Lebensdaten
1907 – 1967
Geburtsort
Hügel bei Essen
Sterbeort
Essen
Beruf/Funktion
Stahlindustrieller
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 118724819 | OGND | VIAF: 10640750
Namensvarianten
  • Krupp von Bohlen und Halbach, Alfried
  • Bohlen und Halbach, Alfried Krupp von
  • Halbach, Alfried Krupp von Bohlen und
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Zitierweise

Krupp von Bohlen und Halbach, Alfried, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118724819.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gustav (s. 4);
    B Claus v. B. u. H. (* 1910, 1940), Dipl.-Ing., Dir. d. Berndorfer Metallwarenfabrik Arthur Krupp AG, Berthold v. B. u. H. (* 1913), Dipl.-Chemiker, Aufsichtsratsvorsitzender d. Bohlen-Industrie AG, Harald v. B. u. H. (* 1916), Vorsitzender d. Vorstands d. Bohlen-Industrie AG;
    - 1) Wiesenburg (Mark) 1937 ( 1941) Anneliese Lampert (* 1909), T d. Kaufmanns Franz Bahr u. d. Erika Hülsemann, 2) Berchtesgaden 1952 ( 1957) Vera Knauer (1909–67), T d. Franz Hossenfeldt u. d. Anna-Louise Coulmey;
    1 S aus 1) Arndt v. B. u. H. (* 1938).

  • Biographie

    K. besuchte das Realgymnasium in Essen-Bredeney. Nach dem Abitur absolvierte er Praktika in verschiedenen Werkstätten der Fried. Krupp AG. Sein Studium der Eisenhüttenkunde an den Technischen Hochschulen in München, Berlin und Aachen schloß er 1934 als Diplomingenieur mit einer Arbeit über die Erschmelzung von Stählen im Vakuum ab. Nach einem Volontariat bei der Dresdner Bank in Berlin und informatorischer Tätigkeit in der Krupp-Hauptverwaltung 1935/36 arbeitete er seit Okt. 1936, inzwischen zum stellvertretenden Direktor (mit Prokura) ernannt, als Assistent in der für Rüstungsproduktion und Artilleriekonstruktion zuständigen Abteilung. Mit seiner Berufung in das Direktorium am 1.10.1938 übernahm K. die Leitung dieser – um den Bereich Bergbau erweiterten – Abteilung. Schon bald wurde er als designierter Nachfolger seines Vaters zur Mitarbeit in anderen Unternehmen (als Aufsichtsratsmitglied) und zahlreichen Wirtschaftsverbänden herangezogen. Hervorzuheben sind seine Mitwirkung bei der Gründung der Reichsvereinigung Kohle im Frühjahr 1941 und seine Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender der 1942 gegründeten Reichsvereinigung Eisen.

    In der Leitung des Unternehmens war innerhalb des dreiköpfigen Direktoriums zunächst nicht K., sondern der für Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten zuständige Ewald Löser die dominierende Persönlichkeit. Im März 1943 wurde K. zum Vorsitzenden des bis dahin kollegial gegliederten, jetzt auch personell vergrößerten Direktoriums ernannt, Löser schied im April 1943 aus dem Unternehmen aus. Mit der Umwandlung der Fried. Krupp AG in ein Einzelunternehmen (lex Krupp) im Dez. 1943 wurde K. Alleininhaber der Firma und erhielt zugleich das Recht, sich Krupp v. Bohlen und Halbach zu nennen.

    K. hatte damit die führende Position im Unternehmen übernommen, dies allerdings zu einem Zeitpunkt, als es kaum mehr Raum für selbständige unternehmerische Entscheidungen gab. Die straffe zwangswirtschaftliche Lenkung der gesamten Wirtschaft wirkte sich besonders stark in der Rüstungsindustrie aus. Über Art und Umfang des zu produzierenden Kriegsgeräts wurde außerhalb der Unternehmen, in den Rüstungsbehörden und den immer zahlreicher werdenden halbstaatlichen Lenkungsgremien entschieden. Die Entscheidungen wechselten häufig, je nach den als vorrangig deklarierten politischen Erfordernissen der Kriegsführung. Hitler selbst griff häufig unmittelbar in die Produktionsplanung ein. K. war 1937 zum „Wehrwirtschaftsführer“ ernannt worden und gehörte seit Ende 1938 der NSDAP an. Mit dem ihm eigenen, in seinem Elternhaus als oberste Tugend geforderten Pflichtbewußtsein und aus Loyalität gegenüber dem im Krieg befindlichen Staat bemühte er sich, die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Dabei wuchsen die Schwierigkeiten mit dem Mangel an Arbeitskräften, den schweren Luftangriffen auf Essen seit März 1943 und den zahlreichen Betriebsauslagerungen in den letzten Kriegsjahren.

    K. war beim Einmarsch der amerikan. Truppen am 11.4.1945 in der Villa Hügel unter „automatischen Arrest“ gestellt worden. Der gegen ihn und elf seiner leitenden Mitarbeiter 1947/48 vor einem amerikan. Militärgericht geführte Prozeß griff die in der Anklage gegen K.s Vater enthaltenen Beschuldigungen der aktiven Vorbereitung eines Angriffskrieges und der damit verbundenen gemeinsamen Verschwörung auf, kam aber in diesen Punkten bei allen Angeklagten zum Freispruch. In den beiden übrigen Anklagepunkten „Plünderung“ von Wirtschaftsgütern im besetzten Ausland und „Sklavenarbeit“ (Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Beschäftigung ausländischer Arbeiter und Kriegsgefangener) fällte das Gericht im Krupp-Prozeß erheblich schärfere Urteile als in den vergleichbaren sog. Wirtschaftsprozessen (IG-Farben und Flick). Am 31.7.1948 wurde K. zu 12 Jahren Haft und der Einziehung seines gesamten Vermögens verurteilt, zehn seiner Mitangeklagten erhielten Haftstrafen bis zu 12 Jahren. Aufgrund eines von unabhängigen amerikan. Sachverständigen verfaßten Gutachtens begnadigte der amerikan. Hochkommissar John J. Mc Cloy am 31.1.1951 alle Verurteilten, die Einziehung des Vermögens wurde aufgehoben. Begründet wurde dies u. a. damit, daß die Strafen – insbesondere die der Vermögensbeschlagnahme – unangemessen hoch seien und daß das Maß der jeweiligen individuellen Schuld überhaupt nur schwer festgestellt werden könne.

    Das Unternehmen Krupp war 1945, nach der Verhaftung K.s, der Kontrolle der brit. Militärregierung unterstellt worden. Der ursprüngliche brit. Plan, es ganz zu liquidieren, wurde zwar 1946 aufgegeben, aber das Unternehmen erhielt in den Folgejahren eine gänzlich veränderte Struktur. In den Essener Betrieben war durch die zahlreichen Luftangriffe etwa ein Drittel der bebauten Fläche völlig zerstört, ein weiteres Drittel beschädigt worden. Die in den Jahren 1946 bis Anfang 1951 durchgeführte Demontage wirkte sich noch härter aus: Etwa 75 % der noch verbliebenen Anlagen wurden teils demontiert, teils verschrottet. Das gesamte im Krieg unzerstört gebliebene Hüttenwerk in Essen-Borbeck wurde 1946/49 demontiert und in die UdSSR transportiert. Der Zerstörung bzw. Verschrottung fielen u. a. alle Anlagen aus den ehemaligen Rüstungsbetrieben anheim. Ziel war dabei zugleich, daß die Essener Gußstahlfabrik mit ihrem traditionellen Schwerpunkt der Stahlerzeugung und -verarbeitung nicht wieder entstehen sollte. Zu diesem Zweck wurden die verhältnismäßig wenigen Fertigungsbetriebe, die dort erhalten bleiben sollten (u. a. die Lokomotivfabrik, die Widiafabrik sowie verschiedene kleinere Betriebe), organisatorisch verselbständigt. Das gleiche galt für die durch die Verpflichtung zu den Pensionszahlungen (Ende 1945 etwa 16 000 Pensionäre) stark belasteten Sozialeinrichtungen. Von den Außenwerken waren u. a. das Grusonwerk in Magdeburg durch Enteignung und die Germaniawerft in Kiel durch Kriegszerstörungen, Demontage und anschließende Liquidation verlorengegangen. Im Zuge der alliierten Entflechtungsmaßnahmen wurden die Kruppschen Bergwerke und das Hüttenwerk Rheinhausen auf neugegründete Aktiengesellschaften übertragen und damit vom Konzern abgetrennt.

    Im März 1953 wurde nach langen Verhandlungen mit den Besatzungsmächten der sog. „Mehlemer Vertrag“ abgeschlossen und durch alliierte Anordnung in Kraft gesetzt. Er bestimmte, daß die Aktien der neuen Gesellschaften auf Treuhänder übertragen wurden mit dem Auftrag, diese Aktien an Käufer im In- und Ausland zu veräußern (Verkaufsauflage). K. mußte sich verpflichten, mit dem ihm zufließenden Verkaufserlös nicht im Montanbereich tätig zu werden. Der „Mehlemer Vertrag“ hatte zugleich festgelegt, daß K. – nach bestimmten Leistungen an Familienmitglieder – Alleineigentümer des verbleibenden Restvermögens war. Jetzt stellte sich für ihn, der seit seiner Entlassung das Werk noch nicht wieder betreten hatte, die Aufgabe des Neubeginns. Seine tatkräftigste Unterstützung fand er dabei und für die Folgezeit in dem Ruhrgebiets- und branchenfremden Berthold Beitz. Dieser nahm seine Tätigkeit am 1.11.1953 auf. Zunächst gemeinsam mit Dr. Friedrich Janssen, stand er seit 1955 als alleiniger Generalbevollmächtigter des Firmeninhabers über dem die Geschäfte führenden Direktorium.

    K. hatte schon 1951 erklärt, er sei nicht daran interessiert, jemals wieder Waffen herzustellen. Aus den nach Krieg, Demontage und Entflechtung verbleibenden Unternehmensteilen entstand nun ein völlig neu strukturierter Konzern mit zahlreichen Einzelbetrieben aus den verschiedensten Fertigungsbereichen Den Schwerpunkt bildete der Anlagenbau, für den bereits seit Mitte der 1950er Jahre in den Ostblockländern und in den Entwicklungsländern neue Absatzgebiete erschlossen wurden. K. selbst trug mit Beitz durch zahlreiche Auslandsreisen dazu bei, dem Unternehmen im Ausland Vertrauen zurückzugewinnen und zugleich diese Absatzmöglichkeiten zu erweitern.

    Die für den Krupp-Montanbereich ausgesprochene alliierte Verkaufsauflage konnte wegen fehlender Kaufangebote nur zu einem sehr geringen Teil erfüllt werden. Nach mehreren jährlichen Verlängerungen wurde sie 1968, nach dem Tod von K., aufgehoben. Bereits 1960 hatte K. die verbliebenen, noch unter Verkaufsauflage stehenden Montanbetriebe zusammengefaßt, 1965 wurde diese Basis durch die Fusion mit dem Bochumer Verein verbreitert.

    Die Gesamtentwicklung verlief – entsprechend der allgemeinen Wirtschaftssituation – bis in die Mitte der 1960er Jahre positiv, von einem kurzen Rückgang 1962/63 unterbrochen. Die noch schwebende Verkaufsauflage verhinderte im Krupp-Montanbereich eine umfassende langfristige Investitions- und Strukturpolitik. Die Finanzkrise von 1967 lag z. T. in diesem Hindernis begründet, z. T. wurde sie auch ausgelöst durch die im forcierten Exportgeschäft notwendigen hohen Lieferantenkredite. Als Überbrückungsmaßnahme wurden eine Bundes- und eine Landesbürgschaft gewährt. Eine Inanspruchnahme des Bundes und des Landes aus den Bürgschaften und damit der Einsatz öffentlicher Mittel für das Unternehmen ist nicht erfolgt. Bedingung für die Bürgschaften war die Umwandlung der Einzelfirma Fried. Krupp in eine Kapitalgesellschaft.

    Unabhängig von dieser Bedingung hatte K. bereits Mitte der 1950er Jahre mit seinen Generalbevollmächtigten Überlegungen im Hinblick auf die Umwandlung des Unternehmens angestellt, u. a. um es damit den modernen wirtschaftlichen Erfordernissen besser anzupassen. Diese Überlegungen wurden Mitte der 1960er Jahre, noch vor der Krise, in konkrete Pläne umgewandelt. Im Frühjahr 1967 kündigte K. die bevorstehende Umwandlung des Unternehmens in eine GmbH an, deren Geschäftsanteile bei einer gemeinnützigen Stiftung liegen sollten. Ermöglicht wurde die Umwandlung durch den mit einer finanziellen Abfindung verbundenen Erbverzicht des Sohnes Arndt v. Bohlen und Halbach. Wenige Monate später, noch bevor diese Umwandlung (am 1.1.1968) rechtswirksam wurde, starb K. K. hat die Leitung des Unternehmens aus einem stark ausgeprägten, durch die Erziehung im Elternhaus noch verstärkten Pflichtgefühl heraus übernommen und später fortgeführt. Dafür hat er persönlich erhebliche Opfer gebracht. Beim Nürnberger Krupp-Prozeß sah er es als seine Aufgabe an, das Verhalten der Firma zu rechtfertigen. Er begriff Eigentum als soziale Verpflichtung und hat aus diesem Gedanken heraus, der Familientradition folgend, die Kruppschen Sozialeinrichtungen auch unter den schweren Bedingungen der Nachkriegszeit fortgeführt. Derselbe Gedanke der sozialen Verpflichtung lag seiner Entscheidung zugrunde, nach der Umwandlung die Geschäftsanteile einer gemeinnützigen Stiftung zu übertragen. – K. war ein begeisterter Segler. Bei der Olympiade 1936 errang er in der 8-m-R-Klasse die Bronze-Medaille. In seinen späteren Lebensjahren widmete er sich der Landschaftsfotografie und der vergleichenden Musikforschung. 1966 schenkte er der Bochumer Universität die Bibliothek der Villa Hügel. Seine umfangreiche Schallplattensammlung wurde nach seinem Tode der Folkwang-Hochschule für Musik gestiftet.|

    In Österreich, Metallwarenindustrielle

  • Auszeichnungen

    Dr.-Ing. E. h. (Aachen 1961), Dr. h. c. (Univ. Tokio 1962);
    Ehrenring d. Stadt Essen (1961).

  • Literatur

    (s. a. L z. Einl. , bes. G. v. Klass, N. Mühlen, W. Manchester u. B. Engelmann);
    T. v. Wilmowsky, Warum wurde Krupp verurteilt? Legende u. Justizirrtum, ³1962 (P);
    G. Young, The Fall and Rise of Alfried Krupp, 1960 (P). - Eigene Archivstud.

  • Autor/in

    Renate Köhne-Lindenlaub
  • Zitierweise

    Köhne-Lindenlaub, Renate, "Krupp von Bohlen und Halbach, Alfried" in: Neue Deutsche Biographie 13 (1982), S. 143-145 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118724819.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA