Dates of Life
Ende 13. Jahrhundert – 1356
Place of death
Quesnoy
Occupation
Kaiserin ; Gräfin von Holland-Hennegau ; Seeland ; Herrin von Friesland
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 121735362 | OGND | VIAF: 23005283
Alternate Names
  • Margarethe von Holland-Hennegau
  • Margarete von Holland-Hennegau
  • Margarete
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Relations

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Places

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Citation

Margarethe, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd121735362.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Gf. Wilhelm III. (I.) v. Holland-Hennegau, Seeland, Herr v. Friesland ( 1337, s. ADB 43);
    M Jeanne v. Valois u. Anjou ( 1342);
    Om Kg. Philipp VI. v. Frankreich;
    B Wilhelm IV. (II.), Gf. v. Holland-Hennegau ( 1345, s. ADB 43);
    Schw Philippa ( 1369, 1328 Eduard III. v. England), Johanna ( 1374, 1317 Hzg. Wilhelm I. v. Jülich, 1361, s. ADB 43), Isabelle (⚭ Robert v. Namur, Herr v. Renaix u. Beaufort-sur-Meuse);
    - Köln 1324 Kaiser Ludwig d. Bayern ( 1347, s. NDB 15);
    5 S, 5 T, u. a. Ludwig VI., d. Römer, Mgf. v. Brandenburg (1330–65, s. NDB 15), Wilhelm I., Hzg. v. Niederbayern-Straubing, Gf. v. Holland-Hennegau bis 1358 (1333-89), Albrecht I., Hzg. v. Niederbayern-Straubing, Gf. v. Holland-Hennegau (1336–1404, s. ADB I), Otto V., Kf. v. Brandenburg (1341–79), Margarethe (1325–74, Stephan Prinz v. Ungarn, 1353), Elisabeth (ca. 1331/32-1402, 1] Cangrande della Scala, 1359, Herr v. Verona, 2] Ulrich Gf. v. Württemberg, 1388), Beatrix (1344–59, Erich XII., Kg. v. Schweden, 1359).

  • Biographical Presentation

    Die politische Verbindung zwischen Ludwig dem Bayern und Wilhelm III. (I.) von Holland-Hennegau wurde im Zusammenhang mit der Doppelwahl von 1314 geknüpft, als der Hennegauer auf eine nicht ganz aussichtslose Kandidatur zugunsten des Bayern verzichtete und dafür die Bestätigung des bis dahin umstrittenen Besitzes der Reichslehen Holland, Seeland und Friesland erhielt. Als Ludwigs erste Gemahlin Beatrix von Glogau 1322 starb, konnte die Allianz durch die Ehe mit M. besiegelt werden. Deren Eltern haben sowohl in dem Konflikt zwischen dem Bayern und der Kurie als auch in dem sich anbahnenden Krieg zwischen Frankreich und England zu vermitteln versucht; wenige Wochen nach Wilhelms III. (I.) Tod brach der Hundertjährige Krieg aus.

    Die politische Karriere M.s begann, nachdem ihr Bruder Wilhelm IV. (II.) im Kampf gegen die Friesen am 26.9.1345 gefallen war. Der Bayer war zu diesem Zeitpunkt nach einem kurzen engl. Intermezzo (1337–41) mit Philipp VI. verbündet. Verwandte M.s aus dem Hennegau forderten die Kaiserin auf, die Regierung der drei Grafschaften und Frieslands zu übernehmen, um zu verhindern, daß sich Eduard III. in den Besitz der strategisch äußerst wichtigen Länder an der Kanalküste in unmittelbarer Nachbarschaft der Ile-de-France setzen könne. Der Kaiser nutzte seine Stellung und belehnte die Gemahlin am 15.1.1346 mit den drei Reichslehen. Diese reiste zunächst in den von der Lütticher Kirche lehensabhängigen Hennegau, dann in ihre Reichslehen Seeland und Holland, wo sie die Huldigung der Stände entgegennahm. Dabei wurden deren Privilegien bestätigt und erweitert. Das Bündnis mit Philipp VI. ermöglichte es, die neuen Besitzungen der Wittelsbacher vom Interdikt freizuhalten, dies allerdings unter der Bedingung, daß lediglich M., nicht der Kaiser selbst, die Herrschaft ausüben werde. Im Herbst 1346 traf M. in Ypern zu einer Unterredung mit ihrer Schwester Philippa zusammen. Dabei scheint diese versprochen zu haben, die neuen Besitzverhältnisse zunächst nicht mit Gewalt in Frage stellen zu wollen, verzichtete aber nicht auf ihre Erbansprüche. Die Absprache trug zwar dazu bei, daß Eduard III. seinen Sieg von Crécy (26.8.1346) und die Eroberung von Calais (1347) nicht zu einem vollständigen Triumph über Frankreich ausnutzen konnte, im Reich aber hatte sich die zunächst so positive Entwicklung für die Wittelsbacher gewendet: am 11.7.1346 war der Luxemburger Karl zum König gewählt worden.

    Nach dem Tode des Kaisers (11.10.1347) versuchten M. und ihre Söhne, Eduard III. zur Annahme der röm. Königswürde zu bewegen. Dieser lehnte jedoch ab und verbündete sich im Einvernehmen mit seinem Schwager von Jülich mit Karl IV. In der Folge bemühte sich M., ihr Erbe zu sichern, u. a. durch die Übertragung der Regierung auf ihren Sohn Wilhelm. Die in diesem Zusammenhang getroffenen finanziellen Absprachen zwischen Mutter und Sohn führten aber zu einer tiefgreifenden und nachhaltigen Mißstimmung vor allem in Holland und Seeland und zu einem Zerwürfnis zwischen der Kaiserin und ihrem Sohn. Wilhelm setzte sich an die Spitze der sich vor allem aus dem Adel, aber auch aus einigen Städten rekrutierenden „Kabeljauwen“, M. konnte sich auf die „Hoeken“ (Angelhaken) stützen. Hennegau blieb von diesen Auseinandersetzungen weitgehend verschont; hier konnte M. ihre Herrschaft im Einvernehmen mit den maßgeblichen Adeligen des Landes bis zu ihrem Tode ausüben, während sie die Kontrolle|über die Reichslehen vor allem in der Folge einer schweren militärischen Niederlage (Seegefecht bei Zwartewaal, wohl 4.7.1351) verlor. Nach einem gescheiterten Vermittlungsversuch Eduards III. einigte sich M., unterstützt von ihrem ältesten Sohn Ludwig dem Römer, mit Wilhelm (1354): dieser wurde als Inhaber der Grafschaften Holland und Seeland sowie der Herrschaft Friesland anerkannt und sollte nach dem Tode der Mutter auch Hennegau übernehmen.

    Im Verlauf der Kämpfe unterwarf sich M. auch der Kirche. Nachdem sie zunächst (bis Ende 1350) noch immer als Kaiserin geurkundet hatte, legte sie den Titel spätestens am 6.5.1351 ab. Wenige Wochen zuvor hatte sich Clemens VI. bereit erklärt, M. vom Bann zu lösen. Daraufhin erklärte sie am 30.7.1351 in Valenciennes ihren Verzicht nicht nur auf den Status als Kaiserin, sondern auch auf den einer Königin (der Bayer hatte die Königswürde bis zu seinem Tod nicht als Preis für eine Versöhnung mit dem Papsttum in Erwägung ziehen wollen). Nach dem Tod M.s übernahm Wilhelm auch Hennegau, wurde aber zwei Jahre später wegen einer Geisteskrankheit für regierungsunfähig erklärt; sein Bruder Albrecht von Niederbayern-Straubing übernahm das Erbe der Mutter.

    Über M.s Persönlichkeit und politische Ziele schweigen die Quellen fast völlig. Während Parteigänger Wilhelms sie als herzlos und grausam bezeichnen, hat Peter Suchenwirt sie in einer wenig originellen Totenklage als tugendreiche und kluge Herrin gepriesen, die den Armen Trost und der Ritterschaft ein Ansporn gewesen sei. Vielleicht hat sie als Angehörige einer literaturbeflissenen Familie dazu beigetragen, daß um 1330 in Bayern der Lohengrin als ein Spätwerk höfisch-ritterlicher Epik entstand.

  • Literature

    Qu. u. Lit. f. d. Zeit bis 1346 s. Art. „Ludwig der Bayer“, NDB 15, S. 346 f. – F. van Mieris, Groot charterboek der graven van Holland en Zeeland en heeren van Vriesland, Bd. 2, 1754;
    L. Devillers, Cartulaire des comtes de Hainaut de l'avènement de Guillaume II à la mort de Jacqueline de Bavière, Bd. 1, 1881;
    A. Wauters, Marguerite de Hainaut, in: Biogr. Nat. Belge 13, 1894 f., S. 636-46;
    J. F. Niermeyer, Hennegouwen, Holland en Zeeland onder het huis Wittelsbach, in: Algemene Geschiedenis der Nederlanden, hrsg. v. J. A. van Houtte u. a., Bd. 3, 1951, S. 92 ff.;
    H. P. H. Jansen, Holland, Zeeland en het Sticht 1100-1400, ebd. Bd. 2, 1982, S. 307 ff.;
    F. Trautz, Die Könige v. England u. d. Reich, 1961, S. 193, 327 ff., 361 ff.;
    P. Suchenwirts Totenklage, in: Epochen dt. Lyrik 2, Gedichte 1300-1500 n. Hss. u. Frühdrucken in zeitl. Folge, hrsg. v. E. u. H. Kiepe, 1972, S. 102 ff.;
    H. Thomas, Brabant-Hennegau u. Thüringen, Zur Entschlüsselung u. z. Datierung d. Lohengrin, in: Btrr. z. Gesch. d. dt. Sprache u. Lit. 108, 1986, S. 39 ff.

  • Author

    Heinz Thomas
  • Citation

    Thomas, Heinz, "Margarethe" in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 154-155 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd121735362.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Margaretha, deutsche Kaiserin, Gräfin von Holland und Hennegau. die Gemahlin Ludwig des Baiers, den sie 1324 heirathete, während die feierliche Krönung in Rom erst vier Jahre später folgte. Sie war die Schwester Wilhelms IV., des Grafen von Holland, der 1345 unter den Streitäxten der Friesen, die er zu unterwerfen suchte, gefallen war. Derselbe war kinderlos gestorben, seine einzigen Agnaten waren seine beiden Schwestern, wovon die älteste, M., mit Ludwig dem Baier verheirathet, während die andere, Philippa, die Gattin Eduards III. von England war. Beide Fürsten säumten denn auch keinen Augenblick, ihre Ansprüche geltend zu machen; Hennegau als Frauenlehen fiel von selbst an Wilhelms älteste Schwester, während Holland als Schwertlehen an den Kaiser, den Gatten der Erbin Hennegaus, zurückfiel. So schien es für den Augenblick, als ob nun Holland, Zeeland und Hennegau in der bisherigen Weise mit einander vereinigt bleiben könnten. Aber auch Eduard III. säumte nicht, seine Ansprüche geltend zu machen, der für seine Frau Holland und Zeeland forderte. Der zeeländische Adel zeigte sich der englischen Herrschaft durchaus nicht abgeneigt, Eduard rüstete schon eine Flotte und ein Heer aus. Es traten aber zugleich noch andere Prätendenten auf; die beiden Söhne der gestorbenen Gräfin von Jülich und Margaretha's eigener Oheim, der alte Johann von Beaumont, der noch lebende Bruder Wilhelms III., der sich in Hennegau schon als Landesherr einzurichten begann, nachdem ihm Eduard die Statthalterschaft über Zeeland übertragen hatte; auch der Bischof von Utrecht drohte mit einem Angriff, um sich von der Abhängigkeit, in der das Stift zu Holland stand, zu befreien. Der Kaiser machte aber alle diese Anschläge zu nichte. Um Beaumont unschädlich zu machen, bot ihm Ludwig die Statthalterschaft über das ganze Ländergebiet an, die dieser auch annahm, wodurch er von selbst auf Margaretha's Seite gezogen wurde. Am 15. Januar 1346 fand in Frankfurt die feierliche Belehnung Margaretha's mit Holland, Zeeland und Hennegau statt und noch in demselben Winter reiste sie über Frankreich, Lothringen und Brabant in ihr Land. Beaumont führte sie in die Regierungsgeschäfte ein, eine Reihe angesehener Edler, wie die Polanen, Boekhorst, Brederode und Heemstede traten auf ihre Seite. Unvorsichtigerweise hatte sie jedoch bei der Wahl ihrer Räthe die Vertreter einiger hervorragender Adelsgeschlechter übergangen, besonders die stolzen, mit dem gelder’schen Herzog verschwägerten van Arkels und die durch ihren Reichthum einflußreichen Egmonds, die denn auch mit leichter Mühe noch viele andere angesehene Edle auf ihre Seite zogen. Auch in den Städten bildete sich, obwohl sie mit freigebiger Hand Privilegien verliehen hatte, bald|eine ihr feindliche Gegenpartei, denn die stolzen Poorters wollten von einer Frauenregierung nichts wissen und den Patriziern gefiel es nicht, daß sie sich nur mit dem alten Adel umgab. Die Erbitterung gegen M. stieg, da der Adel mit grenzenloser Willkür im Lande hauste und nach Wohlgefallen plünderte, es gährte allenthalben und schon hatte die Stadt Zierikzee die gräflichen Beamten verjagt. Ihre Stellung war unhaltbar; schon im September desselben Jahres ließ sie sich durch ihren Gemahl wieder nach Baiern entbieten, nachdem sie vorher die Edeln und Städte berufen hatte, um einen ihrer Söhne zu ihrem Statthalter und Nachfolger ernennen zu lassen. Ihr zweiter, erst 16 Jahre alter Sohn Wilhelm wurde dazu gewählt und begab sich alsbald in die Niederlande, wo er sofort nach seiner Ankunft von M. zu ihrem Statthalter ernannt wurde, aber auch den gemessenen Befehl bekam, sich genau an die Weisungen des von ihr bestellten Vormundschaftsrathes, dessen Präsident der alte Beaumont war, zu halten. Hätte M. diesen Rath mit den Repräsentanten der vornehmsten Städte verstärkt oder hätte sie die Vertreter der vornehmen von ihr bis jetzt fern gehaltenen Adelsgeschlechter in demselben Sitzung nehmen lassen, so wäre ihr und dem Lande viel Herzeleid und Jammer erspart geblieben. Zum Unglück starb der Kaiser bald nach ihrer Ankunft in München (11. Octbr. 1347) und von Karl IV., dem unversöhnlichen Feinde ihres Hauses war das Aergste zu erwarten. In Holland herrschte ungeheuere Verwirrung, zu einem Krieg gegen die aufrührerischen Friesen fehlte dem Statthalter das Geld, der Bischof von Utrecht verwüstete Holland mit Feuer und Schwert. Unter diesen Umständen hielt es M. am gerathensten, die gräfliche Würde niederzulegen und Wilhelm ohne irgend welchen Vorbehalt zum souveränen Landesherrn zu ernennen. Am 20. Januar 1349 unterzeichnete sie die Abdankungsurkunde, wogegen sich Wilhelm verpflichten mußte, ihr auf einmal als Abfindungssumme 15 000 und einen Jahresgehalt von 600 florentinischen Gulden auszuzahlen. Allein die Erwartung, daß dem Lande nunmehr die nöthige Ruhe zu Theil werden würde, ging nicht in Erfüllung, vielmehr prägten sich die Gegensätze schärfer als je aus. Während die bedeutendsten Städte dem neuen Grafen Wilhelm V. huldigten, erklärten die meisten Barone die Verzichtleistung für werthlos, so lange die Kaiserin sie nicht in eigener Person dazu auffordere. Wilhelm ging mit großer Willkür zu Werke, er war jetzt vollständig in den Händen der van Arkels, verschenkte mit unsinniger Verschwendung das Einkommen der Grafschaft an seine neuen Günstlinge, erweiterte die Privilegien der Städte und entsetzte die früheren Beamten ihrer Stellen. Die seiner Mutter ausgeworfene Summe konnte er nicht bezahlen und die noch zahlreichen Anhänger derselben behaupteten, daß dadurch der frühere Vertrag hinfällig geworden sei. Beide Parteien standen einander bis an die Zähne bewaffnet gegenüber, und als am 17. Mai 1350 einige Anhänger Margaretha's das Städtchen Naarden überfielen und niederbrannten, war die Loosung zu dem Kampfe gegeben, der mehr als 150 Jahre in Holland wüthete und unter dem Namen Hoek’scher und Kabeljau’scher Streit bekannt ist. M. widerrief ihre Abdankung, auf beiden Seiten organisirte sich ein fester Bund, und Mutter und Sohn standen sich nun als Feinde gegenüber. Ehe die Feindseligkeiten eröffnet wurden, kam aber noch eine momentane Versöhnung zu Stande, in Gertruidenburg legte Wilhelm seine gräfliche Würde nieder und entband seine Anhänger von dem ihm geschworenen Eid. Jetzt waren es aber letztere, welche die Verzichtleistung Wilhelms nicht anerkannten und es gelang ihnen auch, denselben wieder an ihre Spitze zu stellen. Margaretha's Sache stand verzweifelt und sie wandte sich in ihrer Rathlosigkeit an ihren Schwager Eduard III. Dieser war bereit, ihr zu helfen, ein Theil der englischen Flotte verband sich mit der ihrigen, sie wurde aber nach einem vorübergehenden Erfolge am 4. Juli 1351 bei Vlaardingen geschlagen und beinahe vollständig vernichtet. M. mußte nach Hennegau fliehen, während Wilhelm jetzt in unbestreitbarem Besitze von fast ganz Holland und Zeeland war. Endlich kam durch Vermittelung Eduards III., dessen Nichte Mathilde von Lancaster Wilhelm V. zur Frau bekam, eine endgültige Versöhnung zwischen Mutter und Sohn zu Stande (7. Decbr. 1354), Wilhelm bat um Verzeihung und erhielt dann wieder die gräfliche Würde von Holland und Zeeland feierlich übertragen. M. starb am 25. Juni 1356 in Quesnoy. — Das Urtheil über M. lautet sehr verschieden, je nachdem man sich auf den Hoek’schen oder Kabeljau’schen Standpunkt stellt; jedenfalls aber war sie eine durch Willensstärke und Unbeugsamkeit hervorragende Frau.

  • Author

    Wenzelburger.
  • Citation

    Wenzelburger, Theodor, "Margarethe" in: Allgemeine Deutsche Biographie 20 (1884), S. 317-319 unter Margaretha [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd121735362.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA