Lebensdaten
um 1555 oder 1556 – 1625
Geburtsort
Langwarden (Oldenburg)
Sterbeort
Franeker
Beruf/Funktion
reformierter Theologe
Konfession
reformiert
Normdaten
GND: 121698041 | OGND | VIAF: 62411044
Namensvarianten
  • Lubbertus, Sibrandus
  • Lubbertus, Sibrand
  • Lubbert, Sibrand
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Zitierweise

Lubbert, Sibrand, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd121698041.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus fries. Häuptlingsgeschl. Zu ihm gehört Sibet Lubben ( 1433), der gegenüber Oldenburg, Bremen u. Ostfriesland auf d. ganze Butjndingen Anspruch erhob.
    - 1587 Gertrud von Oosterzee;
    1 T;
    Ur-E Magdalena Dirks van Scheltinga van Wyckel ( Menno Gosses Baron van Coehoorn, 1641–1704, Festungsbaumeister).

  • Biographie

    L. wurde auf der Schule in Bremen vor allem durch Joh. Molanus gebildet. Im Mai 1575 ließ er sich an der Univ. Wittenberg immatrikulieren; dort wurde er Schüler des Hebraisten Valentin Schindler. Vermutlich im Herbst 1576 wandte er sich nach Genf, übte sich dort unter Franziskus Portus im Griechischen und hörte u. a. Theodor Beza. Im August 1577 war er in Basel; aber schon im Juli 1578 wurde er in Marburg immatrikuliert. Die nächste Station seines Studienganges war Neustadt a. d. Haardt, wohin ein Teil der Heidelberger Professoren vor den relutheranisierenden Maßnahmen des Kf. Ludwig VI. ausgewichen war, darunter Zacharias Ursinus. Während seines Studiums hatte L. immer wieder Gelegenheit gehabt, tieferen Einblick in die dogmatischen Streitigkeiten zwischen Lutheranern und Philippisten wie Calvinisten zu gewinnen. Er entschied sich für den Calvinismus. Ostern 1582 begann er seine Tätigkeit als Krankenbesucher in Emden, das unter der Führung Menso Altings seit 1575 zum „Genf des Nordens“ geworden war. Hier hat er auch gepredigt und Ältestendienste wahrgenommen. Im Frühjahr 1584 zog er nach Friesland, berufen durch die Vereinigten Generalstaaten der Niederlande. Er war an vielen Orten zugunsten der Kirche tätig. 1594/95 war er zusammen mit Menso Alting und Martinus Lydius am Reformationswerk in der Stadt Groningen und den Umlanden beteiligt. Im Juli 1585 wurde er Theologieprofessor an der neu eingerichteten Akademie in Franeker. 1587 wurde er in Heidelberg zum Dr. theol. promoviert. Seine Hauptaufgabe sah er in der Bekämpfung der Gegenreformation, insbesondere Robert Bellarmins, gegen dessen Werk „Disputationes de controversiis christianae fidei adversus huius temporis haereticos“ (1586-93) er mehrere Bücher verfaßte. Er kritisierte, daß Bellarmin die Apokryphen, die Väter, die Sprüche der Päpste und Konzilien als Grundlagen der christlichen Lehre ausgab. Gegen die Vulgata setzte er den hebräischen und den griech. Text der Schrift als Grundlagen der Lehre. Er trat für eine aristokratische Regierung der Kirche ein und sprach der monarchischen und hierarchischen Kirchenverfassung die Berechtigung ab. Nach dem Konzil von Trient belebte er aufs neue die Hoffnung auf ein freies Konzil. L. wandte sich dann auch gegen den in Polen verbreiteten Sozinianismus. In den Niederlanden gab es jedoch nur wenige Sozinianer, weshalb ihm der Vorwurf nicht erspart blieb, daß er durch sein Buch den Sozinianismus erst bekannt gemacht habe. In die theologischen Streitigkeiten um Arminius verwickelt, hat er durch Gutachten und einen umfangreichen Schriftwechsel schon vorher auf die kontraremonstrantische Entscheidung der Synode von Dordrecht (1618–19) Einfluß genommen, deren Mitglied er wurde. Neben Streitigkeiten mit Drusius und Maccovius, Bertius und Vorstius setzte er sich auch mit Hugo Grotius auseinander, u. a. um das Recht des Magistrats in theologischen Streitigkeiten, wobei er den Standpunkt vertrat, daß die bürgerliche Obrigkeit ursprünglich nicht zum Wesen der christlichen Gemeinde gehöre und ohne Synode in Glaubenssachen nicht urteilen dürfe. Für die Kirche forderte er das Recht freier Predigerwahl mit anschließender Approbation durch die Obrigkeit.

  • Werke

    u. a. De Principiis Christianorum dogmatum Libri septem scholastice et Theologice collati cum disputationibus Roberti Bellarmini Jesuitae Romani, 1591;
    De Papa Romano Libri decem, scholastice et theologice collati cum disputationibus Roberti Bellarmini, 1594;
    De Conciliis Libri quinque scholastice et Theologice collati cum disputationibus Roberti Bellarmini, 1601;
    De Ecclesia, Libri sex collati cum disputationibus Roberti Bellarmini, 1607;
    De Jesu Christo Servatore, hoc est: Cur et qua ratione Jesus Christus noster Servator sit, Libri quattuor contra Faustum Socinum, 1611;
    Sibrandi Lubberti Responsio ad Pietatem Hugonis Grotii, 1614;
    S. Lubberti Commentarius in Catechesin Palatino-Belgicam, 1618.

  • Literatur

    ADB 19;
    C. van d. Woude, S. Lubbertus, Leven en werken, in het bijzonder naar zijn correspon dentie, 1963 (L);
    A. Sprengler-Ruppenthal, in-Die ev. Kirchenordnungen d. 16. Jh., VII, 1, 1963 S. 336, VII, 2, 1, 1980, S. 970 f.;
    E. J. H. Tjaden Das gel. Ostfriesland I, 1785, S. 245-62;
    Ch. Sepp Het godgeleerd onderwijs in Nederland, gedurende de 16e en 17e eeuw, I, 1873, S. 135-43;
    W. B. S. Boeles, Frieslands Hoogeschool en het Rijks Athenaeum te Franeker, II, 1879, S. 29-34;
    NNBW II;
    PRE;
    RGG³;
    D. Nauta, Het benoemingsbeleid met betrekking tot de hoogleraren in de theologie in de Nederlanden tot ongeveer 1700, in: Nederlands Archief voor Kerkgeschiedenis 63, 1983, S. 42-68.

  • Autor/in

    Anneliese Sprengler-Ruppenthal
  • Zitierweise

    Sprengler-Ruppenthal, Anneliese, "Lubbert, Sibrand" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 262-263 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd121698041.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Lubbertus: Sibrand L., streng calvinistischer und höchst leidenschaftlicher Theolog, war zu Langward in Ostfriesland geboren und erhielt den ersten humanistischen Unterricht zu Bremen von Johann Molanus. Darauf studirte er zu Wittenberg, Marburg und Genf, wo Beza lehrte, Theologie und vollendete seine Studien zu Neustadt unter Ursinus. Gleichzeitig wünschten 1581 die reformirten Gemeinden zu Brüssel und Emden ihn zu gewinnen; er gab der letzteren den Vorzug, wiewol er dort nicht als Prediger, sondern als Krankenbesucher dienen sollte. Dennoch gewährte die Gemeinde ihm eine Predigerbesoldung und gestattete ihm auch das Predigen. Bald aber war sein entschiedenes Auftreten für die reformirte Sache in den damals geführten Streitigkeiten dem lutherisch-gesinnten Grafen Edzard und dessen Hofprediger Ligarius durchaus zuwider, sodaß die Emdener Gemeinde sich 1583 genöthigt sah, L., wider ihren Willen, von seinem Dienste zu entlassen. Die friesischen Staaten wünschten ihn jetzt „für den Dienst in ihren Landschaften“ an sich zu ziehen. Sie erbaten daher schriftlich die Einwilligung des Emdener Kirchenraths dazu am 20. November 1583, und übertrugen ihm wahrscheinlich die Ordnung mehrerer Dorfgemeinden, bis er 1585 nach Errichtung der Hochschule zu Franeker neben Martin Lydius und Antonides van der Linden dort ein theologisches Professorat erhielt. Am 29. Juli trat er dieses Amt an und erwarb sich 1587, nach Vertheidigung seiner „Viginti quinque theses de quaestione an homo in hac vita legem Dei perfecte praestare possit“ zu Heidelberg den Doctortitel. Eifrigst und unermüdet erfüllte er seine Amtspflichten und brachte durch seine Gelehrsamkeit der neuen Universität bald einen so weit verbreiteten guten Ruf, daß Franeker von vielen ausländischen Studenten besucht ward und die Heidelberger Universität ihn 1596, aber umsonst, für sich zu gewinnen suchte. Bei den friesischen Staaten genoß er wegen seiner Fähigkeit zur Ordnung kirchlicher Angelegenheiten hohe Achtung. Sie übertrugen ihm und seinen Collegen Lydius und van der Linden 1588 die Ausgleichung eines Conflicts zwischen dem calvinistischen Prediger Ruard Acronius und seinem zwinglistischen Collegen Ysbrand Balck zu Löwarden. Einige Jahre nachher, als Groningen sich 1593 der Utrechter Union angeschlossen hatte, erhielt er neben Menso Alting und Lydius den Auftrag, auch für Groningen eine Kirchenordnung zu entwerfen. Zu Franeker trug er besonders Dogmatik vor und zwar in streng calvinistischem Geiste, wie seine „Libri VII de principiis Christianorum dogmatum“, Franeq. 1591 u. 1595, von einer „Replicatio“ 1608 gefolgt, und sein „Commentarius in catechesin Palatino-Belgicam“, Franeq. 1618, darthun. Sein streitfertiger und leidenschaftlicher Charakter führte ihn zur Theilnahme an manchen Zwistigkeiten seiner Zeit, und hier erwies er sich als ein höchst parteiischer und voreingenommener Kämpfer, der sich sogar der Verleumdung Andersgesinnter nicht schämte. Nun waren es die Katholischen und besonders der Cardinal Bellarmin, welchen er sich heftig gegenüberstellte in folgenden Streitschriften: „De papa romano libri X", Franeq. 1594, „De conciliis libri V“, Genev. 1601, „De ecclesia libri VI“, Franeq. 1607, und „Replicatio de papa romano“, Franeq. 1609.|Dann wieder wandte er sich gegen Socin und verfaßte seine Abhandlung „De Jesu Christo salvatore libri IV contra F. Socinum“, Franeq. 1611. Auch mit Berlins und Vorstius führte er einen höchst erbitterten Streit und disputirte mit ersterem „De fide justificata“, Delft 1612, während er den Vorstius in seiner „Declaratio responsionis D. Vorstii“, Franeq. 1611, des Socinianismus öffentlich beschuldigte. Besonders heftig trat er seinem Collegen Drusius entgegen, als dieser sich eine freiere Erklärung des Bibeltextes erlaubte in Betreff des λόγου creati. Aber auch Drusius antwortete in seiner „Epistola ad fratres Belgas“, Franeq. 1615, mit so widerwärtiger Schärfe, daß die Universitäts-Curatoren die Fortsetzung des Streites untersagten. Es kann nicht Wunder nehmen, daß ein so kampflustiger Theolog auch an den remonstrantischen Streitigkeiten seinen bedeutenden Antheil genommen hat, nachdem er 1607 dem Conventus praeparatorius im Haag beigewohnt hatte. 1613 säumte er nicht, den holländischen Staaten Gleichgültigkeit gegen wahre Religion vorzuwerfen und sie des Remonstrantismus anzuklagen in seinen dem Erzbischofe von Canterbury dedicirten „Commentarii ad non agnitos 99 errores Lubberto a Vorstio objectos“. Dafür ließ ihm Hugo Grotius eine kräftige Zurechtweisung angedeihen in seiner Schrift „Pietas ordinum Hollandiae et Westfrisiae“, worauf dann er wieder sehr derb antwortete in seiner „Responsio ad pietatem H. Grotii“, Franeq. 1614. Die holländischen Staaten untersagten den Verkauf dieses Libells und Drusius bezeichnete das Vorgehen seines Collegen als unchristlich. Um so mehr lobten ihn die strengen Contraremonstranten und entsandten ihn 1618 zu der Dordrechter Nationalsynode. Dort zeigte er sich als einen der unversöhnlichsten Antagonisten der Remonstranten und zog sich durch sein unerhörtes Betragen, dem versöhnlichen Thysius gegenüber, die Mißbilligung aller Gemäßigten zu. Die Synode ernannte ihn zum Revisor der alttestamentlichen Bibelübersetzung, aber vor ihrer Vollendung hatte ihn der Tod schon weggerafft. Er starb am 11. Januar 1625 und hinterließ eine Wittwe, Gertrude van Oosterzee und eine Tochter, Magdalena. Sixtus Amama hielt die Leichenpredigt. L., von den Einen gelobt, von den Anderen gescholten, war unzweifelhaft ein gelehrter Mann, welcher aus voller Ueberzeugung sich jeder Heterodoxie entgegen stellte, leider aber mit allen Untugenden eines blinden Parteimannes behaftet.

    • Literatur

      Glasius, Godgel. Nederl. und van der Aa, Biogr. Woordenb. etc.

  • Autor/in

    van , Slee.
  • Zitierweise

    Slee, Jacob Cornelis van, "Lubbert, Sibrand" in: Allgemeine Deutsche Biographie 19 (1884), S. 323-324 unter Lubbertus, Sibrand [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd121698041.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA