Lebensdaten
1728 – 1805
Geburtsort
Kassel
Sterbeort
Göttingen
Beruf/Funktion
Jurist ; papiertechnischer Erfinder
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 116525185 | OGND | VIAF: 27824600
Namensvarianten
  • Claproth, Justus
  • Claproth, Iustus
  • Claproth, Just
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Orte

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Zitierweise

Claproth, Justus, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116525185.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johannes Kasp.;
    M Kunigunde Schneider;
    Ov Naturrechtslehrer Joh. Christian C. (1715-48.|s. ADB IV);
    Geismar 1764 Catharine, T des Hardenbergschen Verwalters Justus Böse u. der Johanna Catharine Oldenburger.

  • Biographie

    C. studierte seit 1748 in Göttingen Jurisprudenz, wurde dort 1752 Stadtsekretär und 1753 Garnisons-Auchteur. Nach seiner Promotion (1754) wurde er zum Manufakturrichter ernannt. 1757 zum Beisitzer der Juristenfakultät und 1761 zum ordentlichen Professor der Rechte berufen, war er seit 1774 auch Beisitzer des Spruchkollegiums der Fakultät und kurz vor seinem Tode noch dessen Leiter („Ordinarius“). C. hat durch seine privaten Gesetzentwürfe auf die Strafrechtsentwicklung im Anfang des 19. Jahrhunderts anregend gewirkt; auch als Übersetzer von Werken Blackstones und Voltaires.

    Vermutlich als Manufakturrichter wurde C. zur Beschäftigung mit handwerklichen Vorgängen angeregt und dabei auf den Mangel an Hadern, dem bis dahin einzigen Rohstoff zur Papierherstellung, aufmerksam. 1774 gab er seine Schrift „Erfindung aus gedrucktem Papier wiederum neues zu machen und die Druckerfarbe völlig herauszuwaschen“ heraus. Danach hatte zunächst Entfernung des Buchbinderleimes mit heißem Wasser, dann 12stündiges Aufbereiten im Stampfwerk unter Beigabc von Wascherde (Argilla fullonum) zur bis dahin nicht gelungenen Auflösung der Druckerschwärze und 8tägige Ablagerung mit Kalkzusatz zu erfolgen. Nach anschließendem zweistündigen Mahlen im Holländer ergab sich ein geeignetes neues Material zur Papierbereitung.

  • Werke

    Weitere W Kurze Vorstellung v. Lauf d. Prozesses etc., Gött. 1757 (3 Aufl.);
    Ohnmaßgeblicher Entwurf e. Gesetzbuchs I (Prozeßordnung), II (Kriminalrecht), Frankfurt/M. 1774;
    Einl. in d. Prozeß I, Göttingen 1779, II, 1780.

  • Literatur

    ADB IV;
    Chr. Weidlich, Biograph. Nachrr. v. d. jetztleb. Rechtsgelehrten in Dtld. I, Halle 1781, S. 116 f.;
    H. H. Bockwitz, J. C. als papiergewerbl. Erfinder (mit Faks.dr. d. Schr.: Eine Erfindung., u. P v. J. H. Tischbeind. Ä. 1772), 1948;
    Stintzing-Landsberg II, S. 405 ff.

  • Porträts

    M. Voit, Die Bildnisse Göttinger Professoren, 1937.

  • Autor/in

    Toni Schulte
  • Zitierweise

    Schulte, Toni, "Claproth, Justus" in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 260-261 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116525185.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Claproth: Justus C., Jurist, geb. 1728, 28. (nach anderer Angabe 30.) December zu Cassel, bezog Michaelis 1748 die Universität zu Göttingen, wo er 1752 Stadtsecretarius und 1753 Garnisonsauditeur wurde. Nach Niederlegung dieser Stelle promovirte er April 1757 zum Doctor der Rechte und wurde im nämlichen Jahre als außerordentlicher Beisitzer in die Göttinger Juristenfacultät aufgenommen, auch zum Manufacturrichter ernannt. 1759 außerordentlicher, 1761 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft. Seit 1774 ordentlicher Beisitzer im Spruchcollegium wurde er nach Pütter's Ausscheiden 1805 Ordinarius desselben. Charakterisirt als königlich großbritannischer und kurfürstlich braunschweig-lüneburgischer Hofrath. Starb 20. Februar 1805. Hugo sagt: „Wie man sich über Claproth's Anstellung als Professor wunderte, so wunderte sich nachher Mancher darüber, daß er in Ansehung des Titels so lange und in Ansehung des Senates zeitlebens zurückgesetzt wurde.“ Gerühmt wird Claproth's „treffliches Gemüth"; sein vorurtheilsfreier, gottesfürchtiger Sinn ergibt sich auch aus seinen Schriften Claproth's Hauptwerk ist seine „Einleitung in den ordentlichen bürgerlichen Proceß“ (zuerst 1779), ein klar und anschaulich geschriebenes|Buch, welches nicht ohne Einfluß blieb auf die Gestaltung der neueren Praxis. Auch Claproth's „Grundsätze von Verfertigung der Relationen aus Gerichtsacten“ (zuerst 1756) haben, wie es der Verfasser beabsichtigte, viel dazu beigetragen, den alten verschnörkelten Curialstil zu verbessern und lesbares Deutsch an dessen Stelle zu setzen. Andere Schriften in „Biographie berühmter Rechtslehrer. Mit zwölf Silhouetten“ (Frankfurt und Leipzig 1782) S. 26 ff.

  • Autor/in

    Muther.
  • Zitierweise

    Muther, Theodor, "Claproth, Justus" in: Allgemeine Deutsche Biographie 4 (1876), S. 274-275 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116525185.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA