Lebensdaten
1735 oder 1734 – 1810
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
Kaufmann
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 135655927 | OGND | VIAF: 40596302
Namensvarianten
  • Bühring, Diederich Ernst
  • Bühring, Diederich Ernst

Orte

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Zitierweise

Bühring, Diederich Ernst, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd135655927.html [26.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Justus Ernst ( 1775), Offizier beim bremischen Stadtmilitär;
    M Ernesta Christina Juliana Kelpen;
    1) vor 1758 Maria Elisabeth, T des Henrik Fogh, Glashändler und Bürger in Amsterdam, 2) vor 1765 Joh. Magd. Billich, 3) 1776 Henr. Sophie, T des Bremer Arztes Gottfried Melm, 4) 1809 Kunigunde Aug., verwitwete Helmcke, T des Bremer Chirurgen Hencke;
    3 S aus 2), u. a. Justus Ernst ( 1842), führte die väterliche Fabrik bis 1835 weiter;
    2 T aus 3).

  • Biographie

    Nach kaufmännischer Lehrzeit in Bremen siedelte B. nach Amsterdam über, wo er 1758 als „Commissionair“ das Bürgerrecht erwarb. Dort scheint sich B. hauptsächlich mit Wechselgeschäften befaßt zu haben. Als 1763 die große nordeuropäische Wirtschaftskrise das Amsterdamer Geld- und Wechselgeschäft zeitweise zum Erliegen brachte, hat er sich ganz auf den Holzhandel geworfen. Er hat damals dem preußischen König ein Projekt über den „auswärtigen Holzhandel“ eingereicht. 1765 erwarb er die Blei-, Schrot- und Bleiweißfabrik des Kommerzienrats Zacharias Schneider in Berlin. Unter B.s erfolgreicher Führung nahm sie großen Aufschwung, der sich an der Vermehrung der Arbeitskräfte ablesen läßt (Zahl der Beschäftigten 1782: 50, 1802: 90). Neben seiner industriellen Tätigkeit hat B. auch Holzhandel und Getreidegeschäfte größeren Ausmaßes, vor allem mit Polen, betrieben. Er ist daher ein gutes Beispiel für die Vielseitigkeit des Berliner Unternehmertums im Zeitalter des Merkantilismus. Seine historische Bedeutung beruht aber vor allem auf dem Plan einer Hypothekenbank, den er 1767 Friedrich dem Großen vorlegte. Auf Grund dieses Projekts wurden die landschaftlichen Kreditinstitute in Preußen errichtet - zuerst 1769 das der Schlesischen Landschaft. B. hat erst 1809 das Berliner Bürgerrecht erworben.

  • Literatur

    ADB III (L);
    E. Wegener, D. E. B. u. sein Plan einer Generallandschaftskasse, 1918;
    H. Radiel-P. Wallich, Berliner Großkaufleute u. Kapitalisten II, Die Zeit d. Merkantilismus 1648-1806, 1938.

  • Autor/in

    Stephan Skalweit
  • Zitierweise

    Skalweit, Stephan, "Bühring, Diederich Ernst" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 727 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd135655927.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Bühring, geb. 1734, in Berlin 23. Jan. 1810. In Holland gebildet, nachher Kaufmann und Bleiweißfabrikant in Berlin, hat er sich durch seine Erfindung des staatlichen Pfandleihsystems in Preußen ein außerordentliches Verdienst erworben. Durch den verderblichen siebenjährigen Krieg war der gesammte grundbesitzende Adel zumal in Schlesien ruinirt und creditlos geworden. Geld zur Herstellung der abgebrannten Höfe und Dörfer war nicht zu haben, weil keine Zinsen gezahlt werden konnten. Die von König Friedrich II. selbst dargeschossenen erheblichen Summen konnten nur für den Augenblick, nicht dauernd helfen. Da überreichte B. — ohne Zweifel auf Grund seiner in Holland gemachten Erfahrungen — dem Könige Anfang 1767 einen „Plan, auf was Art und Weise dem Lande Ueberfluß von Gelde und Credit zu verschaffen, und wie es auf die solideste Art anzufangen, dem in Verfall gekommenen Adel wiederaufzuhelfen“. Die Idee Bühring's war, durch gemeinschaftliche Verbürgung aller Grundbesitzer den öffentlichen Credit für den Grundbesitz wiederherzustellen. — Obwol der König diesen Plan bereits am 24. Februar 1767 dem Minister v. Hagen zur Prüfung überwies, so kam derselbe doch erst zwei Jahre später durch den Großkanzler v. Carmer mit wenigen — aber allerdings wichtigen — Abänderungen zur Ausführung. Unter dem Vorsitze Carmer's trat durch Cabinets-Ordre vom 29. August 1769 in Breslau eine schlesische Landschaftscreditbank ins Leben, welche Gelder aufnahm, um dieselben auf Güter bis zur Hälfte des Werthes wieder auszuthun. Die Einwendungen, welche gegen einzelne Punkte des Bühring’schen Entwurfs gemacht worden waren und zu Aenderungen geführt hatten, erwiesen sich gleichwol sehr bald als trügerisch; und man kam auch in diesen Stücken — namentlich in Bezug auf die Höhe der Zinsen und die Bildung eines Tilgungsfonds — auf den ursprünglichen Plan zurück. In der Kurmark 1777, in Pommern 1780, in Westpreußen 1787, in Ostpreußen 1788, in Posen 1821 eingeführt, wurde dieses Creditsystem von den segensreichsten Folgen für die ganze preußische Monarchie und darüber hinaus. Selten mögen staatliche Einrichtungen so schnell und wohlthätig gewirkt haben, als diese. Gleichwol scheint B. weder von seinen Landesherren, noch von seinen Mitbürgern irgend eine besondere Anerkennung zu Theil geworden zu sein.

    • Literatur

      Rödenbeck, Beitr. zur Bereicherung und Erläuterung der Lebensbeschreibungen Friedrich Wilhelm I. und Friedrich des Großen. Bd. II. Berlin 1838. — Spener’sche Zeitung von 1810.

  • Autor/in

    Großmann.
  • Zitierweise

    Großmann, "Bühring, Diederich Ernst" in: Allgemeine Deutsche Biographie 3 (1876), S. 510-511 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd135655927.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA