Lebensdaten
1885 – 1975
Geburtsort
Marburg
Sterbeort
Bonn
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118609106 | OGND | VIAF: 52482224
Namensvarianten
  • Schmidt-Rimpler, Walter
  • Rimpler, Walter Schmidt-
  • Schmidt Rimpler, Walter
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Zitierweise

Schmidt-Rimpler, Walter, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118609106.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hermann S., später S.-R. (1838–1915), aus Berlin, 1871 ao. Prof. f. Augenheilkunde in M., 1873 o. Prof. ebd., 1890 in Göttingen, 1901-09 in Halle, Vf. e. „Lehrb. d. Augenheilkunde u. Ophthalmoskopie“, ⁷1901, engl., ital., russ. u. japan. Überss. (s. Th. Axenfeld, in: Klin. Mbll. f. Augenheilkunde, 1916, S. 103-19; BLÄ; DBJ I, Tl.);
    M Hedwig Rimpler;
    1919 Käte Hausdörfer;
    2 S.

  • Biographie

    Nach dem Besuch der Gymnasien in Göttingen und Halle legte S. 1904 die Reifeprüfung ab und studierte dann in Heidelberg, München, Berlin und Halle Rechtswissenschaften. Dem ersten jur. Staatsexamen 1907 in Naumburg folgte der jur. Vorbereitungsdienst in Bad Lauchstädt, Halle und Naumburg. 1911 wurde S. mit einer von Rudolf Stammler (1856–1938) angeregten Studie zum Eigentumsrecht in Halle promoviert und absolvierte im selben Jahr auch die zweite jur. Staatsprüfung. Ebenfalls in Halle habilitierte S. sich 1914 unter der Betreuung von Paul Rehme mit einer Arbeit zur Geschichte des Kommissionsgeschäfts im Mittelalter. S., 1915 vorübergehend dienstunfähig geschrieben, wurde 1916 zum Kriegsministerium überwiesen und wirkte seit 1917 in der Kriegsrohstoffabteilung. 1918 aus dem Dienst entlassen, wurde S. 1919 als apl. Professor nach Königsberg berufen, wechselte 1920 auf eine o. Professur in Rostock und wurde 1922 auf ein Ordinariat für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte an der Univ. Breslau berufen. 1937 wechselte S. als o. Professor zur Wirtschaftshochschule Berlin-Charlottenburg. Trotz seiner Mitgliedschaft in der Akademie für Dt. Recht erhielt S. nach Kriegsende rasch die Erlaubnis zur Wiederaufnahme seiner Lehrtätigkeit und wurde nach einer Lehrstuhlvertretung 1945/46 in Münster im Mai 1946 zum o. Professor für Dt. Recht. Bürgerliches Recht sowie Handels- und Wirtschaftsrecht an der Univ. Bonn berufen. Hier 1954 entpflichtet, vertrat S. seinen Lehrstuhl noch bis zum Ende des Sommersemesters 1955.

    Seine dogmatische Brillanz und die Kraft zur systematischen Synthese ließen S. seit dem Erscheinen seiner mehr als 1000 Seiten umfassenden Darstellung über drittwirkendes vertragliches Handeln im Handelsrecht 1928 zu einem der profiliertesten Wirtschaftsrechtler seiner Zeit werden, der auch in der Dogmatik der Gegenwart noch präsent ist. Möglicherweise in Fortführung von Überlegungen Stammlers entwickelte S. ein Systemdenken, in dem Ordnungselemente jenseits des positiven Rechts dominierten. Kennzeichnend dafür ist die v. a. seit 1938 betonte Bedeutung des „Richtigkeitsgedankens“ als „Verbindung zu der konkretisierten Gerechtigkeitsidee“. Auf dieser Grundlage formulierte S. 1941 die These von der „Richtigkeitsgewähr“ des Vertrags: Der Vertrag legitimiere sich als Instrument zur Ordnung der Lebensverhältnisse dadurch, daß er als Ausgleich der Parteieninteressen ein „richtiges“, nämlich ethisch gerechtes Ergebnis schaffe. Dem Ansatz nach schützte S. damit zwar die Privatautonomie vor dem Anspruch des nationalsozialistischen Staates, alle Lebensverhältnisse hoheitlich zu lenken. Allerdings war die Kategorie „Richtigkeit“ auch auf die jeweils bestehende Wirtschafts- und Sozialordnung bezogen und damit nationalsozialistischer Instrumentalisierung grundsätzlich zugänglich, zumal S. den Willen der Vertragsparteien und damit die liberale Konzeption vom Vertrag als Ausdruck individueller Selbstbestimmung bewußt in den Hintergrund rückte. Trotzdem ist der ideelle Kern seiner 1974 nochmals vorgetragenen Überlegungen, die Frage nach der Vermittlung „zwischen dem Willen der Vertragsparteien und der Gerechtigkeit“ in der zivilrechtlichen Debatte der Nachkriegszeit intensiv rezipiert und diskutiert worden.

  • Auszeichnungen

    Dr. rer. pol. h. c. (Bonn 1955).

  • Werke

    Gesch. d. Komm.geschäfts in Dtld., 1915;
    Geschäfte d. kaufmänn. Mittelspersonen, 1928;
    Zum System d. Bürgert., Handels- u. Wirtsch.rechts, in: Zur Erneuerung d. Bürgerl. Rechts, 1938, S. 79-94;
    Zur Gesetzgebungstechnik, in: FS J. W. Hedemann, 1938, S. 75-94;
    Grundfragen e. Erneuerung d. Vertragsrechts, in: Archiv f. d. civilist. Praxis 147, 1941, S. 130-97;
    Die Gegenseitigkeit bei einseitig bedingten Verträgen, insbes. b. Vers.vertrag, 1968;
    Zum Vertragsproblem, in: Funktionswandel d. Privatrechtsinstitutionen, FS L. Raiser, 1974, S. 3-26;
    W-Verz. in: FS z. 70. Geb.tag v. W. S., 1957, S. 429 f. (P);|

  • Quellen

    Qu BA (R 4901/13275).

  • Literatur

    K. Ballerstedt u. W. Gerhardt, In memoriam S.-R., 1976 (P);
    F. Rittner, in: Jur.ztg. 30, 1975, S. 422;
    H.-B. Kim u. W. v. Bieberstein (Hg.), Zivilrechtslehrer dt. Sprache, 1988, S. 423 f.;
    Kürschner, Gel.-Kal. 1925-1970;
    Wi. 1922-1973.

  • Autor/in

    Andreas Thier
  • Zitierweise

    Thier, Andreas, "Schmidt-Rimpler, Walter" in: Neue Deutsche Biographie 23 (2007), S. 223-224 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118609106.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA