Dates of Life
772 oder 773 – 811
Occupation
fränkischer König
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 137950845 | OGND | VIAF: 86112479
Alternate Names
  • Karl der Jüngere
  • Karl, Fränkischer König
  • Karl, König der Franken
  • more

Relations

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Citation

Karl der Jüngere, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137950845.html [26.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Karl d. Gr. ( 814, s. NDB XI);
    M Hildegard ( 783); älterer Halb-B Pippin d. Bucklige (769/70-811);
    B Karlmann, seit 781 Pippin gen. (777-810), Ludwig d. Fromme ( 840); ledig?

  • Biographical Presentation

    Es kann mit hinreichender Bestimmtheit erschlossen werden, daß K. in den politischen Konzeptionen und Entscheidungen seines Vaters einen besonderen Rang einnahm, aber die ausdrücklichen Nachrichten bleiben knapp und undeutlich. Als K.s jüngere Brüder 781 vom Papst Hadrian I. zu Königen gesalbt und gekrönt wurden, erhielt Karlmann den großväterlichen Namen Pippin, den bereits der ältere Halbbruder führte. Dies kann nur bedeuten, daß Pippin der Bucklige, Karls des Großen ältester Sohn – sei es als Illegitimus, sei es als physisch regierungsunfähig – seitdem nicht mehr zu den vollberechtigten Erben zählte, obgleich er weiterhin am Hofe blieb und den Ehrenrang des Königssohnes erst einbüßte, als er 792 im Gefolge einer Hofverschwörung in das Kloster Prüm verwiesen wurde, wo er 811 starb. Aus alledem ergibt sich, daß K. aller Wahrscheinlichkeit nach schon 781, ohne jeden Zweifel aber seit 792 als ältester legitimer Königssohn galt, doch wurde er vorerst nicht zum König erhoben. Wenn 781 Pippin für Italien, Ludwig für Aquitanien als Unterkönige bestellt wurden, so ist dies als eine Sonderregelung für die erst unlängst angegliederten Nebenreiche zu verstehen. Dagegen darf unterstellt werden, daß K. zum Nachfolger im eigentlichen Frankenreich ausersehen war. Welche territoriale Ausstattung ihm zufallen würde, stand vorerst dahin, denn an eine Erbteilung unter seinen noch im Kindesalter stehenden Söhnen dachte Karl der Große offensichtlich noch nicht. Da der fränkischen Rechtstradition auch ein Mitkönigtum unbekannt war, fehlte jeder Anlaß für eine besondere Rechtshandlung Karls des Großen und für eine formelle Rangerhöhung K.s. Nur unsicher zu deuten ist die Nachricht, daß K. 789/90 auf Geheiß des Vaters einen ducatus oder ein regnum (ein Grenzkommando? einen Herrschaftsbereich?) im westlichen Neustrien um Le Mans übernommen habe, wovon dann aber nichts mehr verlautet. Es ist denkbar, daß hier ein gewisser Zusammenhang mit Karls des Großen etwa um diese Zeit verfolgtem Plan bestand, K. mit einer Tochter des angelsächsischen Hegemonialkönigs Offa von Mercia ( 796) zu vermählen; das Vorhaben zerschlug sich jedoch, da Offa zur Entrüstung des Frankenkönigs dessen Tochter Berta für seinen Sohn verlangte.

    Statt solcher politischer Projekte wird zu 784, 794, 796 und 799 erwähnt, daß K. zusammen mit dem Vater, zum Teil aber schon mit mehr oder minder selbständigen Aufträgen, an den Sachsenkämpfen teilnahm. Am Weihnachtstage 800 wurde K. dann seinerseits in Sankt Peter von Leo III. zum König gesalbt und gekrönt. Dieses Ereignis wurde jedoch schon im Bewußtsein der Zeitgenossen so sehr von der gleichzeitigen Kaiserkrönung des Vaters überschattet, daß es uns nur beiläufig – in der fränkischen Annalistik gar nicht – bezeugt ist. Auch weiterhin hören wir von K. vornehmlich im Zusammenhang mit militärischen Aktionen, die er im Auftrage des Vaters ausführte und die sich fast ausschließlich auf das spätere Ostfranken-Deutschland erstreckten. Als er 801 seinem Bruder Ludwig beim Kampf um Barcelona zu Hilfe kommen sollte, erfuhr er in Lyon, daß die Stadt bereits genommen war. Ende 804 erfüllte er die gleiche protokollarische Aufgabe wie ein halbes Jahrhundert zuvor sein Vater, indem er dem Papst Leo III. zur Begrüßung nach Saint-Maurice entgegenreiste. Im Jahre darauf führte er einen Heereszug gegen Böhmen an.

    Die wichtigste auf K. bezügliche Nachricht findet sich in der von Karl dem Großen verfügten Nachfolgeordnung und Erbteilung, der Divisio vom 6.2.806: sie wich nicht ausdrücklich, wohl aber faktisch vom überkommenen Prinzip einer Ordnung zu gleichen Teilen ab, indem sie zwar die Anteile Pippins und Ludwigs erweiterte, die gesamte eigentliche Francia mit ausgedehnten Nebenländern dagegen ungeteilt K. vorbehielt, dem also ein unverkennbarer politischer Vorrang zufallen sollte. Damit werden Tendenzen sichtbar, die von der nächsten Generation zum Programm der Reichseinheit gesteigert wurden. Wohl wegen der noch unausgetragenen Auseinandersetzung mit Byzanz sah Karl der Große zu diesem Zeitpunkt von einer Verfügung über die Kaiserwürde ab, aber daß er eine Fortsetzung des Kaisertums wollte, ist sicher, und daß K. als Nachfolger im Kaisertum ausersehen war, ist sehr wahrscheinlich und wenigstens andeutungsweise bezeugt. Von einer Mitregierung K.s und neuen Aufgaben ist freilich nach wie vor nichts erkennbar; er zog 806 gegen die Sorben, 808 gegen Slawen jenseits der Elbe zu Felde. – Durch den Tod Pippins (810) und K.s wurden dann alle Nachfolge- und Teilungsbestimmungen hinfällig, Reich und Kaisertum gingen ungeteilt an Ludwig den Frommen über. Der Ausfall K.s ist also sehr folgenreich für die Geschichte des frühen 9. Jahrhunderts geworden, die dem Auseinandertreten Ost- und Westfrankens vorausging, er hat aber auch das Interesse der Chronisten von seiner Person abgelenkt.

  • Literature

    P. Classen, Karl d. Gr. u. d. Thronfolge im, Frankenreich, in: Festschr. f. H. Heimpel III, 1972, S. 109-34 (L); - s. n. L z.
    Karl d. Gr. u. Karolinger.

  • Author

    Theodor Schieffer
  • Citation

    Schieder, Theodor, "Karl der Jüngere" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 174-175 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137950845.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA