Lebensdaten
1873 – 1942
Geburtsort
Angerburg (Ostpreußen)
Sterbeort
Ückeritz auf Usedom
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 116731648 | OGND | VIAF: 74611014
Namensvarianten
  • Manigk, Alfred
  • Manigk, A.

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Manigk, Alfred, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116731648.html [26.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Otto (1841–1911), Kreisrichter in Lyck, dann Oberlandesgerichtsrat in Posen u. Senatspräs. in Breslau, aus brandenburg. Fam.;
    M Elise Schulze (1850–95) aus Ostpreußen;
    1900 Elfriede, T d. Sanitätsrats Oscar Seidelmann (in Schlesien) u. d. Clara Mettner;
    2 S, 2 T Otto (1902–75), Maler (s. Vollmer), Wolfgang (* 1905), Dr. med., Dr. phil., Arzt u. Bakteriologe in Greifswald, Luise (* 1901), Sängerin ( Herbert Wegehaupt, 1905–59, Maler, s. Vollmer), Leonore (1903–50), Sprachmeisterin am Dt. Theater in Berlin.

  • Biographie

    Nach dem Besuch des Gymnasiums in Lyck und Posen studierte M. Rechtswissenschaften in Tübingen und Breslau, wurde 1897 zum Dr. iur. promoviert und habilitierte sich 1901 in Breslau mit der Arbeit „Das Anwendungsgebiet der Vorschriften über die Rechtsgeschäfte“. 1902 wurde er ao. Professor des röm. und deutschen bürgerlichen Rechts an der Univ. Königsberg, 1904 o. Professor und war 1910/11 Prorektor. In Königsberg hielt M. auch Vorlesungen an der Handelshochschule. Einen Ruf an die Univ. Tokio lehnte er 1913 ab. 1921 ging M. als o. Professor an die Univ. Breslau (Rektor 1925/26), 1927 folgte er einem Ruf auf den Lehrstuhl für röm. und deutsches bürgerliches Recht sowie Rechtsphilosophie an der Univ. Marburg. In seiner Rede „Revolution und Aufbau des Staates“ zur Verfassungsfeier 1930 in Marburg richtete er an die studentische Jugend die Mahnung, ihr Verhältnis zum Weimarer Staat verantwortungsbewußt zu gestalten und nicht das völkische Prinzip zur Grundlage des staatlichen Aufbaus zu machen. M.s kritische Haltung zum Nationalsozialismus hatte zur Folge, daß er|sich Anfang 1934 gezwungen sah, um seine Emeritierung nachzusuchen.

    M. war ein anerkannter Zivilrechtsdogmatiker. Seine Arbeiten zur Lehre vom Rechtsgeschäft wurden Standardwerke. Seine Unterscheidung der Rechtsgeschäfte in Erklärungsgeschäfte (Willenserklärungen) und Willensgeschäfte (z. B. die Aneigung) hat die zivilrechtliche Dogmatik bis heute beeinflußt. In seinen weiteren Arbeiten geht es M. u. a. um die Abgrenzung seiner Rechtslehre gegenüber der Freirechtsschule und dem Positivismus. Diese Gedanken hat er insbesondere in seinen Untersuchungen über Savigny und das Naturrecht entwickelt. Seine römisch-rechtlichen Studien waren Fragen des Pfandrechts gewidmet und gelten heute ebenfalls als grundlegend. Mehrere Bücher M.s sind in jüngster Zeit neu aufgelegt worden. Im Ruhestand in Berlin und in Ückeritz auf Usedom hat M. seine Arbeiten zur Privatrechtsautonomie, zur Bedeutung Savignys und zum röm. Pfandrecht fortgesetzt. Seine zivilrechtlichen Lehren hat er in dem Werk „Das rechtswirksame Verhalten“ zusammengefaßt.|

  • Auszeichnungen

    Geh. Justizrat.

  • Werke

    u. a. Willenserklärung u. Willensgeschäft, Ihr Begriff u. ihre Behandlung nach Bürgerl. Gesetzbuch, 1907 (Neudr. 1970);
    Irrtum u. Auslegung, Zwei Grundpfeiler d. Lehre v. d. Willenserklärung, 1918 (Neudr. 1970);
    Savigny u. d. Modernismus im Recht, 1914 (Neudr. 1974);
    Das rechtswirksame Verhalten, 1939.

  • Literatur

    W. Felgentraeger, in: ZSRGR 63, 1943, S. 520-22;
    Kürschner, Gel.-Kal. 1931 (W);
    Wi. 1935 (W);
    Rhdb. (W, P).

  • Autor/in

    Oskar Kühn
  • Zitierweise

    Kühn, Oskar, "Manigk, Alfred" in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 35-36 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116731648.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA