Lebensdaten
1573 – 1648
Geburtsort
Hamburg
Sterbeort
Hamburg
Beruf/Funktion
Jurist ; Philologe ; Rechtsanwalt
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 11901484X | OGND | VIAF: 24722868
Namensvarianten
  • Lindenbruch, Friedrich
  • Lindenbrog, Friedrich
  • Lindenbruch, Friedrich
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Zitierweise

Lindenbrog, Friedrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11901484X.html [12.10.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Erpold (1540–1616), Notar in H., S d. Amtmanns Heinrich in Rechtensleben u. d. Becke N. N.;
    M Anna ( 1612), T d. Bernhardt Gisen u. d. Catharina Burtfeld;
    B Heinrich (1570–1642), Bibliothekar u. Philologe in Gottorp;
    - Hamburg 1625 Gertrud Moller ( 1628), Wwe d. Sebastian von Bergen (1554–1623), Bgm. v. H. 1614 - 23 (s. ABB II); kinderlos.

  • Biographie

    L. studierte an der Univ. Leiden die Rechte. Dem Bildungsideal seiner Zeit entsprechend widmete er sich darüber hinaus der Philosophie und der Klassischen Philologie. Anschließend unternahm er eine mehrjährige Studienreise, die ihn zunächst nach Frankreich und England führte und die er nach vorübergehendem Aufenthalt in Italien 1607 abschloß. 1608 erwarb er das Lizentiat der Rechte in Basel. Daraufhin kehrte er nach Hamburg zurück und ließ sich als Rechtsanwalt nieder. Er begann nun eine überaus erfolgreiche Tätigkeit in der juristischen Praxis. Auch der Hamburger Senat bediente sich seiner Mithilfe. So wurde er 1614 nach London gesandt, um die Handelsbedingungen für die in Hamburg niedergelassene engl. Kaufmannsgilde, die sog. adventurers, zu überprüfen. Daneben setzte er seine schriftstellerische Arbeit fort und wurde schließlich 1624 zum Doktor beider Rechte promoviert. – Bleibende Verdienste erwarb sich L. um den Aufbau und die Weiterentwicklung der in den Anfängen begriffenen Hamburger Stadtbibliothek, der er seine bedeutende Privatbibliothek sowie diejenigen seines Vaters und seines Bruders Heinrich vermachte. Die wissenschaftliche Bedeutung L.s liegt auf dem Gebiet der deutschen Rechtsgeschichte. L. gehörte zu den ersten Rechtswissenschaftlern, die seit|dem Beginn des 17. Jh. dem deutschen Recht – noch vor der epochemachenden Veröffentlichung von Hermann Conrings „De origine iuris germanici“ (1643) – wieder stärkere Beachtung zuwandten. Sein Interesse für das einheimische Recht brachte L. durch die Herausgabe der wichtigsten fränk. Rechtsquellen des 5.-9. Jh. zum Ausdruck. Hiermit verband er allerdings noch nicht die Forderung nach der Anerkennung eines neben dem röm. Recht geltenden deutschen Gewohnheitsrechts. Bestimmend waren für ihn vielmehr antiquarische Gesichtspunkte. Hierin ist zugleich der Grund zu sehen, daß L. nicht die Bedeutung erlangte, wie sie Conring von der deutschrechtlichen Forschung beigemessen wird. Gleichwohl trug er durch seine Arbeiten doch bei zur allmählichen Lösung vom römischen Rechtsstoff und Hinwendung zum deutschen Recht. L.s Hauptwerk ist der „Codex legum antiquarum“ (1613). Diese mit ausführlichem Glossar und Index versehene Edition blieb bis in das 19. Jh. die bedeutendste Sammlung deutscher Volksrechte, Constitutionen und Capitularien, der bereits 1602 eine Einzelausgabe der Lex Salica vorausgegangen war. Erst in neuerer Zeit hat das Werk L.s infolge nun leicht zugänglicher, zum Teil mit Übersetzungen versehener Volksrechtsausgaben an Bedeutung verloren.

  • Literatur

    ADB 18;
    N. Wilckens, Leben d. berühmten Lindenbrogiorum, 1723 (W-Verz., P);
    Ch. Petersen, Gesch. d. hamburg. Stadtbibl., 1838, S. 11 ff.;
    H. Schröder, Lex. d. hamburg. Schriftsteller b. z. Gegenwart IV, 1858-66, S. 494 ff. (W-Verz.);
    R. Schröder u. E. v. Künßberg, Lb. d. dt. Rechtsgesch., ⁷1932, S. 967;
    H. Planitz, Dt. Rechtsgesch., 1950, S. 3;
    Stintzing-Landsberg;
    Hdwb. z. dt. Rechtsgesch. II, 1978.

  • Porträts

    in: J. A. Fabricius, Lindenbrogii scriptores rerum germanicarum septentrionalium, 1706.

  • Autor/in

    Friedhelm Neef
  • Zitierweise

    Neef, Friedhelm, "Lindenbrog, Friedrich" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 596-597 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11901484X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Lindenbrog: Friedrich L. (Lindenbruch), der jüngste Sohn Erpolds, Jurist und Philolog, geb. zu Hamburg am 28. Decbr. 1573, am 9. Sept. 1648. L. studirte in Leyden, wo er sich der Rechtswissenschaft widmete, aber auch sehr eifrig allgemeine humanistische Studien betrieb. Von der Universität abgegangen machte er längere Reisen in England und Frankreich; in Paris war er sechs lang Hofmeister des königl. Geheimrathes von Calignon. Wohin er auf seinen Reisen kam, besuchte er überall fleißig die Bibliotheken und machte Bekanntschaft mit den berühmtesten Gelehrten seiner Zeit. Im J. 1606 begab er sich nach Italien, 1607 durchreiste er Deutschland, 1608 erwarb er sich das Licentiat der Rechte in Basel. In demselben Jahre kehrte er endlich nach langer Abwesenheit in seine Vaterstadt zurück und begann eine juristische Praxis. Als Rechtsanwalt erwarb er sich einen bedeutenden Ruf und gelangte zu mehreren bürgerlichen Ehren. Wie sehr man seiner Einsicht und Welterfahrung vertraute, bewies der Umstand, daß er im J. 1614 vom Hamburger Senat nach London geschickt wurde, um die streitigen Contractsbedingungen der in Hamburg residirenden englischen Kaufleute, welche die sogenannte englische Court bildeten, zu ordnen. Wiewol es ihm nicht gelang, die Angelegenheit ganz zu schlichten, wurde er doch vom Senat für seine mehr als zweijährige Thätigkeit in London reichlich belohnt. Die Ehe, die er 1625 mit der Wittwe des Bürgermeisters Sebast. v. Bergen einging, verwickelte ihn in einen langwierigen Prozeß, über welchen wir der Kürze wegen auf Bd. II, S. 368 ff. verweisen. L. hinterließ ein bedeutendes Vermögen, wie die reichlichen Vermächtnisse ausweisen, die er, kinderlos gestorben, zu gemeinnützigen Zwecken ausgesetzt hat; s. dessen Testament bei Wilckens S. 33—36. Seine Bibliothek und übrigen wissenschaftlichen Sammlungen nebst Büchern seines Vaters Erpold und Bruders Heinrich vermachte er dem Gymnasium seiner Vaterstadt; diese sehr ansehnliche Schenkung wurde der Grund der so reichen Hamburger Stadtbibliothek. Ehe L. als Rechtsanwalt auftrat, war er als philologischer Schriftsteller sehr thätig und gab eine Reihe von Ausgaben alter Schriftsteller heraus, die zum großen Theile auch heute noch ihre Brauchbarkeit erhalten haben: „Catalecta Virgiliana“ (Lugd. Bat. 1595 und 1617), „Probi grammatici de notis libellus etc.“ (Lugd. Bat. 1600), „Statii opera cum Lactantii in Thebaida et Achilleida commentario"(Paris. 1600. 4° mit dem latinisirten Namen. ed. Tiliobroga), „Terentii Comoediae“ mit den Scholiasten (Paris. 1602 und Francof. 1633. Hamburgi 1649. 4°), „Ammianus Marcellinus“ (Hamb. 1609. 4°), „Heliodori Larissaei Κεϕάλαια τῶν ὀπτιϰῶν, gr. et lat.“ (Hamb. 1610. 4°), „Diversarum gentium historiae antiquae scriptores III, Jornandes, Isidorus Hispal., Paulus Diaconus“ (Hamb. 1611. 4°). Außerdem verdankt man ihm einen „Commentarius de ludis veterum“, Paris 1605. 4° und eine Ausgabe des „Codex legum veterum (leges Wisigothorum, edictum Theodorici, lex Burgundionum)“, Francof. a. M. 1613 Fol., nachdem er schon früher eine Ausgabe der Lex Salica mit Glossen (Paris 1602) herausgegeben hatte.

    • Literatur

      (Wilckens) Leben der berühmten Lindenbrogiorum, Hamb. 1723, S. 16—56. J. Molleri Cimbria litterata III. p. 414 sqq. Schröder's Lexikon der Hamburgischen Schriftst. IV, 494—500. Petersen, Geschichte der Hamburger Bibliothek S. 18 ff.

  • Autor/in

    Halm.
  • Zitierweise

    Halm, Karl Ritter von, "Lindenbrog, Friedrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 18 (1883), S. 692-693 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11901484X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA