Dates of Life
1804 – 1895
Place of birth
Wetzlar
Place of death
Hebsack bei Freiburg (Breisgau)
Occupation
württembergischer Staatsmann
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 117024627 | OGND | VIAF: 3237554
Alternate Names
  • Linden, Joseph Freiherr von
  • Linden, Joseph von

Objekt/Werk(nachweise)

Relations

Inbound Links to this Person

The links to other persons were taken from the printed Index of NDB and ADB and additionally extracted by computational analysis and identification. The articles are linked in full-text version where possible. Otherwise the digital image is linked instead.

Places

Map Icons
Marker Geburtsort Place of birth
Marker Wirkungsort Place of activity
Marker Sterbeort Place of death
Marker Begräbnisort Place of interment

Localized places could be overlay each other depending on the zoo m level. In this case the shadow of the symbol is darker and the individual place symbols will fold up by clicking upon. A click on an individual place symbol opens a popup providing a link to search for other references to this place in the database.

Citation

Linden, Joseph Freiherr von, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117024627.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Franz (1760–1836), auf Neunthausen, Dr. iur., Reichskammerger.assessor 1796-1806, dann in württ. Diensten, Präs. d. Kath. Kirchenrats, Bevollmächtigter beim Wiener Kongreß, Bundestagsgesandter, 1817-31 Präs. d. Schwarzwaldkreises, S d. Joh. Heinr. ( 1795, s. Einl.), seit 1773 kurmainz. GR u. Hofkammerdir., u. d. Ursula Escherich;
    M Maria (1769–1805), T d. Anselm Franz Frhr. v. Bentzel ( 1786), kurmainz. GR u. Hofkanzler, Bildungsreformer im Sinne d. Aufklärung (s. NDB II), u. d. Ernestine Ludovica Pletz;
    Stief-M (seit 1805) Franziska v. Bidenfeld;
    - Stuttgart 1830 Emma (1810–93), T d. Wilhelm Frhr. v. Koenig-Warthausen ( 1879), württ. Oberjustizrat u. Dir. d. Oberfinanzkollegiums, u. d. Friederike Sophie Elisabeth Heigelin;
    1 S, 3 T;
    N Karl (s. 2).

  • Biographical Presentation

    Nach dem Besuch des Eberhard-Ludwig-Gymnasiums in Stuttgart studierte L. in Tübingen Rechtswissenschaften und hielt sich dann über ein Jahr lang zu Studienzwecken in Frankreich auf. Danach war er Richter in Kirchheim, Böblingen, Esslingen, Ellwangen und Ulm. 1839-48 vertrat er die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Als Präsident des Kath. Kirchenrats (1842–50) gelang es ihm, die ultramontanen Strömungen einzudämmen und Konflikte zwischen Katholiken und Protestanten zu vermeiden. Durch seine besonnene, die Regierungspolitik unterstützende Haltung empfahl er sich, die Politik Kg. Wilhelms gerade in unruhigen Zeiten zu realisieren. Am 6. März 1848 wurde L., seit dem Vorjahr Mitglied des Geh. Rats, daher zum Innenminister ernannt, infolge der heftigen Proteste in der Bevölkerung jedoch noch am selben Tag wieder entlassen. Als Abgeordneter für den Wahlkreis Spaichingen blieb L. seinen Grundsätzen treu: Er lehnte die Forderungen der Paulskirche ab und setzte sich für den Fortbestand des Deutschen Bundes ein, allerdings auch für dessen Reform.

    Inzwischen brauchte der König auf die Stimmung im Lande weniger Rücksicht zu nehmen. Er berief L. am 1.7.1850 erneut zum Innenminister und vertraute ihm zeitweise auch die Leitung des Außenministeriums an (Juli 1850 bis Mai 1851, Juli 1854 bis Okt. 1855). Als L. gemäß den Bregenzer Abmachungen 300 000 Gulden für Rüstungszwecke erheben wollte, verweigerte die Zweite Kammer ihre Zustimmung. Daraufhin löste die Regierung sie am 6.11.1850 auf und setzte im März 1831 die alte Verfassung wieder in Kraft. Dieses Vorgehen wurde von den Demokraten als „Staatsstreich“ gebrandmarkt; L. erschien ihnen fortan als Exponent der Reaktion in Württemberg. In der Tat strebte der Innenminister von Anfang an – auch aus außenpolitischen Gründen – eine Revision der Verfassung an, um die Zugeständnisse von 1848 zu beseitigen. Er legte der Landesversammlung zwei Verfassungsentwürfe vor, die durchaus auch liberale Elemente enthielten, in der Kammer jedoch abgelehnt wurden. Im Febr. 1852 sorgte er für die Durchführung von Bundestagsbeschlüssen, die die Aufhebung von Grundrechten zum Ziel hatten: Versammlungsverbot, weitere Einschränkung der Pressefreiheit und Aufhebung des Koalitionsrechts. Eine Reihe von Gesetzen verschärfte das Strafrecht und stärkte die polizeilichen Befugnisse. Bespitzelung und Beamtenmaßregelung nahmen zu, wenn auch nicht im selben Maß wie in den meisten übrigen deutschen Staaten. Nachdem sich die Kammer geweigert hatte, den Gesetzesvorlagen zur Einführung einer neuen Gemeindeordnung, über die Nachentschädigung für die Ablösungen von 1848/49 und zur Neufestsetzung des auswärtigen Etats ihre Zustimmung zu erteilen, löste L. sie am 25.8.1855 auf und setzte Neuwahlen fest. Wenn er auch in den Auseinandersetzungen mit den Demokraten von dieser Möglichkeit Gebrauch machte, so darf doch nicht übersehen werden, daß er der parlamentarischen Kritik an seiner Politik relativ großen Raum zugestand und sich bemühte, seine Gegner von der Richtigkeit seiner Politik zu überzeugen. Indem er den Parlamentarismus ernst nahm, trug er zu seiner Festigung bei.

    L. hat sich große Verdienste um die Entwicklung von Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie erworben. Seinen Initiativen – in Zusammenarbeit mit Ferd. Steinbeis – ist es hauptsächlich zu verdanken, daß Württemberg schon in einer frühen Phase den Anschluß an die Industrialisierung gewonnen hat. L. förderte die Gründung der Stuttgarter Börse (1861) und die Erweiterung des Polytechnikums. 1862 trat eine neue Gewerbeordnung in Kraft, die die Relikte des Zunftwesens beseitigte. L. verhinderte eine weitere Zerstückelung des Grundbesitzes, schuf eine Zentralstelle in Landeskultursachen (1862) und gab den Anstoß zur Gründung der Weinbauschule Weinsberg (1866). Dank seines politischen Einflusses und seiner Verbindungen zu kirchlichen Institutionen vermochte L. viel zum Ausgleich zwischen Staat und Kirche beizutragen. Er verteidigte die Konvention vom Juni 1857, die in Anlehnung an das österr. Konkordat zustande gekommen war, gegen die heftigen Angriffe der Protestanten. Da die Kammer 1861 der Konvention jedoch die Zustimmung versagte, kam es auf L.s Initiative hin zum „Gesetz betreffend die Regelung des Verhältnisses der Staatsgewalt zur kath. Kirche“ vom 30.1.1862, das die Billigung der Volksvertretung fand und dem Land Auswüchse des Kulturkampfes ersparte.

    Nach dem Tode Kg. Wilhelms I., dessen Vertrauen L. voll und ganz besaß, ließ Kg. Karl dem Minister am 20.9.1864 die Entlassungsurkunde überreichen. Ein Jahr später wurde L. Gesandter in Frankfurt und bei den hess. Höfen, 1868 Gesandter beim Berliner Zollparlament, 1870 Präfekt des besetzten Departements Marne. In diesen Funktionen und als Mitglied der Ersten Kammer (1868–93) vermochte er auf die württ. Politik, die durch Varnbüler schon 1864 einen entschiedenen Kurswechsel erfahren hatte, nur noch wenig Einfluß zu nehmen.

  • Literature

    ADB 51;
    J. v. Pflugk-Harttung. Die Anfänge d. Ministeriums Linden, in: HZ 57 (NF 21), 1887, S. 30-47;
    ders., Das württ. Ministerium Linden, in: Hist. Taschenbuch. 6. Folge, 7. Jg., 1888, S. 1-26;
    E. Stöckhart, J. Frhr. v. L., in: Dt. Adelschronik 1, 1888, H. 15, S. 188-90, H. 16, S. 215 f., H. 17, S. 225-27 (P);
    A. Hagen, Staat u. kath. Kirche in Württemberg in d. J. 1848–62, 1928;
    M. Traub, Btrr. z. württ. Gesch. in d. Reaktionszeit 1849–59, Diss. Tübingen 1937;
    P. Siebertz, Ferd. v. Steinbeis - ein Wegbereiter d. Wirtschaft, 1952;
    W. Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, 1957;
    W. Frhr. v. Koenig-Warthausen, in: Lb. aus Schwaben u. Franken IX, 1963, S. 218-76 (P);
    F. Mögle-Hofacker, Zur Entwicklung d. Parlamentarismus in Württemberg, 1981.

  • Portraits

    Lith. v. C. Pfann, 1853, Abb. b. Koenig-W., s. L.

  • Author

    Franz Menges
  • Citation

    Menges, Franz, "Linden, Joseph Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 589-590 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117024627.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Linden: Joseph Freiherr von L., der Sproß eines alten katholischen Adelsgeschlechts, ist am 7. Juni 1804 als Sohn eines Assessors am Reichskammergericht geboren, der nach dessen Aufhebung nach Württemberg übersiedelte. Er studirte in Tübingen die Rechtswissenschaft, ging auf Reisen und trat dann in den Staatsdienst. Nachdem er seit 1830 als Richter in Ellwangen, Kirchheim und Ulm gewirkt hatte, wurde er 1842 zum Director des katholischen Kirchenraths ernannt; bei seiner milden, versöhnlichen Haltung gelang es ihm gegenüber den sich damals schon regenden klerikalen Ansprüchen die Rechte des Staates zu wahren. 1847 wurde er zugleich Mitglied des Staatsraths.

    Von besonderer Wichtigkeit war für L., daß er 1839 von seinen Standesgenossen zum ritterschaftlichen Abgeordneten für den Landtag gewählt wurde. Seine Vielseitigkeit, Schlagfertigkeit und Redegewandtheit machten ihn bald zu einem Führer der ministeriellen Partei. Als der Sturm des Jahres 1848 kam, lenkte König Wilhelm von Württemberg, der den allgemeinen Forderungen wenigstens etwas entgegenkommen wollte, seinen Blick auf Linden als Nachfolger des strengen, etwas gewaltthätigen Ministers Schlauer. Aber der Landtag, der davon gehört hatte, wirkte dahin, daß das liberale Märzministerium ans Ruder kam. L. selbst bot der radicalen Strömung Trotz, entschloß sich aber doch, durch seinen persönlichen Einfluß den König zur unbedingten Annahme der Reichsverfassung zu bewegen, als er sah, daß nur dadurch das Uebergreifen der Revolution auf Württemberg verhindert werden konnte. Allerdings hatte er zu der Voraussetzung gerathen, daß die Annahme durch alle deutschen Fürsten erfolge. Als die Bewegung immer stärker wurde|und sogar das Märzministerium die Mehrheit im Landtag verlor (August 1849), zog der König wieder L. zu Rathe. Dieser hielt es für unklug, die Versuche der Verfassungsdurchsicht zu stören, die die zum ersten Mal durch allgemeine Wahlen (Gesetz vom 1. Juli 1849) erkorene eine Kammer anstellen sollte. Die Weigerung des Königs dem von Preußen angeregten Dreikönigsbündniß beizutreten, führte zum Sturz des Märzministeriums. Noch hielt sich L. zurück und überließ das Ministerium wieder Schlayer, dem es aber nicht gelang, die Kammer willfährig zu machen. Nachdem Schlayer entlassen war, trat endlich L. am 2. Juli 1850 an die Spitze des Ministeriums; er selbst übernahm darin das Innere, zeitweilig auch das Aeußere; am 20. September 1852 wurde er zum wirklichen Minister ernannt. Sofort löste L. die Kammer auf. Groß war die Ueberraschung, als er ihr nach den Neuwahlen einen Verfassungsentwuf vorlegte, der entschiedener liberal war, als der Schlayer's. Er entfernte die Prinzen und Standesherrn aus der ersten Kammer, die Privilegirten aus der zweiten, führte zwar die mittelbare Wahl wieder ein, dehnte aber das Wahlrecht sehr weit aus. Zugleich enthielt der Entwurf Gleichstellung der Religionsbekenntnisse, Preßfreiheit, Zuständigkeit der Schwurgerichte bei Preßvergehen, freies Vereins- und Versammlungsrecht, Civilehe, Einsetzung eines Staatsministeriums an Stelle des Geheimeraths. Da L. sich bald darauf redlich bemühte, die Früchte der Revolutionszeit auszurotten, so begreift sich der Verdacht von Zeitgenossen und Späteren, daß es ihm mit diesem Entwurf nie Ernst gewesen sei. Der Widerstand, den die Kammer der deutschen Politik der Regierung leistete, führte zum Zwiespalt. Ein württembergischer Gesandter nahm wieder an den Sitzungen des Bundestags theil. Als wegen des Streits um Kurhessen Oesterreich Rüstungen verlangte, stellte sich L. völlig auf den Boden des Bundesprincips und löste die Kammer, die das Geld zu Rüstungen nicht bewilligte, auf, da ihr Beschluß mit der verfassungsmäßigen Stellung des Königs im Bunde nicht vereinbar sei. Ja er benützte diese Gelegenheit, um das radicale Wahlgesetz vom 1. Juli 1849 für aufgehoben zu erklären und zur Verfassung von 1819 zurückzukehren. Die Gerichte erklärten diesen Schritt für gesetzmäßig und die Kammer hat ihn später selbst gebilligt. Aber daß ihn L. damals that, beweist, daß er der Reaction ungehindert Einlaß gewähren wollte. Auch bei den Dresdener Conferenzen über die Bundesverfassung wirkte L. für Wiederherstellung, wenn auch zugleich für Einsetzung einer Nationalvertretung am Bunde; ja er ließ in Württemberg die Aufhebung der deutschen Grundrechte verkündigen, wogegen freilich die Kammer durchsetzte, daß sie nachträglich um ihre Zustimmung angegangen wurde.

    Der neuen Kammer legte L. im Januar 1851 einen Verfassungsentwurf vor, der dem Grundbesitz große Rechte einräumte und neben Vertretern desselben und der Kirchen die königlichen Prinzen und eine Anzahl „vom König zu bestimmender Mitglieder“ in der ersten Kammer vereinigte, während die zweite nur aus den durch 3 Wahlmännerclassen gewählten Abgeordneten der Oberämter bestehen sollte. Daß dieser Entwurf damals nicht Gesetz werden konnte, war selbstverständlich, er sollte nur den gänzlichen Rückzug der Regierung bemänteln. Sie erklärte denn auch bald genug, daß die öffentlichen Verhältnisse Deutschlands eine bestimmtere Richtung und Gestalt gewonnen haben, deren Ergebnisse der einzelne Bundesstaat anerkennen müsse; das Bedürfniß einer Totalrevision der Verfassung werde unter den jetzigen Verhältnissen mit Grund bezweifelt. „Die Wiederaufrichtung der alten Verfassung“, sagt D. Fr. Strauß, „wurde der Handhabung eines Ministeriums anvertraut, das ihre Befruchtung und weitere Ausbildung im Sinne der neuen Bedürfnisse möglichst zu hintertreiben wußte und auf dem letzten Abschnitt der Regierung des Königs wie ein lähmendes Bleigewicht lastete“. Dazu kamen mancherlei Strafversetzungen und sonstige persönliche Maßregeln, die den Druck der Regierung empfinden ließen.

    Die Kammer kämpfte nach Kräften. Sie verwarf ein Gesetz, das die Entschädigungen für abgelöste Gefälle und Zehnten erhöhen sollte, eine Gemeindeordnung, die eine staatliche Bestätigung der Gemeinderäthe einführen wollte. Auch das Concordat mit dem päpstlichen Stuhle, für das L. lebhaft eintrat, scheiterte an ihrem Widerstand. Doch ist nicht zu vergessen, daß die Gewährung der Gewerbefreiheit, die Einführung der Handelskammer, die Feldregulirung, die Ablösung des Postregals von Thurn und Taxis auch in diese Zeit fallen. Als Minister war L. durch und durch ein Mann der alten Schule, gewissenhaft und streng das Hergebrachte festhaltend und durchsetzend, dabei persönlich makellos und wohlwollend.

    Bald nach König Wilhelm's Tod wurde L. (21. Septbr. 1864) in den Ruhestand versetzt. Im December 1865 wurde er noch Gesandter beim Bundestag und machte dessen Erlöschen mit. Die Wendung der deutschen Sache riß L. mit sich. Schon 1868 als Zollbundesrath in Berlin erkannte er an, wie eine Gesammtvertretung des deutschen Volkes gegenüber particularistischer Selbstsucht der Regierungen das allgemein Beste zu fördern geeignet sei. 1870 erklärte er sich auf Anfrage bereit eine Präfektur in Frankreich zu übernehmen. Er erhielt das Departement der Marne zugewiesen und zeichnete sich bei seiner Verwaltung durch feinen Takt und Menschenkenntniß aus. Mit jugendlicher Begeisterung erstattete er in der Kammer der Standesherrn, der er seit 1868 als sehr geschätztes auf Lebenszeit ernanntes Mitglied angehörte, den Bericht über den Eintritt Württembergs in das Deutsche Reich. Er wurde allmählich ein warmer Förderer des staatlichen Fortschritts und hob immer wieder den nationalen Gesichtspunkt hervor. Nur einmal noch regte sich der alte Geist: als der Aesthetiker Fr. Vischer seinem Freunde D. Fr. Strauß eine Gedenkrede gehalten hatte, verlangte L., freilich ohne Erfolg, seine Maßregelung. Im ganzen war er versöhnt mit dem Gang, den die Dinge auf dem Gebiet der Cultur, wie der Politik genommen hatten, und die Oeffentlichkeit mit ihm.

    Unter seinen Standesgenossen war L. hochgeehrt, er war viele Jahre Vorstand des St. Georgen-Vereins. Sein Privatleben war sehr glücklich; mit seiner Gemahlin Emma Freiin v. Warthausen durfte er über 60 Jahre verbunden sein. Als seine Kräfte schwanden, zog er sich 1893 von der Kammer der Standesherren zurück und lebte ganz auf seinem Rittergut Neunthausen im Schwarzwald. Der Tod überraschte ihn am 31. Mai 1895 bei einem Besuch seiner Tochter auf Gut Hebsack bei Freiburg i. B.

    • Literature

      Schwäbische Kronik 1895, Nr. 128. — v. Pflugk-Harttung, Das württemb. Ministerium Linden (Histor. Taschenbuch 6. Folge, 7. Jahrg. S. 1) und Die Anfänge des württ. Ministeriums Linden (Historische Zeitschrift 17, 30). — E. Schneider, Württembergische Geschichte S. 466 ff.

  • Author

    Eugen Schneider.
  • Citation

    Schneider, Eugen, "Linden, Joseph Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 51 (1906), S. 719-721 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117024627.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA