Lebensdaten
1463 – 1525
Geburtsort
Torgau
Sterbeort
Lochau bei Torgau
Beruf/Funktion
Kurfürst von Sachsen ; Markgraf von Meißen
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11853579X | OGND | VIAF: 34745882
Namensvarianten
  • Friedrich III. von Sachsen
  • Friedrich III. der Weise
  • Friedrich der Weise
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Zitierweise

Friedrich III., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11853579X.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Kf. Ernst v. S. ( 1486, s. NDB IV);
    M Elisabeth ( 1484), T d. Hzg. Albrecht III. v. Bayern-München ( 1460, s. NDB I);
    B Ernst ( 1513), EB v. Magdeburg (s. NDB IV), Albrecht ( 1484), EB v. Mainz (s. ADB I), Kf. Johann d. Beständige v. S. ( 1532);
    Schw Christine (1461–1521, Kg. Johann II. v. Dänemark, 1513), Margarethe (1469–1528, Hzg. Heinr. v. Braunschweig-Lüneburg, 1532); ledig; 2 natürl. S v. Anna Weller v. Molsdorf: Sebastian u. Frdr. v. Jessen;
    N Kg. Christian II. v. Dänemark ( 1559).

  • Biographie

    F., der längere Zeit ebenso wie seine Brüder die Klosterschule zu Grimma besuchte, erhielt unter der Einwirkung des Humanismus eine gründlichere Ausbildung als seine kurfürstlichen Vorgänger. Er konnte Lateinisch verstehen und schreiben, wenn er es auch nur ungern sprach. Anschließend erlernte er auch die französische Sprache bei einem seine Ausbildung beendenden Aufenthalt am Hof des Erzbischofs von Mainz, Dieter II. von Isenburg. Für Theologie, Geschichte und Rechtswissenschaft zeigte er zeitlebens warmes Interesse. Die Gründung der Universität Wittenberg 1502, für deren Organisation vor allem die Universität Tübingen zum Vorbild genommen wurde, war ein Ausdruck der Wertschätzung, die er den Wissenschaften entgegenbrachte. Ebenso legte er im staatlichen Bereich großes Gewicht auf gute Rechtspflege, geordnete Kanzleien, in denen er die deutsche vor der lateinischen Sprache bevorzugen ließ, und kameralistisch zweckmäßige Verwaltung. F.s eigener Schreibfleiß und die Meisterschaft seines diplomatischen Stils waren groß. Er tat in seinem Lande viel für die allmähliche Entwicklung einer neuzeitlichen Bürokratie und Staatsverwaltung, wobei Degenhart Pfeffinger, Georg Spalatin, Fabian von Feilitzsch, Bernhard von Hirschfeld, Hans von Dolzig, Hans von der Planitz, Gregor Brück und andere ihm tatkräftige Helfer wurden. Auch im Technisch-Handwerklichen ging F. den Dingen gern auf den Grund. Die Fertigkeit, die er im Drechseln erlangte, wurde gerühmt. Ferner interessierte er sich für die Künste. Er unterhielt eine Hofkapelle von Rang. Mit Erasmus von Rotterdam, Johannes Aventinus, Albrecht Dürer und anderen Humanisten, Theologen und Künstlern sowie mit dem bedeutenden NürnbergerRatsherrn Anton Tucher stand er in Gedankenaustausch und Briefwechsel. Trotzdem gingen seine eigenen Kenntnisse nicht allzu tief, und an geistig-literarischer Originalität stand er seinem Onkel Kaiser Maximilian I. weit nach, der in seiner leichten und lebhaften Art einen starken Gegensatz zu F. bildete und von diesem wenig geschätzt wurde. Eine ausgedehnte Sammlung von Reliquien, die F. unter großen Kosten in Wittenberg zusammenbrachte, entsprach ebenso der Neigung der Zeit zum Sammeln wie seiner starken Religiosität, die sich zunächst ganz in den altüberkommenen Bahnen mittelalterlicher Frömmigkeit bewegte. Seine Gläubigkeit fand 1493 einen weiteren Ausdruck in einer halbjährigen Pilgerfahrt, die er ins Heilige Land unternahm. Gleichzeitig entwickelte F. starkes Interesse für die höfisch-ritterlichen Künste. Noch als Kurprinz brachte er es darin so weit, daß er während eines Aufenthaltes am Kaiserhof hier als Hofmeister fungieren und allgemeine Anerkennung finden konnte.

    F. gelangte 1486 zur Herrschaft. Er führte seine Regierung in typisch patriarchalischem Stil und zwar in seltener, kaum getrübter Harmonie gemeinsam mit seinem Bruder und Nachfolger Johann. Dafür war sein Wirken von Anfang an belastet durch das für sein Haus verhängnisvolle Erbe der Teilung des wettinischen Besitzes, die sein Vater 1485 vorgenommen hatte. Das gespannte Verhältnis zu dem Albertiner Herzog Georg in Dresden hemmte ebenso F.s Vorgehen in der hessischen Vormundschaftsfrage wie bei den Erfurter Unruhen. Zufolge der bestehenden Erbverbrüderungen beanspruchten die sächsischen Fürsten nach dem 1509 erfolgten Tode Landgraf Wilhelms des Mittleren von Hessen die Obervormundschaft für dessen erst 4jährigen Sohn Philipp und vermochten sie auch bis 1514 voll auszuüben. Alsdann aber mußten es F. und sein Bruder hinnehmen, daß mit kaiserlicher Genehmigung und Billigung von Herzog Georg die eigentliche Regentschaft an die Landgräfin-Witwe Anna von Mecklenburg fiel.

    In Erfurt, wo bei weitgehender Selbständigkeit der Stadt die Landesherrschaft dem Erzbischof von Mainz, die Schutzherrschaft aber den sächsischen Fürsten gebührte, kam es 1508 zu schweren Zwistigkeiten zwischen der bald durch Mainz unterstützten Bevölkerung und dem Magistrat, der Anlehnung bei den sächsischen Fürsten suchte. An sich wäre die Gelegenheit günstig gewesen, die wichtige Stadt durch einen militärischen Gewaltstreich dem wettinischen Gebiet einzugliedern. F. scheute aber vor einem solchen Schritt zurück und legte den Konflikt 1516 auf Grund des Status quo ante bei.

    Durch die Energie seines Vaters hatte F.s Bruder Ernst 1476 das Erzbistum Magdeburg und 1479 das Bistum Halberstadt erlangt. Sein Bruder Albrecht aber war 1482 Erzbischof und Kurfürst von Mainz geworden. Es war ein schwerer Schlag für die ernestinischen Wettiner, daß Albrecht schon 1484 starb und es F. nicht gelang, worum er sich besonders nach Bertholds von Henneberg Tod 1504 bemühte, die Wahl seines Bruders Ernst in Mainz zu erlangen. Noch nachteiliger wurde es, als F. auch nicht zu verhindern vermochte, daß nach Ernsts Tod Magdeburg und Halberstadt und gleich darauf ebenfalls Mainz an Albrecht von Brandenburg fielen.

    So entglitten F. alle Chancen, die wettinische Territorialmacht in Mitteldeutschland zu erweitern und die im 15. Jahrhundert eingeleitete aussichtsreiche Entwicklung fortzusetzen. Daß er die sich bietenden Möglichkeiten nicht energischer wahrnahm, daran hinderten ihn neben mancher Ungunst äußerer Umstände zwei Momente, die charakteristisch für sein Wesen waren: Einmal eine starke Schwerfälligkeit und Passivität, die ihn von Anfang an auszeichnete, die sich in späteren Jahren aber noch steigerte, unter anderem infolge eines ihn wenigstens seit 1518 stark behindernden Steinleidens, in dem auch seine Todesursache zu sehen sein dürfte. Zum anderen war F. der Sinn für eine über Recht und Moral sich hinwegsetzende kriegerische Staatsräson, wie sie eine Generation später in drastischer Form bei Moritz von Sachsen hervortrat, durchaus fremd. Um so mehr fühlte er sich den Ideen von Friede und Recht in der Ausprägung verbunden, die sie im Mittelalter erfahren hatten. Auch stand ihm|stets seine Verpflichtung gegenüber dem Reichsganzen hoch. Von dieser geistigen Basis aus gelangte F. zu einem nahen Verhältnis zu dem Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg. An Bertholds Bemühungen um die Reichsreform nahm er tätigen Anteil und wurde 1500 Statthalter des neu geschaffenen oligarchischen Reichsregiments, das Kaiser Maximilian die Hände binden sollte.

    Bei den 1517 beginnenden Verhandlungen über die Nachfolge Maximilians in der Kaiserwürde verhielt sich F. den Geschenken der Wahlparteien gegenüber sehr viel zurückhaltender als die anderen Kurfürsten. Was ihm und seinem Hof von habsburgischer Seite trotzdem gezahlt wurde – immerhin noch etwa 70 000 Gulden –, ließ er nur als Abzahlung der Schulden gelten, die Kaiser Maximilian bei ihm hatte. Und bei Besprechungen über eine Heirat des Kurprinzen mit Maximilians Enkelin Katharina, auf die er ebenfalls einging, machte er zur – freilich nur formalen – Bedingung, daß sie mit den Wahlverhandlungen nichts zu tun haben sollten. – Zu F.s Ärger wurden die Heiratsabmachungen nach erfolgter Wahl von den Habsburgern dann nicht realisiert. – Daß nur zwei „Ausländer“, Karl von Spanien und Franz von Frankreich, als Kandidaten für die Kaiserwürde auftraten, war F. nicht angenehm. Als einziger Kurfürst ließ er sich deshalb auf dem Augsburger Reichstag von 1518 nicht dafür gewinnen, einer der beiden Parteien seine Stimme zu versprechen. Die 1519 sich ergebende und auch schon früher diskutierte Möglichkeit, sich selbst zum Kaiser wählen zu lassen, die zeigt, welches Ansehen er genoß, lehnte F. jedoch ab. Vielmehr stimmte er schließlich für Karl von Spanien, dessen Macht durch eine scharfe Wahlkapitulation einzuschränken er sich zusammen mit den anderen Kurfürsten angelegen sein ließ.

    Um die kirchlichen Zustände in seinem Land zeigte sich F. von Anfang an besorgt, jedoch wohl ohne nach einer Vermehrung des landesfürstlichen Einflusses auf die Kirche zu streben. Zu seinen geistlichen Vertrauten gehörte Johann von Staupitz, Luthers Förderer, und auf Staupitz' Bitte hin bezahlte F. 1512 dem mittellosen Luther die Summe, die erforderlich war, damit dieser promovieren und eine theologische Professur an der Wittenberger Universität übernehmen konnte. Den Mainzer Ablaßhandel von 1517 verbot F. in seinem Gebiet nicht aus prinzipieller Ablehnung, sondern weil er die Konkurrenz für die Wittenberger Ablässe unterbinden wollte, die er vor 1517 so sehr wie möglich auszudehnen bestrebt war. Das bald aufkommende Gerücht, er habe Luther zu dem Angriff gegen den Mainzer Ablaßhandel angestiftet, dürfte kaum zutreffen. Doch erwirkte F. auf dem Augsburger Reichstag von 1518 durch einen persönlichen Besuch bei dem päpstlichen Legaten, Kardinal Cajetan, daß dieser ihm zusicherte, Luther, dem der Kurfürst die Reise nach Augsburg bezahlte, nur in väterlicher Weise zu verhören und in jedem Fall nach Wittenberg zurückkehren zu lassen. Auch sorgte er dafür, daß Luther in Augsburg juristisch gut beraten wurde.

    F. betrachtete mit Recht als eine ernste Gefahr den seit Ende 1518 Luther bedrohenden und 1521 definitiv ausgesprochenen Bann und die daraus folgenden Konsequenzen, daß F., wenn er Luther weiter in Wittenberg duldete, selbst dem Bann und sein Land dem Interdikt verfallen konnten und daß dem Kaiser, der im Mai 1521 Luther in die Reichsacht erklärte, zusammen mit den altgläubigen Reichsfürsten, unter anderem Herzog Georg von Sachsen, eine Handhabe gegeben war, gegen ihn vorzugehen. Denn zwar zwang die politische Situation die Kurie ebenso wie den Kaiser zu starker Rücksichtnahme auf den Kurfürsten. Andererseits aber war dessen Macht auch wieder nicht so groß, daß das Festhalten an Luther kein beachtliches Risiko für ihn dargestellt hätte. Trotzdem dachte F. nie daran, Luther gefangen nach Rom auszuliefern. Doch hätte er es Ende 1518 zunächst vermutlich gern gesehen, wenn Luther von sich aus Sachsen verlassen hätte, wozu dieser auch bereit war.

    Im Dezember 1518 änderte F. dagegen seinen Entschluß. Er gebot Luther, seine Tätigkeit an der Wittenberger Universität fortzusetzen, und gewährte ihm von nun an unverbrüchlich und zäh seinen Schutz in einer Weise, die zwar sehr zurückhaltend war und stets die Neutralität F.s in der Glaubensfrage betonte, dank ebensolchen diplomatischen Könnens wie menschlicher Weisheit aber um so mehr wirkte. Auf F.s Entschluß hatte ohne Zweifel Einfluß das Drängen seines Bruders Johann und seiner Räte, besonders Fabian von Feilitzschs und Georg Spalatins, die, wie der Kurfürst bemerkte, alle bereits „lutherisch“ dachten. Noch entscheidender aber wurde sein eigenes hohes religiöses Verantwortungsgefühl. Das Große an seinem Entschluß ist zunächst darin zu sehen, daß F., obwohl er noch lange Zeit dem Reformator sehr viel skeptischer gegenüberstand als seine Umgebung, diesen deckte, weil er es als christlicher Fürst für unverantwortbar hielt, eine Lehre zugrunde gehen zu lassen, die möglicherweise die rechte Wahrheit darstellte. Die Notwendigkeit kirchlicher Reformen war F. vermutlich klar. Gleichwohl stand er an sich allen geheiligten Überlieferungen mit großem Respekt gegenüber. Demgemäß näherte er sich nur langsam und schrittweise dem Neuen, das Luther vertrat. F. hat mit Luther wahrscheinlich nur wenige Male persönlich gesprochen. Jedoch stand er seit 1518 in ständigem Schriftwechsel mit ihm. Auch räumte er ihm wachsenden Einfluß in den Geschäften der Universität ein, und deren unter dem Einfluß der Reformation wachsende Bedeutung festigte ohne Zweifel Luthers Stellung bei F., ohne daß dieser Umstand für seine Haltung entscheidend geworden sein dürfte. Dafür verstimmte die stürmische Art Luthers den Kurfürsten oft. Auch konnte sich F. nicht entschließen, wie Luther und Melanchthon es wünschten, die Universität durch Aufhebung des Allerheiligenstiftes finanziell zu sanieren. Ferner hielt er bis Ende 1524 in Wittenberg an der Messe fest und nahm erst unmittelbar vor seinem Tod das Abendmahl in beiderlei Gestalt.

    Die Ungeschicklichkeit des päpstlichen Beauftragten Karl von Miltitz erleichterte es F., unter dem Schein der Loyalität gegenüber der Kurie weitere Entschlüsse zu verzögern und schließlich durchzusetzen, daß Luthers Fall anstatt in Rom und vor rein geistlichen Gerichten 1521 auf dem Reichstag in Worms entschieden werden sollte. F.s ursprüngliche Absicht war, hier die Angelegenheit dem Schiedsspruch des ihm befreundeten Trierer Erzbischofs Richard von Greiffenklau zu unterwerfen. Daß statt dessen dann Luther vor dem Plenum des Reichstags gehört wurde, entsprach wahrscheinlich nicht F.s ursprünglichem Wunsch. Doch ließ er die Entwicklung ihren Gang nehmen und betrachtete es als einen Gewinn, daß Luther Gelegenheit gewährt wurde, ausführlich seine Ansichten zu begründen. Auch erreichte er, daß der Kaiser die Garantie für Luthers Sicherheit übernahm, sorgte für dessen Unterbringung in Worms und juristische Beratung an den beiden Tagen, da er vor dem Reichstag erschien, und ließ ihm sagen, „dem Reichstag nicht dräuend und trotzend, wie ein neuer Elias, entgegenzutreten, sondern immer recht höflich, ehrerbietig und demütig sich zu betragen“. Ferner unterstützte F. am 17. April Luthers Bitte um Bedenkzeit. Alles Weitere überließ er Luther und nahm darauf Bedacht, für sich selbst das Ansehen der Neutralität zu wahren.

    Im Folgenden erschien F. die Lage so kritisch, daß er in den Vorschlag seiner Umgebung einwilligte, Luther auf der Rückreise von Worms „aufheben“ und auf die Wartburg bringen zu lassen. Seinerseits erwirkte er, daß ihm das die Lehre Luthers verbietende Wormser Edikt nicht zugesandt wurde und daß Karl V. ihm zusagte, das Edikt solle für seine Lande vorerst keine Gültigkeit haben. 1522 und in den folgenden Jahren führten die von dem zurückkehrenden Luther beseitigten Unruhen der Wittenberger Bilderstürmer und die von Luther ebenfalls mißbilligten Bestrebungen der Wiedertäufer und Aufstandsbewegungen der Bauern Kurfürst und Reformator enger und offener zusammen als bisher, wenn F. auch an der Politik vorsichtigen und sorgenvollen Lavierens festhielt.

    F.s Bedeutung für die Entwicklung des Protestantismus ist ohne Zweifel groß. Die Bedächtigkeit und das Rechtsgefühl, die F. als Territorialpolitiker schadeten, brachten in seinem Einfluß auf die neue Lehre großen Nutzen. Er wirkte auf die Ausbildung des Luthertums mäßigend und festigend ein, und man muß zweifeln, ob ohne seine mutige Vorsicht Luther die seiner Lehre entgegenstehenden Widerstände hätte überwinden können. Ebenso wurde F. in vielem vorbildlich für die weitere Entwicklung des patriarchalischen Landesfürstentums in Deutschland.

  • Literatur

    ADB VII;
    G. Spalatin, F.s d. Weisen Leben u. Zeitgesch., hrsg. v. Ch. G. Neudecker u. L. Preller, 1831;
    M. M. Tutzschmann, F. d. Weise. Kf. v. Sachsen, 1848;
    Th. Kolde, F. d. Weise u. d. Anfänge d. Ref., 1881;
    H. Ulmann, Kaiser Maximilian I., 2 Bde., 1884-91;
    RTA, Jüngere R. I-IV;
    Des kursächs. Rates Hans v. d. Planitz Berr. aus d. Reichsregiment in Nürnberg 1521–23, ges. v. E. Wülcker, 1899;
    B. Weicker, Die Stellung der Kurfürsten z. Wahl Karls V. im J. 1519, 1901;
    P. Kalkoff, Ablaß u. Reliquienverehrung an d. Schloßkirche zu Wittenberg unter F. d. Weisen, 1907;
    ders., Die Kaiserwahl F.s IV. u. Karls V. (am 27. u. 28. Juni 1519), 1925 (die v. Kalkoff hier vorgetragene These, F. habe sich am 27.6.1519 z. Kaiser wählen lassen, am selben Tag aber unter habsburg. Druck wieder abdiziert, muß als irrig gelten);
    ders., F. d. Weise u. Luther, in: HZ 132, 1925, S. 29-42;
    ders., Die Stellung F.s d. Weisen z. Kaiserwahl v. 1519 u. d. Hildesheimer Stiftsfehde, in: Archiv f. Ref.gesch. 24, 1927, S. 270-94;
    H. Virck, Die Ernestiner u. Hzg. Georg 1500–08, in: Neues Archiv f. Sächs. Gesch. 30, 1909, S. 1-75;
    H. v. Welck, Georg d. Bärtige, Hzg. v. Sachsen, 1909;
    W. Friedensburg, Gesch. d. Univ. Wittenberg, 1917;
    P. Kirn, F. d. Weise u. d. Kirche, 1926;
    R. Kötzschke u. H. Kretzschmar, Sächs. Gesch., 2 Bde., 1935;
    K. Brandi, Kaiser Karl V., 2 Bde., ³1937-41;
    H. Boehmer, Der junge Luther,| ⁴1951;
    I. Höss, Georg Spalatin, 1956;
    O. Vossler, Hzg. Georg d. Bärtige u. s. Ablehnung Luthers, in: HZ 184, 1957, S. 272-91;
    LThK;
    RGG.

  • Porträts

    Gem. v. L. Cranach (Veste Coburg);
    Gem. v. A. Dürer, um 1496, Abb. in: Die Gr. Deutschen im Bild, 1937;
    Zeichnung von dems., 1524, Abb. in: M. Luther, Ausgew. Werke I, hrsg. v. Borcherdt, 1922;
    Bronze-Epitaph v. P. Vischer d. J. (Wittenberg, Schloßkirche), Abb. in: J. L. Sponsel, Fürsten-Bildnisse aus d. Hause Wettin, 1906.

  • Autor/in

    Friedrich Hermann Schubert
  • Zitierweise

    Schubert, Friedrich Hermann, "Friedrich III." in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 568-572 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11853579X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Friedrich III. der Weise, Kurfürst von Sachsen, 1486—1525, geboren am 17. Januar 1463 zu Torgau als ältester Sohn des Kurfürsten Ernst, regierte seine Länder mit Ausnahme des Kurlands gemeinschaftlich mit seinem Bruder Johann in nie getrübter Eintracht, ein Fürst, der nicht blos durch die damalige hohe Machtstellung seines Hauses, sondern auch durch seine persönlichen Eigenschaften das höchste Ansehen im Reiche genoß und auf die Angelegenheiten desselben, wie auf den äußeren Gang der Reformation in den ersten Stadien ihrer Entwicklung einen bedeutenden Einfluß ausübte! Im Verein mit Kurfürst Berthold von Mainz war F. die Seele der Reformbestrebungen, welche die|Verfassung des Reichs im Sinne der Fürstenaristokratie ausbauen und dasselbe davor schützen sollte, daß es seinen eigenen Interessen zuwider in die unstäte auswärtige Politik Kaiser Maximilians hineingerissen werde. Wenn es aber letzterem gelang, das Werk der Fürsten noch vor seiner Vollendung größtentheils wieder zu zerstören, ja der Macht des sächsischen Hauses mehrfach empfindlichen Abbruch zu thun, so lag dies nicht allein an dem Zusammentreffen verschiedener äußerer Umstände, sondern zugleich auch an F. selbst, an der Unschlüssigkeit, dem Zurückweichen vor entscheidenden Maßregeln und der Neigung, den Ausgang der Vorsehung anheim zu geben, welche einen Grundzug seines Charakters bildeten. So ließ er geschehen, daß der Kaiser die dem Hause Sachsen ertheilte Anwartschaft auf Jülich und Berg zu Gunsten Cleves widerrief, daß ihm die Vormundschaft über den jungen Landgrafen Philipp von Hessen, nicht ohne Zuthun seines eigenen Vetters Georgs des Bärtigen, verloren ging, so ließ er die Gelegenheit, welche sich ihm in den in Erfurt ausgebrochenen bürgerlichen Wirren bot, um die schwankende sächsische Schutzhoheit über diese Stadt gegen Mainz zu befestigen, ungenützt. Nur auf dem Reichstage zu Augsburg 1518 vergalt er die ihm zugefügten Kränkungen, indem er die von Maximilian dringend gewünschte Wahl seines Enkels Karl zum römischen König durch seinen Widerstand vereitelte. In Folge davon hatte er nach Maximilians Tode das Reichsvicariat zu führen, während dessen er die durch französische Intriguen entzündete Hildesheimer Stiftsfehde durch sein Friedensgebot niederzuhalten suchte. Als der einflußreichste unter den Kurfürsten sah sich F. bei der Kaiserwahl von allen Seiten umworben, blieb aber jeder Art von Bestechung unzugänglich; selbst die Verhandlungen wegen des Anerbietens der Hand der Infantin Katharina für seinen Neffen, durch welches Karl I. von Spanien den so vielfach verletzten Fürsten zu versöhnen suchte, überließ er, um sich die volle Freiheit des Entschlusses zu bewahren, seinem Bruder. Was ihn bestimmte, die ihm selbst von seinen Mitkurfürsten angetragene Krone abzulehnen, war weniger sein Alter, als vielmehr die Lage des Reichs, welches gegen Türken und Franzosen eines kräftigen Schutzes bedurfte, wie ihn nur das Haus Habsburg zu gewähren vermochte, und so entschied er die Wahl Karls; die vorzugsweise von ihm ausgehende Wahlcapitulation sollte das Reich gegen einen Mißbrauch der kaiserlichen Uebermacht sicher stellen. So sehr aber der junge König sich anfangs befliß, seine Dankbarkeit und Ehrerbietung gegen F. an den Tag zu legen, so schnell erkaltete doch diese Gesinnung; das Verhältniß zwischen beiden wurde so gespannt, daß Franz I. von Frankreich 1521, wennschon vergeblich, durch Nic. v. Minckwitz um Friedrichs Bündniß gegen Karl werben konnte. Nicht ohne Einfluß auf diese Wendung war Luthers Sache gewesen. F., der der alten Kirche mit aufrichtiger Frömmigkeit ergeben war, 1493 eine Wallfahrt ins gelobte Land unternommen und für das Allerheiligenstift zu Wittenberg einen Schatz von über 5000 Reliquien zusammengebracht hatte, war mit Luthers Auftreten gegen den Ablaß keineswegs aus theologischer Ueberzeugung, sondern nur aus finanziellen Gründen einverstanden; wie er schon 1501 das für den Türkenkrieg in seinem Lande gesammelte Ablaßgeld bis zum wirklichen Zustandekommen desselben in Verwahrung genommen und schließlich für seine Universität verwendet hatte, so war er auch jetzt nicht gewillt, eine ähnliche Besteuerung seiner Unterthanen, noch dazu zu Gunsten des Kurfürsten von Mainz, mit dem er wegen Erfurt gespannt war, zuzulassen. Je heftiger daher Luther's Gegner ihn als den Beschützer der ketzerischen Bosheit denuncirten, desto ängstlicher mied er seitdem jede persönliche Annäherung an denselben, so daß er ihn außer einmal in Lochau, nur noch auf dem Reichstage zu Worms gesehen hat;. da er aber anderseits recht wol wußte, wieviel das Aufblühen seiner Universität der Wirksamkeit Luther's verdankte, so war er weder durch die Forderungen der Päpstlichen Legaten und seines Vetters Georg, noch durch die ihm durch K. v. Miltitz überbrachte goldene Rose dazu zu bestimmen, Luther seinen Schutz zu entziehen, lehnte auch ebenso das Verlangen des Bischofs von Merseburg, gegen die abgefallenen Geistlichen einzuschreiten, ab. Außerdem überzeugt, daß bei dem fortgeschrittenen Stande der Bildung unter den Laien Gewaltmaßregeln das Uebel nur ärger machen würden, bestand F. darauf, daß Luther ohne vorheriges Verhör und vor Erledigung der Beschwerden gegen den päpstlichen Stuhl nicht verdammt werden könne. So erfolgte Luther's Vorladung nach Worms. Gegen eine Vollstreckung des Wormser Edicts schützte er denselben durch Entführung auf die Wartburg, aber die während dessen Abwesenheit in Wittenberg ausbrechenden Unruhen vermochte er nicht zu bemeistern und auch nach Luther's Rückkehr geschah die Einrichtung des neuen Kirchenwesens im Ernestinischen Sachsen ohne sein unmittelbares Zuthun. Dennoch ließ Friedrichs Haltung gegenüber der zu Worms verurtheilten Person und Sache Luther's auf katholischer Seite den Gedanken entstehen, ihn durch Entziehung der Kur und Uebertragung derselben auf die Albertinische Linie unschädlich zu machen. Wenn schon daher F. das von dem Nürnberger Reichstage an ihn gerichtete Ansinnen, er solle nicht dulden, daß in Religionssachen etwas Neues geschrieben, gedruckt oder gethan werde, feierlich ablehnte, so mag doch die Kunde von Verhandlungen über jenen zuerst von dem Legaten Aleander ausgegangenen Vorschlag, die er durch seinen Beisitzer beim Reichsregiment, Hans v. Planitz, erhielt, dazu beigetragen haben, ihn von einem öffentlichen Bekenntniß der neuen Lehre zurückzuhalten, zumal gerade damals die feindselige Gesinnung des Kaisers gegen ihn in der Zerstörung des Reichsregiments, in der Aufkündigung des Verlöbnisses der Infantin mit seinem Neffen offen hervortrat. Tief gekränkt starb F., nachdem er noch auf dem Todtenbette das Abendmahl unter beiderlei Gestalt genommen, zu Lochau am 5. Mai 1525, während der Bauernkrieg tobte, derjenige unter den Fürsten, auf den die Bauern vorzugsweise ihr Vertrauen gesetzt hatten. Sein Grab befindet sich in der Schloßkirche zu Wittenberg. F. war nie vermählt, nur von Anna Weller hinterließ er zwei natürliche Söhne und eine Tochter. — Dank dem auf der Stiftsschule zu Grimma und bei seinem Lehrer, Mag. Kemmerlein, genossenen Unterricht besaß F. wissenschaftliche Bildung; er verstand Latein, sprach es aber ungern. Seine Lieblingsschöpfung, die in Ausführung eines schon früher gefaßten Beschlusses 1502 gegründete Universität Wittenberg, wurde durch ihn neben Erfurt die Pflegstätte der elastischen Studien. Durch Mutianus Rufus Vermittlung erwarb er in Venedig eine ansehnliche Bibliothek griechischer Bücher, für deren Vermehrung er unermüdlich thätig war. Besonderes Interesse widmete er der vaterländischen Geschichte, für die er unter Spalatin's Beihülfe Sammlungen anlegte, und die er zuerst von demselben bearbeiten ließ.

    • Literatur

      Friedrichs des Weisen Leben und Zeitgeschichte, nach Spalatin's Handschrift herausg. von Neudecker u. Preller, 1851. Tutzschmann, Friedrich der Weise, 1848, zwar ausführlich, aber ohne genügende urkundliche Grundlage.

  • Autor/in

    Flathe.
  • Zitierweise

    Flathe, Heinrich Theodor, "Friedrich III." in: Allgemeine Deutsche Biographie 7 (1878), S. 779-781 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11853579X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA