Lebensdaten
1473 – 1541
Geburtsort
Dresden
Sterbeort
Dresden
Beruf/Funktion
Herzog von Sachsen
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 115821872 | OGND | VIAF: 261788443
Namensvarianten
  • Heinrich von Sachsen
  • Heinrich der Fromme von Sachsen
  • Heinrich
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Zitierweise

Heinrich der Fromme, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd115821872.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Wettiner;
    V Hzg. Albrecht v. S. ( 1500, s. NDB I);
    M Zdena (Sidonia) (1449–1510), T d. Kg. Georg Podïebrad v. Böhmen ( 1471, s. NDB VI);
    Ov Kf. Ernst v. S. ( 1486, s. NDB IV);
    B Hzg. Georg v. S. ( 1539, s. NDB VI), Friedrich ( 1510), Hochmeister d. Dt. Ordens (s. NDB V);
    Vt Kf. Friedrich v. S. ( 1525, s. NDB V), Kf. Johann v. S. ( 1532);
    - Freiberg 6.7.1512 Katharina (1487–1561), T d. Hzg. Magnus II. v. Mecklenburg ( 1503) u. d. Sophie Prn. v. Pommern-Stettin;
    3 S (1 jung †), 3 T, Kf. Moritz v. S. ( 1553), Kf. August v. S. ( 1586, s. NDB I), Sibylla (1515–92, Hzg. Franz I. v. S.-Lauenburg, 1581), Emilia (1516–91, Mgf. Georg v. Brandenburg-Ansbach, 1543, s. NDB VI), Sidonia (1518–75, Hzg. Erich II. v. Braunschweig-Lüneburg, 1584, s. NDB VI);
    N Kf. Joh. Friedrich v. S. ( 1554).

  • Biographie

    H. erlangte Bedeutung durch die Einführung der Reformation im albertinischen Sachsen. – 1498 unternahm er – wie sein Vater 1476 – eine Wallfahrt nach Jerusalem und später noch eine weitere nach Compostela. Durch die „Väterliche Ordnung“ (1499) wurde H. zum Gubernator von Friesland bestimmt. Falls Friesland aufgegeben werden müsse, solle sein Bruder Georg ihn mit Schloß, Stadt und den Ämtern Freiberg und Wolkenstein ohne Bergwerke und Münze und mit dem 4. Teil der Landeseinkünfte entschädigen. Als H. den Vater in Friesland vertrat, steigerte er durch zu hohe Forderungen den Widerstand der Friesen. Sie belagerten ihn in seiner Residenz Franeker, bis der Vater ihn befreite. Nur kurze Zeit beherrschte H. Friesland. Bald kehrte er an den Hof nach Dresden zurück. Nach dem „Brüderlichen Vertrag“ (1505) bezog er seine Residenz auf dem Schloß in Freiberg (bis 1539) mit einer Jahresrente von 12 500 Gulden – H. lag die Verwaltungsarbeit nicht, er lebte in enger Verbundenheit mit Kriegsleuten, Handwerkern und Bergleuten, bei denen er sehr beliebt war. Er war sehr eigenwillig, aber offen und aufrichtig, fröhlich und freigiebig, ein begeisterter Jäger. Seine größte Freude war seine wachsende Sammlung von Handwaffen und Geschützen, die er später dem Schmalkaldischen Bund anbot. Die Geldnot am Freiberger Hof stieg mit dem Wachstum der Familie. Die Herzogin zu Rochlitz und die Ernestiner, auch der Rat zu Freiberg halfen aus. Nach Erschließung der Berggruben bei Wüstenschlette gründete H. 1521 die Bergstadt Marienberg, deren Entwicklung er geschickt förderte. Er ließ sich neben dem Renaissance-Rathaus ein Haus am Markt bauen und weilte oft mit seiner Familie dort oder auf dem nahen Schloß Wolkenstein. Wiedertäufer und Zigeuner duldete er nicht in seinem Gebiet.

    Seiner klugen, energischen Gemahlin gelang es in jahrelanger Arbeit, H. für Luthers Lehre zu gewinnen. Trotz seiner Abhängigkeit von seinem lutherfeindlichen Bruder, der ihn überwachen ließ, war er bereit, die Reformation in seinem Gebiet einzuführen, zuletzt noch bestärkt von Kurfürst Johann Friedrich und von dem Rat Anton von Schönberg, den H.|1536 in seine Dienste nahm. Zu Neujahr 1537 durfte Jakob Schenk im Dom das Abendmahl auf lutherische Weise reichen. Nach dem Einführungsgottesdienst der Reformation zum Trinitatisfest 1537 (27.5.) wurde die erste eilige Visitation und 1538 eine zweite gründlichere von Spalatin, Jonas und dem Zwickauer Superintendenten Beier durchgeführt. Januar 1537 vermittelte Katharina, durch den Kurfürsten angeregt, den Antrag zur Aufnahme in den Schmalkaldischen Bund. H. wurde mit seinem Sohn Moritz in den Hauptvertrag aufgenommen. Der „Verfassung zu Rettung und Gegenwehr“ wollte er bei Übernahme der Landesregierung beitreten. Die altgläubige Freiberger Geistlichkeit, der Bischof von Meißen und der Adel protestierten gegen die Einführung der Reformation. Georg sperrte die Zinsen seiner Untertanen für die Freiberger Klöster, so daß die Mittel zur Bezahlung der evangelischen Geistlichen fehlten. Im Herbst 1538 verzieh Georg seinem Bruder den persönlichen Übertritt zu Luthers Lehre und versprach ihm, wenn er in die Liga eintrete und sich verpflichte, das Land beim alten Glauben zu lassen, die Herrschaft Penig, die Bezahlung seiner sämtlichen Schulden und das Heiratsgeld für die Tochter. Doch weder die harten Maßnahmen noch die verführerischen Lockungen beeinflußten H. Innerlich überzeugt, hielt er fest zur Reformation.

    Seine 2jährige Regierungszeit als Nachfolger Georgs ( 1539) brachte H. so viele Widerwärtigkeiten, daß er sich oft nach Freiberg zurücksehnte. Weder er noch Anton von Schönberg waren in ihrem Alter fähig, sich in die Regierung eines so großen Landes einzuarbeiten, zumal die Räte Georgs schroff zurückgewiesen wurden. Auf Wunsch Kurfürst Johann Friedrichs, der eine allmähliche Einführung der neuen Religion, wie sie Philipp von Hessen empfohlen hatte, ebenso wie Luther für Sünde hielt, trat nun anstelle von Georgs Zwang zum alten Glauben der Zwang zu Luthers Lehre. H. trennte Huldigungsreise von Visitationsreise, ließ aber seinen Hofprediger Lindenau schon auf der Huldigungsreise evangelisch predigen und erkannte vor der Huldigung keine ihm gestellte Bedingung an. Die Einführungsfeier der Reformation war zu Pfingsten (25.5.) 1539 in Leipzig unter Mitwirkung von Luther, Jonas, Myconius, in Anwesenheit von H. und seiner Familie, Kurfürst Johann Friedrich mit Gemahlin und Bruder, Melanchthon und Cruciger. Mit fast denselben Visitatoren wie im Freiberger Gebiet wurde auf derselben Grundlage die 1. eilige Visitation vorgenommen, die bloß die Städte berührte. H. übernahm nicht die kursächsische Gottesdienstordnung, sondern ließ von einer Kommission die „Heinrichs-Agende“ mit einem ausführlichen Notenteil bearbeiten, die über 2 Jahrhunderte in Geltung blieb. Er war musikalisch und sehr sangesfreudig. In wachsender Verstimmung löste sich H. allmählich von der Bevormundung durch seinen kurfürstlichen Neffen und ließ die 2. gründlichere Visitation 1539/40 nicht durch kurfürstliche Visitatoren, sondern durch die Superintendenten von Freiberg und Chemnitz, Zeuner und Fueß, und durch Vertreter des Adels vornehmen. Auf seinem einzigen Landtag in Chemnitz November 1539 hatte er sich durch die Steuerbewilligung der Stände genötigt gesehen, im Glaubenszwang nachzugeben, zu versprechen, ohne Bewilligung der Stände in keinen Bund einzutreten und die Einziehung der geistlichen Güter einem Ausschuß zu übergeben. Er unterschrieb die Erklärung, daß er sich nicht daran bereichern, sondern ⅓ zur Besoldung der Pfarrer, ⅓ für Universität und Schulen und ⅓ für das Wohl des Landes verwenden wolle. Am hartnäckigsten war der Kampf mit den Bischöfen, besonders mit Johann VIII. von Meißen, um die Reichsstandschaft, hinter die sich König und Kaiser schützend stellten. Trotzdem ließ H. im Dom zu Meißen evangelische Gottesdienst halten. Der Kurfürst ließ das Grab Bennos nachts zerstören, und beide zwangen die Bischöfe zur Verzichterklärung auf die Reichsstandschaft. Aber deren Beschwerde beim Kaiser erwirkte ihnen Juli 1541 die Zusicherung ihrer Reichsunmittelbarkeit. Bald darauf starb H., nachdem er auf Wunsch der Stände 11 Tage vorher seinen Sohn Moritz als Mitregenten eingesetzt hatte. Wegen Streitigkeiten mit Landgraf und Kurfürst hatte sich H. vom Beitritt zur „Verfassung für Rettung und Gegenwehr“ zurückgehalten, sich aber bereit erklärt, den Schmalkaldern bei Angriffen des Glaubens wegen zu helfen, die er schärfer von weltlichen Angelegenheiten getrennt wissen wollte. Der Augsburger Konfession war er treu geblieben und hatte auch seine Familie testamentarisch dazu verpflichtet.

  • Literatur

    ADB XI;
    Sekretär Hzg. H.s Joseph Freydingers Reise- u. Lebensbeschreibung, in: A. F. Glafey, Kern d. Gesch. d. hohen Chur u. Fürstl. Hauses zu Sachsen, ⁴Nürnberg 1753, S. 107-27;
    K. F. A. Nobbe, H. d. F., 1839 (mit manchen Fehlern);
    J. Falke, Die landständ. Verhh. unter Hzg. H., in: Archiv f. Sächs. Gesch. 10, 1872, S. 39-76;
    J. K. Seidemann, Dr. Jacob Schenk, 1875;
    C. A. H. Burkhardt, Gesch. d. Sächs. Kirchen- u. Schulvisitationen, 1879;
    Th. Distel, Ber. üb. d. Ende d. Hzg. H. v. S., in: Neues Archiv f. Sächs. Gesch. u. Altertumskde. 9, 1888, S. 139-41;
    E. Brandenburg, Hzg. H. d. F. v. S. u. d. Rel.parteien im|Reich 1537–41, ebd. 17, 1896, S. 121-200, 241-303;
    Mitt. d, Freiberger Altertumsver. 28, 1892, 35, 1898;
    S. Ißleib, Hzg. H. als ev. Fürst, in: Btrr. z. Sächs. KG 19, 1906, S. 143-215;
    W. Hellriegel, Die Ref. im Freiberger Ländchen, 1937;
    A. Lobeck, Die Ref. d. Hochstifts Meißen b. z. Tode Hzg. H.s d. F., theol. Diss. Leipzig 1944;
    H.-M. Kühn, Die Einziehung d. geistl. Gutes im albert. Sachsen 1539–53, 1966.

  • Porträts

    Gem. v. L. Cranach d. Ä., 1514 u. 1537 (Dresden, Gem.gal.), Abb. in: J. Sponsel, Fürstenbildnisse d. Hauses Wettin, 1906, Tafel 23 u. 24;
    v. unbek. Meister im Stammbuch sächs. Fürsten (Dresden, Landesbibl.);
    Bronzestatue v. Carlo da Cesare, 1591 (Freiberg, Dom), Abb. in: C. Andreae, Monumente d. MA u. d. Renaissance a. d. sächs. Erzgebirge, 1875, Nr. 9 u. 11.

  • Autor/in

    Elisabeth Werl
  • Zitierweise

    Werl, Elisabeth, "Heinrich der Fromme" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 391-393 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd115821872.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinrich der Fromme, Herzog zu Sachsen, geb. am 17. März 1473, gest. 18. Aug. 1541, jüngster Sohn Herzog Albrechts des Beherzten und Sidonia's Podiebrad, ein Fürst, der nicht durch seine Persönlichkeit, sondern nur durch die Zeit und die Verhältnisse, in welche sein Leben fiel, von Bedeutung geworden ist. Den ersten Beweis seiner geringen Befähigung gab er bereits im J. 1499, wo er als Stellvertreter seines Vaters in Friesland das der Fremdherrschaft ohnehin entschieden abgeneigte Volk durch Verletzung des Herkommens, Steuerforderungen und Erbauung einer Zwingburg bei Harlingen zur Empörung reizte, so daß sein Vater in Person herbeieilen mußte, um dieselbe zu dämpfen und den in Franeker belagerten H. zu befreien. Ebenso wenig gereicht diesem die Härte, mit der er an den Besiegten Rache nahm, zur Ehre. Diese unliebsamen Erfahrungen, verbunden einerseits mit der fortdauernden Widerspänstigkeit der Friesen, andererseits mit seiner Scheu vor anstrengender Thätigkeit, waren jedenfalls der Grund, weshalb H. schon am 27. April 1501 in Betreff des ihm durch das väterliche Testament zugewiesenen Frieslands mit seinem Bruder Georg einen Vergleich schloß, demzufolge dasselbe von ihnen beiden gemeinschaftlich regiert, H. aber an Herzog Georgs Hofe mit Kost und 2000 Fl. unterhalten werden sollte, und weshalb er zwei Jahre später ganz auf Friesland verzichtete, zufrieden, in dem brüderlichen Vertrage zu Leipzig vom 30. Mai 1505 die ihm bereits von seinem Vater für den Fall des Verlustes von Friesland bestimmten Aemter Freiberg und Wolkenstein, jedoch mit Ausschluß des Bergregals, und statt des vierten Theiles der Landeseinkünfte eine Rente von 12500 Fl. und 12 Fuder Wein zu erhalten. Seitdem nahm H. seinen Sitz in Freiberg und er hätte hier, seines Herzens Neigung folgend, ganz ungestört der Bequemlichkeit Pflegen und sich des zwanglosen Umgangs mit Bürgern und Bergleuten erfreuen können, hätten ihm nicht einerseits seine Unfähigkeit mit seinem bescheidenen Einkommen gehörig hauszuhalten, andererseits die durch die Reformation veranlaßten Wirren immer neue Unruhe und Sorgen verursacht. Während jene ihn in|finanzieller Abhängigkeit von seinem Bruder hielt, brachte ihn seine eifrig protestantische und energische Gemahlin Katharina (Tochter Herzogs Magnus II. von Mecklenburg, vermählt am 6. Juli 1512, deren ältere Schwester mit dem Kurfürsten Johann dem Beständigen vermählt war) mehr und mehr unter den Einfluß des kurfürstlichen Vetters zu Wittenberg, wobei sie besonders von dem 1533 durch Georg vertriebenen und in Heinrichs Dienst getretenen Anton von Schönberg unterstützt wurde. Eine Zeitlang widerstand ihr H. aus Rücksicht auf seinen Bruder, aber da, wie sein Secretär Freydinger berichtet, der Kurfürst und die Herzogin mit Fleiß und ohne Unterlaß anhielten, er solle allein Gott vertrauen und Herzog Georg fahren lassen, so gab er endlich nach und ließ es geschehen, daß 1536 die Einführung der Reformation durch den aus Wittenberg gesendeten Jacob Schenk begonnen und im folgenden Jahre durch Spalatin, J. Jonas und L. Beyer vollendet wurde; am 26. Sept. 1536 war H. für sich und seinen ältesten Sohn Moritz dem erneuerten Schmalkaldischen Bunde beigetreten. Dadurch trübte sich sein Verhältniß zu Herzog Georg immer mehr, zumal H. sich standhaft weigerte, demselben für den Fall seiner Nachfolge im Albertinischen Sachsen Zusicherungen wegen Erhaltung des alten Kirchenwesens zu geben. Vielmehr brach dieses, sobald H. durch Georgs Tod 1539 zur Regierung des ganzen Landes gelangte, überall von selbst zusammen. Ohne Rücksicht auf die Abmachungen des Bischofs von Meißen und die durch Sebastian von Weidmühl und Christoph von Gersdorf überbrachten Drohungen des Königs Ferdinand begann unverzüglich die Einführung der Reformation mittelst einer allgemeinen Visitation der Kirchen und Schulen durch die von dem Kurfürsten gesandten Visitatoren; das ganze Regierungssystem wurde durch die Verabschiedung der Räthe des verstorbenen Herzogs, durch die Ernennung Antons von Schönberg und des Marschalls Hans von Schleinitz an ihre Stelle geändert und das Land vom heiligen zum Schmalkaldischen Bunde hinübergeführt, alles ohne Befragung der Stände, bis die Geldnoth den Herzog nöthigte, dieselben auf Nov. 1539 nach Chemnitz zu berufen. Ihre Beschwerden über das bisherige eigenmächtige Verfahren beschwichtigte H., indem er die Verfügung über die säcularisirten Kirchengüter einem ständischen Ausschuß überwies, der die Verwendung derselben zum Besten der Kirchen und der Universitäten überwachen sollte. Trotzdem riß in den öffentlichen Geschäften immer größere Unordnung ein; aus Unwillen über die eigenmächtige Verheirathung seines Sohnes Moritz mit des Landgrafen Philipp von Hessen Tochter Agnes ließ er sich von Anton von Schönberg bestimmen in seinem Testamente, vom 5. Mai 1541, der Albertinischen Erbordnung zuwider zu verfügen, daß sein Land nicht an den ältesten Sohn allein, sondern an seine beiden Söhne kommen solle, wogegen jedoch Moritz sogleich vor etlichen Mitgliedern des ständischen Ausschusses Verwahrung einlegte. Die zunehmende Stumpfheit des Herzogs bewog etliche der letzteren zu der Bitte, er möge seinem Sohn Moritz die Mitregentschaft übertragen, bevor jedoch diese noch ins Werk gesetzt werden konnte, starb H. am 18. Aug. 1541 und wurde seinem Wunsche gemäß in Freiberg begraben. Seine Gemahlin Katharina überlebte ihn bis zum 6. Juni 1561, wo sie 84 Jahr alt auf ihrem Wittwensitz Wolkenstein starb. Von seinen drei Söhnen Moritz, Severin und August war der zweite schon am 10. Oct. 1533 gestorben; von seinen drei Töchtern war Sibylle mit Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg, Emilie mit Markgraf Georg von Brandenburg-Bayreuth und Sidonie mit Herzog Erich II. von Braunschweig-Calenberg vermählt.

  • Autor/in

    Flathe.
  • Zitierweise

    Flathe, Heinrich Theodor, "Heinrich der Fromme" in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 601-602 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd115821872.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA