Lebensdaten
1902 – 1974
Geburtsort
Duisburg-Laar
Sterbeort
Heidelberg
Beruf/Funktion
Jurist ; Hochschullehrer ; Richter ; Staatsrechtslehrer
Konfession
evangelisch-lutherisch
Normdaten
GND: 118534459 | OGND | VIAF: 108651512
Namensvarianten
  • Forsthoff, August Wilhelm Heinrich Ernst
  • Grüter, Friedrich/Pseudonym
  • Holthausen, Georg/Pseudonym; Langenbach, Rudolf/Pseudonym
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Forsthoff, Ernst, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118534459.html [25.04.2024].

CC0

  • Ernst Forsthoff war einer der bedeutendsten deutschen Juristen des 20. Jahrhunderts und, neben Otto Mayer (1846–1924), Mitbegründer des modernen deutschen Verwaltungsrechts und seiner politischen Theorie. Geprägt durch den nationalkonservativen Protestantismus der Weimarer Republik, insbesondere die Theologie seines Vaters Heinrich Forsthoff (1871–1942) und das politische Denken seines Lehrers Carl Schmitt (1888–1985), wurde er zu einem frühen Befürworter des Nationalsozialismus, später zu einem führenden Vertreter des Konservatismus in der Bundesrepublik.

    Lebensdaten

    Geboren am 13. September 1902 in Duisburg-Laar
    Gestorben am 13. August 1974 in Heidelberg
    Grabstätte Neuer Friedhof Schlierbach in Heidelberg
    Konfession evangelisch-lutherisch
    Ernst Forsthoff, Universitätsarchiv Heidelberg (InC)
    Ernst Forsthoff, Universitätsarchiv Heidelberg (InC)
  • Lebenslauf

    13. September 1902 - Duisburg-Laar

    - 1912 - Mülheim an der Ruhr

    Schulbesuch

    Volksschule

    1912 - 1921 - Mülheim an der Ruhr

    Schulbesuch (Abschluss: Abitur)

    Staatliches Reformgymnasium

    1921 - 1924 - Freiburg im Breisgau; Marburg an der Lahn; Bonn

    Studium der Rechtswissenschaften

    Universität

    1924 - Köln

    Erstes Juristisches Staatsexamen

    Oberlandesgericht

    1925 - Bonn

    Promotion (Dr. iur.)

    Universität

    1928 - Berlin

    Assessorexamen

    1930 - Freiburg im Breisgau

    Habilitation für Staats-, Verwaltungs-, Kirchen- und Völkerrecht

    Universität

    1933 - Frankfurt am Main

    Professor für Staats- und Verwaltungsrecht

    Universität

    1933

    Mitglied

    Konservative Volkspartei

    1935 - Hamburg

    Professor für Öffentliches Recht

    Universität

    1936 - Königsberg (Preußen, heute Kaliningrad, Russische Föderation)

    Professor für Öffentliches Recht; Dekan 1939–1941

    Universität

    1937

    Mitglied

    NSDAP

    1941 - 1942 - Wien

    Professor (Dienst nicht angetreten)

    Universität

    1942 - 1943 - Wien

    Kriegsdienst

    Ersatzverpflegungsbataillon

    1943 - 1946 - Heidelberg

    Professor für Öffentliches Recht

    Universität

    1946 - 1947 - Kiel

    persönlicher Referent des Ministerpräsidenten Theodor Steltzer (1885–1967)

    Staatskanzlei

    1946 - 1950

    freier Schriftsteller und Journalist

    v. a. Nordwestdeutscher Rundfunk

    1950 - Heidelberg

    Lehrbeauftragter

    Universität

    1952 - 1967 - Heidelberg

    Professor für Öffentliches Recht

    Universität

    1957 - 1971 - Ebrach (Steigerwald)

    Veranstalter von Ferienseminaren

    Gasthof Klosterbräu

    1960 - 1963 - Zypern

    Präsident

    Oberstes Verfassungsgericht

    13. August 1974 - Heidelberg
  • Genealogie

    Vater Heinrich Forsthoff 1.2.1871–17.6.1942 1906–1934 evangelischer Gemeindepfarrer in Mülheim an der Ruhr; 1910 Dr. phil.; 1928 Dr. theol. h. c.; 1934–1936 Landespfarrer und Probst im Bistum Köln/Aachen.
    Großvater väterlicherseits August Friedrich Forsthoff 6.11.1838–18.11.1905 Landwirt, Gutsbesitzer in Gruiten (Haan, Bergisches Land)
    Großmutter väterlicherseits Wilhelmine Forsthoff, geb. auf der Brücken 29.12.1839–18.4.1904
    Mutter Emmy Augusta Forsthoff, geb. Bergfried 25.8.1880–21.10.1967 aus Mülheim an der Ruhr
    Großvater mütterlicherseits Wilhelm Ferdinand Bergfried 1.3.1837–2.4.1896 aus Mülheim an der Ruhr
    Großmutter mütterlicherseits Katharina Bergfried, geb. Bongards 12.3.1843 oder 1842–22.2.1923 aus Asterlagen bei Duisburg
    Bruder Heinrich (Heinz) Forsthoff 5.5.1910–16.7.1910
    Heirat 2.5.1935 in
    Ehefrau Ursula Forsthoff, geb. Seefeldt 7.5.1902–28.2.1960 Hausfrau
    Schwiegervater Alfred Seefeldt 25.2.1869–13.3.1944
    Schwiegermutter Margarethe Seefeldt, geb. du Mesnil 18.3.1886–1938
    Tochter Susanne Falconi-Tröger, geb. Forsthoff 5.5.1936–27.1.2002 verh. mit Jürgen Tröger, Lehrer, Verwalter des wissenschaftlichen Nachlasses von Ernst Forsthoff
    Sohn Heinrich Forsthoff 31.7.1937–11.8.2010
    Sohn Albrecht Forsthoff 28.7.1938–23.12.2020
    Sohn Martin Forsthoff geb. 20.11.1939 Dr. iur.; Beamter im baden-württembergischen Kultusministerium
    Diese Grafik wurde automatisch erzeugt und bietet nur einen Ausschnitt der Angaben zur Genealogie.

    Forsthoff, Ernst (1902 – 1974)

    • Vater

      Heinrich Forsthoff

      1.2.1871–17.6.1942

      1906–1934 evangelischer Gemeindepfarrer in Mülheim an der Ruhr; 1910 Dr. phil.; 1928 Dr. theol. h. c.; 1934–1936 Landespfarrer und Probst im Bistum Köln/Aachen.

      • Großvater väterlicherseits

        August Friedrich Forsthoff

        6.11.1838–18.11.1905

        Landwirt, Gutsbesitzer in Gruiten (Haan, Bergisches Land)

      • Großmutter väterlicherseits

        Wilhelmine Forsthoff

        29.12.1839–18.4.1904

    • Mutter

      Emmy Forsthoff

      25.8.1880–21.10.1967

      aus Mülheim an der Ruhr

      • Großvater mütterlicherseits

        Wilhelm Bergfried

        1.3.1837–2.4.1896

        aus Mülheim an der Ruhr

      • Großmutter mütterlicherseits

        Katharina Bergfried

        12.3.1843 oder 1842–22.2.1923

        aus Asterlagen bei Duisburg

    • Bruder

      Heinrich Forsthoff

      5.5.1910–16.7.1910

    • Heirat

      in

      • Ehefrau

        Ursula Forsthoff

        7.5.1902–28.2.1960

        Hausfrau

  • Biografie

    Forsthoff besuchte bis 1912 die Volksschule und anschließend das Gymnasium in Mülheim an der Ruhr, wo er 1921 das Abitur erhielt. Danach begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau, wechselte 1922 nach Marburg an der Lahn und ging nach einem weiteren Semester in Freiburg im Breisgau nach Bonn.

    Forsthoff war politisch und religiös stark durch seinen Vater geprägt, der zeitweilig mit der Dialektischen Theologie sympathisierte, in der Weimarer Republik einer rechtslutherischen Ordnungstheologie zuneigte und seit den frühen 1930er Jahren ein prominenter kirchlicher Fürsprecher des Nationalsozialismus und der sog. Deutschen Christen wurde. Prägend für Forsthoff war außerdem das Studium in Bonn bei Carl Schmitt (1888–1985), bei dem er 1925 zum Dr. iur. promoviert wurde. Er rezipierte Schmitts Verfassungstheorie in seinen ersten Arbeiten und entwickelte sie für Spezialfragen des Bundesstaatsrechts weiter. Forsthoff stand mit Schmitt v. a. in den ersten Jahren der Bundesrepublik weiter in engem Austausch und gilt als einer seiner wichtigsten Schüler.

    Nach der Habilitation für Staats-, Verwaltungs-, Kirchen- und Völkerrecht in Freiburg im Breisgau bei Fritz Freiherr Marschall von Bieberstein (1883–1939) publizierte Forsthoff als Privatdozent meist unter Pseudonym in konservativ-revolutionären Zeitschriften (u. a. „Der Ring“). Zu Beginn der NS-Herrschaft profitierte er von der Vertreibung jüdischer Wissenschaftler, indem er 1933 Nachfolger von Hermann Heller (1891–1933) als Professor für Staatsrecht in Frankfurt am Main wurde. Mitte 1933 publizierte Forsthoff die Broschüre „Der totale Staat“ als Apologie der Diktatur Adolf Hitlers (1889–1945) mit scharf antisemitischen Passagen, durch die er sich als staatsrechtlicher Deuter des Nationalsozialismus einen Namen machte. Zugleich akzentuierte die Schrift die Rückbindung der charismatischen Herrschaft an Staat und Recht. Den Begriff des totalen Staates übernahm Forsthoff aus Schmitts Weimarer Verfassungstheorie und gab ihm eine spezifisch auf den NS-Staat bezogene Bedeutung. Die Diktatur sollte nicht nur dynamische Bewegung mit einem charismatischen Führer, sondern zugleich autoritärer Verwaltungsstaat sein. 1937 wurde Forsthoff Mitglied der NSDAP.

    Forsthoffs Versuch, den NS-Staat aus nationalprotestantischer Sicht für eine neue Art des staatlichen Kirchenregiments in die Pflicht zu nehmen („Die staatliche Totalität und die evangelische Kirche“, 1933), war zum Scheitern verurteilt. Er engagierte sich während der NS-Zeit in der Evangelischen Kirche, u. a. als Rechtsgutachter gegen die von Heinrich Himmler (1900–1945) und der SS forcierte Profanierung der Stiftskirche St. Servatius in Quedlinburg, ferner in der Pfarrerausbildung und der kirchlichen Gerichtsbarkeit sowie seit 1941 als Herausgeber des „Archivs für Evangelisches Kirchenrecht“.

    Seit 1935 nahm die Frage der Bedeutung von Verwaltungen und Verwaltungsrecht im totalitären Staat in Forsthoffs Überlegungen immer größeren Stellenwert ein. In mehreren Texten, v. a. seiner sehr einflussreichen Schrift „Die Verwaltung als Leistungsträger“ (1938) beschrieb er die Sicherung von sozialer Ordnung durch Infrastrukturen der Versorgung, Planung und Risikosteuerung als politische Schüsselfunktion von Verwaltungen in der Moderne. Die ideengeschichtliche Bedeutung dieses Arguments liegt v. a. in der Beschreibung der „Daseinsvorsorge“, die Forsthoff 1938 mit diesem Begriff definierte. Diese sozialtheoretische Beschreibung einer neuen Form von Abhängigkeit, Macht und Stabilität führte Gedanken von Émile Durkheim (1858–1917), Léon Duguit (1859–1928) und Max Weber (1864–1920) weiter und nahm spätere Überlegungen von Autoren wie Karl Polanyi (1886–1964) und Michel Foucault (1926–1984) zum Strukturwandel liberaler Gouvernementalität vorweg.

    Forsthoffs Analyse steht am Ende einer Epoche des Verwaltungsrechts, die seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts dieses Rechtsgebiet systematisch vom „Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes“ her konzipiert hatte, d. h. von der Dialektik aus rechtlicher Einhegung und Ermächtigung der Verwaltung durch gesetzlich definierte Eingriffsbefugnisse. In diesem Modell des rechtsstaatlichen Verwaltungsrechts war jedoch der Bereich der leistenden und planenden Verwaltung nur indirekt, nämlich durch Ausgrenzung mitgedacht: Die Beschränkung auf die Legalisierung von Eingriffen sicherte der planenden, v. a. der Infrastrukturverwaltung einen von Rechtsbindungen weitgehend freigestellten Aktionsraum. Forsthoff sah früh, dass dies den Anforderungen an ein modernes Verwaltungsrecht nicht entspricht.

    Nach Stationen in Hamburg 1935 als Nachfolger von Kurt Perels (1878–1933), in Königsberg (Preußen, heute Kaliningrad, Russische Föderation) 1936 und Wien 1941/42, wo der Gauleiter und Reichstatthalter Baldur von Schirach (1907–1974) gegen seine Berufung opponierte, weshalb er das Lehramt nie antrat, wurde Forsthoff 1943 als Nachfolger von Gerhard Anschütz (1867–1948) in Heidelberg berufen und 1946 aufgrund seiner NS-Vergangenheit entlassen. Während seines letztlich erst 1952 mit der Rückkehr nach Heidelberg abgeschlossenen Entnazifizierungsverfahrens lebte er vorwiegend von publizistischen Arbeiten v. a. für den Nordwestdeutschen Rundfunk, die sich u. a. mit dem Verfassungsprozess der Nachkriegszeit beschäftigten, sowie von Beratungstätigkeiten, u. a. für den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Theodor Steltzer (1865–1967).

    In den 1950er Jahren stieg Forsthoff zum intellektuell führenden und über die Fachgrenzen hinaus viel beachteten Vertreter des Öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik auf. Sein „Lehrbuch des Verwaltungsrechts“ (Bd. 1 1950, 101973), dessen Konzeption unvollendet blieb, ist als anspruchsvoller Versuch einer Integration von Rechtsdogmatik, Verwaltungslehre und politischer Theorie im deutschen Verwaltungsrecht bis heute bedeutsam. Vor allem aber wirkte Forsthoff durch seine verfassungsrechtliche Kritik an dem politischen Arrangement von Sozialstaatlichkeit, Industriekapitalismus und wirtschaftspolitischem Korporatismus, das die Zeit des „Wirtschaftswunders“ prägte. Berühmt wurde sein Vortrag „Begriff und Wesen des sozialen Rechtsstaates“ (1953), worauf der Politikwissenschaftler Wolfgang Abendroth (1906–1985) in einer Replik die Position des reformistischen Sozialismus für die Bundesrepublik erneuerte. Nicht zuletzt durch Jürgen Habermas’ (geb. 1929) frühe Schriften hat diese sog. Forsthoff-Abendroth-Kontroverse nachhaltig gewirkt. Im Kern versuchte Forsthoff, Max Webers Hypothese vom inneren Zusammenhang von Kapitalismus und rationalem Formalrecht normativ für ein Modell des Rechtsstaats zu reklamieren, der abgesehen von Ertragssteuern keine Eingriffe mit Verteilungswirkung zulassen sollte und auf diese Weise zugleich ein konservatives Modell des Steuerstaates dogmatisierte. Aus heutiger Sicht waren Forsthoffs begriffliche Alternativen nicht überzeugend gefasst; die Eigenart der politischen Ökonomie der Bundesrepublik und ihres korporatistischen Steuerstaatsmodells blieb stark unterreflektiert. Seine politisch-verfassungsrechtlichen Analysen der Bundesrepublik fasste Forsthoff 1971 in „Der Staat der Industriegesellschaft“ zusammen.

    Von 1957 bis 1971 veranstaltete Forsthoff im oberfränkischen Ebrach jährliche Ferienseminare für fortgeschrittene Studierende und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit prominenten Gästen, u. a. Carl Schmitt, Arnold Gehlen (1904–1976), Joachim Ritter (1903–1974), Helmut Schelsky (1912–1984) und Niklas Luhmann (1927–1998). Auf Vorschlag von Erzbischof Makarios III. (1913–1977) wurde Forsthoff 1961 Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Zypern, trat aber in der Verfassungskrise des Jahres 1963 von diesem Amt zurück, weil er die Autorität des Gerichts durch die politischen Instanzen missachtet sah. Nach seiner Emeritierung 1967 lebte Forsthoff in Heidelberg.

    Bis heute gehört Forsthoff zu den wichtigsten Theoretikern des Verwaltungsstaats, der nicht zuletzt auf die soziologische Beschäftigung mit dem Phänomen Verwaltung, beispielsweise bei Luhmann, großen Einfluss gehabt hat. Zu seinen bedeutenden Schülern gehören so unterschiedliche Juristen wie Karl Doehring (1919–2011), Roman Schnur (1927–1996), Ernst-Wolfgang Böckenförde (1930–2019) und Bernhard Schlink (geb. 1944).

  • Auszeichnungen

    1938 Mitglied der Königsberger Gelehrten Gesellschaft (Sekretär der Geisteswissenschaftlichen Klasse 1940/41)
    1969 Dr. iur. h. c., Universität Wien
    1972 Konrad-Adenauer-Preis der Deutschland-Stiftung
  • Quellen

    Nachlass:

    Privatbesitz Familie Forsthoff, Heidelberg. Übersicht bei: Florian Meinel, Der Jurist in der industriellen Gesellschaft. Ernst Forsthoff und seine Zeit, S. 493–495; dort auch Übersicht über weitere Quellenbestände, S. 495–497.

    Weitere Archivmaterialien:

    Archiv der Universität Wien, Senat S 199.3.6 (Forsthoff, Ernst: Ehrendoktorat), Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät (J), Cur 393/a, GZ 2568 aus 1963 (Ehrendoktorate u. Ehrensenatoren).

    Gedruckte Quellen:

    Dorothee Mußgnug/Reinhard Mußgnug/Angela Reinthal (Hg.), Briefwechsel Ernst Forsthoff - Carl Schmitt (1926–1974), 2007. (P)

  • Werke

    Monografien:

    Die öffentliche Körperschaft im Bundesstaat. Eine Untersuchung über die Bedeutung der institutionellen Garantie in den Artikeln 127 und 137 der Weimarer Verfassung, 1931. (Habilitationsschrift)

    Der totale Staat, 1933, 21934.

    Die Verwaltung als Leistungsträger, 1938.

    Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit, 1940, 41972.

    Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Bd. 1, Allgemeiner Teil, 1950, 101973.

    Der Staat der Industriegesellschaft. Dargestellt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, 1971, 21971.

    Aufsätze und Artikel:

    Der Ausnahmezustand der Länder, in: Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft 1923–1925 (1926), S. 138–194. (Diss. iur.)

    Begriff und Wesen des sozialen Rechtsstaats, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 12 (1954), S. 8–36.

    Über Maßnahme-Gesetze, in: Otto Bachof (Hg.), Forschung und Berichte aus dem öffentlichen Recht, Gedächtnisschrift für W. Jellinek, 1955, S. 221–236.

    Die Umbildung des Verfassungsgesetzes, in: Hans Barion/Ernst Forsthoff/Werner Weber (Hg.), Festschrift für Carl Schmitt zum 70. Geburtstag dargebracht von Freunden und Schülern, 1959, S. 35–62.

    Die Bundesrepublik Deutschland. Umrisse einer Realanalyse, in: Merkur 14 (1960), S. 807–821.

    Der introvertierte Rechtsstaat und seine Verortung, in: Der Staat 2 (1963), S. 385–398.

    Zur heutigen Situation einer Verfassungslehre, in: Hans Barion/Ernst-Wolfgang Böckenförde/ Ernst Forsthoff/Werner Weber (Hg.), Epirrhosis. Festgabe für Carl Schmitt, 1968, Bd. 1, S. 185–211.

    Rechtsstaat im Wandel. Verfassungsrechtliche Abhandlungen. 1950–1964, 1964, Verfassungsrechtliche Abhandlungen. 1954–1973, hg. v. Klaus Frey , 21976.

    Bibliografie:

    Willi Blümel/Hans Klein, in: Roman Schnur (Hg.), Festschrift für Ernst Forsthoff zum 70. Geburtstag, 1972, 21974, S. 495–538. (P)

    Florian Meinel, Der Jurist in der industriellen Gesellschaft. Ernst Forsthoff und seine Zeit, 2011, 22012, S. 498–507.

  • Literatur

    Monografien und Sammelbände: Ulrich Storost, Staat und Verfassung bei Ernst Forsthoff, 1979.

    Dirk van Laak, Gespräche in der Sicherheit des Schweigens. Carl Schmitt in der politischen Geistesgeschichte der frühen Bundesrepublik, 1993.

    Friedrich Balke, Der Staat nach seinem Ende. Die Versuchung Carl Schmitts, 1996.

    Willi Blümel (Hg.), Ernst Forsthoff. Kolloquium aus Anlaß des 100. Geburtstags von Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Forsthoff, 2003. (P)

    Frieder Günther, Denken vom Staat her. Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre zwischen Dezision und Integration 1949–1970, 2004.

    Christian Schütte, Progressive Verwaltungsrechtswissenschaft auf konservativer Grundlage. Zur Verwaltungsrechtslehre Ernst Forsthoffs, 2006.

    Florian Meinel, Der Jurist in der industriellen Gesellschaft. Ernst Forsthoff und seine Zeit, 2011, 22012. (W, L, P)

    Aufsätze:

    Peter Häberle, Retrospektive Staats(rechtslehre) oder realistische „Gesellschaftslehre“? Zu Ernst Forsthoff. Der Staat der Industriegesellschaft, in: ders., Verfassung als öffentlicher Prozeß. Materialien zu einer Verfassungstheorie der offenen Gesellschaft, 1978, S. 246–270.

    Horst Firsching, Am Ausgang der Epoche der Staatlichkeit? Ernst Forsthoffs Sicht der Bundesrepublik Deutschland als paradigmatischer Staat der Industriegesellschaft, in: Andreas Göbel/Dirk van Laak/Ingeborg Villinger (Hg.), Metamorphosen des Politischen, 1995, S. 203–218.

    Jens Kersten, Die Entwicklung des Konzepts der Daseinsvorsorge im Werk von Ernst Forsthoff, in: Der Staat 44 (2005), S. 543–569.

    Florian Meinel, Die Heidelberger Secession. Ernst Forsthoff und die „Ebracher Ferienseminare“, in: Zeitschrift für Ideengeschichte 5 (2011), H. 2, S. 89–108. (Qu)

    Florian Meinel, „Die eigentlichen Krisen liegen noch vor uns“. Ernst Rudolf Huber und Ernst Forsthoff, in: Ewald Grothe (Hg.), Ernst Rudolf Huber. Staat – Verfassung – Geschichte, 2015, S. 51–69.

    Martin Otto, „Duodezparlamentarismus“ im „barbarischen Kieler Winter“. Ernst Forsthoffs erstes Kieler Jahr im Spiegel seiner Briefe an Walter Mallmann 1947, in: Politisches Denken. Jahrbuch 2015 (2016), S. 15–47.

    Peter C. Caldwell, Ernst Forsthoff in Frankfurt. Political Mobilization and the Abandonment of Scholarly Responsibility, in: Moritz Epple/Johannes Fried/Raphael Gross/Janus Gudian (Hg.), „Politisierung der Wissenschaft“. Jüdische Wissenschaftler und ihre Gegner an der Universität Frankfurt vor und nach 1933, 2016, S. 249–283. (P)

    Katharina Kniefacz/Linda Erker, „Es ist halt alles eine Blickwinkelfrage!“. Zur umstrittenen Verleihung des Ehrendoktorates der Universität Wien an den Staatsrechtler Ernst Forsthoff (1965), in: Alexander Pinwinkler/Johannes Koll (Hg.), Zuviel der Ehre? Interdisziplinäre Perspektiven auf akademische Ehrungen in Deutschland und Österreich, 2019, S. 275–306.

    Lexikonartikel:

    Reinhard Mehring, Art. „Ernst Forsthoff“, in: Gisela Riescher (Hg.), Politische Theorie der Gegenwart in Einzeldarstellungen. Von Adorno bis Young, 2004, S. 157–160.

    Michel Stolleis, Art. „Forsthoff, Ernst (1902–1974)“, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Aufl. hg. v. Albrecht Cordes/Heiner Lück/Dieter Werkmüller/Ruth Schmidt-Wiegand, 7. Lieferung 2008, Sp. 1638 f.

    Dagmar Drüll, Art. „Forsthoff, Ernst“, in: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1933–1986, 2009, S. 198 f.

    Hans Hugo Klein, Art. „Ernst Forsthoff (1902-1974)“, in: Peter Häberle/Michael Kilian/Heinrich Amadeus Wolff (Hg.), Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts, 22018, S. 711–729. (P)

  • Onlineressourcen

  • Porträts

    Fotografie, Abb. in: Der Richter von Zypern. Kristall bei Prof. Ernst Forsthoff, in: Kristall Nr. 22 (1961), S. 20–24.

    Fotografien, Nachlass, Privatbesitz, Heidelberg.

    Fotografien, Bilderarchiv des Universitätsarchivs Heidelberg.

  • Autor/in

    Florian Meinel (Göttingen)

  • Zitierweise

    Meinel, Florian, „Forsthoff, Ernst“ in: NDB-online, veröffentlicht am 01.03.2024, URL: https://www.deutsche-biographie.de/118534459.html#dbocontent

    CC-BY-NC-SA