Lebensdaten
um 1400 – 1457
Sterbeort
Wolgast
Beruf/Funktion
Herzog von Pommern-Wolgast
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 137502532 | OGND | VIAF: 81684750
Namensvarianten
  • Wartislav IX.
  • Wartislaw IX.
  • Wartislav IX.
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Zitierweise

Wartislaw IX., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137502532.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Fürstenhaus d. Greifen (s. NDB VII);
    V Barnim VI., Hzg. v. Pommern-Wolgast (um 1365–1405, s. ADB II), S d. Wartislaw VI., Hzg. v. Pommern-Wolgast ( 1394, beide s. NDB VII, Fam.art. Greifen), u. d. Anna v. Mecklenburg-Stargard (v. 1363–97);
    M Veronika v. Hohenzollern oder Ruppin;
    Ov Wartislaw VIII., Hzg. v. Pommern-Wolgast (1373–1415);
    B Barnim VII., Hzg. v. Pommern-Wolgast (* 1403 / 05–51), Schw Elisabeth, Äbtissin zu Cammin ( 1455 / 61);
    um 1420 Sophia ( 1462), T d. Erich IV., Hzg. v. Sachsen-Lauenburg (1354–1411) u. d. Sophia v. Braunschweig-Lüneburg (1358–1416);
    3 S (1 früh †) Erich II., Hzg. v. Pommern-Wolgast (1427–74, s. NDB IV), Wartislaw X., Hzg. v. Pommern-Wolgast (um 1435–78), 1 T Elisabeth (v. 1420–73).

  • Biographie

    W. stand mit seinem jüngeren Bruder bis 1415 unter der Vormundschaft seines Onkels Wartislaw VIII. Nach dessen Tod regierte noch eine Zeitlang seine Witwe Agnes gemeinschaftlich mit W., zudem hatte ein Regentschaftsrat an der Seite der Agnes und ihrer Kinder einigen Einfluß. Gewissermaßen auf den Spuren seines Stettiner Verwandten Swantibor III. (um 1351–1413) begegnet W. dann erstmals im Herbst 1414 zu Nürnberg am Königshof. Im Jahr darauf vereinbarte er mit Kf. Friedrich I. von Brandenburg ( 1440) seine Verlobung mit dessen Tochter Magdalena, zu der es aber, vielleicht wegen bald entstandener Feindseligkeiten, nicht kam. 1417 nahm W. am Konzil von Konstanz teil, wo er Kg. Sigismund (1368–1437) für sich, seinen noch unmündigen Bruder und seine ebenfalls unter Vormundschaft stehenden Stettiner Vettern um Belehnung ersuchte. Während Sigismund die beiden Wolgaster Brüder am 31. Mai tatsächlich ohne Einschränkung belehnte, stellte er den Stettinern nur einen Lehnsbrief vorbehaltlich der Rechte des brandenburg. Kurfürsten aus. Das bedeutete eine Verkehrung der 1348 durch Karl IV. (1316–78) vorgenommenen Belehnung und erwies sich für die weitere Geschichte Pommerns von großer Tragweite. Damals sicherte sich W. von Sigismund für sich und seine Verwandten auch das Privileg, alle ohne kaiserliche Bewilligung in ihren Herrschaften vorgenommenen Verpfändungen und Verkäufe herzoglicher Gerechtsame und Güter zu kassieren. Im zeitlichen Umfeld von W.s Rückkehr und seiner endgültigen Regierungsübernahme kam es zu heftigen Auseinandersetzungen um die Macht am Herzogshof: So wurde der Erblandmarschall Degener Buggenhagen vor W.s Augen auf Agnes’ Anstiftung von Henneke Behr erschlagen, weil ersterer den Günstling der Herzoginwitwe, den Archidiakon von Tribsees und Administrator von Cammin sowie Vorsitzenden des Regimentschaftsrats Curdt Bonow, getötet hatte. Die Folge war eine Fehde zwischen Stralsund und Buggenhagens Anhängern einerseits und den Parteigängern des von Stralsund hingerichteten Behr andererseits.

    Auf die Wiederherstellung des Landfriedens sowie einen Ausgleich mit Adel und Städten bedacht, einigte sich W. am 3. 1. 1421 in|Greifswald mit Prälaten, Rittern und Ständen des Landes auf die Einsetzung besonderer Landfriedensgerichte, bei denen indes dem Herzog selbst jede Mitwirkung versagt blieb.

    W.s zeitweilige Ohnmacht wurde noch verstärkt durch massive finanzielle Probleme, die zur Verpfändung des Landes Jasmund auf Rügen und der Vogtei Gützkow führten, und durch die Herrschaftsteilung im Dez. 1425: W. und sein von ihm dominierter Bruder erhielten das eigentliche Pommern-Wolgast bis zur Peene, während die Vettern Barnim VIII. und Swantibor IV. das ehemalige Fürstentum Rügen mit Stralsund übernahmen. Da Barnim VII. und Swantibor IV. unverheiratet blieben und Barnim VIII. nur eine Tochter hatte, gelang W. jedoch bis 1451 die Wiedervereinigung des Wolgaster Herzogtums. 1428 schlossen er und sein Bruder mit den Stettiner Herzögen und den wichtigsten Städten den vorpommerschen Münzvertrag, der ab dem 2. 2. 1429 zunächst auf fünf Jahre galt und mit der Einführung des Schilling Sundisch als Silberwährung zur längerfristigen Geldstabilisierung führte. Vom Sturz ihres Pommern-Stolper Verwandten Erich als König der Kalmarer Union, der 1438 die Entlassung Rügens aus der seit 1168 / 69 bestehenden dän. Lehnshoheit vorgenommen hatte, profitierten W. und sein Bruder unmittelbar dadurch, daß Kg. Erich ihnen noch vier dän. Burgen übertrug. Beide hatten Kg. Erich 1437 mit einem Kontingent von 2000 Mann und einer Flotte im Kampf gegen seine Gegner unterstützt und ihn im Sommer 1438 nach Gotland begleitet.

    In den 1440er Jahren geriet W. durch Konflikte mit seinen Nachbarn und der Stadt Stralsund stark unter Druck. Dabei gelang mit dem Friedensschluß von 1448 die Sicherung der Pfandherrschaft über Torgelow und Pasewalk gegen brandenburg. Interessen. Zum bewaffneten Streit mit Mecklenburg-Stargard kam es 1451 wegen des Erbes bzw. Brautschatzes Katharinas, der Tochter Wilhelms von Werle-Wenden und Sophias von Pommern, die an W.s Hof lebte und seit 1446 Ulrich II. von Mecklenburg-Stargard zur Frau versprochen war. Auf Vermittlung der Seestädte kam schließlich doch im Febr. 1454 zu Ribnitz ein Frieden zustande, in dem sich W. zur Herausgabe der Braut, zur Zahlung des Brautgelds und zur Leistung einer Entschädigung in Höhe von 3000 Mark Sundisch für die Erschlagung der 45 Mann starken Besatzung von Galenbeck bereitfand. Im Vorfeld hatte W. den vier Vorderstädten am 2. 1. 1452 im sog. Goldenen Privileg weitreichende Freiheiten unter Verzicht auf seine stadtherrlichen Rechte gewährt, um sich deren Unterstützung im Streit mit Mecklenburg zu sichern. Im Fall Stralsunds war diese aber zunächst ausgeblieben, weil 1453 W.s Plan zur Absetzung des machtbewußten Stralsunder Bürgermeisters Otto Voge ( 1475) bekannt geworden war, was diesen zur Klage gegen den Herzog und seinen Vogt Raven Barnekow wegen Verschwörung veranlaßt hatte. Über die Hinrichtung des letzteren war Voge gestürzt und des Landes verwiesen worden; die neue Stadtführung unterstützte nun W. in seinem wechselvollen Streit mit Mecklenburg. Erfolgreicher war W. in der Heiratspolitik, indem er seine beiden Söhne Erich II. und Wartislaw X. mit der Erbin des Hzgt. Pommern-Stolp Sophia bzw. mit Elisabeth von Brandenburg, der Witwe Joachims d. J. von Pommern-Stettin, verheiratete und so die verschiedenen Linien des Greifenhauses dynastisch wieder zusammenführte. Kurz vor W.s Tod erfolgte mit der Universitätsgründung in Greifswald der wohl bedeutendste Akt seiner Herrschaftszeit, auch wenn er dabei nur vordergründig in maßgeblicher Rolle agierte, so 1455 bei der Bittstellung an die Kurie und in seiner Willenserklärung zur Universitätsgründung. Im Aug. 1456 ernannte W. den Greifswalder Bürgermeister Heinrich Rubenow ( 1462) zu seinem ständigen Vertreter an der Universität. Ihm verdankte die neue Universität eigentlich ihre Gründung und finanzielle Ausstattung. Auch wenn W.s Regierungsbilanz ambivalent ausfällt, ist er schon durch seine lange Regierungszeit von rund 40 Jahren zu einem der bedeutendsten Greifenherzöge im 15. Jh. geworden.

  • Literatur

    |ADB 41;
    E. Rymar, Rodowód książąt pomorskich [Geneal. d. pommerschen Herzöge], Bd. II, 1995, S. 83–86;
    O. Auge, Handlungsspielräume fürstl. Pol. im MA, 2009;
    D. Schleinert, Pommerns Herzöge, 2012, S. 59–61;
    Biogr. Lex. Pommern 1, 2013, S. 269–73.

  • Porträts

    |Darst. W.s auf d. Stammbaum Philipps I., 1550er J. (Hzg. August Bibl. Wolfenbüttel), d. Barther Stammbaum v. 1593 (Univ.bibl. Greifswald) u. d. Stammbaum d. Cornelius Krommeny, 1598 (Muzeum Narodowe Szczecin);
    Ölgem. v. A. Holtzerlandt, 1776, Kopie n. e. verschollenen Vorlage (Univ.bibl. Greifswald, Pommersches Landesmus. Greifswald);
    Verleihung d. Rektorinsignien durch W. IX. an d. Rektor Dr. Heinrich Rubenow in d. Nikolaikirche zu Greifswald am 17. 10. 1456, Ölgem. v. O. Heyden, 1856 (Univ. Greifswald);
    Ganzfigur auf d. Rubenow-Denkmal v. F. A. Stüler, 1856 (Greifswald, Rubenowplatz).

  • Autor/in

    Oliver Auge
  • Zitierweise

    Auge, Oliver, "Wartislaw IX." in: Neue Deutsche Biographie 27 (2020), S. 442-443 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137502532.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Wartislav IX., Herzog von Pommern-Wolgast, war als älterer Sohn Barnim's (s. A. D. B. II, 77) etwa um 1400 geboren. In jungen Jahren lernte er den kaiserlichen Hof und später den Glanz des Konstanzer Reichstages kennen, wo er im Mai 1417 die Reichsbelehnung für sich und seinen unmündigen Bruder Barnim VII. (s. A. D. B. II, 79) und seine ebenfalls unmündigen Vettern Barnim VIII. (s. A. D. B. II, 79) und Swantibor empfing. Zurückgekehrt entnahm er der bisherigen Vormünderin, Wartislav's VIII. Wittwe Agnes, die Leitung der Geschäfte und führte selbständig die vormundschaftliche Regierung, mit anerkennenswerther Zurückhaltung gegenüber der mißliebigen bisherigen Verwaltung und gegenüber dem bisherigen Einfluß des Pfarrherrn Curt Bonow, des Günstlings der Wittwe Agnes. Die Fehden, welche sich an die Tödtung dieses Mannes knüpften, dann die bedrohlichen Ansprüche der brandenburgischen Markgrafen an das pommersche Herzogshaus, erschwerten jetzt und später die Thätigkeit des jungen Herzogs.

    Mit verständigem Sinne und mit den neuen Gedanken der Einführung der sogenannten Quatembergerichte suchte er den landfriedensbrecherischen Ausschreitungen zu steuern, die Zerwürfnisse auszugleichen. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit sämmtlicher Thronerben erfolgte im December 1425 die Theilung des Landes: Wartislav und sein Bruder Barnim VII. erhielten das Herzogthum Pommern, also Wolgast, Greifswald, Demmin, Gützkow, Anklam, Pasewalk, Treptow und die Insel Usedom. Zwischen beiden Brüdern trat dann wieder eine weitere Scheidung des Erbes ein. In so kleine Theile war die Macht des pommerschen Herzogshauses zersplittert, als die erneute Fehde zwischen dem von seinen pommerschen Vettern unterstützten Unionskönig Erich (s. A. D. B. VI, 206) und den Holsteiner Grafen die pommerschen Herzöge und die pommerschen|Städte in einen feindlichen Gegensatz brachte. Denn die Hansa hatte sehr bald in dem Vorgehen des nordischen Königs und in der Erstarkung des nordischen Reiches eine Schwächung der eigenen Macht erkannt und ein Bündniß mit den Holsteinern geschlossen. Andere Umstände trugen zur Steigerung des unruhvollen Mißverhältnisses zwischen Fürsten und Städten wesentlich bei.

    Durch den unbeerbten Tod seines Bruders und schließlich durch den gleichfalls unbeerbten Hintritt Barnim's VIII. i. J. 1451 vereinigte W. in seiner Hand das gesammte Wolgaster Herzogthum. Die stattgehabte Huldigung der neu angefallenen Landestheile und der Wunsch guten Einvernehmens mit den Städten führte zur Ertheilung jenes sogenannten goldenen Privilegiums an die vier Vorderstädte. Die Sicherung alter und die Ertheilung neuer Gerechtsame und Versprechungen ließen Gutes hoffen, zumal W. in Streitfällen mit einer Stadt dem Ausspruche der drei anderen sich fügen zu wollen erklärte. Aber schon der bald beginnende Krieg mit Mecklenburg, veranlaßt durch des Herzogs ablehnende Haltung in der Erbabfindung der mit Herzog Ulrich II. zu Mecklenburg vermählten Katharina, der Tochter seiner Base Sophie, erregte dem Verhältniß zu den Städten neue Zwietracht. Durch die unglückseligen Händel mit dem Stralsunder Bürgermeister Otto Voge wurde die Stimmung des Herzogs in seinen letzten Lebensjahren in hohem Maße verbittert, die öffentlichen Verhältnisse unheilbar verschlimmert. Die Stiftung der Greifswalder Universität durch die Bemühungen Heinrich Rubenow's (s. A. D. B. XXIX, 417), die Unterstützung dieser Bemühungen durch den Herzog füllt seine letzte Regierungszeit aus und sichert seinem Namen allezeit eine dankbare Erinnerung. W. starb am 17. April 1457. Er war vermählt mit Sophia von Braunschweig ( 1462) und hinterließ als seine Nachfolger Erich II. und Wartislav X.

    • Literatur

      Barthold, Gesch. v. Rügen u. Pommern. — Klempin, Stammtafeln.

  • Autor/in

    Max Bär.
  • Zitierweise

    Bär, Max, "Wartislaw IX." in: Allgemeine Deutsche Biographie 41 (1896), S. 212-213 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137502532.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA