Lebensdaten
unbekannt
Beruf/Funktion
fränkische Dynasten
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11858118X | OGND | VIAF: 74645267
Namensvarianten
  • Merowinger

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Merowinger, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11858118X.html [28.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Die fränk. Königsdynastie ist nach dem Mitte des 5. Jh. belegten salfränk. Kleinkönig Merowech benannt, der in Tournai residierte. Die spätere Mythologisierung der frühfränk. Geschichte ließ den Stammvater Merowech von einem Meeresungeheuer (bistea Neptuni Quinotauri similis) mit der Gemahlin des salfränk. Königs Chlodio, der kurz vor der Mitte des 5. Jh. in Cambrai residierte, gezeugt sein (Fredegar III, 9). Nach Fredegar war Chlodio Sohn und (gewählter) Nachfolger eines Königs Theudomer (Sohn des Richimer) „aus dem Geschlecht des Priamus, Friga und Francio“. Nach einer anderen Quelle (Liber hist. Franc., S. 238, 244 f.) war Chlodio Sohn des Königs Faramund und dieser Sohn Marcomers. Die in diesen Mythen anklingende trojan. Abkunft der Franken (Fredegar II, 4; III, 2), die sich bei Gregor von Tours nicht findet, klammerte sich an die umlaufende Trojanersage (Heerführer Francio) und die volksetymologische Deutung des Namens Colonia Ulpia Traiana (Xanten) am Niederrhein. Was Gregor von Tours (GvT) über die fränk. Frühgeschichte zusammengetragen hat (II, 9), ergibt gleichfalls nur ein verzerrtes Bild. Das Vorgehen ist aber typisch: Nach der Konsolidierung des Frankenreiches interessierte man sich für die eigene Frühzeit und suchte sie aus kargen und oft mißverstandenen Anhaltspunkten, etwa bei galloroman. Autoren, zu erhellen.

    Soweit wir heute sehen können, zählen die „Merowinger“ schon im 4. Jh. zu den bedeutendsten fränk. Geschlechtern, denn der Namensbestandteil „mero“ begegnet auch bei hohen röm. Offizieren fränk. Herkunft; die Ableitung des Geschlechts von dem heros eponymos Merowech des 5. Jh. ist sekundär (Fredegar III, 9). Im engeren Sinne waren die Merowinger das Königsgeschlecht der Salfranken, die in dem wohl nach ihrem Namen benannten Salland (niederländ. Prov. Overijssel) beheimatet waren. Ihr äußeres Kennzeichen war das lange, in der Mitte gescheitelte und an den Schultern gelockte Haupthaar (reges criniti: GvT II, 9). Die Salier waren Teil eines aus mehreren Stämmen bestehenden Frankenbundes, dessen Mitglieder unter – offenbar miteinander verwandten – Kleinkönigen standen. Sie sind erstmals in der Mitte des 4. Jh. als bereits führende Gruppe der Franken bezeugt, während die Franken allgemein seit der zweiten Hälfte des 3. Jh. immer wieder die Nord- und Nordostgrenze des röm. Gallien bedrohten, allmählich in das Römerreich einsickerten und hineinwuchsen (Laetensiedlungen, Foederierte, dediticii, Militärkommandanten). Erst kurz vor der Mitte des 5. Jh. treten die Salfranken wieder in das Licht der Quellen, als sie nach ihrem Vorstoß auf Arras, Tournai und Cambrai von röm. Truppen besiegt und unter ihrem König Chlodio als Foederaten in den neuen Sitzen angesiedelt wurden. Die weiteren Geschicke sind eng mit dem Niedergang des weström. Reiches verquickt. Chlodio gelang zunächst eine Ausdehnung seines Herrschaftsbereiches bis zur Somme, während der aus Chlodios Geschlecht stammende Merowech (GvT II, 9) in Tournai residierte. An der Seite der röm. Befehlshaber Aegidius und Paulus bewährte sich Merowechs Sohn und Nachfolger Childerich als militärischer Führer (erw. 463), erhielt offenbar auch oström. Subsidien, stärkte jedenfalls durch seinen Erfolg seine Stellung innerhalb der fränk. Könige, die ihm vielleicht sogar als Militärbefehlshaber unterstellt waren. Childerichs Zwitterstellung als fränk. König und röm. Offizier erhellt deutlich aus den Beigaben seines 1653 in Tournai wiederentdeckten Grabes. Sein Sohn Chlodwig ( 511), der 482 als noch sehr junger Mann offensichtlich problemlos die Nachfolge des Vaters auch als militärischer Sprengelkommandant der Belgica II antrat, nutzte die ererbte Stellung offensiv zur Schaffung eines fränk. Großreiches, das erstmals alle Franken unter seiner Herrschaft vereinigte. 486/87 besiegte er den röm. Heermeister Syagrius, gewann dessen Reich zwischen Somme und Loire mit großen wirtschaftlichen Ressourcen und weitgehend intakten Verwaltungsstrukturen und zugleich damit die Vormacht im ganzen salfränk. Bereich. Gewaltsam beseitigte er in der Folgezeit systematisch die fränk. Nachbarkönige, zuletzt kurz vor seinem Tod das Kölner Königreich der Rheinfranken, wandte sich erstmals – noch erfolglos – gegen die Westgoten und besiegte wohl 496/97 bei Zülpich die Alemannen. Der Stabilisierung der Außenbeziehungen diente 493 die Heirat seiner Schwester Audofleda mit dem Ostgotenkönig Theoderich, während er selbst die kath. Burgunderprinzessin Chrodechilde ehelichte. Folge dieser Verbindung und Konsequenz aus der Alemannenschlacht war Chlodwigs folgenreiche Konversion zum kath. Glauben (Taufe wohl Weihnachten 498 in Reims). Dieser Schritt sicherte ihm nicht nur die Unterstützung des Episkopats, auch für die „Religionskriege“ gegen die arian. Anrainer, sondern erleichterte zugleich entscheidend das Zusammenwachsen des Merowingerreichs, die Verschmelzung der galloroman. Bevölkerung mit den Franken. Chlodwigs Taufe steht am Beginn des christlich-kath. Mittelalters.

    Sein nächstes Ziel war die Vertreibung des westgot. Grenznachbarn südlich der Loire. Nach einem ersten erfolglosen Eroberungsversuch (498) besiegte er nach Absprache mit dem Burgunderkönig die Westgoten 507 in der Schlacht bei Vouillé (nordwestlich von Poitiers), in der Kg. Alarich II. fiel. Chlodwig gewann damit Aquitanien bis zur Garonne, einschließlich der westgot. Hauptstadt Toulouse. Sein Sohn Theuderich ( 533) eroberte anschließend die Auvergne. Mit der Verleihung des Ehrenkonsulats (oder Purpurpatriziats?) 508 in Tours anerkannte auch Kaiser Anastasios I. die Stellung Chlodwigs, der nun seine Residenz nach Paris verlegte. Der Stabilisierung des Erreichten dienten die Aufzeichnung der Lex Salica mit ihrer Mischung von Gewohnheitsrecht und königlicher Rechtssatzung und die erste große Reichssynode von Orléans (511), die der merowing. Reichskirche Gestalt verlieh.

    Chlodwigs Tod 511 setzte eine Entwicklung in Gang, an der das Merowingerreich schließlich zugrunde gegangen ist: Sein Reich wurde – anders als in allen anderen german. Staatsgebilden auf dem Boden des röm. Reiches – unter den vier Königssöhnen zu gleichen Teilen (aequa lantia) geteilt, ein Vorgang, der sich im folgenden Jahrhundert mehrfach wiederholen sollte. Man hat dieses verhängnisvolle Merowinger |volle Teilungsprinzip, bei dem gleichwohl die ideelle Reichseinheit gewahrt blieb, in hausrechtlichen Vorstellungen begründet gesehen, in jüngster Zeit jedoch von einem „politischen Kompromiß“ (Wood) gesprochen, der auch den jungen Söhnen Chlodwigs aus der Ehe mit Chrodechilde gegenüber dem erwachsenen Ältesten aus einer ersten Verbindung Anteil an der Herrschaft des Vaters gewähren sollte. Als Rechtsprinzip galt jedenfalls für die Folgezeit, daß jedem anerkannten Königssohn Anteil an der Herrschaft zu gewähren sei. Ungeklärt blieb freilich der Antagonismus zwischen dem Anwachsungsrecht der Brüdergemeine und dem Eintrittsrecht der Söhne vorverstorbener Königssöhne. Beides zusammen hat den Großen immer wieder Optionen eröffnet und führte langfristig zu einer Verschiebung der Machtverhältnisse zu ihren Gunsten.

    Die Abgrenzung der vier Teilreiche von Reims (Theuderich I.), Orléans (Chlodomer), Paris (Childebert I.) und Soissons (Chlothar I.) steht nicht in allen Einzelheiten fest, erfolgte aber offenbar nach Möglichkeit unter Beachtung der alten Civitas-Grenzen. Jeder der Söhne erhielt Anteil sowohl an der Francia, dem Kernland, in dem sich auch die sedes der vier Teilreiche befanden, als auch an dem unter Chlodwig eroberten Aquitanien. Insgesamt erhielt Theuderich den Löwenanteil. Zumindest der jüngste Sohn, Chlothar I., dürfte zum Zeitpunkt der Teilung noch minderjährig gewesen sein; von einer Regentschaft hören wir jedoch nichts.

    Vor dem Hintergrund eines mit Theoderich d. Gr. geschlossenen Friedens setzten die Chlodwig-Söhne die aggressive Eroberungspolitik ihres Vaters fort, doch scheiterte die 524 versuchte Einverleibung Burgunds, bei der Chlodomer fiel. Wenngleich Chrodechilde die Interessen ihrer minderjährigen Enkel zu wahren suchte, fielen zwei der Chlodomer-Söhne der Mörderhand Chlothars zum Opfer, der das Erbe mit seinem Komplizen Childebert und mit Theuderich teilte. Der dritte Sohn Chlodomers kam „durch den Beistand mächtiger Männer“ (GvT III, 18) mit dem Leben davon, trat aber in den geistlichen Stand. Dies ist das Grundmuster für die folgenden Jahre, deren bluttriefende Bilanz Gregor von Tours festhält: wechselnde Bündnisse der Teilreichskönige untereinander, eine Politik der Willkür und Gewalt, zunehmende Einmischung der Großen. Kurz zuvor hatte Theuderich 531 im Verein mit Chlothar das Thüringerreich besiegt, Childebert gleichzeitig seinen aquitan. Reichsteil durch einen Sieg über die Westgoten bis zu den Pyrenäen ausgedehnt. Nach der Teilung des Chlodomer-Erbes gelang Childebert und Chlothar 532/34 der Sieg über Burgund. An der endgültigen Eroberung war auch Theuderichs ( 533) Sohn Theudebert I. beteiligt, dem die Oheime zunächst nach bewährter Weise, wenn auch vergeblich, sein väterliches Erbe streitig zu machen versucht hatten. Bei der Aufteilung Burgunds erhielt Theudebert den Nordteil und damit eine breite Landbrücke zwischen seinem aquitan. Herrschaftsbereich und der sedes in Francia. Als Preis für einen Bündnisvertrag mit dem Ostgoten Witigis (537) erhielt Childebert die Provence, dehnte Theudebert seinen Herrschaftsbereich auf Churrätien und Alemannien aus und schuf sich 538/39 vor dem Hintergrund der Reconquista Justinians erste militärische Stützpunkte in Ligurien. Im Osten konnte Theudebert 540/45 sein Herrschaftsgebiet – wiederum mit Blick auf Italien – bis an die Grenze Pannoniens sichern, verband sich überdies mit den Langobarden und Gepiden an seiner Südostflanke, um sodann große Teile Venetiens zu besetzen. Auf dem Höhepunkt seines Geltungsanspruchs, der selbst eifersüchtig gehütete kaiserliche Vorrechte mißachtete (Prägung von Goldsolidi mit seinem Bild), ist Theudebert 547 gestorben. Sein Sohn Theudowald vermochte das Erbe zu bewahren, starb aber schon acht Jahre später (555); mit ihm endete die Reimser Linie. Da auch Childebert I. 558 söhnelos starb, vereinigte der bisher benachteiligte Chlothar I. ( 561) für drei Jahre das Gesamtreich in seiner Hand. Kurz nach seinem Tod gingen die italischen Besitzungen und auch das südliche Noricum wieder an Ostrom verloren. Ansonsten konnte der jetzt erreichte Umfang des Frankenreiches bis zum Ende der Merowingerzeit gewahrt werden.

    Erneut wurde in Anlehnung an das Vorbild von 511 unter den vier Söhnen Chlothars I. geteilt: Charibert I. (Paris), Guntram (Orléans), Sigibert I. (Reims) und Chilperich I. (Soissons). Der dabei angesammelte Konfliktstoff entlud sich vollends nach dem vorzeitigen Tod Chariberts I. (567) und der Zerstückelung seines Erbes, gefördert auch durch eine Familienfehde zwischen Chilperich und Sigibert (Todfeindschaft zwischen Fredegunde und Brunichilde). Dem Bruderkrieg fiel zunächst Sigibert 575 durch Mord zum Opfer. Die Ansprüche von dessen minderjährigem Sohn Childebert II. wurden durch die Großen des Teilreichs gegen den Zugriff Chilperichs I. geschützt. Auch König Guntram gewährte Unterstützung, adoptierte sogar den Neffen nach dem Tod der eigenen Söhne und|bestimmte ihn damit zum Erben und Nachfolger (Pompierre 577). Der vorübergehende Kurswechsel der Regentschaftsregierung in Austrien wurde durch die Ermordung Chilperichs I. (584) beendet, der nur einen drei Monate alten Säugling (Chlothar II.) als Erben hinterließ, welcher später allein den Fortbestand der merowing. Dynastie garantieren sollte. 584 aber schien die Dynastie ernsthaft gefährdet: ein söhneloser König in Burgund, eine Regentschaft für den jungen Childebert II. in Austrien, ein Säugling in Neustrien. Dazu kamen noch die Erfolge des Prätendenten Gundowald, der seit 581 als angeblicher Sohn Chlothars I. Ansprüche auf die Königsherrschaft im Süden geltend gemacht hatte und von seinen Anhängern im Herbst 584 tatsächlich erhoben worden war, gefördert nicht nur aus Ostrom, sondern auch von der austr. Regentschaft. Gundowald wurde jedoch schon 585 von Truppen Guntrams besiegt. Der Vertrag von Andelot (587) beseitigte die Spannungen zwischen Burgund und Austrien durch Interessenausgleich; Onkel und Neffe setzten sich gegenseitig zu Erben ein, der gewachsene Einfluß der austr. Großen konnte noch einmal zurückgedrängt werden. Childebert II. folgte Guntram ( 592) problemlos nach, starb aber schon 596. Die soeben vereinigten Teile wurden erneut unter den minderjährigen Söhnen geteilt: Theudebert II. erhielt Austrien (sedes Metz), Theuderich II. Burgund (Chalon). Nach dem Tod Fredegundes in Neustrien (597) vergrößerten die Childebert-Söhne ihre Teilreiche auf Kosten ihres neustr. Vetters, der auf einen schmalen Gebietsstreifen an der Kanalküste beschränkt wurde. Eben dieser Chlothar ging freilich aus dem unvermeidlichen Bruderzwist, der weite Kreise zog, als Gewinner hervor: Theudebert II. wurde 612 als Gefangener seines Bruders getötet, Theuderich II. selbst starb ein Jahr später. Die austr. Großen gingen jetzt zu Chlothar II. über, wenngleich Brunichilde unter Mißachtung des Teilungsprinzips nur noch einen Sohn Theuderichs II., ihren Enkel Sigibert II., zum König erheben ließ, ohne freilich noch große Unterstützung zu finden. Sie fiel Chlothar II. in die Hände und wurde zusammen mit ihrem Schützling getötet. Chlothar II. war jetzt Herrscher im Gesamtreich, in dem sich freilich seit dem ausgehenden 6. Jh. ein starkes „Teilreichsbewußtsein“ (Ewig) ausgebildet hatte, das sich insbesondere in Austrien zeigte und dem auch Chlothar II. Rechnung tragen mußte. Er gab die expansive Politik gegenüber Westgoten und Langobarden auf und widmete sich der Neuordnung des Reiches, dessen Hauptstadt nach Paris verlegt wurde. Die Leitlinien der Neugestaltung legte die Pariser Synode des Jahres 614 fest (MGH Conc. I, S. 185-92). Deren Kernpunkte bekräftigte Chlothar in einem abschließenden Edikt (MGH Capit. I, S. 20-23), das die erforderlichen Konzessionen an die Großen mit einer Wahrung königlicher Prärogativen zu verbinden suchte. Insgesamt erscheint es „als eine Art Grundgesetz zur Wiederherstellung von Friede und Ordnung“ (Ewig). Chlothar II. anerkannte die Verfügungen seines Vaters und seiner Onkel Guntram und Sigibert I., verzichtete auf eine periodische Festsetzung der röm. Kopf- und Grundsteuer, räumte der Kirche die Wahl des Bischofs durch Volk und Klerus ein (die Weihe allerdings war an einen königlichen Auftrag gebunden) und anerkannte weitgehend die kirchliche Gerichtsbarkeit über Kleriker. Den Großen der Teilreiche kam vor allem das für königliche Amtsträger festgelegte Indigenatsprinzip entgegen, das eine Garantie gegen Überfremdung von außen bot. Auf Drängen der Austrier erhob Chlothar II. 623 seinen noch jungen Sohn Dagobert I. zum Unterkönig in einem zunächst verkleinerten, dann jedoch fast in seinem alten Umfang wiederhergestellten Austrien. Unter Dagobert I. traten die Ahnherren der Arnulfinger-Pippiniden, Bischof Arnulf von Metz und der Hausmeier Pippin d. Ä., als Berater in den Vordergrund. Beim Tod Chlothars II. (629) setzte sich Dagobert über die eigentlich zu erwartende Reichsteilung hinweg und fand seinen Bruder Charibert II. ( 632) mit einem aquitan. Unterkönigtum ab, das zugleich erfolgreich die Funktion einer Grenzmark übernahm. Eine vergleichbare Lösung wurde 633 nach verlustreichen Kämpfen gegen die Slawen an der Ostgrenze gefunden, als Dagobert seinen zweijährigen Sohn Sigibert III. zum Unterkönig in Austrien (sedes Metz) erhob und Bischof Kunibert von Köln sowie den dux Adalgisel zu Regenten bestimmte, die wiederum den Arnulfinger-Pippiniden nahestanden bzw. mit ihnen versippt waren. Mit diesen Maßnahmen beugte sich Dagobert erneut den Wünschen der Austrier, die ihren Einfluß zugunsten Neustriens hatten schwinden sehen. Schon ein Jahr später regelte Dagobert I. anläßlich der Geburt seines Sohnes Chlodwig II. die Erbfolge für den Fall seines Todes: Neustrien und Burgund bestimmte er für Chlodwig II., den Rest für Sigibert III., und so wurde es beim Tod des Königs (638/39) praktiziert. Dagobert I. galt den folgenden Generationen nicht ohne Grund als kirchenfreundlich („le bon roi Dagobert“) mit der Folge, daß sich manches kirchliche Institut später auf ihn berief, wenn es galt, alte|Rechtstitel vorzulegen. In seine Zeit fällt überdies die Aufzeichnung der Lex Ribuaria.

    Die minderjährigen Söhne und Nachfolger Dagoberts läuteten die Epoche der schwachen, in der Regel im Kindesalter stehenden „Schattenkönige“ ein, die von zunehmend durch die Hausmeier dominierten Adelsfaktionen abhängig waren. Zugleich verselbständigten sich die rechtsrhein. Gebiete (Thüringen, Bayern) zusehends. Eine erste sichtbare Auswirkung der veränderten Machtverhältnisse ist der „Staatsstreich“ Grimoalds, des Sohnes des Hausmeiers Pippin d. Ä., der den söhnelosen Sigibert III. bewegen konnte, den Sohn des Hausmeiers zu adoptieren, der dann beim Tod des Königs (656) offenbar reibungslos als Childebert (adoptivus) den austr. Königsthron bestieg ( 662), nachdem man den nachgeborenen Königssohn Dagobert II. in ein irisches Kloster gebracht hatte. Ein Jahr später starb auch der neustr. Kg. Chlodwig II., dessen Königsherrschaft vor allem von der Königinmutter Nanthilde ( 642) und den Hausmeiern Aega und Flaochad getragen worden war. Unter maßgeblicher Beteiligung der Königinwitwe Balthilde entschieden sich die Neustrier gegen eine Teilung des Reiches und erhoben den ältesten Sohn Chlothar III., für den Balthilde im Verein mit dem mit ihrer Zustimmung erhobenen Hausmeier Ebroin die Regentschaft führte. Beim Tod des Pippiniden Childebert wurde Balthildes jüngster Sohn Childerich II. zum König in Austrien erhoben und mit der Tochter Sigiberts III. verlobt. Die Regentschaft übernahm seine Schwiegermutter Chimnechilde zusammen mit dem dux (Hausmeier) Wulfoald. Grimoald wurde für seinen Staatsstreich hingerichtet. Nach dem erzwungenen Rückzug Balthildes aus der Politik (664/65) regierte Ebroin faktisch das Gesamtreich und ließ 673 trotz wachsenden Widerstandes vor allem im frankoburgund. Reichsteil Chlothars jüngeren Bruder Theuderich III. zum König erheben. Die Opposition wandte sich jedoch dem austr. König Childerich II. zu. Ebroin und Theuderich III. verschwanden im Kloster; das Reich war unter austr. Führung wiedervereinigt. Childerich II. scheint jedoch seine Zusagen an die austr. Großen nicht eingehalten zu haben und fiel 675 einem Mordanschlag zum Opfer. Die rivalisierenden Adelsparteiungen erkoren sich die noch verbliebenen Merowinger als Galionsfiguren: die Neustrier erhoben Theuderich III. ( 691), nach Austrien kehrte Dagobert II. ( 679) aus seinem irischen Klosterexil zurück. Eine dritte Partei unter Ebroin präsentierte einen angeblichen Sohn Chlothars III., Chlodwig (III.), der jedoch sogleich wieder fallengelassen wurde, als Theuderich III. in ihre Hände fiel. Ebroin setzte sich nun gewaltsam durch und hielt unter seinen Gegnern ein blutiges Strafgericht. Im Osten traten nach der Ermordung Dagoberts II. (679) die Arnulfinger nach dem Rückschlag unter Grimoald wohl nicht von ungefähr wieder in den Vordergrund. Zwischen ihrem Führer Pippin d. M., dem Enkel Pippins d. Ä. und Bischof Arnulfs von Metz, und dem neustr. Hausmeier mußte sich das Schicksal des Merowingerreiches entscheiden. Nach einem ersten militärischen Erfolg bei Laon (680) wurde Ebroin jedoch ermordet. Aus den folgenden Wirren ging schließlich der Hausmeier Berchar als Sieger hervor, der jedoch Pippin d. M. in der Entscheidungsschlacht von Tertry (687) unterlag. Diese Schlacht besiegelte die Vorherrschaft der Arnulfinger-Pippiniden in einem von Austrien dominierten Frankenreich, die 751 in der Ablösung der Merowinger-Dynastie und der Königserhebung Pippins d. J. gipfelte.

    Aus der Sicht der merowing. Königsdynastie sind die folgenden Jahrzehnte nur noch Epilog, waren die nach Gutdünken erhobenen Könige lediglich Erfüllungsgehilfen arnulfing. Politik, wenn auch noch lange Zeit unentbehrlich. Die Jahre zwischen 687 und 751 sehen eine „planmäßige Entwöhnung“ von der herrschenden Dynastie (Pflugk-Harttung).

    Pippin beließ zunächst dem unterlegenen Berchar das Hausmeieramt, besetzte es nach dessen Ermordung (688) jedoch nicht neu und übte mit dem Titel eines princeps nun selbst die faktische Macht im Frankenreich aus. Auf eine Teilung des Reiches wurde auch nach Theuderichs III. Tod (691) verzichtet. Auf diesen folgte zunächst dessen ältester Sohn Chlodwig III. ( 694), sodann dessen jüngerer Bruder Childebert III. ( 711) und dessen Sohn Dagobert III. ( 715/16). Wohl 697 nahm Pippin innerhalb seiner Familie eine Gewaltenteilung vor, indem er unter Wahrung seiner Oberherrschaft seinen Sohn Drogo ( 708) zum dux Burgundionum erhob und seinem zweiten Sohn Grimoald ( 714) das Hausmeieramt von Neustrien übertrug. Dem merowing. Marionetten-König verblieben nur unselbständige Aufgaben der Repräsentation, wie sie Einhard (Vita Karoli, c. 1) treffend schildert. Beim Tod Pippins d. M. (714) war nur sein Bastard-Sohn Karl (Martell) volljährig, der sich gewaltsam sowohl gegen seine Stiefmutter Plektrud und den von ihr favorisierten Enkel Theudoald, den Sohn Grimoalds, als auch gegen die Neustrier|durchzusetzen vermochte und mit Chlothar IV. einen zweifelhaften Merowinger auf den Thron brachte. Nach dessen Tod anerkannte er den von der neustr. Opposition erhobenen Chilperich II. ( 721), einen Sohn Childerichs II., der bis dahin sein Leben als Kleriker (Daniel) gefristet hatte. Nach dem Tod Theuderichs IV. (737), des Sohnes Dagoberts III., ließ Karl den Königsthron bezeichnenderweise unbesetzt. Mit zunehmenden Widerständen konfrontiert, setzten seine Söhne Karlmann (Hausmeier in Austrien) und Pippin d. J. (Neustrien) erneut einen merowing. König ein, Childerich III., der 751 anläßlich der Königserhebung Pippins im Kloster verschwand. Mit ihm starb die merowing. Dynastie aus.

  • Quellen

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  • Autor/in

    Theo Kölzer
  • Zitierweise

    Kölzer, Theo, "Merowinger" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 167-173 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11858118X.html#ndbcontent

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