Lebensdaten
1447 – 1504
Geburtsort
Waiblingen
Sterbeort
Schloß Lindenfels (Odenwald)
Beruf/Funktion
Graf von Württemberg ; Herzog von Württemberg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 134143973 | OGND | VIAF: 20894756
Namensvarianten
  • Eberhard VI. von Württemberg
  • Eberhard II. (als Herzog)
  • Eberhard der Jüngere
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Zitierweise

Eberhard VI., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd134143973.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gf. Ulrich V. v. Württemberg ( 1480);
    M Elisabeth, T des Hzg. Heinrich v. Bayern-Landshut ( 1450);
    April/Mai 1467 Elisabeth (1451–1524), T des Kf. Albrecht Achilles v. Brandenburg ( 1486, s. NDB I); kinderlos.

  • Biographie

    E. wurde am Hofe Herzog Philipps des Guten von Burgund erzogen. Seine ungeordnete Lebensweise brachte ihn in Gegensatz zu seinem Vater, der ihm aber dennoch 1480 die Regierung des Stuttgarter Teils der Grafschaft Württemberg übertrug. Im Münsinger Vertrag (1482) verzichtete E. zugunsten seines Vetters Eberhard im Bart auf seine Regierungsrechte, behielt sich aber ein Mitspracherecht bei Veräußerung von Landesteilen und die Erbfolge vor. 1485 wurde er zwar ganz ausgeschaltet und mit einer Apanage abgefunden, versuchte aber immer wieder, mit fremder Unterstützung seine verlorenen Rechte zurückzugewinnen. Um ihn von der Erbfolge auszuschließen, sah der Eßlinger Vertrag von 1492 einen ständischen Regimentsrat für die Zeit nach dem Ableben Eberhards im Bart vor. Doch nach dem Tod seines kinderlosen Vetters 1496 konnte E. unangefochten die Regierung antreten, ohne daß der Eßlinger Vertrag wirksam wurde. Die Verschwendung, Günstlingswirtschaft und die Willkürakte des Herzogs veranlaßten jedoch die Stände 1498, den von E. nicht beachteten Eßlinger Vertrag in Kraft zu setzen. Der Landtag sagte dem Herzog die Pflicht auf und bestellte einen Regimentsrat. Maximilian entsetzte E. der Regierung und verlieh das Herzogtum Ulrich, dem noch minderjährigen Neffen E.s, dem Sohn des geistig umnachteten Grafen Heinrich. Bis zu dessen Volljährigkeit (1503) führte der ständische Regimentsrat die Regierung. E. durfte das Land nicht mehr betreten und hielt sich bis zu seinem Tode in der Pfalz auf. Zum Regieren ungeeignet, hat E. nur als – sehr ungleicher – Gegenspieler Eberhards im Bart eine Bedeutung erlangt.

  • Literatur

    W. Ohr, Die Absetzung Hzg. E.s II. v. W., in: Württ. Vj.hh. NF 15, 1906, S. 337-67;
    F. Ernst, E. im Bart, 1933;
    W. Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, S. 35-37 u. 43-66.

  • Literatur

    zu Eberhard II., Eberhard d. Greiner, Eberhard d. Milden, Eberhard im Bart u. Eberhard d. J.: ADB V;
    Ch. F. Sattler, Gesch. d. Hzgt. Würtenberg unter d. Reg. d. Graven, 1.-4. T., Tübingen ²1775/77;
    ders., Gesch. d. Hzgt. Würtenberg unter d. Reg. d. Herzogen, 1. T., ebd. 1769;
    Ch. F. Stälin, Wirtemberg. Gesch., 3. u. 4. T., 1856-73;
    P. F. Stälin, Gesch. Würtembergs I, 2, 1887;
    E. Schneider, Württ. Gesch., 1896;
    K. Weller, Württ. Gesch., ⁴1957.

  • Autor/in

    Eberhard Gönner
  • Zitierweise

    Gönner, Eberhard, "Eberhard VI." in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 236 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd134143973.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Eberhard, der Jüngere, zweiter Herzog von Würtemberg, geb. 1. Febr. 1447, 17. Febr. 1504, Sohn des Grafen Ulrich des Vielgeliebten von der Stuttgarter Linie. Erzogen an dem hochgebildeten, aber auch verführerischen Hofe Herzog Philipps des Guten von Burgund, übernahm der Graf, welcher freilich, ungeordneter Lebensweise ergeben, wenig Fähigkeit zu einer guten Regierung verrieth, den 8. Jan. 1480 an der Stelle seines gealterten Vaters die Regierung zunächst seines Landantheils, trat jedoch krast der verschiedenen, bei Herzog Eberhard im Bart erwähnten Hausverträge — den 26. April 1482 schloß er zu Reichenweiher einen weiteren mit seinem Bruder, dem Grafen Heinrich, ab — zeitweilig von der Regierung zurück. Nach seines genannten Vetters Tod den 24. Febr. 1496 Herzog des gesammten Landes geworden, war E. durch den Eßlinger Vertrag wie ein Mündel unter ein Regiment, d. h. einen Landhofmeister und zwölf Räthe gestellt, räumte jedoch den größten Einfluß einem entlaufenen Augustinermönch, seinem vormaligen Kanzler und Rathgeber Konrad Holzinger, ein und kam bei seinem leichtfertigen Wesen bald mit jenem gewaltigen Institut in Zerwürfnisse. Landhofmeister, Kanzler, Räthe, Prälaten, Ritter und Landschaft errichteten am 30. März und ff. 1498 zur Abstellung der Mißstände eine Regimentsordnung, woraufhin E., vielleicht noch aufgeschreckt durch ein Gerücht, daß ihn seine Gegner zeitlebens einkerkern wollen, außer Lands nach Ulm entwich. Sofort wurde dem Herzog von dem Landhofmeister, dem Kanzler, den Regimentsräthen, einer Anzahl Rittern und den Abgeordneten des Landes in der Person von Vögten, Schultheißen und Kellern aufgekündigt und Kaiser Maximilian, welcher zur Bereinigung der Sache in die Gegend kam, nahm ihm am 28. Mai zu Reutlingen wegen seiner schlechten Regierung und seines Entweichens das Fürstenthum ab, übergab dessen Regiment an seinen erst elfjährigen Neffen Grafen Ulrich, entsetzte E. den 9. Juni zu Rottenburg durch förmlichen Spruch und bewog ihn sogar am folgenden Tage in Horb zu einem Vertrag, kraft dessen er sich selbst als unfähig zur Regierung bekannte und das Herzogthum an Ulrich beziehungsweise die vormundschaftliche Regierung abtrat. Alle Versuche des Herzogs, den dieser Vertrag später reute, blieben ohne Erfolg und er fand schließlich seine Zuflucht bei dem Pfalzgrafen Philipp, auf dessen Schloß Lindenfels im Odenwald er verstarb. — Vermählt war er mit Elisabeth, der trefflichen Tochter des mächtigen Markgrafen Albrecht von Brandenburg.

    • Literatur

      Vgl. Sattler a. a. O. Thl. 3, S. 17 ff., Thl. 4, S. 1 ff.; Derselbe, Geschichte des Herzogthums Würtemberg unter der Regierung der Herzogen Thl. 1 (Ulm 1769) S. 1 ff. — v. Stälin a. a. O. Thl. 3 S. 555 ff., Thl. 4 (Stuttgart 1873) S. 1 ff.

  • Autor/in

    P. Stälin.
  • Zitierweise

    Stälin, P., "Eberhard VI." in: Allgemeine Deutsche Biographie 5 (1877), S. 559 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd134143973.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA