Lebensdaten
1547 – 1596
Geburtsort
Kassel
Sterbeort
Darmstadt
Beruf/Funktion
Landgraf von Hessen-Darmstadt
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 118690493 | OGND | VIAF: 48729476
Namensvarianten
  • Georg I. der Fromme (Beiname erst seit Anfang des 18. Jahrhunderts)
  • Georg
  • Georg der Fromme (Beiname erst seit Anfang des 18. Jahrhunderts)
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Zitierweise

Georg I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118690493.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Landgf. Philipp d. Großmütigev. H. ( 1567);
    M Christina (1505–49), T d. Hzg. Georg d. Bärtigen v. Sachsen ( 1539, s. NDB VI);
    B Landgf. Wilhelm IV. v. H.-Kassel ( 1592), Landgf. Ludwig d. Ä. v. H.-Marburg (1537–1604), Landgf. Philipp d. J. v. H.-Rheinfels (1541–83);
    Schw |Agnes (1527–55, 1] Kf. Moritz v. Sachsen [ 1553], 2] Hzg. Joh. Friedrich II. v. Sachsen-Coburg-Eisenach [ 1595]), Elisabeth (1539–82, Kf. Ludwig VI. v. d. Pfalz [ 1583]);
    1) Kassel 17.8.1572 Magdalena (1552–87), T d. Gf. Bernhard VIII. v. d. Lippe (1527–63), 2) Darmstadt 25.5.1589 Eleonora (1552–1616), Wwe d. Fürsten Joachim Ernst zu Anhalt ( 1586), T d. Hzg. Christoph v. Württemberg ( 1568, s. NDB III);
    5 S (2 jung †), 5 T (2 jung †) aus 1), u. a. Landgf. Ludwig V. v. H.-D. (1577–1626), Landgf. Philipp v. H.-Butzbach (1581–1643, s. ADB 26), Landgf. Friedrich I. v. H.-Homburg, Begründer dieser Linie (1585–1638, s. NDB II, Art. Brabant);
    N Landgf. Moritz d. Gelehrte v. H.-Kassel ( 1632);
    E Landgf. Georg II. v. H.-D. ( 1661, s. NDB VI).

  • Biographie

    Während sich sein Vater schon fast 3 Monate in kaiserlicher Haft befand, wurde G. geboren. Seinen Namen trug er nach dem mütterlichen Großvater. Nach dem Tod seiner Mutter 1549 wurde er am Hof seines Schwagers, Kurfürst Moritz von Sachsen, und seit der Rückkehr seines Vaters aus der Gefangenschaft in Ziegenhain von Johann Buch erzogen. 1564-66 weilte er auf der Universität Marburg. Auf Grund des Testaments Landgraf Philipps von 1562 erhielt G. nach dessen Tod als nicht-souveräne Landgrafschaft – die Gesetzgebung, die Stände und die Universität waren mit den 3 anderen Landgrafschaften gemeinsam – die Obergrafschaft Katzenelnbogen, ein Achtel der Gesamtlandgrafschaft, bestehend aus den Teilen der oberrheinischen Tiefebene und des vorderen Odenwalds mit den Verwaltungsmittelpunkten Darmstadt, Auerberg, Dornberg, Lichtenberg und Rüsselsheim, im ganzen nur 78 Orte, von denen fast ein Drittel Passivlehen waren. Seit Oktober 1568 nahm G. seinen Sitz in Darmstadt. Aus dem dortigen Schloß waren die Wirtschaftsgebäude vor die Stadt verlegt, der innere Schloßhof neu ausgebaut worden auch für die Zwecke der Verwaltung. Zu diesen Neubauten gehörte die Schloßkapelle. Die Erhebung Darmstadts zur Residenz hatte umgestaltend auf die Stadtanlage gewirkt (Marktplatz, das älteste Rathaus, Bau einer Beamtenvorstadt am Ballonplatz und in der Magdalenenstraße). Der Bau des Schlosses Lichtenberg, das als Witwensitz in Aussicht genommen worden war, stellte das größte Bauvorhaben dar, das G. durchführen ließ. Den kleinen patriarchalischen Verhältnissen entsprach die Politik. Abgesehen von Einzelerwerbungen durch Kauf und Tausch (zum Beispiel Kranichstein von der Familie von Rensdorf) fielen ihm bei der Teilung des Besitzes der Grafen von Diez, der Söhne aus Landgraf Philipps 2. Ehe, 1577 das Alsbacher Schloß und ein Anteil am Amt Umstadt sowie 1583 als Ersatz für den ihm zustehenden Anteil am Erbe seines Bruders Philipp von Rheinfels die Ämter Homburg, Schotten und Stornfels zu, wodurch die Landgrafschaft allerdings ihre räumliche Geschlossenheit verloren hat. Gegen den landsässigen Adel zeigte er eine unnachgiebige Politik, die im Falle der Herren von Wallbrunn zu Ernsthofen gar zu kriegerischen Maßnahmen geführt hat. Die Vereinheitlichung der Landgrafschaft auf dem Gebiete des Rechts suchte er durch eine Kodifizierung des von den anderen Teilen der Gesamtgrafschaft abweichenden Privatrechts zu erreichen; die Veröffentlichung – nicht die Anwendung seit 1591 – des von Kanzler Johann Kleinschmidt verfaßten Katzenelnbogner Landrechts scheiterte aber an dem Widerstand des Samthofgerichts. 1575 führte G. eine Strafverfahrensordnung ein. Frühes merkantilistisches Wirtschaftsdenken zeigte sich in der Einführung der Seidenraupenzucht und der Förderung des Silberbergbaus wie der umfangreichen Anlage von Fischteichen. Seine sparsame Finanzwirtschaft hat der kleinen Herrschaft schließlich zu einem Bestand von ¼ Million Gulden verholfen. Konfessionell zeigte er eine persönliche, doch feste lutherische Haltung, der Konkordienformel schloß er sich nicht an, bei dem Streit der ober- und der niederhessischen Theologen verhielt er sich neutral. Besondere Pflege galt dem Schulwesen durch Gründung von niederen Schulen durch seinen Superintendenten Johannes Angelus. Die Darmstädter Lateinschule wurde zur Landesschule erhoben. Die Stadtkirche zu Darmstadt wurde die Grablege der Familie. G.s Regierungszeit hat die Voraussetzungen für die hessen-darmstädtische Politik während des 30jährigen Krieges geschaffen.

  • Literatur

    ADB VIII;
    J. W. Ch. Steiner, G. I., Landgf. v. H.-D., 1861;
    Ch. v. Rommel, Gesch. v. Hessen, 1820-58, V, S. 301 ff., VI, S. 84-114, IX, S. 396-98;
    K. Hattemer, Entwicklungsgesch. Hessen-Darmstadts I, 1913, S. 14-22;
    L. Ewald, Übersicht d. Territorialveränderungen, 1862;
    C. F. Günther, Aus Landgf. G. d. Frommen erstem Regierungsj., in: Archiv f. hess. Gesch. 8, 1855;
    L. Baur, Die Belagerung d. Hauses Ernsthofen 1569, ebd., 1856;
    C. F. Günther, Btrr. z. Landeskultur in Hessen-Darmstadt z. Z. d. Landgrafen, I. Periode 1567–91, ebd. 9, 1861, S. 445-62;
    Th. List, Btrr. z. Gesch. d. Fischerei u. Teichwirtsch. in Hessen-Darmstadt, ebd., NF 8, 1912, S. 172-74;
    C. Köbrich, Chronik d. hess. Berg-, Hütten- u. Salzwesens, ebd., NF 19, 1936, S. 288-90;
    A. B. Schmidt, Die geschichtl. Grundlagen d. bürgerl. Rechts im Ghzgt. Hessen, 1893, S. 67 ff.;
    C. Knetsch, Das Haus Brabant, 1918-31;
    ders., G. d. Frommen Werbung um Eleonore v. Württemberg 1588/89, in: Volk u. Scholle 7, 1929, S. 26 f. (Vortragsber.);
    Ph. Losch, Die Hochzeit d. Landgf. G. v. H.-D. mit d. Gfn. Magdalene v. Lippe, in: Hessenland, 1901, S. 7 ff.,|20 f., 31 f.;
    G. Haupt, Bau- u. Kunstdenkmäler d. Stadt Darmstadt, 1952/54;
    W. Diehl u. A. Schaedel, Unsere Stadtkirche in Wort u. Bild, 1911, neubearb. v. H. Walbe, 1930;
    L. Weyland, Gesch. d. Ghzgl. Residenzschlosses zu Darmstadt, in: Archiv f. hess. Gesch. 11, 1867, S. 447 ff.;
    O. Neubecker, Die Ahnenwappen Landgf. G.s I. v. H. u. s. 1. Gemahlin Magdalena zur Lippe auf d. Grabmal v. 1589 in d. Stadtkirche zu Darmstadt, ebd., NF 25, 1955, S. 40-51;
    H. Wellmer, Das Lichtenberger Schloß, 1926;
    M. Herchenröder, Die Kunstdenkmäler d. Landkr. Dieburg, 1940, S. 198 f.

  • Porträts

    Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Ghzgt. Hessen NF 1, Jg. 1891/95, 1899, S. 469 ff. u. Tafel 15;
    3geschossiger Alabasteraltar v. P. Osten, 1589 (Darmstadt, Stadtkirche), stellt d. landgfl. Fam. vor d. Gekreuzigten kniend dar.

  • Autor/in

    Friedrich Knöpp
  • Zitierweise

    Knöpp, Friedrich, "Georg I." in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 215-217 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118690493.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Georg I., Landgraf von Hessen-Darmstadt, genannt der Fromme, vierter und jüngster Sohn Philipps des Großmüthigen, war geb. am 10. Sept. 1547, während der Gefangenschaft seines Vaters, und wurde während dieser väterlichen Gefangenschaft am Hofe seines Schwagers Moritz von Sachsen, dann aber mit 10 jungen Adlichen seines Alters in Ziegenhain erzogen, bis er 1562 nach Marburg gerufen wurde, wo während der Herstellung des Schlosses zu Cassel der Hof sich aufhielt. Nach dem Ableben des Landgrafen Philipp des Großmüthigen im J. 1567 vollzogen seine Söhne die von ihm angeordnete Landestheilung. Der jüngste derselben, G., bekam in der Theilung die obere Grafschaft Katzenelnbogen, nahm seinen Sitz in Darmstadt und ward so Stifter der darmstädtischen Linie. Der Staat war damals von sehr geringem Umfange und bestand nur aus den Aemtern Darmstadt. Auerbach, Dornberg, Lichtenberg, Reinheim, Rüsselsheim, Homberg und einem Theile des Amts Butzbach; später, nach dem Tode Landgraf Philipps von Hessen-Rheinfels (1583), fiel, da dieser keine Nachkommen hatte, noch Homburg vor der Höhe nebst den Aemtern Schotten und Stornfels ihm zu. An der Stelle des 1546 durch den General Beuern oder Büren zerstörten Katzenelnbogener Schlosses erbaute sich G. ein neues. Als er die Regierung antrat, war er noch nicht ganz 20 Jahre alt, allein er zeigte sich dessenungeachtet als kluger und kraftvoller Regent und leitete mit viel Sorgfalt, Einsicht und Thätigkeit die Regierungsgeschäfte selbst. Jedem, der in eigenen oder fremden Angelegenheiten ihm etwas vorzutragen hatte, gab er Gehör, untersuchte alles selbst und wußte seinen Meinungen und Ansichten bei Berathung mit seinen Beamten durch Klarheit und Gründlichkeit ein solches Uebergewicht zu verleihen, daß wol nicht leicht anders als nach seinem Urtheile entschieden wurde. Mit einer für damalige Zeit seltenen Aufmerksamkeit sorgte er für Verbesserung und Verbreitung der Landwirtschaft und Obstbaumzucht und half dadurch seinem durch die letzten Kriege etwas verarmten Lande wieder empor. Durch Anlegung eines Kanals, des sogen. Landgrabens, machte er einen bisher wegen Sümpfen unbrauchbaren Landstrich zu fruchtbaren Gefilden, und eröffnete den Bewohnern seines Landes dadurch, daß er den Weinbau anfangen ließ, eine neue Quelle des Erwerbs. Selbst Versuche zum Seidenbau, die er begünstigte, gaben theilweise einen erwünschten Erfolg, Um die Gewerbe auf alle Weise in Aufnahme zu bringen, ertheilte er einigen Orten Marktgerechtigkeit und andere Gerechtsame, und vermehrte durch Anlegung von Bergwerken nicht allein die Staatseinkünfte, sondern verschaffte dadurch zugleich vielen Menschen ihren Lebensunterhalt. Auch für die Volksbildung sorgte er durch Errichtung von Freischulen, führte 1582 den Gebrauch des gregorianischen Kalenders ein, und wenn er wegen Vertreibung der Juden aus seinem Lande getadelt wird, so muß man zu seiner Entschuldigung anführen, daß nicht religiöse Unduldsamkeit sein Beweggrund war, sondern das Gebahren der Juden im Handelsverkehr mit den Christen. Wahrhafte Bewunderung verdient seine geordnete und sparsame Haushaltung, durch welche es ihm, trotz seiner beschränkten Einnahme, möglich wurde, ohne daß man ihm kleinliche Einschränkung, Mangel an Freigebigkeit oder Verletzung des fürstlichen Anstands zum Vorwurf machen konnte, nicht nur bedeutende Besitzungen, als: Stockstadt, Wolfskehlen, Bischofsheim, Gehaborn, Sensfeld, Kranichstein u. a. m. durch Kauf an sich zu bringen, sondern auch kostspielige Gebäude, wie das Schloß in Darmstadt, das Jagdschloß Kranichstein aufführen zu lassen. Auch die Landesverbesserungen, davon wir Erwähnung gethan, erforderten nicht unbedeutende Ausgaben; er bewerkstelligte alles, ohne das Land mit Abgaben zu drücken und ohne Schulden zu hinterlassen, ja er hinterließ sogar einen für damalige Zeiten gewiß bedeutenden Schatz von einer halben Million Gulden. G. besaß viele Kenntnisse, besonders in der Geschichte, in alten und lebenden Sprachen und war dabei sehr religiös und wahrhaft frommen Gemüths. Mit zärtlicher Sorgfalt widmete er sich der Erziehung seiner Kinder, und die Resultate dieser Erziehung waren die günstigsten. Unterstützt wurde er dabei durch seine treffliche Gemahlin, Magdalene, eine geborene Gräfin von der Lippe. Zu früh für sein Land, dessen Bestes ihm warm am Herzen lag, starb er, 49 Jahre alt, am 7. Febr. 1597.

  • Autor/in

    Walther.
  • Zitierweise

    Walther, "Georg I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 8 (1878), S. 673-674 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118690493.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA