Lebensdaten
1575 – 1635
Geburtsort
Arzl bei Innsbruck
Sterbeort
Konstanz (an der Pest)
Beruf/Funktion
Jesuit ; Moraltheologe
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 124373356 | OGND | VIAF: 62479553
Namensvarianten
  • Laymann, Paul
  • Laiman, Paul
  • Laimann, Paul
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Laymann, Paul, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd124373356.html [24.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V N. N., erzhzgl. Rat in I.

  • Biographie

    Nach einjährigem Studium der Jurisprudenz in Ingolstadt wurde L. gegen den Widerstand der Familie 1594 in Landsberg Jesuit. Nach dem Noviziat war er zwei Jahre lang Lehrer am Jesuitengymnasium in Dillingen. Nach Beendigung seiner Studien und nach der Priesterweihe (1603) lehrte er in Ingolstadt Philosophie, 1609-25 in München Moraltheologie. 1625 übernahm er als erster den neuerrichteten Lehrstuhl für Kirchenrecht in Dillingen. 1632 mußte er vor den anrückenden Schweden fliehen.

    L. gilt als einer der bedeutendsten Moraltheologen seiner Zeit, dessen Rat von vielen eingeholt wurde, so von Kaiser Ferdinand II., dessen Beichtvater er war. Unter seinen Werken ist vor allem die „Moraltheologie“ zu nennen. Das 5bändige Werk erschien 1625 und wurde bis ins 18. Jh. immer wieder aufgelegt und nachgedruckt; Sommervogel nennt 32 Ausgaben zwischen 1625 und 1748. In Zusammenarbeit mit Antonius Goffar entstand 1631 als Kurzfassung das „Theologiae moralis Compendium“, das bis 1760 7 Auflagen erlebte. Zwei weitere Schriften von L. beziehen sich auf die damalige Situation im konfessionell gespaltenen Reich: „Pacis compositio inter Principes et Ordines Imperii Romani“ (1629) handelt von der Bedeutung und Ausdehnung des Augsburger Religionsfriedens von 1555 (das sog. Dillingische Buch). 1631 erschien die „Iusta defensio, in causa monasteriorum extinctorum“, die im Zusammenhang mit dem Restitutionsedikt Ferdinands II. die Frage der Rückerstattung der enteigneten Klostergüter erörtert. – Zur Problematik der Hexenprozesse äußerte er sich in seiner „Moraltheologie“ in mäßigender Weise. Der 1629 in Köln anonym erschienene, L. zugeschriebene „Processus iudiciarius contra sagas et veneficos“ stammt nicht von L. (Duhr). Als postumes Werk erschien das „Ius canonicum“ (3 Bde., von denen 2 verloren sind).

  • Werke

    s. Sommervogel IV, S. 1582–94.

  • Literatur

    ADB 18;
    B. Duhr, P. L. u. d. Hexenprozesse, in: Zs. f. kath. Theol. 23, 1899, S. 733-43, 24, 1900, S. 585-92, 25, 1901, S. 166 ff.;
    ders., Die Stellung d. Jesuiten in d. dt. Hexenprozessen, 1900, S. 53 ff.;
    F. Zoepfl, Hexenwahn u. Hexenverfolgung in Dillingen, in: Zs. f. bayer. Landesgesch. 77, 1964, S. 235-44;
    R. Bireley, Maximilian v. Bayern, Adam Contzen SJ u. d. Gegenref. in Dtld. 1624–35, 1975;
    L. Koch, Jesuitenlex.;
    Enc. Cattolica IV;
    RGG ³IV.

  • Autor/in

    Heinrich Bacht SJ
  • Zitierweise

    Bacht SJ, Heinrich, "Laymann, Paul" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 6 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124373356.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Laymann: Paul L., geb. 1575 zu Innsbruck, trat 19 Jahre alt in den Jesuitenorden, lehrte in den Schulen desselben Philosophie, kanonisches Recht und Theologie zu Ingolstadt, München und Dillingen und starb 1635 zu Constanz an der Pest. Seine bedeutendste und bekannteste schriftstellerische Leistung ist seine „Theologia moralis“ (Charakteristik derselben in Werner's Geschichte d. kath. Theol. Deutschlands, S. 50 ff.), welche in erster Auflage zu München 1625 ans Licht trat, und bis a. 1723 eine Reihe von Auflagen erlebte. Als eine nicht uninteressante litterargeschichtliche Notiz möge hier die Thatsache Erwähnung finden, daß gegen dieses Werk in der Mitte des 18. Jahrhunderts eine Polemik eröffnet wurde von dem Veroneser Giuseppe Torelli: De probabili vitae morumque regula dialogus inter Laymannum et Philopatrum (dazu noch zwei andere Dialoge ähnlichen Inhaltes aus derselben Feder, 1743; alle drei Dialoge abgedruckt in Torelli's Opere varie, Pisa 1834). — Gleich seinem Ordensgenossen Friedrich Spee suchte L. auf Milderung des Vorgehens in den Hexenprozessen hinzuwirken; diesem Bemühen verdankte seine Schrift: „Processus juridicus contra sagas“ ihr Entstehen (die erste Auflage derselben ist unbekannten Datums; eine deutsche Uebersetzung derselben durch Quirinus Botter erschien zu Aschaffenburg 1629). Einen lebhaften Antheil nahm er an den kirchenpolitischen Fragen seines Zeitalters. Das von Kaiser Ferdinand II. erlassene Restitutionsedict veranlaßte ihn zu zwei Schriften, in deren erster er das kaiserliche Edikt zu vertheidigen bemüht war ("Pacis compositio, seu dissertatio de compositione pacis inter Principes et Ordines Imperii Romani Catholicos et Augustanae Confessioni adhaerentes in Comitiis Augustae 1555 edita a quibusdam Jurisconsultis adversus Lutheranorum commenta, a. 1629 quaestionibus illustrata“, Dillingen 1629), während er in der zweiten Schrift nachzuweisen suchte, daß diejenigen Orden, welche nicht einen gemeinsamen Gesammtbesitz haben, in welchen vielmehr jedes einzelne Ordenshaus seine selbständigen Besitzthümer habe, nicht berechtigt wären zu verlangen, daß die Güter der durch Zerstörung untergegangenen Klöster ihres Ordens an die noch bestehenden übrigen Klöster desselben Ordens restituirt würden; es sollte vielmehr die Gesammtmasse solcher herrenlos gewordener Güter zur Gründung und Dotirung gemeinnütziger kirchlicher Anstalten, Schulen und Seminarien verwendet werden ("Justa defensio Romani Pontificis, Augustissimi Caesaris, S. R. E. Cardinalium, Episcoporum, Principum et aliorum, demum minimae Societatis Jesu in causa monasteriorum exstinctorum et bonorum ecclesiasticorum contra quosdam a se ipsis delectos judice“, Dillingen 1631). Laymann's Ausführungen wurden lebhaft bestritten von Caspar Scioppius und von dem Benedictiner aus dem Stifte Ochsenhausen Romanus Hai (Bd. X S. 378), welche darauf bestanden, daß die restituirten Güter an die alten Orden, welchen sie einst gehört, zurückzukommen hätten (Verzeichniß der hierauf bezüglichen Controversschriften bei Backer, Ecriv. d. l. Comp. d. Jesu I, p. 450 f. und VII, p. 291). Als ein Opus posthumum Laymann's wurde noch ein „Jus canonicum“ edirt (Dillingen 1663). Er selbst hatte zu seinen Lebzeiten als kanonistische Arbeit veröffentlicht: „Quaestiones canonicae de praelatorum ecclesiasticorum, electione, institutione et potestate ex libro I Decretalium“ (Dillingen 1629).

  • Autor/in

    Werner.
  • Zitierweise

    Werner, "Laymann, Paul" in: Allgemeine Deutsche Biographie 18 (1883), S. 87 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124373356.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA