Lebensdaten
1880 – 1972
Geburtsort
Demmin (Pommern)
Sterbeort
Karlsruhe
Beruf/Funktion
Jurist ; Staats- und Völkerrechtler
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118560719 | OGND | VIAF: 100160882
Namensvarianten
  • Kaufmann, Erich
  • Caufmann, Erich

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Zitierweise

Kaufmann, Erich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118560719.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Felix (1846–1908), Rechtsanwalt u. Notar in D., dann Justizrat in Berlin, S d. Kaufm. Jacob u. d. Helene Cohen;
    M Julie (1857–1940), T d. Kaufm. Moritz Heimann u. d. Philippine Jacobi;
    Mülheim/Ruhr 1917 Hedwig (1892–1973), T d. Dr. Eduard Pankok, Arzt u. Sanitätsrat in Mülheim, u. d. Marie Frühling; Schwager Otto Pankok (1893–1966), Maler (s. Vollmer); kinderlos.

  • Biographie

    K. war einer der bedeutendsten Vertreter der deutschen Rechtswissenschaft im 20. Jahrhundert. Nach dem Studium der Rechte in Berlin, Heidelberg, Halle und Erlangen promovierte er 1906 in Halle zum Dr. juristisch 1908 habilitierte er sich in Kiel, wurde dort 1912 außerordentlicher und 1913 ordentlicher Professor in Königsberg. 1916 folgte er einem Ruf an die Universität Berlin und 1920 einem weiteren Ruf nach Bonn. 1927 wurde er Honorar-Professor in Berlin, 1934 dort ordentlicher Professor, im selben Jahr aus politischen Gründen emeritiert und weiteren Verfolgungen ausgesetzt. Die Venia legendi wurde ihm entzogen, das alles, obwohl er Weltkriegsoffizier war. Trotzdem versuchte er weiter zu wirken. Er versammelte ihm treu gebliebene Schüler in seinem Haus in Nikolassee zu privater Seminararbeit. K. hat gerade bei dieser Lehrtätigkeit den Teilnehmern noch viel geben können, zu seinem 80. Geburtstag veröffentlichten seine Schüler, soweit sie den Krieg überlebt hatten, als Manuskript gedruckt ihre „Erinnerungen an den Nikolassee'er Kreis“. 1938 wurde ihm auch diese private Unterrichtstätigkeit untersagt. 1939 mußte er Deutschland verlassen und ging nach Holland, wo er das Kriegsende erlebte. 1945 war K. eine ehrenvolle Rückkehr in die Heimat beschieden. Er wurde 1946 nach München berufen und Honorarprofessor in Bonn. 1950 ließ er sich emeritieren, um sich wiederum seiner bereits in der Weimarer Zeit ausgeübten Tätigkeit als juristischer Berater im Auswärtigen Amt und im Bundeskanzleramt zu widmen.

    Im weiten Bogen spannen sich K.s Arbeiten von der Dissertation „Studien zur Staatslehre des monarchischen Prinzipes“ (1906) bis hin zu den Schriften, in denen er nach dem 2. Weltkrieg aus dem juristischen und politischen Nichts wieder neu aufbauen mußte, „Deutschlands Rechtslage unter der Besatzung“ (1948), „Grundbegriffe und Grundtatsachen der Demokratie“ (1950). Nimmt man dazu die „Grundfragen der künftigen Reichsverfassung“ (1919), so ergibt sich, daß K.s Lebenswerk die gesamte bewegte Geschichte des deutschen Staatsrechts im 20. Jahrhundert umfaßt. – Als Völkerrechtslehrer trat K. durch die Schrift „Das Wesen des Völkerrechts und die Clausula rebus sic stantibus. Rechtsphilosophische Studie zum Rechts-, Staats- und Vertragsbegriff“ (1911) hervor. Er erfaßte darin das Völkerrecht als eine Koordinationsordnung, nicht mehr wie die bis dahin herrschende Lehre als internationale Subordinationsordnung. Sie gab mit der Clausula rebus sic stantibus dem souveränen modernen Staat des 20. Jahrhunderts das Grundrecht der Selbstbehauptung und damit das Recht, infolge wesentlicher Wandlungen der Vertragsgrundlage von nicht mehr zumutbaren vertraglichen Verpflichtungen ohne Rechtsbruch zurückzutreten. K.s Auffassung hat sich durchgesetzt und über das Völkerrecht hinaus auch im Zivilrecht die Lehre vom Vertrag entscheidend beeinflußt. Eine völkerrechtlich bedeutsame Arbeit K.s ist ferner „Règles générales du droit de la paix, Académie de droit international, Recueil des Cours, 1935, 4“ (1936). – Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts brachte K.s Artikel „Verwaltung, Verwaltungsrecht“ (in: Wörterbuch des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts III, 1914) die Abkehr vom bis dahin herrschenden engen Rechtspositivismus zum Verständnis des einzelnen Verwaltungsaktes auf Grund seiner Geschichte und Zweckbestimmung. – Dem Kirchenrecht ist die Abhandlung „Kirchenrechtliche Bemerkungen über die Entstehung des Begriffs der Landeskirche“ (in: Mitteilungen des Vereins für schleswig-holsteinischische KG, 1911), gewidmet. – Der Rechtsphilosoph K. schrieb 1921 eine „Kritik der neukantischen Rechtsphilosophie – eine Betrachtung über die Beziehungen zwischen Philosophie und Rechtswissenschaft“, ferner eine Betrachtung „Hegels Rechtsphilosophie“ (Hegel-Feier der Berliner Universität 1931) und „Die anthropologischen Grundlagen der Staatstheorien – Bemerkungen zu Rousseau, Luther und Kant“ (in: Festgabe für Rudolf Smend, 1952)|

  • Auszeichnungen

    Dr. h. c.|(München 1950, Kiel 1960);
    Friedenskl. d. Ordens Pour le mérite (1952, Kanzler 1959–63);
    Harnackmedaille d. Max-Planck-Ges.;
    o. Mitgl. d. Bayer. Ak. d. Wiss.

  • Werke

    Ges. Schrr., 3 Bde., 1960 (P in I).

  • Literatur

    Um Recht u. Gerechtigkeit, Festgabe f. E. K., 1950 (W-Verz. S. 401 f.);
    H. Liermann, in: Jb. d. Bayer. Ak. d. Wiss., 1973, S. 207 ff. (P).

  • Autor/in

    Hans Liermann
  • Zitierweise

    Liermann, Hans, "Kaufmann, Erich" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 349-350 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118560719.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA