Lebensdaten
1875 – 1945
Geburtsort
Worms
Sterbeort
Bloemendaal-Overveen (Niederlande)
Beruf/Funktion
Jurist ; Rechtstheoretiker ; Arbeitsrechtler
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 118614711 | OGND | VIAF: 27864307
Namensvarianten
  • Sinzheimer, Hugo Daniel
  • Sinzheimer, Hugo
  • Sinzheimer, Hugo Daniel
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Sinzheimer, Hugo, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118614711.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Leopold (1838–1917), Textilfabr. in W., seit 1897 Privatier in Frankfurt/M.;
    M Franzisca (Fanny) Mayer (Meyer) (1843–1925), aus Maikammer (Pfalz);
    3 B u. a. Siegfried (eigtl. Salomon Friedrich) (1865–1917, später kath.), Dr. phil., Hauptschr.leiter d. Zs. „Jugend“ in München (s. DBJ II, Tl.), Ludwig (1868–1922, 1899 ev.), Dr. rer. pol., ao. Prof. d. Nat.ök. u. Finanzpol. an d. Univ. München (s. DBJ IV, Tl.; Th. Breisach, Jüd. Univ.professoren im Kgr. Bayern, 2000), 1 Schw Louise Salin (1866–1928);
    1913 Paula Selig (1890–1960, jüd.), aus Würzburger Weinhändlerfam., emigrierte in d. Niederl., 1935 Graphologin in Amsterdam, n. 1945 wiss. Mitarb. im Fachbereich Entwicklungspsychol. d. Univ. Amsterdam;
    1 S Hans Simon (* 1915/16), emigrierte 1933 in d. Niederl., dann über Frankr., Spanien u. Portugal in d. USA, Diamantenhändler in Belgien, 3 T Gertrud Mainzer (* 1914/15, N. N. Mainzer, Jur. in S.s Kanzlei in Frankfurt/M.), emigrierte 1933 in d. Niederl., in d. KZ Bergen-Belsen deportiert, übersiedelte n. 1945 in d. USA, Gartenarchitektin, später Jugendrichterin in New York, Vf. v. unpubl. Memoiren (s. Bibliographia Judaica), Eva (* 1918), emigrierte 1933 in d. Niederl., 1939 (?) n. Theresienstadt deportiert, Kindergärtnerin, Ursula (* 1922), emigrierte 1933 in d. Niederl., Malerin, Gruppentherapeutin.

  • Biographie

    S. studierte nach dem Abitur in Worms und dem Abbruch einer kaufmännischen Lehre seit 1894 Rechtswissenschaften und Nationalökonomie in München, Berlin, Freiburg (Br.), Marburg und Halle und wurde 1901 mit einer Arbeit zum Dienstvertragsrecht in Heidelberg promoviert. Während des Studiums in Halle hatte S. engen Kontakt zu dem Neukantianer Rudolf Stammler (1858–1938) und wurde geprägt von dessen Verständnis des Rechts als „sozialer Technik“. S. leitete daraus die Möglichkeit und Aufgabe der Rechtswissenschaft ab, auf die Vervollkommnung des sozialen Lebens hinzuwirken. Seit 1903 war S. in Frankfurt/M. als Rechtsanwalt tätig (seit 1920 zusätzlich als Notar) und veröffentlichte daneben zahlreiche Schriften zum Tarifvertragsrecht, insbesondere „Der korporative Arbeitsnormenvertrag“ (1907/08) und „Ein Arbeitstarifgesetz, Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht“ (1916). Zusammen mit dem Ökonomen Heinz Potthoff (1875–1945) gründete S. 1914 die Zeitschrift „Arbeitsrecht“ und trat nach Kriegsbeginn der SPD bei. 1917–33 war er Stadtverordneter in Frankfurt/M. und während der Novemberrevolution 1918/19 dort kurzzeitig Polizeipräsident. 1919 errang S. ein Mandat für die Weimarer Nationalversammlung, wo er als Berichterstatter maßgeblich an der Ausarbeitung des Abschnitts „Das Wirtschaftsleben“ mit dem berühmten „Räteartikel“ (Art. 165) beteiligt war und als vehementer Gegner der Todesstrafe auftrat. 1920 wurde S. Honorarprofessor für Arbeitsrecht, später auch für Rechtssoziologie, an der Univ. Frankfurt/M. und war an der Gründung der dortigen Akademie der Arbeit beteiligt. Zu S.s Schülern gehörten die Juristen und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel (1898–1975) und Franz Neumann (1900–54), außerdem Otto Kahn-Freund (1900–79), sowie der Politiker Carlo Schmid (1896–1979) und der Politikwissenschaftler Hans Morgenthau (1904–80). Unter S.s Vorsitz arbeitete eine Expertenkommission im Auftrag des Reichsarbeitsministeriums 1921 den Entwurf eines Tarifvertragsgesetzes aus, der aber nicht verwirklicht wurde. 1925 war S. u. a. neben Gustav Radbruch (1878–1949) Mitherausgeber der Zeitschrift „Die Justiz“, dem Organ des Republikanischen Richterbundes, und begleitete das rechtspolitische Zeitgeschehen der Weimarer Republik mit seinen dort regelmäßig veröffentlichten Chroniken. S. war bis 1933 Mitglied der ständigen Deputation der Deutschen Juristentages. Daneben war er weiterhin als Rechtsanwalt tätig und machte sich v. a. in politischen Strafsachen (Fall Bullerjahn) und als Rechtsbeistand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) einen Namen. 1928 war S. Mitglied der Kommission, die im Auftrag des ADGB das Konzept einer „Wirtschaftsdemokratie“ ausarbeitete. Als Schlichter im Berliner Metallarbeiterstreik 1930 trug S. einen Schiedsspruch mit, der deutliche Gehaltseinbußen vorsah, was ihm scharfe Kritik der Gewerkschaften einbrachte. Nach der Regierungsübernahme der Nationalsozialisten wurde S. zunächst inhaftiert, konnte in der Folge aber über das Saarland in die Niederlande emigrieren. An der Univ. Amsterdam erhielt S. noch 1933 eine Honorarprofessur für Rechtssoziologie, bevor er 1935 zusätzlich Ordinarius für Arbeitsrecht an der Univ. Leiden wurde. 1937 wurde er aus Deutschland ausgebürgert, enteignet und der Doktorgrad wurde ihm aberkannt. 1938 erschien mit den „Jüdischen Klassikern der deutschen Rechtswissenschaft“ (²1953), die als Antwort auf Carl Schmitts antisemitischen Vortrag über „Das Judentum in der Rechtswissenschaft“ konzipiert waren, ein spätes Hauptwerk. 1940, nach dem Einmarsch der Deutschen in die Niederlande, wurde S. erneut vorübergehend verhaftet, tauchte dann unter und überlebte mit seiner Frau im holländ. Versteck Krieg und Verfolgung.

    Dank seiner bahnbrechenden Schriften zum Tarifvertragsrecht gilt S. als Mitbegründer des dt. Arbeitsrechts. Ausgehend von dem Befund, daß sich der Tarifvertrag nicht mit den herkömmlichen privatrechtlichen Kategorien erfassen lasse, konzipierte S. die bis heute geltenden Grundlagen des Tarifrechts (v. a. Verbände bzw. einzelne Arbeitgeber als Vertragspartner, normative u. obligatorische Wirkungen d. Tarifbestimmungen) und sicherte dem Arbeitsrecht seinen Rang als eigenes Rechtsgebiet. Für S.s Werk charakteristisch – in seiner Rezeption aber wenig präsent – ist die Einbettung der juristischdogmatischen Ausführungen in eine idealistisch-utopische Evolutionslogik. Danach war das Tarifrecht ein Zwischenschritt in der Entwicklung hin zu einem neuen sozialen Recht der Wirtschaft.

  • Auszeichnungen

    Hugo Sinzheimer Instituut d. Univ. Amsterdam.

  • Werke

    Weitere W Brauchen wir e. Arbeitstarifgesetz? Rechtsfragen d. Tarifvertrags, 1913;
    Grundzüge d. Arb.rechts, 1921, ²1927;
    Das Problem des Menschen im Recht, 1933;
    Theorie d. Gesetzgebung, Die Idee d. Evolution im Recht, 1949 (postum).

  • Literatur

    F. Böhm, Geleitwort in: H. S., Jüd. Klassiker d. dt. Rechtswiss., ²1953;
    O. Kahn-Freund, in: ders. u. T. Ramm (Hg.), Arbeitsrecht u. Rechtssoziol., Bd. 1, 1976, S. 1–33 (W-Verz. S. 323–41);
    G. A. Ritter, Die Entstehung d. Räteart. 165 d. Weimarer Reichsvfg., in: HZ 258, 1994, S. 73–110;
    K. Kubo, H. S., Vater d. dt. Arb.rechts, 1995;
    S. Knorre, Soz. Selbstbestimmung u. individuelle Verantwortung, H. S. (1875–1945), Eine pol. Biogr., 1991;
    P. Benöhr, in: Heinrichs (P);
    S. Blanke, Soz. Recht oder kollektive Privatautonomie? H. S. im Kontext nach 1900, 2005;
    Biogr. Lex. Weimarer Rep.;
    Frankfurter Biogr. (P);
    BHdE I;
    Die Juden d. Frankfurter Univ., hg. v. R. Heuer u. S. Wolf, 1997 (Qu, P).

  • Porträts

    P Zeichnung v. L. Salini, Abb. in: R. Erd, H. S. (1875–1945), Aufruf z. Befreiung d. Menschen, in: Krit. Justiz (Hg.), Streitbare Juristen, 1988, S. 283;
    Bronzebüste v. H. Gebhardt, 1957 (Frankfurt, Ak. d. Arb.).

  • Autor/in

    Sandro Blanke
  • Zitierweise

    Blanke, Sandro, "Sinzheimer, Hugo" in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 474-475 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118614711.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA