Lebensdaten
1827 – 1900
Geburtsort
Metschkau Kreis Striegau (Schlesien)
Sterbeort
Hamm
Beruf/Funktion
preußischer Kultusminister
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 118683020 | OGND | VIAF: 77109972
Namensvarianten
  • Falk, Paul Ludwig Adalbert
  • Falk, Adalbert
  • Falk, Paul Ludwig Adalbert
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Zitierweise

Falk, Adalbert, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118683020.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ludw. (1801–72), Pfarrer u. Konsistorialrat in Breslau, zuletzt in Waldau b. Liegnitz (s. ADB VI), Pfarrers-S aus Hinterpommern;
    M Emma (1801–69), T d. Leinwandkaufm. Valentin Hoffmann in Breslau;
    Breslau 1851 Rose (1827–98), T d. Franz Passow (1786–1833), Prof. d. klass. Philol. in Breslau (s. ADB 25);
    3 S, 3 T, u. a. Adalbert v. F. (preuß. Adel 1879, 1856-1937), preuß. Gen. d. Inf.

  • Biographie

    Vom Vater im Geiste eines unorthodoxen evangelischen Christentums erzogen, nahm F. 1844 in Breslau das juristische Studium auf, das er 1847 mit der Auskultatorprüfung und der Promotion beendete, und trat in den Staatsdienst ein. Als Regierungskandidat im Preußischen Landtag – der sogenannten „Landratskammer“ von 1857 – trat er der gemäßigt-liberalen und regierungsfreundlichen „Fraktion Mathis“ bei und unterstützte als Mitglied der Militärkommission des Landtages in der Frage der Heeresreform die Regierungsvorlage. Am Ausgang der „Neuen Ära“ (1861) wurde F. zum Staatsanwalt beim Berliner Kammergericht und Hilfsarbeiter im Justizministerium, zu Beginn der „Konfliktszeit“ (1862) zum Appellationsgerichtsrat in Glogau ernannt. Im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes (1867) gesellte er sich vorübergehend zu der kleinen, „Zentrum“ genannten altliberalen Fraktion. Als Geheimer Justizrat und Vortragender Rat im Justizministerium (seit 1868) und – seit 1871 – auch als Bevollmächtigter zum Bundesrat hat er an den großen gesetzgeberischen Arbeiten der Reichsgründungszeit mitgewirkt. Auf der Höhe einer erfolgreichen, aber keineswegs sprunghaften Karriere kam – für F. selbst überraschend – die entscheidende Wendung seines Lebens: die Berufung zum Minister der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten als Nachfolger H. von Mühlers (22.1.1872).

    Nach einem bekannten Ausspruch Bismarcks war es die Aufgabe des neuen Ministers, „die Rechte des Staates der Kirche gegenüber wiederherzustellen und zwar mit möglichst wenig Geräusch“. D. h., F. sollte die von seinem konservativen Vorgänger nur widerwillig und unter dem übermächtigen Drucke Bismarcks eingeleiteten Maßnahmen gegen die katholische Kirche Preußens energisch und konsequent zu Ende führen. F., damals noch ein warmer Verehrer Bismarcks, hat die ihm zugewiesene Rolle ohne Zögern ergriffen. Er ist aus innerer Überzeugung Bismarcks wichtigster Gehilfe im „Kulturkampf“ geworden – der eigentliche Schöpfer jener Kampfgesetzgebung, die sich zwischen 1872 und 1876 entfaltete. Sie hat zu einer unheilvollen Verhärtung der Gegensätze geführt und sich als schwerer Fehlschlag erwiesen. Mit wenigen Ausnahmen hat sie denn auch die große kirchenpolitische Auseinandersetzung nicht überdauert. Wie für den Kulturkampf als Ganzes, so fällt auch für die Gesetzgebung F.s die letzte Verantwortung Bismarck zu. Aber sicher ist, daß Bismarck schon frühzeitig Kritik an F. geübt hat und an dem Erfolg von dessen Methode zweifelte, auch wenn er den hochgeschätzten Minister nach außen stützte. Nur unter Androhung seines Rücktritts konnte F. 1873 die Einführung der obligatorischen Zivilehe im Personenstandsgesetz bei Bismarck erzwingen. Der tiefere Grund für Bismarcks wachsende Reserve gegenüber dem Minister liegt nicht in F.s offenkundigem Mangel an taktischem Geschick und staatsmännischer Geschmeidigkeit, sondern in der verschiedenen Grundauffassung der beiden Männer vom Wesen des Konflikts. Für Bismarck war er ein politischer Machtkampf, den er in erster Linie gegen die Zentrumspartei und nicht gegen die katholische Kirche führte – für F. war er ein Kampf um das Rechtsverhältnis von Staat und Kirche. F. fühlte sich als Diener der Idee des Rechts, die er in der Staatsautorität verkörpert sah und beiden Konfessionen gegenüber paritätisch zur Geltung bringen wollte. In seiner Politik ist noch ein „praktischer Hegelianismus“ (Bornkamm) spürbar – es fehlte ihr an Wirklichkeitssinn, aber sicher nicht an sittlichem Ernst. In der Hitze und Verwirrung des Tageskampfes geriet sie bald in einen inneren Widerspruch. Während sie auf der einen Seite ihrem erklärten Leitziel zustrebte: der Trennung von Staat und Kirche durch Schulaufsicht, Zivilehe und Erleichterung des Kirchenaustritts, verstärkte sie auf der anderen Seite die Staatsaufsicht über die verschiedensten Bereiche des kirchlichen Lebens. Dem entsprach auch die vielfältige Gegnerschaft, die sie hervorrief: nicht nur der katholischen Bevölkerung aller Schichten, sondern gerade auch der konservativ gesinnten evangelischen Kreise, die ebenso scharf wie das Zentrum die Trennung von Kirche und Schule und die Zivilehe bekämpften. Der Kaiser stimmte den Kampfgesetzen, insbesondere der Zivilehe, nur unter stärkstem innerem Widerstreben zu, während die Kaiserin F. unverhohlene Feindschaft entgegenbrachte. Als sich 1878 die große Wende der Bismarckischen Innenpolitik – die Abkehr von den Nationalliberalen, seinen bisherigen Stützen|im Kulturkampf – abzeichnete und gleichzeitig der Tod Pius' IX. neue Verhandlungsmöglichkeiten mit der Kurie eröffnete, war F.s Stellung unhaltbar geworden. Am 11.9.1879 überreichte er sein Abschiedsgesuch. Nach der Entlassung aus dem Amt hat F. für das preußische Abgeordnetenhaus kandidiert – dem Reichstag gehörte er seit 1873 an – und hier noch zweimal (1880) gegen den Abbau der Kampfgesetze Stellung genommen. Von 1882 bis zu seinem Tode war er Präsident des Oberlandesgerichts in Hamm.

    Die führende Rolle, die F. im Kulturkampf zufiel, hat sein Wirken an der Spitze der preußischen Unterrichtsverwaltung in den Schatten gerückt. Und doch liegen hier seine eigentlichen und unbestreitbaren Verdienste. Seine Fürsorge galt vor allem der Volksschule und der Hebung des Lehrerstandes. Die 1872 von F. erlassenen „Allgemeinen Bestimmungen, betreffend das Volksschul-Präparanden- und Seminarwesen“ bilden den Ausgangspunkt einer durchgreifenden Verbesserung der Ausbildung sowie der beamten- und besoldungsrechtlichen Stellung der Lehrer. Die deutsche Lehrerschaft hat denn auch dem sonst so umstrittenen „Kulturkampfminister“ ihre Dankbarkeit bewahrt und ihm noch 1905 in Hamm ein Denkmal errichtet.

  • Werke

    Reden aus d. J. 1872-79, 3 T., 1880.

  • Literatur

    H. R. Fischer, A. F., Preußens einstiger Kultusmin., 1901;
    E. Foerster, A. F., Sein Leben u. Wirken, 1927 (P);
    ders., in: Schles. Lb. III, 1928, S. 281-94 (L, P);
    J. Heckel, Die Beilegung d. Kulturkampfes in Preußen, in: ZSRGK 19, 1930;
    M. Lenz, Gesch. d. kgl. Friedrich-Wilhelms-Univ. zu Berlin II, 2, 1918, S. 354 ff.;
    R. Ruhenstroth-Bauer, Bismarck u. F. im Kulturkampf, 1944;
    H. Bornkamm, Die Staatsidee im Kulturkampf, in: HZ 170, 1950;
    Alex. Meyer, in: BJ V, S. 225-35 (L);
    Lex. d. Päd. I, 1921, S. 1222 f.;
    RGG³;
    R. Lüdicke, Die preuß. Kultusmin. u. ihre Beamten im 1. Jh. d. Min. 1817–1917, 1918;
    R. Morsey, Bismarck u. d. Kulturkampf, in: Archiv f. Kulturgesch. 39, 1957, S. 232-70.

  • Quellen

    Qu.: Nachlaß im Dt. Zentralarchiv Merseburg.

  • Porträts

    Denkmal v. K. Wandschneider in Hamm, 1905.

  • Autor/in

    Stephan Skalweit
  • Zitierweise

    Skalweit, Stephan, "Falk, Adalbert" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 6-7 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118683020.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA