Dates of Life
um 1250 – 1313
Place of death
Köln
Occupation
Dompropst von Köln ; erwählter Bischof von Münster ; Graf von Berg
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 136418902 | OGND | VIAF: 80765640
Alternate Names
  • Konrad
  • Konrad I.
  • Konrad I. von Berg
  • more

Relations

Outbound Links from this Person

Genealogical Section (NDB)
Life description (NDB)

The links to other persons were taken from the printed Index of NDB and ADB and additionally extracted by computational analysis and identification. The articles are linked in full-text version where possible. Otherwise the digital image is linked instead.

Places

Map Icons
Marker Geburtsort Place of birth
Marker Wirkungsort Place of activity
Marker Sterbeort Place of death
Marker Begräbnisort Place of interment

Localized places could be overlay each other depending on the zoo m level. In this case the shadow of the symbol is darker and the individual place symbols will fold up by clicking upon. A click on an individual place symbol opens a popup providing a link to search for other references to this place in the database.

Citation

Konrad von Berg, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136418902.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    Aus d. rhein.-westfäl. Dynastengeschl. d. Grafen v. Berg (s. NDB II);
    V Adolf IV. (VI., 1259, s. NDB I);
    M Margarethe v. Hochstaden (noch erw. 1264);
    Om EB Konrad v. Köln ( 1261, s. NDB XII);
    B Adolf V. Gf. v. Berg ( 1296, s. NDB I);
    Schw Irmgard ( Eberhard I. Gf. v. d. Mark, 1308).

  • Biographical Presentation

    K., bereits Propst an den Kirchen Sankt Kunibert und Sankt Mariengraden in Köln, wurde nach dem Tode des EB Engelbert II. 1274 von neun Kanonikern der Metropolitankirche zum Nachfolger gewählt; wegen fehlender Weihen und wegen mangelnden kanonischen Alters verwarf jedoch Papst Gregor X. die Wahl und berief zum neuen Erzbischof den bisherigen Mainzer Dompropst Sigfrid von Westerburg. Die Dompropstei in Köln erlangte K. 1275; in Urkunden erscheint er besonders als Schiedsrichter. 1297 verzichtete er auf die Dompropstei, behielt aber sein Kanonikat in der Metropolitankirche bei. – Am 18.10.1306 ging K., begünstigt von EB Heinrich II., aus der Wahl des Domkapitels zu Münster als Bischof hervor und fand auch die Anerkennung der Landstände. Damit schien ein Streit zwischen dem Domkapitel und dem bisherigen Bischof Otto III. Graf von Rietberg (seit 1301) beendet zu sein, welchen der Kölner Erzbischof auf Anklage des Domkapitels von Münster am 3.10.1306 seines Amtes enthoben hatte. Der Elekt K. baute mit Unterstützung des verwandten Graf Eberhard von der Mark im Bistum Münster seine Herrschaft aus und setzte sich gegen die|restlichen Parteigänger des vertriebenen Bischofs durch. – Im benachbarten Osnabrück hatte K. wenig glücklich versucht, im Streit zwischen dem Bischof Ludwig von Ravensburg (1297–1308) und dem dortigen Domkapitel zu vermitteln. Der Zwist hatte sich durch das Dazwischentreten des Graf Eberhard bedrohlich ausgeweitet. In der Schlacht auf dem Halerfelde bei Osnabrück (1308) blieben trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit zwar die Osnabrücker siegreich, doch Bischof Ludwig selber wurde tödlich verwundet. Erst mit dem Nachfolger Engelbert II. von Weihe (1309–20) erreichte K. dann 1309 eine Verständigung.

    Für das Stift Münster erließ K. am 1.8.1309 ein Landesprivileg. Im Einverständnis mit den Ständen wurde darin bestimmt, daß im Erbfall von Stiftslehen in Zukunft auch weibliche Lehensfolge zulässig sein sollte, sofern keine Söhne vorhanden wären; weiterhin wurden die Einrichtung des Offizialates und die archidiakonale Gerichtsbarkeit geregelt – Otto III., der bisherige Landesherr, hatte sich nach seiner Entmachtung rechtsuchend an die damals in Südfrankreich weilende päpstliche Kurie begeben. Beide streitenden Parteien wurden vorgeladen. Otto starb aber bereits am 23.10.1308 in Poitiers; der Elekt K. war der Vorladung nicht gefolgt. Vom Papst wurde unter Rechtfertigung Ottos K.s Wahl am 18.3.1310 für ungültig erklärt. Am gleichen Tage berief Clemens V. in das Bischofsamt von Münster Ludwig II. Landgraf von Hessen. K. hatte bereits am 15.8.1309 verzichtet und für die Verwaltung des Bistums einen Rat eingesetzt. Er kehrte nach Köln zurück und verbrachte den Rest seines Lebens in völliger Zurückgezogenheit.

  • Literature

    ADB 16;
    W. Kisky, Die Regg. d. Erzbischöfe v. Köln im MA IV, 1915, Nr. 70, 222, 397, 500 f.;
    Die Kunstdenkmäler d. Rheinprov. V, 2, 1901, S. 36;
    H. Rothert, Gesch. d. Stadt Osnabrück im MA, in: Mitt. d. Ver. f. Gesch. 57, 1937, S. 190 f.;
    W. E. Schwarz, Die Reform d. Bischöfl. Offizialates in Münster durch Johann v. Hoya (1573), in: Westfäl. Zs. 74, I, 1916, S. 9. |

  • Primary Sources

    Qu.: H. H. Roth, Hs. Materialslg. (o. J.), in: Hist. Archiv d. Stadt Köln GA 7 a, Bl. 55-57; Kleruskartei d. Bistumsarchivs Münster. - Siegel: G. Tumbült, Die Westfäl. Siegel d. MA, 1885, Tafel 45,1 (erstmal. Erscheinen d. Bistumswappens v. Münster).

  • Author

    Dietrich Graf von Merveldt
  • Citation

    Merveldt, Dietrich Graf von, "Konrad von Berg" in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 513-514 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136418902.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Konrad von Berg, 1306—1310 Bischof von Münster, war der Sohn des Grafen Adolf VI. von Berg und Margarethas, einer Schwester des Kölner Erzbischofs Konrad von Hochstaden. Von Jugend an der geistlichen Laufbahn bestimmt, ist er 1273 als Propst zu St. Kunibert in Köln, von 1278 an als Dompropst ebendaselbst urkundlich nachzuweisen. Seine Erhebung zum Bischof beendete die unheilvolle Spaltung zwischen dem Münsterischen Bischof Otto von Rietberg und einem Theile des dortigen Domkapitels, die, von Kleinigkeiten ausgehend, mit der Zeit nur an Erbitterung gewonnen hatte. Volk und Ritterschaft nahmen Partei; der Erzbischof Heinrich von Köln, als Metropolitan zum Schiedsrichter aufgefordert, sprach über Bischof Otto, nachdem derselbe wiederholten Vorladungen keine Folge gegeben hatte, am 3. October 1306 die Absetzung aus. Eine Neuwahl wurde noch vor Ende des Jahres anberaumt und als aus dieser K. als Bischof hervorgegangen war, erhielt er sehr bald die Bestätigung des Erzbischofs von Köln. Otto von Rietberg hatte immerhin in seiner Diöcese noch einen achtbaren Anhang. Die Berechtigung des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens war hartnäckig von ihm bestritten worden. Er hatte nach Rom appellirt. Wol mochte er eine Zeit lang daran denken, seinem Gegner mit Waffengewalt entgegenzutreten. Noch am 18. October 1306 übte er bischöfliche Functionen aus, dann aber begab er sich nach dem Süden, um selbst am päpstlichen Hof sein Recht zu suchen. Die Art und Weise, wie K. zur bischöflichen Würde gelangt war, zeichnete ihm im Grunde schon den Weg vor, auf welchem allein er sich in seiner Stellung halten konnte. Nachdem er mit Hülfe des kriegerischen Grafen Eberhard von der Mark sich im Besitze seines Stiftes befestigt hatte, erfüllte er in den Personalfragen, die eine wichtige Rolle in den vorhergehenden Streitigkeiten gespielt hatten, die hauptsächlichsten Forderungen der Gegner Ottos. Es scheint, daß er rasch der zahlreichen Schwierigkeiten Herr wurde; wir erfahren wenigstens nichts von weiterem offenen Widerstande von Seiten der Parteigänger Ottos. Minder glücklich war er in seiner Unternehmung gegen seinen nächsten Nachbar, den Bischof Ludwig von Osnabrück, der, in langem Hader mit dem Grafen von Tecklenburg, jetzt auch in offenem Zwist mit seinem Domkapitel lebte, das sich um Hülfe nach Münster wandte. Kleine Reibereien zwischen den Angehörigen beider Hochstifte blieben nicht aus. K. suchte zwar längere Zeit hindurch zu vermitteln, da er einen völligen Bruch vermeiden wollte. Als aber durch das Eingreifen des Grafen von der Mark die Fehde in Osnabrück größere Dimensionen annahm und Ludwig, so scheint es, mehr und mehr sich dem Interesse des abgesetzten Otto von Rietberg hinneigte, kam es zu rückhaltloser Feindschaft. Am 4. November 1308 fiel auf dem Halerfelde die Entscheidungsschlacht. Ein verhältnißmäßig nur geringes Häufchen Osnabrücker stand einer imposanten Kriegsmacht der vereinten Gegner — darunter auch die Münster’schen — entgegen; dennoch errang es einen entscheidenden Sieg, der zwar durch den Tod des Bischofs Ludwig erkauft wurde. Mit dessen Nachfolger Engelbert verständigte sich K. alsbald auf einem Tage zu Crumbeck 1309. Unstreitig die wichtigste Regierungshandlung Konrads war das von ihm am 1. August 1309 auf dem Laerbroke verkündete erste Münster’sche Landesprivileg. Es ist dieses wol ohne Zweifel das Ergebniß längerer sorgfältiger Berathungen der Landstände, die sich ihre auf alter Gewohnheit beruhenden Sonderprivilegien bewahren und urkundlich für alle Zeit bekräftigen lassen wollten. Für Konrads Stellung ist es in der Hinsicht besonders charakteristisch, als es in scharfer Weise seine Abhängigkeit von den Gewalten zeigt, die ihn erhoben hatten, und durch deren Begünstigung allein er hoffen durfte, seiner Position auch für die Zukunft festen Halt zu geben. In vollem Einverständniß mit seinem Kapitel, seinen Lehns- und Dienstmannen und den Boten der Städte und Ortschaften verordnete K. in diesem Privileg, daß in Zukunft bei Stiftlehen, wenn keine männlichen Erben vorhanden seien, die Töchter erbrechtlich folgen sollten. Alle Geraade ferner und Hergewedde, die seither aus dem Nachlasse Verstorbener an den Bischof als obersten Landesherrn entrichtet werden mußten, sollten von nun an allein den erbberechtigten Verwandten zuerkannt werden. Weiter hob K. für sich und seine Nachfolger das Institut der Officialen auf und befahl, daß in geistlicher Gerichtsbarkeit Jeder vor dem Bischofe selbst oder dem sonst zuständigen Richter|sein Recht suchen und finden solle. Endlich verbot er die Uebergriffe, welche Gaugrafen und andere weltliche Richter häufig gegen das Eigenthum der vor ihnen Angeklagten sich hatten zu Schulden kommen lassen. — Man sieht, wie K. in diesem Privileg, das die Grundlage für alle späteren Münster’schen Landesprivilegien bildet, den Interessen der stiftischen Landstände Rechnung trug, wol tragen mußte. — Bald darauf und nach dem Tode Ottos von Rietberg, der mit seinen Klagen schon lange Zeit vorher am päpstlichen Hofe erschienen war, hat auch der Papst Clemens V. eine endgültige Entscheidung über die Münsterischen Vorgänge im October 1306 getroffen. Es ist kein Zweifel, daß der Papst die eigenmächtige Art und Weise, in welcher der Kölner Erzbischof damals verfuhr, mißbilligte. Er kassirte die Wahl Konrads, ohne jedoch, wie es scheint, die von diesem als Bischof getroffenen Entscheidungen außer Kraft zu setzen. K. versuchte nicht den geringsten Widerstand. Der päpstlichen Weisung gehorsam legte er seine bischöfliche Würde nieder und ernannte einen Rath, der die Verwaltung der Diöcese führte, bis Clemens V. in Ludwig von Hessen 1810 einen neuen Bischof berief. K. selbst, dem vom Domkapitel ein Jahrgehalt ausgesetzt wurde, begab sich nach Köln, wo er ein völlig zurückgezogenes Leben führte und auch gestorben ist. Seine Leiche wurde in der Abtei Altenberge beigesetzt.

    • Literature

      Kindlinger, Beiträge. — Geschichtsquellen des Bisthums Münster. —
      Perger, Otto von Rietberg. —
      Erhard, Geschichte von Münster. — Stüve, Gesch. des Hochstifts Osnabrück.

  • Author

    Detmer.
  • Citation

    Detmer, "Konrad von Berg" in: Allgemeine Deutsche Biographie 16 (1882), S. 600-602 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136418902.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA