Lebensdaten
um 875 – 936
Sterbeort
Memleben/Unstrut
Beruf/Funktion
König des ostfränkisch-frühdeutschen Reichs ; Herzog von Sachsen
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11854831X | OGND | VIAF: 266868835
Namensvarianten
  • Heinrich I.
  • Heinrich I, King of Germany
  • Heinrich I, König von Deutschland
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Zitierweise

Heinrich I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11854831X.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Liudolfinger;
    V Otto ( 912), Hzg. v. Sachsen, S d. Gf. Liudolf ( 866) u. d. Oda ( 913);
    M Hathui (Hadwig, 903?), T d. Heinrich v. Babenberg ( 866 ?);
    Ov Brun ( 880), Herzog?;
    Tanten-v Hathumoda ( 874, s. ADB XI), Gerberga ( 896), Christine ( 919), Äbtissinnen v. Gandersheim; Tante Liutgard ( 885, Kg. Ludwig III. d. J., 882);
    Schw Oda ( 897 Kg. Zwentibold v. Lothringen, 900);
    - 1) (⚮) Hatheburg (Wwe), T d. Gf. Erwin v. Merseburg, 2) 909 Mathilde ( 968), T d. Gf. Dietrich a. d. Geschl. d. Hzg. Widukind ( n. 785);
    1 S aus 1) Thankmar ( 28.7.938), 3 S, 2 T aus 2) Kaiser Otto I. ( 973), Heinrich I. ( 955), Hzg. v. Bayern (s. NDB VIII), Brun ( 965), EB v. Köln (s. NDB II), Gerberga ( 968/69, s. NDB VI, 1] 928 Hzg. Giselbert v. Lothringen, 939, s. NDB VI, 2] 939 Kg. Ludwig IV. v. Frankreich, 954), Hadwig ( ca. 960/65, Hzg. Hugo v. Franzien, 956).

  • Biographie

    Das Urteil über den ersten deutschen König aus sächsischem Hause hat nicht nur die Familientradition der im Raum von Gandersheim begüterten Liudolfinger zu berücksichtigen, sondern auch H.s fränkische Ahnen, die er seiner Großmutter Oda sowie – mit dem Namen Heinrich – seiner babenbergischen Mutter verdankte. Die Ehe des Vaters stand im Zeichen einer liudolfingisch-babenbergischen Koalition gegen die Konradiner, die nach dem Sieg der Konradiner über ihre mainfränkischen Rivalen (906) zusammenbrach. Zuvor war H. vom Vater mit einem Feldzug gegen die Dalaminzier betraut worden. Der veränderten Konstellation nach 906 entsprach 909 die Eheschließung mit der im Stift Herford erzogenen Mathilde aus dem Geschlecht des Sachsenherzogs Widukind nach kirchlich sanktionierter Auflösung der 1. Ehe mit Hatheburg. Die Liudolfinger gewannen so den nördlichen Eckpfeiler der konradinischen Stellung im oberen Weserraum und damit die Voraussetzung zur Begründung eines gesamtsächsischen Dukats. Als Nachfolger des Vaters im Herzogtum (912) brach H. mit der bisherigen Loyalität gegenüber König Konrad I. und EB Hatto von Mainz. Er okkupierte Mainzer Güter rechts der Weser bis Nörten und in Thüringen und setzte sich bis 915 gegen Eberhard, den Bruder des Königs, im Weserbergland, in Corvey und auf der Eresburg durch. Im Gegenstoß gelangte Konrad I. bis zur Pfalz Grona (bei Göttingen), wo es zu einem konradinisch-liudolfingischen Ausgleich als Grundlage der späteren Thronfolgeregelung kam.

    Nach dem Ableben Konrads I. wurde H. 919 tatsächlich mit konradinischer Unterstützung zu Fritzlar von Franken und Sachsen auf Vorschlag Eberhards, der zugleich mit Berufung auf eine letztwillige Weisung seines Bruders den Thronverzicht aussprach, gewählt. H. lehnte allerdings die von EB Heriger von|Mainz angebotene Salbung und Krönung ab. Gemeinsam mit einem anderen Teil der Franken erhoben die Bayern im gleichen Jahr (vorher oder nachher?) wahrscheinlich zu Forchheim den Bayernherzog Arnulf zum König in regno Teutonicorum und somit ebenfalls zum Nachfolger Konrads I. Als Motiv für die Ablehnung der kirchlichen Herrscherweihe kommt neben den territorial-politischen Differenzen zwischen H. und der Mainzer Kirche auch ein grundsätzlicher Vorbehalt in Betracht. In diesem Zusammenhang ist auch der Einschnitt, den H.s Herrschaftsantritt in der Geschichte von Kanzlei und Hofkapelle bildet, von Bedeutung.

    H.s Versuch, seine Anerkennung in Schwaben, dessen Herzog Burchard, durch Abwehrkämpfe gegen König Rudolf II. von Hochburgund in Anspruch genommen, beiden Wahlen ferngeblieben war, und in Bayern durch kriegerische Aktionen zu erzwingen, führte zu Kompromißlösungen, die den süddeutschen Herzögen weitgehende Autonomie und vor allem die Herrschaft über die Kirche beließen. Arnulf von Bayern verzichtete zwar auf den Königstitel, wahrte jedoch die einem karolingischen Teilkönig vergleichbare Stellung. Sie ist derjenigen Lotharingiens im westfränkischen Reich Karls des Einfältigen zur Seite zu stellen, wo 920 Giselbert zum princeps (König?), wahrscheinlich mit Unterstützung H.s, erhoben wurde. H. hat jedenfalls damals im Streit um die Besetzung des Bistums Lüttich gegen Karl zu Gunsten Giselberts interveniert. Mit Karl, der sich inzwischen in Lothringen wieder durchgesetzt hatte, gelangte H. im Bonner Vertrag vom 7.11.921 zu einem Ausgleich durch Abschluß einer rechtsförmlichen amicitia bei gegenseitiger Anerkennung der Könige als rex Francorum occidentalium und rex orientalis. Damit erkannte zwar H. die Rheingrenze an, der legitime Karolinger jedoch zugleich das Königtum des Sachsen, wenn auch nicht als ein fränkisches. Zu den Folgen gehörte die Revision der Lütticher Frage zu Gunsten des karolingischen Kandidaten mit Unterstützung Kaiser Berengars und Papst Johanns X. Schon 923 optierte H. für den französischen Gegenkönig Robert und gewann gegenüber dessen Nachfolger Rudolf vor allem in Niederlothringen um so leichter an Boden, als die politischen Ziele dieses Königs durch das westfränkische Burgund, sein vormaliges Herzogtum, geprägt waren. So konnte H. in das Gebiet zwischen Rhein und Mosel einrücken. Nach wechselnden Kämpfen begünstigte eine schwere innere Krise des westfränkischen Königtums den Anschluß ganz Lothringens an H.s Reich (925). Das ehemalige regnum Lotharii, die Heimat der Karolinger, mit Aachen, der Hauptpfalz Karls des Großen, war mit dem einstigen ostfränkischen Reiche wieder vereinigt, und diesem wurden neben bedeutendem materiellen Gewinn auch Träger und Stätten karolingischer Traditionen zugeführt. Das Amt des Herzogs von Lothringen erhielt Konrads I. Bruder Eberhard.

    Gegen die Ungarn, die seit der Jahrhundertwende das sich auflösende Frankenreich heimsuchten, sicherte H. wie schon vor ihm Berengar I. von Italien und Arnulf von Bayern sein Reich nach Gefangennahme eines hochgestellten ungarischen Führers 926 durch einen 9jährigen Waffenstillstand sowie durch eine im gleichen Jahr beim Reichstag zu Worms für das ganze Reich erlassene Ordnung zur Errichtung von Fluchtburgen. Ältere karolingische Einzelmaßnahmen gegen die Normannen, bayerische und italienische gegen die Ungarn sowie das fränkische System der Burgwerksordnung dürften dabei von Einfluß gewesen sein. Als systematische und umfassende Maßnahme der Zentralgewalt nimmt H.s Burgenordnung jedoch eine Sonderstellung ein. Die Aufstellung einer gepanzerten Reitertruppe trat ergänzend hinzu. Der Waffenstillstand wurde bereits 3 Jahre vor seinem Ablauf auf dem Erfurter Reichstag 932 gekündigt. Dies löste einen bewaffneten Konflikt aus, der mit H.s Sieg an der Unstrut am 15.3.933 endete. Wie schon bei der Burgenordnung haben auch hier alle deutschen Stämme mitgewirkt, so daß H.s Kriegserfolg, der das Reich und die christlichen Nachbarländer nachhaltig entlastete, die Anerkennung seines Königtums durch alle deutschen Stämme bezeugt und als Markstein auf dem Wege zur Bildung eines überstammlichen deutschen Gemeinschaftsbewußtseins gelten kann.

    In H.s Ostpolitik gegenüber den Elbslawen und den Böhmen überwiegt mit der Einnahme der Brennaburg (Brandenburg) im Lande der Heveller sowie der Dalaminzier-Burg Gana, mit der Gründung der Burg Meißen sowie mit dem von Arnulf von Bayern unterstützten Böhmenfeldzug, der bis nach Prag und zur Unterwerfung des Böhmenherrschers Wenzel führte (929), das kriegerische Moment das der Mission, für die in diesem Bereich allenfalls das nach Corvey weisende Prager Vitus-Patrozinium einen Hinweis bietet. Nach dem Ungarnsieg kam es allerdings im Anschluß an den siegreichen Dänenfeldzug und die Unterwerfung des dänischen Unterkönigs Chnuba, des Herrn von Haithabu, zu dessen Taufe und zu einer Missionsreise des EB Unni von Hamburg-|Bremen, die sich auf den Spuren Anskars nach Dänemark und Schweden (Birka) erstreckte.

    Seine Stellung in Lothringen und vor allem in Oberlothringen vermochte H. im Schatten innerfranzösischer Thronkämpfe zwischen König Rudolf und Graf Heribert von Vermandois weiter zu festigen. Der ihm vom lothringischen Episkopat gewährten Unterstützung entsprach H. mit der Übertragung weltlicher Herrschaftsbefugnisse an diesen nach westfränkischem Vorbild. Für die Sicherung Niederlothringens bedeutete der 928 in Aachen und Maastricht bewirkte Ausgleich zwischen EB Ruotger von Trier und dem im Maasgebiet (Chèvremont) mächtigen Giselbert, dem dessen Ehe mit H.s Tochter Gerberga und die Anerkennung als Herzog folgten, eine weitere Festigung der deutschen Herrschaft namentlich im Gebiet zwischen Maas und Schelde.

    Anders als gegenüber den sonstigen Nachbarn des Reichs lag die Außenpolitik gegenüber Burgund und Italien zunächst weniger in der Hand des Königs als in der der süddeutschen Stammesherzöge. 922-26 vermochte König Rudolf II. von Burgund im Bunde mit Herzog Burchard von Schwaben als Rivale Kaiser Berengars in Italien aufzutreten, ohne sich nach dessen Ermordung (924) durchsetzen zu können. Der Tod Burchards vor Novara beim schwäbisch-burgundischen Feldzug von 926 besiegelte vielmehr den Zusammenbruch der hochburgundischen Italienpolitik, die vom italienischen Königtum Hugos von der Provence abgelöst wurde. Der schwäbischen Italienpolitik ist in der anschließenden Phase eine bayerische zur Seite zu stellen, die im Italienzug Herzog Arnulfs und seines Sohnes Eberhard (933/34) gipfelte und zugleich scheiterte. Auch als Äußerungen süddeutscher Stammesautonomie brauchen diese Aktionen mit H.s politischen Absichten am allerwenigsten nach 926 und vollends nach 933 im Widerspruch gestanden zu haben.

    H.s eigene Beziehungen zu Burgund werden durch seine Begegnungen mit dessen König Rudolf II. beim Wormser Reichstag von 926 und beim Dreikönigstreffen zu Ivois am Chiers 935, an dem als dritter Partner König Rudolf von Frankreich teilnahm, markiert. Bei einer von ihnen kam es zur Kommendation des Burgunderkönigs gegenüber H. unter Überreichung der heiligen Lanze, die Rudolf 922 von italienischen Großen mit der Einladung zur Übernahme der italienischen Königswürde erhalten hatte. H.s Gegenleistung bestand in der Anerkennung der burgundischen Herrschaft zwischen Jura und Reuß einschließlich Basels. Die heilige Lanze galt als siegesmächtiger Träger einer Nagel- Reliquie vom Kreuze Christi und vielleicht schon damals als Lanze des heiligen Mauritius, des im burgundischen Königskloster Saint-Maurice d'Agaune verehrten Führers der thebäischen Legion. Für die Spätdatierung des „Lanzenhandels“ (935) würde es sprechen, wenn die Lanze Rudolfs II. Anspruch auf Italien verkörperte, den er förmlich erst 932/33 zu Gunsten König Hugos gegen niederburgundische Gebietsabtretungen aufgegeben hat. Doch auch ohne dies bildet das Dreikönigstreffen von 935, das zu einer amicitia der Teilnehmer führte, in H.s West- und Südwestpolitik den Höhepunkt.

    Vorsorge für die Zukunft seines Hauses und Reichs traf H. beim Quedlinburger Hoftag von 929 mit einer Hausordnung, die bereits die Thronfolge seines Sohnes Otto vorgesehen haben dürfte. Dafür spricht auch dessen alsbaldige Eheschließung mit der angelsächsischen Königstochter Edgith. Im Frühjahr 936 sicherte H., bereits erkrankt, auf einer Reichsversammlung zu Erfurt nochmals Ottos Nachfolge.

    In seiner Bedeutung für die Bildung des deutschen Volkes und Reiches im Rahmen der sich formierenden nachkarolingischen Völker und Nationalen Europas wird H.s Königtum am hellsten durch die Aachener Wahl seines Nachfolgers beleuchtet, an der alle deutschen Stämme teilnahmen und durch die mit der von H. vorgesehenen Nachfolgeregelung die Prinzipien der Individualsukzession und Unteilbarkeit des Reichs bekräftigt wurden. H.s politische Ziele und Aktionen gehen jedoch über den Bereich der deutschen Stämme an allen seinen Grenzen hinaus und knüpfen darin an die ostfränkischen Karolinger, vor allem an Kaiser Arnulf an. Die unverkennbaren hegemonialen Tendenzen machen es unwahrscheinlich, daß Italien als einziges Nachbarland unberücksichtigt geblieben wäre. Die umstrittene Nachricht Widukinds, H. habe vor seinem Tode einen Romzug geplant, meint jedenfalls keine bloße Wallfahrt und steht mit H.s sonstigen karolingischen Tendenzen im Einklang, die er als Nichtkarolinger besonders zu betonen Anlaß haben konnte und tatsächlich fortschreitend – auch mit der Wiedereinrichtung von Kanzlei und Hofkapelle – betont hat. Der Erwerb der heiligen Lanze kann, wenn sie 935 übergeben wurde, angesichts ihrer italienischen Herkunft ebenfalls in diesen Zusammenhang gehören.

  • Literatur

    ADB XI;
    Les ann. de Flodoard, ed. Ph. Lauer, Paris 1905;
    Liudprandi Antapodosis, ed. J. Bekker, in: MGH SS rer. Germ. 41, 1915;
    Die Sachsengesch. d. Widukind v. Korvei, ed. P. Hirsch u. H.-E. Lohmann, ebd. 60, 1935;
    Regg. Imp. II, 1;
    Jbb. d. Dt. Gesch., Heinrich I.;
    H. Heimpel, Bemerkungen z. Gesch. Kg. H.s I., in: Berr. üb. d. Verhh. d. sächs. Ak. d. Wiss. Leipzig, Phil.-hist. Kl., 88, H. 4, 1936;
    C. Erdmann, Der ungesalbte König, in: DA 2, 1938;
    ders., Btrr. z. Gesch. H.s I., in: Sachsen u. Anhalt 16, 1940, u. 17, 1941/43;
    A. Duch, H. d. Finkler, Gesch. e. Beinamens, in: Archiv f. Kulturgesch. 34, 1952, S. 194-205;
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    Die Entstehung d. dt. Reiches, hrsg. v. H. Kämpf, in: Wege d. Forschung 1, 1956;
    H. Zimmermann, Der Streit um d. Lütticher Bistum v. J. 920/21, in: MIÖG 65, 1957;
    H. Beumann, Das Za. d. Ottonen, in: Dt. Gesch. im Überblick, hrsg. v. P. Rassow, ²1962 (L);
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    W. Schlesinger, Die Grundlegung d. dt. Einheit im frühen MA, in: W. Schlesinger, Btrr. z. dt. Vfg.gesch. I, 1963;
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    K.-U. Jäschke, Königskanzlei u. imperiales Königtum im 10. Jh., in: HJb. 84, 1964;
    W. Metz, Die Abstammung Kg. H.s I., ebd.;
    K. Schmid, Die Thronfolge Ottos d. Gr., in: ZSRGG 81, 1964;
    H. Jankuhn, „Heinrichsburgen“ u. Königspfalzen, in: Dt. Künigspfalzen II, = Veröff. d. Max-Planck-Inst. f. Gesch. XI, 2, 1965;
    J. Fleckenstein, Die Hofkapelle d. dt. Könige 2, Die Hofkapelle im Rahmen d. otton.-sal. Reichskirche, 1966.

  • Autor/in

    Helmut Beumann
  • Zitierweise

    Beumann, Helmut, "Heinrich I." in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 307-310 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11854831X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinrich I., Deutscher König von 919—936, der erste aus sächsischem Stamm. Wahrscheinlich ein Nachkomme Bruns, der in den Kämpfen gegen Karl d. Gr. als einer der Führer des Volks genannt wird, einer Familie angehörig, die sich bald den siegreichen Franken und dem Christenthum angeschlossen hat, ein Enkel Liudolfs, der unter Ludwig dem Deutschen mit großen Besitzungen in allen Theilen Sachsens hohe Aemter verband, seine Tochter Liutgard dem Sohn des Königs vermählte, seine Hingebung an die Kirche durch Gründung und Dotirung des Klosters Gandersheim bethätigte; ein Sohn Otto's, der eine herzogliche Stellung in Sachsen einnahm und seine Macht auch über einen Theil von Thüringen und Hessen ausdehnte, wo er mehrere Grafschaften inne hatte, das Kloster Hersfeld unter seine Gewalt brachte, dem nach dem Tode des letzten Deutschen Karolingers, Ludwig des Kindes, die Krone angetragen war, wuchs H., der von drei Söhnen aus der Verbindung Otto's mit Haduwig allein den Vater überlebte, zu bedeutenden Ansprüchen heran. Aber unter mannigfach schwierigen Verhältnissen. Geboren um das Jahr 876, erlebte H. als Kind die|schwere Niederlage seines Oheim Brun gegen die Dänen (880), welche diesem, zwei Bischöfen und elf Grafen das Leben kostete, dem Vater die Nachfolge in der Führung des sächsischen Stammes verschaffte; als junger Mann kämpfte er gegen die Dalemincier, eine der slavischen Völkerschaften, gegen die im Osten wie gegen die Dänen im Norden dem sächsischen Herzog die Grenzhut oblag; war dann Zeuge der verheerenden Einfälle der Ungarn, die nach König Arnulf's Tod unter dem schwachen Regiment Ludwig des Kindes Deutschland heimsuchten, im J. 906 bis nach Sachsen kamen und auch hier das Land verwüsteten. Als der Vater im J. 912 starb, trat H. in seine Stellung ein, hatte sie aber in heftigen Kämpfen gegen den Franken Konrad zu vertheidigen, der mit Zustimmung Otto's durch den Einfluß besonders der hohen Geistlichkeit zur Herrschaft berufen war, und der dann noch einmal den Versuch machte, in dem Sinn der Karolingischen Verfassung die an der Spitze der einzelnen deutschen Stämme emporkommenden herzoglichen Gewalten daniederzuhalten, im Interesse des Mainzer Erzbischofs die Gewalt des sächsischen Herzogs zunächst in Thüringen zu beseitigen. Eberhard, Konrad's Bruder, ward, da er gegen die alte sächsische Feste Eresburg an der Diemel heranzog, geschlagen; der König selbst belagerte H. vergebens in der Burg Grone. Konrad ist auch sonst der Schwierigkeiten, die ihn umgaben, nicht Herr geworden: Lothringen hatte sich von dem deutschen Reiche getrennt und dem westfränkischen angeschlossen; in Alemannien und Baiern behaupteten sich die Herzoge im Kampf mit der Geistlichkeit und dem König, die Ungarn setzten ihre verwüstenden Einfälle fort. Da hat Konrad, der keine Söhne hatte, als er auf dem Krankenbette lag, den früheren Gegner, den siegreichen Herzog der Sachsen, zum Nachfolger ausersehen. Durch die Erhebung Arnulf's war das deutsche Land von den übrigen Theilen des fränkischen Reichs getrennt, zugleich der staatliche Zusammenhang der Stämme befestigt; auch die Kämpfe der letzten Zeit sind — von Lothringen abgesehen — nicht unmittelbar der Einheit des Reichs feindlich gewesen; diese beruhte vornehmlich auf der Verbindung der Franken, mit denen die süddeutschen Stämme schon lange unter Einer Herrschaft vereinigt waren, und der erst so viel später dem fränkischen Reich eingefügten und in kräftiger Selbständigkeit sich behauptenden Sachsen. Hatte früher das dort stark ausgebildete Erbrecht des regierenden Hauses zu Theilungen geführt, die dem Bestand eines Deutschen Reiches Gefahr brachten, so ist nach der Erhebung Arnulf's, der aus nicht rechtmäßiger Ehe stammte und kein wahres Erbrecht hatte, auch selbst nur Einen ehelichen Sohn hinterließ, daran nicht mehr gedacht; das Recht der Wahl, das im germanischen Königthum allezeit neben dem Anspruch des Geschlechts gegolten, trat in den Vordergrund und ist nach dem Tode Ludwig des Kindes ohne Rücksicht auf die Karolinger im Westreiche geübt. Auch auf Verwandtschaft mit früheren Königen ward gesehen; vor allem aber gaben Macht und persönliches Ansehn den Ausschlag. Und diese sprachen für den sächsischen Herzog. Der Bruder Konrad's überbrachte H. die Reichsinsignien, auf deren Besitz allezeit großer Werth gelegt ist. Daß er ihn beim Vogelfang getroffen, ist spätere Sage, der daher entlehnte Beiname des Vogelers oder Finklers nicht vor dem 12. Jahrhundert nachzuweisen und für Heinrichs Persönlichkeit oder Wirksamkeit in keiner Weise bezeichnend. Zur feierlichen Wahl vereinigten sich die Großen Frankens und Sachsens und die Anhänger, welche das Königthum überall in der Geistlichkeit gehabt, zu Fritzlar auf fränkisch-hessischem Boden, nahe der sächsischen Grenze: hier fand, so weit sich ermitteln läßt, im Mai des Jahres 919 die Erhebung und Anerkennung des neuen Königs statt; eine kirchliche Salbung und Krönung, wie sie in der letzten Zeit namentlich dann üblich geworden, wenn ein Fürst ohne erbliches Recht zur Herrschaft berufen, lehnte H. ab, ohne Zweifel um den Schein zu|vermeiden, daß er sein Königthum der Geistlichkeit verdanke, die damals überall den größten Einfluß auch in staatlichen Angelegenheiten zu gewinnen suchte. Nicht feindlich trat H. ihr entgegen: er und sein Haus haben ihr manche Gunst zu Theil werden lassen. Aber er entzog sich ihrer Leitung; in dem Conflict mit den weltlichen Gewalten nahm er nicht ihre Partei. Es galt den inneren Kämpfen, die den äußeren Feinden das Uebergewicht gegeben, ein Ende zu machen, das Reich wieder zu einigen und zu befrieden. H. erreichte es, indem er den Kampf gegen die herzoglichen Gewalten aufgab, wie in Franken den Bruder Konrad's Eberhard, so jetzt auch Burchard in Alemannien, Arnulf in Baiern anerkannte, diesem dabei noch besonders ein Recht auch zur Besetzung der Bisthümer des Landes einräumte. Das Verhältniß, welches jetzt begründet ward, war so, daß der Herzog eine allgemein leitende, mit Heerbefehl und oberer Gerichtsbarkeit verbundene Gewalt in dem Umfang seines Stammgebietes übte, aber Heerfolge leistete, die allgemeinen Reichsversammlungen besuchte, der König auch altes Krongut im Lande behielt, und, abgesehen von Baiern, in unmittelbarer Verbindung mit der hohen Geistlichkeit, den Bischöfen und Vorstehern der königlichen Abteien, die er einsetzte oder bestätigte, blieb. Auf ähnlichen Grundlagen ist etwas später die Verbindung Lothringens, d. h. allen Landes am linken Ufer des Rheins von den Mündungen desselben bis gegen die Vogesen, mit dem Deutschen Reiche wiederhergestellt worden. Während der Westfranke Karl, den man den Einfältigen genannt hat, in den ersten Jahren Heinrich's den Versuch machte, auch des Elsasses und der Gebiete am Mittelrhein sich zu bemächtigen, dann in einem Frieden zu Bonn 921 wenigstens Lothringen behauptete, wo jetzt auch ein Herzog aus dem Geschlecht der Hennegauer Grafen, Giselbrecht, an der Spitze stand, hat er bald darauf, bedrängt von den Großen seines Landes und im Kampf mit Gegenkönigen, H. hier die Herrschaft überlassen müssen: der östliche Theil mit den Erzbisthümern Köln und Trier unterwarf sich 923, zwei Jahre später auch der Westen; Giselbrecht ward als Herzog anerkannt, mit einer Tochter Heinrichs vermählt. Seitdem ist Lothringen mit dem alten Kaisersitz Aachen ein fest verbundener Theil des Deutschen Reiches geblieben, wenn auch in Erinnerung der Selbständigkeit, die es eine Zeit lang gehabt, mitunter als besondere Herrschaft betrachtet, auch von den französischen Königen aus Karolingischem Geschlecht, das hier seine Heimath hatte, noch wiederholt in Anspruch genommen, doch sechs Jahrhunderte lang ungeschmälert behauptet. Durch geschickte Benutzung der Verhältnisse, Festigkeit und Mäßigung zugleich, hat H. so den Bestand des Reiches gesichert, nicht freilich, wie mitunter gesagt, dasselbe zuerst begründet, aber es befestigt und ihm eine neue Ordnung gegeben. Die Gegensätze, die durch die deutsche Geschichte sich hindurchziehen, eines Strebens nach Einheit der Nation und nach Selbständigkeit der einzelnen Glieder, waren zu einem gewissen Ausgleich gebracht. Das deutsche Königthum umfaßte wieder alle deutschen Stämme mit Ausschluß nur kleiner Theile in Flandern und im östlichen Burgund, das damals sich bis gegen die Reuß erstreckte; es griff anderswo noch über die nationalen Grenzen hinaus. Aber starke territoriale Gewalten standen unter ihm, und es galt diese zusammenzuhalten, das königliche Ansehn über alle zu behaupten. Die Kraft dazu gab H. seine Stellung in Sachsen und Thüringen, wo er unmittelbar die Herrschaft führte, sich regelmäßig auf den eigenen Gütern oder alten Pfalzen aufhielt, wo er zugleich die Aufforderung hatte, aber auch die Kraft gewann, dem Deutschen Reich das Uebergewicht über Slaven und Dänen wieder zu verschaffen. Die slavischen Völkerschaften von den Böhmen bis zu den Ukern sind in wiederholten Kämpfen unterworfen, dort ein nun christlicher Herzog zur Anerkennung der Oberhoheit gebracht, anderswo durch Einnahme fester Plätze, wie Brandenburgs, der Widerstand gebrochen, die Tributpflichtigkeit, welche Karl d. Gr. begründet, wiederhergestellt, einzeln auf slavischem Boden der deutschen Herrschaft in befestigten Orten, wie Meißen, ein Stützpunkt gegeben. Später zog der König gegen die Dänen, die seit der Niederlage Bruns sich, wie es scheint, das nordalbingische Land theilweise unterworfen, außerdem die friesischen Küsten mit ihren Schiffen heimgesucht hatten: die Grenze des Reichs an der Schlei ward wieder gewonnen, das Land bis zur Eider unter besondere militärische Obhut gestellt. Noch gefeierter ist der Sieg, den H. über die Ungarn davontrug, nachdem Jahrzehnte lang diese fast ungehemmt ihre Plünderungszüge über Deutschland und bis nach Frankreich und Italien hin ergossen hatten. Auch H. hatte nicht gleich anfangs sich ihnen gewachsen gefühlt, bei einem neuen Einfall seine Zuflucht in einem befestigten Platze suchen müssen, einen längeren Stillstand nur durch jährliche Geschenke, d. h. durch Tribut, erkaufen können, und auch damit nur Sachsen geschützt. Er benutzte dann aber die Zeit des Friedens, um die Wehrkraft des Landes zu stärken: die alte Pflicht des allgemeinen Aufgebots ward eingeschärft, der Ausbildung einer Reiterei, welche den auf leichten Rossen einherstürmenden Schaaren der Ungarn Widerstand leisten konnte, eine besondere Sorgfalt zugewandt, außerdem die Befestigung größerer Wohnplätze in weiterem Umfang angeordnet. Als dann nach Ablauf des Stillstandes ein Heer der Ungarn eine solche Burg belagerte, in welcher eine Schwester des Königs mit ihrem Gatten Wido sich aufhielt, zog der König mit der Streitmacht heran, die er gesammelt hatte. Bei einem Orte Riede, vielleicht Riedburg in der Nähe von Artern an der Unstrut, kam es am 15. März 933 zum Zusammenstoß: die Ungarn hielten dem wohlgerüsteten Heere gegenüber nicht Stand und suchten Rettung in der Flucht. Ein anderer Heerhaufe, der weiter westlich gezogen, ist vorher geschlagen und zersprengt. Zum ersten Male seit längerer Zeit sind die Deutschen wieder in offenem Felde den gefürchteten Feinden entgegengetreten: so erfüllte der Ruf dieses Sieges, den auch ein Bild in der Pfalz Merseburg verherrlichte, das Abendland; spätere Dichtung aber hat ihn noch willkürlich ausgeschmückt. Auch sonst haben Sage oder falsche Deutung manches auf Heinrichs Namen gehäuft, was ihm in der Weise nicht zukommt. Reine Erfindung ist es, wenn man ihm die Einführung der Turniere zuschrieb. Weiter verbreitet ist der Ruf, ein Städtegründer gewesen zu sein, eben dieser aber von anderer Seite auch entschieden angefochten. In der That haben wol die Befestigung größerer Ortschaften und die damit verbundene Anordnung, daß hier Dienstmannen angesiedelt, Vorräthe eingesammelt, Versammlungen und festliche Zusammenkünfte, vielleicht besonders genossenschaftliche Verbindungen oder Gilden, abgehalten werden sollten, städtischem Zusammenleben, an das man in Sachsen noch weniger als in den anderen Provinzen gewöhnt war, Vorschub geleistet. Solche Anlagen waren auch nicht blos auf Sachsen beschränkt; auch anderswo, wie in Hersfeld, werden sie erwähnt. Erhielt der Ort dann einen eigenen Vorsteher, oder ward der alte Ortsvorsteher mit militärischer Gewalt ausgestattet, so verbanden sich damit nach den Gewohnheiten des Deutschen Lebens leicht andere Befugnisse, und eine solche befestigte Wohnstätte oder Stadt sonderte sich von dem umliegenden Gau. Immer aber war der Zweck der Vertheidigung eine Hauptsache, und dafür kamen vornehmlich die Anlagen an der Grenze und auf erobertem Boden in Betracht; in Merseburg war eine besondere kriegerische Mannschaft angesiedelt. Die Grafen, denen die Grenzvertheidigung oblag, hatten in diesen Festen ihren Sitz. Mehrere Gaue wurden auch, um ihnen eine stärkere Macht zu geben, in Einer Hand vereinigt, einzelne Männer im Anschluß an die Karolingische Institution der Königsboten als Stellvertreter (Legaten) des Königs mit besonderen Gewalten ausgerüstet; zu einer Herstellung förmlicher Marken und der Einsetzung eigentlicher|Markgrafen ist es aber, vielleicht mit Ausnahme dort im Norden gegen die Dänen, nicht gekommen. — Die Kunde von Heinrich's Regierung ist eine mangelhafte; nur der Sachse Widukind hat ein Menschenalter später unter dem Eindruck von Otto I. glänzender Herrschaft etwas eingehender von ihr berichtet: er faßt H. wesentlich als sächsischen Fürsten, und wenig reicht sein Blick über die Heimath hinaus. Nur vereinzelte Nachrichten bei dem Italiener Liudprand, dem Franzosen Flodoard, treten ergänzend hinzu. Sie zeigen, daß der Deutsche König auch die universale Stellung, welche Arnulf gehabt, festzuhalten oder herzustellen gedachte: mit den Königen Frankreichs und Burgunds knüpfte er nähere Verbindungen an; einer der beiden erschien auf deutschem Boden, am Hoflager zu Worms; Rudolf von Burgund überließ ihm die heilige Lanze, die seitdem zu den Reichsinsignien gehörte; in England suchte H. dem ältesten Sohne die Gemahlin; von Hugo von Italien ward er durch Gesandte und Geschenke geehrt; und Widukind bezeugt, daß der König beabsichtigte, über die Alpen nach Rom zu ziehen, wie es Arnulf gethan und der Sohn wieder that, woran aber H. durch Krankheit und Tod gehindert worden ist. Nur die Herzoge Alemanniens und Baierns haben bei seinen Lebzeiten selbständig in verschiedenem Anlaß in die italienischen Verhältnisse eingegriffen. Von einer Verbindung Heinrich's mit dem römischen Bischof ist keine Kunde erhalten; an Synoden, die auf deutschem Boden, zu Koblenz und Erfurt in diesen Jahren abgehalten, hat kein Vertreter desselben theilgenommen. Dagegen hat der König sich hier auch mit kirchlichen Angelegenheiten beschäftigt. Eine neue geistliche Stiftung ward zu Quedlinburg in Aussicht genommen, das zum Witthum der Königin Mathilde gehörte, die durch ihren christlichen Wandel und fromme Werke im Volk und in der Kirche hohe Verehrung genoß. Sie stammte aus dem Geschlecht des Sachsenfürsten Widukind, Tochter eines westfälischen Grafen Thiederich, erzogen bei der Großmutter im Kloster Hervord. H. hat sich mit ihr noch bei Lebzeiten des Vaters vermählt, nachdem eine frühere Verbindung mit der Tochter eines Grafen Erwin, die die Kirche nicht als rechtmäßige Gemahlin anerkannte, da sie vorher den Schleier genommen hatte, gelöst war. Ein Sohn derselben galt nicht als ebenbürtig. Mathilde gebar ihm fünf Kinder, zwei Töchter, Gerberga, dem Herzog von Lothringen und später dem französischen König, Hadewig, dem mächtigen Herzog Hugo, der zu Paris seinen Sitz hatte, vermählt, drei Söhne, Otto, der dem Vater nachfolgte, Heinrich, später Herzog von Baiern, und Brun, der dem geistlichen Stande bestimmt und als Erzbischof von Köln eine der festesten Stützen des Bruders ward, hochverdient auch um Förderung wissenschaftlicher Studien. H. sind diese fremd geblieben; aber auf dem Grund, den er gelegt, konnten unter seinen Nachfolgern auch wieder die Beschäftigungen des Friedens gedeihen. Er selber sorgte für Recht und Sicherheit, handhabte sein Regiment mit Kraft, aber auch mit Weisheit und Milde. Hochgefeiert von den Sachsen, die es mit Stolz empfanden, daß die Herrschaft von ihren Besiegern, den Franken, auf sie übergegangen, in gutem Einvernehmen mit allen Gewalten des Reichs, geehrt von den christlichen Königen der Nachbarlande, siegreich über die heidnischen Feinde des Ostens und Nordens, stand H. da, als der Tod ihn ereilte, noch ehe er das 60. Jahr vollendet. Von einem wiederholten Schlaganfall betroffen, starb er am 2. Juli 936 zu Memleben, von wo die Leiche nach der Peterskirche zu Quedlinburg, das er sich zur Ruhestätte ersehen, gebracht ward. Mehr als 30 Jahre hat ihn die Gemahlin überlebt, während dieser neue schwere Kämpfe im Reich, aber auch die größten Erfolge des Sohnes gesehen. Großartiger, gewaltiger, glänzender war die Herrschaft Otto's I., noch mächtiger, vielleicht auch einheitlicher unter ihm das Deutsche Königthum, dazu verbunden mit der höchsten Würde der Christenheit, dem Römischen Kaiserthum. Aber den|Grund zu alledem hat H. gelegt. „Er hinterließ", sagt Widukind, „dem Sohn ein mächtiges und weites Reich, das er nicht ererbt, sondern der eigenen Kraft und der Gnade Gottes verdankte“. „Er war“, fügt derselbe hinzu, „der mächtigste unter den Herrschern Europa's und — was das größere Lob ist — keinem nachstehend an allen Eigenschaften des Körpers und des Geistes“.

    • Literatur

      Kritische Feststellung der Thatsachen geben die Jahrbücher des Deutschen Reiches unter K. Heinrich I. (Berl. 1863).

  • Autor/in

    Waitz.
  • Zitierweise

    Waitz, Georg, "Heinrich I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 371-376 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11854831X.html#adbcontent

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