Lebensdaten
879 – 929
Sterbeort
Péronne
Beruf/Funktion
westfränkischer König
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118776746 | OGND | VIAF: 37061323
Namensvarianten
  • Karl der Einfältige
  • Karl III. der Einfältige
  • Karl III.
  • mehr

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Personen im NDB Artikel

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Karl III., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118776746.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Kg. Ludwig d. Stammler (846–79), S d. Kaisers Karl II. d. Kahlen ( 877, s. NDB XI);
    M Adelheid ( 18.11.[901 ?]), T d. Gf. Adalhard;
    Halb-B Kg. Ludwig III. ( 882), Kg. Karlmann ( 884);
    - 1) Attigny (vor 19.) 4.907 Frederun ( 917), T d. Gf. Dietrich; Verwandte (?) Mathilde ( 968, Kg. Heinrich I., 936, s. NDB VIII), 2) ca. 919 Eadgifu (Ogiva, zuletzt erw. 951, 2) 951 Heribert, Inh. mehrerer nord-ostfranz. Grafschaften), T d. Kg. Edward I. v. Wessex ( 924);
    6 T aus 1), 1 S aus 2) Kg. Ludwig IV. v. Westfranken (920/21-54);
    E Karl ( 992/95), Hzg. v. Nd.lothringen (s. NDB XI), Kg. Lothar v. Westfranken (941–86).

  • Biographie

    Der nach dem Tode des Vaters geborene Karolingersproß erhielt den Namen des kaiserlichen Großvaters Karl des Kahlen. Der damit bekundete Legitimitätsanspruch galt jedoch als zweifelhaft, denn Ludwig der Stammler hatte sich nach der Trennung von seiner|1. Gemahlin Ansgard (der Mutter Ludwigs III. u. Karlmanns) zu deren Lebzeiten mit Adelheid vermählt. Von eigener Regierungsfähigkeit ohnehin noch weit entfernt, wurde K. daher 879 und 884 bei der Regelung der westfränkischen Erbfolge übergangen. Auch nach dem Tode des Kaisers Karl III. (888), als die Nachfolge abermals offen war, verlautet nichts von Bemühungen um eine Erhebung K., vielmehr setzte sich, mit nachträglicher Anerkennung durch den ostfränkischen Karolinger Arnulf, der Robertiner Odo von Paris als westfränkischer König durch. Dieser betrieb eine robuste Ämter-, Besitz- und Familienpolitik, rief damit aber eine vielfältige Gegnerschaft auf den Plan, deren Programm die Rückkehr zur karolingischen Legitimität wurde. EB Fulko von Reims und Graf Heribert I. von Soissons ergriffen die Führung und riefen K. zum König aus; am 28.1.893 wurde er in Reims von Fulko gekrönt. Weitere Großvasallen schlossen sich ihm an, König Arnulf nahm K. durch Fulkos Vermittlung im Mai 894 in Worms auf und erkannte ihn durch Belehnung an, aber im Kampf mit Odo geriet K. bald in hoffnungslose Unterlegenheit, so daß er zeitweilig gar ein Bündnis mit den Normannen erwog. Nachdem Arnulf im Mai 895, wiederum in Worms, Odo empfangen hatte, bedeutete es nicht mehr viel, daß Arnulfs eben in Lotharingien eingesetzter Sohn Zwentibold im Sommer des gleichen Jahres für K. in einen Kampf um Laon eingriff; er mußte bald wieder abziehen. K. Anhänger wandten sich wieder Odo zu – auch Heribert, der 896 die Grafschaft Vermandois gewann ( 900/07), schließlich auch Fulko von Reims – so daß K. nach Lotharingien ausweichen mußte, wo er sich, etwa im Februar 896 und wieder in Begleitung Fulkos, in dem Vogesenkloster Remiremont mit dem italischen Kaiser Lambert und dem burgundischen König Rudolf I. traf und dann wieder am 25.7.896 in Gondreville (bei Toul) urkundete. Offensichtlich abermals durch Fulkos Vermittlung kam 897 ein Ausgleich zustande, indem K. sich bei Odo einfand und ihn als König anerkannte; er wurde dafür mit „einem Teil des väterlichen regnum “ ausgestattet – hier ist an den Reimser Raum, etwa Laon zu denken, um das sich im 10. Jahrhundert der karolingische Besitz gruppierte – und von Odo, der keinen Sohn hatte, zum Nachfolger designiert.

    Nach dem Tode Odos (1.1.898) wurde K. in der Tat auf einer Reichsversammlung in Reims mit allgemeiner Zustimmung zum König erhoben. Die bis dahin, soweit sich nach dem Überlieferungsstande urteilen läßt, sehr spärliche Urkundenausstellung wird jetzt kontinuierlich, mit doppelter Zählung der Königsjahre: von 893 und, mit dem Vermerk redintegrante, von 898 an. Neben im ganzen 110 bekannten Diplomen K. sind 13 Deperdita ermittelt worden. K. Erzkanzler – wenn auch nur gelegentlich mit dem ausdrücklichen Titel archicancellarius – wurde zunächst EB Fulko von Reims, unter dem der aus dem Dienste Odos übernommene Notar Herivaeus das Urkundengeschäft besorgte. Dieser folgte 900 auf Fulko als Erzbischof, während die nominelle Leitung der Kanzlei dem Bischof Ascherik von Paris und erst nach dessen Tod (910) dem EB Herivaeus zufiel.

    Es verwundert, daß die Robertiner selber 897/98 die Hand zur erneuten karolingischen Restauration liehen, denn der söhnelose Odo hatte einen sehr aktiven Bruder Robert, den er mit seinen bisherigen Grafschaften ausgestattet und als marchio in Neustrien eingesetzt hatte. Man darf ihnen vielleicht die Berechnung unterstellen, daß die Abschirmung durch ein sozusagen neutrales Königtum den weiteren Ausbau ihrer Hausmacht in Rivalität mit den anderen Magnaten eher erleichtern würde. Jedenfalls nahm K. es hin, daß das bedeutende weltliche und geistliche Königsgut des Pariser Raumes nicht etwa ihm selber heimfiel, sondern an Robert überging. K. duldete und sanktionierte in solcher Weise die – vorerst freilich noch fluktuierende – Ausformung starker Mittelgewalten, der großen französischen Lehnsfürstentümer. Unmittelbare Hoheit über die Grafen und die Bischofskirchen behielt der karolingische König nur in der östlichen Francia zwischen Seine und Maas. Diese Schrumpfung der Königsgewalt war jedoch mit einer relativen Stabilisierung verbunden, durch die K. einen allmählich bedeutender werdenden Aktionsspielraum gewann. Seine besondere Aufmerksamkeit richtete sich sogleich auf Lotharingien. Schon 898 folgte er einer Aufforderung des Haspen- und Hennegaugrafen Reginar und anderer mit Zwentibold überworfener Großen: er drang über Aachen bis Nimwegen vor, traf in der Gegend von Prüm auf Zwentibold, zog aber ohne Kampf wieder ab. Eine Zusammenkunft in Sankt Goar, an der – in Abwesenheit Zwentibolds – auch Beauftragte K. teilnahmen, stellte 899 den Frieden wieder her, bereitete aber auch den Rückfall Lotharingiens an Ostfranken vor, der im Jahre darauf realisiert wurde; K. Griff nach der Stammheimat seiner Dynastie war mißlungen.

    Über das nächste Jahrzehnt sind wir im einzelnen wenig unterrichtet. Die Urkunden|weisen den König weiterhin im nördlichen Westfranken nach und vermitteln den Gesamteindruck relativer Stetigkeit. Die Geschicke des Westreiches blieben noch immer von der Wikingerfrage überschattet, doch sind als markante Ereignisse nur ein Überfall auf Tours (903) und ein Raubzug nach Burgund (910) bekannt. Mit der gebotenen Vorsicht darf aus dem Mangel an sonstigen Nachrichten und aus dem folgenden Geschehen auf eine gewisse Beruhigung, auf eine Konsolidierung der Abwehr geschlossen werden, aber ein persönlicher Anteil K. läßt sich dabei nicht ausmachen. Dann aber brachte das Jahr 911 einschneidende Wendungen. Ein großes Aufgebot westfränkischer Fürsten – von K. selber ist auch jetzt nicht die Rede – entsetzte die von den Seine-Normannen bedrängte Stadt Chartres und brachte ihnen schwere Verluste bei. Ihr Anführer Rollo fand sich nun bereit, die Taufe zu nehmen und seine Herrschaft mitsamt der normannischen Landnahme durch den Eintritt in den fränkischen Reichsverband legalisieren zu lassen. Mit K. ging er (ungesicherter, aber nicht schlechthin unglaubwürdiger späterer Tradition zufolge in Saint-Clair-sur-Epte) ein „Bündnis“ ein und übernahm als Graf von Rouen den Schutz der nördlichen Reichslande. Für Westfranken war damit das Zeitalter der Wikingereinfälle zu Ende, war der Grund gelegt zu einem neuen künftigen Lehnsfürstentum. Noch stärkere unmittelbare Tragweite kam dem Umschwung zu, der sich gleichzeitig in Lotharingien einspielte. Seit der Rückgliederung dieses Landes an Ostfranken (900) hatte hier ein leidliches Einvernehmen zwischen Reginar als dem mächtigsten einheimischen Magnaten und dem von der karolingischen Regierung Ludwigs des Kindes bestellten konradinischen Amtsherzog Gebhard vorgehalten. Dieser aber war 910 im Ungarnkampf gefallen, und Reginars Verhältnis zu dem weiterhin konradinisch beeinflußten ostfränkischen Königshof scheint sich dann sehr zugespitzt zu haben. Vielleicht schon im Sommer 911, jedenfalls aber als sich nach dem Tode Ludwigs des Kindes und dem Aussterben der östlichen Karolingerlinie (24.9.911) die Königswahl des Konradiners Konrad I. abzeichnete (die dann gegen den 10.11. in Forchheim erfolgte), wiederholte der lotharingische Adel, fraglos wieder unter der Führung Reginars, den Schritt von 898 und rief K. ins Land. Zum 1.11.911 läßt eine beiläufige annalistische Notiz die Herrschaft des westlichen – nunmehr einzigen – Karolingers in den Ländern um Maas und Mosel beginnen.

    Ob bei dieser Schwenkung Reginars und seiner Anhänger tatsächlich oder nur scheinbar ein karolingischer Legitimismus im Spiel war, steht dahin, K. selber aber berief sich mit Nachdruck auf sein Erbrecht an dem fränkisch-karolingischen Kernland um Metz und Aachen. Vom 20.12.911 an begegnet in seinen Urkunden als drittes Datierungselement die Zählung largiore hereditate indepta, und während die karolingischen Teilkönige sich seit langem mit der einfachen Bezeichnung rex begnügt hatten, griff K. nunmehr, wenn auch noch nicht regelmäßig, auf den alten vollen Titel rex Francorum zurück, den seine Nachfolger dann beibehalten haben. Dieser Kanzleistil hat auf seine Art dazu beigetragen, daß der Frankenname endgültig mit dem Westreich verbunden geblieben ist.

    Am 1.1.912 urkundete K. in Metz. In Lotharingien, vor allem in altkarolingischen Pfalzen wie Diedenhofen und Herstal, nahm er seither oft, sogar mit Vorzug, Residenz; er ist 912, 913, 915, 916, 919 jeweils für längere Zeit im Lande nachzuweisen. Für Konrad I. bedeutete der Verlust der Maas- und Mosellande über den politischen Rückschlag hinaus eine schwere Einbuße an Besitz- und Machtpositionen seiner Familie, aber nach 3 erfolglosen Vorstößen über den Rhein (912 u. 913) mußte er sich mit der veränderten Lage abfinden. Dem Grafen Reginar gewährte K. den Rang eines marchio und erkannte ihn somit als einen seiner großen Lehnsfürsten an. Aber auch Reginars Widersacher, EB Ratbod von Trier, zog er als Erzkapellan an sich und räumte ihm das Vorrecht ein, neben der weiterhin dem Reimser EB Herivaeus unterstehenden Königskanzlei als archicancellarius die lotharingische Sonderkanzlei fortzuführen, die bis in die Zeiten Zwentibolds zurückreichte und sich auch unter Ludwig dem Kinde behauptet hatte. Diese relative Harmonie und Stabilität hielt jedoch nicht vor. Unverkennbar gedachte K. Lotharingien zu jener Bastion direkter Königsherrschaft auszubauen, die ihm im Westreich fehlte, um sich stärker als bisher gegen die Lehnsfürsten durchzusetzen. Ratbod und Reginar starben 915. Der neue EB Ruotger von Trier behielt den Titel des summus concellarius, aber das Urkundengeschäft blieb, ohne Trierer Sonderkanzlei, auf die Königskanzlei konzentriert. Dem Sohn Reginars, Giselbert, verweigerte K. die Fortsetzung oder gar Ausweitung einer herzoglichen Gewalt. Statt dessen begegnet in K. Umgebung seit dieser Zeit ein lotharingischer fidelis namens Hagano, vielleicht ein Verwandter der Königin Frederun, aber nicht selber fürstlichen Ranges, dessen Erhebung zum Grafen, dessen steigender Einfluß als Berater des Königs den Zorn des lotharingischen und erst recht des westfränkischen Hochadels wachrief. Überdies verschoben sich die bisherigen Spannungen und Beziehungen 918/19 durch den Tod Konrads I. und den Übergang der ostfränkischen Königswürde an den sächsischen Liudolfinger Heinrich I., der, anders als die Konradiner, in keiner Weise mit der lotharingischen Aristokratie unter der Führung Giselberts verfeindet war.

    Der Gegensatz führte dazu, daß K. 919 durch einen Spruch des Hofgerichts die Abtei Maastricht Giselbert entzog und sie dem getreuen EB Ruotger von Trier übertrug, der seither allein als Erzkanzler K. genannt wird. Der Unmut über Hagano, dessen Entlassung K. auf einer Reichsversammlung in Soissons verweigerte, löste dann 920 einen allgemeinen Abfall von K. aus; Giselbert ließ sich von lotharingischen Anhängern bereits zum selbständigen princeps ausrufen. Doch ging die Krise vorüber, indem EB Herivaeus von Reims K. in seinen Schutz nahm und nach 7 Monaten einen Ausgleich zustande brachte. Auch bei einer Machtprobe um die Besetzung des Bistums Lüttich vermochte K. 920/21 seinen Kandidaten gegen die Pläne Giselberts durchzusetzen. Dieser Streit zog weite Kreise: Papst Johann X. erklärte in einem Schreiben (das dann, losgelöst vom Anlaß, als Ausdruck frühmittelalterlichen Rechtsdenkens Berühmtheit gewonnen hat), niemanden als dem König (das heißt nicht etwa einem Herzog) stehe die Vergabe eines Bistums zu. Dieses Schreiben war an den EB Hermann I. von Köln gerichtet, der auf Geheiß Heinrichs I. als Metropolit den Lütticher Kandidaten Giselberts geweiht hatte. Der neue ostfränkische König sächsischen Stammes hatte also im Zusammengehen mit Giselbert, in offenem Gegensatze zu K., in die lotharingischen Dinge eingegriffen – die Wiederherstellung des Ostfränkischen Reiches im alten Umfang zeichnet sich als sein politisches Ziel ab. K. dagegen, wieder fest im Sattel, wagte im September 920 einen Vorstoß in den Wormsgau, wohl in der Absicht, die linksrheinische Ausbuchtung Ostfrankens um Mainz in seine Herrschaft einzubeziehen, mußte aber ohne Erfolg wieder abziehen. Durch weitere Widerstände in Lotharingien behindert, vereinbarte er mit Heinrich I. einen Waffenstillstand bis zum Martinitag 921. Vor Ablauf dieser Frist trafen sich die beiden Könige auf einem Rheinschiff bei Bonn und schlossen am 7.11.921 einen (im Wortlaut erhaltenen) Vertrag, durch den der rex Francorum occidentalium und der rex Francorum orientalium mit stattlichem beiderseitigem Gefolge einander Anerkennung und Freundschaft zusagten. Auf weiteres Eingreifen in Lotharingien hatte Heinrich damit verzichtet.

    K. mochte glauben, nunmehr freie Hand zu haben. Er stattete Hagano mit dem karolingischen Hauskloster Chelles (bei Meaux) aus und entzog es seiner Tante Rothild, einer Tochter Karls des Kahlen. Hugo (der spätere Herzog von Francien), der Sohn Roberts von Neustrien und Schwiegersohn Rothilds, gab daraufhin das Signal zu einem allgemeinen Aufstand gegen K.; auch Giselbert beteiligte sich daran, doch hatte K. unter den Lotharienses noch die zuverlässigsten Getreuen. Robert wurde am 30.6.922 in Reims zum König erhoben und, wie vor Jahren sein Bruder Odo, vom EB Walter von Sens gekrönt. EB Herivaeus von Reims starb 3 Tage darauf. Es kam zu hin und her wogenden Kämpfen in Westfranken und Lotharingien. In einem Gefecht bei Soissons fand König Robert I. am 15.6.923 den Tod, aber K., der sich auch bei den Normannen und angeblich bei Heinrich um Hilfe bemüht hatte, wurde geschlagen. Seine Gegner riefen Rudolf von Burgund, den Sohn Richards und Schwiegersohn des gefallenen Robert, zum neuen König aus; er wurde am 23.7.923 in Soissons gekrönt, wiederum vom EB Walter von Sens. K., dessen letzte auf uns gekommene Urkunde vom 29.7.923 aus Compiègne datiert ist, wurde von dem Grafen Heribert II. von Vermandois zu Verhandlungen nach Saint-Quentin gelockt, gefangengenommen und nach Château-Thierry, im nächsten Jahre nach Péronne in Haft gegeben. Die Königin Eadgifu-Ogiva flüchtete mit ihrem Sohn Ludwig (IV.) nach England.

    Der Sturz K. beendete den letzten, ohnehin nur schwachen Anlauf zu karolingischer Hegemonialpolitik und machte den Weg frei für die Rückgliederung des gewissermaßen herrenlos gewordenen Lotharingien an Ostfranken, wie sie im Zusammenspiel Giselberts und Heinrichs I. 923/25 realisiert wurde und das Deutsche Reich des Mittelalters abgerundet hat. Auch als Stammvater einer neuen und letzten, nur noch westlichen Karolingerlinie steht K. an einer Wegscheide französischer und deutscher Geschichte, aber der nicht eben ruhmvolle Ausgang seiner Herrschaft und Regierung scheint sein Andenken in seltsamer Weise belastet zu haben. Der Fortsetzer Reginos (Adalbert, um 960) nennt ihn einen vir hebetis ingenii, bei Thietmar von Merseburg (um 1010) heißt er gar ab incolis Karl Sot id est stolidus ironice dictus, kurz vor 1000 liest man in den Miracula s. Apri aus Toul erstmals a suis cognominatus simplex, was seither häufig belegt ist, möglicherweise aber ursprünglich soviel wie „schlicht, gutmütig“ bedeuten sollte, zumal Richer, gleichfalls kurz vor 1000, sich in solchem Sinne ausdrückt (ingenio bono simplicique). Die Bezeichnung „Charles le Simple, K. der Einfältige“ ist üblich geworden, wird in der Wissenschaft jedoch nur mit Vorbehalt verwandt.

  • Literatur

    Ann. Vedastini aus St. Vaast in Arras, in: Ann. Xantenses et Vedastini, ed. B. v. Simson, MGH SS rer. Germ., 1909, bis 900;
    Les Ann. de Flodoard, ed. Ph. Lauer, 1905, ab 919;
    Richer, Hist. de France, ed. R. Latouche, I, 1930 (entbehrt selbständigen Wertes);
    Hist. Remensis ecclesiae des Flodoard, in: MGH SS XIII, 1881;
    Reginonis Chron. cum Continuatione Treverensi, ed. F. Kurze, in: MGH SS rer. Germ., 1890;
    Die Chronik d. Bischofs Thietmar v. Merseburg, ed. R. Holtzmann, ebd., N. S. IX, 1955;
    Miracula s. Apri, in: MGH SS IV, 1841;
    Recueil des actes de Charles III le Simple, ed. Ph. Lauer, 1949; -
    E. Dümmler, Gesch. d. Ostfränk. Reiches III, ²1888;
    A. Eckel, Charles le Simple, 1899 (grundlegend);
    R. Parisot, Le royaume de Lorraine sous les Carolingiens, 1899;
    W. Vogel, Die Normannen u. d. Fränk. Reich, 1906, S. 373-402;
    H. Zimmermann, Der Streit um d. Lütticher Bistum 920/21, in: MIÖG 65, 1957;
    Th. Schieffer, Die lothring. Kanzlei um 900, in: DA 14, 1958, S. 131-48;
    H. Büttner, Heinrichs I. Südwest- u. Westpol., 1964, S. 10-25;
    E. Hlawitschka, Lotharingien u. d. Reich an d. Schwelle d. dt. Gesch., 1968, mit Exkurs, S. 221-40, üb. K.s illegitime Herkunft;
    G. Schneider. EB Fulco v. Reims, 1973, S. 67-182;
    - s. a. L z. Karl d. Gr. u. Karolinger.

  • Autor/in

    Theodor Schieffer
  • Zitierweise

    Schieffer, Theodor, "Karl III." in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 184-188 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118776746.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA