Lebensdaten
zwischen 1394 und 1399 – 1468
Geburtsort
Mainz
Sterbeort
Mainz
Beruf/Funktion
Erfinder der Buchdruckerkunst
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118543768 | OGND | VIAF: 9815820
Namensvarianten
  • Gensfleisch zur Laden genannt Gutenberg, Johannes (eigentlich)
  • Gensfleisch, Johannes
  • Gensfleisch, Johann
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Zitierweise

Gutenberg, Johannes, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118543768.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Friele Gensfleisch zur Laden zum Gutenberg ( 1419), Patrizier, Münzerhausgenosse in M., S d. Patriziers Friele Gensfleisch zur Laden u. d. Grete Gelthuss zur jungen Aben;
    M Else ( 1433), T d. bürgerl. Kaufm. Werner Wirich zum steinern Krame in M., u. d. Ennechin zum Fürstenberg (aus Mainzer Patriziat);
    B Friele ( 1447), zog 1433 mit Frau nach Eltville;
    Schw Else ( ca. 1443, Claus Vitztum [ ca. 1449], Mainzer Patrizier); - ledig;
    N Else Vitztum ( 1475, Henne Humbrecht [ 1477], Mainzer Patrizier, zog nach Frankfurt/M.), Erbin G.s; Verwandter Adam Gelthuss ( n. 1499), Geistlicher u. Humanist, bezeugt G.s Grabstätte 1499.

  • Biographie

    Über G.s Leben und Persönlichkeit gibt es nur wenige stichhaltige Nachrichten. Sein Name „Henchin zu Gudenberg“ wird zum ersten Male in einer Mainzer Urkunde vom 28.3.1430 genannt, die einen Streit zwischen Patriziern und Zünften abschloß. In ihr wird dem etwas mehr als 30jährigen die Rückkehr in seine Vaterstadt gestattet, die er aus politischen Gründen verlassen hatte. Er scheint von dieser Erlaubnis keinen Gebrauch gemacht zu haben. Von Frühjahr 1434 bis Frühjahr 1444 ist er als „Johannes Gensfleisch zum Gutenberg aus Mainz“ in Straßburg nachweisbar, wo er sowohl in den Listen der|Patrizier als auch in denen der Goldschmiedemeister sowie in Gerichts- und Steuerakten wiederholt verzeichnet ist. Seine Wohnung hatte er in der Vorstadt Sankt Arbogast. Hier betrieb er eine Goldschmiedewerkstatt, unterstützt von dem Fachgesellen Dünne und dem Diener Beildeck. Da die Stadt Mainz dem hartnäckig in der Verbannung Bleibenden die ihm schuldigen Leibrenten sperrte, ließ G. im Frühjahr 1434 den nach Straßburg gekommenen Mainzer Stadtschreiber Nicolaus verhaften und schwören, die rückständigen Renten, die inzwischen auf 310 Gulden angestiegen waren, aus eigener Tasche zu zahlen. Er gab aber sein lebendiges Faustpfand wieder frei, als die Stadt Mainz sich anschickte, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

    G. wurde niemals Straßburger Bürger, obwohl er dies durch eine Heirat mit der Straßburger Patriziertochter Ennelin zu der Iserin Türe ohne weiteres hätte werden können. Ja er ließ sich sogar 1436 von ihr vor dem geistlichen Gericht wegen Bruch des Eheversprechens verklagen. Dieser Prozeß zog sich bis Mitte 1437 hin; sein Urteil ist unbekannt. Soviel dürfte aber sicher sein, daß G. die Klägerin nicht heiratete. Im Frühjahr 1444 verließ G. Straßburg für immer.

    G.s Rückkehr nach Mainz wird zuerst am 17.10.1448 urkundlich bezeugt. Damals war er schon etwa 50 Jahre alt. Nach Eroberung der Stadt Mainz am 28.10.1462 konfiszierte der neue EB Adolf von Nassau auch den Hof zum Gutenberg. Somit ist es sicher, daß auch dessen erblicher Eigentümer G. am 29.10.1462 mit 800 anderen Mainzern aus der Stadt verjagt wurde. Aber am 14.1.1465 nahm derselbe EB Adolf den nach Mainz zurückgekehrten G. zu seinem Hofmanne an, versprach ihm, die Hofkleidung und die Leibesnahrung (jährlich 20 Malter Korn und 2 Fuder Wein) kostenfrei nach Mainz zu liefern, und befreite ihn von Diensten und Abgaben, die die anderen Bewohner dieser Stadt zu leisten hatten. Also sollte und wollte der etwa 66jährige G. den Rest seines Lebens in Mainz verbringen. In dieser seiner Vaterstadt ist G. etwa 70jährig und vielleicht erblindet 1468 gestorben. Dies bezeugt der Kapitular des Mainzer Viktorstiftes Leonhard Mengoss circa 1470.

    Etwa Mittsommer 1438 gründete G. mit den drei Straßburger Bürgern Hans Riffe, Andreas Heilmann und Andreas Dritzehn eine Geschäftsgemeinschaft zur Ausnutzung einer von ihm erfundenen Kunst, die selbst den Erben der Teilhaber geheim bleiben sollte. G. sollte die Hälfte, Riffe ein Viertel und die beiden anderen (trotz Einlage von je 125 Gulden) nur ein Achtel des Gewinns erhalten. Nun starb aber Dritzehn schon zu Weihnachten 1438. Seine Brüder verlangten Aufnahme in G.s Geheimunternehmen und strengten dafür einen Prozeß an, der durch Urteil des Straßburger Rates vom 12.12.1439 unter Abweisung der Klage abgeschlossen wurde. Aus dem erhaltenen Urteil und den großenteils erhaltenen Zeugenprotokollen geht hervor, daß wiederholt Blei angekauft und „Formen“ hergestellt wurden, daß der Drechsler Conrad Saspach für G. eine Presse mit Geheimteilen baute, die von Dritzehn, in dessen Haus sie stand, fleißig bedient wurde, daß G. am Weihnachtstage 1438 bei Dritzehn und bei Heilmann „Formen“ abholen ließ, die er einschmolz, und daß der Goldschmiedegeselle Hans Dünne unter Zeugeneid erklärte, von G. seit 3 Jahren 100 Gulden Lohn erhalten zu haben, „allein für das, was zum Drucken gehört“.

    Die Genossen hofften, schon für 1439 hohen Gewinn zu erzielen. Aber bis zum heutigen Tag ist nicht das geringste Bruchstück eines typographischen Druckes aufgefunden worden, das bis in die Zeit des Aufenthalts G.s in Straßburg zurückreicht. – Aus dem Original eines in der Universitätsbibliothek Göttingen erhaltenen Mainzer Notariatsakts vom 6.11.1455 geht hervor, daß G. in Mainz etwa Anfang 1450 dem Mainzer Geldmakler Johannes Fust für geliehenes Geld anzufertigendes Werkgerät verpfändete und diesen etwa 1452 gegen weitere Geldeinlagen zum Teilhaber an dem „Werk der Bücher“ machte. Mitte 1455 klagte Fust das zur Verfügung gestellte Geld ein. Er scheint jedoch nicht mehr erhalten zu haben, als die ihm verpfändeten Teile der Werkstatt G.s, mit denen er und sein Gehilfe Peter Schöffer ein erfolgreiches Druckereiunternehmen betrieben.

    1438 mußten die beiden Genossen G.s (Dritzehn und Heilmann) in dessen Geheimkunst je 125 Gulden zeichnen. Darüber hinaus behaupteten die Erben Dritzehns, ihr Bruder habe weitere erhebliche Summen (zwischen 300 und 500 Gulden) an das Werk G.s verwandt. Außerdem wurden weitere Kapitalien von verschiedenen Geldgebern geliehen. Obwohl die Genossen baldigen hohen Gewinn erhofften, scheint dieser gänzlich ausgeblieben zu sein. Denn G. mußte 1442 beim Straßburger Thomasstift einen persönlichen Kredit von 80 Pfund zu 5% in Anspruch nehmen. Die Zinsen wurden bis 1458 bezahlt, kamen aber später auch durch ein Urteil des kaiserlichen Hofgerichts nicht mehr ein. Das Kapital wurde nie zurückgezahlt und 1473 als uneinbringlich abgebucht; damals war G. schon 5 Jahre tot.

    Nach Mainz zurückgekehrt, lieh G. unter Bürgschaft seines Verwandten Arnold Gelthuss 150 Gulden. Ob er die Zinsen (6%) je zahlte, ist unbekannt; das Kapital hat er nie zurückbezahlt. Denn es stand 1503 (also 35 Jahre nach seinem Tod) noch offen.

    1449/50 lieh G. von dem Mainzer Geldmakler Johannes Fust 800 Gulden gegen 5%ige Verzinsung. Laut mündlicher Vereinbarung brauchte er die Zinsen nicht zu bezahlen. Etwa 1452 wurde Fust durch eine weitere Zahlung von 800 Gulden Teilhaber G.s. 1455 klagte Fust sein Geld mit Zinsen und Zinseszinsen in Höhe von 2026 Gulden ein. Es ist zweifelhaft, ob Fust auch nur einen Teil in bar erhielt. Jedoch scheint ihm der verpfändete Teil der Druckerei G.s zugefallen zu sein, den Fust und Schöffer gewinnbringend weiterführten.

    Vor der Mitte des 15. Jahrhunderts n. Chr. wurde das Wissen der Menschheit fast ausschließlich durch Schreiber in Einzelexemplaren nur lückenhaft und ungenügend überliefert. Seit dem 5. Jahrhundert n. Chr. druckten die Chinesen und seit etwa 1420 auch die Europäer Texte von ausgeschnittenen Holztafeln. Diese Technik hat ebensowenig auf G.s Erfindung eingewirkt wie das Abdrucken von Typen aus Ton bei den Chinesen um 1050 und von gegossenen Kupfertypen bei den Koreanern (um 1300). Die Druckkunst, die die Welt eroberte, wird G. verdankt. Seine Erfindung besteht darin, daß er die Buchstaben des Alphabets spiegelverkehrt in Stahl ausstichelte, sie dann in Kupferblöckchen einschlug, in die so entstandene Matrize Blei eingoß, wodurch nach dem schnellen Erkalten des Bleis harte spiegelverkehrte Schriftzeichen entstanden, die nach Einfärben beim Abdrucken auf Papier direkt lesbare Buchstaben erscheinen lassen.

    Die Technik, in das Eisen oder Kupfer der Münz- und Siegelstempel stählerne Buchstabenpunzen einzuschlagen, war den Goldschmieden längst bekannt. G. benutzte sie aber für einen neuen wichtigen Zweck. Auch die von G. neu geschaffene Druckpresse sowie die neue ausgezeichnete Druckerschwärze waren Weiterentwicklungen. Aber eine Erfindung G.s war absolut neu, nämlich das kleine Instrument, das es ermöglichte, die Typen aus Metallmatrizen nicht nur schnell und massenweise, sondern auch mit größter Präzision so zu gießen, daß sie glatt zu ganzen Seiten zusammengefügt werden konnen und in den Buchstabenköpfen eine Ebene bildeten, bei der alle Buchstaben beim Einfärben gleich viel Farbe erhielten und alle gleich gut auf Papier abgedruckt werden konnten.

    Die Größe der Erfindung G.s besteht nicht in ihrer verhältnismäßig einfachen Technik, sondern in ihrer weltweiten Auswirkung; denn nun konnten die Bücher massenweise hergestellt und in alle Welt verbreitet werden. Dadurch wurde das bisherige und künftige Wissen der Menschheit erhalten, unverlierbar und unzerstörbar gemacht und konnte fortzeugend immer neue kulturelle und zivilisatorische Leistungen hervorbringen.

    Obwohl G. in keinem einzigen seiner Drucke seinen Namen nannte, können wir ihm doch mit großer Sicherheit die ersten Drucke folgender Typengattungen zuschreiben:

    1. Donat- und Kalendertype, die von Jahr zu Jahr verbessert wurde. Mit ihr wurden gedruckt:

    a) das deutsche Gedicht vom Weltgericht (etwa 28 Druckseiten, in einem handgroßen zweiseitig bedruckten Originalfragment auf Papier im Gutenberg-Museum zu Mainz erhalten). Es gilt als der älteste typographische Druck der Welt; b) 24 Ausgaben der lateinischen Schulgrammatik des Donatus (je 28 Seiten, von allen nur Bruchstücke erhalten); c) mehrere Kalender (2-3 in Plakat- und einer in Buchform, letzterer vollständig erhalten in München, Bayerische Staatsbibliothek); d) eine deutsche Übersetzung der Türkenbulle des Papstes Calixtus III. (vollständig erhalten in der ehemals Preußischen Staatsbibliothek Berlin); e) ein Provinciale Romanum (1939 fast vollständig in Kiew aufgefunden). In der vollkommensten Form dieser Urtype G.s wurde gegen 1460 wohl von seinen Schülern in Bamberg die 36zeilige Bibel gedruckt, die die 42zeilige Bibel als Druckvorlage benutzten.

    2. Die Type der 42zeiligen Bibel. Etwa 1450/52 schuf sich G. (mit Fustens Geld) eine etwas kleinere und elegantere Type in 299 verschiedenen Zeichen und druckte mit ihnen 1452-55 das gewaltige Werk der lateinischen Bibel, die 1282 Folioseiten oder 2564 Spalten zu je 42 Zeilen zählt. Dieses erste größere gedruckte Buch ist das Meisterwerk der Buchdruckerkunst aller Zeiten; denn es ist in seiner unvergänglichen Schönheit und Ebenmäßigkeit von keinem anderen Druckwerk wieder erreicht oder gar übertroffen worden. In der 42zeiligen Bibel zeigte G., daß er nicht nur ein erfindungsreicher Techniker, sondern auch ein gottbegnadeter Künstler war. Von der 42zeiligen Bibel wurden etwa 150 auf Papier und etwa 30 auf Pergament hergestellt; heute sind noch 47 Exemplare erhalten, davon 12 in Deutschland (Aschaffenburg, Berlin, Frankfurt/M., Fulda, Göttingen, Leipzig, Mainz, München und Trier), 4 davon sind auf Pergament gedruckt. Die 42-|zeilige Bibeltype (mit der G. auch einen Donat und einen liturgischen Psalter druckte) kam Ende 1455 in die Druckerei Fust und Schöffer.

    3. Die Typen der Ablaßbriefe. Als 1454 die Druckerei G.s den Auftrag erhielt, die Urkunden über den Türkenablaß in einer Massenauflage (der ersten der Welt) herzustellen, wurde eine neue, viel kleinere, gerundete Type in zwei voneinander abweichenden Formen hergestellt, für einen 30zeiligen und für einen 31zeiligen Ablaßbrief. Manche Gutenbergforscher glauben, daß schon damals in Mainz zwei Druckereien tätig gewesen seien, von denen jede eine der beiden Formen herstellte.

    4. Die großen und kleinen Psaltertypen. Am 14.8.1457 erschien unter den Drucker-Verlegernamen Fust und Schöffer in Mainz ein in drei Farben gedrucktes Psalterium. Die fast 500 Schriftzeichen dürften noch von G. geschaffen sein, der wohl auch das erste Drittel des Satzes und Druckes überwachte. Ob das in der kleinen Psaltertype hergestellte Missale speciale schon vorher von G. gedruckt wurde, ist durch die neuere Wasserzeichenforschung zweifelhaft gemacht worden.

    5. Die Catholicontype. Das 1460 in Mainz in der bisher kleinsten Type gedruckte umfangreiche Catholicon, das vielfach G. zugeschrieben wird, ist ziemlich sicher aus der Druckerei Fust und Schöffer hervorgegangen.

    Als früheste Zeugen für G.s Erfinderschaft seien genannt: König Karl VII. von Frankreich (4.10.1458); Mainzer Chronik, 1462; G. Fichet in Paris (1471); mehrere Humanisten (1474–1506); Schlußschriften von Frühdrucken (1468–92); Nachruf des Adam Gelthuss (1499); Kölner Chronik, 1499; Gedenkstein Wittigs im Hofe zum Gutenberg (1504); Johann Schöffer (1505). – Die Erfinderehre wurde beansprucht für: Prokop Waldvogel in Avignon, Johanes Brito in Brügge; Johann Fust und Peter Schöffer (1509), Johann Mentelin in Straßburg (1520), L. J. Coster in Haarlem (1568) und P. Castaldi in Feltre (17. Jahrhundert). Alle diese Ansprüche können widerlegt werden.

  • Literatur

    ADB X; ausführl. Zusammenstellung: A. Ruppel, J. G., ²1947, S. 209-29. - Seitdem:
    C. Wehmer, Mainzer Probedrucke in d. Type d. sog. Astronom. Kal., 1948;
    A. Ruppel, J. G., in: Die Gr. Deutschen I, 1956, S. 288-304;
    ders., Die Technik G.s u. ihre Vorstufen, ²1961;
    ders., Wer war d. wirkl. Erfinder d. Buchdruckerkunst?, 1964;
    R. Blum, Der Prozeß Fust gegen G., in: Btrr. z. Buch- u. Bibl.wesen, 1954, S. 114 f. (L);
    H. Lülfing, Neue Lit. z. Gesch. d. Buchwesens, in: Archiv f. Kulturgesch. 37, 1955, bes. S. 250-56;
    R. Stöwesand, Noch unbek. G.-Bibeln, in: Archiv f. Gesch. d. Buchwesens, 1957;
    J. Guignard, G. et son oeuvre, Paris 1960;
    H. Deckert, Von G. od. nicht [das Catholicon]?, in: Marginalien 12, 1961;
    F. A. Schmidt-Künsemüller, Der Streit um d. Missale speciale, in: Festschr. Juchhoff, 1961;
    P. Geißler, Ein weiteres Exemplar d. Missale speciale, in: Gutenberg-Jb., 1962;
    V. Scholderer, J. G., inventor of printing, London 1963;
    F. Geldner, Die Buchkunst im alten Bamberg 1458/59 bis 1519, 1963, S. 13-22;
    ders., Was hat J. G. erfunden u. gedr., Jüngste Stimmen z. Gesch. d. Erfindung d. Buchdruckerkunst, in: Börsenbl. f. d. Dt. Buchhandel, Frankfurter Ausg., 20, 1964, S. 981-85.

  • Porträts

    Kupf., 1584;
    Denkmal v. B. Thorwaldsen, 1837 (Mainz).

  • Autor/in

    Aloys Ruppel
  • Zitierweise

    Ruppel, Aloys, "Gutenberg, Johannes" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 339-342 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118543768.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Gutenberg: Johann G., geboren zu Mainz, Geburtsjahr nicht bekannt, gest. im Februar 1468. Mit Beseitigung der fortwährend abgeschriebenen Fehler läßt sich die Abstammung und Verwandtschaft Gutenberg's feststellen wie folgt: I. Friele zum Gensfleisch, kommt urkundlich vor 1331—1348. — II. Petermann zum Gensfleisch, 1356, 1379, verheirathet mit Nese zum Jungen 1370. — III. Friele zum Gensfleisch, 1359, gest. vor 1372, verheirathet mit Grede zu der Laden. — IV. Friele zum Gensfleisch, gest. vor 1430, verheirathet mit Else zu Gutenberg, 1425—30. — V. Friele zum Gensfleisch, genannt zu Gutenberg, 1429—34; sein Bruder Henne (Johann) Gensfleisch genannt Gutenberg, 1430—68, der Erfinder der Buchdruckkunst mit gegossenen Metalltypen 1450. Zu den zwischen 1411 und 1420 aus politischen Gründen ausgewanderten alten Mainzer Geschlechtern (Stadtadel) gehörten auch die Gensfleisch. In der Sühne des Erzbischofs Konrad III., vom 18. März 1430, wird „Henne zu Gudenberg“ namentlich als „nit inlendig“ (nämlich nicht im damaligen Kurfürstenthum befindlich) bezeichnet. Im J. 1434 treffen wir „Johann Gensfleisch der Junge (ein älterer „Henne zum Gensfleisch“ zu Mainz hatte nach dem Zinsbuche des heil. Geistspitals von 1412 von dem Stifte aus Hechtsheimer Gütern 12 Schilling zu bekommen) genannt Gutenberg“ in Straßburg, wo er die erste und größere Hälfte seines Lebens sich aufgehalten hat. G. wohnte im Kloster St. Arbogast, in der Nähe der Stadt, und war damals u. a. Meister im „Poliren von Steinen“, d. h. im Schleifen von halbedlen Schmucksteinen (Agat, Chalcedon, Onyx). Sein Schüler war Andreas Dritzehn. Der Goldschmidt Hans Dunne verdiente 1436 durch G. gegen hundert Gulden mit dem was „zum | trucken gehört"; ich habe diese Bezeichnung durch den schon um 1100 in der Fachliteratur bekannten Stanzendruck mit heißen Eisen erklärt. Denn G. befaßte sich damals auch noch mit einer andern Industrie. Er schloß nämlich 1437 mit dem Vogt zu Lichtenau, Hans Riff, einen Vertrag ab, dessen Gegenstand die „Anfertigung von Spiegeln für die bevorstehende Wallfahrt nach Aachen“ war. Die Einfassung dieser Spiegel, — verzierte Wände eines Kästchens, mit dem die kleinen Spiegel im Mittelalter geschlossen wurden, — sollte von Goldblech hergestellt und dann mit geschmolzenem Blei vollgegossen werden, eine Manipulation, die bedeutenden Gewinn versprach. Bald darauf wurden Andreas Dritzehn und Andreas Heilmann, gegen ein Lehrgeld von achtzig Gulden, in diese Gesellschaft aufgenommen. Da die siebenjährige Wallfahrt nach Aachen aber von 1439 auf 1440 ausgesetzt worden war, machten G., Dritzehn und Heilmann einen neuen Vertrag für den fünfjährigen Zeitraum vom Sommer des J. 1438 bis zum Sommer des J. 1443. Gegen ein Lehrgeld von je 125 Gulden sollte G. seine Gesellschafter in Allem unterrichten, was er kann. Im Sterbefalle sollen die betreffenden Erben, nach Ablauf der fünf Jahre, für den eventuellen Vorrath eine Abfindungssumme von 100 Gulden erhalten. Im December 1438 schickt G. seinen Knecht, Lorenz Beildeck, nach Dritzehn und Heilmann um „alle Formen zu holen“, und schmilzt sie ein in Gegenwart des Geistlichen Antonius Heilmann (Andreas' Bruder), dem noch „etliche dieser Formen dauerten“. Andreas Dritzehn, der sich noch im Herbst zu Bischofsheim „einen Spiegelmacher“ nannte, erkrankte am 23. December, beichtete am 25. December 1438 und ist bald darauf verschieden. Am 26. December schickt Andreas Heilmann den Drechslermeister Conrad Sasbach, der für Dritzehn „eine Presse“ gemacht und mithin Bescheid weiß, nach dessen Wohnung, um „die Stücke aus einander zu nehmen, damit man nicht wisse was es sei". Sasbach sah nach, aber „das Ding war fort“. Seinerseits schickte G. den Lorenz Beildeck zu Claus Dritzehn, einem Bruder des Verstorbenen, mit der|Bitte: „die Presse, die sein seliger Bruder Andreas unter sich hatte, Niemanden zu zeigen, sondern dieselbe mit den zwei Wirbelchen zu öffnen; die vier Stücke in der Presse würden dann voneinander fallen, und die möchte er auf die Presse legen, damit man nicht wissen könne, was es sei, denn das hätte sein Junker Johann Gutenberg nicht gerne“. Claus Dritzehn sah nach, fand aber eben so wenig wie Sasbach. Ohne vorgefaßte Meinung kann kein Sachverständiger hier eine Spur von Druckerpresse oder Typographie entdecken! Die Sucht nach Verheimlichung ist aus der oben angedeuteten Erklärung verständlich genug (vgl. mein „Gutenberg“ S. 515); es handelte sich blos um „Goldmacherei“. — Georg und Claus Dritzehn verklagten im J. 1439 G. vor dem großen Rath in Straßburg. Ihr Bruder Andreas hatte sich nämlich, mit Hinblick auf den außerordentlichen Gewinn in Aachen, stark verschuldet und seinen Besitz verpfändet. Für diesen ganzen Verlust wollten die Kläger, obgleich sie das Abkommen der Gesellschaft aus dem Vertragsentwurf ihres verstorbenen Bruders kannten, durch G. entschädigt werden! Der daraus entstandene und von G. am 12. Decbr. 1439 gewonnene Proceß hat uns die vorerwähnten, äußerst wichtigen Thatsachen urkundlich und in der Form beeidigter Zeugenaussagen überliefert. — Angesichts Gutenberg's Steinschleiferei, Stanzendruck, Goldschmiedekunst, Bleieinkäufe, Schmelztigel und beschworener Spiegelfabrikation, kann zunächst bei ehrlichen Leuten von der landläufigen Xylographie, vom Holzdruck, nie wieder die Rede sein. Die Behauptung, daß die Typographie mit „beweglichen Lettern von Holz“ ihren Anfang genommen habe, sollte für immer unter die Ammenmährchen verbannt bleiben. Die Typographie ist technisch zusammengesetzt aus dem Graviren von metallenen Letternstempeln (Patrizen, Punzen), dem Einschlagen dieser Stempel in Kupferstäbchen (Matrizen), der Herstellung einer Gießform für diese Matrizen, dem Guß der Typen, der Adjustirung dieser Typen, und endlich aus dem Schriftsatz und Abdruck. Diese Erfindung war nicht ein Handwerk, sondern eine Kunst, und mit Recht hat sie das fünfzehnte Jahrhundert begrüßt, ausposaunt, als eine ars subtilissima, ars artium et scientia scientiarum, ars sancta, ars divina! Nur ein mit Metallarbeiten beschäftigtes industrielles Genie, nicht aber ein sogenannter Briefdrucker, konnte zu dieser gewaltigen Erfindung prädisponirt sein! Und darum ist der Straßburger Proceß von so hoher Wichtigkeit: er zeigt uns technisch und psychologisch a priori den Mann, der sich a posteriori als den ersten Typographen der Welt herausgestellt hat. — Im J. 1441 verbürgte sich G. mit dem Ritter von Ramstein für Junker Hans Karle beim St. Thomascapitel in Straßburg, lieh aber am 17. Novbr. 1442 von besagtem Capitel selbst 80 Gulden. Am 12. März 1444 zahlte er noch einen Gulden Weinzoll, von da an aber verliert sich die urkundliche Spur seines Aufenthalts in Straßburg. In Mainz begegnen wir ihm im October 1448. Die Jahre 1445, 1446 und 1447 sind in seiner Biographie ein unbeschriebenes (von Fabeldichtern wie Schaab und Wetter mißbrauchtes) Blatt. Hier nähern wir uns aber dem wirklichen Zeitpunkt seiner Erfindung. Er war damit fertig im J. 1450, und erklärt selbst im J. 1460, in der berühmten Schlußschrift seiner Ausgabe des Catholicon, Mainz für den Ort der Erfindung, dieses „außerordentlichen Gnadengeschenkes Gottes“. Eine aus feindlicher Quelle stammende Tradition (Chronik von Köln, 1499) muß der Wahrheit gemäß eingestehen: „Im Jahre unseres Herrn 1450, damals war ein Jubiläum, — begann man zu drucken, und das erste Buch das man druckte, war die lateinische Bibel, und diese ward gedruckt mit einer groben Schrift, womit man jetzt Meßbücher druckt.“ Dieses erste Buch war die großartige 36zeilige Bibel, der 1453—55 die 42zeilige Bibel nachfolgte. Beide Denkmäler eines|genialen Mannes und einer großartigen, in ihren kulturgeschichtlichen Folgen vielleicht größten Erfindung, liegen vor mir: die 36zeilige Bibel der Universitätsbibliothek zu Jena, die 42zeilige auf Pergament aus Fulda; aber ich muß aus eingehender Vergleichung mit der größtmöglichen Entschiedenheit die Resultate meines vor wenigen Monaten erschienenen Werkes bestätigen. — Mit einer dritten Type druckte G. sein drittes Hauptwerk, das Catholicon des Johannes de Balbis von Genua (1286), ebenfalls einen Folianten. Auf die kleinen Schriften — Ablaßbriefe mit den gedruckten Daten 1454 und 1455, Donatausgaben etc. — brauchen wir uns hier nicht weiter einzulassen. (Die finanzielle Seite und ihre schlimmen Folgen für G. findet der Leser Bd. VIII. S. 267 unter Johann Fust angegeben. Weiteres wird unter Peter Schöffer folgen.) Am 17. Jan. 1465 wurde G. vom Erzbischof Adolf von Nassau „zu unserem Diener und Hofgesinde aufgenommen und empfangen“. Der Märtyrer seiner Erfindung genoß diese Ruhe in Eltville, wo er indessen noch neue Schüler ausbildete, nicht lange. Im Todtenbuch der Dominicaner zu Mainz heißt es zum 2. Febr. 1468: „Obiit Dominus Johannes zum Gensfleisch cum duabus candelis super lapidem prope cathedram praedicantis habens arma Gensfleisch“ (nämlich Bettelmönch oder Pilger, mit Schale und Stab in den Händen). Und da der Kanzler Dr. Konrad Humery die ihm verpfändeten „Formen, Buchstaben, Instrumente, Geräthe etc. zu dem Druckwerk gehörend, und die Johann Gutenberg nach seinem Tode hinterlassen hat“, erhalten zu haben bescheinigt, erklären diese beiden Urkunden sich gegenseitig zur Genüge. — Die schnelle Verbreitung seiner „neuen, wunderbaren Kunst“ hat der Erfinder noch erlebt: die Typographie war — wie ich in einem neuen Werke nachweisen werde — 1460 schon in Straßburg, 1461 in Bamberg, 1463 in Köln, 1464 im Benedictinerkloster Subiaco bei Rom, 1467 in Eltville und in Rom, 1468 in Basel, Lübeck und Augsburg. — War G. ausgeplündert worden bei seinem Leben, der Raub wurde nach seinem Tode systematisch gegen ihn weiter getrieben! Seine Erfindung wurde einfach, erst seinem herzlosen Geldschießer Johann Fust (Faust), sodann dessen Schwiegersohn Peter Schöffer angelogen; sein Name und damit seine Person wurde als Gensfleisch und Gutenberg auseinander gerissen, und die erste Hälfte zu einem mythischen Diebe in Straßburg und Haarlem erniedrigt; seine 36zeilige Riesenbibel wurde von einer scheingelehrten Unkritik einem miserablen Briefdrucker in Bamberg (A. Pfister), seine 42zeilige Bibel seinem pfiffigen Gehülfen Schöffer, sein Catholicon Bechtermünz in Eltville, seine Ablaßbriefe dem Nachtwächter in Wolkenkukuksheim zugesprochen. Und sogar in den Mainzer „Ehrenrettungen“ (Schaab's pragmatische Geschichte 1830 und Wetter's kritische Geschichte 1836) verblieb ihm factisch nichts als dumme Schusterflickerei, die ihm sogar Wetter — nachmachen konnte! Da ich nun einmal, zur Sühne der Verbrechen meiner früheren Landsleute, meine Existenz zur Lösung dieser Frage eingesetzt habe, hielt ich in meinem oben S. 219 citirten Werke ein Todtengericht ab über eine ganz verfehlte Litteratur (über 1000 Nummern), wofür mich meine neuen Landsleute mit Injurienklagen heimsuchen. Die Zukunft wird richten.

    • Korrektur

      S. 218. Z. 1 v. o. ff.: Zu der Gutenbergfrage ist zu vergl.: Arthur Wyß, Zur Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst (Quartalblätter d. histor. Ver. f. d. Großherz. Hessen, 1879, S. 9—26. Ausgegeben August 1880).

  • Autor/in

    v. d. Linde.
  • Zitierweise

    Linde, Antonius van der, "Gutenberg, Johannes" in: Allgemeine Deutsche Biographie 10 (1879), S. 218-220 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118543768.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA