Lebensdaten
unbekannt
Beruf/Funktion
Dynasten
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 122355180 | OGND | VIAF: 45180766
Namensvarianten
  • Brabant

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Zitierweise

Brabant, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd122355180.html [19.03.2024].

CC0

  • Biographie

    1) Anfänge und ältere Linie.

    Das Haus B. gehört zu den ältesten noch blühenden europäischen Fürstenhäusern. Stammvater ist Giselbert, Graf im Maasgau, der sich 846 mit einer Tochter Kaiser Lothars I. vermählte. Seine Nachkommen waren die Grafen von Hennegau und von Löwen, bis zur Mitte des 10. Jahrhunderts auch Herzöge von Lothringen. Graf Heinrich III. nannte sich 1086 zuerst nach dem Lande B.. Sein Bruder Gottfried I. wurde 1106 Herzog von (Nieder-)Lothringen. Herzog Heinrich I. von Lothringen wird als erster 1191 auch Herzog von B. genannt und führte den Brabanter Löwen im Wappen. Mit Herzog Johann III. von Lothringen, B. und Limburg ( 1355) bzw. mit seiner Tochter Herzogin Johanna ( 1406) starb die älteste Linie des Hauses B. aus.

    Aber schon im 13. Jahrhundert hatte das Geschlecht in Hessen den heute noch bestehenden Ast begründet. Herzogin Sophie, Tochter des Landgrafen Ludwig IV. von Thüringen und der heiligen Elisabeth und Gemahlin Herzogin Heinrichs II. von Lothringen und B., brachte nach dem Aussterben des Thüringer Landgrafenhauses (1247) ihren Sohn Heinrich nach Hessen und sicherte ihm im Thüringisch-Hessischen Erbfolgekrieg (1247–64) gegenüber Mainz und Meißen die hessischen Teile der thüringischen Erbschaft. 1292 wurde Heinrich I. als Landgraf von Hessen in den Reichsfürstenstand erhoben. Grundlegend für den Ausbau des Territoriums nach außen und im Innern blieb bis in das 15. Jahrhundert das Verhältnis zum Erzbistum Mainz. Es gelang den Landgrafen, die auf die Bildung eines eigenen geistlichen Territoriums abzielenden Bestrebungen der Erzbischöfe zu verhindern und vorwiegend auf Kosten des Erzstifts den hessischen Besitz schrittweise zu vergrößern. Für die weitere Geschichte des Landes Hessen entscheidend wurde die Erwerbung der Grafschaften Ziegenhain und Nidda (1450) sowie der Grafschaft (Ober- und Nieder-)Katzenelnbogen (1479). Mit Ziegenhain erhielt die Landgrafschaft die bisher fehlende Brücke zwischen Nieder- und Oberhessen (um Kassel bzw. Marburg), mit Nidda drang sie nach Süden in die fruchtbare, territorial aufgesplitterte Wetterau ein; mit der Niedergrafschaft Katzenelnbogen setzten sich die Landgrafen beiderseits des Rheins fest und gelangten in den Besitz des Rheinzolls zu St. Goar, der im 16. Jahrhundert eine wichtige finanzielle Grundlage der militärischen und politischen Stellung Hessens wurde; mit der Obergrafschaft (um Darmstadt) trat Hessen in den Bereich der süddeutschen Territorialpolitik ein. Landgraf Philipp der Großmütige (1504-1567) schloß sich 1524 der Reformation an und wurde einer der bedeutendsten Führer des politischen Protestantismus; unter ihm gewann Hessen vorübergehend eine führende Stellung in der Reichspolitik. Auf Philipps politisches Testament von 1562 geht die Zerstückelung des Landes durch die spätere Aufteilung unter die ältere Linie Hessen-Kassel und die jüngere Linie Hessen-Darmstadt zurück; sie wurde erst 1945 durch die Wiedervereinigung beider Hessen beseitigt. Der durch die Erbteilung herbeigeführte Gegensatz zwischen beiden Linien wurde durch den 1605 erfolgten Übertritt der älteren Linie zum reformierten Bekenntnis noch vertieft.

    Weitere größere Erwerbungen waren die Reichsabtei Hersfeld (1648), die Grafschaft Hanau-Münzenberg (1736) und das Hochstift Fulda (1816). 1803 wurde die Landgrafschaft Hessen-Kassel zum Kurfürstentum erhoben. Kurfürst Friedrich Wilhelm, der an der Seite Österreichs am Kriege gegen Preußen teilgenommen hatte, verlor 1866 sein Land an dieses.

    Von der älteren Linie spaltete sich im 17. Jahrhundert mit Landgraf Ernst (1623–93) die (katholische) Linie|Hessen-Rotenburg-Rheinfels ab, die 1834 ausstarb, und mit Landgraf Philipp (1655–1721) die Linie Hessen-Philippsthal, die noch heute blüht. Die Erben des Kurhauses sind die Nachkommen des Landgrafen Friedrich, eines Bruders des ersten Kurfürsten, Wilhelms I.; Chef der älteren Linie des Hauses B. ist heute Landgraf Philipp (* 1896), ehemals Oberpräsident der Provinz Hessen-Nassau. Die Nachkommen, aus nicht ebenbürtiger Ehe, des letzten Kurfürsten, Friedrich Wilhelm, führen den Titel Fürsten von Hanau.

    2) Jüngere Linie.

    a) Hessen-Darmstadt.

    Der Begründer ist der Landgraf Georg I. (1547–96, jüngster Sohn des Landgrafen Philipp des Großmütigen), der 1567 auf Grund des väterlichen Testamentes mit der Obergrafschaft Katzenelnbogen etwa ⅛ der Landgrafschaft Hessen erhielt. Die Erbfolge vom Vater auf den ältesten Sohn wurde durch Primogeniturordnung von 1602 festgelegt. Auf Grundbesitz apanagierte Nebenlinien bestanden in Butzbach (1609–43), Homburg (1622–1866), Braubach (1626–51), Itter (1661–76). Sonst wurden die jüngeren Söhne mit Geldapanagen abgefunden, sie standen vielfach in kaiserlichen Diensten (stets verbunden mit Konversion); eine italienische Linie ist 1768 ausgestorben.

    Philipps Testament (1562) hatte jedem der vier Söhne für dessen Landesteil volle landesherrliche und episkopale Gewalt, Sitz und Stimme auf dem Reichstag bestimmt. Er hatte aber auch die Gemeinsamkeit von Titel und Wappen und des Lehensempfangs, die Gemeinschaftlichkeit einer Reihe von Institutionen (Hofgericht, Landtag, Synoden, Universität, Landeshospitäler, Samtarchiv) festgesetzt; die vier Brüder bestätigten diese sowie das gegenseitige Erbrecht in dem Brüdervergleich von 1567 und der Erbeinigung von 1568. In der Praxis setzte sich aber nicht diese Art von Gesamtverfassung, die ja unverkennbare Verwicklungskeime in sich barg, sondern das Selbständigkeitsstreben der Einzelteile und besonders Hessen-Darmstadts, entscheidend gefördert durch das konfessionelle und politische Zerwürfnis mit Hessen-Kassel seit dem beginnenden 17. Jahrhundert, mehr und mehr durch. Die gemeinschaftlichen Rechte und Institutionen verschwanden im Laufe des 17. Jahrhunderts rechtlich bzw. tatsächlich oder führten ein Schattendasein.

    Die Politik des Hauses war wesentlich bedingt durch den Ausbau des Territoriums, zunächst auf der Grundlage eines gemäßigten Luthertums und in Verbindung mit Hessen-Kassel bis 1604 sowie dem erbverbrüderten Kurbrandenburg und besonders Kursachsen; die Erbverbrüderung ist tatsächlich nie in Kraft getreten, spielte jedoch zeitweise in Darmstadt eine gewisse politische Rolle. Der 1604 beginnende Streit mit Hessen-Kassel um das Erbe des Landgrafen Ludwig IV. zu Marburg, verstärkt durch den Übergang der Landgrafen von Hessen-Kassel zum reformierten Bekenntnis 1605, veranlaßte eine zunehmende Anlehnung an den Kaiser, doch ohne Bekenntniswechsel der regierenden Herren. Der Erwerb der am Oberrhein gelegenen Grafschaft Hanau-Lichtenberg 1736, durch den der Landgraf von Hessen-Darmstadt in oberster Gerichts- und Militärhoheit bezüglich der elsässischen Ämter Vasall der Krone Frankreichs wurde, änderte an dieser Haltung nichts.

    Neben dem Begründer des Hauses, Georg I., sind für die Geschichte des Hauses und Landes von besonderer Bedeutung gewesen die beiden Landgrafen des 30jährigen Krieges, Ludwig V. ( 1626) und Georg II. ( 1661) und vor allem Ludwig X. (I.) ( 1830), die drei ersten gute Vertreter des lutherischen Obrigkeitsstaates, letzterer ein wesentlicher Typ des aufgeklärten fürstlichen Absolutismus. Politisch wichtig ist im 19. Jahrhundert Großherzog Ludwig IV. (1837–92) als Vorkämpfer der Einheitsbewegung in Hessen. Nicht wenige Mitglieder des Hauses sind in hohen militärischen Führerstellungen, in der Literatur, in Wissenschaften und Künsten besonders hervorgetreten.

    b) Nebenlinie Hessen-Homburg.

    Begründer der Linie ist Landgraf Friedrich d. Ältere (1585-1638), jüngster Sohn Georgs I. von Hessen-Darmstadt. Die auf das Amt Homburg apanagierte Linie war nicht reichsunmittelbar, doch verzichtete Hessen-Darmstadt 1768 auf den größten Teil seiner Hoheitsrechte; sie wurde 1816 souverän und erlosch mit dem Tode des letzten Landgrafen Ferdinand am 24.3.1866. Die Landgrafschaft fiel an das Großherzogtum Hessen zurück, wurde jedoch von diesem im preußisch-hessischen Friedensvertrag vom 3.9.1866 an Preußen abgetreten.

    Die Landgrafschaft war zu klein, um in der Politik eine nennenswerte Rolle zu spielen. Die von Anfang an sehr schmale wirtschaftliche Basis des Hauses erreichte erst durch|eine günstige Heirat Landgraf Friedrichs II. (1633–1708), die ihm 1662/64 den Ankauf der sehr wertvollen Ämter Hötensleben, Öbisfelde und Winningen (im Magdeburgischen) ermöglichte, eine leidliche Ausdehnung. Wirtschaftliche Gründe, aber auch Begabung führten die Mehrzahl der Landgrafen und Prinzen in fremde Kriegsdienste, nach Rußland oder zu reformierten Häusern ( Friedrich II. war 1670 zum reformierten Bekenntnis übergetreten), in denen sie sich meist sehr auszeichneten. Von Bedeutung ist vor allem Landgraf Friedrich II. als Regent und Militär (Kleists „Prinz von Homburg“). Im Bereich der Wissenschaften und Künste traten sie weniger hervor. Jedoch überragt Friedrich Ludwig(1748–1820) als Schriftsteller, als Freund Lavaters, Klopstocks u. a., als Förderer Hölderlins fast alle seine Standesgenossen; unter seinen Kindern fallen Auguste (1776–1871) durch hohe geistige, Marianne (1785–1846) und Leopold (1787–1813) durch künstlerische Begabung auf. Um den Ausbau Homburgs hat sich Elisabeth von England ( 1840), Gemahlin Friedrich Josephs (1769–1829), verdient gemacht.

  • Literatur

    F. Ch. Butkens, Trophées tant sacrés que profanes du Duché B., 2 Bde., Den Haag ²1724;
    C. Knetsch, Das Haus B., Geneal. d. Herzoge v. B. u. d. Landgrafen v. Hessen, 1919-31 (im Selbstverlag d. Ver. f. d. Ghzgt. Hessen, Darmstadt). - Qu.: Hausarchiv d. Kurhauses (Hessen-Rumpenheim) u. Fam.archiv d. Linie Hessen-Philippsthal im Staatsarchiv Marburg.

  • Literatur

    C. Knetsch, Das Haus B., 1917-31;zu Hessen-Darmstadt:
    W. van Calker, Das Staatsrecht d. Ghzgt. Hessen, 1913;
    V. Würth, Das ghzgl. hess. Wappen in seiner gesch. Entwicklung, 1917;
    zu Hessen-Homburg: de Verdy du Vernois, Hist. … de la maison de Hesse-Hombourg, 1791;
    K. Schwartz, Landgf. Friedrich V. v. H.-H. u. seine Fam., 3 Bde., ²1888. - Qu.: Hausarchiv d. regierenden Herren v. H.-D. bis 1877, Fam.arch. f. Prinz Carl (1809–77) u. Deszendenz, Hausarchiv d. Landgrafen v. H.-H., alle im Staatsarchiv Darmstadt.

  • Autor/in

    Walter Heinemeyer, Ludwig Clemm
  • Zitierweise

    Heinemeyer, Walter; Clemm, Ludwig, "Brabant" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 499-501 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd122355180.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA