Lebensdaten
1463 – 1523 oder 1524
Geburtsort
Biberach/Riß
Sterbeort
Nürnberg
Beruf/Funktion
württembergischer Kanzler ; kaiserlicher Rat ; österreichischer Staatsmann
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 136241948 | OGND | VIAF: 80621308
Namensvarianten
  • Lamparter von Greiffenstein, Gregor Ritter
  • Lamparter, Gregor
  • Lamparter von Greiffenstein, Gregor Ritter
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Personen in der NDB Genealogie
Personen im NDB Artikel

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Lamparter, Gregor, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136241948.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus Biberacher Patrizierfam.;
    V Gregor L. ( n. 1479), Ratsherr in B.;
    M N. N.; Schwäger Ambrosius Widmann (1482–1561), Kanzler d. Univ. Tübingen, Beat Widmann (1479- n. 1537), Kanzler v. Tirol u. Vorderösterreich; Schwägerin Maria Widmann ( Jakob Kirser, bad. Kanzler);
    - 1491 Genoveva ( v. Juli 1516), T d. Joh. Widmann (1440–1524), seit 1484 Prof. d. Med. in Tübingen, seit 1491 württ. Leibarzt (s. ADB 42);
    4 S, 4 T, u. a. Hieronymus ( n. 1551), Dr. iur., Domherr z. Konstanz u. Mainz, Propst z. Moßbach, Kustos d. Domstifts Konstanz, Gregor, Hofpfalzgf., Hans ( 1533), kaiserl. Rat v. Haus aus, Mechthild ( Hartmann Mohr, Assessor am Reichskammergericht), Genoveva ( Nikolaus Rabenhaupt v. Ruhe, niederösterr. Reg.-kanzler).

  • Biographie

    Aus dem Biberacher Patriziat stammend – der Name weist auf alte Beziehungen zur Lombardei –, hatte L. in Basel (1475/76) und Tübingen (1477/78) die Rechte studiert, war in den Dienst der Reichsstadt Augsburg getreten und um 1483 als Dr. iuris utriusque Professor an der Univ. Tübingen geworden, als Gf. Eberhard im Bart den durch seine Rechtsgutachten bekanntgewordenen 1491 zu seinem Rat bestellte. Bei Eberhards Erhebung zum Herzog auf dem Wormser Reichstag 1495 war L. mit anwesend und knüpfte erste Beziehungen zum kaiserl. Hof. Von Eberhard II., des Herzogs unfähigem Nachfolger, zum Kanzler des neugeschaffenen Rats ernannt, erlangte L. bedeutenden Einfluß, den er zu seinem Vorteil nutzte. An der Absetzung Eberhards durch den Landtag von 1498 und der Einsetzung einer ständischen Regierung, zu deren Spitze er gehörte, war L. ebenso beteiligt, wie er dann 1503 einer der ersten Berater Hzg. Ulrichs wurde. Im gleichen Jahr bestellte ihn auch Hzg. Albrecht von Bayern zum Rat; während und nach dem Bayer. Erbfolgekrieg leistete er ihm wertvolle Hilfe, ebenso dem mit Bayern verbündeten Ulrich, als es galt, die der Pfalz abgenommenen Gebiete vertraglich abzusichern. Zugleich förderte L. des Herzogs Verbindung mit Sabine von Bayern (1511), Tochter Hzg. Albrechts.

    L.s Verdienste wurden reich belohnt – er erhielt u. a. ein Fünftel aller bei der Kanzlei anfallenden Beträge –, was ihm beim Bauernaufstand des „Armen Konrad“ im Mai 1514 heftige Angriffe einbrachte und den Vorwurf, Hzg. Ulrich zu Mißwirtschaft, Verschuldung und Steuererhöhung verleitet zu haben. L. ersuchte den Kaiser um Hilfe, der eine Gesandtschaft zum Landtag nach Tübingen schickte, auf dem die eigennützige Schuldenwirtschaft der Räte einer der Verhandlungspunkte war. Ulrich stellte sich jedoch vor sie, so daß sie in einem Nebenabschied zum bekannten Tübinger Vertrag vom 8.7.1514 als entschuldigt angenommen wurden. Trotzdem hielt sich das Gerücht, L. habe beabsichtigt, die Schuld an der Mißwirtschaft auf seinen Herrn abzuwälzen. Tatsächlich veranlaßte jedoch Ulrichs Politik, die Bestimmungen des Vertrags nicht zu beachten, L. und die anderen Räte, ihm ein Gutachten vorzulegen, das die Möglichkeit einer Absetzung andeutete. Als nach der Ermordung Hans v. Huttens dessen Verwandtschaft Ulrich mit Vergeltung drohte, Hzgn. Sabine aus Württemberg floh (Nov. 1515) und Bayern offen des Herzogs Absetzung forderte, stellte sich L. auf Ulrichs Seite und gab mit Vertretern der Landstände 1516 vor dem Kaiser in Augsburg eine Loyalitätserklärung ab. Dieser forderte jedoch einen sechsjährigen Regierungsverzicht Ulrichs und entgegen dem Vorschlag der Landschaft, ein vom Herzog ernanntes Regiment einzusetzen, eine von ihm und der Landschaft ernannte Regierung mit L. als Kanzler. Ein mühsam ausgehandelter Kompromiß wurde vom Herzog nicht eingehalten: Er war entschlossen, den Einfluß der Ehrbarkeit zu brechen, von deren Führern er sich verraten glaubte. Er ließ die führenden Köpfe verhaften, foltern und aufgrund der erpreßten Geständnisse hinrichten (Dez. 1516). L. entkam und fand Schutz in Augsburg und Biberach. Sein Schwager Wilhelm Bälz jedoch wurde gefangen und sagte auf der Folter, an der er starb, aus, L. habe in Augsburg geraten, den Herzog entweder abzusetzen oder zu vertreiben.

    Nach Erwirkung eines Mandats gegen die „tyrannischen Taten“ Ulrichs weilte L. als kaiserl. Rat im Gefolge Maximilians auf dem Reichstag zu Augsburg (1518), wo über Hzg. Ulrich die Reichsacht verhängt wurde. Nach des Kaisers Tod bat sich dessen Tochter Margarete, Regentin der Niederlande, L. als Geschäftsführer für die deutschen Angelegenheiten aus und empfahl ihn ihrem Neffen Karl als erfahrenen Unterhändler. Bei dessen Wahl zum Kaiser erwarb sich L. besondere Verdienste. – Ulrichs Vertreibung durch den Schwäb. Bund (Febr. 1519) und Württembergs Übergabe an Österreich (Febr. 1520) führten L. als einen der drei kaiserl. Räte in das Land zurück, er zog es jedoch vor, in kaiserl. Diensten zu bleiben. Die Landschaft verehrte ihm eine hohe Geldsumme, auch gelangte er in den Besitz von Schloß Grafeneck und von Lehen zu Entringen und Hailfingen. Karl V. diente er nicht nur als Berater für Württemberg, sondern auch als Schlichter bei Streitigkeiten im Reich. Er starb in Nürnberg und wurde wie seine Frau in der Kartause Güterstein b. Urach beigesetzt.

    Wie schon zu seinen Lebzeiten hat L. in der Literatur eine recht gegensätzliche Beurteilung erfahren, wozu der von ihm überlieferte Spruch beigetragen haben mag: „Jeder Fürst muß zwei Narren haben, einen den er und einen zweiten, der ihn zum besten hat.“ Als Vertreter der Ehrbarkeit ging es ihm um die Erhaltung und Stärkung von deren Einfluß. Seinem Fürsten gegenüber verhielt er sich loyal, solange dieser sich an Recht und Ordnung hielt, doch stellte er sich gegen ihn, wenn es das Wohl des Landes und seiner Führungsschicht zu erfordern schien. Der Vorwurf der Undankbarkeit Hzg. Ulrich gegenüber erscheint, gemessen an dessen Handlungsweise, nicht berechtigt. Seine Dienste ließ sich L. freilich teuer bezahlen; er erwarb zielbewußt Häuser und Grundbesitz, wann immer sich ihm die Gelegenheit bot – auch weil er als Fremder ins Land gekommen war und seßhaft werden wollte. Seinen Nachkommen ging bei der Rückeroberung Württembergs durch Ulrich 1543 alles wieder verloren.

  • Literatur

    ADB 17;
    Fischlin, Vitae praecipuorum Cancellariorum et Procancellariorum Wirtembergici, 1712;
    K. Pfaff, Wirtemb. Plutarch, 1830;
    Württ. Bildersaal I, 1859;
    W. Heyd, Ulrich Hzg. zu Württemberg I, 1841;
    Th. Schön, Die Reutlinger Patrizier- u. Bürgergeschl. b. z. Reformation, in: Reutlinger Gesch.bll. 7, 1896;
    W. Oh. L.s Sold, in: Württ. Vj.hh. NF 14, 1905;
    W. Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, 1957.

  • Autor/in

    Robert Uhland
  • Zitierweise

    Uhland, Robert, "Lamparter, Gregor" in: Neue Deutsche Biographie 13 (1982), S. 457-458 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136241948.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Lamparter: Gregorius L., geb. 1463 in Biberach, von patrizischem Geschlecht, studirte die Rechtswissenschaft in Tübingen, wurde daselbst schon 1477 Baccalaureus, 1479 Magister, dann Licentiat, zuletzt Doctor beider Rechte und Professor derselben, als scharfsinniger Jurist zur Entscheidung schwieriger Rechtshändel vielfach begehrt. Im J. 1491 wurde er Rath, später Kanzler des Grafen Eberhard im Bart, den er 1495 auf den Reichstag zu Worms begleitete. Nach dessen Tod (1496) stieg sein Einfluß unter der Mißregierung Eberhards des Jüngeren, zu dessen Sturz (1498) er wesentlich beitrug. Die Wirksamkeit, die er hierauf als Mitglied des Regiments während der Minderjährigkeit Herzog Ulrichs und nach dessen Regierungsantritt als sein einflußreichster Rath entfaltete, war derart, daß er, wie seine Amtsgenossen Thumb und Lorcher, den Haß des Volkes, das im sogenannten armen Konrad (1514) sich Recht verschaffen wollte, auf sich lud. Schon damals Rath des Kaisers berief er sich auf eine besondere Verfügung desselben, als er auf dem Landtag von 1514 wegen seiner Eigennützigkeit hart verklagt war. Nach Unterdrückung des Aufstands sollten die schweren Folgen der üblen Wirthschaft dem Land und dem Kaiser gegenüber so viel als möglich auf den Herzog allein gewälzt und dieser entfernt werden. Als im J. 1516 der Kaiser den Rücktritt Ulrichs auf sechs Jahre verlangte, rieth L., der damals schon ein doppeltes oder, da er zugleich bairischer Rath war, ein dreifaches Spiel spielte, zur Annahme dieser Forderung. Er entfloh vor dem Zorn des Herzogs, wie es scheint zunächst in seine Heimath, dann zum Kaiser, der ihn ehrenvoll aufnahm und bei welchem er fortan als Mitglied des Hofraths auf den Sturz seines früheren Herrn hinarbeitete. Er war 1518 auf dem Reichstag zu Augsburg im Gefolge Maximilians, als derselbe wiederholt die Acht über Ulrich aussprach. Im J. 1520 ordnete er die Verbringung des Prinzen Christoph nach Innsbruck an. Während der kurzen Dauer der unmittelbaren Herrschaft Karls über Württemberg war L. einer seiner Vertreter und Hauptbetheiligter an der 1520 verbrieften Erläuterung des Tübinger Vertrags. Er schlug sich selbst dem Kaiser als württembergischer Kanzler vor, bekleidete aber diese Stelle, wie es scheint, nicht lange und verblieb im Dienste Karls, der ihm das goldene Vließ und die Ritterwürde mit dem Titel Lamparter v. Greiffenstein verlieh. Er starb am 25. März 1523. Charakteristisch für die Art, wie er die Pflichten eines fürstlichen Raths auffaßte, ist sein viel citirter Ausspruch: Jeder Fürst muß zwei Narren haben, einen den er, und einen zweiten, der ihn zum Besten hat.

    • Literatur

      Stälin, Wirtemb. Geschichte, Bd. IV. Heyd, Ulrich Herzog v. Württemberg. Pfaff, Wirtemb. Plutarch.

  • Autor/in

    v. Alberti.
  • Zitierweise

    Alberti, von, "Lamparter, Gregor" in: Allgemeine Deutsche Biographie 17 (1883), S. 579 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136241948.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA