Lebensdaten
1445 – 1496
Geburtsort
Urach
Sterbeort
Tübingen
Beruf/Funktion
Herzog von Württemberg und Teck ; Graf von Württemberg-Urach und -Stuttgart
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11852853X | OGND | VIAF: 4903806
Namensvarianten
  • Eberhard V.
  • Eberhard V. von Württemberg
  • Eberhard im Bart
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Zitierweise

Eberhard, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11852853X.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gf. Ludwig v. Württemberg ( 1450);
    M Mechtild Pfalzgräfin bei Rhein ( 1482, 2) 1452 Erzherzog Albrecht v. Österreich, 1463, s. NDB I);
    12.4./4.7.1474 Barbara (1455–1503), T des Mgf. Ludwig III. Gonzaga v. Mantua;
    1 T (jung †).

  • Biographie

    Nach dem frühen Tod seines Vaters und seines Bruders Ludwig (1457) war E., zunächst unter der Vormundschaft seines Onkels Ulrich von der Stuttgarter Linie, alleiniger Erbe der Uracher Hälfte der Grafschaft Württemberg. Mit badisch-pfälzischer Rückendeckung und der Hilfe seiner Räte und seiner Landschaft konnte er 1459 die Vormundschaft abschütteln. Unfreiwillig wurde E. in die pfälzisch-brandenburgischen Händel verstrickt und 1462 von den Bayern geschlagen. Selbständig geworden, erreichte er in zäher, zielbewußter Politik die Wiedervereinigung des seit 1442 geteilten Landes. Der Uracher Hausvertrag von 1473 legte die gegenseitige Erbfolge im Falle des Aussterbens einer Linie fest. Gleichzeitig trat E., um eine weitere Teilung des Landes zu vermeiden, seine überrheinischen Besitzungen an Ulrich ab. Das schlechte Verhältnis zwischen Ulrich und seinem Sohn Eberhard (dem Jüngeren) gab dem von den Stuttgarter Ständen unterstützten E. „im Bart“ eine Mittlerrolle und schließlich einen bestimmenden Einfluß im Stuttgarter Landesteil. Der Münsinger Vertrag vom 14.12.1482 brachte den Zusammenschluß, indem der unfähige Eberhard der Jüngere die Regierung seines Landes seinem Vetter überließ. Es bedurfte aber unablässiger Kämpfe, um die Einheit gegen den unruhigen Eberhard den Jüngeren zu sichern. Damit diesem das Land nach E.s Tod nicht überlassen bliebe, sah der Eßlinger Vertrag von 1492 für den Fall seiner Erbfolge einen ständischen Regimentsrat vor. Die Stände waren E.s wichtigste Helfer bei der Einigungspolitik; auf seine Regierung räumte er ihnen jedoch keinen Einfluß ein.

    Die Sorge um die Einheit des Landes bestimmte E.s Verhältnis zum Kaiser und zu seinen Nachbarn. Maximilian war ihm freundschaftlich zugetan und unterstützte ihn gegen Eberhard den Jüngeren. In dem Gegensatz zwischen dem Kaiser und seinem Onkel Pfalzgraf Friedrich dem Siegreichen war E. immer wieder auf Vermittlung bedacht. E.s territoriales Interesse war auf den Süden gerichtet, traf aber dort auf den Widerstand Sigmunds von Österreich. So mußte er 1469 die Absicht, die Herrschaft Sulz an Württemberg zu bringen, zurückstellen (1471 erreicht) und den Versuch, sich in der oberen Herrschaft Hohenberg festzusetzen (1476), aufgeben. Als er auch im Streit um den Mägdeberg im Hegau (1479/80) nachgeben mußte, suchte er die Versöhnung mit Sigmund, die 1481 im Ansbacher Vertrag zustande kam. E. wurde für fünf Jahre Sigmunds Diener und schloß 1485 mit diesem ein Hilfsbündnis auf zehn Jahre. Das gute Verhältnis wurde auch durch die Gewaltanwendung E.s gegen das Kloster Zwiefalten, das sich dem württembergischen Schirm entziehen und in den Schutz Österreichs begeben wollte, nicht gestört.

    In dem 1488 gegründeten Schwäbischen Bund war E. von Anfang an führend beteiligt und nahm neben Hugo von Werdenberg und Berthold von Mainz eine zentrale Stellung ein.

    Es entsprach dem politischen Gewicht der Grafschaft Württemberg und den Erfolgen E.s, daß ihn Maximilian während des Wormser Reichstags am 21.7.1495 zum Herzog von Württemberg mit dem zusätzlichen Titel eines Herzogs von Teck erhob. Das Herzogtum war ein unteilbares Reichslehen, das nach dem Aussterben des württembergischen Hauses im Mannesstamm ans Reich fallen sollte.

    Nach einer bildungsarmen und ausschweifenden Jugendzeit trat in E.s Leben, der sich die Devise „Attempto“ wählte, eine Wende ein, für die seine Pilgerfahrt ins Heilige Land 1468 ein äußeres Zeichen war. Unter dem Einfluß von Gelehrten wie Johann Vergenhans (Nauclerus) und Johannes Reuchlin beschäftigte sich E. eingehend mit Fragen der geistigen und religiösen Bildung. Die Reformierung von Klöstern, die Gründung von Niederlassungen der von ihm besonders geschätzten Brüder vom gemeinsamen Leben (Kappenherren), aber auch seine ordnenden Eingriffe in kirchliche Angelegenheiten sind als Ausfluß seiner Frömmigkeit zu verstehen, die sich jedoch mit den Landesinteressen eng verband. Zur besseren Ausbildung der weltlichen Diener und der Kleriker gründete er mit päpstlicher Erlaubnis 1477 die Universität Tübingen. Als Einiger des Landes und erster Herzog von Württemberg hat er dem Lande ein Ansehen verschafft, von dem seine Nachfolger gezehrt haben.

  • Literatur

    J. F. Rößlin, Leben d. ersten u. merkwürdigen Hzg. v. Wirtemberg, E. im Bart, Tübingen 1793; J. C. Pfister, E. im Bart, 1822;
    Otto Meyer, Die Brüder d. gemeinsamen Lebens in Württ. 1477-1517, in: Bll. f. württ. KG, NF 17, 1913, S. 97-138, NF 18, 1914, S. 142-60;
    Rich. Schmidt, Ist d. Bildnis d. Hzg. E. i. Bart im Schloßmus. e. Phantasiebild?, in: Württemberg (Mschr.) 1931, S. 421-24;
    F. Ernst, E. im Bart, 1933;
    Gf. E. im Bart v. Württ. im geistigen u. kulturellen Geschehen s. Zeit, v. Bibliothekaren d. Württ. Landesbibl. Stuttgart, 1938;
    J. Eschweiler, Das E.gebetbuch, 1951;
    W. Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, 1957, S. 19-57;
    weitere L b. Eberhard d. J.

  • Porträts

    Brustbild in Neuwied (Vorlage versch. E.-Bilder); farbige Zeichnung aus Bes. d. Nik. Ochsenbach (Landesbibl. Stuttgart);
    Grabmal, um 1550 (Stiftskirche Tübingen).

  • Autor/in

    Eberhard Gönner
  • Zitierweise

    Gönner, Eberhard, "Eberhard" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 234-235 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11852853X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Eberhard im Bart, Graf, seit 1495 erster Herzog von Würtemberg, geb. 11. Dec. 1445 zu Urach, 24. Febr. 1496 zu Tübingen, Sohn des Grafen Ludwig von W. von der Uracher Linie und der Pfalzgräfin Mechthilde bei Rhein. Nach dem am 24. Sept. 1450 erfolgten Tode seines Vaters wurde für dessen zwei unmündige Söhne, Ludwig und Eberhard, zunächst eine Vormundschaft eingesetzt, an der Spitze den Grafen Ulrich von der Stuttgarter Linie; dieselbe sorgte jedoch schlecht für die Erziehung dieser Mündel und E. entledigte sich ihrer nach dem baldigen Tode seines Bruders, erst 14jährig, bereits im J. 1459. Nach einer ungestümen Jugend, in welcher gleichwol seine große geistige Begabung öfters Gelegenheit fand, sich zu beweisen, wurde er in der Folge ein durch Klugheit, Rechtschaffenheit, Gerechtigkeitsliebe, Friedfertigkeit, Religiosität, Eifer für die christliche Lehre, Liebe zu der Wissenschaft ausgezeichneter Fürst. Zu seiner tüchtigeren Entwicklung trug namentlich bei seine Pilgerfahrt ins heilige Land im J. 1468, auf welcher er von mehr als 20 Adelichen, 2 Caplänen und seinem Leibarzt begleitet und über dem heil. Grab zum Ritter geschlagen wurde. Noch später, im J. 1482, besuchte er Rom, bei welcher Veranlassung er den jungen Johann Reuchlin als Geheimschreiber mitnahm, in Florenz von Lorenzo dem Prächtigen von Medici aufs freundlichste empfangen, auch vom Papst Sixtus IV., der seine Erhebung großentheils Eberhards Schwager Franz von Gonzaga verdankte, mit der goldenen Rose begnadigt wurde. — In einer Zeit, in welcher man in anderen Staaten erst recht zu theilen begann, wirkte E. auf die Einführung der Untheilbarkeit des Landes und die Festsetzung einer Erbfolgeordnung, indem er mit den Angehörigen der Stuttgarter Linie, seinem Oheim Grafen Ulrich dem Vielgeliebten und dessen Söhnen Grafen Eberhard dem Jüngern und Heinrich mehrere dahin zielende Hausverträge abschloß: so den Uracher vom 12. Juli 1473, den Münsinger vom 14. Dec. 1482, den wichtigsten unter ihnen, welchem gemäß die Untheilbarkeit des Landes für ewige Zeiten festgesetzt und die Senioratserbfolge eingeführt wurde, die Regierung durch den Grafen E. im Bart allein in seinem und seines Vetters Grafen Eberhard d. J. Namen geführt werden, der letztere übrigens nicht vollständig von der Mitregierung ausgeschlossen sein sollte, den Stuttgarter vom 22. April 1485, welchem gemäß Eberhard d. J. mit einer Apanage für den im vorigen Vertrag ihm noch gebliebenen Antheil an der Regierung und an den Landeseinkünften abgefunden wurde, den Frankfurter vom 30. Juli 1489, und den Eßlinger vom 2. Sept. 1492. Die Verhandlungen über diese Verträge sind, wie früher diejenigen über die vormundschaftliche Regierung während Eberhards Unmündigkeit von Bedeutung für die Entwicklung des ständischen Wesens in Würtemberg. Friedliebend und rechtlich gesinnt wie E. war, wurde er nicht selten von streitenden Parteien zum Schiedsrichter erwählt und schloß selbst wiederholt zu wechselseitiger Hülfe Einigungen, doch blieben auch für ihn kriegerische Verwicklungen nicht aus (z. B. im J. 1462 beim Reichskrieg gegen den Herzog Ludwig von Baiern und den Pfalzgrafen Friedrich, in welchem er übrigens zugleich mit dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg von jenem Herzoge bei Heidenstein und Giengen besiegt wurde, ferner mit Markgraf Karl von Baden wegen Besteuerung der badischen Unterthanen im Lande, mit Hans von Geroldseck wegen der Herrschaft und Stadt Sulz, mit Erzherzog Sigmund von Oesterreich wegen mehrerer Streitpunkte, unter anderem über die Veste Mägdeberg). Auch trat er dem schwäbischen Bunde, für welchen als eine Einigung der schwäbischen Stände zu besserer Handhabung des Landfriedens, zugleich aber auch aus eigenstem Interesse K. Friedrich seit dem Frühjahr 1487 thätig war, erst nach dringendster Aufforderung bei, wurde jedoch in der Folge neben dem Grafen Hugo von Werdenberg, dem vorzüglichsten Förderer der Anstalt, das bedeutendste Glied desselben; er bildete einen der vier Theile des Bundes und war im J. 1492 sein oberster Feldhauptmann bei der, übrigens durch Kaiser Maximilian verglichenen Fehde mit Herzog Albrecht von Baiern. — Das bei seinen Reisen bewiesene religiöse Interesse bethätigte E. auch durch sein Wirken für Reformation der Klöster, in welchen zum Theil die Zucht in Verfall gerathen war, sowie durch seine Vorliebe für die „Brüder des gemeinsamen Lebens“, indem er ihnen mehrere Häuser im Lande einrichtete, so insbesondere das im J. 1492 von ihm gestiftete und mit einer eigenthümlichen Einrichtung versehene St. Peterstift zum Einsiedel. Von seiner Mutter, der Beschützerin edler Künste, erbte er die Neigung zu Büchern und zu deutschen Schriftwerken, wie er sich denn eine größere Reihe von lateinischen Schriftstellern ins Deutsche übersetzen ließ und die verschiedenartigsten Gelehrten und Dichter an seinen Hof zog. Sein schönstes Werk jedoch ist die Gründung der Universität Tübingen: der erste Graf in Deutschland stiftete E. dieses Institut im J. 1477 im allgemeinen nach dem Vorbild der Universität Paris mit Beirath seiner Mutter, welche bereits im J. 1454 ihren zweiten Gemahl Erzherzog Albrecht von Oesterreich zur Gründung der Freiburger Universität veranlaßt hatte. Die junge Schöpfung erfreute sich alsbald eines blühenden Gedeihens, indem an ihr frühe bedeutende Männer wirkten, so noch zu Eberhards Zeit namentlich als Theologe der gelehrte und fromme Gabriel Biel, Vorkämpfer der Nominalisten, als Jurist mehr übrigens noch als Verfasser einer Weltchronik berühmt Johann Vergenhans, gen. Naucler, früher Lehrer Eberhards, als Mediciner Johann Widmann gen. Möchinger. — In freundschaftlich nahe Beziehung trat E. zu Kaiser Maximilian I., welcher ihn noch an seinem Grabe durch den Ausspruch ehrte: „Hier liegt ein Fürst, welchem ich im ganzen römischen Reich an Verstand und Tugend keinen zu vergleichen weiß.“ Dieses Verhältniß hatte übrigens für den Grafen natürlich auch manche Vortheile, worunter nicht der geringste war, daß ihn Maximilian ganz aus eigenem Antrieb in Anbetracht der Verdienste, welche sich E. sowol durch seine klugen Rathschläge, als durch seine Waffenmacht um das Reich erworben, den 21. Juli 1495 auf dem Wormser Reichstag feierlich zum Herzog erhob und die ganze Landschaft Würtemberg in Schwaben in ein Reichsherzogthum in der Weise vereinigte, daß nur die Graf- und Herrschaften Mömpelgard, Horburg und Reichenweiher noch für die Versorgung nachgeborner Herren und für die weibliche Erbfolge offen blieben, auch die Untheilbarkeit und das Erstgeburtsrecht als unverbrüchliches Reichsgesetz hinzufügte. Der neue Herzog erließ den 11. Nov. 1495 in einer Landesordnung, welche hauptsächlich der Polizei galt, aber auch den Proceß und das Privatrecht berührte, seine erste umfassende Gesetzgebung für. das ganze Land. — Vermählt war E. in glücklicher, jedoch nur für kurze Zeit mit Nachkommenschaft gesegneter Ehe mit Barbara, Tochter des Markgrafen Ludwig von Mantua aus dem Hause Gonzaga, mit welcher er am 4. Juli 1474 zu Urach eine glänzende Hochzeit feierte.

    • Literatur

      Vgl. Sattler a. a. O. Thl. 2. S. 148 ff.; Thl. 3 (Tübingen 1777), S. 1 ff., Thl. 4 (Tübingen 1777) S. 1 ff. — Rößlin, Leben des ersten merkwürdigen Herzogs von Würtemberg Eberhard im Bart. Tübingen 1793.|— Pfister, Eberhard im Bart, erster Herzog zu Würtemberg. Tübingen 1822. —
      v. Stälin a. a. O. S. 499 ff. — Schneider, Eberhard im Bart. Freiburg 1875.

  • Autor/in

    P. Stälin.
  • Zitierweise

    Stälin, P., "Eberhard" in: Allgemeine Deutsche Biographie 5 (1877), S. 557-559 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11852853X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA