.4.1931 zurücktrat, nachdem der Landtag einen Mißtrauensantrag gegen ihn angenommen hatte. Jahrzehnte hindurch Verwaltungsbeamter und über mehrere Jahre parlamentarischer Führer der antiparlamentarischen Nationalsozialisten, galt F. innerhalb der NSDAP als erster Kenner der Verwaltung und der inneren Politik. Am 30.1.1933 wurde er in der Reichsregierung Hitlers Reichsinnenminister, als der er über 10 Jahre Organisation und Politik der inneren Verwaltung leitete und für einen großen und wichtigen Teil der nationalsozialistischen Gesetzesmaßnahmen, namentlich für die Gesetze der nationalsozialistischen Machtergreifung von 1933, die Gesetze der Gleichschaltung der Länder mit dem Reich und die Rassengesetze verantwortlich war; während der gleichen Zeit oblagen ihm Verantwortung und oberste Leitung bei der Durchführung der plebiszitären Reichstagswahlen und Volksabstimmungen. Das sogenannte Neuaufbaugesetz vom 30.1.1934, das mit einer nationalsozialistischen „Reichsreform“ beginnen sollte, und das gegen den jüdischen Bevölkerungsteil gerichtete „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ sowie das Reichsbürgergesetz, die wichtigsten der sogenannten Nürnberger Gesetze vom 15.9.1935, kamen unter seiner unmittelbaren persönlichen Anteilnahme zustande. Der von F. veranlaßte Übergang der Polizei einschließlich der Politischen Polizei der Länder auf das Reich schuf die Grundlage für die später entscheidende Machtstellung der SS im nationalsozialistischen Totalstaat unter der Führung Himmlers. F. verfolgte das Ziel einer „Eingliederung der Partei in den Staat“ und einer gegenseitigen Durchdringung, jedoch funktionsmäßigen Trennung von staatlichem Behördenapparat und Parteiorganisation, das er in Verbindung mit einer Umbildung der gesamten inneren Verwaltung als nationalsozialistische „Reichsreform“ durchzusetzen versuchte. Diese gelangte jedoch über Ansätze nicht hinaus (Groß-Hamburg-Lösung, Schaffung von Reichsgauen), die er mit Unterstützung von Seiten der Wehrmacht verwirklichen konnte. Als Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung trug F. für die Kriegsvorbereitung wichtiger Verwaltungszweige die Verantwortung; außerdem gehörte er dem Ministerrat für die Reichsverteidigung an. Vom 20.8.1943 bis zum Mai 1945 bekleidete F. als Reichsminister ohne Geschäftsbereich das Amt des Reichsprotektors für Böhmen und Mähren. Als einen der Hauptverantwortlichen für die Innenpolitik im nationalsozialistischen Deutschland erkannte ihn nach Kriegsende der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg in den Anklagepunkten „Verbrechen gegen den Frieden“, „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Humanität“ für schuldig und verurteilte ihn am 1.10.1946 zum Tode.

  • Werke

    Die Nationalsozialisten im Reichstag 1924–28, 1928;
    Der Neuaufbau d. Reiches, 1934;
    Wir bauen d. Dritte Reich, 1934.

  • Literatur

    Der Prozeß gegen d. Hauptkriegsverbrecher vor d. Internat. Militärgerichtshof (amtl. Text, dt. Ausg.), 1947-49;
    Dr. W. F. u. s. Min., hrsg. v. H. Pfundtner, 1937 (P);
    Das Dt. Führerlex., 1934/35, S. 17 f. (P).

  • Autor/in

    Gerhard Schulz
  • Zitierweise

    Schulz, Gerhard, "Frick, Wilhelm" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 432-433 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119055201.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA