Lebensdaten
um 1360 oder 1370 – 1423
Geburtsort
Schlesien
Sterbeort
Danzig
Beruf/Funktion
Hochmeister des Deutschen Ordens
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118900161 | OGND | VIAF: 222614164
Namensvarianten
  • Küchmeister, Michael
  • Michael
  • Michael Küchmeister
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Michael Küchmeister, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118900161.html [16.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus ritterbürtiger Fam., hervorgegangen aus d. Ministerialität der Markgrafen v. Meißen, d. um 1400 sowohl im Meißnischen als auch in Schlesien ansässig war. Der genealog. Zusammenhang mit den meißn.-schles. Namensträgern ergibt sich aus d. gemeinsamen Wappenbild, drei sechsstrahligen Sternen. – Verwandte Hans Küchmeister, Hauptmann v. Jägerndorf, u. dessen mutmaßl. Sohn, Hans od. Peter Küchmeister, Kumpan d. Komturs v. Elbing (1418/20).

  • Biographie

    M. erscheint in den Akten erst als Ordensmitglied, und zwar in Hausämtern vornehmlich der Komturei Balga, nämlich 1396, 1399/1400 und 1402 als Pfleger zu Rastenburg, 1397 als Hauskomtur zu Rhein; 1400 ist er Schäffer der Komturei Elbing, 1401 Kumpan des Komturs von Balga. 1402 wurde er Großschäffer von Königsberg und damit Leiter des Bernsteinhandels. 1404/05 übernahm er die neu eingerichtete Vogtei Samaiten. Im September 1409 ging er erstmalig als Gesandter zu Kg. Siegmund von Ungarn (seit 1410/11 röm.-deutscher König), ehe er am 30.3.1410 Vogt der Neumark wurde. Während des großen Krieges mit Polen-Litauen geriet er im Oktober 1410 in poln. Kriegsgefangenschaft. Spätestens seit April 1411, nachdem fast die ganze Führungsschicht des Ordens bei Tannenberg gefallen war, war M. als Oberster Marschall einer der Großgebietiger. Bei den folgenden Verhandlungen, insbesondere mit Kg. Siegmund von Mai bis November 1412, überschritt er die Instruktionen des Hochmeisters Heinrich v. Plauen, ohne dadurch für den Orden einen echten Frieden zu erreichen. Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten mit dem Hochmeister waren die Folge.

    Als dieser im Oktober 1413 einen Präventivkrieg gegen Polen-Litauen eröffnete, nutzte M. dessen Erkrankung, um ihn gefangenzunehmen und wegen Nichtbefolgung des Gebietigerrates abzusetzen. Am 9.1.1414 wurde er selbst neuer Hochmeister. Er ließ Heinrich v. Plauen im Mai 1414 in strenge Haft nehmen, aus der ihn erst Paul v. Rusdorf befreite. M. versuchte gleich nach seiner Amtsübernahme seine stete Friedensbereitschaft anzuzeigen. Dennoch hat Polen-Litauen im sog. Hungerkrieg von Juli bis September 1414 das Preußenland verwüstet. Nach dem Waffenstillstand vom 7.10.1414 erhofften sich der Orden und Polen vom bevorstehenden Konstanzer Konzil (1414–18) eine Lösung der Konflikte. Die Forderung Kg. Siegmunds vom Frühjahr 1416, als Preis für die Vermittlung eines Friedens mit Polen Preußen vom Reich als Lehen zu nehmen, lehnte M. trotz aller Bedrängnis ab. Da der Orden nach der Wahl Papst Martins V. sich diesem schnell anschloß, konnte er die starken Auseinandersetzungen des Konzils ohne größeren Schaden überstehen. Der Breslauer Schiedsspruch Kg. Siegmunds im Januar 1420 brachte keinen Dauerfrieden, da Polen und Litauen das für sie weniger günstige Ergebnis nicht hinnehmen wollten.

    Wegen der außenpolitischen und wirtschaftlichen Schwäche Preußens hatte M. im Lande keine starke Stellung. Einnahmen und Eigenhandel des Ordens waren infolge von Verwüstungen stark zurückgegangen; die ständige Kriegsdrohung von Polen-Litauen verursachte hohe Rüstungsausgaben. Weder durch die 1416 eingeführte Münzreform noch durch die Zusammenarbeit mit den Ständen vermochte M. die Not des Landes zu überwinden; schließlich verzichtete er am 10.3.1422 auf sein Amt. Vom 17.3. bis 10.11.1422 hat er noch der Komturei Mewe vorgestanden, ehe er sich nach Danzig zurückzog, wo er wenig später starb. Das Urteil der Geschichtsschreibung über ihn fiel nicht nur wegen seiner Haltung gegenüber seinem Vorgänger Heinrich v. Plauen überwiegend negativ aus. Trotz aller Bemühungen erreichte der Orden unter seiner Führung keinen Frieden. Den hohen Anforderungen seines Amtes konnte M. kaum entsprechen.

  • Literatur

    ADB 17 (unter Küchmeister);
    Die Berr. d. Generalprokuratoren d. Dt. Ordens an d. Kurie II: Peter v. Wormditt, bearb. v. H. Koeppen, 1960;
    A. B. E. v. d. Oelsnitz, Herkunft u. Wappen d. Hochmeister d. Dt. Ordens 1198-1525, 1926, S. 72 f., 129;
    W. Nöbel, M. K., Hochmeister d. Dt. Ordens 1414-1422, 1969;
    B. Jähnig, Johann v. Wallenrode OT, 1970;
    H. Boockmann, Johannes Falkenberg, d. Dt. Orden u. d. poln. Pol., 1975;
    Z. H. Nowak, Międzynarodowe procesy polubowne jako narzędzie polityki Zygmunta Luksemburskiego w północnej i środkowowschodniej Europie (1412–1424), 1981;
    K. Neitmann, Die Staatsverträge d. Dt. Ordens in Preußen 1230-1449, 1986;
    M. Dygo, Die Münzpol. d. Dt. Ordens in Preußen in d. ersten Hälfte d. 15. Jh., 1987;
    Altpr. Biogr. I (unter Küchmeister);
    E. Wermke, Bibliogr. d. Gesch. v. Ost- u. Westpreußen (4 Bde. bis 1974), 1933-78.

  • Autor/in

    Bernhart Jähnig
  • Zitierweise

    Jähnig, Bernhart, "Michael Küchmeister" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 416-417 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118900161.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Küchmeister: Michael K. (erst ein Jahrhundert später von wenig glaubwürdiger Seite als K. von Sternberg bezeichnet), Hochmeister des deutschen Ordens vom 9. Januar 1414 bis zu seiner Abdankung im März 1422, den 15. Decbr. 1423. — Der Hochmeister Heinrich v. Plauen, ohne Zweifel der Retter des Ordens und seines Staates nach der Unglücksschlacht von Tannenberg, wurde bereits nach dreijähriger Regierung seines Amtes entsetzt, weil er in der Noth des Augenblicks für die Zukunft kein anderes Heil sah, als die Kräfte straff zusammenzufassen und gegen Unzuverlässige und Widerspenstige scharf, ja zu scharf und nicht ohne Gewaltthätigkeit zuzugreifen. Nicht blos einer der Hauptanstifter bei diesem Vorgehen gegen Heinrich v. Plauen war der oberste Marschall Michael K., sondern er wurde auch selbst an Stelle des Abgesetzten zu der höchsten Würde des Ordens erhoben. Die Hoffnung, von der er sich zunächst hatte leiten lassen, durch größere Nachgiebigkeit die Polen zur|Ermäßigung ihrer Forderungen, zum Eingehen auf einen festen Frieden zu bewegen, schlug vollständig fehl. Obwol er dem Könige Wladislaw (Jagiello) mit der Anzeige seiner Erhebung zugleich eine friedlichere Regierung zusicherte, um dadurch den Krieg, welchen Heinrich v. Plauen noch kurz vor seiner Absetzung begonnen hatte, mit einem Male zu beendigen, stellten die Polen dennoch auf einer Zusammenkunft des Königs mit dem neuen Hochmeister, jenen mit sich fortreißend, Forderungen, wie sie seit beinahe einem Jahrhundert, seit dem ersten Beginne des preußisch-polnischen Streites, nicht lautbar geworden waren. Sofort ging es in den neuen Krieg, der auf beiden Seiten eine ganze Reihe von Städten in Flammen aufgehen ließ; erst als in diesem „Hungerfeldzuge“ das preußische Land wieder auf weite Strecken hin aufgezehrt war, kam durch die Vermittelung eines päpstlichen Legaten ein zweijähriger Waffenstillstand zu Stande, welcher, wie der Thorner Friede den Papst, so das Kostnitzer Concil zum obersten Schiedsrichter einsetzte. Aber weder Kaiser, noch Papst, noch Concil vermochte die verfahrene Frage zur Entscheidung zu bringen, und nicht zum wenigsten, da Niemand die Macht besaß, einem eigenen Spruche bei den streitenden Parteien selbst Geltung zu verschaffen; eine Reihe von Jahren hindurch entwickelt sich da ein ebenso unfruchtbares, wie widerwärtiges diplomatisches Intriguenspiel, bei welchem sich die großen politischen und kirchlichen Fragen der Zeit bald wechselsweise, bald ineinander greifend mit der preußisch-polnischen Frage verquickten. Das Einzige, was aus allen Verhandlungen hervorging, waren die wiederholten Verlängerungen des Waffenstillstandes, aber doch auch sie nur, weil die Parteien selbst in der ganzen Zeit wegen mangelnder Kräfte nicht allzu geneigt, kaum fähig waren, wieder zu den Waffen zu greifen. Schon hatten endlich im Sommer 1420 Polen und Masowier abermals ihre Waffen in das südliche Preußen hineingetragen, wobei, wenn auch sonst nichts erreicht, so doch das Land von neuem mit Raub und Brand schrecklich verwüstet wurde, als noch ein neues, für den Orden höchst gefährliches Moment hinzukam: der König schloß um Ostern mit dem Kurfürsten Friedrich von Brandenburg, dem der Rückgewinn der Neumark am Herzen lag, einen Vertrag ab, der die Heirath der zur Erbin Polens bestimmten Tochter des Königs mit dem zweiten Sohne des Kurfürsten festsetzte und zugleich ein gegenseitiges Bündniß gegen den Orden enthielt, d. h. das Ordensland vom Reiche abschnitt. Die Erkenntniß, daß nunmehr bei den Polen der Krieg gegen den Orden beschlossene Sache wäre, der Anblick der jammervollen Lage des eigenen Landes und die allgemeinen Beschwerden und Klagen, die fast täglich einliefen und in Danzig gar zu einem Aufruhr führten, sodann Mißmuth und Verzweiflung über das völlige Fehlschlagen der eigenen Politik, endlich schwere körperliche Leiden bewogen den Hochmeister, Amt und Würde niederzulegen. — Verfolgt man die innere Regierung und Verwaltung Küchmeister's genauer, so gewinnt man wol den Eindruck, daß es durchaus nicht lediglich persönlicher Ehrgeiz gewesen war, was ihn einst zu der Empörung gegen den Hochmeister Heinrich v. Plauen getrieben hatte, sondern zum guten Theile wenigstens ehrliche Ueberzeugung von der Verkehrtheit und Schädlichkeit der aggressiven Politik desselben; nur hatte er sich leider in der Art der Polen sehr schlimm verrechnet. Die Folge davon, daß es bei der Steigerung der polnischen Forderungen nie zu einem festen Frieden kam, war trotz der Erneuerungen des Waffenstillstandes die unabweisbare Nothwendigkeit für den Orden, sich fortwährend gerüstet zu halten und, da dieses jetzt nur noch durch Annahme von Söldnern möglich war, dem durch die letzten Kriege verheerten Lande dauernd schwere Lasten aufzulegen. Sichtlich ließ es sich K. angelegen sein, die Einigkeit zwischen dem Orden und den Ständen des Landes zu Pflegen. Nicht blos bei der Entscheidung innerer Zwistigkeiten und bei der|allgemeinen Gesetzgebung zog er den Beirath der Stände herbei, sondern auch bei wichtigen auswärtigen Verhandlungen that er „nichts ohne das Wissen des gemeinen Landes"; gegen die Empörer in Danzig ging er, anders als einst in ähnlichem Falle Heinrich v. Plauen, streng gesetzlich vor; um die preußischen Hansestädte nicht völlig mit ihren Genossen zu überwerfen, verzichtete er schließlich ganz auf den ergiebigen Pfundzoll, jene Handelsabgabe, die einst nur zu hansischen Zwecken eingeführt, dann aber von den Hochmeistern in ihrer Geldnoth zumeist für sich selbst in Anspruch genommen war. Aber das Alles konnte doch dem gesunkenen Handel, dem darniederliegenden Ackerbau des Landes, der Geldnoth des Ordens nicht mehr aufhelfen, und immer vernehmlicher trat die allgemeine Unzufriedenheit zu Tage. — Nach seiner Abdankung lebte K. nicht volle zwei Jahre mehr in Danzig, wohin er sich „abgebeten“ hatte.

    • Literatur

      J. Voigt, Gesch. Preußens, 7. Bd. (1836); Caro, Gesch. Polens, 3. Bd. (1869); Acten der Ständetage Preußens, herausgegeben von Töppen, 1. Bd. (1878); Scriptores rerum Prussicarum, 3. u. 4. Bd. (1866 u. 1870).

  • Autor/in

    Lohmeyer.
  • Zitierweise

    Lohmeyer, "Michael Küchmeister" in: Allgemeine Deutsche Biographie 17 (1883), S. 288-290 unter Küchmeister [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118900161.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA