Lebensdaten
1521 – 1553
Geburtsort
Freiberg
Sterbeort
bei Sievershausen
Beruf/Funktion
Herzog und Kurfürst von Sachsen
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 118584138 | OGND | VIAF: 13099688
Namensvarianten
  • Moritz von Sachsen
  • Moritz
  • Moritz von Sachsen
  • mehr

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Moritz, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118584138.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Wettiner;
    V Heinrich d. Fromme (1473–1541), Hzg. v. Sachsen (s. NDB VIII);
    M Katharina (1487–1561), Hzgn. v. Mecklenburg (s. NDB XI), T d. Magnus II. (1441–1503), Hzg. v. Mecklenburg (s. NDB 15);
    B August (1526–86), Kf. v. Sachsen (s. NDB I);
    Schw Sibylla (1515–92, Franz I., 1510–81, Hzg. v. Sachsen-Lauenburg, s. NDB V*), Emilia (1516–91, Georg d. Frommen, 1484–1543, Mgf. v. Brandenburg-Ansbach, s. NDB VI), Sidonia (1518–75, Erich II., 1528–84, Hzg. v. Braunschweig-Lüneburg, s. NDB IV);
    - Marburg 1541 Agnes (1527–55), T Philipps d. Philipps d. Großmütigen (1504–67), Landgf. v. Hessen, u. d. Christina v. Sachsen (1505–1549);
    Gvm d. Ehefrau (Ov M.s) Georg d. Bärtige (1471–1539), Hzg. v. Sachsen (s. NDB VI);
    1 S, 1 T, u. a. Anna (1544–77, 1561 [ 1574] Wilhelm I., 1533–84, Gf. v. Nassau, Fürst v. Oranien, s. ADB 43);
    E Moritz v. Oranien (1567–1625), niederländ. Statthalter (s. NDB 18).

  • Biographie

    In den geistigen und politischen Auseinandersetzungen der frühen Reformationszeit aufgewachsen, gelang es dem seit 1541 regierenden M., nicht nur das albertin. Sachsen zu einem bestimmenden Machtfaktor im Reich werden zu lassen, sondern er schuf auch die Voraussetzungen für die Gleichberechtigung der Anhänger der Confessio Augustana auf Reichsebene, wie sie 1555 der Augsburger Religionsfrieden festschrieb. Seine ersten politischen Erfahrungen sammelte er im Mächtedreieck Dresden-Torgau/Weimar-Marburg. Die inneralbertin. und innerwettin. Gegensätze, das schließlich erfolglose Aufbäumen Hzg. Georgs gegen die von Wittenberg ausgehende reformatorische Erneuerung und die von Landgf. Philipp und Kf. Johann Friedrich vertretene offensive protestantische Reichspolitik prägten den ehrgeizigen und machtbewußten Fürsten.

    Dem Schmalkaldischen Bund trat M. nicht bei, um seine politische Eigenständigkeit zu wahren. 1542 kämpfte er gegen die Türken, 1543 unterstützte er den Kaiser gegen Frankreich, und 1545 zog er mit dem Schmalkaldischen Bund gegen Hzg. Heinrich d. J. von Braunschweig. In den ersten Regierungsjahren bis 1546 stand M. außenpolitisch unter dem starken Einfluß Georgs v. Carlowitz als führendem Rat, der mit seinem Neffen Christoph die traditionelle Verbundenheit der Albertiner zu Habsburg so ausbaute, daß der Herzog im Schmalkaldischen Krieg Karl V. im Kampf gegen Johann Friedrich unterstützte. Die dabei errungene Kurwürde nutzte M., um sich in einem wechselvollen Prozeß vom Verbündeten des Kaisers (1546/50) zu dessen erfolgreichstem Gegner (1550/53) zu entwickeln. Dieser bereits für die Zeitgenossen spektakuläre und wenig verständliche Weg gefährdete zwar für kurze Zeit die luth. Reformation, ermöglichte es aber, die festgefahrenen Fronten im Religionsstreit zu überwinden. 1546-48 gelang es der kaiserl. Diplomatie, dem Albertiner ihr politisches Konzept aufzuzwingen. Der Fortbestand eines ernestin. Restterritoriums durch die Wittenberger Kapitulation 1547, die Gefangenschaft Philipps von Hessen und die rigorose Interimspolitik Karls V. enttäuschten M. Seine Weigerung im Mai 1548, das Augsburger Interim für das neue Kurfürstentum anzunehmen, wurde am kaiserl. Hof in ihrer Tragweite nicht wahrgenommen. M. erkannte zunehmend die innenpolitische Sprengkraft des Interims und die reichspolitischen Folgen – vor allem für die Reichsstände –, falls Karl V. sich durchsetzen würde. Das Bemühen, die durch die Allianz mit Habsburg gefährdete Stellung im eigenen Land zu stärken und die Integration der 1547 erworbenen Gebiete zu beschleunigen, sowie die Sorge vor einer proernestin. Restauration veranlaßten M. nicht nur zu einem Sonderweg in der Interimsfrage, sondern auch zu antikaiserl. Bündnisüberlegungen, deren Anfänge bereits in Gesprächen mit Mgf. Johann von Brandenburg-Küstrin im August 1548 zu suchen sind.

    Die albertin. Interimspolitik 1548/49 wird umstritten bleiben; zu stark verbinden sich religionspolitische und theologische Interessen mit Pragmatik und Taktik deutscher Territorialpolitik. Mit Unterstützung der Wittenberger Theologen um Philipp Melanchthon wurde in aufwendigen Gesprächen eine eigene Konzeption entwickelt. Diese sollte einerseits dem kaiserl. Drängen nach Einführung des Interims entgegenwirken, andererseits auch einen tragbaren Kompromiß zwischen Kurfürst, Räten und Theologen erreichen, der die ev. Grundlagen der albertin. Landeskirche nicht in Frage stellte, aber vorlag, falls Karl V. die Übernahme seines Interims erzwingen würde. Die als „Leipziger Interim“ angegriffene Beschlußvorlage für den Leipziger Landtag Ende 1548 und ein maßgeblich durch Fürst Georg von Anhalt bestimmter Agendenentwurf (Georgs-Agende) führten zu hartnäckigen innerprotestantischen Kontroversen und zum Vorwurf gegen M., er habe 1546/47 als „Judas von Meißen“ Johann Friedrich und die Reformation insgesamt verraten. Schwere Vorwürfe richteten sich gegen die albertin. Theologen, die wie Melanchthon die kurfürstl. Religionspolitik mittrugen und die von M. 1551 beabsichtigte Beschickung des nach Trient berufenen Konzils ebenfalls unterstützten. Die dafür erarbeitete Confessio Saxonica aktualisierte die Augsburgische Konfession von 1530 und zog als gemeinsames Bekenntnis einen Schlußstrich unter die Interimsstreitigkeiten im albertin. Kursachsen. Im Konflikt um das Interim verbanden sich theologische Radikalität und dynastische ernestin. Wunschträume.

    Die umfangreiche Flugschriftenpropaganda nahm noch zu, als M. Ende 1550 den Oberbefehl über die Reichstruppen übernahm, die Magdeburg belagerten, um an dem letzten Widerstandsnest aus dem Schmalkaldischen Krieg die 1547 ausgesprochene und 1549 erneuerte Reichsacht zu vollstrecken. Ganz offensichtlich vollzog sich seit 1550 das politische Handeln des Albertiners auf unterschiedlichen Ebenen. Nach außen wahrte er dabei die Treue zum Kaiser und ließ so Freunde und Gegner über seine eigentlichen Pläne im unklaren. Das Vorgehen gegen Magdeburg diente M. dazu, seinen politischen Einfluß innerhalb und außerhalb der Stadt zu behaupten und jeder anderen militärischen Einflußnahme zuvorzukommen. In gleichzeitigen Gesprächen mit Frankreich versuchte er, die Unterstützung Heinrichs II. für einen gegen den Kaiser gerichteten Bund zu erreichen. Weiterhin bemühte er sich, die Magdeburger zum Einlenken zu bewegen, wobei er den vom Reich Geächteten ausdrücklich eine ungehinderte Glaubensausübung nach der Augsburgischen Konfession zusagte. Magdeburg kapitulierte jedoch erst am 7.11.1551, nachdem der Kaiser seine Forderungen ermäßigt hatte. Mit dem Anfang Oktober in Lochau ausgehandelten Vertrag zwischen M., Hzg. Johann Albrecht von Mecklenburg, Landgf. Wilhelm IV. von Hessen und Frankreich – Kg. Heinrich II. unterzeichnete ihn am 15.1.1552 in Chambord – entschied sich M. für den aktiven Kampf gegen Karl V. Er trat endgültig und zielbewußt an die Spitze einer Opposition, die sich aus territorialen und ständischen Interessen heraus dem absolutistischen Machtstreben des Kaisers, der „viehischen span. Servitut“, widersetzte und im Frühjahr 1552 den Fürstenkrieg gegen Karl V. eröffnete. Dessen Niederlagen gegen die „Kriegsfürsten“ und Heinrich II. führten zum endgültigen Zusammenbruch der verfassungs- und religionspolitischen Pläne Karls V. für das Reich. Sie bezeichnen einen Wendepunkt in der Reichsgeschichte. Der Passauer Kompromiß zwischen M., Ferdinand I. und neutralen Reichsfürsten – von Karl V. nur widerwillig ratifiziert – stabilisierte die Machtstrukturen im Reich und bestätigte den Einfluß der Territorialstaaten. Im jahrelangen Ringen zwischen Kaiser und Reichsständen wurde M. zur Schlüsselfigur. Die von ihm als Teil des Vertrages von Chambord mitzuverantwortende Übergabe von Cambrai, Toul, Verdun und Metz an Frankreich hatte gravierende reichspolitische Folgen. Nach dem Ausgleich von Passau, der Johann Friedrich und Philipp die Freiheit brachte, bemühte sich der Albertiner, das Ergebnis politisch umzusetzen. Diesem Zweck dienten schwierige Verhandlungen mit den|Ernestinern und Bündnisüberlegungen, die im Mai 1553 im Egerer Bund konkrete Gestalt erhielten. Der zielbewußte Kampf gegen Albrecht Alkibiades galt dem Gegner der Passauer Vereinbarung, dem Gewalttäter, der den Ausgleich in Frage stellte und den Reichsfrieden bedrohte.

    Wenn sich auch die Schwerpunkte der albertin. Politik nach 1548 immer mehr auf die Außenpolitik verlagerten und M. seine Territorien wirtschaftlich überforderte, sind seine innenpolitischen Leistungen jedoch nicht zu übersehen. An die allgemeine Landesordnung (1543) knüpfte die Kanzleiordnung (1547) an, die einen Hofrat als kollegiale Zentralbehörde und als Verwaltungseinheiten den Kurkreis, den Thüringer, Leipziger, Gebirgischen und Meißnischen Kreis vorsah. Die 1539 begonnene Einführung der Reformation wurde weitgehend abgeschlossen. Konsistorien entstanden in Merseburg (seit 1550 in Leipzig) und Meißen. Der Streit um das Interim verhinderte die Ausarbeitung einer allgemeinen Kirchenordnung. Das verheißungsvolle Merseburger Episkopalexperiment mit Hzg. August als Administrator und Georg von Anhalt als Koadjutor in geistlichen Dingen mußte 1548 unter kaiserl. Druck abgebrochen werden. Die von der Reformation getragene Schul- und Universitätsreform führte 1543 zur Gründung der fürstlichen Schulen in Meißen und Schulpforta, zu denen 1550 Grimma hinzutrat, sowie zur Neufundation und Umstrukturierung der Univ. Leipzig (mit C. Borner, Melanchthon und J. Camerarius). Der Ausbau der Städte Dresden und Leipzig schritt voran.

    Der frühe Tod M.s nach der Schlacht bei Sievershausen veränderte erneut das politische Kräftegefüge im Reich, doch das im Kampf gegen den Kaiser Erreichte war nicht mehr umkehrbar. Die von M. vertretene pragmatische Politik durchkreuzte die universal-absolutistischen Pläne Karls V. und bereitete den Ausgleich in der Religions- und Verfassungsfrage vor. Die Territorien konnten sich endgültig zu frühmodernen Staaten innerhalb des Reiches entwickeln. M. gehört damit zu den Vätern einer Reichsordnung, die trotz fundamentaler Probleme im 17. Jh. sich bis 1806 bewähren sollte.

  • Literatur

    ADB 22;
    Pol. Korr. d. Hzg. u. Kf. M. v. S., I u. II, hrsg. v. E. Brandenburg, 1900-04 (Nachdr. 1982/83), III u. IV, bearb. v. J. Herrmann u. G. Wartenberg, 1978-92, V u. VI in Vorbereiƫung;
    F. A. v. Langenn, M., Hzg. u. Churfürst zu S., 2 T., 1841;
    G. Voigt, M. v. S. 1541–17, 1876;
    E. Brandenburg, M. v. S., I, 1898;
    E. Sehling, Die Kirchengesetzgebung unter M. v. S. 1544-49 u. Georg v. Anhalt, 1899;
    O. A. Hecker, Kf. M. v. S. nach d. Briefen an seine Frau, in: Neue Jbb. f. d. klass. Altertum, Gesch. u. dt. Lit. 25, 1910, S. 343-60;
    H. Bornkamm, Kf. M. v. S. zw. Ref. u. Staatsräson, in: ders., Das Jh. d. Ref., ²1966, S. 225-42, 362 f.;
    R. Kötzschke, Die Landesverw.-reform im Kurstaat Sachsen unter Kf. M. 1547/48, in: Zs. d. Ver. f. Thüring. Gesch. NF 34, 1940, S. 191-217;
    H. Helbig, Die Ref. d. Univ. Leipzig im 16. Jh., 1953;
    Ch. Hülm, Kf. M. v. S., Wandel d. Urteils üb. seine Politik, Diss. Leipzig 1961;
    J. Herrmann, Augsburg - Leipzig - Passau, Das Leipziger Interim nach Akten d. Landeshauptarchivs Dresden 1547–52, Diss. Leipzig 1962;
    K. E. Born, M. v. S. u. d. Fürstenverschwörung gegen Karl V., in: HZ 191, 1966, S. 18-66 (Neudr. 1972);
    H. Jung, Kf. M. v. S., 1966;
    Th. Freudenberger, Papst u. Konzil in d. Kirchenpol. d. Kf. M. v. S., in: Konzil u. Papst, hrsg. v. G. Schwaiger, 1975, S. 303-41;
    K. Blaschke, M. v. S., 1983;
    S. Ißleib, Aufsätze u. Btrr. zu. Kf. M. v. S. (1877–1907), hrsg. v. R. Groß, 2 Bde., 1989;
    G. Wartenberg, Landesherrschaft u. Ref., M. v. S. u. d. albertin. Kirchenpol. bis 1546, 1988;
    ders., M. v. S., in: Europ. Herrscher, hrsg. v. G. Vogler, 1988, S. 106-22;
    ders., Kf. M. v. S., in: Kaiser, König, Kardinal, hrsg. v. R. Straubel u. U. Weiß, 1991, S. 106-14;
    ders., M. v. S. als Wegbereiter d. Augsburger Rel.friedens, in: Staat u. Kirche, hrsg. v. St. Rhein, 1992, S. 25-34;
    ders., in: TRE 23, 1994, S. 302-11;
    BBKL. – Bibliogrr.: Bibliogr. z. sächs. Gesch., hrsg. v. R. Bemmánn, I/1, 1918, S. 189-203;
    Schottenloher Nr. 33243a-33361b, 51423 f., 61839-61841a.

  • Porträts

    Gem. v. L. Cranach d. J., um 1547 (Gem.gal., Dresden);
    Holzschn. dess., um 1553 (u. a. Hzg. Anton-Ulrich-Mus., Braunschweig);
    Singer II, Nr. 25154-25167.

  • Autor/in

    Günther Wartenberg
  • Zitierweise

    Wartenberg, Günther, "Moritz" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 141-143 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118584138.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Moriz, Herzog und Kurfürst von Sachsen, war der Sohn des Herzogs Heinrich im Freiberger Ländchen (vgl. Bd. XI. S. 601) und seiner Gemahlin Katharina, einer Prinzessin von Mecklenburg, geboren 21. März 1521 in Freiberg. In den engen und kleinen Verhältnissen des väterlichen Hofhaltes wuchs der Knabe auf; nur dürftig war der Unterricht, der ihm zu Theil wurde. An die Beihülfe der Verwandten fand sich der Vater mehrfach gewiesen. In jungen Jahren hielt sich M. oft am Hofe des Mainzer Erzbischofes Albrecht in Halle auf; auch bei dem Vatersbruder, Herzog Georg in Dresden (vgl. Bd. VIII S. 684) und bei dem sächsischen Kurfürsten verkehrte der heranwachsende Jüngling viel: in die Streitigkeiten und Reibungen unter den sächsischen Verwandten erhielt er früh Einblick. Besonders am Dresdener Hof winkte ihm zukunftsfrohe Hoffnung, da Georgs Familie dahinstarb und M. Erbe des Vaters und des Oheims zu werden Aussicht gewann. Schon früh bestimmten derartige Rücksichten seine Entwickelung. Zum Lutherthum hatte sich der Vater 1536 bekannt und in seinem Gebiete die lutherische Kirche eingeführt; derselben Richtung folgte M. Andrerseits aber blieb die katholische Haltung Georgs nicht ohne Eindruck auf den ehrgeizigen Sinn des Neffen; in einen gewissen Gegensatz zu Kursachsen lebte jedenfalls M. sich früh hinein. Als sein Vater im April 1539 die albertinischen Länder nach Georgs Tode wieder vereinigte, lebten Vater und Sohn in kaum verdecktem Gegensatz; der Vater hatte M. dem Schmalkaldener Bunde verpflichtet; M. aber verkehrte gern mit den Räthen des alten Herzogs Georg, die ihn auf die andere Seite zu ziehen gedachten. Die Verhältnisse der herzoglich-sächsischen Regierung geriethen in Heinrichs kraftloser Hand in volle Verwirrung; es handelte sich bald um eine Betheiligung des jungen Fürsten an der Verwaltung, und die rasche Ehe, die M. im Januar 1541 mit Agnes, der Tochter des Landgrafen Philipp von Hessen geschlossen, vergrößerte das Zerwürfniß mit Vater und Mutter. Der Tod Heinrichs (18. August 1541) beugte weiterem vor. Nun war M. mit 20 Jahren Herzog; ein hochaufgeschossener Jüngling mit scharfblitzendem Auge, ein Reiter und Jäger und Trinker voll Leidenschaft, der auch in dem Verkehr mit Weibern eifrigem Genuß sich hingab. M. hielt sich in allen offenkundigen Acten seiner Regierung zum Protestantismus, aber er hatte keine religiöse Ader; er gehörte der zweiten, jüngeren Generation protestantischer Fürsten an, welche der politischen Seite der reformatorischen Bewegung ihren Sinn geöffnet und nach politischen Motiven und Interessen ihre Schritte bemaßen. Ihm galt es vor allem anderen vorwärts zu kommen, an politischer Macht und fürstlichem Besitz zu wachsen. Selbständig und eigenwillig, rücksichtslos und energisch traf er seine Entscheidungen; mit kühnem Handgriff und doch mit kühler Berechnung ging er vorwärts.

    Unausgeführt blieb das väterliche Testament, das dem jüngeren Bruder August eine territoriale Ausstattung zugedacht hatte. M. meinte für den Bruder anders zu sorgen, vielleicht ihn zum Coadjutor in Magdeburg und Halberstadt ernennen zu lassen. M. hatte es außerdem auf die Einziehung von Merseburg und Naumburg abgesehen. Dabei stieß er aber mit den verwandten Absichten Kursachsens zusammen. Und das gemeinsame Schutzrecht über Meißen entzündete 1542 sogar die Gefahr eines sächsischen Bruderkrieges. Unfraglich war in dieser sogenannten Wurzener Fehde das bessere Recht auf der Seite von M., aber die protestantischen Führer erklärten sich dennoch für den Kurfürsten. Ganz besonders Luther ließ seinem kursächsischen Partikularismus und seinem alten|Haß gegen die Meißener mit Heftigkeit die Zügel schießen. Wohl gelang es den Zwist zu schlichten; aber in Moritz' Geist ließen diese Vorgänge einen bitteren Stachel zurück. Von der anderen Seite lockte ihn immer dringender die habsburgische Politik, sowol Ferdinands als des Kaisers, dessen Rathgeber Granvelle mit dem sächsischen Minister Carlowitz in eifrigem Verkehr stand. Von Anfang an hatte M. hierbei den Gewinn jener benachbarten sächsischen Bisthümer ins Auge gefaßt; für dies Ziel nahm er persönlich Dienst im deutschen Kriegsheer, das 1542 nach Ungarn gegen den Türken auszog. Deshalb vollendete Prinz August seine Ausbildung an Ferdinands Hof; ja M. selbst leistete 1543 im Krieg gegen Cleve und 1544 gegen Frankreich Kaiser Karl diensteifrige Heeresfolge; es gelang ihm sich militärisch zu bewähren und auszuzeichnen. In diesen Jahren, in welchen Kaiser Karl seinen Protestantenkrieg vorbereitete, rückte M. den Kreisen der kaiserlichen Politik immer näher; er brach deshalb noch keineswegs die Verbindung mit den protestantischen Fürsten ab. Zwar hatte er sich der früher ihm auferlegten Zugehörigkeit zum Schmalkaldener Bund schon 1542 entzogen, aber er erklärte doch wiederholt den Glaubensgenossen seine Bereitwilligkeit, für die Freiheit des protestantischen Glaubens einstehen zu wollen. Nach beiden Seiten, sowol mit dem Hause Habsburg als mit Kursachsen und Hessen, unterhandelte M. 1543—1546, immer so daß ihm bis zum letzten Augenblick die Wahl zwischen beiden Parteien noch offen blieb. Auf der einen Seite handelte es sich um den möglichen Schutz des Protestantismus, von der anderen Seite winkte ihm ein Verständniß mit Kaiser Karl, das ihm Erhöhung an Ehren und Macht einbringen könnte. Mit großer Nüchternheit und Selbstbeherrschung hat M. Jahre hindurch an dieser Politik der freien Hand festgehalten. Doppelseitig war auch sein Auftreten im Braunschweiger Krieg im Herbst 1545; halb als Genosse der Schmalkaldener, halb als Vermittler im Auftrage des Kaisers glaubte M. vor allem der Auftheilung der Braunschweiger Beute zwischen Hessen und Kursachsen entgegentreten, oder sich einen Antheil am Gewinn sichern zu müssen. So blieb Herzog Heinrich aus Braunschweig vertrieben und sein Land unter dem Sequester. Allmählich aber trennte M. sich mehr und mehr von den Schmalkaldener Verbündeten; die territorialen Zerwürfnisse und Reibungen mit dem sächsischen Kurfürsten ließen sich nicht beilegen oder ausgleichen; dem Schmalkaldener Bund weigerte M. den Zutritt, während seine Idee eines neuen Bündnisses auf des Kurfürsten von Sachsen Widerspruch und Bedenken stieß; schließlich wollte M. nicht unbedingt und schroff jede Betheiligung der Protestanten am Concil ablehnen: über alle diese Fragen verstimmte sich der Ton der Verhandlung; mit Mißtrauen blickten die Protestanten auf den selbständigen, seine eigenen Wege verfolgenden jugendlichen Sachsenherzog. Gleichzeitig aber begegnete M. auch den Lockungen der kaiserlichen Staatskunst mit kühler Zurückhaltung; er verstand es, den Preis für seine Entschließung zu steigern. Deutliches Licht fiel erst auf sein Verhalten, als er am 24. Mai 1546 persönlich in Regensburg eintraf, wo Kaiser Karl damals den Reichstag versammelt hatte. In persönlichen Unterredungen mit Karl und Ferdinand und Granvelle enthüllten sich die beiderseitigen Absichten und Vorsätze; am 19. und 20. Juni gelangte man zum Abschluß. Im bevorstehenden Protestantenkrieg hatte sich M. entschlossen, auf Karls Seite zu stehen; es war ihm gestattet anfangs seine Parteinahme unter scheinbarer Neutralität noch zu verdecken, dann aber, nachdem er seine Landstände gewonnen, sollte er die Reichsacht wider Kursachsen zu vollziehen helfen. Ihm wurde die erstrebte Schutzherrschaft über Magdeburg und Halberstadt zugesprochen und reicher Landgewinn aus dem Besitz des zu ächtenden Kurfürsten in Aussicht gestellt. Der Einziehung kirchlicher Güter zu frommen Zwecken hatte Karl nicht zu wehren verheißen und|wenn M. zur eventuellen Unterwerfung unter das Concil sich bereit erklärte, auch einige erleichternde kirchliche Concessionen zu vermitteln zugesagt; in einer nicht völlig durchsichtigen Weise war die Zustimmung der sächsischen Landstände vorbehalten worden, — ein Vorbehalt, der bei der thatsächlichen Unterordnung dieser Stände unter ihres Herzogs leitenden Willen ihm selbst noch einmal die volle Actionsfreiheit in der Zukunft sichern sollte.

    So begann im Sommer 1546 der deutsche Religionskrieg. M. verließ schon am 20. Juni Regensburg und versammelte Mitte Juli seine Stände in Chemnitz; er fand bei ihnen den gewünschten Rückhalt seiner Politik; man bewilligte ihm Rüstungen, man befürwortete Neutralität während des Krieges, indem Karl berechneter Weise den Charakter des Religionskrieges verdeckt hatte und angeblich nur auf die Bestrafung einiger ungehorsamer Fürsten seine Absicht richtend. Allmählich ließ M. seine eigentlichen Gedanken durchscheinen: daß er für den Kriegsfall das Land des Kurfürsten besetzen wollte, damit es dem Gesammthause nicht verloren ginge — natürlich um es, wenn erst die Acht den Kurfürsten getroffen, dann für sich zu behalten, für diese Erwägungen gewann M. allmählich seine Räthe und den Ausschuß seiner Stände. Dann brachte er eine Erklärung des Kaisers aus, der die ihm beigelegten Gedanken einer Verfolgung der evangelischen Religion läugnete — allerdings in ganz allgemein gehaltenen Redewendungen. Wenn aber in Regensburg eine gemeinsame Action von Ferdinand und M. gegen Kursachsen ins Auge gefaßt war, so wurden die Verhandlungen über diese Eventualität im Sommer und Herbst 1546 sehr verschleppt; es wurde nicht leicht, sich zu verständigen. Im August erging an M. die Aufforderung zur Execution der Acht wider den Kurfürsten von Sachsen. M. zog nochmals die Sache hin, so sehr auch Ferdinand und Karl ihn drängen und zum militärischen Eingreifen anreizen mochten. Daß er sich endlich dazu entschlossen, zeigte sein Besuch in Prag bei Ferdinand am 30. September; hier versprach M. das Kurland anzugreifen, unter der Voraussetzung, daß er in den Besitz des Kurfürsten, vielleicht mit Ausnahme der böhmischen Lehen in Sachsen, eintreten sollte. Es gelang, in der Hauptfache sich zu einigen (4. October) und darauf auch die sächsischen Stände in Freiberg zur Gutheißung der Politik ihres Fürsten zu bewegen. Darauf erst schlossen Ferdinand und die sächsischen Räthe in Prag ab (19. October) über eine Erbeinung zwischen Böhmen und Sachsen, über die Ausführung der Reichsacht wider den Kurfürsten Johann Friedrich und die Besitzergreifung seiner Länder, unter der Zusicherung, daß sie bei ihrer jetzigen Religion sollten bleiben dürfen „bis zu einer christlichen Vergleichung“. Noch ein weiteres erhandelte M. durch seine geschickte Diplomatie; am 27. October stellte ihm der Kaiser die Erklärung über die Verleihung der Kurwürde aus; nun ließ auch M. seinen Fehdebrief gegen Johann Friedrich ausgehen.

    Monate lang hatte M. „temporisirend“ auch mit den Schmalkaldenern, besonders mit seinem hessischen Schwiegervater verhandelt; er hatte immer noch den Zutritt zur protestantischen Seite sich offen gehalten, sich stets zu Vermittlungen beim Kaiser erboten. Erst als sowol Ferdinands wie seine eigenen Rüstungen fortgeschritten, brach er los. Während die Schmalkaldener Fürsten in Süddeutschland gegen den Kaiser ihren Krieg in unentschiedener, langsamer, unsicherer Weise führten, erhoben sich in ihrem Rücken die Kriegskräfte aus Böhmen und Sachsen, mit Ueberfall sie bedrohend. Groß war die Wirkung besonders des Auftretens von M., er suchte der Aufregung der Gemüther durch die nachdrückliche Versicherung zu begegnen, daß dem Protestantismus in Sachsen keine Gefahr drohe. Die eigenen Landesunterthanen beruhigte er wol mit solchen Worten, aber in den anderen Gebieten fand er wenig Glauben. Die Diversion in Sachsen entschied auch den oberländischen Krieg; sie verwirrte die Gemüther|der Protestanten; sie erfüllte die kaiserlichen Heere mit der Zuversicht des Sieges; nach einigem Schwanken brach (23. November) der Kurfürst Johann Friedrich aus dem Süden auf, um seine eigenen Erblande zu vertheidigen. Karl ließ ihn unbehelligt abziehen. Bis dahin war die Besetzung Sachsens für M. glücklich von Statten gegangen; auch Halle und Merseburg und Naumburg hatte er schon in Besitz genommen, freilich hatte er Wittenberg nicht zu bewältigen vermocht. Als aber Johann Friedrich Ende November mit seinen Schaaren herangezogen kam, eilte M. selbst nach Prag, König Ferdinand an die ausgemachte Kriegshülfe zu mahnen; nur Vertröstungen auf die Zukunft brachte er zurück. Einstweilen bemächtigte sich der heimgekehrte Kurfürst wieder seiner alten Länder, ja er ging seinerseits zum Angriff gegen den Besitz des Vetters vor; er brachte Halle in seine Hand, er ließ 21 Tage lang Leipzig belagern und beschießen: in großer Gefahr schwebte M. während der ersten Monate 1547, für die Erhebung des vorigen Jahres schwere Buße zahlen zu müssen. Erst des Kaisers Anziehen sollte ihm die ersehnte, auch von Ferdinand nachdrücklich verlangte Hülfe bringen. Schon anfangs Januar 1547 hatte Karl diesen Plan erfaßt, und einzelne Heereshaufen, wie den unter Markgraf Albrecht vorgeschickt; gemeinsam führten darauf Albrecht und Moritz den kleinen Krieg gegen das Heer des Kurfürsten; dem letzteren gelang am 2. März der Ueberfall bei Rochlitz, die Nachricht hierüber fetzte endlich den Kaiser in Bewegung. M. zog Ende März mit dem Rest seiner Schaaren dem Kaiser entgegen. So schien er im damaligen Augenblick bei seinem Griff nach dem Kurfürstenthum sein eigenes Land verloren zu haben.

    Bald wendete sich das Glück. Mit Karl hatten sich in Eger Ferdinand und M. vereinigt; unter seiner Leitung focht M., den Vortrab des kaiserlichen Heeres zu führen, hatte er als Gunst sich erbeten. Sicher und erfolgreich erfolgte der Vormarsch; unsicher und verwirrt war die Kriegführung Johann Friedrichs. Es ist bekannt, wie ihn auf der Lochauer Heide bei Mühlberg an der Elbe sein Geschick erreichte (24. April 1547); sein Heer wurde nahezu vernichtet, er selbst des Kaisers Gefangener. M. aber hatte in dem Treffen sich wacker gehalten. Am 19. Mai sicherte Wittenbergs Kapitulation M. den Kurhut, aber der territoriale Erwerb wurde ihm gewaltig verkürzt; in der Bedrängniß des Winters hatte er schon auf Magdeburg Verzicht leisten und dem Brandenburger Kurfürsten diese so heiß umworbene Schutzherrlichkeit preisgeben müssen; den Ernestinischen Vettern, den Söhnen des abgesetzten Kurfürsten, verblieb im Mai 1547 fast die Hälfte ihrer Erblande, in ihnen das wichtige Gotha. Vergeblich hatte M. sich angestrengt, die sächsisch-thüringischen Länder wenigstens zur Abhängigkeit von sich zu beugen, sie zu mittelbaren Gliedern des Reiches herunterzudrücken; Kaiser Karl hatte ihm diesen Preis verweigert, in der Absicht, M. nicht zu mächtig werden zu lassen, ihn unter steter Bedrohung zu erhalten; die dynastische Feindschaft zwischen Albertinern und Ernestinern sollte ihm das Mittel bieten, beide gleichmäßig gegeneinander zu balanciren. Es war ein bitterer Tropfen, den Karl dem neuen Kurfürsten in den Siegesbecher gemischt.

    Man darf urtheilen, im Augenblick des Sieges, als M. sich anschickte, den Preis seiner in den Jahren 1543—1547 verfolgten Politik einzuernten, begann in seinem Geist schon eine Verstimmung über die Behandlung, die ihm vom Kaiser widerfuhr, eine Entfremdung von der kaiserlichen Allianz Platz zu greifen, welche bald wachsende Nahrung empfing. M. hatte nach der Unterwerfung Johann Friedrichs übernommen, seinen Schwiegervater Landgraf Philipp mit dem Kaiser auszusöhnen; gemeinschaftlich mit dem Brandenburger Kurfürsten Joachim führte M. in kaiserlichem Auftrag die Verhandlung; Karl bestand auf Philipps Ergebung „zu Gnade und Ungnade“, hatte aber dabei versprochen, dies sollte|nicht „zu körperlicher Strafe“ und nicht „zu beständigem Gefängniß“ führen. Die Unterhändler dagegen hatten — sicher in gutem Glauben, aber mit Ueberschreitung ihrer Vollmacht — dem Landgrafen für seine Person völlige Straflosigkeit und Freiheit zugesichert. Nach der Unterwerfungsscene ließ Karl den Landgrafen in Haft nehmen, zur Ueberraschung der Unterhändler; sie brausten auf, warfen dem Kaiser Treubruch vor, aber bald mußten sie ihren Irrthum einsehen und dem Kaiser die Berechtigung zu zeitweiser Gefangenhaltung Philipps zugestehen. Der ganze Vorgang, der dem Andenken und der Popularität Karls bei der deutschen Nation unendlich geschadet, ließ in M. einen heftigen Stachel zurück: es war ganz unabweisbar, absolut nothwendig, daß er um möglichst baldige Freilassung Philipps aus der kaiserlichen Haft in den nächsten Jahren sich angelegentlich bemühte, daß er Vorstellungen und Bitten nicht sparte; die dilatorische Behandlung aller seiner Anträge, die er immer dringender vorlegte, mußte Ingrimm und Rachedurst allmählich zu mächtiger Flamme in seiner Seele entfachen.

    Die Uebertragung der Kurwürde auf M. wurde am 4. Juni 1547 verkündigt. Dann versammelte M. im Juli zu Leipzig einen Landtag, dem er aufs neue die Versicherung protestantischer Religion aussprach und die weitere Verheißung ertheilte, in allen Dingen an den Rath seiner Stände sich halten zu wollen. Im Herbst besuchte er den Reichstag in Augsburg. Dort empfing er am 24. Februar 1548 die feierliche Belehnung als Kurfürst. In den Verhandlungen des Reichstages entfernte sich aber M. schon mehrfach von dem Willen des Kaisers, und ganz besonders in der kirchlichen Frage; hier verstand es es jene bei seinem Anschluß an den Kaiser aufgestellten Vorbehalte und Versprechungen Karls, jene Rücksichtnahme auf die eigenen Landstände wirkungsvoll geltend zu machen. Er wagte es seinen protestantischen Haupttheologen Melanchthon gegen Karls Bedrohung zu schützen; er wollte das kaiserliche Religionsedikt des Interim nicht für Sachsen ohne Befragung seiner Landstände angenommen sehen. Für seine Person machte er nicht große Schwierigkeiten sich in die Lage zu fügen; wiederholt wurde er in Processionen gesehen. Zuletzt trug Karl ihm auf, über die Einführung des Interim in Sachsen mit den Landständen zu verhandeln. Dies geschah. Aber in gut protestantischem Sinn wies der Landtag in Meißen (Juli 1548) das Interim ab. Dann begannen langwierige und mühsame Verhandlungen, deren Detail hierhin nicht gehört. Nach allerlei Conferenzen in Pegau, in Torgau, in Zelle, zuletzt in Leipzig kam eine sächsische Religionsordnung zu Stande, das sog. Leipziger Interim, eine Vermittlung zwischen protestantischem Bekenntniß und dem kaiserlichen Religionsgesetz. Scheinbar hatte M. dem Wunsche des Kaisers genügt und sich dem Reiche gehorsam bewiesen. Aber unter der schützenden Hülle dieser äußerlichen Anbequemung sorgte M. dafür, daß der Protestantismus in Sachsen nichts einbüßte, sondern unverändert und ungeschwächt in Kraft bliebe. M. war mit der Befolgung der angeordneten Aeußerlichkeiten zufrieden, in die Religion seiner Unterthanen wagte er keinen Eingriff. In wol überlegter, Seitenwege und Seitensprünge ebenso wenig wie Scheingründe und Ausflüchte verschmähender diplomatischer Erörterung und Behandlung hatte er trotz aller Scheinnachgiebigkeit das Wesentlichste und Wichtigste protestantischen Kirchenwesens seinem Lande gesichert und geschützt.

    Der Stärkung der Kaisermacht, wie Karl sie 1547 und 1548 betrieben, hatte M. sich widersetzt, nicht mit offenem Widerspruch aber durch indirectes Ausweichen und gut gezielte Gegenmanöver. Und wie er die neu erwachende und rasch wachsende Opposition deutscher Fürsten gegen Karl V. gewahr wurde, setzte er sich, kühn und vorsichtig, in Bereitschaft, von der neuen Wendung der|Dinge nicht überrascht oder überwunden zu werden, sondern für sich und seine Stellung neuen Nutzen zu ziehen.

    Einzelne protestantische Elemente des Widerstandes waren auch nach dem Schmalkaldener Kriege aufrecht geblieben, unter ihnen jenes Magdeburg, auf das M. sein Auge geworfen, das ihm aber 1547 entschlüpft war. Mit des Kaisers Acht belegt (27. Juli 1547) gab die Stadt bald den Mittelpunkt des protestantischen Widerspruches ab, an welchen sich die Grafen v. Mansfeld und die norddeutschen Seestädte anlehnen konnten. Dazu kamen bald der Brandenburger Markgraf Hans von Küstrin, der Herzog Albrecht von Preußen, der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg; sie traten Febr. 1550 zu einem Defensivbündniß zusammen zum Schutz des Protestantismus gegen die drohende Execution des Interims. Mit diesen Elementen hatte M. Fühlung behalten; er war von ihren Absichten unterrichtet; sie kamen ihm keineswegs vertrauensvoll entgegen, und er zögerte lange sein Loos an das ihre zu binden. Erst sehr allmählich wurde M. der sehr verschlungenen Beziehungen zwischen allen den kleinen Fürsten und Ständen Herr; erst nach langem Bemühen gelang es ihm alle Fäden des neuen Unternehmens in seiner Hand zu vereinigen. M. begann damit, daß er mit seinem Bruder August über die Fragen der Zukunft sich vollständig einigte; dann gewann er den wilden Kriegsmann Markgraf Albrecht von Kulmbach; er eröffnete mit den Ernestinern Verhandlungen über einen Ausgleich ihrer Ansprüche, ihnen Entschädigungen des erlittenen Verlustes als möglich bezeichnend, um dafür ihre Anerkennung seiner Kurwürde einzuhandeln. Auch mit den Söhnen des gefangenen Landgrafen Philipp knüpfte er an, einen eventuellen Krieg zur Befreiung ihres Vaters in Aussicht zeigend; sogar dem französischen Könige näherte er sich sehr vorsichtig, französische Hülfe für den Krieg erhoffend. Keineswegs aber brach er deshalb mit dem Kaiser; wie einst vor 1546, so stand er auch jetzt wieder mit beiden Parteien in Verhandlungen. Auf jene protestantische Fürstenverbindung des Markgrafen Hans suchte M, vor allem maßgebenden Einfluß zu gewinnen. Nach allen Seiten glückte ihm schrittweise und allmählich seine geheimnißvoll betriebene diplomatische Arbeit.

    Als Ende Juli 1550 der Augsburger Reichstag begann, entschuldigte M. sein Nichterscheinen mit jenen gefährlichen Bewegungen in Norddeutschland; es dauerte nicht lange, bis der Konflikt um Magdeburg ausbrach. Unter Betheiligung der Nachbarn war seit 1547 über eine Unterwerfung des geächteten Magdeburg verhandelt; M. und Brandenburg und Braunschweig bemühten sich um einen Ausgleich, der einem neuen Krieg des Kaisers gegen die Reste des norddeutschen Protestantismus vorbeugen sollte, aber Magdeburg hatte sich unverzagt in seinem Widerspruch behauptet. Dann hatte plötzlich der Mecklenburger Herzog Georg (22. Sept.) einen Magdeburger Kriegshaufen überfallen; er zog siegreich weiter. Aber M. nahm schnell entschlossen des Mecklenburgers Schaar in seinen Kriegsdienst (Oct.); und er selbst meinte nun nach allen den seit 1547 gesponnenen fruchtlosen Verhandlungen endlich handelnd eingreifen zu sollen; diensteifrig suchte er des Kaisers Einwilligung oder Auftrag zu erlangen. Bereitwillig ging Karl darauf ein. M. war einmal nahe daran, gutwillig die Stadt Magdeburg zu einer Capitulation zu bewegen; im letzten Augenblick lehnte sie den Vertrag zu Moritz' größtem Verdruß ab. Darauf scheiterte auch der Versuch, den er in Torgau (Nov. 1550) machte, von seinen Ständen Billigung und Unterstützung des beabsichtigten Schlages gegen Magdeburg zu erlangen; allzu lebhaft war die Sympathie der Protestanten mit der „Kanzlei Gottes“. M. schien also der Weg der Gewalt gegen Magdeburg durch die Lage der Dinge selbst aufgezwungen zu werden; er begann die ernstliche Belagerung der Stadt. Der Reichstag bewilligte endlich (December) die Kosten der Reichsexecution, deren Führung eben M. aufgetragen wurde (27. Dec. 1550). M. selbst zog damals gegen eine Kriegerschaar zu Felde, welche sich im Stifte Verden zum Entsatz Magdeburgs angesammelt hatte; es schien ihm dringend nöthig, durch einen raschen Schlag die Verwirrung auf protestantischer Seite zu klären, dem Auseinandergehen, ja vielleicht dem Entgegenstreben der verschiedenen protestantischen Elemente energisch zuvorzukommen. Die beruhigenden Versicherungen, die er den Hessen in Wittenberg (Dec.) über seine Absichten ertheilt hatte, wurden unter der Hand weiter verbreitet; einzelne Kriegshaufen schlug er; mit anderen glückte die Verhandlung: endlich schloß er einen Vertrag mit ihnen ab (7. Januar 1551), nach welchem jenes protestantische Heer sich auflöste; aber ein großer Theil, ihr Führer Hans von Heideck an der Spitze, trat sofort in kursächsischen Kriegsdienst über. M. hatte sich hiermit des militärischen und politischen Uebergewichtes in Norddeutschland versichert; nun konnte er mit freierem Sinn seine eigenen Gedanken weiter zu verfolgen unternehmen.

    Die Belagerung Magdeburgs im Auftrage des Reiches setzte M. fort, aber sie sollte nur dazu dienen, um zu freiwilliger Ergebung in seine Hand die Stadt zu bewegen; und zu gleicher Zeit setzte M. alle Hebel an, den Anschluß der deutschen Protestanten an seine Leitung und Führung, an das von ihm geplante Unternehmen gegen den Kaiser zu Stande zu bringen; dabei war ihm jener Hans von Heideck ein sehr nützlicher Vermittler. Einen wichtigen Schritt auf seiner Bahn bezeichnet die Conferenz mit Markgraf Hans in Dresden (20. bis 22. Febr. 1551); die beiden Fürsten einigten sich zu einem Defensivbündniß für die protestantische Sache unter der Voraussetzung, daß auch die Ernestiner sich würden versöhnen lassen, und in der ausgesprochenen Absicht die Magdeburger Sache durch gütliche Mittel zu schlichten. Markgraf Hans widmete im März 1551 seine Thätigkeit der letzteren Aufgabe, — allerdings noch ohne den erhofften Erfolg. Dagegen rückten sowohl die Hessen als die Ernestiner dem protestantischen Fürstenbund immer näher. Einstweilen trat M. noch nicht öffentlich, wie es anfangs zu Dresden in Aussicht genommen, aus seinem Verhältniß zum Kaiser heraus; aber er betonte, daß er in jedem Augenblick dies thun könnte, sobald erst die protestantischen Abmachungen abgeschlossen sein würden. In Torgau kamen am 22. Mai M. und Hans und mit ihnen Johann Albrecht von Mecklenburg und Landgraf Wilhelm von Hessen persönlich zusammen; von Preußen, Lüneburg und anderen Fürsten waren Räthe zugegen; man verpflichtete sich zum Schutz des Protestantismus, zur Befreiung der in kaiserlicher Haft gehaltenen Fürsten; man hoffte immer noch auf den Zutritt der Ernestiner oder doch auf ihre Neutralität gegenüber der protestantischen Erhebung; es war M. gelungen die Ernestiner von den anderen Protestanten zu trennen und etwaige Rachepläne seiner Vettern gegen ihn selbst unschädlich zu machen; es galt ferner Frankreichs thätige Mitwirkung dem Aufstand zu verschaffen, von der letzteren Voraussetzung machte man alles weitere Vorgehen abhängig. M. war gern einverstanden die Belagerung Magdeburgs und die Verhandlung mit Magdeburg fortzuführen; er ließ nie die Hoffnung fahren, hier zu gutem Ende die Sache zu führen. Frankreich ging zuerst allerdings nicht mit allzugroßem Eifer auf das deutsche Gesuch ein. Die etwaige Hülfe, meinte man, würde allein in Subsidien bestehen können; aber König Heinrich schickte doch zugleich einen Diplomaten Jean de Fresse zu den deutschen Fürsten, um weitere Verständigung anzubahnen. Die neue Berathung fand im Jagdschloß Lochau am 5. October statt. M. und August und Hans und Johann Albrecht trafen mit den hessischen Räthen und dem französischen Bevollmächtigten hier zusammen. Mit Magdeburg war einstweilen ein Waffenstillstand geschlossen, welcher der Verhandlung — der officiellen sowohl als der seit dem Juni eröffneten sehr geheimen — freien|Raum gab. Die Fürsten einigten sich in Lochau über die financielle und militairische Seite ihres Unternehmens; aber dann entbrannte zwischen M. und Hans heftigster Zwist über die Frage, ob man allein bei der Defensive bleiben, wie Hans forderte, oder auch offensiv gegen den Kaiser auftreten sollte, was sowohl M. als ganz besonders der Franzose verlangten. Gewaltig erzürnt verließ Hans die Versammlung und enthielt sich der Theilnahme an dem protestantischen Unternehmen, zu welchem grade er die ersten Vorbereitungen eingeleitet hatte. Im Auftrage der übrigen Verbündeten ging Markgraf Albrecht Mitte October nach Frankreich; seine Unterhandlung aber rückte nur langsam vorwärts; er stieß auf Schwierigkeiten verschiedener Art und konnte lange Zeit sein Ziel nicht erreichen; ja im December übertrug König Heinrich von Frankreich die Weiterführung der Sache seinem Diplomaten de Fresse in Deutschland. In Lochau hatten die Verbündeten deutlich ausgesprochen, daß sie das übrige Deutschland zum Anschluß an ihre Erhebung auffordern und jeden, der sich weigerte, als Feind behandeln wollten; auf die geistlichen Fürsten war dies letztere besonders gemünzt: Markgraf Albrecht erhoffte vor allem territorialen Gewinn auf solchem Wege zu erzielen, M. hatte sich wenigstens die schon früher erstrebte Schutzherrschaft über Magdeburg vorbehalten. Derartigen auf radicales Zugreifen gerichteten Absichten trat die französische Politik entgegen, indem sie dem Aufstande den Charakter des Religionskrieges fernhalten und von einer Bedrohung der geistlichen Territorien im Reich nichts wissen wollte. Darüber wurden in Dresden neue Besprechungen der Bundesfürsten mit den Franzosen vom 17. bis 21. December gepflogen. Auf französisches Verlangen gaben die Fürsten die Erklärung ab, daß sie nicht beabsichtigten ihren Krieg gegen die Katholiken als solche zu richten, sondern nur gegen diejenigen, die ihnen entgegen sein oder sich über ihr Verhalten nicht genügend erklären würden. Erst nach dieser Versicherung kam das französische Bündniß zu Stande; dasselbe schloß Albrecht in Chambord am 15. Januar 1552 ab. Französische Subsidien waren dem deutschen Fürstenbund gesichert, eine Cooperation des Franzosenkönigs mit dem deutschen Aufstand verabredet; aber man hatte auch die Einwilligung zur Abtretung von Cambray, Metz, Toul und Verdun an Frankreich aussprechen müssen. Nur für solchen Preis war Frankreichs Hülfe zu erkaufen. Im Februar 1552 kam es noch einmal in Friedewald zu Erörterungen über den eben abgeschlossenen Vertrag; Frankreich verlangte eine offene und unzweideutige Erklärung der Fürsten in ihrem Kriegsmanifest, daß die Geistlichen nichts von dem Aufstande zu fürchten hätten; soweit zu gehen weigerten sich nun doch die Fürsten sie blieben bei ihrer schon erwähnten verklausulirten Versicherung, während König Heinrich sich bemüßigt sah allen katholischen Fürsten und Ständen von Deutschland zu verkündigen, daß er sie in seinen Schutz genommen habe.

    Als die Bündnißsache im Herbst 1551 bestimmtere Aussichten gewonnen, gelangte auch die Magdeburger Frage zum Austrag; jetzt kam eine Capitulation zu Stande, durch welche sich Magdeburg dem Kaiser unterwarf; seiner protestantischen Religion wurde es dabei versichert und ihm Aussicht gemacht, daß der Kaiser die Strafe des Ungehorsams erlassen würde; in geheimem Vertrage hatte die Stadt Magdeburg M. als ihrem Erbherren geschworen, eine sächsische Besatzung aufgenommen; die Auseinandersetzung mit dem Erzbischof sollte M. betreiben. Mit großem Prunke zog M. am 9. Nov. 1551 in die Stadt ein. Von dem jetzt abgelohnten Kriegsvolk nahm er viele in seinen Dienst auf. Nun hatte M. wirklich die überwiegende Machtstellung in Norddeutschland sich errungen. Er stand unbestritten als der oberste Führer an der Spitze des Fürstenbundes; es war zu bedauern, daß die Aussöhnung mit den Ernestinern schließlich|doch nicht erreicht war; aber auch ohne sie gebot M. über beträchtliche Kräfte. Der französischen Hülfe war er sicher. Andrerseits aber lebte M. auch in nahen und freundlichen Beziehungen zum römischen Könige Ferdinand und seinem Sohne, dem Erzherzog Maximilian. Jene Verstimmung unter den Habsburgern, die Folge des spanischen Successionsprojectes des Kaisers und des den Verwandten aufgezwungenen Familienvertrages vom März 1551, hatte M. sehr wohl bemerkt. Daß er im Sommer 1551 dem spanischen Prinzen seine Stimme zur römischen Königswahl zu geben verweigert, war im Interesse der deutschen Habsburger geschehen; er hatte auch den Fürstenbund ausdrücklich von feindseligen Schritten gegen dieselben zurückzuhalten erklärt; in recht freundschaftlichem Briefwechsel und Meinungsaustausch stand M. noch in jener Zeit mit dem Erzherzog: es gab Fragen, in welchen Maximilian, und vielleicht auch Ferdinand, mehr zu M. als zum Kaiser sich hielten.

    Mehrmals war Karl über die Dinge, die sich in Deutschland anzettelten, schon warnend unterrichtet worden; er hielt die Gefahr nicht für eine dringende und meinte stets in den Ernestinern, besonders in dem gefangenen Johann Friedrich die Werkzeuge zur Hand zu haben, um M. zu bestrafen oder zur Ruhe zu zwingen. Erst allmählich wurde sich Karl des drohenden Unwetters bewußt. Dann glaubte er gerade in den freundlichen Beziehungen zwischen Ferdinand und M. die Gelegenheit zu besitzen, die Gegner für den Augenblick hinzuhalten, um sich zur Bestrafung derselben erst vorzubereiten und zu rüsten. Als der Aufstand der Fürsten sich erhob, wurde Ferdinand von dem Kaiser beauftragt, eine Beschwichtigung und Ausgleichung durch diplomatische Mittel zu versuchen.

    Auf dem sächsischen Landtage in Torgau (März 1552) wurde es klar, daß M. einen Streich zu thun beabsichtigte; von dem Tridentiner Concil, das er, — in scheinbarer Nachgiebigkeit gegen Karls Wünsche und den Beschluß des Augsburger Reichstages — beschickt hatte, rief M. seine Bevollmächtigten zurück; er bestellte seinen Bruder August an seiner Statt zum Regenten in Sachsen; er gab vor, er müsse in hessische Hand sich begeben als Pfand für die Freilassung des durch seine Schuld gefangenen Landgrafen Philipp; daß er vor allem die Freiheit seines Schwiegervaters verlangte, sprach er damals an Ferdinand aus. Während damals Karl des Kurfürsten Ankunft in Innsbruck erwartete, ging M. nach Hessen; in Bischofsheim traf er mit Landgraf Wilhelm zusammen (23. März). Die beiden Verbündeten verkündeten darauf in einem Manifest der Welt ihr Vorhaben und die Motive ihrer Erhebung wider den Kaiser. Ihren Zug setzten sie ohne Säumen fort. In Rotenburg stieß Markgraf Albrecht zu ihnen; am 5. April wurde Augsburg besetzt; vor dem Anmarsch dieser Schaaren zerstob jeder Widerstand der kaiserlichen Partei. Gleichzeitig waren die Franzosen in Lothringen eingefallen und nahmen einen Ort nach dem anderen in Besitz; erst im Elsaß stockte der französische Vormarsch. Karl hatte keine Kriegsmacht zur Stelle, die er hätte entgegenwerfen können. Ferdinand war seit Herbst 1551 in Ungarn in Krieg wider die Türken verwickelt; er bedurfte eher der Hülfe aus dem Reiche als daß er hätte Hülfe bringen können. So lag in dem Ausgang der von Ferdinand mit M. angeknüpften diplomatischen Vermittlung das Schicksal der kaiserlichen Herrschaft. Karl selbst befürchtete in Innsbruck von dem Heere der Aufständigen überrascht und gefangen zu werden; für den Augenblick mußte auch er sich in die Verhandlung ergeben.

    M. reiste über Ulm, Donauwörth, Ingolstadt, Regensburg, Passau nach Linz, wo er in Begleitung des Herzogs Albrecht von Baiern am 18. April anlangte und von Ferdinand empfangen wurde. Die Conferenz der Fürsten hatte das Ergebniß (23. April), daß zur Erledigung der Forderungen des Aufstandes eine neue Fürstenversammlung nach Passau angesagt wurde, während Ferdinand|um die Einwilligung des Kaisers in die von ihm selbst für nothwendig erachteten Concessionen sich persönlich bemühen zu wollen erklärte. Aber die von Ferdinand gewünschte Einstellung der Feindseligkeiten bewilligte M. nicht. Fortsetzung des Krieges schien ihm einstweilen unerläßlich; er eilte von Linz zu seinen Genossen zurück. Dann führte er persönlich sein Heer gegen die Tiroler Alpen; am 18. Mai stand man bei Füßen, am 19. erstürmte man die Ehrenberger Klause; von da eilte man nach Innsbruck (20. Mai), dort den Kaiser zu fangen. Der Anschlag mißglückte, aber er scheuchte doch den kranken Kaiser in eiliger Flucht nach Villach hin; es war ein Vorstoß, der überall den gewaltigsten Eindruck hervorbrachte und den Niedergang der kaiserlichen Machtstellung grell beleuchtete.

    Am festgesetzten Tag (26. Mai) erschien M. in Passau. Die Feindseligkeiten wurden nun eingestellt. Bald nachher kam Ferdinand. Eine große Zahl von Fürsten und Räthen waren zur Stelle, die Friedensvermittlung zwischen Karl und M. in ihre Hand zu nehmen. Große Schwierigkeiten waren noch zu überwinden. Zwar war Karl bereit die Freilassung der gefangenen Fürsten zuzugestehen; — er hatte Johann Friedrich schon sofort freigegeben, wohl in der Absicht ihn sofort gegen M. zu gebrauchen; hier galt es nun, M. eine Sicherheit gegen etwaige Bedrohungen durch die Ernestiner zu verschaffen; — aber in den principiellen Fragen, Duldung des Protestantismus und Erledigung der Beschwerden gegen Karls deutsche Regierung, wollte er nicht nachgeben. Die Entscheidung gab Ferdinand; er eilte am 6. Juli nach Villach zum Bruder, die Zustimmung ihm abzuringen. In Passau hatte gerade zwischen M. und Ferdinand ein Einvernehmen sich angebahnt: daß M. seine Kriegshülfe in Ungarn in nahe Aussicht gestellt, war für Ferdinand von der größten Bedeutung; er stimmte des Bruders Sinn um; am 13. Juli nach Passau zurückgekehrt, führte er mit den vermittelnden Fürsten die Berathung bis zum 16. Juli glücklich zu Ende. M. hielt inzwischen sich im Lager seiner Verbündeten auf; noch immer wurde der Krieg fortgeführt, einzelne Unternehmungen gingen noch immer weiter; vor allen Markgraf Albrecht zog brandschatzend und plündernd durch Franken, ohne Rücksicht auf die Verhandlung in Passau. Im Lager vor Frankfurt erschienen Ferdinands Bevollmächtigte mit der Vertragsurkunde; am 2. August stimmten M. und seine Bundesgenossen zu: bis zum definitiven Ausgleich der Religionshändel war dem Protestantismus volle und unbedingte Sicherheit hier gewährt, das war die inhaltsreiche Frucht des Aufstandes von 1552.

    In den Passauer Vertrag hatte man Frankreich nicht eingeschlossen. Gegen die französische Einmischung und Eroberungslust hatte sich manche Stimme erhoben; die rheinischen Kurfürsten hatten von weiterem Vorgehen der Franzosen schon im Frühjahr abgemahnt; der Kaiser wollte von Nachgeben nach dieser Seite nichts hören; er meinte mit aller Entschiedenheit nach Beruhigung des deutschen Aufstandes seine Waffen gegen Frankreich zu wenden. Der französische Gesandte wurde in Passau von den Ständen wol angehört, aber Ferdinand weigerte sich ihn zu eigentlicher Verhandlung zuzulassen; und so sah M. sich zuletzt in die Lage versetzt, ohne Frankreich den Friedensvertrag zu schließen. Dies geschah natürlich unter lebhafter Entrüstung der Franzosen; nichts destoweniger knüpfte M. sehr bald nach dem Passauer Stillstand neue Beziehungen zu Frankreich an, auf welche einzugehen König Heinrich nicht verschmähte.

    Landgraf Philipp wurde Anfangs September seiner Haft entlassen. Johann Friedrich erhielt seine Freiheit zurück, nachdem er M. als Kurfürsten von Sachsen anerkannt und auf den Gedanken der Rache verzichtet. Somit war die Herstellung der alten protestantischen Führer glücklich erfolgt. M. hatte im Kriege von 1552 keine neuen Sondervortheile davongetragen; für ihn war das Ergebniß die Sicherung und Befestigung seiner 1547 erkämpften Stellung und die durch seine Bemühung errungene Begründung des Religionsfriedens für Deutschland.

    Sofort nach dem Abschluß in Passau löste M. sein Versprechen, indem er mit seinen Kriegsschaaren in den Ungarnkrieg zog. Der Feldzug hatte keinen großen Erfolg. Zwar kam M. mit seinem Heer bis Raab, er wirkte von dort günstig auf die Vertheidigung Erlau's ein; aber den größeren Angriff gegen das türkische Heer, den Ferdinand wünschte, wagte M. nicht; selbst von Krankheit erfaßt, in der Ueberzeugung, daß die Lage der Dinge eine höchst erbärmliche, kehrte M. Ende October nach Hause zurück. In Deutschland schien seine Anwesenheit dringender nöthig. Jener Markgraf Albrecht war dem Frieden nicht beigetreten; er ging den Weg plündernder Eroberung weiter; an ihm, an Markgraf Hans, der seit dem vorigen Jahr mit M. überworfen, und an den Ernestinischen Vettern konnte jeder Versuch der Störung des in Passau errichteten Zustandes bereitwillige Helfer finden. M. aber hielt vor allem damals seine Absicht auf Schutz des Friedens gerichtet, von Ferdinand in dieser Bestrebung nachhaltig unterstützt. M. ging zu diesem Zweck mit dem Gedanken eines Fürstenbündnisses um, in das er gerne Ferdinand hineingezogen hätte; Karl billigte derartiges keineswegs. Während im Süden die friedlich gesinnten Fürsten zu einem Fürstenverein zusammentraten, dessen Losung Schutz des damaligen Besitzstandes war (März 1553), kam es im Norden zwar nicht zu der von M. geplanten Liga, aber in fester Schutzvereinigung stand und verharrte doch M. mit Ferdinand, seinem Nachbarn in Böhmen. Als Markgraf Albrecht sich in seinem auf Störung des Friedens abzielenden Treiben durchaus nicht wollte aufhalten lassen, als alle Vermittlungsvorschläge an seiner beutelustigen Halsstarrigkeit scheiterten, da trat M. ihm entgegen als der Schützer des Friedens: der furchtbare unselige Bruderkrieg der früheren Kampfgenossen und Zechbrüder brach im Sommer 1553 aus: am 1. Juli erließen M. und Ferdinand ihr Manifest gegen den Friedbrecher. Bei Sievershausen kam es am 9. Juli zur Schlacht; das sächsische Heer war Sieger, aber M. war schwer verwundet — und schon am 11. Juli 1553 gab er seinen Geist auf, etwas über zweiunddreißig Jahre alt.

    Es ist nicht möglich zu sagen, welche Gedanken M. im letzten Jahre seines Lebens erfüllt haben. Wie in den früheren Phasen seiner Entwicklung, so stand er auch damals in lebhaftem Verkehr mit vielen Seiten. Scheinbar einander entgegenstrebende Fäden hielt er in seiner Hand. Auf welches Ziel seine Verhandlungen mit Frankreich hinausgingen, ob ihm bei dem ungarischen Unternehmen ein egoistischer Plan vorgeschwebt, welches die geheimen Zwecke waren, die seinem Einvernehmen mit Ferdinand und Maximilian zu Grunde lagen: auf alle diese Fragen gibt es keine Antwort; mitten aus der unfertigen Arbeit wurde M. herausgerissen; es fehlt daher das innerste Bindeglied zwischen den einzelnen Aeußerungen seiner Politik; die historische Betrachtung muß — wie ungern immer — mit einem non liquet abschließen.

    Als Landesherr war M. bemüht, den Aufgaben seiner Zeit gerecht zu werden; die von ihm erlassene Regimentsordnung vom 23. September 1548 legte den Grund zu einer zweckmäßigen und sachentsprechenden Vertheilung der Geschäfte; die Erweiterung seiner Gebiete führte zu einer neuen Kreiseintheilung hin. Gerichtswesen, Landespolizei, Schulwesen erfreuten sich seiner Fürsorge. Forstwirthschaft und Bergwesen brachte seine Verwaltung in Blüthe; auch dem Handel, besonders von Leipzig, schenkte er seine Aufmerksamkeit. In der Landeskirche übte er das Recht des Landesherrn ebensowohl nach sächsischer Tradition als nach den protestantischen Anschauungen seiner Zeitgenossen; an den Händeln der Theologen hatte er wenig Gefallen, er selbst war in den religiösen Controversen ziemlich indifferent und nüchtern; er mischte in die Gestaltung der Kirchenlehre sich ungern ein; dagegen lag ihm die äußere Ordnung der Kirche, die Sorge für Besoldung und Bildung und Disciplin seiner Geistlichkeit sehr am Herzen. Ihm verdankte die Universität Leipzig die Sicherung ihrer Existenz, die Begründung ihrer Zukunft; durch Camerarius und Börner wurde sie an die Spitze der deutschen Hochschulen gehoben; nachher lag M. daran, auch die Blüthe Wittenbergs aufrechtzuerhalten. Gelehrte Schulen wurden in Meißen, Pforta, Grimma neu begründet und gut dotirt. Keineswegs ging M. mit seinen Interessen auf in der auswärtigen Politik, kaum geringer war seine Thätigkeit, seine Einsicht, sein Eifer in Sachen der inneren Landesverwaltung.

    Ausgezeichnete Räthe und Diener standen ihm zur Seite: der ältere Georg von Carlowitz, der schon Herzog Georg gedient hatte, dann der jüngere Christof von Carlowitz, der Anwalt des Anschlusses an die habsburgische Politik; neben ihnen Fachs, Kommerstadt, Mordeisen, Ossa, Miltitz, Kram, der Leipziger Prof. Börner; sie waren alle nur die Werkzeuge seines Willens: selbständig, selbstbewußt und selbstthätig war M. vom Antritt seiner Regierung; in persönlicher Verhandlung leistete er gerade im entscheidenden Augenblick das größte, so 1546 in Regensburg, 1547 in Prag, 1551 in Dresden und Torgau, 1552 in Passau; er selbst ist für die Politik, die er befolgt, allein verantwortlich zu nennen.

    Das persönliche Wesen dieses frühreifen Fürsten aber bildet einen eigenthümlichen Gegensatz zu seiner politischen Kunst. Wenn er in seiner Politik auf kühle Berechnung und vorsichtiges Abwarten des richtigen Momentes seine hochstrebenden ehrgeizigen Pläne erbaute, so war er persönlich ein Mann von lebhaftem, leidenschaftlichem Temperament; aufbrausend und jähzornig konnte er erscheinen; an sinnlichen Liebesabenteuern fehlte es ihm nicht. Sehr jung hatte er die Ehe geschlossen; das Verhältniß zur Gemahlin war kein sehr tiefes; Agnes begleitete den Gemahl nicht auf seinen Zügen und Reisen; sie ließ ihm alle Freiheit; sie gebar ihm einen Sohn, der jung starb; nur eine Tochter Anna überlebte den Vater, später des Oraniers unglückliche Gattin. Kurfürstin Agnes aber hat schon bald nach ihres Mannes Tod seinen Todfeind, den Herzog Johann Friedrich von Sachsen geheirathet.

    • Literatur

      Eine sehr interessante Charakteristik von M. hat der Engländer Roger Asham 1553 gegeben; auch finden sich in den Gedächtnißreden, welche Joach. Camerarius in Leipzig 1553—1569 gehalten, werthvolle Beiträge zur Kenntniß seiner Persönlichkeit. Eine ausführliche Geschichte seines Lebens verfaßte der Naumburgische Kanzler Georg Arnold (geb. 1531, 1588), gestützt auf eigene Erinnerungen, Zeugnisse der Zeitgenossen und einzelne Documente und Briefe (deutsch gedruckt 1719, lateinisch bei Mencken, Scriptores II 1151—1256). Daß Sleidanus und Seckendorf wichtiges Material enthalten, bedarf kaum der Erwähnung. Bemerkenswerthe Behandlungen des Gegenstandes sind die von Bartenstein, de bello Carolo V. a Mauritio illato (1709), Böhme, de Caroli V erga rem evangelicam in Saxonia lenitate (1779). — In Leipziger Universitätsprogrammen theilte der Professor Arndt manches interessante Schriftstück mit: 1791, 1806, 1815. (Besonders wichtig sind die Briefe von M. an seine Frau, welche Arndt 1806 herausgab: nonnulla de ingenio et moribus Mauricii.)
      Vgl. auch die Werke über sächsische Landesgeschichte von Müller, 1700; Glafey, 1737; Weiße, Bd. III. (1805); Böttiger, 1830 (neubearbeitet durch Flathe, 1867). —
      Böttiger, Kurf. Moritz von Sachsen, biograph. Skizze. 1821. —
      von Langenn, Moritz, Herzog und Kurfürst v. S. 1841 (2 Bde.); Christoph von Carlowitz (1854); Melchior von Osse (1858). —
      Brandes, Beiträge zur Charakteristik des Herzogs und Churfürsten Moritz (1853). Joh. Voigt, Fürstenbund gegen Karl V. (Historisches Taschenbuch 1857). — L. v. Ranke (D. G. IV. u. V. 1842. 4. Aufl. 1868) hat neues archival. Material über M. verwendet und eine hervorragende Charakteristik desselben gegeben. —
      Maurenbrecher, Karl V. und die deutschen Protestanten (1865); Zur Beurtheilung des Kurfürsten M. (Histor. Zeitschrift XX, 1868); Moritz von Sachsen (Studien u. Skizzen z. Gesch. der Reformationszeit 1874, S. 135—203), vgl. Waitz in Gött. Gel. Anz. 1866, p. 1110. Kugler, in Preuß. Jahrb. XXIII, S. 635 ff. (1869). —
      Cornelius, Zur Erläuterung der Politik des Kurf. M. (Münchener histor. Jahrb., 1866, S. 257—304), Kurf. M. gegenüber der Fürstenverschwörung, 1550—1551, (Abhandl. d. Münch. Akad. 1867). —
      von Druffel, Briefe und Acten z. Gesch. des 16. Jahrh., I. II. III., (1873—1882), hat vieles neue archiv. Material z. Gesch. der Jahre 1546—1552 veröffentlicht. — Aus dem Dresdner Archive haben ferner noch manche Aufklärungen gebracht die Abhandlungen von W. Wenck, (Hist. Zeitschrift 1868, Forschungen z. d. Gesch. 1872, Archiv für sächs. Gesch. 1870, 1871, 1877) und von G. Voigt, (Archiv für sächs. Gesch. 1872, 1874, 1875. 1876); seine einzelnen Ergebnisse faßte Voigt selbst zusammen in dem Buch: Moritz von Sachsen, 1541 bis 1547, (1876). Fernere monographische Arbeiten über einzelne wichtige Momente sind: Burkhardt, Die Wurzener Fehde, (Arch. f. sächs. Gesch., IV, 1867). O. Richter, Verdienste des sächs. Fürstenhauses um die Aufhebung des Bisthums Meißen, 1539—1555, (1874). Ißleib, Braunschweig. Krieg v. 1545, (Diss. 1876; vgl. Arch. f. sächs. Gesch. 1879), Moritz u. Magdeburg 1550, (Neues Archiv f. sächs. Gesch. IV, V, 1883, 1884). Schlomka, Kurf. Moritz und Heinrich II. v. Frankreich (Diss. 1884). v. Druffel, Herzog Hercules v. Ferrara u. Kurf. M., (Ber. d. Münch. Akad. 1878). Schönherr, Einfall des Kurf. M. in Tirol 1552, (1868). Glafey, Schlacht v. Sievershausen, (Diss. 1876). Distel, Moritz' Testament, (Arch. f. sächs. Geschichte 1880).

  • Autor/in

    W. Maurenbrecher.
  • Zitierweise

    Maurenbrecher, W., "Moritz" in: Allgemeine Deutsche Biographie 22 (1885), S. 293-305 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118584138.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA