Lebensdaten
um 1362 – 1439
Sterbeort
Speyer
Beruf/Funktion
erwählter Bischof von Trier ; Bischof von Speyer ; Erzbischof von Trier
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 138081964 | OGND | VIAF: 88148071
Namensvarianten
  • Raban von Helmstatt
  • Raban von Trier
  • Raban von Helmstädt
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Zitierweise

Raban, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138081964.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. kraichgau. Ministerialenfam. d. Herren v. Helmstatt;
    V Wiprecht v. H. d. Alte (1344–1408);
    M Anna v. Neipperg;
    B Wiprecht v. H. d. Jüngere (1391–1421), Vogt v. Bretten;
    N Reinhard v. H. ( 1456), Bf. v. Speyer (s. Gatz IV).

  • Biographie

    R. verdankte seinen Aufstieg der engen Beziehung seiner Familie zu den pfälz. Wittelsbachern. Er studierte – bereits als „canonicus Spirensis“ – im Winter 1386/87 an der soeben neu gegründeten Univ. Heidelberg, 1389/90 an der Univ. Wien; 1393 ist er auch|als Student in Bologna bezeugt. 1394 kehrte er nach Speyer zurück, wo er von Bf. Nikolaus von Wiesbaden (1381–96) zwei lukrative Präbenden als Kämmerer und Propst der Stuhlbrüder erhielt und Anwartschaften auf Domherrenstellen in Worms, Mainz und Würzburg erwarb. Aus der zwiespältigen Bischofswahl 1396 – Gegenkandidat war Gottfried v. Leiningen – ging R., obwohl nur von einer Minderheit des Domkapitels gewählt, als Sieger hervor. Dabei wurde er von Pfalzgf. Ruprecht III. unterstützt, der seinen Einfluß an der Kurie geltend machte und schon Anfang 1397 eine päpstl. Entscheidung zu Gunsten R.s ermöglichte. Als Ruprecht 1400 zum König gewählt wurde, stieg R. zu dessen Kanzler auf. Er begleitete Ruprecht auf seinem Italienzug und war wesentlich an den Approbationsverhandlungen mit dem röm. Papst Bonifaz IX. beteiligt. Schon 1401 ließ sich R. als Speyerer Bischof vom König eine umfangreiche Privilegienbestätigung zur Festigung der bfl. Stadtherrschaft geben, die alle entgegenstehenden Rechte, v. a. die des Rates der Stadt, für wirkungslos erklärte. Hauptstreitpunkt mit dem Rat waren die Sonderrechte des Speyerer Klerus, die zu hohen Einnahmeeinbußen führten und deshalb von Seiten des Rates immer wieder beschnitten wurden. R. versuchte dagegen 1405, die Stadt durch ein Getreideembargo zum Nachgeben zu zwingen; 1411 erlangte er einen Schiedsspruch des Pfalzgf. Ludwig III. zu seinen Gunsten, der 1414 auch von dem neuen Kg. Sigismund bestätigt wurde. 1415 scheiterte der Versuch, die Streitigkeiten vor dem Konstanzer Konzil zu beenden; nach einer erneuten Eskalation 1419 kam es zu einem zweiten, für R. genauso günstigen Schiedsspruch des Pfalzgrafen. Als sich der Rat schließlich an Papst Martin V. wandte, gelang es R., die Entscheidung von der Kurie abzuziehen und dem Mainzer Ebf. Konrad III. v. Dhaun (um 1365/82 ?-1434) zu übertragen. Dessen Stellungnahme, die sog. Konradin. Rachtung (1420), entsprach im wesentlichen dem Schiedsspruch von 1419, worauf es zu erneuten Auseinandersetzungen zwischen Stadt und Bischof kam. 1422 wurde die militärische Eroberung der Stadt durch R. nur durch einen Schiedsspruch Ks. Sigismunds verhindert. Dieser schrieb erneut – und für die Folgezeit im wesentlichen endgültig – en Status quo im Sinne R.s fest.

    Im Mai 1430 wurde R. von Martin V. zum Erzbischof von Trier ernannt; der Papst lehnte damit beide Trierer Kandidaten, die aus der zwiespältigen Wahl im Februar desselben Jahres hervorgegangen waren, ab. Während Jakob v. Sierck die Entscheidung Martins V. anerkannte, gelang es Ulrich v. Manderscheid, sich im September doch noch zum Erzbischof wählen zu lassen, worauf der Papst über Stadt und Erzstift das Interdikt verhängte. Bis Anfang 1432 hatte Ulrich noch viele Anhänger in der Stadt. Da aber Trier in zunehmendem Maße unter den Verbündeten Ulrichs und unter dem Interdikt zu leiden hatte, wandte sich die Stadt von Ulrich ab und entschied sich für R., dessen weitere Sedenzzeit auf dem Erzstuhl jedoch von der sog. „Manderscheider Fehde“ überschattet blieb, die ihm hohe Kosten verursachte. Auch das Trierer Land hatte bis zum Tod des Manderscheiders 1438 noch schwer zu leiden. Im selben Jahr trat R. von seinen beiden Bischofsstühlen zurück; Nachfolger in Speyer wurde sein Neffe Reinhard. Im Mai 1439 ernannte der Papst Jakob v. Sierck ( 1456) zum neuen Erzbischof von Trier.

  • Literatur

    ADB 27;
    R. Laufner, Die Manderscheider Fehde, in: Trier. Jb. 4, 1953, S. 48-60;
    E. Meuthen, Das Trierer Schisma v. 1430 auf d. Basler Konzil, Zur Lebensgesch. d. Nikolaus v. Kues, 1964;
    F. Pauly, Aus d. Gesch. d. Bistums Trier, Die Bischöfe bis z. Ende d. MA, 1969, S. 125-28;
    P. Moraw. Beamtentum u. Rat Kg. Ruprechts, in: ZGORh 116, 1968, S. 59-126;
    G. Fouquet, Reichskirche u. Adel, Ursachen u. Mechanismen d. Aufstiegs d. Kraichgauer Niederadelsfam. v. Helmstatt im Speyerer Domkap. zu Beginn d. 15. Jh., ebd. 129 NF 90, 1981, S. 189-233;
    E. Voltmer, Reichsstadt u. Herrschaft, Zur Gesch. d. Stadt Speyer im hohen u. späten MA, 1981;
    ders., Von der Bischofsstadt z. Reichsstadt in: Gesch. d. Stadt Speyer, I, red. v. W. Eger, 1982;
    M. Matheus. Trier am Ende d. MA, 1984;
    F. Burgard, Auseinandersetzungen zw. Stadtgde. u. Erzbischof (1307–1500), in: 2000 J. Trier, hg. v. d. Univ. Trier. II, hg. v. H. H. Anton u. A. Haverkamp, 1996, S. 295-398, bes. 306-11;
    BBKL;
    Gatz IV. |

  • Quellen

    Qu (Übersicht) A. Goerz. Regesten d. Erzbischöfe zu Trier von Hetti bis Johann II. 814-1503, 1861, Nachdr. 1984, S. 164-71.

  • Autor/in

    Stephanie Haarländer
  • Zitierweise

    Haarländer, Stephanie, "Raban" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 60-61 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138081964.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Raban, Bischof von Speier 1396—1438 und Erzbischof von Trier 1430—39. Aus dem badischen Rittergeschlechte der Freiherrn v. Helmstädt, als Sohn des markgräflichen Landvogtes in Emmendingen, Wipert von Helmstädt, entsprossen, wurde der reichbegabte Jüngling auf der neuen Hochschule zu Heidelberg gebildet. Er bekleidete die Würden eines Speierer und Wormser Domherrn, als im Juni 1396 der Bischof Nikolaus I. von Speier starb. Die in demselben Monat stattfindende Wahl des Domcapitels war zwiespältig: die Minderzahl wählte R. zum Bischof. Sein von der Mehrheit erwählter Gegner war Gottfried von Leiningen. Aber R. überragte ihn weitaus an Bildung und Begabung, und da er ferner in dem Pfälzer Kurfürsten Ruprecht im Sprengel sowol wie auch am römischen Hofe einen fördernden Fürsprecher besaß, durfte seine Wahl im voraus als die erfolgreichere betrachtet werden. Dieser Lage der Dinge entsprechend gestaltete sich denn auch die päpstliche Entscheidung der zwiespältigen Wahl: sie erfolgte zu Beginn des folgenden Jahres und zwar zu Gunsten Raban's. Die Huldigung der Stadt Speier sowie die Belehnung mit den Besitzungen des Hochstifts durch den König Wenzel fanden in demselben Jahre statt, letztere im October zu Nürnberg. Die oberhirtlichen Maßnahmen des Bischofs, unter denen besonders seine Verordnungen zu erwähnen sind, welche auf die Herbeiführung eines würdigen Wandels seiner Geistlichkeit abzielten, treten im ersten Jahrzehnt seiner Regierung zurück gegen seine Thätigkeit am Hofe und im Interesse des Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz, des nachmaligen Königs. Mit demselben seit langer Zeit als treuer Berather, als kurpfälzischer Rath, vertraut, nahm er auch nach der Wahl desselben zum König eine hervorragende Stelle im Kreise seiner Getreuen ein. Unbeirrt in Glück und Unglück blieb der Bischof des Königs treuester Diener. Ruprecht erhob ihn alsbald nach seiner Krönung zum Hofkanzler. Dies Amt nahm R. derart in Anspruch, daß er fast stets im Gefolge des Königs sich befand und dem Aufenthalte in seinem Stift nur den kleineren Theil seiner Zeit zu widmen vermochte.

    Als Rath und Hofkanzler des Königs nahm er an allen wichtigen Staatsverträgen und Verhandlungen nicht geringen Antheil. Als in Augsburg der unglückliche Römerzug des Königs ins Werk gesetzt wurde, war R. bei der Führung jener wichtigen, mit den florentinischen Abgesandten gepflogenen Verhandlungen betheiligt, welche dem geldbedürftigen König den abenteuerlichen Zug nach Italien ermöglichen sollten. Dorthin begleitete er seinen Herrn. Die päpstliche Bestätigung und die Erlangung der Kaiserkrone war das Endziel Ruprecht's. Aber das Fehlschlagen seiner kriegerischen Unternehmungen in Italien, der leidige Geldmangel und die ungenügende Vorbereitung und Sicherstellung der diplomatischen Beziehungen ließ seine Absichten in Ansehung auf Rom und den Papst scheitern. So sollte die Geschäftsgewandtheit des Kanzlers beim Papste die Sache des Königs und die Unterhandlungen wegen der Bestätigung führen. Aber erst 1403 führten diese Verhandlungen, unterstützt überdies und vornehmlich durch äußere Veranlassungen, zu einem wenn auch nicht durchaus gedeihlichen, so doch für den König immerhin werthvollen Abschluß, insofern die erstrebte päpstliche Anerkennung erreicht wurde. Gemeinsam mit dem gelehrten Matthäus v. Krakau leistete R. in die Hände des Papstes einen Eid, demzufolge Ruprecht nach Rom kommen, seine Kräfte zur Erhebung des Papstes aufbieten und im übrigen die gewöhnlichen kaiserlichen Versprechungen leisten werde. Dasselbe Jahr beschäftigte den Bischof auch in Deutschland: aber die Verhandlungen mit den Räthen des Königs Wenzel von Böhmen auf Ausgleich und Bündniß verliefen ergebnißlos. Als dann wenige Jahre darauf die einstigen Freunde des Königs, voran der Mainzer Erzbischof, in Erbitterung gegen den selbstständigen, eine ungehemmte Handhabung der Königsgewalt anstrebenden König eine Vereinigung von Fürsten und Städten im Marbacher Bunde zum Zusammenschluß brachten, die wenn auch nicht namentlich so doch thatsächlich gegen das Oberhaupt des Reiches gerichtet war, erwuchs dem Kanzler ein neues Feld seiner Thätigkeit. So glücklich auch diese Verhandlungen in Verhütung offener Widersetzlichkeit seitens des Bundes waren, so führten sie doch zu jenem für die Königsgewalt beklagenswerthen Vertrage von Umstedt am Ende des Jahres 1406, demzufolge den Reichsständen das freie, durch keine Erlaubniß bedingte Recht zugestanden wurde, Bündnisse unter einander um des Friedens Willen einzugehen. Auch die folgenden Jahre widmete der Bischof seine gesammte Thätigkeit seinem königlichen Herrn, der ihn und das Hochstift durch mannigfache Gnadenbeweise belohnte. Als das Ende des erkrankten Königs herannahte und die Entkräftung des Kranken derart plötzlich überhand nahm, daß er nicht im Stande war, die nöthigen Regelungen seines Erbes selbst zu bestellen, beauftragte er seinen treuen Kanzler unter Hinzuziehung von sechs Schiedsrichtern, eine Ordnung unter seinen Söhnen inbetreff seiner Hinterlassenschaft aufzurichten.

    Nach dem Hinscheiden des Königs konnte R. der Verwaltung seines Stifts die frei gewordenen Kräfte widmen. Hier waren es vor allem die Wirren mit der Stadt Speier, welche ihn auf eine lange Reihe von Jahren beschäftigten. Es war der alte und allgemeine Gegensatz der aufstrebenden Bürgerschaft gegen die bischöfliche Gewalt. Die Stadt will frei sein, sie will im Bischof nur ihren geistlichen Herrn anerkennen. Die Stadt hatte in Absicht dieses Zieles unter den früheren Bischöfen viel erreicht. Aber die zielbewußte Kraft Raban's gedachte nichts von den bischöflichen Rechten zu vergeben, vielmehr die durch die Schwachheit seiner Vorgänger der Bischofsgewalt verlorenen Rechte wiederzugewinnen. In diesem Sinne ist der Streit der beiden Gewalten zu begreifen. Die äußeren Vorgänge glichen wie die Beweggründe denen mancher anderen Bischofsstadt. Vom neuen König Sigismund hatte die Stadt die Bestätigung ihrer Freiheiten und Rechte erlangt, der Bischof seinerseits schwächte dieses Privileg ab durch die vom König erbetene und erhaltene Erklärung, daß jene Bestätigung den Rechten des Bischofs und der Geistlichkeit keinen Nachtheil bringen solle, daß alle der Stadt ertheilten Privilegien machtlos sein sollten, falls sie denen des Bischofs zuwiderliefen. Zahlreiche Reibungen waren vorausgegangen: die beiderseitigen Klagepunkte wurden aufgestellt und dem Kurfürsten Ludwig von der Pfalz als vermittelndem Schiedsrichter unterbreitet. Aber die Vermittlung war von keiner Dauer. Bischöfliche Abgabenforderungen und die Anlegung einer Zwingburg in der Nähe der Stadt führten zu neuem und erbittertem Hader, der endlich vor den König nach Constanz gebracht wurde. Zwar beauftragte der König einen Ausschuß mit der Untersuchung der Klage, auch öffentliche Verhandlungen wurden über die Streitfragen geführt: da aber bald wichtigere Verhandlungen den Reichstag in hohem Maße beschäftigten, gediehen die Speierer Angelegenheiten zu keinem Ende. Die beiderseitigen Rechtsübergriffe währten fort, die Erbitterung wuchs, ein erneuter Schied des Pfälzer Kurfürsten, eine Rachtung des Mainzer Erzbischofs, dem der Papst, von der Stadt angerufen, die Entscheidung der Angelegenheiten übertragen hatte, führten ersterer gar nicht, letzterer nur für ganz kurze Zeit zu einem friedlichen Verhältniß. Der während dieser kurzen Zeit zurückgehaltene Bürgergroll trieb die Stadt dazu, sich offen gegen die Rachtung aufzulehnen. Nachdem mehrere schriftliche Verhandlungen die Erfolglosigkeit solcher Bemühungen dargethan, beschloß R. die Stadt zu züchtigen. Die Speierer verjagten die Geistlichkeit und erwarteten kampfbereit ihren heranziehenden Bischof. Ende Juni 1422 erschien derselbe mit einem starken Heere vor den Thoren der Stadt und schloß dieselbe von allen Seiten ein. Aber die Belagerung zog sich in die Länge und mußte zum Glück für die Stadt auf Gebot des Königs aufgehoben werden, welcher die Entzweiten vor den Reichstag nach Nürnberg lud. Des Königs Spruch verwies die Parteien auf die Mainzer Rachtung von 1420 und legte der Stadt Kriegskosten und Schadenersatz auf. So endete der Kampf zwar nicht zu Gunsten der Stadt, aber die auf eine gänzliche Unterwerfung derselben gerichteten Bestrebungen Raban's waren doch für immer gescheitert.

    Im J. 1430, am 22. Mai wurde R. vom Papst Martin V. zum Erzbischof von Trier ernannt. Dort war Erzbischof Otto von Ziegenhain im Februar 1430 gestorben. Ein Theil der Trierer Domherren wählte den Trierer Domscholaster Jacob v. Sirk, ein anderer den Kölner Domdechanten Ulrich v. Manderscheid. Der Papst, bei welchem die beiden Erwählten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche persönlich sich einstellten, wies beide zurück und ernannte den Speierer Bischof zum Erzbischof von Trier. Dem alternden R. sollte diese Ernennung bis zur Behauptung der erzbischöflichen Würde viele Opfer und viele Kämpfe kosten, beides zum schweren Nachtheil der erzstiftischen Lande. Ulrich v.|Manderscheid war nicht gewillt, dem Spruche des Papstes sich zu fügen. Nachdem Jacob v. Sirk verzichtet, behauptete sich Ulrich sechs Jahre lang ohne die Weihe und die päpstliche Bestätigung erhalten zu haben. Von reichen Freunden und Anhängern unterstützt besetzte er Burgen und Städte des Landes. Es waren schwere, fehdereiche Jahre für das Land, die erst 1436 ein Ende erreichten, als R. zu allgemeiner Anerkennung gelangte. Die Zeit seiner Regierung war nur kurz. Der mühevollen und stürmischen Tage seines Lebens müde, suchte der Greis die ersehnte Ruhe in stiller Zurückgezogenheit. Nachdem er bereits 1438 den Bischof Johann von Lüttich vorbehaltlich der päpstlichen Genehmigung zu seinem Coadjutor erwählt hatte, verhandelte er 1439 mit dem Domcapitel wegen seiner Abdankung und ersah nunmehr Jacob v. Sirk, denselben der bereits nach Otto's v. Ziegenhain Tode gewählt worden war, zu seinem Nachfolger. Die geschäftlichen Abmachungen, welche R. mit diesem wie mit dem Lütticher Bischof traf, waren weder dem Lande zu Nutzen noch gereichten sie der Würde und dem Andenken des begabten Mannes zur Ehre. Auch auf das Speierer Bisthum leistete er Verzicht, welches er mit päpstlicher Genehmigung zur Unterstützung seines Aufwandes gegen den Manderscheider hatte beibehalten dürfen. Doch sollte er die Ruhe eines friedlichen Lebensabends nicht lange genießen: wenig später, am 4. November 1439 starb er zu Speier.

    • Literatur

      Remling, Geschichte der Bischöfe zu Speier. — Höfler, Ruprecht von der Pfalz. — Brower und Masen, Antiquitates et annales Trevirenses.

  • Autor/in

    Max Bär.
  • Zitierweise

    Bär, Max, "Raban" in: Allgemeine Deutsche Biographie 27 (1888), S. 74-77 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138081964.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA