Lebensdaten
1813 – 1895
Geburtsort
Münster (Westfalen)
Sterbeort
Rom
Beruf/Funktion
Erzbischof von Köln ; Kardinal
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118891863 | OGND | VIAF: 13105780
Namensvarianten
  • Melchers, Paul
  • Melchers, Paulus
  • Melchers, Paulus, Köln, Kardinal
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Zitierweise

Melchers, Paul, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118891863.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johann Franz (1761–1823), Kolonialwarongroßhändler in M., aus Werne;
    M Maria Anna Holtermann;
    Ov Franz Arnold (1765–1851), Subregens d. Priesterseminars in M. 1795-1823, Dompropst u. Weihbischof in M. 1836-51 (s. ADB 21);
    B Franz Arnold, Kolonialwarengroßhändler u. Spediteur in M.

  • Biographie

    M. studierte 1829 Philosophie in Münster und seit 1830 die Rechte in Bonn. Nach dem Staatsexamen 1833 war er zunächst Auskultator, dann Referendar bei der Regierung in Münster. Den Eintritt in den geistlichen Stand hatte er schon früh erwogen, doch fiel die Entscheidung erst unter dem Eindruck der Verhaftung des Kölner Erzbischofs Clemens August Droste zu Vischering 1837. Seit dem Frühjahr 1839 studierte M. mit seinem Freund Wilhelm Emmanuel Frhr. v. Ketteler Theologie in München, wo er u. a. J. v. Görres hörte. Nach der Priesterweihe in Münster (1841) wurde er als Kaplan in Haltern mit dem neu auflebenden Wallfahrtsbrauchtum bekannt. 1844 unternahm er eine Fuß-Wallfahrt nach Rom. Im selben Jahr wurde M. Subregens am Priesterseminar in Münster und Geistlicher Rat im Generalvikariat. Durch seine juristische Vorbildung war ihm eine kirchliche Verwaltungslaufbahn vorgezeichnet, doch übernahm er 1851 zunächst die Leitung des Priesterseminars. 1852 wurde er Generalvikar. Neben Bischof Johann Georg Müller entfaltete er seitdem eine vielseitige und durchaus eigenständige Tätigkeit im Rahmen der Expansion des preuß. Katholizismus seit 1848. Daß M. nicht nur an der Verwaltung interessiert war, bewies seine vorübergehende Tätigkeit als Volksmissionar 1849. Seine eigentliche Domäne bildete jedoch die Administration. Hier gelang es ihm u. a., die Zahl der staatlichen Patronatsstellen durch Verhandlungen mit der Regierung erheblich zu reduzieren. Wegen seiner erfolgreichen Geschäftsführung empfahl ihn der westfäl. Oberpräsident Franz v. Duesberg für ein Bischofsamt. 1857 wurde M. erster Bischof des nach langen Verhandlungen wiederhergestellten hann. Landeshistums Osnabrück und 1858 zugleich Apostolischer Vikar der Nordischen Missionen in Deutschland und Dänemark. Während seiner achtjährigen Amtstätigkeit hat er das Gesicht des weiträumigen Bistums Osnabrück maßgeblich geprägt und viele wichtige Bistumseinrichtungen geschaffen.

    1866 wurde M. als Erzbischof nach Köln transferiert, wo er stärker mit den Problemen der Industriegesellschaft konfrontiert wurde. Außerdem war er nun als Ordinarius für die Theologische Fakultät Bonn zuständig. Als Metropolit fiel ihm ferner die Führungsstellung im nordwestdeutschen Episkopat zu. M. fand in Köln geordnete Verhältnisse vor und hat in den wenigen Jahren ungestörter Arbeit bis zum Kulturkampf keine pastoralen Neuansätze gemacht, sondern in den bewährten Bahnen weitergearbeitet. 1867 wählten die Teilnehmer der ersten Fuldaer Bischofskonferenz M. zu ihrem Vorsitzenden. Obwohl diese Beauftragung zunächst nur für ein Jahr gedacht war, hat M. den Vorsitz bis 1885 beibehalten und dadurch in die bischöflichen Verhandlungen ein hohes Maß an Kontinuität gebracht. Erst seit 1873 ist unter dem Druck des preuß. Kulturkampfes aus diesem zunächst unverbindlichen Gesprächsforum ein Gremium entstanden, dessen Mitglieder sich unter M.s Vorsitz moralisch an seine Beschlüsse banden.

    An der 1869/70 geführten Debatte um die Unfehlbarkeitsdefinition hatte M. keinen namhaften Anteil, obwohl er sich – wie die Mehrzahl der deutschen Bischöfe – auf dem Vatikanischen Konzil gegen die Definition des Dogmas gewandt hatte. Sein Interesse galt mehr administrativen Fragen, und unter diesem Aspekt hat er sich auf dem Konzil scharf gegen die kirchliche Zentralisierung und die damit verbundene Beeinträchtigung der bischöflichen Diözesanleitung geäußert. Vor der entscheidenden Schlußabstimmung des Konzils reiste er als Gegner der Infallibilitätsdefinition von Rom ab, erklärte sich dann aber zur Annahme der Mehrheitsentscheidung bereit. M. hat das Dogma als erster deutscher Minoritätsbischof publiziert und sich um eine Interpretation bemüht, die das Anliegen der Definitionsgegner aufgriff. In der Auseinandersetzung mit den auch nach dem Konzil aktiven Definitionsgegnern forderte er lediglich von den Bonner Theologieprofessoren und von einigen anderen Geistlichen förmliche Annahmeerklärungen. Die Professoren Bernhard Hilger, Joseph Langen und Heinrich Reusch versagten sich und wurden von M. exkommuniziert. Folglich konnte der Bonner theologische Lehrbetrieb lange Zeit nur notdürftig aufrechterhalten werden.

    Die Auseinandersetzungen um das Unfehlbarkeitsdogma wurden schon bald durch den heraufziehenden Kulturkampf überdeckt, in dessen Verlauf M. als Vorsitzender der Bischofskonferenz und kompromißloser Vertreter der kirchlichen Freiheitsrechte zur Symbolfigur des Widerstandes gegen den Anspruch auf staatliche Kirchenhoheit wurde. Wegen Verstoßes gegen die Maigesetze seit 1873 wiederholt zu hohen Geldstrafen verurteilt, mußte er 1874 wegen Zahlungsunfähigkeit ersatzweise eine sechsmonatige Gefängnisstrafe antreten. Auf die staatliche Aufforderung zur Amtsniederlegung antwortete er Ende 1875 mit der Flucht in die Niederlande, wo er in Maastricht fast zehn Jahre lang eine Bleibe fand. Die geistliche Leitung seines Sprengels führte er durch Verbindungsleute notdürftig fort. Nach mehrjähriger Unterbrechung (1876–79) hat er seit 1880 auch wieder die preuß. Bischöfe zu geheimen Konferenzen versammelt und erreicht, daß sie sich bei den Verhandlungen um die Beilegung des Kulturkampfes, die zwischen dem Hl. Stuhl und der preuß.-deutschen Regierung stattfanden, Gehör verschafften. Ohne seinen insbesondere im Zusammenspiel mit Felix Korum geleisteten Widerstand gegen einen Kompromißfrieden wären die für die Kirche vorteilhaften Friedensgesetze von 1886/87 nicht möglich gewesen. Da die preuß. Regierung sich der Rückkehr des 1876 staatlich abgesetzten M. verschloß, resignierte dieser 1885 auf Wunsch Leos XIII. und ging als Kurienkardinal nach Rom. Seine Unkenntnis der ital. Sprache und seine wachsende Schwerhörigkeit machten eine fruchtbare Mitarbeit in der kirchlichen Zentralverwaltung jedoch unmöglich. 1892 trat er aus aszetischen Gründen in den Jesuitenorden ein.|

  • Werke

    Kreuzwegandacht, Anhang zu Alfons Maria v. Liguoris Kreuzwegübungen, o. J.;
    Ludolf Heinrich (Ps.), Die Verwaltung d. Kirchenvermögens nach d. Erlass d. Gesetzes v. 20.6.1875, mit bes. Berücksichtigung d. Verhältnisse in d. Rheinprov. u. namentl. in d. Erzdiözese Köln, 1875;
    Eine Unterweisung üb. d. Gebet f. kath. Christen, 1877;
    Rom. Erinnerungen, 1877;
    Erinnerungen an d. Feier d. 50j. Bischofsjubiläums d. hl. Vaters Pius IX., 1877;
    Eine Unterweisung üb. d. hl. Altars-Sacrament, 1878;
    Eine Unterweisung üb. d. hl. Messopfer, 1879;
    Das Sendschreiben d. hl. Vaters Leo XIII. üb. d. Socialismus nebst erl. Bemerkungen, 1880;
    Die kath. Lehre v. d. Kirche, 1881;
    Das eine Notwendige, 1882;
    Das Gebet d. Herrn, 1883;
    Das Leben d. allersel. Jungfrau u. Gottesmutter Maria, 1884;
    De canonica dioecesium visitatione, 1893, ²1901.

  • Literatur

    E. Gatz, P. M. als Seelsorger, in: Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrhein 177, 1975, S. 144-83 (L);
    ders., Akten d. Fuldaer Bischofskonferenz 1: 1871-87, 1977;
    A. E. Verbeek, Die Kölner Bischofsfrage u. d. Beilegung d. preuß. Kulturkampfes, Diss. Bonn 1989;
    Gatz I (P);
    BBKL.

  • Autor/in

    Erwin Gatz
  • Zitierweise

    Gatz, Erwin, "Melchers, Paul" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 4-5 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118891863.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA